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Beiträge in der Kategorie 'KFZ Versicherung'

Bei falscher Schadensanzeige muss Kfz-Versicherung nicht zahlen

Wie das Oberlandesgericht in einem aktuellen Urteil entschieden hat, muss eine Kfz-Versicherung nicht zahlen, wenn der Versicherte falsche Angaben in der Schadensanzeige gemacht hat. Dies gilt auch dann, wenn sich die falsche Angabe auf den Vorsteuerabzug bezieht.

Im aktuellen Fall, bei dem das Urteil des Landgerichts Karlsruhe aufgehoben wurde, ging es um eine Frau, die im Jahr 2004 mit ihrem Fahrzeug gegen eine Leitplanke prallte. Mit der Begründung, die Fahrerin habe durch ihr unerlaubtes ENtfernen vom Unfallort und das Fahren mit fast profillosen Reifen grob fahrlässig gehandelt, lehnte ihre Versicherung eine Kostenübernahme für den Schaden ab. Die Frau klagte vor dem Landesgericht Karlsruhe auf Erstattung der Kosten und bekam Recht.

Das Versicherungsunternehmen wollte dieses Urteil nicht hinnehmen und ging in Berufung. Dieses Mal argumentierten sie, dass die Frau falsche Angaben bei der Schadensanzeige gemacht habe und die Versicherung somit durch diese Verletzung der Aufklärungsobliegenheit von ihren Leistungen befreit sei. Bei der falschen Angabe handelte es sich um die Frage der Vorsteuerabzugsberechtigung. Diese hätte die Frau bejahen müssen, da das Fahrzeug schon immer geschäftlich genutzt wurde und auch als Geschäftsfahrzeug deklariert war. Die Frau verneinte jedoch in der Schadensanzeige eine Vorsteuerabszugsberechtigung und erklärte dem Gericht, dass sie die Frage nicht verstanden habe. Diese Erklärung ließ das OLG Karlsruhe nicht gelten und schloss sich der Meinung des Versicherungsunternehmens an, sie hätte über die Sonderbehandlung des Fahrzeugs bei einer teilweise privaten Nutzung und über ihre Vorsteuerabszugsberechtigung informiert sein und dies auch richtig in der Schadensanzeige angeben müssen. Möglicherweise habe die Frau sogar vorsätzlich falsche Angaben gemacht. Da die Frau hier nicht das Gegenteil beweisen konnte, muss sie nun den Schaden selbst bezahlen. (AZ: 12 U 9/07 - Urteil vom 18. Oktober 2007)


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Autoleasing: Vollkasko Mehrerlös geht an Leasinggesellschaft

Bei einem Kfz-Leasingvertrag haben Kunden im Falle eines Vollkaskoschaden keinen Anspruch darauf, über den Gesamtpreis hinausgehende Leistungen einer Vollkaskoversicherung abzuschöpfen. Das hat heute der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Ein solcher Mehrerlös steht grundsätzlich allein der Leasinggesellschaft zu, da die Vollkaskoversicherung ausschließlich das Interesse des Eigentümers an der Erhaltung des Fahrzeugs abdecke.

Im konkreten Fall lag der Preis des geleasten, gebrauchten Porsche bei 68 505 Euro. Die Leasingfirma hatte aber - inklusive der Leistungen der Kaskoversicherung nach einem von der Kundin verschuldeten Unfall - insgesamt 88 973 Euro erlöst. Denn der Kaskoversicherer hatte der Leasingfirma 36 718 Euro erstattet, die Kundin hatte 52 255 Euro bezahlt. Die Kundin verlangte nun von der Leasinggesellschaft den Differenzbetrag zwischen dem Ausgangspreis von 68 505 Euro und dem letztlich erlösten Betrag von 88 973 Euro - also 20 468 Euro.

Dieser Mehrerlös stehe ihr zu und nicht der Leasingfirma, argumentierte sie. Dem folgte der BGH nicht und bestätigte damit Urteile des Landgerichts Karlsruhe und des Oberlandesgerichts Karlsruhe. (AZ: VIII ZR 278/05 - Urteil vom 31. Oktober 2007)

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Fahrzeugschein nie im Dienstwagen aufbewahren

Wer einen Dienstwagen fährt, sollte sich angewöhnen, den Fahrzeugschein nie oder nur gelegentlich im Wagen selbst aufzubewahren, da sonst - im Falle eines Diebstahls des Fahrzeugs - die Ansprüche auf Leistungen der Vollkaskoversicherung verloren gehen können. Dieses Urteil fällte das Oberlandesgericht Celle bei einem Rechtsstreit zwischen Versicherungsunternehmer und Versichertem.

Im aktuellen Fall wurde der Dienstwagen eines Mannes gestohlen, der auf dem Privatparkplatz vor dem eigenen Haus geparkt war. Nachdem die Versicherung zunächst die Kosten für den Schaden übernommen hatte, verlangte sie diese Kosten zurück und begründeten diese Klage mit der Tatsache, dass der Versicherte den Fahrzeugschein und möglicherweise auch den Schlüssel immer im Wagen selbst aufbewahrt habe. Dieses Verhalten ist nicht nur riskant hinsichtlich eines potentiellen Diebstahls generell, sondern erhöht damit auch das Risiko für die Versicherung, für einen solchen Schaden aufkommen zu müssen. Die Versicherung ist damit von ihrer Pflicht zur Schadensregulierung enthoben. Anders wäre es, wenn Fahrzeugschein und Schlüssel nur gelegentlich im Auto aufbewahrt werden, in diesem Fall muss die Versicherung den Nachweis erbringen, dass diese beiden Gegenstände den Fahrzeugdiebstahl provoziert haben.

Mobilitätsmanager sollten ihre Mitarbeiter mit Dienstwagen deshalb darauf hinweisen, dass die Aufbewahrung des Fahrzeugscheins und der Schlüssel grundsätzlich außerhalb des Wagens zu erfolgen hat.

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Allianz 24 Autoversicherung

Allianz 24, der neue Geschäftszweig eCommerce und Direktgeschäft der Allianz, hat ihre Wachstumsziele in der ersten Hälfte 2007 erreicht. Seit ihrer Gründung im Jahr 2005 konnte Allianz 24 den Kundenstamm allein im zweiten Umsatzjahr verzehnfachen und schloss bereits 60.000 Verträge im Bereich Kfz -Versicherungen ab. Allianz 24 war damit einer der am stärksten wachsenden Wettbewerber am Markt. Markus Rehle, Vorstand der Vereinte Spezial AG, des Risikoträgers für die Direktmarke Allianz 24, erklärt: ‚"Allianz 24 haben wir für den so genannten hybriden Kunden entwickelt. Der moderne Kunde, den wir im Blick haben, ist eigenständig, achtet auf den Preis und recherchiert selbst, welcher Vertrag und welche Konditionen für ihn geeignet sind. Er schließt gemäß seinen ureigenen Bedürfnissen Versicherungsprodukte ab. Er hat Verträge bei verschiedenen Versicherungen – und hat je nach Produkt vor Ort durch persönliche Beratung oder über Informationen aus dem Internet seine Entscheidungen getroffen – und entsprechend gekauft." Allianz 24 hat in den letzten beiden Jahren die Zusammenhänge verstehen gelernt, die der neue Kundentyp in die Versicherungsbranche eingebracht hat. Gerade im Kraftbereich bei Autoversicherungen schließt der hybride Kunde gern online ab – für ihn hat Allianz 24 online erfolgreich eine Direktversicherungswelt rund um die Mobilität entwickelt. Viele Marktforschungsstudien und Kundenbefragungen haben bestätigt, dass Allianz 24 den richtigen Weg geht.

Markus Rehle weist darauf hin, dass viele Besucher der Allianz 24-Webseite schnell und einfach online Kfz -Verträge abschließen. Rehle: ‚"Eins bleibt: Vor Ort wollen sich viele Kunden nach wie vor zu weitergehenden Themen informieren, seien es Fragen der Vorsorge, der Finanzen oder Versicherungen insgesamt. Um diesem Wunsch gerecht zu werden, hat er unter www.allianz24.de die Wahl, zur persönlichen Beratung der Allianz vor Ort weitergeleitet zu werden. So befriedigen wir auch diese Bedürfnisse des modernen Kunden und haben ihn zugleich in die Welt der Allianz geholt – ohne dass er seine Freiheit verliert, jederzeit zu entscheiden, wo er was machen will."

Mittlerweile ist aus dem kleinen Ableger Allianz 24 ein eigener Fachbereich des Mutterkonzerns mit einem guten Dutzend Angestellten sowie einem kleinen und feinen Pool an freien Mitarbeitern geworden. Die arketing-Experten des Bereichs ‚"eCommerce und Direktgeschäft" kümmern sich vor allem um die Aktivitäten der Allianz Vers AG im Internet. Mittelfristig ist geplant, aus Allianz 24 das Mobilitätsportal zu machen, das alle relevanten Fragen rund um das Thema Auto beantwortet.

Die Stärke von Allianz 24 sind die Kfz-Versicherungen. Im Preisvergleich landet der Online- Direktversicherer aus München-Unterföhring regelmäßig auf den vordersten Plätzen. Bis 30. November eines Jahres gibt es traditionell rund vier Millionen wechselwillige Autofahrer – ein guter Zeitpunkt, den aktuellen Anbieter in Preis und Leistung auf den Prüfstand zu stellen. Der Wettbewerbsdruck ist groß, doch mit einer klar strukturierten Webseite, günstigen Preisen und hoher Qualität ist Markus Rehle sich sicher, gut aufgestellt zu sein, und für ihn ist der Trend klar: ‚"Der moderne Kunde denkt: Das mach ich direkt – und Allianz 24 ist sicher eine gute Wahl."

Kontakt:

Allianz 24
Allianz Versicherungs-AG
Königinstraße 28
80802 München
Im Web: www.allianz24.de
E-Mail: presse@allianz24.de

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Veränderungen bei der Kfz-Versicherung durch Versicherungsvertragsgesetz

Das am 1.1.2008 in Kraft tretende Versicherungsvertragsgesetz stärkt die Rechte der Verbraucher in vielen Bereichen. Im Bereich der Kfz-Versicherungen können sich Versicherte freuen, denn das bislang realisierte Alles-oder-Nichts-Prinzip wird dann der Vergangenheit angehören. Mit anderen Worten: Die Versicherungsunternehmen waren bisher von ihrer Leistungspflicht komplett befreit, wenn ein Schadensfall durch grob fahrlässiges Verhalten hervorgerufen wurde. Mit dem neuen Gesetz muss die Schwere der Schuld des Versicherten erst genau überprüft und eingeschätzt werden, bevor die Versicherung in Abhängigkeit von diesem Ergebnis einen mehr oder weniger großen Anteil der Schadensregulierung übernehmen muss. Als grob fahrlässiges Verhalten gilt z.B. das Fahren mit abgefahrenen Reifen oder das Hinterlassen des Schlüssels im Zündschloss. Folgt hierauf ein Unfall oder ein Diebstahl des Fahrzeugs, muss die Versicherung zumindest einen Teil der enstandenen Kosten (Beispiel: 25-50%) übernehmen.

Auch die Fristen, die bei einem Schadensfall zu beachten sind (Verjährungsfrist, Klagefrist), werden ab dem nächsten Jahr verlängert. Bei einer Kündigung nach Schadensfall sieht das Versicherungsvertragsgesetz zudem eine anteilige Rückzahlung der bereits geleisteten Beiträge vor, die dann vorgenommen werden soll, wenn die Kündigung innerhalb von 4 Wochen nach der Schadensregulierung bei der Versicherung vorliegt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versicherung für den Schaden aufkommt oder sie eine Kostenübernahme verweigert.

Das Versicherungsvertragsgesetz tritt zum 1.1.2008 in Kraft und gilt dann allerdings nur für Verträge, die nach diesem Datum abgeschlossen wurden. Bereits bestehende Verträge fallen erst zum 1.1.2009, also 1 Jahr später, unter dieses Gesetz. Viele Versicherungsunternehmen kommen ihren Kunden jedoch entgegen und lassen ihre Kunden bereits ab dem nächsten Jahr von dem neuen Gesetz profitieren.

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Aktueller Vergleich der Kfz-Versicherungen

Alle Jahre wieder im September und Oktober preisen die verschiedenen Versicherungsunternehmen ihre Kfz-Versicherungen an, denn bis zum 30.November können die Kunden auch ohne Fahrzeugwechsel o.ä. einen Versicherungswechsel vornehmen. Oftmals verzichten die meisten Versicherungsnehmer aus Unkenntnis oder Bequemlichkeit auf einen Versicherungsvergleich, doch wie die Stiftung Warentest in der aktuellen Ausgabe ihrer Zeitschrift “Finanztest” betont, lassen sich durch einen sorgfältigen Vergleich und einen hieraus resultierenden Wechsel mehrere hundert Euro im Jahr sparen. Bei einem Test von 125 Versicherungen von 84 Anbietern zeigte sich, dass die gleiche Leistung zu einem Preis von 420 Euro bis hin zu 1330 Euro erhältlich ist, Preisunterschiede von bis zu 379% werden berichtet.

Vergleichen lohnt sich also, doch hierfür ist Geduld und Überblick gefragt, denn es ist nicht immer leicht sich im Rabattdschungel zurecht zu finden. Deshalb sind alle Konditionen der einzelnen Tarife zu berücksichtigen, denn nicht immer führen Rabatte auch wirklich zu den günstigsten Tarifen. Besonders auf die Einschränkungen wie begrenzte Kilometerleistung oder Einschränkung des Versicherungsschutzes auf den Halter des Fahrzeugs ist zu achten, denn sie können einen vermeintlich günstigen Tarif im Nachhinein teuer werden lassen. Nicht nur Fahranfänger, sondern jeder Versicherungsnehmer sollte bei dem Vergleich exakt die gleichen Leistungen im Auge behalten, die für ihn relevant sind und nur nach diesen vergleichen. Wenn ein entsprechendes Alternativangebot zur aktuellen Versicherung vorliegt, kann die Kündigung schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) vorgenommen werden, diese muss bis zum 30. November bei der Versicherung eingegangen sein. Wer seine Kfz-Versicherung danach noch wechseln möchte, kann dies nur bei einem Fahrzeugwechsel, einem Schadensfall oder einer Prämienerhöhung seitens der Versicherung tun.

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Marderbiss Kfz Versicherung

Die Deutsche Internet Versicherung AG bieten neben dem Basistarif nun auch einen einen Comforttarif an, der dann zusätzlich Versicherungsschutz gegen Wildschaden und Marderbiss enthält. Im Comforttarif der Deutschen Internet Versicherung sind neben den Marderbissschäden nun auch Folgeschäden die durch Marder im KFZ bis zu einer Höhe von 1.000 Euro entstanden sind, mit versichert. Ferner gibt es für Familien und Angehörigen bestimmter Branchen einen Nachlass.

Weiterhin wurde auch die Zweitwagenregelung deutlich verbessert. Mit dem Zweitwagen steigt man entgegen der marktüblichen 140 Prozent bei der Deutsche Internet lediglich mit 120 Prozent ein, in der Vollkasko entgegen der marktüblichen 115 Prozent mit nur 110 Prozent. Zusätzlich sind bereits im Basis-Teilkaskotarif nun auch fest eingebaute Fahrzeug- und Zubehörteile wie Fahr- oder Triebwerkskomponenten sowie Multimedia- und Navigationsgeräte bis zu 5.000 Euro beitragsfrei mitversichert.

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ADAC Kfz Versicherung

Der ADAC und Zürich haben in Köln die ADAC Autoversicherung AG vorgestellt. Die ADAC Kfz-Versicherung startet am 1. Oktober 2007. Bislang war der ADAC lediglich Vermittler von Kfz Versicherungen, wohinter der Zürich und die Kravag als Versicherer standen.

Man nimmt einen Bestand aus dem Geschäft von 320.000 Autos und 120 Millionen Euro Beitragszahlungen mit in die neue AG, dass ganze soll Anfang 2008 gegen ‚"Abgeltung" übernommen werden. Kravag spielt nicht mehr mit und scheidet aus, Zürich hält 51 Prozent der neuen Versicherung, ADAC 49 Prozent. Wer eine ADAC Kfz Versicherung abschließen möchte muss ADAC Mitglied sein.

Laut ADAC-Präsident Peter Meyer habe man als Vermittler nur wenig Einfluss auf Preis und Leistung und noch schlimmer auf die Schadenabwicklung gar keinen. Statt eines Tarifs soll es nun zwei Tarfife geben, einen ‚"Kompakt" für Preisbewusste, sowie den Tarif ‚"Komfort", welcher bis zu zehn Prozent teurer ist aber bessere Leistungen bieten soll. In jedem der beiden Tarife können Versicherte zusätzlich den neuen Schadenservice nutzen. Wer den Schadenservice mit in Anspruch nimmt, dem sein Fahrzeug wird im Falle eines Falles in einer der 200 Partner-Werkstätten repariert. Zusätzlich erhält der Versicherte kostenlos ein Ersatzfahrzeug, aber keinen Prämiennachlass.

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ADAC Winterreifen Test 2007

Wie jedes Jahr, hat auch dieses Jahr der ADAC in Zusammenarbeit mit der Stiftung Warentest wieder einen Winterreifen-Test durchgeführt. 34 Reifen wurden diesmal insgesamt getestet und nur vier Winterreifen sind dem Reifen Test des ADACs nach wirklich für den Einsatz im Winter zu gebrauchen.

In der Größe 155/70 R 13 wurden 18 Reifen getestet, besonders geeignet für den Einsatz bei winterlichen Straßenverhältnissen sind demnach der Dunlop SP Winter Response und der Continental Winter Contact TS 800. In der Reifengröße 205/55 R 16 H wurden 16 Reifen im Winterreifen Test getsetet, hier stach heraus der Michelin Primacy Alpin PA3 und der Dunlop SP Winter Sport 3D. Ferner wurde noch 18 mal im Winterreifen Test das Urteil “empfehlenswert” und acht mal “bedingt empfehlenswert” ausgesprochen.

Zur alljährlichen Frage ob in Deutschland eine Winterreifenpflicht besteht oder nicht und zur Frage ob bei fehlenden Winterreifen die KFZ-Versicherung im Falle eines Unfalls die Zahlung verweigern kann, empfiehlt sich dieser lesenswerte Artikel zur Winterreifenpflicht.


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3 Kommnentare

Karstadt Quelle Kfz Versicherung Angebot

Wie jeden Herbst überschlagen sich die Angebote zur Kfz Versicherung. Im Herbst ist Hauptsaison für Kfz-Versicherungen, wer seine Kfz-Versicherung wechseln möchte, hat bis zum 30. November, dem großen Wechsel-Stichtag, die Gelegenheit. Hierzu kommt der Karstadt Quelle Finanz Service pünktlich mit einem attraktiven Angebot und verspricht in 5 Minuten bis zu 250 Euro bei der Autoversicherung zu sparen. Zudem wird noch ein Online Rabatt bei Abschluss einer KFZ Versicherung von 10 % geboten.

Das Angebot und die Vorteile:

  • Bis zu 250,- ‚Ǩ pro Jahr sparen
  • Zweitwagen wird so günstig wie der Erstwagen eingestuft. Mit Ihrem Zweitwagen starten man im günstigsten Fall bei sensationellen 30 %.
  • Ein Unfall “frei” pro Jahr
  • Satte 10 % Online-Rabatt
  • Zubehörteile bis 5.000 ‚Ǩ in der Kasko-Versicherung beitragsfrei mitversichert
  • Neuwertersatz in der Kasko bis 6 Monate nach der Erstzulassung
  • 24-Stunden-Service zur bequemen Schadenregulierung. Auch am Wochenende und an Feiertagen
  • Kündigungsschreiben zur Kündigung der Kfz Versicherung zum Download

Jeder kann bis zum 30.11. seinem alten Kfz-Versicherer kündigen, um ab dem 01.01.2008 neu versichert zu sein, bei Fahrzeugwechsel natürlich sofort.

Zum Angebot

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Jeder Zweite wechselt die KFZ-Versicherung

Langsam aber sicher nähert sich das Jahr dem Ende und damit beginnt für die KFZ-Versicherungsbranche die heiße Phase der Versicherungswechsel zum Jahresende. In den letzen fünf Jahren hat fast jeder zweite Versicherungsnehmer, der eine neue KFZ-Versicherung abgeschlossen hat den Versicherungsanbieter gewechselt.

Die Kfz-Versicherung stellt damit die mit Abstand am häufigsten gewechselte Versicherung da. Eine aktuelle Studie des Marktforschungs- und Beratungsinstitutes psychonomics AG ist zu diesem Ergebnis gekommen. Für viele Versicherungskunden ist der Hauptgrund eines Wechsels der Preis der Versicherung. Insbesondere zum Jahreswechsel befassen sich daher viele Kunden mit Ihrer Kfz-Versicherung und vergleichen in der Hauptsache die zu leistenden Prämienbeiträge. Die Leistungen der einzelnen Versicherungsanbieter spielen erst an zweiter Stelle eine Rolle.

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FFS Group und Direktline gehen Kooperation ein

Einer der führenden Direktversicherer für PKWs, die Direkt Line Versicherung AG hat mit der in Stuttgart ansässigen FFS Group einen neuen Kooperationspartner gewonnen. Zur FFS Group gehören etwa 1.000 Subaru- und Hyundai-Händler, die durch diese neue Zusammenarbeit jetzt die Möglichkeit haben, Ihren Kunden ein Versicherungsangebot der Direkt Line zu unterbreiten.

Von der Kooperation versprechen sich beide Partner Vorteile. Die Direkt Line baut ihr Kooperationsgeschäft weiter aus und verbreitet damit die Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Kfz-Anbietern und zwei weitere Marken. Für die FFS Group liegt der wesentliche Vorteil darin, dass die Produktpalette um ein Versicherungsangebot eines leistungsstarken Partners erweitert wird. Insbesondere in dem hart umkämpften Neuwagenmarkt wird es zunehmend wichtiger, dem Kunden ein Komplettpaket anbieten zu können, dass auch die Kfz-Versicherung enthält.

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KFZ-Versicherung jetzt überprüfen

Die KFZ-Versicherung gehört mich Sicherheit bei vielen Menschen zu den Versicherungen, über die man sich keine Gedanken macht sondern wo man jährlich seine Prämie zahlt und sich nicht weiter damit beschäftigt. Höchstens wenn ein neues Auto angeschafft werden soll, dann rechnet man und stellt Vergleiche an.

Was viele Fahrzeughalter gern vergessen ist, dass ein Versicherungswechsel auch möglich ist, wenn kein Fahrzeugwechsel ansteht oder das es viele kleine Einflüsse gibt, die eine Versicherung günstiger werden lassen. Experten raten daher dazu, die KFZ-Versicherung regelmäßig überprüfen zu lassen.

Insbesondere zum Jahreswechsel besteht ein besonderes Kündigungsrecht für die KFZ-Versicherung und damit kann ein Wechsel vorgenommen werden. Wer seine bestehende Versicherung bis zum 30.11.2007 kündigt, der kann zum 01.01.2008 die Versicherung wechseln. Ein solcher Versicherungswechsel kann durchaus eine Ersparnis von einigen Euros im Jahr bedeuten. Vergleichen lohnt sich, da die Bedingungen der Versicherungen sich häufig ändern.

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Versicherung muss auch bei verschwiegenem Vorschaden zahlen

Wird einem Fahrzeugeigentümer der PKW gestohlen und er versäumt es, bei der Diebstahlanzeige bei der Versicherung einen Vorschaden mit anzugeben, so hat dies nicht automatisch den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes hervor, dass vor kurzem gefällt wurde.

Entscheiden dafür, ob die Versicherung trotz des nicht angegebenen Vorschadens regulieren muss oder nicht ist, ob der Versicherung der Vorschaden bekannt war. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Unfallschaden von der Versicherung selbst reguliert wurde.

In dem verhandelten Fall war ein Mann einem Trickbetrüger zum Opfer gefallen, der ihm beim Reifenwechsel seinen PKW geklaut hatten. Der Mann meldete den Diebstahl seine Versicherung und gab dabei an, dass das Fahrzeug keine Vorschäden hat. Die Versicherung wiederum hatte an dem Fahrzeug aber bereits einen Schaden reguliert und verweigerte die Zahlung mit der Begründung, der Mann sei seiner gesetzlichen Auskunftspflicht nicht nachgekommen.

Das Gericht entschied, dass die Versicherung den entstandenen Schaden regulieren muss, da der Mann den Vorschaden am Fahrzeug zwar verschwiegen, aber nicht verheimlicht hatte. Die Tatsache, dass die Versicherung den strittigen Vorschaden sogar selbst reguliert hatte, reiche für das Unternehmen aus, um ausreichend im Bilde zu sein.

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Autoversicherung berücksichtigt Klimaschutz

Das Thema Klimaschutz ist in aller Munde und wird in Wirtschaftskreise sowie der Politik heiß diskutiert. In einem Punkt sind sich dabei alle einig. Es muss etwas geschehen.

Die Allianz Versicherung hat mit einer Speziellen Aktion jetzt das Thema Klimaschutz aufgenommen. Versicherungsnehmer mit einer Kfz-Versicherung können jetzt CO2-Minderungszertifikate, die ihrer Fahrleistung entsprechen kaufen. Mit den Einnahmen sollen der Bau von Solar- und Biogasanlagen, sowie von Windparks finanziert werden. Auf diesem Wege sollen die durch die PKW¬¥s ausgestoßenen CO2-Mengen wieder eingespart werden.

Wie der Versicherungsvorstand der Allianz, Karl-Walter Gutberlet mitteilte, ist der Worldwide Fund for Nature (WWF) Kooperationspartner bei dieser Aktion.

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