Beiträge in der Kategorie 'Hausratversicherung'
Mobile Navigationssysteme
Fast jeder hat heute schon eins! Mobile Navigationssysteme sind absolut in. Sie bieten auch einige Vorteile im Vergleich zu fest eingebauten Navigationsgeräten. Sie sind in der Regel erheblich günstiger und es muss bei einem Fahrzeugwechsel nicht wieder ein neues Gerät angeschafft werden.
Mobile Navis haben allerdings auch einen gravierenden Nachteil. Ein solches Navigationssystem ist leicht zu klauen. Wenn ein Mobiles Navigationssystem aus dem PKW gestohlen wird, zahlt die Teilkaskoversicherung dafür nicht. Es sind nur fest eingebaute Elektroteile versichert. Das fest eingebaute Navigationssystem z.B. ist also versichert.
Wer sein mobiles Navigationssystem trotzdem versichert wissen möchte, sollte dies bei der Wahl seiner Haftpflichtversicherung berücksichtigen. Es gibt Haftpflichtversicherungen, die mobile Navigationssysteme mitversichern.
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Fahrraddiebstahl
Ist bei einer Hausratversicherung der Diebstahl eine Fahrrades mit versichert, so liegt die Beweispflicht für den Diebstahl des Rades beim Versicherungsnehmer. Die wurde in einem Urteil des Landgerichtes Bielefeld entschieden.
In dem verhandelten Fall hatte einen Frau den Diebstahl ihres Fahrrades morgens um 8.30 UHR gemeldet. Die Versicherung deckt den Fahrraddiebstahl ab, wenn dieser in der Zeit von 06.00 UHR bis 22.00 Uhr geschied. Seitens der Versicherung wurde die Bezahlung verweigert, mit dem Hinweis dass der Versicherungsnehmer nicht beweisen könne, dass das Fahrrad nicht vor 06.00 Uhr gestohlen wurde.
Das Gericht gab der Versicherung Recht. Die Beweispflicht liegt in diesem Fall beim Versicherungsnehmer, weil nur dieser die Möglichkeit hätte, mittels Zeugen zu beweisen, dass das Fahrrad um 06.00 Uhr noch nicht gestohlen war. Der Versicherung sei dies unmöglich.
1 KommentarDiebstahl von Gartenmöbeln
Die Hausratversicherung tritt nicht unbedingt ein, wenn Gartenmöbel gestohlen werden. Dies machte Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg in Schleswig-Holstein deutlich.
Versicherer schließen den Diebstahl von Gartenmöbeln im Basis-Tarif im Allgemeinen nicht mit ein, wenn die Möbel im Garten zurückgelassen werden. Um dies mit einzuschließen muss meistens ein so genannter Komfort-Tarif mit abgeschlossen werden.
Über den Komfort-Tarif sind häufig allerdings auch lediglich 300 bis 500 EURO versichert, was bei hochwertigen Möbeln nicht ausreichend sein dürfte. Es stellt sich daher im Einzelfall die Frage, in wie weit Gartenmöbel überhaupt mit versichert sein sollten, oder ob man bei längerer Abwesenheit diese nicht lieber wegschließt.
Keine KommentareHandyversicherung
Handy gestohlen, was nun? Der Schutz gegen Diebstähle wird von vielen Versicherungen abgelehnt. Der Ersatz des Gerätes muss dann aus der eigenen Tasche gezahlt werden. Wurde das Handy allerdings aus dem Auto gestohlen, kann dies durch die Hausratversicherung abgedeckt sein. Beispielsweise, wenn das Handy aus dem Kofferraum gestohlen wurde.
Wenn eine Versicherung doch den Schutz gegen Diebstahl anbietet, ist dies in der Regel sehr teuer und nur mit einer Selbstbeteiligung verbunden. Die Kosten liegen dann schnell bei EURO 1,99 bis EURO 8,49 je Monat bei einer Selbstbeteiligung von EURO 25,00. Da lediglich der Zeitwert des Handys ersetzt wird, lohnt sich eine solche Versicherung in den meisten Fällen nicht.
Den Abschluss einer solchen Versicherung sollte man sich daher gut überlegen. Im Schadenfall kann es sinnvoller sein, sich ein günstiges Handy für die Übergangszeit zu kaufen und dann nach Ablauf der Vertragslaufzeit des Mobilfunkvertrages ein neues subventioniertes Handy vom Anbieter zu nehmen.
Keine KommentareHausratversicherung regelmäßig überprüfen
In Deutschland haben fast 80 % der Bundesbürger eine Hausratversicherung. Die Hausratversicherung wird häufig einmalig abgeschlossen und verschwindet dann in einer Schublade im Wohnzimmerschrank. Gerade Hausratversicherungen sollten jedoch regelmäßig auf ihre Aktualität und auf die Höhe der Deckungssumme hin überprüft werden.
Alte Versicherungsbedingungen können zum Beispiel im Schadenfall zu Problemen führen, weil ausgerechnet der entstandene Schaden nicht mitversichert ist. Bei einer neueren Police kann dies aber durch bessere Bedingungen durchaus der Fall sein. Außerdem kann die Höhe der Deckungssumme ein Problem darstellen. Neu gekaufte Möbel, eine neue Küche oder andere Anschaffungen führen zu einer Wertsteigerung der Wohnungsausstattung, die dann evtl. durch die Deckungssumme der Versicherung nicht mehr ausreichend abgedeckt ist.
Keine KommentareHausratversicherung: Versicherte in Beweispflicht
Ein Versicherungsnehmer muss gegenüber seiner Hausratversicherung beweisen das ein Einbruch gewaltsam geschehen ist, kann er dieses nicht beweisen so muss der Versicherer nicht zahlen.
In einem aktuellen Fall kam eine Frau aus dem Urlaub zurück und musste feststellen, dass in Ihre Wohnung eingebrochen wurde und Schmuck und Pelze gestohlen wurden. Da keine Gewaltspuren zu sehen waren, weder an Wohnungstür noch an den Fenstern, weigerte sich die Versicherung zu zahlen. In einem Gutachten stellte sich heraus, dass die Tür nur einfach, anstatt doppelt verschlossen wurde und diese dadurch durch einen einfach Druck geöffnet werden konnte.
Die Versicherungsnehmerin behauptete allerdings, dass der Dieb mit einem Werkzeug ein Fenster geöffnet hätte und dann von innen die Tür mit dem Ersatzschlüssel aufgeschlossen hat. Das Oberlandesgericht Karslruhe (19 U 140/05) hielt dies für unwahrscheinlich und wies die Klage zurück. Da die Frau kein gewaltsamen Einbruch beweisen konnte, muss die Versicherung nicht zahlen.
2 Kommnentare
Einbruchdiebstahl ohne Gewalt
Wenn im Fall eines Einbruchdiebstahls die Hausratversicherung zahlen soll, muss dieser beweisbar sein. Ist der Dieb z. B. gewaltlos in die Wohnung eingedrungen und hat auch ansonsten keine Spuren hinterlassen, so zahlt die Hausratversicherung nicht. Dies hat vor kurzem das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden.
In dem entsprechenden Fall hatte eine Frau ihrer Hausratversicherung einen Diebstahl von Pelzen und Schmuck gemeldet. Ihrer Aussage nach, war der Einbrecher durch das Küchenfenster eingedrungen und hatte diese mit Werkzeug so geöffnet, dass es keinen Schaden nahm.
Nach seinem Beutezug habe der Dieb die Wohnung über die Eingangstür wieder verlassen und dafür einen Schlüssel vom Schlüsselbrett genutzt. Den Schlüssel habe der Dieb wieder an das Brett zurückgehängt und die Tür einfach nur zugezogen, dies jedoch nicht sorgfältig genug, so dass diese sich von allein wieder öffnete.
Das OLG entschied, dass die Versicherung keine Zahlung leisten muss. Zum einen muss für einen Einbruchdiebstahl eine körperliche Kraftanstrengung, die durch eine Beschädigung sichtbar wird, erbracht werden und zum zweiten sei in diesem speziellen Fall es sehr fraglich ob der Einbrecher nicht durch die von außen durch ein wenig Druck zu öffnende Eingangstür eingedrungen ist. Dafür sprach, dass die Tür nach dem Einbruch nicht geschlossen war.
Wenn der Einbrecher durch eine nicht ausreichend gesicherte Tür eingedrungen ist, muss die Versicherung mich Zahlen.
1 KommentarGrob Fahrlässig
Ein Wasserschaden, weil die Waschmaschine bei Waschen einen Defekt erlitten hat. Ein häufig vorkommender und damit alltäglicher Versicherungsschaden. Das AG Frankfurt hat jetzt in einem Streitfall entschieden, dass der Versicherungsnehmer grob fahrlässig handelt, wenn er seine Waschmaschine länger als 15 Minuten unbeaufsichtigt lässt. Der Versicherungsschutz erlischt in diesem Fall und die Versicherung reguliert den Schaden nicht.
Wie dieses Beispiel zeigt, muss eine grobe Fahrlässigkeit nicht immer wirklich ‚"grob" sein. Denn wer hätte die Tatsache, seine Waschmaschine nicht alle 15 Minuten zu überprüfen als grob fahrlässig eingeschätzt. Um das Risiko der groben Fahrlässigkeit auszuschließen sollte man darauf achten, dass der Versicherungsschutz diese mit beinhaltet. Den Versicherungsbedingungen kann man die entsprechende Regelung entnehmen.
Keine KommentareRegulierung bei Einbruchschaden
Wurde in die Wohnung eingebrochen und es wurden Gegenstände entwendet, haftet dafür die Haftpflichtversicherung. Der Geschädigte erstellt dann eine Stehlgutliste, auf der alle gestohlenen Gegenstände aufgeführt werden.
Das Landgericht Dortmund hat jetzt in einem Prozess entschieden, dass die Versicherung auch zahlen muss, wenn die Stehlgutliste nicht in der Polizeiakte auffindbar ist, der Versicherte aber nachweisen kann, dass er dies an die Polizei gesandt hat. Gemäß dem Urteil ist der Versicherte nicht verpflichtet zu überprüfen, ob die Liste auch tatsächlich den Weg in die Akte gefunden hat oder ob diese evtl. auf dem Postwege verloren gegangen ist. Die Versicherung hatte die Zahlung verweigert, da die Stehlgutliste nicht vorlag.
Um solche Schwierigkeiten zu vermeiden sollte der Versicherer allerdings im Schadenfall trotz allem sicherstellen, dass die benötigten Unterlagen komplett der Polizei vorliegen, damit die Versicherung bei Akteneinsicht nichts zu beanstanden hat. Gerichtsprozesse in solchen Angelegenheiten sind in der Regel sehr langwierig, auch wenn sie am Ende von Erfolg gekrönt sind.
Keine KommentareNeue Versicherungssteuer
Die Mehrwertsteuererhöhung von 16% auf 19% ist spätestens seit dem Jahresbeginn in aller Munde. Das zum gleichen Zeitpunkt auch die Versicherungssteuer erhöht wurde ist dabei vielen Bürgern gar nicht auf gefallen. Erst jetzt, wo die ersten Rechungen über die einzelnen Versicherungen im Briefkasten waren, kam bei vielen die bittere Erkenntnis.
Bei den meisten Versicherungen hat sich die Versicherungssteuer genau wie die Mehrwertsteuer von 16% auf 19% erhöht. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Eine dieser Ausnahmen stellt die Hausratversicherung da. Die Versicherungssteuer für die Hausratversicherung ist nämlich im Gegensatz zu den anderen Versicherungen nur auf 18% gestiegen.
Beim Prüfen Ihrer Hausratversicherung sollten Sie also auf jeden Fall die neue Versicherungssteuer berücksichtigen, wenn Sie die Prämie mit der des Vorjahres vergleichen. Um die Prämien realistisch vergleichen zu können, sollten Sie aus beiden Prämien die jeweils gültige Versicherungssteuer herausrechnen und die Nettoraten vergleichen. Dann wird deutlich, ob es bei Ihrer Hausratversicherung neben der Erhöhung der Versicherungssteuer noch weitere Erhöhungen gegeben hat.
Keine KommentareVorsicht vor der Abfindungserklärung
Im Gegensatz zur KFZ - Versicherung, bei der nur die Reparatur oder der Wiederbeschaffungswert seitens der Versicherung ersetzt werden muss, steht dem Versicherungsnehmer bei der Gebäude- oder der Hauratversicherung der Neuwert der beschädigten Gegenstände zu. Dies ist vielen Versicherten jedoch nicht bekannt oder nicht bewusst.
Deshalb Achtung, wenn der Sachverständige der Versicherung bei Begutachtung eines Schadens vor Ort und Stelle schon den Schaden per Scheck regulieren möchte. In der Regel ist diese schnelle Bezahlung mit der Unterschrift unter einer Abfindungserklärung verbunden. Diese Erklärung regelt, dass die Leistungspflicht seitens des Versicherers mit der geleisteten Zahlung abgegolten ist. Wenn sich jetzt im Nachwege herausstellt, dass die Versicherungsleistung nicht ausreicht um den kompletten Schaden zu beheben, bestehen seitens des Versicherungsnehmers keine Ansprüche mehr.
Daher gilt, immer vorsichtig sein mit einer zu schnellen Zustimmung in solchen Fällen und im Zweifelsfall lieber auf einen neutralen Gutachter bestehen oder einen Anwalt zu Rate ziehen.
Keine KommentareDer Tannenbaum hat gebrannt – die Hausratversicherung zahlt.
Auch wenn Weihnachten gerade vorbei ist, das nächste Fest kommt bestimmt.
So richtig nett ist der Weihnachtsbaum für viele Familien nur mit echten Kerzen. So kommt es jedes Jahr zu zahlreichen Tannenbaumbränden in der Wohnstube. Häufige Ursache sind nicht gelöschte oder nicht komplett gelöschte Kerzen.
Für den entstandenen Schaden kommt grundsätzlich die Hausrat- oder die Gebäudeversicherung auf. Sind Kleidung oder Möbelstücke durch das Feuer beschädigt, so übernimmt diese Kosten die Hausratversicherung. Brennt sogar das gesamte Haus durch dieses Missgeschick ab, so haftet die Gebäudeversicherung. Es darf allerdings in beiden Fällen keine grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Grobe Fahrlässigkeit liegt zum Beispiel vor, wenn man beim Verlassen des Raumes die Kerzen brennen lässt.
Es gibt allerdings Versicherungen, die auch in solchen Fällen zahlen. Am besten ist und bleibt natürlich: Immer schön vorsichtig mit den echten Kerzen im Baum, dann kann auch nichts passieren und die Frage, welche Versicherung regulieren muss, stellt sich erst gar nicht.
Machen Sie hier den kostenlosen Vergleich zur Gebäudeversicherung oder zur Hausratversicherung
Hausratversicherung zahlt bei gewaltsamem Taschendiebstahl
Überall in Deutschland haben die Weihnachtsmärkte eröffnet und damit beginnt auch wieder die vorweihnachtliche Saison der Taschendiebe. Versicherungsunternehmen raten deshalb gerade in dieser Zeit zur erhöhten Vorsicht und besonderen Achtsamkeit. Wie der Bezirksverband Hamburg des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute mitgeteilt hat, können Opfer von Taschendiebstählen den entstandenen Schaden bei ihrer Hausratversicherung anzeigen und Schadenersatz verlangen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn es sich um einen gewaltsamen Taschendiebstahl handelt, d.h. das heimliche und unbemerkte Entwenden einer Geldbörse aus einer offenen Tasche ist nicht erstattungsfähig. Allerdings reicht eine Androhung von Gewalt zum Entwenden der Geldbörse oder Tasche aus, es muss nicht tatsächlich zu gewaltsamen Handlungen gekommen sein. Generell sind außer Haus höchstens 10% der Versicherungssumme abgesichert, für Bargeld liegt die Höchstgrenze zwischen 250 und 1000 Euro.
Keine KommentareErhöhte Brandgefahr im Advent
Nächsten Sonntag ist es wieder soweit, in den Wohnzimmern und guten Stuben wird die erste Kerze des Adventskranzes angezündet. Doch überall dort, wo sich vermehrt Feuerquellen befinden, steigt auch die Brandgefahr. Bei einem Brand des Adventskranzes oder des Weihnachtsbaumes haftet die Hausratversicherung, wenn das Risiko Feuer explizit mitversichert ist. Um sicher zu gehen, und nicht im Schadensfall auf den Kosten sitzenzubleiben, lohnt es sich, die Police genau zu überprüfen, ob dies der Fall ist. Bei grob fahrlässigem Verhalten haftet jedoch auch die Hausratversicherung mit Risikoschutz Feuer nicht. Als fahrlässiges Verhalten gilt jedes sorglose Handeln, das durch die eigene Unachtsamkeit den Brand überhaupt erst ermöglicht hat. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf zählt bereits das 15minütige Verlassen des Zimmers oder der Wohnung zu fahrlässigem Verhalten. Wem jedoch etwas Unvorhersehbares dazwischen kommt und sich deshalb das Fernbleiben verlängert, der kann nicht für den Feuerschaden verantwortlich gemacht werden.
Keine KommentareVersicherung muss bei Fahrraddiebstahl zahlen
Wird ein Fahrrad vom eigenen Grundstück gestohlen, kommt die Hausratversicherung für den Schaden auf. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Fahrrad nicht nur abgeschlossen sein muss, sondern auch auf einem “eingefriedeten Grundstück” gestanden hatte. Die Definition der Einfriedung hat jedoch im aktuellen Fall zu einem Streit zwischen einer Hausratversicherung und dem Versicherten geführt, mit der Folge, dass die Versicherung die Zahlung verweigert hat. Das betreffende Grundstück war nach Meinung des Versicherungsunternehmens nicht ausreichend eingefriedet, da die offene Grundstückseinfahrt den Schutz durch Hecken und hohe Zäune zunichte gemacht habe. Der hinzugerufene Versicherungsombudsmann stimmte jedoch dem Versicherten zu, dass diese Einfriedung durch Hecken und Zäune als Schutz vor willkürlichem Betreten durchaus ausreiche und die Versicherung so zur Zahlung verpflichtet ist.
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