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Beiträge in der Kategorie 'Krankenversicherung'

Studenten sind Verlierer der Zusatzbeiträge

Seit dem 1. Februar erheben einige Krankenkassen von ihren Versicherten Zusatzbeiträge, weil sie mit dem ihnen zugewiesenen Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen. Mehrere andere Kassen haben ebenfalls Zusatzbeiträge angekündigt. Diese Zusatzbeiträge müssen auch von Studenten gezahlt werden, für die dadurch die Krankenversicherung um 15% im Monat teurer wird.

Bislang kostete die Krankenversicherung für Studenten im Monat 53,40 Euro, in den meisten Fällen kostet sie (mit einem Zusatzbeitrag in Höhe von 8 Euro) nun 61,40 Euro. In den meisten Fällen wird der Zusatzbeitrag einfach automatisch von dem Konto der Studenten abgebucht, ohne sie vorher zu informieren. Medienberichten zufolge kassierten die beiden Kassen DAK und KKH-Allianz bereits die Zusatzbeiträge.

Während die Beiträge von Arbeitnehmern direkt vom Arbeitgeber abgeführt wird, zahlen Studenten ihre Krankenkassenbeiträge selbst. Weil es praktisch ist, haben viele ihrer Krankenversicherung eine Einzugsermächtigung erteilt, womit ihr jedoch auch gestattet ist, auch die Zusatzbeiträge einfach abzubuchen. Selbstverständlich gilt jedoch auch für Studenten das Sonderkündigungsrecht, das bei der Erhebung von Zusatzbeiträgen in Kraft tritt. Hierbei ist jedoch unbedingt auf die Frist zu achten, in der eine Kündigung möglich ist.


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GKV fordert Reform beim Pflege-TÜV

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fordert eine umgehende und weitreichende Reform des aktuellen Notensystems beim Pflege-TÜV. Der Vorstand des GKV- Spitzenverbandes Klaus-Dieter Voß erklärte gegenüber den “Ruhr Nachrichten”, es sei nicht hinnehmbar, dass Pflegeheime trotz mangelhafter Einzelbewertungen noch eine gute Gesamtnote erhalten. Durch die Mischbewertung wurden Pflegeheime als gut bewertet, die vorher durch mangelernährte oder dehydrierte Patienten aufgefallen seien. Voß fordert deshalb eine stärkere Gewichtung von besonders kritischen Punkten.

Auch die bayerische Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) hält die angesetzten Kriterien für nicht geeignet, die Qualität von Pflegeheimen tatsächlich zu beurteilen. Bundesgesundheitsminister Philip Rösler (FDP) will vor einer Änderung zunächst die Prüfung unabhängiger Experten abwarten, deren Ergebnisse spätestens im Sommer vorliegen sollen.

Bei dem so genannten Pflege-TÜV werden jährlich 10.300 Pflegeheime in Deutschland vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüft. Dabei werden 64 Einzelaspekte (z.B. Pflege, Essen) mit Schulnoten bewertet. Die Prüfberichte, von denen bislang etwa 2000 veröffentlicht wurden, können von jedermann im Internet eingesehen werden. Von den bislang geprüften Einrichtungen haben rund zwei Drittel die Gesamtnote “gut” oder “sehr gut” erhalten, 10% der Heime erhielten ein “ausreichend” oder “mangelhaft”.

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Gutachten: PKV kein effizientes Geschäftsmodell

Bei einem Gutachten zur privaten Krankenversicherung (PKV), das von dem Berliner Institut für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES) und dem ehemaligen Wirtschaftsweisen Bert Rürup erstellt wurde, kommt die PKV nicht gut weg. In dem Gutachten heißt es, dass die PKV – insbesondere bezogen auf Ältere und Kranke – kein effizientes Geschäftsmodell sei. Sie sei zudem für eine Ausdehnung auf andere Bevölkerungskreise ungeeignet.

Größter Kritikpunkt an der PKV in dem Gutachten waren die Beitragssteigerungen, die im Zeitraum 1997 bis 2008 den Angaben zufolge bei 49% lagen. Bei den gesetzlich Versicherten lag der Wert der Beitragserhöhungen dagegen nur bei 31%. Das zeige, dass der Beitragsdruck für die privat Versicherten höher sei als für die gesetzlich Versicherten.

Außerdem wurde kritisiert, dass vor allem junge und gesunde Kunden von der PKV geködert werden (häufig über Billigtarife), dass aber Ältere und Kranke keine Möglichkeit haben, die Versicherung zu wechseln. So bleibe der Wettbewerb um Bestandskunden auf der Strecke und damit gebe es auch keinen effizienten Wettbewerb auf allen Ebenen.

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Versicherungen wollen Geld für Glätteunfälle zurück

Dieser Winter mit seinen lang anhaltenden niedrigen Temperaturen und wochenlangem Schneefall verursacht deutlich mehr Glätteunfälle als frühere Winter. Die KKH-Allianz schätzt, dass alleine im Januar doppelt so viele gesetzlich Versicherte einen Unfall wegen Glatteis hatten als im gleichen Monat letztes Jahr, schreibt die “Financial Times Deutschland” (FTD). Manche Kliniken berichten sogar über eine Verdreifachung der Glatteisopfer. Das merken auch die Krankenkassen, die Schätzungen zufolge Mehrausgaben von 6 Millionen Euro stemmen müssen.

In vielen Städten und Gemeinden kommen die Räumdienste mit ihrer Arbeit hinterher, das Streugut wird oder ist knapp. Nun wollen die Versicherer die Städte und Kommunen in Regress nehmen, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Glatteisunfall durch unzureichend geräumte oder gestreuten öffentliche Straßen verursacht wurde. Die Prüfung und Anklage übernimmt dabei die Kasse, vorausgesetzt, dass es Beweisfotos oder Zeugen gibt, die die Vorwürfe bestätigen können.

Die Kommungen sehen die Schuld an den vielen Glatteisunfällen nicht bei sich. Man würde alle Streu- und Räumungsarbeiten “im Rahmen der Leistungsfähigkeit” ausüben, erklärte Carsten Hansen vom Deutschen Städte- und Gemeindebund der FTD. Wegen der Knappheit des Streuguts und der völligen Überlastung der Arbeitskräfte sei diese Leistungsfähigkeit momentan jedoch eingeschränkt, räumte Hansen ein.

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BSG-Präsident sorgt sich um GKV

Peter Masuch, Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), sorgt sich über die Zukunft der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Bei der Jahrespressekonferenz des BSG am Donnerstag erklärte er, dass “die Ausgaben für das Gesundheitswesen [...] ganz unabhängig von der Finanzierungsform weiter steigen” werden. Das berichtet die Ärzte-Zeitung.

Masuch fordert einen stärkeren Fokus auf das Thema Prävention, denn “gesundheitsgerechtes Verhalten muss sich auszahlen”, so der BSG-Präsident. Er bedauerte, dass ein entsprechender Gesetzesentwurf, der schon seit 2005 vorliegt, zunächst zwei Jahre lang diskutiert wurde und dann wieder in der Versenkung verschwand.

Auch die Ärzte müssten ihr Verhalten ändern und den Erwartungen der Patienten (z.B. nach bestimmten Medikamenten) weniger nachgeben. Grundsätzlich müsse man die Gesundheitskompetenzen der Menschen besser fördern und zwar schon in den Kindergärten und Schulen. Es müsse angestrebt werden, dass die Menschen Gesundheitsangebote sinnvoll nutzen können und den Arzt “als Partner auf Augenhöhe” wahrnehmen.

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Zentausende wechseln wegen Zusatzbeiträgen

Die Krankenkassen, die Zusatzbeiträge erhoben haben oder dies angekündigt haben zu tun, sehen sich mit einer regelrechten Austrittswelle konfrontiert. So hat z.B. die Deutsche BKK, die seit dem 1. Februar einen Zusatzbeitrag von 8 Euro pro Monat erhebt, schon jetzt 1000 Kündigungen von Versicherten erhalten. Einem Bericht der “Rheinischen Post” zufolge geht man bei der BKK aber davon aus, dass noch bis zu 50.000 Kündigungen folgen werden. Eine Umfrage der Kölner Rating-Agentur Assekurata ergab, dass mehr als 25% der Versicherten zu einem Kassenwechsel bereit ist, wenn sich der Beitrag um 8 Euro erhöht.

Auch die DAK erhebt seit dem 1. Februar einen Zusatzbeitrag von 8 Euro, von ihr gibt es jedoch noch keine konkreten Kündigungszahlen. Die “Rheinische Post” will aus Branchenkreisen erfahren haben, dass es derzeit jeden Tag 1000 Kündigungen gibt, was ein Sprecher aber als “Quatsch” bezeichnete.

Gesetzliche Krankenkassen, die bislang keine Zusatzbeiträge angekündigt haben, profitieren von dem Wechselwillen der Deutschen. Bei der Techniker Krankenkasse haben sich dem Bericht zufolge die Online-Anfragen vervierfacht und die Telefone stünden seitdem nicht mehr still. Wilfried Jacobs, Chef der AOK-Rheinland bestätigt ebenfalls eine enorme Steigerung der Nachfrage und beziffert diese mit täglich 1000 Anrufen von

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Scheidungskinder dürfen in der PKV bleiben

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz, muss ein privat versichertes Kind nach der Scheidung seiner Eltern nicht zwangsläufig in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln (Az.: 11 UF 620/09).

Im konkreten Fall hatte eine geschiedene Frau gegen ihren Ex-Mann geklagt. Der Mann weigerte sich, die Kosten für die private Krankenversicherung des gemeinsamen 10-jährigen Sohnes zu bezahlen. Der Beitrag belief sich auf rund 180 Euro monatlich. Er argumentierte, dass sein Sohn zusammen mit seiner Ex-Frau in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln könne. Dort wäre sein Sohn beitragsfrei über die Mutter mitversichert.

Dieser Argumentation folgten die Richter jedoch nicht. Sie entschieden, dass in Fällen, in denen das Kind seit seiner Geburt ununterbrochen privat krankenversichert war, die private Krankenversicherung zum angemessenen Unterhalt gehört. In diesen Fällen ist der unterhaltspflichtige Vater auch für die Zahlung dieser Beiträge verpflichtet. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass der unterhaltspflichtige Vater auch selbst nach der Scheidung noch privat krankenversichert ist.

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Streit um Zusatzbeiträge

Die ersten gesetzlichen Krankenkassen haben angekündigt, demnächst Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern erheben zu wollen. So will die DAK zum 1. Februar bereits einen Zusatzbeitrag in Höhe von 8 Euro pro Monat einfordern.

Die Bundesregierung reagierte mit Kritik auf die Ankündigung der Krankenkassen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) kündigte an, die Zusatzbeiträge einer genauen Überprüfung zu unterziehen. Es verwundere, dass mehrere Kassen Zusatzbeiträge in gleicher Höhe erheben wollen, obwohl deren Rücklagen sehr unterschiedlich seien. Auch das Bundeskartellamt und das Bundesversicherungsamt schlossen sich dieser Ankündigung an. Wie ein Sprecher des Kartellamts berichtete, gibt es bereits mehrere Beschwerden von Verbrauchern zu diesem Thema. Einem Branchenbericht zufolge müssten über 50 Kassen noch das ganze Jahr über ohne Zusatzbeiträge auskommen.

Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zusatzbeiträge haben die Kassen selbst nicht. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hält die Einführung der Zusatzbeiträge zum 1. Februar allerdings für nicht rechtmäßig. Es gilt nämlich die Vorgabe, die Versicherten spätestens einen Monat vor der Fälligkeit des ersten Zusatzbeitrags auf diesen hinzuweisen, dies sei bei einer Erhebung ab Februar jedoch nicht gegeben. Die DAK erklärte, dass ihr Zusatzbeitrag zwar zum 1. Februar angekündigt, aber erst Mitte März fällig wird. Die Kasse will ihre Mitglieder darüber Mitte Februar informieren. Diese können dann ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.

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Zunehmend mehr Präventionsangebote

Im Rahmen der Vorstellung des Präventionsberichtes 2009 in Berlin erklärte der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes K.-Dieter Voss, dass die Krankenkassen ihr Engagement in Prävention und Gesundheitsförderung weiter ausgebaut haben. Inzwischen profitiere jeder achte Versicherte von entsprechenden Angeboten.

Insgesamt investieren die Kassen rund 340 Millionen Euro in Präventionsleistungen und Angeboten zur Gesundheitsförderung, das sind 40 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Pro Versicherten gaben die Kassen 2008 etwa 4,83 Euro aus, der gesetzliche Zielwert von 2,78 Euro wurde damit deutlich überschritten.

Zu Prävention und Gesundheitsförderung zählen unter anderem Angebote zu Themen wie gesunde Ernährung, Bewegung und vieles mehr. Die Versicherten konnten diese Angebote in bundesweit 22.000 Einrichtungen in Anspruch nehmen, insgesamt wurden sie von 6 Millionen Menschen genutzt. Auch individuelle Kursangebote der Krankenkassen wurden von über 2 Millionen Menschen genutzt, diese sind vor allem bei Frauen beliebt, die drei Viertel der Kursteilnehmer ausmachen. Besonders beliebt hierbei waren Angebote rund um das Thema Bewegung (76%).

Ebenfalls ausgeweitet wurde die betriebliche Gesundheitsförderung, zu der 2008 insgesamt 3400 Projekte gehörten, das ist ein Anstieg von 14% gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt wurden diese Angebote von rund 820.000 Arbeitnehmer(innen) genutzt, also 30% mehr als im Jahr zuvor.

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Insulin-Analoga nicht mehr im GKV-Leistungskatalog

2006 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen, dass Insulin-Analoga nicht mehr automatisch im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthalten sind. Sie durften nur unter der Voraussetzung, dass sie nicht teurer als Humaninsulin sind, für die Behandlung von Patienten mit Diabetes 2 eingesetzt und von der GKV übernommen werden. Diese Entscheidung basierte auf einer Nutzenbewertung des Instituts zur Beurteilung von Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

Gegen den Beschluss des Bundesausschusses haben die beiden Pharmafirmen Lilly Deutschland und Sanofi Aventis geklagt. Sie argumentierten, dass das Bewertungsverfahren des IQWiG nicht transparent sei und es zudem verschiedene Verfahrensfehler gegeben habe. Das Sozialgericht Berlin schloss sich dieser Meinung nicht an, sondern wies die Klage ab. Der Gemeinsame Bundesausschuss sieht darin eine Bestätigung für die Rechtmäßigkeit des Bewertungsverfahrens und dem daraus resultierenden Beschluss.

Inzwischen haben die Pharmahersteller mit den Krankenkassen Rabattverträge geschlossen. Damit können die Insulin-Anlaoga auch weiterhin zu einem niedrigeren Preis verordnet werden.

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Private Krankenversicherung: Geld sparen durch PKV Wechsel

Zum Januar 2010 haben viele PKV Versicherer ihre Beiträge für die private Krankenversicherung erhöht und sorgten damit für Verärgerung bei ihren Versicherten. Bis zu 80 Euro wurden die Beiträge angehoben.

Ein Lichtblick für die PKV Versicherten ist allerdings, dass diese eine Beitragserhöhung nicht einfach so hinnehmen müssen. Wenn die private Krankenversicherung die Beiträge erhöht so können Versicherte von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Neben der Möglichkeit den PKV Versicherer zu wechseln gibt es noch eine andere Möglichkeit, der Tarifwechsel innerhalb der PKV.

Laut den Experten der Zeitschrift “Finanztest” ist oftmals ein Wechsel des Tarifs beim bestehenden PKV Versicherer die bessere Alternative als eine Wechsel zu einem anderen PKV Anbieter. Stichwort sind hier die Altersrückstellungen.

Bei einem Wechsel innerhalb der gleichen Gesellschaft kann der Versicherte seine bisher angesparten Altersrückstellungen mitnehmen, diese werden dann auf den neuen Tarif angerechnet, wodurch dieser dann insgesamt günstiger wird.

Anders sieht es aus wenn man zu einem anderen PKV Anbieter wechselt, in diesem Fall gehen die Altersrückstellungen verloren. Allerdings ist dieses immer Fallbezogen, viele Faktoren spielen hier eine Rolle weshalb man immer genau vergleichen sollte.

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Techniker Krankenkasse setzt Wachstumskurs fort

Auch unter den Bedingungen des Gesundheitsfonds setzt die Techniker Krankenkasse (TK) ihren Wachstumskurs weiter fort. Die Kasse, die bundesweit offen ist, verzeichnete Ende 2009 rund 110.000 Mitglieder mehr als noch zu Beginn des Jahres.

Insgesamt erhöhte sich die Versichertenzahl bei der TK seit Einführung der freien Kassenwahl 1996 damit um rund 2,7 Millionen Menschen. Heute sind 7,3 Millionen Menschen bei der Techniker Krankenkasse versichert, davon sind 5,1 Millionen zahlende Mitglieder. Auf 100 Mitglieder kommen bei der TK 43 mitversicherte Ehegatten und Kinder. Das ist ein überdurchschnittlich hoher Anteil wie der Vergleich zeigt: Durchschnittlich kommen auf 100 Mitglieder in den gesetzlichen Krankenversicherungen 36 mitversicherte Familienangehörige.

2010 beläuft sich das Haushaltsvolumen der TK, die bundesweit rund 11.000 Mitarbeiter beschäftigt, auf rund 17,6 Milliarden Euro.

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Nachmeldepflicht bei schwerwiegenden Erkrankungen

Personen, die eine private Krankenversicherung abschließen, sind dazu verpflichtet, schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigungen, die sich zwischen der Antragstellung auf Mitgliedschaft und der Annahme durch die Versicherung, ergeben, dieser nachzumelden. Darauf weist die “Aachener Zeitung” hin.

Die Krankenversicherungen ihrerseits haben die Pflicht, ihre zukünftigten Versicherten auf diese Obliegenheit hinzuweisen. Laut einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 11 O 66/06) gibt es Ausnahmen, z.B. wenn im Zeitraum zwischen Abgabe und Annahme des neuen Versicherungsvertrages bei dem Versicherten ein Tumor festgestellt wird.

Bei einer so gravierenden Erkrankung ist die Nachmeldepflicht des Versicherten offensichtlich, so dass ein besonderer Hinweis der Versicherung nicht mehr nötig sei, so die Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Höhere Zusatzbeiträge als 8 Euro?

Der Essener Gesundheitsökonom Jürgen Wasem glaubt der “Welt” zufolge, dass sich die gesetzlich Krankenversicherten bei einzelnen Kassen auf höhere Zusatzbeiträge einstellen müssen, als die von der Bundesregierung maximal erwarteten 8 Euro pro Monat. Dies sei unvermeidbar, so Wasem in Berlin. Grund: Von den 8 Euro kämen höchstens 6 Euro bei den Kassen an, der Rest würde die Verwaltungskosten decken müssen.

Aufgrund des erwarteten Defizits von rund 4 Milliarden Euro im nächsten Jahr warnten auch schon die Krankenkassen selbst vor der Notwendigkeit, flächendeckend Zusatzbeiträge erheben zu müssen. Laut der Bundesregierung übersteigen diese Zusatzbeiträge allerdings nicht 8 Euro monatlich. Fallen die Zusatzbeiträge höher aus, müssen die Kassen die Einkommen ihrer Versicherten überprüfen und höchstens 1% des Bruttoeinkommens jedes Mitglieds erheben.

Wasem geht davon aus, dass die Kassen sich derzeit nicht trauen, diese Art der Zusatzbeiträge anzukündigen, weil sie existenzbedrohende Abwanderungen fürchten. Doch die ersten Ankündigungen dieser Art würden im Januar oder Februar folgen, so seine Prognose. Manche Kassen könnten noch bis zum Herbst mit Zusatzbeiträgen warten, sie müssten nun klären, wie sie möglichst strategisch klug ihre Rücklagen aufbrauchen.

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BdV kritisiert PKV

Der Bund der Versicherten (BdV) hat scharfe Kritik an den Tariferhöhungen der privaten Krankenversicherungen (PKV) geübt. Demnach steigen die Beiträge für Vollversicherungen in der PKV im kommenden Jahr je nach Anbieter und Tarif zwischen 5 und 30%.

BdV-Vorstand Thorsten Rudnik erklärt, dass die Erhöhungen für viele Versicherte im zweistelligen Prozentbereich liegen wird. Die hohen Beitragssteigerungen seien aber von der PKV selbst verschuldet, da sie ihre Tarife falsch kalkulieren, so seine Kritik. Zum einen würden die Versicherer veraltete Sterbetafeln nutzen und somit die gestiegene Lebenserwartung nicht berücksichtigen. Zum anderem würden die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen nicht in die Gestaltung der Tarife einbezogen werden.

Laut Rudnik haben die Versicherungen die Pflicht, den Kunden Auskunft über die verschiedenen Tarife zu geben und sie müssten ohne Wartezeiten in einen günstigeren Tarif wechseln können. Deshalb empfiehlt er den Betroffenen, sich bei ihrer jeweiligen Versicherung zu informieren, ob es nicht günstigere Tarife mit vergleichbarem Leistungsumfang gibt.

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