Beiträge in der Kategorie 'Krankenversicherung'
E-Zigaretten: Krankenkassen bleiben skeptisch
Die Krankenkassen bleiben gegenüber den E-Zigaretten auch weiterhin skeptisch. Dazu tragen vor allem Experten bei, die nun auch zunehmend laut vor den Risiken der elektronischen Zigarette warnen.
Der Grund für sie Skepsis der Krankenkassen sind fehlende Studien zu den E-Zigaretten. Auch weiterhin ist unklar, welche Gefahren von ihnen ausgehen und wie groß die Risiken für den Konsumenten sind. Während immer mehr Bundesländer ein Verkaufsverbot beschließen, wehren sich die Händler gegen die offiziellen Warnungen.
Um die eigenen Mitglieder vor den Gefahren der E-Zigaretten schützen zu können, bieten die Krankenkassen in Deutschland für Raucher spezielle Entwöhnungsprogramme an, die in Anspruch genommen werden können. Die Programme sind auf die Bedürfnisse von Rauchern abgestimmt.
Die Entwöhnungsangebote der Krankenkassen reichen angefangen von speziellen Kursen bis hin zu Informationsmaterial, das Raucher vor allem als Motivation dienen soll. Während die Risiken von klassischen Zigaretten längst bekannt sind, sind die Gefahren der E-Zigaretten weiter unklar. Doch obwohl diese in Studien noch nicht erforscht wurden, greifen immer mehr Raucher in Deutschland zu der Alternative, wie man auf der Internetseite elektronischezigaretten.net sehen kann. Dabei kann die Entwöhnung von der Zigarette mithilfe kompetenter Tipps einfacher gelingen als viele vermuten.
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Private Krankenversicherung: PKV Verband widerspricht Mitgliederflucht
Der Verband der privaten Krankenversicherungen hat Medienberichte zurückgewiesen, nach denen die PKV Anbieter derzeit übermäßig viele Versicherte verlieren. Verbandssprecher Stefan Reker erklärte am Montag, dass weitaus mehr gesetzlich Versicherte jedes Jahr in die private Krankenversicherung wechseln als umgekehrt.
Nach Einschätzungen des Sprechers sei der Eindruck, der derzeit von den Krankenkassen vermittelt wird, unseriös. Reker erklärte, dass das Kassensystem die eigenen Beiträge jährlich um mindestens zehn Prozent erhöhen müsste, wenn die Kassen keine Zuschüsse auf Kosten der Steuerzahler erhalten würden. Nach Angaben des Verbandssprechers belaufen sich die Zuschüsse auf jährlich rund 15 Milliarden Euro.
Zuletzt häuften sich Berichte, nach denen zehntausende Privatversicherte zurück in die gesetzlichen Krankenkassen kehren möchten. Wie die Allgemeinen Ortskrankenkassen AOK erklärten, seien die jüngsten Beitragserhöhungen zu Jahresbeginn der Grund für die Wechselbereitschaft der PKV-Mitglieder. Wiederholt haben die PKV Anbieter ihre Tarife zum Beginn des neuen Jahres deutlich angehoben.
Daniel Bahr, Bundesgesundheitsminister, sieht die privaten Krankenversicherungen in der Pflicht. In einem Zeitungsinterview forderte Bahr die Kassen dazu auf, den Mitgliedern günstigere Tarife anzubieten. Bei den gesetzlichen Krankenkassen gestaltet sich die Beitragsentwicklung weiter stabil, sodass Mitglieder derzeit nicht mit Preissteigerungen rechnen müssen.
Keine KommentareUrteil: Auf Pflegeleistungen kein Kassenbeitrag
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts müssen Senioren in Pflegeheimen, für die ein Teil der Pflegekosten von dem Sozialhilfeträger übernommen wird, keine Krankenkassenbeiträge für diese Leistungen zahlen (Az.: B 12 KR 22/09 R). Darauf weist die Stiftung Warentest in einer aktuellen Meldung hin.
Im konkreten Fall ging es um einen freiwillig Versicherten bei der AOK Nordost (früher: AOK Berlin), der in einem Pflegeheim lebte. Ein Drittel der Kosten übernahm die gesetzliche Pflegekasse, der Sozialhilfeträger kam für die übrigen Kosten auf, weil der inzwischen verstorbene Mann mittellos und auf Grundsicherung angewiesen war. Das Heim berechnete neben den Pflegeleistungen auch Kosten für Unterkunft und Verpflegung (rund 500 Euro monatlich) sowie “Investitionskosten” in Höhe von rund 450 Euro.
Die Krankenkasse rechnete sämtliche Sozialhilfeleistungen zum Einkommen des Mannes, das so über 1.200 Euro betrug und errechnete auf dieser Grundlage seinen Kassenbeitrag. Diese Art der Beitragsbemessung ist laut dem Bundessozialgericht allerdings rechtswidrig. Die Kasse dürfe nur auf die Kostenübernahme für Unterkunft, Verpflegung und das Taschengeld des Mannes Beiträge erheben, nicht aber auf zweckgebundene Leistungen wie die Pflege- und Investitionskosten. Welche Beiträge nun genau der Kasse zustehen, muss das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entscheiden, an das der Fall zurückverwiesen wurde.
Keine KommentarePrivate Krankenversicherung: Einkommensgrenzen und Änderungen in 2012
Mit Jahresbeginn haben sich sowohl für gesetzlich als auch für privat Krankenversicherte in Deutschland wichtige Änderungen ergeben. Zum Jahresbeginn stieg die Jahresarbeitsentgeltgrenze von bislang 49.500 Euro auf 50.850 Euro.
Die jährliche Beitragsbemessungsgrenze wurde zudem von 44.550 Euro auf 45.900 Euro angehoben. Bei der PKV wird es ab Ende Dezember 2012 Unisex-Tarife geben. Demnach dürfen die Beiträge ab diesem Zeitpunkt von den Versicherern nicht mehr geschlechterabhängig berechnet werden. Seit Jahresanfang können durch den Anstieg der JAEG weniger GKV-Mitglieder in die private Krankenversicherung wechseln.
Des Weiteren mussten einige privatversicherte Arbeitnehmer wieder der gesetzlichen Krankenversicherung beitreten. Damit ein Wechsel in die PKV möglich ist, muss ein Arbeitnehmer ab 2012 jährlich ein Bruttoeinkommen in Höhe von 50.850 Euro erzielen.
Einkommensunabhängig können auch weiterhin Studenten, Beamte und Selbständige zwischen PKV und GKV wählen. Sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte ist die Erhöhung der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze von Bedeutung. Sie wurde auf 45.900 Euro angehoben. Einkommen, das über dieser Grenze liegt, wird bei der Berechnung der GKV-Beiträge nicht mehr berücksichtigt und demnach zugunsten des Versicherten behandelt. Der maximale Arbeitgeberzuschuss wurde mit dem Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze zudem bei der PKV angehoben.
Keine KommentareKranken- und Pflegeversicherung für Kinder steuerlich absetzbar
Die Oberfinanzdirektion (OFD) Koblenz weist darauf hin, dass Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die einer Grund- bzw. Basisabsicherung dienen, mit der Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes steuerlich besser absetzbar sind. Das Gesetz ist bereits seit 2010 gültig und besagt, dass auch die Basisbeiträge der Kinder als Sonderausgabe abgesetzt werden können.
Dies ist für alle Eltern möglich, die einen Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag haben und ihrer bestehenden Unterhaltspflicht nachkommen. Dabei ist es egal, ob die Versicherungsbeiträge von den Eltern bezahlt werden ob die Beiträge erstattet werden. Ausreichend ist die Gewährung von Sachunterhalt wie z.B. Unterhalt und Verpflegung.
Von dieser Änderung profitieren vor allem Eltern von Kindern, die sich bereits in der Ausbildung befinden aber noch immer über die Eltern versichert sind. Unterstützen die Eltern ihre Kinder finanziell, so gelten die Versicherungsbeiträge der Kinder wie zusätzliche Kosten der Eltern.
Zu beachten ist: Grundsätzlich dürfen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nur einmal geltend gemacht werden: entweder bei den Kindern oder bei den Eltern. Es besteht auch die Möglichkeit diese – allerdings nach nachvollziehbaren Kriterien – aufzuteilen.
Keine KommentareAOK Rheinland-Pfalz und Saarland fusionieren
Noch vor Weihnachten stimmte der Verwaltungsrat der AOK Saarbrücken der geplanten Fusion von AOK Rheinland-Pfalz und der AOK Saarland zu. Schon Anfang Dezember hatte der Verwaltungsrat der AOK Rheinland-Pfalz dem Zusammenschluss zugestimmt. Die Fusion soll zum 1. März 2012 erfolgen und führt dazu, dass in der neuen Großkasse, in der rund 3.300 Mitarbeiter beschäftigt sind, etwa 1,2 Millionen Menschen versichert sind. Es sollen auch weiterhin keine Zusatzbeiträge erhoben werden.
Die AOK Rheinland-Pfalz soll bei der neuen Kasse die Führungsrolle übernehmen. Medienberichten zufolge sollen ihre beiden Chefs Walter Bockemöhl und Jupp Weismüller auch in der neuen Kasse als Vorstand fungieren. Der bisherige Chef der AOK Saarland, Karlheinz Delarber wird die Landesdirektion Saarland der neuen Kasse leiten, die einen Sondertsatus im Verwaltungsbereich erhalten wird.
Für den Vorstandsvorsitzenden des AOK Bundesverbandes Jürgen Graalmann ist der Zusammenschluss der beiden Kassen der Beginn einer starken und leistungsfähigen Krankenkasse im Südwesten von Deutschland. Er verspricht sich von der Fusion erfolgreiche Vertragsabschlüsse und die Nutzung von Synergieeffekten.
Mitte des Jahres war eigentlich eine Dreierfusion mit der IKK Südwest geplant, doch diese zog Anfang September ihren Antrag auf Zusammenschluss zurück. Berichten zufolge waren inakzeptable Forderungen der AOK hinsichtlich des Marktauftritts der neuen Kasse der Grund für den Rückzug der Innungskrankenkasse. Die neue Großkasse AOK Rheinland-Pfalz/Saarland will allerdings auch weiterhin für weitere Fusionen offen sein, heißt es.
Keine KommentareGKV zahlt künftig Test auf Schwangerschaftsdiabetes
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat unter Berücksichtigung der Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beschlossen, dass schwangere Frauen zukünftig Anspruch auf einen Test auf Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) haben, der von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlt werden muss.
Laut G-BA liegt eine Schwangerschaftsdiabetes vor, wenn der Blutzucker einer Schwangeren bestimmte Werte übersteigt. Dies erhöht das Risiko für bestimmte Gefahren und seltene Komplikation bei der Geburt des Kindes. So kann es zu einer gestörten Entwicklung der Plazenta kommen, die eine Mangelversorgung des ungeborenen Kindes zur Folge haben kann. Außerdem kann die anhaltende Überzuckerung der Mutter zu einem vermehrten Wachstum des Kindes und nach der Geburt zu einer Unterzuckerung führen.
Das IQWiG ist überzeugt davon, dass ein Routinetest auf Gestationsdiabetes bei schwangeren Frauen einen positiven Effekt haben kann, schreibt das Ärzteblatt. Bei 90% der Betroffenen kann eine Ernährungsumstellung in Kombination mit regelmäßiger Bewegung die Blutzuckerwerte normalisieren, in Ausnahmefällen wird eine Insulintherapie notwendig.
Geplant sind zwei Testungen während der Schwangerschaft: Zunächst soll ein Vortest durchgeführt werden, mit dem die Frauen erkannt werden, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaftsdiabetes hoch ist. Diese sollen dann einem zweiten Test im 6. oder 7. Schwangerschaftsmonat unterzogen werden. Darüber hinaus wurde ein Merkblatt für schwangere Frauen erarbeitet, das ihnen beim Beratungsgepräch mit ihrem Arzt helfen soll, berichtet G-BA-Mitglied Harald Deisler im Ärzteblatt.
Keine KommentareVersicherte müssen eigenmächtig gekaufte Hilfsmittel selbst bezahlen
Nach einem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz müssen Versicherte, die sich eigenmächtig ein medizinisches Hilfsgerät kaufen, damit rechnen, dass er die Kosten hierfür nicht von der gesetzlichen Krankenkasse oder der Rentenversicherung ersetzt bekommt (Az.: L 4 R 56/10).
In dem konkreten Fall hatte sich die Bürokraft einer Bäckerei aufgrund einer ärztlichen Verordnung ein Hörgerät gekauft, noch bevor sie die Zustimmung des zuständigen Sozialversicherungsträgers hatte. Die Frau begründete den schnellen Kauf damit, dass sie aufgrund ihres Kontakts zu Kollegen und Kunden bei ihrer Arbeit auf das Hörgerät angewiesen sei.
Dieser Argumentation folge zwar das Sozialgericht Mainz, nicht jedoch die höhere Instanz, das LSG Rheinland-Pfalz. Die Richter hier sind der Auffassung, dass der Sozialversicherungsträger von der Versicherten nicht vor vollendete Tatsachen gestellt und so zu einer Zustimmung gezwungen werden dürfe. Die Frau hätte die zuständigen Stellen zumindest vorab auf die Notwendigkeit und Dringlichkeit hinweisen und ankündigen müssen, dass sie sich das Hörgerät selbst kaufen werde, falls die Antragsprüfung noch länger dauern wird, so das LSG. Das Gesetz sehe keine von vornherein eigenmächtige Beschaffung von medizinischen Hilfsmitteln vor. Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass nur dann Ausnahmen möglich seien, wenn der Betroffene dringend auf das Hilfsmittel angewiesen ist und sich die Entscheidung des Sozialversicherungsträgers unangemessen verzögert.
Keine KommentareUrteil: Kartellamt darf bei Krankenkassen-Fusionen und Zusatzbeiträgen nicht eingreifen
Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Hessen darf das Bundeskartellamt bei einer Fusion zwischen gesetzlichen Krankenkassen nicht eingreifen, auch wenn die Behörde den Eindruck hat, dass der Zusammenschluss wettbewerbsgefährdend ist (Az.: L1 KR 89/10 KL).
Wie die Stiftung Warentest berichtet, sieht Kartellamtssprecher Jan Lohrberg in der gegenwärtigen Situation dringenden politischen Handlungsbedarf. Von den rund 400 gesetzlichen Krankenkassen, die es noch vor 10 Jahren gab, existieren heute aufgrund der vielen Fusionen nur noch etwa 150. Die Fusionen sollten zu Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen beitragen, doch Lohrberg ist der Ansicht, dass diese Zusammenschlüsse einen Ordnungsrahmen bedürfen, der in dem bestehenden Wettbewerbsrecht zu finden ist.
Außerdem darf sich das Kartellamt auch nicht in die Erhebung von Zusatzbeiträgen einmischen, so das Urteil des Gerichts. Anfang 2010 hatten insgesamt acht gesetzliche Krankenkassen in einer gemeinsamen Pressekonferenz angekündigt, von ihren Mitgliedern Zusatzbeiträge zu verlangen. Das Bundeskartellamt vermutete hinter dieser Erklärung unzulässige Preisabsprachen. Das Landessozialgericht Hessen gab jedoch den Krankenkassen Recht und erklärte, dass die Arbeit der Kassen rein sozial sei und nicht auf Gewinn abzielt. Sie bilden eine Art Solidargemeinschaft und sind damit verpflichtet, untereinander einen Kosten- und Risikoausgleich vorzunehmen, erklärte das Gericht. Eine Einmischung des Bundeskartellamts in das Selbstverwaltungsrecht der Krankenkassen sei unzulässig, da nur das Bundesversicherungsamt für die staatliche Aufsicht der gesetzlichen Krankenversicherung zuständig sei, hieß es.
Keine KommentareStudie: Kassenpatienten warten länger
Wie eine am Montag in Berlin vorgestellte Studie der Mannheimer Forschungsgruppe Wahlen, die im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) durchgeführt wurde, ergab, müssen Kassenpatienten in Deutschland weiterhin deutlich länger auf einen Termin beim Arzt warten als Privatversicherte. Während nur 4% der Privatpatienten länger als 3 Wochen auf einen Arzttermin warten müssen, sind es bei den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung 11%. Laut der Studie sind die Wartezeiten für Termine bei Fachärzten sogar noch länger: Hier müssen rund 5 Mal so viele Kassenpatienten länger als 3 Wochen auf einen Termin warten als Privatversicherte.
Es stellte sich heraus, dass nur 32% der gesetzlich Versicherten keine Wartezeit in Kauf nehmen müssen. Von denen, die eine Wartezeit haben, liegt diese bei 7% bei einem Tagen, bei 12% bei 2-3 Tagen und bei 10% bei einer Wartezeit von bis zu einer Woche. 11% müssen bis zu 3 Wochen warten und weitere 11% sogar noch länger. Diese Wartezeit ist eindeutig zu lange, bestätigte auch KBV-Chef Andreas Köhler.
Trotzdem genießen die Ärzte hierzulande weiterhin einen guten Ruf: 91% der Befragten bewerten ihr Vertrauen zu ihrem Arzt als “gut” oder “sehr gut” und 43% bescheinigen ihrem Arzt eine “sehr gute” und 49% eine “gute” Fachkompetenz. Nur 1% der Befragten empfinden das Vertrauensverhältnis zu ihrem Arzt oder dessen fachliche Kompetenz als “überhaupt nicht gut”. Von den Befragten, die zwischen 18 und 79 Jahre alt waren, haben 83% in den letzten 12 Monaten einen Arzt aufgesucht. Fast jeder Dritte war in diesem Zeitraum 1-2 Mal beim Arzt, gut jeder Zweite 3-10 Mal und jeder Sechste ging in dieser Zeit noch häufiger zum Arzt.
1 KommentarTrend geht zu PKV-Zusatzpolicen
Wie der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) am Donnerstag in Berlin mitteilte, entscheiden sich immer mehr Deutsche für den Abschluss einer privaten Zusatzpolice bei der Krankenversicherung. Dazu gehören z.B. Wahlleistungen wie die Chefarztbehandlung oder das Zwei-Bett-Zimmer im Krankenhaus sowie spezielle Zahntarife.
Demnach seien alleine im ersten Halbjahr 2011 ca. 118.700 neue Policen für Zusatzversicherungen abgeschlossen worden. Zum Vergleich: Im gleichen Zeitraum des Neujahres wurde nur 77.000 Zusatzpolicen abgeschlossen. Insgesamt gibt es in Deutschland nun (Stand: Ende Juni 2011) 22,09 Millionen private Zusatzversicherungen. Ein besonders starker Zuwachs wurde bei den Pflegezusatzversicherungen verzeichnen: Mit einem Anstieg von 13,3% gegenüber dem Vorjahr verfügen nun 1,7 Millionen Menschen über eine Pflegezusatzversicherung.
Doch auch bei der Vollversicherung konnte die PKV einen spürbaren Zuwachs verzeichnen. Im ersten Halbjahr 2011 belief sich der Neuzugang in die Vollversicherung auf 54.000 Personen, das sind 20% mehr als im ersten Halbjahr 2010 (44.500 Neuzugänge). Zum 30. Juni verfügten somit ca 8,95 Millionen Bürger über eine private Vollversicherung.
Keine KommentareKKH-Allianz 2012 ohne Zusatzbeitrag
Medienberichten zufolge will auch die KKH-Allianz im kommenden Jahr zur Entlastung ihrer Mitglieder darauf verzichten, einen Zusatzbeitrag zu erheben. Wie das “Handelsblatt” berichtet, soll dies möglich sein, weil die Kasse in den ersten drei Quartalen des aktuellen Jahres einen Überschuss in Höhe von 116 Millionen Euro erwirtschaften konnte.
KKH-Allianz-Vorstandsvorsitzender Ingo Kailuweit erklärte gegenüber dem “Handelsblatt”, dass man die durch den gestrichenen Zusatzbeitrag fehlenden Einnahmen durch Sparmaßnahmen im Arzneimittelbereich ausgleichen wolle. Ende November wird das Bundesversicherungsamt (BVA) alle Krankenkassen darüber informieren, wie hoch ihr Anteil aus dem Gesundheitsfonds für 2012 sein wird. Kailuweit will auf dieser Basis die Aufstellung des Haushaltes für 2012 vornehmen. Dann kann ermittelt werden, ab wann genau die Kasse den Zusatzbeitrag streichen kann.
Die KKH-Allianz ist nicht die erste Krankenkasse, die von dem Zusatzbeitrag wieder Abstand nimmt. Schon im Oktober kündigte die DAK an, dass sie ab April 2012 keinen Zusatzbeitrag mehr erhebt, allerdings hat das BVA dem bislang nocht nicht zugestimmt. Zum Jahresende wird sich die DAK mit der BKK Gesundheit und der BKK Axel Springer zusammenschließen und dann DAK Gesundheit heißen. DAK und KKH-Allianz sind mit rund 8,4 Millionen bzw. 1,8 Millionen Versicherten die beiden größten Ersatzkassen in Deutschland, deren Mitglieder derzeit Zusatzbeiträge zahlen müssen.
Keine KommentareFocus Money: PKV der AXA ist Testsieger 2011
Das Magazin Focus Money hat die aktuellen Angebote im Bereich privater Krankenversicherung (PKV) unter die Lupe genommen und hinsichtlich Service, Prävention und Gesundheitsförderung, Hilfs- und Heilmittel, Bonusprogramme sowie Wechseloptionen analysiert. Von 100 möglichen Punkten erreichte die AXA 73 Punkte und wurde damit zum diesjährigen Testsieger.
Die AXA-PKV konnte vor allem durch ihre Servicequalität überzeugen, in der sie 21 von 23 Punkten erreichte. Die Bestnote in allen bewerteten Bereichen erzielte die AXA jedoch im Bereich Disease Management und Case Management, welches im Fall von schweren und chronischen Krankheiten, Unfällen, psychischen Erkrankungen oder plötzlichen Krankheiten (z.B. Schlaganfall, Herzinfarkt) zuständig ist.
Verbrauchern, die auf der Suche nach einer neuen PKV sind, wird geraten, in Sachen Service auf eine 24-Stunden-Service-Hotline und einen medizinischen Service zu achten. Die Versicherung sollte zudem eine Ärzte- bzw. Krankenhausvermittlung und eine Beratung bei Abrechnungen anbieten. Große Leistungsunterschiede gibt es bei der Versorgung mit Hilfs- und Heilmitteln in der PKV, deshalb wird den Kunden empfohlen, sich die Leistungen der verschiedenen Anbieter genau anzusehen. Je mehr Hilfs- und Heilmittel von der Versicherung übernommen werden, desto sicherer kann der Kunde über die zu erwartenden Kosten sein. Eine gute PKV erstattet ihren Versicherten jedoch nicht nur die Kosten für ärztliche Behandlungen und Hilfs- bzw. Heilmittel, sondern belohnt sie bei gesundheitsbewusstem Verhalten und der Inanspruchnahme von Vorsorge-, Routine- und Früherkennungsuntersuchungen auch durch Rückerstattungen ihrer Beiträge.
Keine KommentareKrankenkasse DAK-Gesundheit nimmt 2012 Zusatzbeitrag zurück
Im kommenden Jahr werden Millionen gesetzlich Versicherte Zusatzbeiträge sparen. Am Dienstag teilte die DAK in Hamburg mit, dass die neue Krankenkasse DAK-Gesundheit ab April 2012 auf den Zusatzbeitrag verzichten wird.
Bislang verlangten die Krankenkassen DAK und BKK Gesundheit von ihren Mitgliedern einen monatlichen Zusatzbeitrag in Höhe von acht Euro. Da beide Kassen zum 1. Januar fusionieren werden, erreichen sie entsprechende Kosteneinsparungen. Bei der DAK-Gesundheit handelt es sich um die erste Versicherung mit einem Zusatzbeitrag, die diesen wieder zurücknimmt.
Die DAK hat darüber hinaus auch für das Jahr 2013 schon Entwarnung gegeben. Herbert Rebscher, DAK-Chef, erklärte, dass die Abschaffung des Zusatzbeitrags durch die wirtschaftlichen Vorteile ermöglicht wird, die die Fusion mit sich bringt. Künftig wird sich die DAK-Gesundheit als die drittgrößte Krankenkasse in Deutschland präsentieren und tritt damit in die Fußstapfen der DAK.
Die neue gesetzliche Krankenkasse wird darüber hinaus 5,1 Millionen Mitglieder haben. Die Zahl der Versicherten wird sich Erwartungen zufolge auf rund 6,6 Millionen belaufen. Der Haushalt der Krankenkasse soll eine Summe von rund 20 Milliarden Euro umfassen.
Keine KommentareBKK für Heilberufe vor der Schließung
Zwar gibt es noch Gespräche über eine mögliche Fusion der BKK für Heilberufe und der AOK Rheinland-Hamburg, doch Heinz Kaltenbach (Geschäftsführer des BKK-Bundesverbands) erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters, dass sie BKK für Heilberufe als eigene Kasse “nicht mehr lebensfähig” sei. Somit sei eine Schließung nicht mehr zu vermeiden. Die 80.000 Versicherten der Kasse müssen sich darauf einstellen, sich zum 1. Januar 2012 eine neue Krankenkasse zu suchen.
Damit die BKK für Heilberufe gerettet werden kann, müssten von einem potenziellen Fusionspartner jedes Jahr zweistellige Millionenbeträge aufgebracht werden, was absolut unwahrscheinlich und ineffektiv wäre. Die Mitglieder der Kasse auf andere Versicherer zu verteilen, sei in diesem Fall aus wirtschaftlichen Gründen besser.
Aktuell läuft bei dem Bundesversicherungsamt (BVA) eine entsprechende Anhörung. Voraussichtlich in zwei Wochen wird es eine endgültige Entscheidung über die Schließung der Kasse geben. Kaltenbach will verhindern, dass die Schließung der Kasse in solch katastrophalen Zuständen endet, wie es bei der Insolvenz der City BKK der Fall war. Damals hatten die Versicherten teilweise große Probleme, von einer anderen Krankenkasse aufgenommen zu werden.
Noch vor einigen Jahren waren über 400.000 Menschen bei der BKK für Heilberufe versichert. Nachdem die Kasse jedoch gezwungen war, einen Zusatzbeitrag zu erheben, sind 50% der Mitglieder abgewandert. Geblieben sind vor allem chronisch Kranke und schwerkranke Versicherte, die die Kasse viel Geld kosteten.
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