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Beiträge in der Kategorie 'KFZ Versicherung'

Preiskrieg der Kfz-Versicherer

Die Kfz-Versicherer liefern sich aktuell einen wahren Preiskrieg. Der Vorstandssprecher der HUK-Coburg, Rolf-Peter Hoenen, sagte der “Wirtschaftswoche”: “Die Kriegskassen vieler Konkurrenten sind gut gefüllt. Einige wollen jetzt um jeden Preis Marktanteile kaufen.” Grund für den aktuellen Preiskampf ist die Erhöhung der Versicherungssteuer zum Jahreswechsel. Laut einem Bericht der “Welt am Sonntag”, erwägen etwa 3,2 Millionen Bundesbürger im Herbst eine Änderung der Auto-Haftpflichtversicherung. Wie das Institut für Demoskopie Allensbach in einer repräsentativen Umfrage herausfand, planen viele einen Wechsel oder einen Neuabschluss aufgrund der höheren Prämien. Für 80 Prozent ist dabei die Kostenersparnis das entscheidende Kriterium. Weiterhin wurde festgestellt, dass die Wechselbereitschaft in den neuen Bundesländern besonders hoch sei.


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Haftpflicht zahlt auch bei verliehenem Auto

Man kennt das ja. Ein Freund möchte sich für einen Umzug gerne den Kombi leihen und man gibt ihm den Wagen natürlich, weil man helfen möchte. Der schätzt beim Ausparken aber die Länge des Fahrzeugs falsch ein und rammt ein anderes Auto. Wer kommt nun für den Schaden und die Reparatur der beiden Fahrzeuge auf? Eine gute Nachricht: Die Haftpflichtversicherung des Autobesitzers übernimmt den Schaden. Die Schäden am eigenen Auto übernimmt, wenn vorhanden, die Vollkaskoversicherung. Natürlich wird aber der Schadensfreiheitsrabatt heruntergestuft und die Versicherungsprämie steigt. Wer die Kosten von dem Freund ersetzt haben möchte, steht eventuell vor einem Problem. Wurde vorab nichts vereinbart, muss der Freund nichts zahlen. Am besten macht man das vorher kurz schriftlich, auch wenn das zuerst für Freunde unüblich erscheint.

So schnell verliert man den Versicherungsschutz nicht. Wenn der Vater zum Beispiel sein Auto dauerhaft an die Tochter verleiht, die in einer anderen Stadt studiert, muss dies nicht der Versicherung gemeldet werden, um dem Versicherungsschutz auch für die Tochter zu gewährleisten. Einzige Ausnahme sind Versicherungsverträge, in denen der Halter auch gleichzeitig als alleiniger Fahrer eingetragen ist. Hier sollte man sich gut überlegen, ob man sein Auto verleiht. Man erhält ja schließlich einen Rabatt von der Versicherung, weil man alleiniger Fahrer ist und so auch das Risiko geringer ist. Den Versicherungsschutz verliert man trotzdem nicht. Es kann aber nach einem Schaden, der durch einen solchen Verleih entstanden ist, zur Zahlung einer Vertragsstrafe kommen.

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Vorsicht bei Abmeldung der Kfz-Versicherung

Wer im Begriff ist, seine Kfz-Versicherung zu kündigen, auch wenn zu einer neuen gewechselt wird, der sollte trotzdem vorsichtig sein. In einem Fall hatte der Betroffene seine Kfz-Versicherung gekündigt, weil er in eine neue wechseln wollte. Dies teilte er auch gemäß der Straßenverkehrsordnung der Kfz-Meldestelle mit. Zwischenzeitlich ergaben sich aber Probleme bei der Kündigung. Die Versicherung akzeptierte aufgrund der im Vertrag festgelegten Fristen die Kündigung nicht und der Betroffene musste dort bleiben und war auch weiter über diese Versicherung versichert. Da die Kfz-Meldestelle jedoch nichts mehr von ihm hörte, flatterte dem Pkw-Besitzer eine Kostenfestsetzung, inklusive einer Androhung der Stilllegung seines Wagens ins Haus. Und das wohl zu Recht, wie das OVG Lüneburg entschied. So ist es nicht entscheidend, ob eine Haftpflichtversicherung tatsächlich besteht, sondern ob die Zulassungsstelle davon Kenntnis hat. Da der Pkw-Besitzer diese Meldung aber vergaß, muss er die Schritte der Zulassungsstelle akzeptieren, da die Beamten nach Aktenlage entscheiden mussten.

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Draufhalten statt zahlen?

Es mag ja gut gemeint gewesen sein, und doch letztlich hätte er anderes handeln sollen. So sagt es zumindest das Landgericht Nürnberg in einem aktuellen Fall.

Worum es geht? Der Autofahrer fuhr auf einer Landstraße und bremste abrupt, weil er auf der Straße ein Eichhörnchen gesehen hatte, was er nicht überfahren wollte. Der Autofahrer, der sich hinter ihm befand, hatte zu wenig Abstand und fuhr auf. Man mag nun denken: Okay , normaler Fall für die Versicherung , der Fahrer, der aufgefahren ist, hat Schuld und die Sache ist geklärt. Doch das Landgericht Nürnberg entschied anders. Zwar sei der hinten fahrende Autofahrer zum größeren Teil, um genau zu sein 75 Prozent Schuld, doch auch der vordere Autofahrer, wer das Eichhörnchen letztlich nur schützen wollte, muss ein Viertel des Betrages selber zahlen bzw. seine Versicherung muss dafür haften.

Letztlich ist die Regel also, lieber draufhalten anstatt selber zahlen zu müssen. Ich finde, hier wird das Lebewesen, egal ob es ein Tier ist, nicht genügend gewürdigt und die Menschen werden dazu angehalten, Leben so zu zerstören, um nicht am Ende noch selber viel Geld bezahlen zu müssen. In solchen Fällen sollte man die Gesetze nochmal überdenken und möglicherweise in einem zukünftigem Fall anderes handeln.

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Tuning: Kfz-Versicherung anpassen

In kaum einem Land ist es so beliebt und verbreitet wie in Deutschland. Die Rede ist vom Auto-Tuning. Ob teure Felgen, ein tieferes Fahrwerk, hochwertige Sportsitze, ein Motor mit mehr Hubraum oder eine aufwändige Musikanlage, Tuning ist nicht gerade billig und wertet den unter Umständen schon älteren PKW auf. Doch was ist, wenn der getunte PKW gestohlen wird oder es zu einem Unfallschaden kommt? Meist wird dann nur der Zeitwert ersetzt und nicht die neu hinzugefügten Teile. Der TÜV Süd in München empfiehlt daher bei getunten Autos die Kfz-Versicherung entsprechend anpassen zu lassen. In diesem Fall wird die Versicherungsprämie neu berechnet und der Wagen ist vollumfänglich gegen Diebstahl und Unfallschäden abgesichert. Da Tuning in der Regel ein teure Hobby ist, kann sich die höhere Versicherungsprämie schon beim ersten kleinen Schaden bezahlt machen. Bei Motortuning muss die so erreichte Leistungssteigerung sogar auf jeden Fall der Versicherung gemeldet werden. Der TÜV Süd hat dazu eine kostenlose Broschüre (Erst schlau machen - dann montieren) zum Download bereitgestellt, die auf der Website tuev-sued.de heruntergeladen werden kann.

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Beckstein will PKW Maut

Die Kfz Verischerung wird von Jahr zu Jahr teurer, die Kfz Steuern steigen und steigen, nun macht Günther Beckstein sich weiter stark für die PKW Maut. Beckstein verteidigt seinen Vorschlag, eine 100-Euro-Vignette für Pkw einzuführen , diese soll dazu dienen den Straßenbau finanzieren und den Tanktourismus eindämmen. Der Benzinpreis soll im Gegenzug so stark reduziert werden, soweit dass die Vignette für den Autofahrer bei einer Fahrleistung von ungefähr 10.000 Kilometern im Jahr kostenneutral sei, sagte der Minister nun der “Süddeutschen Zeitung”. “Für den Staat würde sich das trotzdem rechnen.”

Durch die PKW Maut soll der Tanktourismus eingedämmt werden, der in Bayern zu einem massiven Tankstellensterben geführt hat. Die Spitzen der Großen Koalition haben bis dato immer wieder betont, dass es derzeit keine Pläne für eine Pkw-Maut gebe, mal sehen ob Sie an Ihrer Meinung immer noch festhalten. Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) hatte in der vergangenen Woche den Vorschlag zurückgewiesen, mit einer Pkw-Maut eine Senkung der Mineralölsteuer zu ermöglichen.

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Bei Verschweigen von Vorschäden erlischt Versicherungsschutz

Verschweigt der Halter eines gestohlenen Fahrzeugs Unfallschäden, so verliert er seinen Versicherungsschutz. Das berichtet die Zeitschrift ¬´recht und schaden¬ª und beruft sich dabei auf ein Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken (Az.: 5 U 405/05-40). Das Saarländische Oberlandesgericht hat entschieden, dass dies auch dann gilt, wenn die Versicherung über eine Datenbank der Versicherungsunternehmen rechtzeitig von dem Schaden erfahren hat. Die vorsätzlichen Falschangaben berechtigen sie nach dem Richterspruch in jedem Fall, die Leistung zu verweigern.

Das Gericht wies im aktuellen Fall mit seinem Urteil eine Zahlungsklage eines Fahrzeughalters gegen seine Kfz-Diebstahlsversicherung ab. Der Kläger hatte in dem Schadensformular die Frage nach reparierten oder unreparierten Vorschäden mit “keine” beantwortet. Durch eine Auskunft des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft stellte die Versicherung allerdings fest, dass der Kläger einen Vorschaden in Höhe von 2.285 Euro verschwiegen hatte. Das OLG wertete die daraufhin erfolgte Zahlungsverweigerung der Versicherung als rechtmäßig. Die Saarbrücker Richter widersprachen damit ausdrücklich einer anders lautenden Entscheidung des Berliner Kammergerichts.

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Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden ?

Welche Versicherung bei Sturmschäden für den Schaden aufkommt hängt davon ab was beschädigt wurde, so kommt z.B. die Wohngebäudeversicherung für Schäden am Haus und Dingen, die mit dem Haus fest verbunden sind auf. Der Abschluss einer entsprechenden Police ist bei Mietwohnungen Sache des Vermieters. Die Hausratversicherung übernimmt dagegen alles, was lose ist. Voraussetzung ist hier aber, dass die Gegenstände im Haus untergebracht waren. Eine Ausnahme gilt bei Markisen und Antennen die vom Mieter angebracht wurden, für sie zahlt ebenfalls die Hausratversicherung.

Schäden durch Überschwemmungen dagegen werden nur dann reguliert, wenn eine erweiterte Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde. Bei Stumschäden am Auto kommt die Teilkaskoversicherung des Autohalters auf. Versichert wird aber nicht der Wiederbeschaffungswert sondern lediglich der Zeitwert des Fahrzeugs. Abgezogen davon wird die vereinbarte Selbstbeteiligung. Stumschäden sollte man immer dokumentieren, also mit Datum und Uhrzeit sowie einige Fotos machen.

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Schäden durch WM-Fähnchen zahlt Haftpflichtversicherung

Beschädigt eine vom Auto abgefallene WM-Fahne ein anderes Fahrzeug oder eine Person, so kommt dafür die Haftpflichtversicherung auf. Das sagte Klaus Brandenstein vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin.

Ebenso zahlt die Versicherung, wenn ein schlecht montiertes Fahrrad vom Dach fliegt und ein anderes Auto beschädigt. Pech haben Geschädigte alllerdings wenn sich der Verursacher nicht mehr ausmachen lässt. Dann muss derjenige für den Schaden selbst aufkommen. Autobesitzer könnten in solchen Fällen zwar ihre Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen, müssen aber bedenken, dass damit eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse beziehungsweise höhere Beiträge verbunden sind.

Der Auto Club Europa (ACE) rät, die WM Fähnchen für Fahrten über 50 Stundenkilometer abzunehmen und beim Anbringen der WM Fahnen sorgfältig deren festen Sitz zu überprüfen. Darüber hinaus müssen unbedingt die Sicherheitshinweise der Hersteller beachtet werden.

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Hagelschaden - Welche Versicherung zahlt ?

Hagelschaden: Das Unwetter dauert nur wenige Minuten und der Schaden geht in die Millionen. Aktuell suchte ein Hagelsturm am Freitagabend Leipzig heim und hinterließ eine Spur der Verwüstung. Hunderte von Autos wurden innerhlab von Minuten in Totalschäden verwandelt, nun stellt sich die Frage welche Versicherung den Schaden zahlt.

Wenn Sie eine Teilkasko-Versicherung für Ihr Auto abgeschlossen haben, dann haben Sie in der Regel gute Chancen, daß Ihre Versicherung komplett für den entsatndenen Schaden aufkommt. Um den Schadensfreiheitsrabatt müssen Sie sich keine Sorgen machen,dieser bleibt durch die Inanspruchnahme der Kaskoversicherung gänzlich erhalten.

Da Hagel bzw. das Unwetter meistens lokal auftritt also auf bestimmte Regionen beschränkt ist, führen Versicherungen nach dem Hagelschauer in der entsprechenden Region Sammelgutachten durch. Wenn Ihr Auto einen Hagelschaden erlitten hat, sollten Sie diesen möglichst schnell bei der Versicherung melden, damit Ihr Auto bei dem entsprechenden Sammelgutachten mit untersucht wird. Damit vermeiden Sie eine lange Bearbeitungszeit und halten schon sehr bald nach dem Hagelschaden den Scheck der Versicherung in Ihren Händen.

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DBV-Winterthur: Autoversicherung mit 24 Monaten Neuwertentschädigung

Mit integrierten Schutzbriefen, verbessertem Schutz bei Auslandsschäden, Rabattretter, Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit und erweiterte Wildschadenklauseln versuchen Versicherer ihre Kfz-Policen zu differenzieren und aufzuwerten. Die DBV-Winterthur geht darüber jetzt sogar noch hinaus und gewährt 24 Monate lang eine Entschädigung in Höhe des Neuwertes.

Bisher boten bereits einige Versicherer Neuwertentschädigungen auf den Neupreis bei Wagen an, die bis zu einem Jahr alt sind. Die DBV-Winterthur Versicherungen setzen hier noch einen drauf und gewähren ab 1. Juni bei der Produktlinie Auto-Komfort im Totalschadenfall eine Neuwertentschädigung in den ersten 24 Monaten. Wie sich dies auswirken kann, zeigt folgendes Beispiel. Ein Vectra Caravan mit 103 kW hat nach 18 Monaten einen Wiederbeschaffungswert von etwa 18.500 Euro. Der aktuelle Neuwert beträgt dagegen 26.950 Euro. Der Auto-Komfort-Kunde bekommt bei einem Totalschaden 8.450 Euro mehr an Entschädigung.

“Mit dieser zusätzlichen Produkteigenschaft sind wir gut für den heißen Herbst im Kfz-Geschäft gerüstet, denn für 70 Prozent der deutschen Autofahrer ist nicht der Preis, sondern Leistung und Service das Entscheidende. Das haben wir zusammen mit TNS-Infratest ermittelt”, so Thomas Leicht, Vorstand Schadenversicherung der DBV-Winterthur.

Kontakt:
DBV-Winterthur
Unternehmenskommunikation
Dr. Mathias Oldhaver
Telefon (+49) 0611/363 2593
Fax (+49) 0611/363 4161
presse@dbv-winterthur.de
Pressemappe: http://www.presseportal.de/story.htx?nr=829444&firmaid=11912

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Kfz-Versicherung muss bei Rettungshandlung zahlen

Wenn ein Autofahrer einem Wild reflexartig ausweicht und es daraufhin zu einem Unfall kommt, muss die Kfz-Versicherung für die entstandenen Fahrzeugschäden aufkommen. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem aktuellen Fall, bei dem sich die Versicherung weigerte, die Fahrzeugschäden in Höhe von ca. 8600 Euro zu ersetzen.

Die Versicherung begründete ihre Weigerung damit, dass der Versicherte reflexartig und somit unbewusst gehandelt habe. Es bestand daher kein ausdrücklicher Rettungswillen, folglich auch kein Versicherungsschutz.

Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht, sondern gab der Zahlungsklage des Autofahrers statt, der nach eigenen Angaben einem Reh reflexartig ausgewichen und in der Folge selbst im Straßengraben gelandet sei. Die Anforderungen der Versicherungen seien zu streng. Wenn ein Unfall durch ein reflexartiges Ausweichen entstanden sei, ist es nach Auffassung des Gerichts unerheblich, ob ein sogenannter Rettungswillen vorlag, entscheidend ist, ob es letztendlich zu einer Rettungshandlung kam. Ist dies wie hier der Fall, muss die Versicherung für die entstandenen Schäden am Fahrzeug aufkommen.

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Kfz-Teilkasko haftet nur für Brandschäden

Wenn ein Auto nach einem Unfall in Brand gerät, muss die Kfz-Teilkaskoversicherung nicht für den kompletten Schaden aufkommen.

Dieses Urteil fällte das Oberlandesgericht Celle in einem aktuellen Fall, bei dem ein Autofahrer mit seinem teilkaskoversicherten Auto gegen mehrere Bäume gefahren ist und dann in einen Graben geschleudert wurde, worauf das Fahrzeug in Brand geriet. Der Versicherte verlangte daraufhin von seiner Teilkaskoversicherung, unter Berücksichtigung einer Selbstbeteiligung, den kompletten Schaden zu ersetzen.

Diese Auffassung teilte das Gericht nicht, die Teilkaskoversicherung beinhalte im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung keinen Ersatz von Unfallschäden, sondern nur von Schäden, die durch Brand oder Explosion entstanden sind. Die Ansprüche an die Teilkaskoversicherung treten somit erst mit Ausbruch des Brandes in Kraft, nicht vorher, selbst wenn vorangegangener Unfall und Brandausbruch in direktem Zusammenhang stehen. Versicherungsrechtlich handele es sich um zwei unterschiedliche Tatbestände, die auch als solche zu werten sind. Nach Auffassung des Gerichts ist es daher richtig, wenn die Teilkaskoversicherung zur Schadensregulierung den Wert des Autos nach dem Unfall, aber vor dem Brand zugrunde legt. Für den Kläger bedeutet dies keinen Anspruch auf Erstattung der Unfallschäden.

Das Gericht ließ keine Revision zu.

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Diebstahl aus offenem Cabrio

Nach dem Bund der Versicherten (BdV) ist das längere Parken eines Cabrios mit offenem Verdeck für viele Gerichte grob fahrlässig und kann somit den Versicherungsschutz bei Diebstahl außer Kraft setzen oder zumindest erheblich einschränken. Dies gelte auf öffentlichen Parkplätzen schon für die Dauer von 1,5 Stunden und in Parkhäusern bei einer Parkdauer von acht Stunden.

Kann der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit nicht erhoben bzw. entkräftet werden, gilt die Teilkasko-Versicherung in der Regel auch bei Diebstahl und Einbruch bei Parken mit offenem Verdeck, so der ADAC. Versichert sind vor allem Gegenstände, die direkt zum Auto gehören, wie Radio, Kindersitz, Warndreieck oder Verbandskasten. Ein Blick in die eigene Versicherungspolice lohnt sich, denn teure Zubehör- oder Einbauteile (z.B. Navigationssystem) sind manchmal nur bis zu einer bestimmten Summe automatisch mitversichert. Um böse Überraschungen im Schadensfall zu vermeiden, sollte über eine Ausweitung des Versicherungsschutzes gegen Mehrbetrag nachgedacht werden.

Ausdrücklich nicht versichert und gleichzeitig eine Herausforderung zum Diebstahl sind zurückgelassene, offen einzusehende Wertgegenstände wie Handtaschen, Kleidung oder Elektronikgeräte auf den Sitzen und daher unbedingt zu vermeiden.
Generell wird empfohlen, das Diebstahlrisiko bei offenen Cabrios durch bestimmte Maßnahmen selbst zu senken. Hierzu gehören hochgekurbelte Fenster, abgeschlossene Türen und Handschuhfach und die eingerastete Lenkradsperre.

Übrigens: Wer sein Cabrio mit Saisonkennzeichen fährt, muss sich auch in den Wintermonaten keine Sorgen um den Versicherungsschutz der Teilkasko machen, dieser gilt nämlich ganzjährig.

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Auto Vollkaskoversicherung mit günstigeren Tarifen

Die HUK-Coburg bietet nun einen neuen Kfz-Versicherungstarif, der verbesserte Konditionen für Pkw und Motorräder und vor allem neue Tarife in der Vollkaskoversicherung und Teilkaskoversicherung bietet. Mit dem sog. “Kasko SELECT” kommt eine neue Form der Teil- und Vollkaskoversicherung. Bei dem neuen Kasko Tarif soll der Kunde im Schadenfall das umfangreiche Werkstattnetz des Versicherers nutzen. Das Netz umfasst derzeit rund 1.200 Partnerunternehmen; zu denen sowohl herstellergebundene Werkstätten als auch freie Karrosseriebetriebe gehören.

Die HUK hat mit seinen Partnerbetrieben derzeit rund 300.000 Schadenfälle abgewickelt und dabei die Zusammenarbeit ständig verbessert und optimiert. Einsparungen, die die HUK-Coburg Gruppe durch schnelle Abläufe und spezielle Konditionen bei den Werkstätten erzielt, sollen direkt an die Kunden weitergegeben werden. Der Kunde spart dadurch bis zu 15 Prozent auf seinen Kasko-Beitrag.

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