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Beiträge in der Kategorie 'Hausratversicherung'

Hausratversicherung: Viele Brandschäden im Advent

Alle Jahre wieder wird die Adventszeit für Versicherungsgesellschaften besonders teuer. Kerzen an Adventskränzen und Weihnachtsbäumen sorgen immer wieder für Brandschäden – allen Appellen der Feuerwehren zum Trotz.

Durchschnittlich 22.000 Schadensfälle durch Feuer müssen die deutschen Versicherungen in der Vorweihnachtszeit pro Jahr bearbeiten. Die Zahlungen der Gesellschaften summieren sich auf rund 40 Millionen Euro.

Besonders ärgerlich: Die Unachtsamkeit einzelner müssen letztlich alle Versicherten mit höheren Versicherungsbeiträgen für die Hausrat- und Gebäudeversicherung bezahlen.


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Brennende Kerzen nicht unbeaufsichtigt lassen

Schäden, die durch einen Wohnungsbrand entstehen, sind in der Regel durch die Hausratversicherung abgedeckt.

In der Adventszeit steigt die Zahl der Brände Jahr für Jahr deutlich an, und Auslöser sind fast immer brennende Kerzen im Adventskranz oder am Weihnachtsbaum.

Gerade in diesen Fällen greift der Versicherungsschutz jedoch häufig nicht. Wer Kerzen anzündet und dann den Raum verlässt, handelt nach der gängigen Rechtsprechung ‚"grob fahrlässig". Das heißt: Bricht wegen der Unachtsamkeit des Wohnungseigners ein Brand aus, muss er den Schaden aus eigener Tasche zahlen. ‚"Grobe Fahrlässigkeit" nämlich wird in den Bedingungen der Hausratversicherungen ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen.

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Versicherungsschutz bei Stromausfall

Anlässlich des Stromausfall im Münsterland, stellt sich sicherlich vielen die Frage ob die und wenn welche Versicherung für Schäden durch Stromausfall in Bezug von z.B. Lebensmitteln im Kühlschrank oder Gefrierschrank, aufkommt. Eine interessante Frage wie ich finde, allerdings werden hier viele Verscicherte keinen Versicherungsschutz genießen.

Wenn überhaupt wird dieses nur durch neuere Versicherungspolicen gedeckt in der Hausratversicherung gedeckt. Auch die Idee den Stromanbieter, in diesem fall RWE dafür verantwortlich zu machen geht nicht auf, da es sich hier um höhere Gewalt handelt.

Fazit ist also, genau die Versicherungsbedingungen zu studieren und dann ggf. Ansprüche geltend zu machen. Gefunden bei Ver sichern

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Hausrat: Vorsicht vor Unterversicherung!

Wer seinen Hausrat gegen die wichtigsten Risiken wie Feuer, Wasserschäden, Einbruch-Diebstahl usw. schützen möchte, schließt eine Hausratversicherung ab.

Für das Ausfüllen des Versicherungsantrages sollte man sich auf jeden Fall genügend Zeit nehmen und besondere Wertgegenstände akribisch auflisten. Das kann zu einer Anhebung der Versicherungssumme führen.

Macht der Versicherte hingegen nur unzureichende Angaben, droht eine Unterversicherung. Denn Schäden werden von der Versicherung nur bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme übernommen. Sind die tatsächlichen Verluste zum Beispiel nach einem Wohnungsbrand jedoch höher, muss der Versicherte für diesen Schaden aus eigener Tasche aufkommen.

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Glasversicherung ergänzt die Hausratversicherung

Für ‚"normal" ausgestattet Wohnungen reicht eine Standard-Hausratversicherung. Schäden an der Einrichtung z.B. durch Feuer, Wasser, Sturm oder Einbrüche sind damit abgedeckt.

Verfügt eine Wohnung jedoch über extrem große Fensterflächen, einen hochwertigen Wintergarten oder stehen im Wohnzimmer teure Möbel mit zahlreichen Glasflächen, dann gehen mögliche Schäden unter Umständen über die Versicherungssumme hinaus.

Damit der Versicherte in diesem Fall den Verlust nicht aus eigener Tasche bezahlen muss, ist der Abschluss einer Glasversicherung ratsam. Diese kann als Zusatztarif zur ohnehin bestehenden Hausratversicherung vereinbart werden.

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Hausratversicherung: Schutz für Möbel, Computer & Co.

Fernseher, Computer, Haushaltsgeräte – in den meisten Wohnungen ist eine ganze Reihe von Wertgegenständen zu finden.

Kommt dieses Eigentum durch Diebstahl abhanden oder wird es z.B. durch Feuer oder einen Wasserschaden vernichtet, springt die Hausratversicherung ein. Diebstahl oder Zerstörung des Wohnungsinventars können auf diese Weise preiswert abgesichert werden. Schmuck, Kunstwerke und Bargeld lassen sich ebenfalls mit einer Hausratversicherung schützen.

Zu den versicherten Risiken gehören in der Regel auch Explosionen, Vandalismus sowie Sturmschäden.

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Hausratversicherung zahlt nur bei deutlichen Spuren

Eine Hausratversicherung ist nur dann zur Zahlung eines Schadenersatzes für aus Haus oder Wohnung gestohlene Gegenstände verpflichtet, wenn der Geschädigte überzeugend belegen kann, dass in seine Wohnung eingebrochen wurde. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe muss er hierfür zweifelsfreie äußere Spuren eines unbefugten Eindringens nachweisen (Az.: 12 U 159/05).

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