Beiträge in der Kategorie 'KFZ Versicherung'
Provinzial erweitert Kfz-Haftpflicht um Fahrerschutz
Die Westfälische Provinzial will ihre Kfz-Haftpflichtversicherung zum 1. Oktober um einen Fahrerschutz-Baustein erweitern. Kfz-Marktmanagerin Renate Ringelkamp von der Provinzial erklärt, dass der Fahrer bislang nur dann mit einem finanziellen Ausgleich bei eigenen Verletzungen rechnen konnte, wenn er selbst nicht den Unfall verursacht hat und der Verursacher auch bekannt ist.
Diese Lücke im Versicherungsschutz soll nun geschlossen werden. Mit dem neuen Fahrerschutz sollen dann auch Personenschäden am Fahrer abgesichert sein, die durch einen selbst verursachten Unfall entstehen. Dazu gehört u.a. der Ausgleich von Verdienstausfällen, -minderungen und Renteneinbußen nach einem Unfall. Auch Leistungen wie ein durch einen Unfall notwendig gewordener behindertengerechter Umbau des Hauses oder Wohnung und Zahlungen an Hinterbliebene im Todesfall gehören zur Fahrerschutzversicherung.
Der Fahrerschutz kann für einen kleinen Zusatzbeitrag zusätzlich zur normalen Kfz-Haftpflichtversicherung der Provinzial abgeschlossen werden. Maximal 29,80 Euro pro Jahr (für unter 23-jährige Versicherte) ist man so für bis zu 8 Millionen Euro versichert.
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Ab Oktober Kfz-Versicherung von Volvo
Ab dem 1. Oktober bietet die Volvo-Auto-Bank Deutschland GmbH zusammen mit der HDI Direkt Versicherung AG im Rahmen einer strategischen Partenerschaft eine eigene Volvo-Kfz-Versicherung an. Bisheriger Versicherungspartner von Volvo war die Basler Securitas.
Die Volvo Auto Versicherung bietet nach Anbieter-Informationen “umfassenden Versicherungsschutz zu fairen Preisen” und kann über die autorisierten Vertragspartner abgeschlossen werden, bei denen auch andere Kfz-Versicherungen für Neu- und Gebrauchtwagen abgeschlossen werden konnten. Das Angebot gilt auch für Fahrzeuge anderer Hersteller, solange diese über Volvo-Händler vertrieben werden. Bis Mitte September werden die Volvo-Vertragspartner, von denen es bundesweit mehr als 300 gibt, über das neue Kfz-Versicherungsangebot informiert und entsprechend geschult. Deren Betreuung übernimmt die HDI-Niederlassung Berlin, die auch für die Schadenbearbeitung zuständig ist.
Christoph Retterath, Leiter Versicherungen der Volvo Auto Bank Deutschland GmbH, kündigte den Kunden “ein Premiumprodukt und ein exzellenter Service an. Im Rahmen der Kooperation soll es außerdem noch ein besonderes Highlight zur Einführung des neuen Volvo S60 geben.
Keine KommentareADAC Kfz-Versicherung auch für Nicht-Mitglieder
Medienberichten zufolge weitet der ADAC sein Angebot an Kfz-Versicherungen auch auf Nicht-Mitglieder aus. Aktuell testet der ADAC dieses Angebot in Luxemburg, wo über die ADAC-Tochtergesellschaft Arisa Assurances seit kurzem online eine Kfz-Versicherung abgeschlossen werden kann. Demnächst soll das Angebot auf Frankreich ausgedehnt werden.
Deutsche Interessenten, die nicht Mitglied in dem Automobilclub sind, können bislang noch keine Vollversicherung abschließen, allerdings zahlreiche Zusatzprodukte (z.B. Kurzschutz für Urlaube oder Überführungen).
Die traditionellen Versicherungsunternehmen scheinen von der neuen Konkurrenz auf dem breiten Markt nicht begeistert zu sein. Obwohl kein Anbieter offen Kritik äußerte, heißt es in dem Wirtschaftsmagazin “Capital”, dass es offenbar die Sorge gibt, dass das ADAC-Angebot zu Wettbewerbsverzerrungen führe, da der ADAC als Verein in den Genuss steuerlicher Vergünstigungen kommt.
Keine KommentareRabatte in der Kfz-Versicherung für begleitetes Fahren
Junge Fahrer und Führerscheinneulinge müssen bei einer eigenen Kfz-Versicherung tief in die Tasche greifen, doch für Fahranfänger, die “Begleitetes Fahren ab 17″ machen, gibt es auch zahlreiche günstige Angebote.
Eine Studie des Online-Portals Toptarif hat ergeen, dass junge Führerscheininhaber, die an dem Programm “Begleitetes Fahren ab 17″ teilgenommen haben, nach ihrem 18. Geburtstag deutlich weniger zahlen als ihre Altersgenossen, die von Anfang an ohne erwachsene Begleitung unterwegs sind. Dieser Unterschied kann bis zu 25% betragen.
Je nach Versicherungsanbieter erhalten ehemals begleitete Fahranfänger sowohl für die Versicherung für das erste eigene Auto als auch für das Fahrzeug der Eltern, das sie mitbenutzen, Vergünstigungen in unterschiedlicher Höhe. Das liegt daran, dass begleitete Fahranfänger eine niedrigere Unfallrate haben als “normale” Fahranfänger und der Versicherung deshalb im Durchschnitt auch deutlich weniger Kosten verursachen.
Keine KommentareIneas-Verträge werden Ende August aufgelöst
Ein niederländisches Gericht hat entschieden, dass die Policen der 50.000 deutschen Kunden bei der finanziell angeschlagenen Ineas- und LadyCarOnline-Versicherung zum 31. August 2010 aufgelöst werden. Autofahrer, die eine solche Kfz-Versicherung besitzen, müssen also schnellstmöglich eine neue Versicherung bei einem anderen Anbieter abschließen, denn ohne Kfz-Haftpflichtversicherung zu fahren, ist eine Straftat. Die Zulassungsstelle ist dazu berechtigt, Fahrzeuge, die keinen Versicherungsschutz besitzen, außer Betrieb zu setzen.
Seit Juni steht der Betreiber der Ineas- und LadyCarOnline, die International Insurance Corporation (IIC), unter holländischer Notverwaltung. Das Unternehmen kann seitdem seinen Kunden nicht mehr den vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz gewährleisten. Dennoch hat es bislang eine Auflösung der Versicherungsverträge verweigert.
Betroffene Versicherungskunden können sich an alle übrigen Kfz-Versicherungen wenden. Bei diesen müssen sie auch keine Kündigungsbestätigung der IIC vorlegen, das haben bereits zahlreiche Unternehmen signalisiert. Spätestens am 1. September muss der neue Versicherungsschutz bestehen.
Keine KommentareNeue Unsicherheiten im Haftpflichtschutz von Ineas-Kunden
Die Stiftung Warentest berichtet, dass der Haftpflichtschutz für Versicherte de finanzell angeschlagenen Ineas-Versicherung möglicherweise doch nicht lückenlos ist, wie zunächst berichtet. Denn offenbar weigert sich die Verkehrsopferhilfe als Garantiefonds für die Haftpflichtschäden von Ineas-Kunden aufzukommen, wenn der Geschädigte auch von seiner Kaskoversicherung Ersatz verlangen kann.
Grundsätzlich gehen alle Schadenersatzansprüche gegen den Verursacher auf den Versicherer über, wenn dieser einen von einem Dritten verursachten Schaden reguliert. Die Kaskoversicherung kann jedoch von dem Unfallfahrer Ersatz für die bezahlten Leistungen verlangen. Für Ineas-Versicherte, die einen Unfall verursachen, könnte dies bedeuten, dass ihr Haftpflichtschutz eben doch Lücken aufweist.
Unter anderem ist unklar, was passiert, wenn ein Unfallopfer einen Ineas-Versicherten persönlich auf Schadenersatz verklagt. In diesem Fall kann es sogar sein, dass der versicherte den Schadenersatz in voller Höhe selbst tragen muss. Es herrscht Ungewissheit, die auch der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft auf eine Anfrage der Stiftung Warentest hin, nicht auflösen konnte.
Keine KommentareLückenloser Haftpflichtschutz für Ineas-Kunden
Trotz der Zahlungsschwierigkeiten der Kfz-Versicherung Ineas der International Insurance Corporation NC (IIC) in Amsterdam haben Kunden, die eine Versicherung bei Ineas abgeschlossen haben, einen lückenlosen Haftpflichtschutz. Alle Schäden werden nämlich von dem niederländischen Garantiefonds übernommen, welche Aufwendungen der Verkehrsopferhilfe betreffen.
Wie die Stiftung Warentest berichtet ist die Verkehrsopferhilfe in Deutschland jedoch weiterhin für Schadensmeldungen und Schadensabwicklung zuständig. Allerdings ist damit der Schadenersatz nur bis zur gesetzlichen Mindesthöhe von 7,5 Millionen Euro (Personenschäden) bzw. 1 Million Euro (Sachschäden) gedeckt.
Allerdings bleibt der Kaskoschutz für Ineas-Kunden weiter ungewiss, da der Garantiefonds hier nicht einspringt. Auch ist weiterhin unklar, ob das Unternehmen, das derzeit von einer Notverwaltung geführt wird, noch fällige Entschädigungen leisten kann. Zwar hat das Unternehmen behauptet, dass Ineas-Kunden ihren Vertrag auch angesichts der Zahlungsschwierigkeiten nicht ohne weiteres kündigen können, doch laut Stiftung Warentest sehen das die meisten Juristen anders.
Keine KommentareRegulierungsverhalten beeinflusst Schmerzensgeldhöhe
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein muss bei der Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Autounfall auch das Regulierungs- und Prozessverhalten der Versicherung berücksichtigt werden (Az.: 7 U 76/07).
Im konkreten Fall wurde eine Arzthelferin bei einem Unfall mit einem Lastwagen schwer verletzt und litt seitdem an schweren psychischen Störungen. Sowohl die Schuld des LKW-Fahrers als auch die volle Haftung seiner Versicherung standen zweifelsfrei fest. Die Frau verlangte Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 Euro, erhielt von der gegnerischen Versicherung aber nur 2750 Euro.
Nach Ansicht der Richter, die den Anspruch der Klägerin für angemessen hielten, war die gezahlte Summe viel zu niedrig angesetzt. Die Frau erlitt bei dem Unfall nicht nur ein Schleudertrauma, einen Nasenbeinbruch, ein Schädel-Hirn-Trauma, Schürf- und Schnittwunden sowie zahlreiche Prellungen, sondern leidet seitdem auch unter einer posttraumatischen Belastungsstörung. Dies habe ein Sachverständiger zweifelsfrei festgestellt. Die Richter warfen dem Versicherer vor, dass sie der Frau unterstelle, ihre Symptome vorzutäuschen und es auf einen Prozess ankommen zu lassen.
Keine KommentareRecht auf Reparatur in Fachwerkstatt
Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) Ende Juni hat ein Geschädigter das Recht, sein Fahrzeug in einer Fachwerkstatt reparieren zu lassen und muss sich nicht von der Kfz-Versicherung auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit verweisen lassen (Az.: VI ZR 337/09).
Im konkreten Fall ging es um einen Kfz-Haftpflichtschaden aus Januar 2008, der an einem sieben Jahre alten Mercedes (Kilometerstand: 114.000 km) entstanden war. Der Besitzer ließ ein Sachverständigengutachten anfertigen, das auf den Stundesätzen der regionalen Fachwerkstätten basierte. Die gegnerische Kfz-Versicherung hielt diese Stundensätze jedoch für zu hoch und verwies den Geschädigten auf die Reparatur in einer freien Werkstatt, die günstiger war. Diese Praxis wurde zunächst vom Landgericht Hannover gebilligt, doch der BGH lehnte sie im Rahmen der Revision nun ab.
Die Richter erklärten, dass der Verweis des Geschädigten an eine freie Fachwerkstatt unzumutbar sei, wenn diese nur aufgrund bestimmter mit der Versicherung vereinbarter Sonderkonditionen günstiger arbeite. Dies seien keine marktüblichen, sondern spezielle Konditionen, auf die sich der Geschädigte nicht einlassen müsse.
Keine KommentareVersicherung in Finanznot – Vertrag fristlos kündigen
Der Kfz-Direktversicherer Ineas ist in finanziellen Schwierigkeiten und die 50.000 deutschen Kunden fragen sich nun, was sie in dieser Situation tun sollen. Die Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV), Lilo Blunck, erklärt, dass dieser Fall in Deutschland bislang einmalig ist, dass die Kunden aber laut Bürgerlichem Gesetzbuch die Möglichkeit haben, bei wesentlicher Verschlechterung der finanziellen Lage des Versicherers ihren Versicherungsvertrag fristlos zu kündigen.
Blunck zufolge soll Ineas selbst erklärt haben, dass sämtliche Haftpflichtschäden aktuell über den Garantiefonds abgewickelt werden, jedoch mit einer Selbstbeteiligung von bis zu 2500 Euro gerechnet werden muss. Für Kaskoschäden existiert laut Ineas kein Garantiefonds, d.h. Kaskoschäden scheinen derzeit nicht abgesichert zu sein und eine Kostenübernahme im Schadensfall ist momentan fraglich.
Blunck erklärte in einem Interview, dass sie, sofern sie selbst Ineas-Kundin wäre, den bereits gezahlten Versicherungsbetrag zurückbuchen und den Vertrag fristlos kündigen würde. Gleichzeitig würde sie “einen neuen Vertrag bei einem soliden Versicherer abschließen”.
Keine KommentareMietwagen-Versicherungen mit Selbstbeteiligung kaum günstiger
Einer Analyse von 65 Millionen Mietwagen-Angeboten, die das Onlineportal billiger-mietwagen.de durchgeführt hat, zufolge, kostet ein Mietwagen ohne Selbstbeteiligung in der Vollkasko- und Diebstahlversicherung im Durchschnitt nur 8% mehr als ein gleichwertiges Angebot mit Selbstbeteiligung.
Da bei Unfallschäden oder Diebstahl die Selbstbeteiligung bei einer Versicherung für einen Kleinwagen schon bis zu 2000 Euro betragen kann, buchen 90% der Kunden Versicherungsangebote ohne Selbstbeteiligung. In der Regel sind Versicherungsangebote mit Selbstbeteiligung kaum günstiger als solche ohne. Deshalb empfiehlt auch der Geschäftsführer des Mietwagen-Portals, Christian Mahnke, den Abschluss einer Vollkasko- und Diebstahlversicherung ohne Selbstbeteiligung.
In einigen Ländern wie z.B. Spanien, Portugal und den USA gibt es überhaupt keinen Preisunterschied zwischen Angeboten mit und ohne Selbstbeteiligung. In Griechenland, Großbritannien und Frankreich kosten Angebote ohne Selbstbeteiligung nur 2% mehr, in Deutschland 3% und in Irland 4% als solche ohne. In Italien beträgt der Aufpreis für den Verzicht der Selbstbeteiligung 8%, in Österreich 15%.
Keine KommentareVersicherung für Mietwagen prüfen!
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) rät Reisenden, die im Ausland einen Mietwagen buchen, dringend eine genaue Prüfung der Versicherungsbedingungen. Schnell können sich so vermeintliche Billigangebote als teuer herausstellen, wenn nach einem Unfall herauskommt, dass das Fahrzeug nicht ausreichend versichert ist.
So ist bei einigen Versicherungen der Vollkaskoschutz eingeschränkt und gilt z.B. nicht auf unbefestigten Straßen. Wenn man in diesem Fall mit dem Mietwagen ins Gelände fährt und dabei Reifen, Scheiben oder der Unterboden beschädigt wird, muss der Mieter selbst für die entstandenen Kosten aufkommen.
AvD-Rechtsexpertin Dorothee Lamberty empfiehlt außerdem, grundsätzlich beim Empfang und auch bei der Rückgabe des Mietwagens ein Übergabeprotokoll anzufertigen. So können schon bei der Übergabe eventuell vorhandene Schäden genau dokumentiert werden und fallen nicht fälschlicherweise zu Lasten des Mieters, wenn dieser den Wagen wieder zurückgibt. Außerdem sollte immer vorab überprüft werden, wie hoch im Schadensfall die Selbstbeteiligung ausfällt, auch hier gibt es gravierende Unterschiede.
Keine KommentareKfz-Versicherung muss bei reflexartigem Ausweichen zahlen
Nach einem Urteil des Landgerichts Limburg muss eine Kfz-Versicherung auch dann zahlen, wenn ein Autofahrer reflexartig einem Wild ausweicht (Az.: O 137/09). Entscheidend bei der Frage nach dem Bestehen des Versicherungsschutzes sei allein, ob die Reaktion objektiv dazu führen sollte, eine Kollision mit dem Wild zu verhindern.
Im konkreten Fall war eine Frau auf regennasser Fahrbahn einem am Straßenrand stehenden Reh ausgewichen und verlor dabei die Kontroll über das Fahrzeug. Die Kfz-Versicherung verweigerte die Leistungsübernahme mit der Begründung, die Frau habe mit ihrem Ausweichmanöver überreagiert, da es keine Anhaltspunkte dafür gegeben habe, dass das Reh auf die Fahrbahn gelaufen wäre. Der Vater der Frau klagte daraufhin gegen die Teilkaskoversicherung.
Das Limburger Landgericht bewertete die Situation anders als die Versicherung. Die Richter räumten zwar ein, dass das Ausweichmanöver vielleicht als Überreaktion und somit als Fahrfehler bewertet werden könnte, aber dies sei kein Grund für einen Verlust des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz dürfe nur bei grober Fahrlässigkeit entzogen werden, was hier jedoch nicht der Fall sei, so die Richter.
Keine KommentareKeine Kfz-Versicherung bei Unfallflucht
Nach einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts riskieren Autofahrer, die Unfallflucht begehen, den Versicherungsschutz ihrer Kfz-Versicherung. Das ist auch dann zulässig, wenn bei dem Unfall nur das eigene Fahrzeug beschädigt wurde und kein Dritter zu Schaden gekommen ist (Az.: 5 U 424/08).
Im konkreten Fall ging es um einen Autofahrer, der nachts von der Straße abkam und gegen eine Grundstückseinfriedung fuhr, wobei sein Auto stark beschädigt wurde, er selbst aber unverletzt bliebt. Der Fahrer erklärte, dass ihm ein Zeuge geraten habe, nach Hause zu gehen, was er auch tat, nachdem er sowohl das Fahrzeug als auch die Papiere an der Unfallstelle zurückließ. Erst am nächsten Morgen meldete sich der Mann bei der Polizei.
Seine Vollkasko-Versicherung verweigerte die Schadensregulierung, weil diese dem Mann Unfallflucht vorwarf, woraufhin dieser vor Gericht ging. Die Richter gaben jedoch der Versicherung Recht, die somit den Schaden nicht bezahlen muss. Den Richtern zufolge reicht es nicht aus, seine Papiere an der Unfallstelle zu hinterlassen, man müsse auf jeden Fall die Polizei informieren und auch auf deren Eintreffen warten. Die Polizei muss sich ein Bild von dem Unfall und dem Fahrer machen können, da später (z.B. am nächsten Tag) nicht mehr festgestellt werden kann, ob der Fahrer z.B. alkoholisiert gewesen war, als der Unfall passierte.
Auch eventuell vorhandene Zeugen müssten vom Unfallfahrer ebenfalls aufgefordert werden, auf die Polizei zu warten und ihre Sicht der Dinge zu Protokoll geben. Nur dann bestünde auch Versicherungsschutz.
Keine KommentareKfz-Versicherung kostet für junge Männer 30% mehr
Eine Untersuchung des Verbraucherportals toptarif.de in Berlin hat ergeben, dass junge Männer bei der Kfz-Versicherung im Durchschnitt 30% mehr zahlen müssen als andere Versicherte. Bei dem Abschluss einer Kfz-Versicherung wird das Alter und auch das Geschlecht als Risikomerkmal abgefragt, auf deren Basis dann die Prämien berechnet werden.
Ein Beispiel: Beim Branchprimus Allianz zahlt ein 21-jähriger Golf-Fahrer (Schadenfreiheitsklasse 2) für Kfz-Haftpflicht und Teilkasko eine Jahresprämie von rund 1471 Euro. Ein fünf Jahre älterer Fahrer mit ansonsten identischen Voraussetzungen würde gerade einmal 962 Euro bezahlen müssen, das entspricht einer um 35% geringeren Summe.
Da Fahrer unter 24 Jahren ein doppelt so hohes Verkehrsunfallrisiko haben wie der Durchschnitt der Gesamtbevölkerung, müssen sie auch höhere Prämien bezahlen. Auch Frauen verursachen weniger Unfälle als Männer, deshalb sind die Versicherungsbeiträge für Frauen unter 23 Jahren im Schnitt um 9% niedriger als die für gleichaltrige Männer.
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