Beiträge in der Kategorie 'KFZ Versicherung'
Diebstahl: Autos besser geschützt in Polen
In Polen wurde die Rate der gestohlenen Fahrzeuge um 80 Prozent verringert. Was sich im ersten Moment unglaublich, wenn nicht sogar unwahrscheinlich anhört, ist wunderbare Realität bei unseren Nachbarn. Ein spezielles Zulassungssystem der polnischen Polizei macht den besseren Diebstahlschutz möglich. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) ist allerdings der Meinung, dass das deutsche Zulassungssystem ausreichend sei.
Nur noch 16.098 Kraftfahrzeuge wurden im vergangenen Jahr in Deutschlands Nachbarland entwendet. Wie Autobild berichtet, wurde die Anzahl der gestohlenen Fahrzeuge in gut zehn Jahren damit um 80 Prozent vermindert. Schon seit längerem wendet man in Polen eine neue Strategie gegen den Diebstahl von Autos an. In Deutschland wurde im selben Zeitraum gerade einmal eine Minderung 37 Prozent geschafft, also 42.002 gestohlene Autos.
So wurde seit der Jahrtausendwende das Zulassungsverfahren in Polen geändert. Seither prüft die polnische Polizei bei einer Anmeldung des Fahrzeugs zuvor, ob es im europäischen Gebiet als gestohlen gemeldet wurde. Dies dauert etwa drei Wochen, in denen der Autofahrer nur vorläufige Papiere ausgestellt bekommt.
Wenn sich der Besitzerwechsel als bedenkenlos herausstellt, bekommt man den Fahrzeugschein. Die Besonderheit hierbei: In den Schein wird ein Hologramm geklebt. Dies findet sich auch auf den Nummernschildern und an der Frontscheibe des Vehikels wieder. Dadurch kann bei Bedarf ein sicherer Abgleich gemacht werden, um Fahrzeugpapiere fälschungssicherer zu machen und dem Auto sicher zuordnen zu können.
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Kein Versicherungsschutz bei fehlendem roten Kennzeichen
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz müssen auch rote Nummernschilder stets ordnungsgemäß und gut sichtbar an das Fahrzeug angebracht werden. Ansonsten kann der Versicherungsschutz verlorengehen (Az.: 10 U 1258/10). Wer also für Probe- oder Überführungsfahrten eines PKW rote Nummernschilder verwendet, muss diese immer im für die Nummernschilder vorgesehenen Rahmen befestigen und darf sie nicht hinter die Windschutzscheibe oder auf der Hutablage legen.
Im konkreten Fall ging es um eine Autofahrerin, deren Kfz-Versicherung sich weigerte, einen Brandschaden an einem Wohnanhänger zu bezahlen. Die Frau hatte gegen die Versicherung geklagt – erfolglos. Das Gericht schloss sich der Argumentation der Versicherung an und erklärte, dass nur dann Versicherungsschutz bestehe, wenn die roten Nummernschilder direkt am Fahrzeug befestigt und von außen gut sichtbar sind.
Diese Vorschrift ist auch gültig, wenn die Nummernschilder über Nacht entfernt werden, und zwar egal aus welchem Grund sie abgenommen werden. Es spielt keine Rolle, ob die Nummernschilder am nächsten Tag wieder angebracht werden sollten und wo das Fahrzeug in dieser Zeit steht. Gerichtssprecher Fabian Scherf zufolge ist die Entscheidung des Gerichts verallgemeinerbar und damit auch für PKW verbindlich.
Keine KommentareKfz Versicherung noch in 2011 wechseln
Entgegen der weit verbreiteten Meinung, dass eine Autoversicherung nur bis zum 30. November gewechselt werden kann, ist auch jetzt kurz vor Ende des Jahres noch ein Wechsel der Kfz-Versicherung möglich.
Allerdings kann nicht jeder Versicherte seinen Vertrag noch kündigen, sondern lediglich Fahrzeugbesitzer, deren Versicherer die Preise erhöht hat. Weil allerdings zahlreiche Unternehmen für dieses Jahr Erhöhungen um bis zu 30 Prozent angekündigt haben, dürften heuer viele Autofahrer eine zweite Chance zu einem Versicherungswechsel haben.
Denn während der Stichtag 30. November für alle Verträge gilt, haben von Preiserhöhungen Betroffene nach Erhalt der Beitragsrechnung für 2012 noch einen Monat Zeit, ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen. Da die meisten Versicherer ihre Rechnungen in der Regel rund um den 30. November verschicken, bleiben somit noch einige Tage Zeit für die Suche nach einem günstigeren Anbieter.
Diese Gelegenheit sollte man in jedem Fall wahrnehmen, denn nicht selten lassen sich mit einem Wechsel gleich mehrere hundert Euro sparen. Und mit einem kostenlosen KFZ Versicherungsvergleich im Internet findet sich eine passende Versicherung sogar schon mit ein paar Mausklicks und innerhalb weniger Minuten.
Keine KommentareKfz-Versicherung muss Unfall-Sachverständigen bezahlen
Nach einem Urteil des Amtsgerichts München muss die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für einen Sachverständigen bezahlen, der von der gegnerischen Seite beauftragt wurde. Ob das Honorar des Sachverständigen angemessen oder ortsüblich ist, spielt dabei keine Rolle. Der Geschädigte darf dem Gericht zufolge die Erstattung der Kosten verlangen, die ein wirtschaftlich vernünftiger Mensch in der gleichen Lage als zweckmäßig und notwendig erachtet (Az.: 343 C 20721/10).
Im konkreten Fall wandte sich der Geschädigte eines Verkehrsunfalls an seine Werkstatt, die ihm zwei Sachverständige empfahl. Der Mann wählte einen der beiden aus, um das Schadensgutachten zu erstellen. Dieser bezifferte die Reparaturkosten und die Wertminderung an dem Fahrzeug mit 2.150 Euro und stellte hierfür ein Honorar von rund 655 Euro in Rechnung. Die gegnerische Versicherung war dazu bereit, die Wertminderungs- und Repraturkosten zu bezahlen, hielt aber das Honorar des Sachverständigen für zu hoch und zahlte hierfür nur 189,50 Euro. Daraufhin klagte der Mann vor dem Amtsgericht München, das ihm zustimmte und den Restbetrag ebenfalls zusprach.
Laut dem Gericht entsprach das Verhalten des Mannes einem normalen Vorgang. Deshalb sei dem Einwand der Versicherung, der Sachverständige habe ein unüblich hohes Honorar verlangt, nicht stattzugeben. Das Honorar müsse an der Schadenshöhe oder dem zeitlichen Aufwand bemessen werden. Dies war hier der Fall, deshalb muss die Versicherung die Kosten hierfür erstatten.
Keine KommentareKfz-Versicherung zahlt für Schäden durch Hagel nur einmal
Wie das Amtsgericht München entschied, muss eine Versicherung für den durch Hagel entstandenen Schaden an einem Fahrzeug nur einmal aufkommen (Az.: 271 C 10327/10). Das Urteil ist rechtskräftig.
Im konkreten Fall hatte ein Autofahrer aus München im Jahr 2008 einen Hagelschaden an seinem Peugeot. Laut einem Sachverständigengutachten beliefen sich die Kosten für eine Reparatur auf 2.409 Euro. Der Autofahrer ließ sich diese Summe von seiner Versicherung auszahlen, aber sein Auto nicht reparieren.
Im folgenden Jahr wurde das Auto erneut durch Hagel beschädigt. Wieder ließ der Mann den Schaden von einem Sachverständigen begutachten. Der Gutachter kannte den Vorschaden nicht und bezifferte den vorliegenden Schaden auf 2.625 Euro. Die Versicherung zahlte dieses Mal jedoch nicht die gesamte Summe, sondern zog von dieser die Selbstbeteiligung (150 Euro) und die im Vorjahr gezahlte Schadenssumme (2.409 Euro) ab. Sie überwies dem Versicherten die Restsumme von 66 Euro, wogegen dieser klagte.
Das Amtsgericht München gab jedoch der Versicherung recht, wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins berichten. Das Gericht erklärte, dass die Versicherung nur die Kosten übernehmen muss, die es braucht, um den vorherigen Zustand des Fahrzeugs wieder herzustellen. Das jüngste Gutachten ist ohne Kenntnis des Vorschadens entstanden, deshalb sei die Berechnung des Sachverständigen keine zulässige Grundlage für eine Schadenserstattung. In einem solchen Fall muss die Versicherung nur den Schaden erstatten, der “technisch und rechnerisch” vom ersten Hagelschaden eindeutig abgrenzbar ist. Ist dies nicht feststellbar, so geht dies zu Lasten des Geschädigten, weil dieser den Erstschaden nicht repariert hat lassen.
Keine KommentareHohe Wechselbereitschaft in der Kfz-Versicherung
Wie aus einer aktuellen Studie des Martforschungs- und Beratungsinstituts YouGovPsychonomics hervorgeht, ist die Wechselbereitschaft der Verbraucher in der Kfz-Versicherung nach wie vor hoch. Demnach können sich aktuell rund 9,9 Millionen Versicherte vorstellen, im nächsten Jahr ihren Anbieter zu wechseln. Das entspricht einem Anteil von 18% aller Deutschen und ist somit deutlich mehr als im Vorjahr, als nur 13% (7,1 Millionen Bürger) angaben, sich einen Wechsel ihrer Kfz-Versicherung vorstellen zu können. Etwa 2,4 Millionen Deutsche, also 4,4% der Befragten, haben konkrete Pläne für einen Wechsel zu einem anderen Anbieter, das sind etwa 100.000 mehr als im letzten Jahr.
Die zentrale Informationsquelle für Wechselwillige ist vor allem das Internet. Der Studie zufolge nutzen inzwischen 47% der Deutschen spezielle Vergleichsportale im Internet, um sich über die besten Angebote und Tarife zu informieren. Damit legt das Internet als Informationsquelle weiter zu, denn im letzten Jahr wurde es von nur 43% und im Jahr 2009 sogar nur 38% der Befragten genutzt. Die Empfehlungen von Familienmitgliedern, Freunden oder Bekannten liegen bei den Wechselwilligen nur auf dem zweiten Platz, noch dahinter rangieren die Empfehlungen von Versicherungsvertretern und -maklern.
Die Studie mit dem Titel “Wechseltätigkeit in der Kfz-Versicherung 2011″ wurde mit einer ersten Befragung im November begonnen. Eine zweite Befragung soll im Dezember durchgeführt werden, bei der die Teilnehmer unter anderem gefragt werden sollen, ob sie ihre Pläne tatsächlich in die Tat umgesetzt haben.
Keine KommentareKfz-Versicherung: Bei schlechter Ladungssicherung droht Leistungskürzung
Laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken müssen Autofahrer, die ihre Ladung schlecht sichern, damit rechnen, dass ihre Kaskoversicherung im Falle eines Unfalls die Leistungen kürzt (Az.: 5 U 395/09). Auf dieses Urteil weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Im konkreten Fall hatte ein Autofahrer auf einem Anhänger einen vollkaskoversicherten Porsche geladen, der aber schlecht austariert war. Als der Mann während der Fahrt ins Schleudern geriet, kam er von der Straße ab. Die mangelhafte Sicherung des Porsches wertete die Versicherung als fahrlässig und kürzte die Leistung, wogegen der Mann klagte.
Doch das OLG Saarbrücken folgte der Argumentation der Versicherung und sah in dem unzureichenden Verladen des Autos eine Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht. Der Mann hätte wissen müssen, dass eine gleichmäßige Gewichtsverteilung bei einem Auto mit schwerem Heckmotor besonders wichtig sei, so das Gericht. Die Versicherung sei deshalb dazu berechtigt, die Versicherungsleistung um 25% zu kürzen.
DAV-Mitglied und Verkehrsrechtler Klaus Schneider weist darauf hin, dass diese Entscheidung auch auf andere Beispiele übertragen werden kann. Somit darf auch die Transport- oder eine andere Versicherung wegen unzureichend gesicherter Ladung die Leistung kürzen.
Keine KommentareSchnelle Schadensregulierung nur für 8% der Autofahrer wichtig
Im August 2011 führte die hnw consulting in Kooperation mit dem Institut für Management- und Wirtschaftsforschung (IMWF) eine repräsentative Online-Befragung zum Thema “Werkstatt-Services aus der Sicht des Fahrzeughalters” durch. An der Umfrage nahmen 1062 Fahrzeughalter teil. Ziel der Studie war, ein Meinungsbild über die allgemeine Nutzung von Werkstätten, den Versicherungsschutz für das Auto, das Kaufverhalten sowie die Einstellung und Erwartung der Versicherten an die Serviceleistungen der Werkstätten bei einem Versicherungsschaden zu erhalten.
Das Ergebnis überrascht: Nur für 8% der Versicherten ist es bedeutsam, dass die Schadensregulierung schnell erfolgt. Viel wichtiger als das reine Tempo bei der Regulierung ist den Deutschen bei der Auswahl der Kfz-Versicherung die Qualität, der Preis und der Service bei der Schadensregulierung. Sofern bei der Schadensregulierung die Qualitätsanforderungen der Kunden erfüllt werden, warten 44% der Befragten gerne auch mal etwas länger.
Für 32% der Befragten ist der Preis das ausschlaggebende Kriterien bei der Wahl der Kfz-Versicherung – allerdings gibt es hierbei deutliche Unterschiede hinsichtlich der bevorzugten Automarken. So zeigte sich, dass Ford- und Renault-Fahrer sehr viel kostenbewusster sind als die Fahrer der Marken Audi, BMW oder Mercedes Benz. 16% der Befragten nannten den Service im Schadensfall als wichtigstes Kriterium bei der Versicherungswahl.
Keine KommentareVersteckte Preiserhöhungen in der Kfz Versicherung
Einige Kfz-Versicherungen versuchen Preiserhöhungen bei den Tarifen zu verstecken. Viele Autofahrer in Deutschland müssen im kommenden Jahr mit höheren Beiträgen bei der eigenen Autoversicherung rechnen.
Häufig lassen sich die Preiserhöhungen der Versicherer jedoch nicht auf den ersten Blick erkennen. Dadurch verpassen viele Kunden die Möglichkeit, zu einer Assekuranz zu wechseln, die günstiger ist. Es ist das erste Mal seit sieben Jahren, dass ein Großteil der Kfz-Versicherungen in Deutschland die Preise anhebt.
Möchten Autofahrer die höheren Preise nicht zahlen, haben sie ein Sonderkündigungsrecht. Trotz der Preiserhöhung ändert sich der Jahresbeitrag häufig nicht. In den meisten Fällen werden die angehobenen Beiträge durch eine bessere Einstufung verdeckt, die in der Schadenfreiheits- oder Regionalklasse erfolgt. Auch wenn der Kunde effektiv nicht mehr zahlt, übersieht er letztlich auch, dass er die Kosten für die Kfz-Versicherung senken könnte.
Versicherungen sind in Deutschland dazu verpflichtet, den sogenannten Vergleichsbeitrag in der Rechnung zu nennen. Dadurch sollen Preiserhöhungen für den Verbraucher transparenter werden. Dieser Vergleichsbeitrag wird jedoch nicht von allen Versicherungen so ausgewiesen, dass er gut sichtbar ist. Anhand dieses Beitrags lässt sich für den Verbraucher leicht ermitteln, ob es bei dem Grundbeitrag zu einer Anhebung kommt. Dies ist dann der Fall, wenn dieser Beitrag niedriger ausfällt als die neue Prämie.
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Keine KommentareAutozubehör der Versicherung melden!
Harald Hagedorn vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute weist darauf hin, dass nachträglich installiertes Zubehör im Auto stets der Versicherung gemeldet werden muss. Wer dies vergisst, kann sonst im Falle eines Diebstahls oder eines Brandes auf den Kosten für diese Teile sitzen bleiben, berichtet die WAZ Mediengruppe. Versicherungen zahlen nämlich nur für das, was auch tatsächlich schwarz auf weiß belegt ist bzw. werden kann. Deshalb sollten Autobesitzer die Rechnungen über ihr nachträglich gekauftes Zubehör wie z.B. Alufelgen oder Schalensitze unbedingt aufbewahren.
Je nach Vertrag zahlt die Kfz-Versicherung für nachträglich installierte Extras maximal 500-1000 Euro, wenn ihr Wert nicht nachgewiesen werden kann. Dies kann umgangen werden, indem die zusätzlich eingebauten Geräte dem Versicherer gemeldet werden. Diese werden dann im Vertrag dokumentiert, allerdings muss der Kunde – je nach Gegenstand – auch mit einer Erhöhung des Versicherungsbeitrags rechnen. Wie stark der Beitrag ansteigt, hängt vom jeweiligen Versicherungsschutz (Teilkasko, Vollkasko) ab. Etwa 100 Zusatzteile (z.B. Leselampe, Zusatzarmaturen) lassen die Versicherungen in der Regel ohne Beitragserhöhung in den Versicherungsschutz einfließen.
Wer sicher gehen will, sollte sich bei seiner Versicherung informieren, welche Zusatzausrüstung beitragsfrei mitversichert werden kann und für welche Zubehörteile ein Aufschlag zu zahlen ist. Alternativ kann man sich natürlich auch direkt eine teurere Versicherung aussuchen, die von Beginn an eine umfassendere Ausstattung versichert.
Keine KommentareAutoversicherung: Nur noch wenige Tage zum Wechsel der Kfz-Versicherung
Deutschlands Autofahrern bleiben nur noch wenige Tage für den Wechsel der Kfz-Versicherung. Bis zum 30. November 2011 ist die fristgerechte Kündigung der bisherigen Autoversicherung noch möglich.
Autofahrer in Deutschland sollten darauf achten, dass die Kündigung bis spätestens 30. November dem aktuellen Versicherer vorliegt. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Wechselwillige das Kündigungsschreiben spätestens am 25. November 2011 versenden. Nach Empfehlungen des Bunds der Versicherten sollte die Kündigung dem aktuellen Versicherer am besten per Einschreiben mit Rückschein übermittelt werden.
Dadurch kann auch im Zweifelsfall die fristgerechte Kündigung eines Vertrags belegt werden. Dass sich der Wechsel zu einem neuen Autoversicherer auszahlt, haben zuletzt mehrere Studien und Modellrechnungen belegen können. Durch einen Wechsel können sich Autofahrer in Deutschland für 2012 erhebliche Einsparungen bei der Kfz-Versicherung sichern.
Viele Assekuranzen bieten bereits ab kommendem Jahr das neue Schadenfreiheitssystem an. Von diesem profitieren vor allem Vielfahrer und Fahranfänger. Sie können sich im Zuge des neuen Systems über hohe Einsparungen freuen. Nach Ansicht von Experten werden die Beiträge für die Kfz-Versicherung im kommenden Jahr auf breiter Ebene steigen.
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Keine KommentareKfz-Haftpflicht: BdV fordert höhere Mindestdeckungssumme
Wer im Straßenverkehr mit seinem Auto einen Unfall verursacht, haftet für den Schaden. Die Kosten hierfür übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung, die in Deutschland per Gesetz jeder Autohalter abgeschlossen haben muss. Reicht die vereinbarte Deckungssumme im Schadensfall nicht aus, muss der Versicherte für die restlichen Kosten selbst aufkommen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, hat das Unfallopfer das Nachsehen.
Im Januar 2012 tritt eine EU-Richtlinie in Kraft, nach der die Mindestversicherungssumme für Sachschäden in der Kfz-Haftpflichtversicherung auf 1,12 Millionen Euro angehoben wird. Aktuell liegt die Mindestdeckungssumme bei 1 Million Euro. Für den Vorstandsvorsitzenden des Bundes der Versicherten (BdV), Axel Kleinlein geht diese Erhöhung jedoch nicht weit genug, er fordert eine Mindestdeckungssumme von 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Damit soll vermieden werden, dass Unfallopfer wegen einer zu geringen Deckungssumme leer ausgehen. Eine Erhöhung der Mindestdeckungssumme auf pauschal 100 Millionen Euro würde nur 5-10 Euro mehr kosten, so Kleinlein.
Aufgrund des sogenannten Kontrahierungszwanges müssen die Versicherer auch Anträge annehmen, die nur die Höhe der gesetzlichen Mindestdeckungssummen vorsehen. Dies wird laut Kleinlein gerne bei unliebsamen Kunden gemacht. In den meisten Fällen werden allerdings schon jetzt Kfz-Haftpflichtversicherungen mit Deckungssummen von 50 oder 100 Millionen Euro abgeschlossen.
Keine KommentareKfz-Versicherung kann bei falscher Bereifung kürzen
Seit dem letzten Jahr gibt es in Deutschland die sogenannte allgemeine Winterreifen-Pflicht, die besagt, dass Autofahrer dafür zu sorgen haben, dass sie mit einer der Witterung angemessenen Bereifung unterwegs sein müssen. Zwar ist diese Regelung durchaus umstritten und bedarf Experten zufolge einiger Nachbesserungen, doch es gilt, dass bei Glatteis, Schnee und Matsch nur Winterreifen oder M+S-Reifen erlaubt sind. Fährt jemand bei einer solchen Witterung mit Sommerreifen, muss er mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro rechnen, außerdem wird er mit 1 Punkt in Flensburg bestraft.
Der Bundesverband der Versicherungskaufleute macht angesichts der immer kälteren Temperaturen darauf aufmerksam, dass die richtige Bereifung auch versicherungsrechtlich relevant ist. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt zwar auch dann den Schaden der Gegenseite, wenn der Verursacher mit einer falschen Bereifung unterwegs war, aber sollte sich herausstellen, dass es mit Winterreifen vermutlich nicht zu dem Unfall gekommen wäre, kann die Vollkasko-Versicherung ihre Leistungen kürzen oder sogar ganz streichen. Die Kosten für die Reparatur des eigenen Autos müsste dann der Versicherte alleine tragen.
Die Versicherung definiert das Verhalten des Autofahrers in solchen Fällen häufig als “grob fahrlässig”. Das gleiche gilt übrigens auch dann, wenn die Bereifung zwar an sich korrekt, aber abgefahren ist. Auch das Fahren mit abgefahrenen Pneus kann als grob fahrlässig bewertet werden. Selbst Versicherte, die in ihrem Vertrag den “Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit” vereinbart haben, müssen mit einer Kürzung der Versicherungsleistung rechnen.
Übrigens: Die Winterreifen-Pflicht gilt für eine bestimmte Jahreszeit auch in einigen anderen europäischen Ländern wie Finnland, Frankreich und Österreich. Wer einen Urlaub plant, sollte sich deshalb immer vorab über die aktuellen Vorschriften im Urlaubsland informieren.
Keine KommentareTipps zur Kündigung der Kfz-Versicherung
Der alljährliche Stichtag zur Kündigung der Kfz-Versicherung (30. November) rückt näher. Wer sich zu einem Wechsel entschließt, sollte aber die Formalitäten beachten. In der “Westdeutschen Zeitung” erklärt Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), worauf wechselwillige Kunden achten müssen.
Zum einen muss die Kündigung der Kfz-Versicherung immer schriftlich, nämlich per Post, per Fax oder E-Mail erfolgen. In der Regel halten Experten die Kündigung per Brief für die beste Methode, aber wer fürchtet, dass er damit die Kündigungsfrist überschreitet, sollte die Kündigung per E-Mail oder Fax schicken. Für die Kündigung gilt nämlich nicht der Poststempel, sondern das Eingangsdatum bei der Versicherung. Rüter de Escobar kennt zwar einige Fälle, in denen sich die Versicherung in dieser Sache kulant gezeigt hat, aber man sollte sich darauf nicht verlassen.
Bevor die Kündigung weggeschickt wird, sollte der Kunde auf jeden Fall schon einen neuen Vertrag greifbar haben bzw. zumindest wissen, zu welchem Anbieter und in welchen Tarif er wechseln möchte. Wem der eigene Tarif einfach nur zu teuer erscheint, sollte sich zuerst nach besseren Angeboten umsehen, bevor er kündigt. Bei der Auswahl der Versicherung sollte nicht alleine der Preis entscheidend sein, sondern vielmehr die Leistung, die man für diesen Preis bekommt, rät Rüter de Escobar. Da jeder Autofahrer andere persönliche und fahrrelevante Eigenschaften hat, können nur individuelle, auf den jeweiligen Kunden zugeschnittene Angebote miteinander verglichen werden.
Keine KommentareKfz-Versicherung: Welcher Prämienretter ist sinnvoll?
Es gibt verschiedene Optionen, mit denen sich Verbraucher in der Kfz-Versicherung vor einer Prämienerhöhung im selbstverschuldeten Schadensfall schützen können. Die beiden gängigen Varianten Rabattschutz und Rabattretter haben jedoch sehr unterschiedliche Auswirkungen. Das Online-Versicherungsportal Check24 nennt die Vor- und Nachteile der beiden Varianten und rät Verbrauchern, diese bei der Entscheidung für einen Versicherungswechsel zu berücksichtigen.
Der sogenannte Rabattretter sorgt dafür, dass der Versicherte im Schadenfall maximal so weit zurückgestuft wird, dass er nicht mehr bezahlen muss als vorher. Auch bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter bleibt die Rückstufung erhalten. Bei einigen Versicherungen ist der Rabattretter kostenlos enthalten, allerdings müssen die Versicherten 25 Jahre unfallfrei gefahren sein, um ihn zu erhalten. Laut Check24 wollen manche (nicht alle) Versicherer die Rabattstaffeln im Zuge einer vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft vorgeschlagenen Umstrukturierung ganz abschaffen.
Im Gegensatz zum Rabattretter erhöht der sogenannte Rabattschutz die Beiträgsprämie in der Regel um 10-20%. Der Rabattschutz garantiert, dass der Versicherte auch im Schadenfall seine Prämie behält auch auch nicht zurückgestuft wird. Im Falle eines Versicherungswechsel wird die (ohne Rabattschutz erfolgte) Rückstufung allerdings an den neuen Anbieter weitergegeben. Wer seine Versicherung also regelmäßig wechselt, kann von diesem Schutz kaum profitieren. Kunden, die langfristig bei einem Anbieter bleiben, können durch den Rabattschutz dagegen viel Geld einsparen. Den Berechnungen von Check24 zufolge erhöht sich die Prämie nach einem Unfallschaden nämlich um durchschnittlich 36%. Außerdem dauert es 19 Jahre bis das Beitragsniveau mit Rabattschutz wieder erreicht wird. In dieser Zeit würde ein Versicherter mit Rabattschutz über 800 Euro sparen.
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