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Beiträge in der Kategorie 'KFZ Versicherung'

AXA biete neue Versicherung für Gebrauchtwagen

Die AXA Versicherung hat einen neuen Versicherungsschutz für Gebrauchtwagen im Angebot. Wer sich einen Gebrauchtwagen kauft, der noch recht jung ist, der wird diesen in der Regel Vollkasko versichern. Erleidet das Fahrzeug dann einen Totalschaden, so tritt die Vollkaskoversicherung zwar in der Regel für den Schaden ein, es entsteht dem Versicherungsnehmer aber in der Regel ein Wertverlust zum Kaufpreis des Fahrzeuges.

Die AXA bietet jetzt eine Erweiterung des Vollkaskoversicherungsschutzes an. Junge Gebrauchtwagen können neben der Vollkaskoversicherung noch mit einer Kaufwertentschädigung abgesichert werden. Erleidet das Fahrzeug dann einen Schaden, so erstattet die Versicherung nicht nur den Zeitwert des Fahrzeuges zum Schadentag sondern den Kaufpreis des Gebrauchtwagens. Dieser Versicherungsschutz gilt für das erste Jahr nach Kauf des Fahrzeuges.


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Reisen mit dem Auto

Der Sommerurlaub steht an und viele Familien zieht es aufgrund des in Deutschland doch eher mäßigen Wetters ins Ausland, wo Sonne, Strand und Meer locken. Vor dem Urlaubsantritt sollte man sich aber auf jeden Fall noch einmal damit beschäftigen, ob man auch ausreichend abgesichert ist.

Was viele Urlauber gern vergessen ist, dass man auch den Versicherungsschutz für den eigenen PKW überprüfen sollte. Darauf haben Versicherungsexperten jetzt hingewiesen. Was man bei seiner Versicherung auf jeden Fall anfordern sollte ist eine grüne Versicherungskarte, die bei einem Unfall im Ausland die Schadenabwicklung erheblich erleichtert.

Um sicher zu gehen, dass für den eigenen PKW im Urlaubsland auch Vollkaskoschutz besteht sollte man diese vorher in den Bedingungen der KFZ-Versicherung nachlesen bzw. bei seiner Versicherung erfragen. Insbesondere bei Ländern, die im östlichen Europa liegen, kann es hier Einschränkungen geben, die es zu beachten gilt.

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Diebstahl bei offener Haustür

Wenn ein Haubesitzer sein Haustür offen stehen lässt und ein Dieb den Fahrzeugschlüssel aus der Wohnung klaut und im Anschluss direkt das ganze Fahrzeug, so sollte man meinen, dass dies auf jedem Fall grobe Fahrlässigkeit von Besitzer ist. Dies ist aber nicht in jedem Fall so.

Dies hat ein Urteil vor dem Oberlandesgericht in Karlsruhe ergeben. In dem verhandelten Fall hatte eine Frau im Urlaub am Plattensee in Ungarn ihren Fahrzeugschlüssel auf den Wohnzimmertisch gelegt und später die Tür zum Lüften etwa eine Stunde lang geöffnet. Während die Frau in dieser Zeit einige Dinge in Der Wohnung erledigte gelang es einem Dieb den Schlüssel zu entwenden und den PKW der Frau zu stehlen. Die Frau wollte den Schaden von Ihrer Kaskoversicherung ersetzt haben, diese verweigerte allerdings die Zahlung mit dem Hinweis auf grobe Fahrlässigkeit.

Das Gericht entschied zu Gunsten der Frau. Ihr könne keine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, da sie einem extrem dreisten Diebstahl zum Opfer gefallen sei. Es könne keine Rede davon sein, dass sie den Dieb förmlich ‚"eingeladen" hat, den Schlüssel und das Fahrzeug zu stehlen. Da das Grundstück noch von einem hohen Zaun umgeben war und der Schlüssel im umgrenzenden Gewahrsamsbereich der Frau gelegen hatte, könne man höchstens von Fahrlässigkeit sprechen, nicht aber von grober Fahrlässigkeit.

Aus dem Urteil geht damit hervor, dass die Versicherung zahlen muss.

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Führerschein zu unrecht entzogen

Wem der Führerschein zu unrecht entzogen wurde, der hat einen Anspruch auf Schadenersatz. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes Koblenz hervor. Dieser Anspruch auf Schadenersatz bezieht sich allerdings nicht auf die Kfz-Steuer und auf die Versicherung.

Im Bezug auf die Steuer und Versicherung für einen PKW gilt grundsätzlich die Schadenminderungspflicht des Fahrzeughalters. Der Halter des Fahrzeuges hätte demnach den Wagen unverzüglich nach dem Führerscheinentzug abmelden müssen. Dadurch wären keine weiteren Kosten für Kfz - Steuer und Versicherung angefallen.

In dem verhandelten Fall war einem Autofahrer der Führerschein entzogen worden und zwei Jahre später Urteilte ein Verwaltungsgericht, dass dieser Entzug rechtswidrig gewesen sei. Der Schadensersatzklage des Mannes gab das Gericht jetzt teilweise statt. Der Mann hatte Schadenersatz für die Kfz - Steuer und die Versicherung sowie für die benötigten Bahntickets gefordert. Ledlich der Forderung nach der Erstattung der Bahntickets wurde vom Gericht stattgegeben. Der zu ersetzende Schaden belief sich demnach auf 288 Euro statt der geforderten 4.100 Euro.

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Unfallassistent der Generali kommt auch für Kfz-Versicherung

Die Statistik des Statistischen Bundesamtes besagt, dass im Jahre 2006 ca. 74.500 Personen durch Verkehrsunfälle schwer verletzt wurden. Damit ist die Zahl der Opfer im Vergleich zu 2005 zwar um 3,2 Prozent zurückgegangen, liegt aber immer noch bei durchschnittlich 200 Verletzten pro Tag.

Um den Unfallopfern in der schwierigen Zeit nach dem Unfall zur Seite zu stehen hat die Generali Versicherung einen ungewöhnlichen Weg eingeschlagen. Zum 01.07.2007 stellt die Versicherung Kunden, die bei einem Autounfall schwer verletzt wurden auf Wunsch einen Unfallassistenten zur Seite. Dieser kümmert sich um Dinge, wie z. B. den Krankenhausaufenthalt, psychologische Betreuung oder Reha-Maßnahmen. Zudem begleitet der Assistent den Kunden zu Ärzten, Behörden oder Finanzberater und kümmert sich um die Organisation von eventuell notwendigen Fahrzeugumbauten, Werkstattbesuchen und vieles mehr.

Dr. Norbert Rollinger, Produkt Vorstand der Generali sagte zu diesen Service: ‚"Wenn wir wie in der Unfallversicherung zu Jahresbeginn nun auch in der der KFZ-Versicherung den persönlichen Unfallassistenten einführen, kommen wir damit einem gesellschaftlichen Bedürfnis und einem vielfach geäußerten Wunsch unserer Kunden nach. Für eine solche Art von Innovation war es höchste Zeit.”

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Unfall mit Wildtieren

Wie der Deutsche Jagdschutzverband (DjV) bekannt gibt, sind allein im Jahre 2006 220.000 Tiere durch einen Unfall auf deutschen Straßen getötet worden. Die gemeldeten Schäden an Fahrzeugen lagen demnach bei mehr als 400 Millionen Euro.
Entsteht durch einen Wildunfall ein Schaden am PKW so ist dieser in der Regel durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Ein Wildunfall liegt vor, bei Zusammenstößen mit: Rehen, Hirschen, Füchsen, Wildschweinen, Wildkatzen, Feldhasen, Mardern oder Dachsen. Folgende Tiere gehören beispielsweise nicht dazu: Hunde, Katzen, Hauskaninchen, Rinder, Schafe und Federwild.

Es kann auch durchaus sein, dass die Versicherung zahlen muss, auch wenn das Fahrzeug des Versicherungsnehmers gar nicht mit dem Wildtier zusammengestoßen ist. Auch wenn der Fahrer einem Tier ausgewichen ist, um einen größeren Schaden zu vermeiden und es dadurch zu einem Unfall kommt, kann die Versicherung in der Leistungspflicht sein.

Entscheidend ist dabei allerdings, dass der Versicherungsnehmer den Wildunfall beweisen muss. Es ist daher auf jeden Fall ratsam, alle Hinweise auf den Wildunfall zu sichern und auch Zeugen zu benennen, falls dies möglich ist.

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Geklaute Navigationssysteme

Der Diebstahl von Navigationssystemen hat in den letzen Jahren massiv zugenommen. Polizeiberichten zur Folge werden die Diebstähle von gut organisierten Banden vorgenommen, die fast immer aus Osteuropa kommen.

Die Diebe sind häufig nur für wenige Stunden in Deutschland und gehen bei ihren Beutezügen höchst professionell vor. Es werden ganz gezielt fest eingebaute Navigationsgeräte aus Fahrzeugen geklaut. Nicht selten kommt es vor, dass das gleiche Fahrzeug mehrfach Opfer eines solchen Diebstahls wird.

Auch die Versicherungen reagieren zwischenzeitlich sehr sensibel auf geklaute Navigationssysteme. Grundsätzlich wird nur der Zeitwert des Gerätes ersetzt, viele Versicherungen scheuen aber auch nicht davor, einem Versicherungsnehmer zu kündigen, wenn ein solcher Schadenfall eintritt auch wenn dieser seit Jahren bei der Gesellschaft versichert war und keine Schäden verursacht hatte.

Viele Fahrzeugeigentümer, die z. B. aus beruflichen Gründen ein Navigationsgerät benötigen greifen zwischenzeitlich auf mobile Geräte zurück, um solche Diebstähle zu vermeiden.

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Volksführsorge mit neuem Kfz-Versicherungstarif

Die Volksführsorge hat einen neuen Tarif für die PKW Versicherung eingeführt, der sich als Baustein-Konzept auf dem deutschen Markt durchsetzen soll. Das Baustein-Konzept soll nach Angabe des Unternehmens zu den umfangreichsten in Deutschland gehören.

Volker Seidel, Volksführsorge-Vorstandsmitglied sagte zum neuen Tarif: ‚"Kein anderer Versicherer bietet einen derartigen Komplettschutz an." Die Tariferung des Versicherungsangebotes soll risikogerecht sein und es wird ein so genannter ‚"Rabattretter" eingeführt. Hierbei handelt es sich um die Zusicherung der Versicherung, dass Kunden die 25 oder mehr Jahre schadenfrei gefahren sind zwar bei einem Unfall eine Rückstufung der schadenfreien Jahre auf 22 in der Haftpflichtversicherung und auf 23 in der Vollkaskoversicherung erfahren, die Versicherungsprämie aber davon unberührt bleibt.

Neben diesen Komponenten soll auch der Kfz-Schutzbrief eine Leistungserweiterung enthalten. Beispielsweise wird im Falle eines Diebstahls ein Mietwagen für den ganzen Monat zur Verfügung gestellt und nicht wie sonst üblich 7 Tage.

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Versicherungen für Fahranfänger

Der Führerschein ist geschafft und das erste Auto steht auch schon auf dem Hof. Der Traum von vielen jungen Menschen ist es, endlich mit 18 Jahren Auto fahren zu dürfen. Besonders für junge Männer fangen die Probleme allerdings an, wenn es darum geht, das Fahrzeug zu versichern.

Die Stiftung Warentest hat vor kurzem eine Untersuchung durchgeführt, bei der Preis und Leistung von 55 Autoversicherungen verglichen wurden. Die Unterschiede waren dabei gravierend. So sollte die Jahresprämie für die teuerste Kfz-Versicherung fast 4.000 Euro kosten, und das bei schlechteren Leistungen als bei anderen Versicherern. So manches Fahrzeug eines Fahranfängers dürfte da günstiger gewesen sein.

Für junge Fahranfänger heißt es daher, mit den Versicherungen in Verhandlung zu treten und die Versicherungskonditionen auszuhandeln. So gut wie alle Versicherer bieten Rabatte und Sonderkonditionen an, durch diese sich der Tarif senken lässt. Dies geht von Alleinfahrerrabatten bis hin zum Garagenwagen. Auch die Variante, den Wagen als Zweitwagen bei den Eltern zu versichern wird gern gewählt und ist häufig die günstigste Variante der Versicherung.

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Mit dem Auto in den Urlaub

Wer seinen Urlaub im Ausland geplant hat und die Anreise mit dem PKW vornehmen will, der sollte sich vorher auf jeden Fall eine grüne Versicherungskarte von seiner Versicherung besorgen. Darauf hat der Bund der Versicherten (BdV) im Hinblick auf den jetzt für viele beginnenden Sommerurlaub hingewiesen.

Die grüne Versicherungskarte gilt als internationaler Versicherungsschutz, der inländische Verkehrsteilnehmer im Falle eines Unfalls mit einem ausländischen Teilnehmer schützen soll. Das System der grünen Karte ist begrenzt auf Europa und auf einige Mittelmeeranrainerstaaten. Darauf hat der BdV-Fachmann Thorsten Rudnik hingewiesen. Damit sind immerhin 44 Länder in dieses System eingebunden.

Auf der Karte sind alle wesentlichen Information enthalten, die im Falle eines Unfalls im Ausland benötigt werden. Die Unfallbeteiligten können sich mit der auf der Karte vermerkten Telefonnummer an das Grüne-Karten-Büro des Versicherten wenden. Ein solches Büro gibt es in jedem angeschlossenen Land.

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Mindestversicherungssumme in Ästerreich angehoben

In Ästerreich wird zum 01.07.2007 die Mindestversicherungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung von drei auf sechs Millionen Euro angehoben. Ästerreich setzt damit eine
EU-Richtline in die Praxis um. Diese Anpassung kann unter Umständen für die Versicherten zur Folge haben, dass ein Anbieterwechsel vorgekommen werden kann.

Bei den meisten Versicherungsanbietern wird es aufgrund dieser Anpassung zu einer Prämienanhebung von zwei bis drei Prozent kommen. Eine solche Prämienanpassung macht zwar die Beiträge für den einzelnen Versicherten nicht wesentlich teurer, es ergibt sich daraus aber die Möglichkeit, seine Versicherungspolice zu prüfen und eventuell einen Versicherungswechsel vorzunehmen.

Experten in Ästerreich weisen aber darauf hin, dass man seine Versicherung erst Kündigen sollte, wenn man sich für einen anderen Anbieter entschieden hat, bei dem man im Vorwege das Gesamtpaket der Versicherung geprüft hat.

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Unfallschäden werden häufig selbst repariert

Die Dekra hat bei einer Unfrage unter 3.700 Autofahrern festgestellt, dass über 20 Prozent der Befragten ihren PKW nach einen Unfall selbst reparieren würden oder dies schon getan haben. Damit legt jeder fünfte Autofahrer nach einem Unfall selbst Hand an bei der Reparatur.

Vom Geschäftsführer der Dekra, Werner von Hebel wird angesichts dieser hohe Quote an eigener Instandsetzung von Unfallschäden eine effektive Kontrolle dieser Fahrzeuge gefordert. Nach Schätzungen von von Hebel sind auf Deutschlands Straßen bis zu 600 000 unzureichend reparierte Fahrzeuge unterwegs.

Die Umfrage hat weiterhin ergeben, dass nur etwa 35 Prozent der Befragten Ihren Wagen zur Reparatur in eine Fachwerkstatt geben und ca. 43 Prozent beauftragen eine andere Werkstatt. Ein weiterer Beleg für die hohe Zahl an selbst reparierten Fahrzeugen zeigt auch die Zahl der seitens der Versicherungen fiktiv abgerechneten Unfallschäden. Fast jeder Zweite Unfallschaden wird an den Versicherungsnehmer ausgezahlt und dieser kümmert sich dann selbst um die Reparatur.

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VHV ist Testsieger

Von dem Verbrauchermagazin ‚"Optimal Versichert" werden in der Juli Ausgabe die besten Kfz-Tarife im Preis-Leistungsvergleich vorgestellt. Als klarer Testsieger ging die VHV Versicherung mit ihrem Klassik-Tarif aus diesem Test hervor.

Der Test wurde durchgeführt von der NAFI-Unternehmensberatung, die 14 Kriterien festlegte, die eine gute KFZ – Versicherung erfüllen muss. Der Tarif der VHV erfüllt von diesen Kriterien 93 % und bot den mit Abstand günstigsten Preis für das vorgelegte Berechnungsbeispiel.

Er Vorstandssprecher der VHV Allgemeine Versicherung AG, Manfred Kuhn sagte zu diesem Ergebnis:" Wir freuen uns sehr über dieses Testergebnis. Unsere Philosophie war und ist es, in Preis und Leistung führend zu sein. Der eindeutige Testsieg unseres Kfz-Klassik-Tarifs bestätigt uns in dieser Ausrichtung."

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Nutzungsausfallentschädigung nach Unfall

Wer einen Unfall mit seinem PKW hatte und nicht selbst Schuld hat, der hat Anspruch auf einen Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur seines eigenen PKW. Die entstehenden Kosten müssen von der gegnerischen Versicherung getragen werden.

Wer auf den Ersatzwagen verzichtet hat Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Darauf haben Sachverständige jetzt im Zuge eines Kongresses hingewiesen. Die Nutzungsausfallentschädigung stellt eine finanziellen Ersatz an statt eines Leihwagens für den Unfallgeschädigten da.

Für die Höhe der Entschädigung ist im Grundsatz entscheidend, was man selbst für einen Wagen fährt. Die Tagessätze sind in unterschiedliche Klassen eingeteilt. Außerdem ist entscheidend, wie lange sich der eigenen PKW in der Reparatur befindet und man diesen nicht nutzen kann.

Wer also nicht unbedingt auf den PKW angewiesen ist, sollte sich nach einem Unfall gut überlegen, ob er eine Zeit auf ein Auto verzichten kann und nicht lieber das Geld nimmt.

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ADAC wächst weiter

Der Automobilclub ADAC ist weiterhin auf Erfolgskurs. Im Jahre 2006 konnte die Mitgliederzahl auf fast 15,76 Millionen gesteigert werden, was einem Zuwachs von 2,2 Prozent entspricht. Dies gab der ADAC-Präsident Peter Meyer bei der Bilanzpressekonferenz in München bekannt. Noch im Laufe diesem Jahres soll die Grenze von 16 Millionen Mitgliedern geknackt werden. Der Gesamtumsatz betrug 1,67 Milliarden Euro und der Gewinn stieg um 11 Millionen Euro auf 123 Millionen.

Um das Angebot des ADAC noch weiter auszubauen plant der Club zusammen mit der Zurich Versicherung AG ein KFZ – Versicherungsangebot auf den Markt zu bringen und tritt damit in den Wettbewerb mit vielen anderen Versicherungen auf dem Deutschen Markt. Aufgrund der hohen Mitgliederzahl des ADAC ist das potenzial für eine solche Versicherung sicherlich gegeben.

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