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Beiträge in der Kategorie 'Hausratversicherung'

Falsche Schadensbelege kosten Versicherungsschutz

Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 3. August 2010 muss eine Hausratversicherung nicht zahlen, wenn der Versicherte ihr falsche Schadensbelege vorlegt (Az.: 12 U 86/10).

Im konkreten Fall wollte ein Mann von seiner Hausratversicherung Leistungen in Anspruch nehmen, weil sein Fahrrad gestohlen worden war. Die Versicherung verweigerte jedoch die Zahlung mit der Begründung, dass der Mann arglistig falsche Angaben in der Schadensanzeige gemacht habe, in der eine nachträglich erstellte Rechnung eines Fahrradgeschäfts beigelegt war. Der Versicherte wollte den Schaden mit Hilfe dieser Rechnung nachweisen, hatte aber die dort aufgeführten Teile zum größten Teil gar nicht in dem Geschäft erworben, von dem die Rechnung stammte.

Die Karlsruher Richter gaben der Versicherung recht und erklärten, dass der Kläger durch die Vorlage der Rechnung arglistig gehandelt habe. Er habe durch seine unrichtigen und unvollständigen Angaben versucht, die Entscheidung der Versicherung auf Kostenübernahme zu beeinflussen. Es gehe dabei nicht darum, ob der Mann eine Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht gehabt habe, es reiche für eine arglistige Handlung schon aus, dass er versucht hatte durch die Vorlage der falschen Rechnung die Schadesnregulierung zu beschleunigen oder Beweisschwierigkeiten zu vermeiden.


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Baugerüst schnellstens der Hausratversicherung melden

Der Bund der Versicherten (BdV) weist darauf hin, dass der Aufbau eines Baugerüsts am Haus umgehend der Hausratversicherung zu melden ist. Grund: Diebe könnten über ein solches Baugerüst leichter in die Wohnung oder das Haus eindringen, deshab kann mit der Baumaßnahme eine Gefahrerhöhung verbunden sein.

BdV-Vorstandsvorsitzende Lilo Blunck erklärt, dass wenn es über das Gerüst zu einem Einbruchdiebstahl kommt und der Bewohner seine Hausratversicherung nicht rechtzeitig über die Aufstellung des Gerüsts informiert hat, kann die Versicherung Leistungen kürzen oder die Leistungsübernahme sogar komplett verweigern.

Deshalb sollten alle Mieter ihre Hausratversicherung informieren, sobald sie selbst von dem Gerüstbau erfahren. Wer als Besitzer in einem Eigenheim wohnt, der muss schon bei der Planung des Gerüstaufbaus die Versicherungsgesellschaft hiervon in Kenntnis setzen. Ob tatsächlich eine Gefahrerhöhung vorliegt oder nicht, hängt davon ab, wie lange die Baumaßnahme voraussichtlich dauern wird. Unabhängig davon sollte dies aber immer rechtzeitig der Versicherung gemeldet werden, der dann den Versicherungsnehmer über die folgenden Schritte informiert.

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Hausratversicherung wird günstiger

Zum 1. Juli werden Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen, die einen Passus zum Feuerschutz enthalten, günstiger. Darauf weist das Magazin “Focus” hin. Grund für die geringeren Prämien ist eine Änderung der Steuerberechnung und Steuertarife einzelner Versicherungssteuerarten, die ab Juli in Kraft getreten ist. Demzufolge sinkt der Steueranteil auf die genannten Policen, was sich auf die Höhe der nächsten Prämie positiv auswirkt.

Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV) erklärt, dass die Vergünstigung je nach Versicherung auch auf weniger als 1 Euro belaufen kann, aber auf keinen Fall dürften die Prämien eben wegen der neuen Steuerregeln teurer werden. Freuen können sich also alle Versicherten, deren Prämie ab dem 1. Juli fällig war. Kunden, die vor dem 1. Juli ihre Prämie bezahlt haben, erhalten jedoch keine rückwirkende oder nachträgliche Erstattung. Voraussetzung hierfür ist, dass die Versicherer die Prämie nicht aus anderen Gründen wieder anheben.

Wenn Steuersätze auf Versicherungen angehoben werden wie z.B. die allgemeine Versicherungssteuer, dann muss der Versicherer diese selbst tragen. Eine Umlage auf den Kunden ist nicht erlaubt, erklärt Daniela Röben vim GdV. Im aktuellen Fall wurde die Feuerversicherungssteuer geändert, so dass die genannten Prämien aus steuerlichen Gründen sinken.

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Fahrrad-Diebstahlschutz meist teuer

Fahrradbesitzer haben zwei Möglichkeiten, ihr Fahrrad gegen Diebstahl abzusichern: über die Hausratversicherung oder über eine spezielle Fahrradversicherung. Die Stiftung Warentest hat die beiden Möglichkeiten miteinander verglichen und festgestellt, dass spezielle Fahrradversicherungen zwar meistens einen besseren Schutz bieten, aber auch deutlich teurer sind als normale Hausratversicherungen. Eine solche Versicherung kostet für ein 500 Euro teures Rad gute 50 Euro pro Jahr, für ein 1500 Euro teures Rad nicht selten auch mehr als 200 Euro pro Jahr.

Die Experten empfehlen, zunächst eine entsprechende Erweiterung einer bestehenden Hausratversicherung zu prüfen. Je nach Wohnort kann eine solche Erweiterung für ein Fahrrad im Wert von 1300 Euro zwischen 10 und 80 Euro zusätzlich kosten. Günstige Angebote finden sich laut Stiftung Warentest u.a. bei Asstel und LBN.

Allerdings ist die Versicherungssumme für Fahrräder bei den meisten Hausratversicherungen auf 5% der Versicherungssumme beschränkt, für teure Fahrräder könnte sich deshalb auch eine spezielle Fahrradversicherung lohnen, die teilweise auch Schäden durch Materialfehler, Verschließ und Vandalismus abdeckt.

Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass immer auf die Versicherungsbedingungen geachtet werden muss, denn diese unterscheiden sich teilweise erheblich. Manche Versicherungen schreiben z.B. die Marke des Schlosses vor, mit dem das Fahrrad gesichert werden muss oder verlangen, dass das Fahrrad nachts in einem geschlossenen Raum geparkt wird. Je nach Anbieter müssen die Reparaturen in bestimmten Fahrradgeschäften durchgeführt werden und nicht jede Versicherung erstattet den Neupreis des Fahrrads.

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Versicherungen für Kreuzfahrten

Kreuzfahrten werden immer beliebter, doch damit das Urlaubsvergnügen nicht getrübt wird, sollten sich Reisende vorab über die Versicherungen informieren, die für eine Kreuzfahrt zu empfehlen sind.

Während der Diebstahl bei einem Einbruch im Hotelzimmer von der Hausratversicherung übernommen wird, ist die Lage bei einem Diebstahl aus der Kabine eines Kreuzfahrtschiffes nicht so eindeutig. Grund: Die Hausratversicherung übernimmt Schäden, die bei dem Einbruchdiebstahl aus einem Gebäuderaum entstehen. Ein Schiff gilt jedoch nicht als Gebäude, so dass ein Diebstahl hier nicht automatisch über die Hausratversicherung abgedeckt ist. Schiffskabinen bzw. Kajüten müssten explizit in den Versicherungsbedingungen aufgeführt sein, damit die Hausratversicherung auch hier die Kosten für entsprechende Schäden übernimmt.

Experten raten Kreuzfahrern auf jeden Fall zu einer Reiserücktritts- mit Reiseabbruchversicherung, zumindest dann, wenn die Reise sehr kostspielig ist. So können hohe Stornokosten vermieden werden, falls man die Reise nicht antreten kann oder abbrechen muss. Bei günstigen Kreuzfahrten lohnt sich eine solche Versicherung, die 1-2 Wochen nach der Buchung der Reise abgeschlossen werden muss, jedoch oftmals nicht.

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Aufsicht über den Herd

Nach einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf, muss ein Topf mit erhitztem Öl vom Herd genommen werden, wenn man den Raum verlässt, ansonsten handelt man grob fahrlässig (Az. 9 O 132/09).

Im konkreten Fall hatte ein Versicherter in einem offenen Behälter Öl auf dem Herd erhitzt und den Raum verlassen. Das Öl entzündete sich und ein Brand brach aus. Da allgemein bekannt sei, dass Erhitzen von Öl oder Fett auf dem Herd gefährlich ist, war es grob fahrlässig von dem Mann, den Vorgang nicht genau zu beaufsichtigen, so die Ansicht des Gerichts. Deshalb muss die Hausratversicherung für den Schaden auch nicht aufkommen.

Hinzu kam, dass der Mann zum Zeitpunkt des Brandes offensichtlich völlig betrunken war, was die Fahrlässigkeit jedoch nicht ausschloss. Im Gegenteil: Gerade in einem solchen Zustand sei die Gefahr noch größer gewesen und der Mann hätte erst recht entsprechende Maßnahmen treffen müssen.

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Große Unterschiede bei Hausratversicherung

Die Stiftung Warentest hat in einer Untersuchung verschiedener Hausratversicherungen herausgefunden, dass es hier große Unterschiede gibt. So kann sich die Versicherungsprämie für den Schutz genau desselben Hausrats in einer bestimmten Stadt zwischen etwas mehr als 100 Euro und fast 600 Euro pro Jahr bewegen. Wie teuer eine Hausratversicherung ist, hängt sowohl von dem zu versichernden Hausrat als auch von der Region ab, in der das Haus oder die Wohnung liegt. In der Regel sind die Prämien in der Stadt höher als auf dem Land.

Auch der Leistungsumfang der einzelnen Versicherungen kann sich unterscheiden. Grundsätzlich sind in der Hausratversicherung Schäden durch Blitzschlag, Brand, Explosion und Implosion, Leitungswasser, Hagel und Sturm sowie Schäden durch Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus abgedeckt. Neben diesem Grundschutz sind bei einigen Tarifen auch Schäden durch den Diebstahl aus dem Auto oder der Fahrraddiebstahl mit abgesichert. Bei anderen Tarifen muss für diese Leistungen ein Aufschlag gezahlt werden.

Grundsätzlich ist es nicht automatisch so, dass die teuersten Tarife auch den umfassendsten Versicherungsschutz bieten. Deshalb und wegen der enormen Preisunterschiede rät die Stiftung Warentest deshalb dringend zu einer sorgfältigen Ermittlung des eigenen Bedarfs und – wenn erforderlich – zu einem Anbieterwechsel.

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Markise bei Sturmwarnung einfahren

Die Quelle Bausparkasse weist auf ein Urteil des Landgerichts Kleve hin, nach dem ein Hauseigentümer den Versicherungsschutz seiner Hausratversicherung riskiert, wenn er seine Markise trotz akuter Sturmwarnung ausgefahren lässt (Az.: 5 S 119/07).

Im konkreten Fall wollte ein Mann seine hochwertigen Terrassenfliesen vor einem Sturm schützen und ließ seine Markise ausgefahren. Diese fing auch tatsächlich einige Dachziegel ab, die der Sturm gelockert hatte, wurde aber gleichzeitig dabei selbst schwer beschädigt. Der Mann meldete den Schaden in Höhe von 1200 Euro seiner Hausratversicherung.

Diese verweigerte jedoch die Zahlung, was das Landgericht als rechtmäßig beurteilte. Das Verhalten des Klägers sei grob fahrlässig gewesen, weil eine Markise als Sonnen- und Regenschutz und nicht als Auffangschutz für durch einen Sturm herunterfallende Dachziegel, einzusetzen ist, erklärten die Richter. Es wäre die Pflicht des Mannes gewesen, wegen der Sturmwarnung die Markise einzuziehen, damit sie nicht durch den Sturm beschädigt wird. Deshalb musste die Versicherung für den Schaden an der Markise nicht aufkommen.

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Gartenmöbel in der Hausratversicherung

Wenn die Tage wieder länger werden, genießen es viele Deutsche auf der Terrasse zu sitzen und den Frühling und Sommer zu genießen. Bevor die Gartenmöbel wieder aus dem Keller geholt werden, sollte man sich jedoch darüber bewusst sein, dass Gartenmöbel nicht automatisch von der Hausratversicherung geschützt sind.

Die Hausratversicherung sichert zwar den gesamten Hausrat ab, doch nur solcher, der sich in Räumen in der Wohnung oder in Nebengebäuden befindet. Solange die Gartenmöbel also im Keller untergebracht sind oder in der Garage, springt die Hausratversicherung bei einem Diebstahl ein. Wenn die Gartenmöbel jedoch auf der Terrasse stehen, die als Wohnumgebung definiert ist, sind die Möbel nicht um Versicherungsumfang eingeschlossen. Nur bei einem Einbruchdienstahl, d.h. der Dieb muss deutliche Hinweise überwinden, um an die Gegenstände zu gelangen, gilt der Versicherungsschutz für Gartenmöbel auf der Terrasse.

In einigen wenigen Policen (vor allem in Premium- oder Standard-Tarifen) gehören Gartenmöbel zum versicherten Hausrat, bei den meisten sind sie jedoch ausgeschlossen. Ob dies der Fall ist, kann in den Versicherungsbedingungen nachgelesen werden. Wer wertvolle Gartenmöbel besitzt und diese auf der Terrasse aufstellen möchte, kann seine bestehende Hausratversicherung erweitern lassen. Alternativ kann man eine spezielle Zusatzversicherung abschließen, die im Schadensfall die Kosten für die gestohlenen Gartenmöbel (zum Neuwert) übernimmt. Oft wird hierbei jedoch eine Selbstbeteilligung verlangt.

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Hausratversicherung zahlt nicht für Software

Im Rahmen der Hausratversicherung sind je nach Police auch Überspannungsschäden mitversichert. Diese können Elektrogeräte wie z.B. Computer treffen und sowohl das Gerät selbst als auch die damit verbundenen Programme schädigen oder zerstören.

Nach einem Urteil des Amtsgerichts Unna muss eine Hausratversicherung im Falle eines blitzbedingten Überspannungsschadens jedoch nicht für den Neukauf und die Installation von Software aufkommen, wenn ein Computer zu Schaden gekommen ist (Az.: 16 C 634/08).

Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass Software nicht unter den Begriff der versicherten Sachen und auch nicht unter die versicherten Kosten fällt und deshalb die Versicherung nicht zur Kostenübernahme verpflichtet ist. Im konkreten Fall waren die versicherten Kosten in den zugrundeliegenden VHB 2003 sogar extra aufgeführt. Voraussetzung ist, dass diese den Musterbedingungen des GDV entsprechen.

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Hausratversicherung der Volkswohl Bund im Produkt-Check

Dem Branchenverband GDV zufolge besitzen 82% der Ostdeutschen und 76% der Westdeutschen eine Hausratversicherung, damit ist diese Versicherung eine der beliebtesten hierzulande. “Die Welt” hat sich die neuen Hausrat-Tarife der Volkswohl Bund Versicherungen mal genauer angesehen und einem Produkt-Check unterzogen. Die neuen Tarife sind seit Jahresbeginn gültig.

Neu bei diesen Tarifen ist, dass es den Einwand der groben Fahrlässigkeit jetzt nicht mehr gibt. Die Versicherung zahlt auch dann den Schaden (im “Komforttarif” bis 5000 Euro und im “Komfortplustarif” die komplette Versicherungssumme), wenn der Schaden durch fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers entstanden ist. Auch Überspannungsschäden sind in den Tarifen automatisch (bis 10% der Versicherungssumme) mit abgedeckt, im “Komfortplustarif” sogar bis zur gesamten Versicherungssumme. Ebenfalls automatisch mitversichert sind elektronische Daten, Alarmanlagen und Videoüberwachungsgeräte. Der “Welt” zufolge sind diese Leistungen weit umfangreicher als bei anderen Hausratversicherungen.

Allerdings ist dieser Rundum-Schutz nicht gerade billig: Etwa 200 Euro pro Jahr kostet der Versicherungsschutz im “Komfortplustarif” für eine 90 m²-Wohnung in Berlin. Vergleichbare Policen mit einem ähnlichen (wenn auch nicht gleichen) Versicherungsschutz sind schon für die Hälfte zu bekommen. Es bleibt also zu entscheiden, ob die Extra-Leistungen, die hier angeboten werden (z.B. Übernahme von Seng- und Schmorschäden, Unterversicherungsverzicht), ihr Geld auch wert sind, so das Fazit im Produkt-Check.

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Hausratversicherung: Stimmige Einbruchsspuren nötig

Wie aus einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf hervorgeht, müssen bei einem der Hausratversicherung gemeldeten Einbruchdienstahl tatsächlich stimmige Einbruchsspuren nachgewiesen werden. Ansonsten muss die Versicherung den Schaden nicht regulieren (Az.: 9 O 82/09).

Im konkreten Fall wurden an der Eingangstür Hebelspuren gefunden, doch die Beteiligten, einschließlich dem Versicherten selbst, bezweifelten, dass diese tatsächlich von einem Einbruchversuch an der doppelt verschlossenen Eingangstür der Wohnung stammten. Es konnten keine eindeutigen Spuren eines Einbruchdiebstahls nachgewiesen werden. Dies wäre nur dann der Fall gewesen, wenn die vorhandenen Spuren auch stimmig gewesen wären, d.h. wenn sie geeignet sind, einen Aufbruch der Tür von außen nachzuweisen. Stimmige Spuren sind nach Ansicht der Richter Voraussetzung für eine Schadensregulierung durch die Hausratversicherung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Schäden durch Blitzeinschlag

Dass es in diesem Sommer schon jetzt viele Gewitter gab, merken auch die Versicherungen, bei denen zunehmend mehr durch Gewitter verursachte Schäden gemeldet werden.

Im Deutschlandradio erklärt der Leiter des Arbeitskreises Gebäudeblitzschutz Jürgen Wettingfeld von der Deutschen Kommission Elektrotechnik, was sich hinter den Begriffen äußerer und innerer Blitzschutz verbirgt: Der äußere Blitzschutz ist ein Blitzableiter, der den Blitz einfängt und ihn durch die Erdungsanlage so im Erdreich verteilt, dass er keinen Schaden anrichten kann. Wenn ein Blitz direkt ins Haus einschlägt, verhindert er einen Brand. Der Blitzableiter besteht üblicherweise aus mehreren Aluminium-Drähten, die einen Durchmesser von 8 Millimetern haben (die so genannten Fangleitungen). Damit der Blitzableiter seinem Namen alle Ehre machen kann, müssen alle auf dem Dach befindlichen Metallteile wie Fernsehantennen, Regenrinnen oder Geländer angeschlossen sein. Neben dem äußeren Blitzschutz gehört auch der innere Blitzschutz zu einer Blitzschutzanlage. Mit diesem werden Schäden durch Überspannungen an Elektrogeräten verhindert. Überspannungsschäden können sowohl durch direkte Blitzeinschläge als auch durch indirekte Einwirkungen entstehen, erklärt Wettingfeld. Eine komplette Blitzschutzanlage für ein Einfamilienhaus kostet laut Deutschlandradio ungefähr 3000 Euro. Sie sollte alle vier Jahre fachmännisch gewartet werden.

Die Gebäudeversicherung kommt – unabhängig davon, ob es eine Blitzschutzanlage gibt oder nicht, für Schäden auf, die durch einen Blitzeinschlag entstanden sind. Dabei wird die Art der Schäden unterschieden: Bei einem durch einen Blitzeinschlag verursachten Brand haftet die Wohngebäudeversicherung mit einem Feuerschutz, bei Überspannungsschäden die Hausratversicherung, erklärt Pressereferentin Katrin Rüter vom Gesamtverband Deutsche Versicherungswirtschaft gegenüber dem Deutschlandradio. Schutz vor Überspannungsschäden ist nicht automatisch Teil der Hausratversicherung, kann aber in der Regel nachträglich mit in den Vertrag aufgenommen werden.

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VHV beliebteste Hausratversicherung bei unabhängigen Vermittlern

Nach der von der BBG Betriebsberatungs GmbH und der Managementberatung Smartcompagnie GmbH durchgeführten Umfrage “Asscompact Trends II/2009″ ist die VHV die beliebteste Hausratversicherung der unabhängigen Vermittler. Wie das “Versicherungsjournal” berichtet, haben die befragten Vermittler 642 Hausratversicherungstarife von 54 Gesellschaften genannt. Die VHV Allgemeine Versicherung AG konnte sich mit einem relativen Anteil von 14% Nennungen an die Spitze setzen, gefolgt von InterRisk mit 10,4% und Ammerländer mit 7%.

Insgesamt befindet sich die Vertriebsstimmung nach einer kurzfristigen Erholung wieder auf dem Sinkflug. Nach der Gesamtstimmung beim Vertrieb von Finanzdienstleistungsprodukten befragt, gaben in dieser Umfrage weniger als zwei Drittel der befragten Vermittler an, dass sie “zufrieden” seien. Das sind laut Versicherungsjournal deutlich weniger als im vorherigen Quartal, als fast 10% mehr Makler ihre Gesamtstimmung mit “zufrieden” oder besser beschrieben hatten.

Die Umfrage wurde im April als Online-Interview mit 924 unabhängigen Vermittlern durchgeführt, die zu ihren aktuell favorisierten Produkten und Produktanbietern und der Umsatzentwicklung und Stimmung im Vertrieb im ersten Quartal des Jahres befragt wurden.

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Boote in der Hausratversicherung

Die “Bild”-Zeitung weist darauf hin, dass Wasserfahrzeuge wie Boote oder Surfbretter grundätzlich nicht in der Hausratversicherung mitversichert sind. Je nach Versicherer und Tarif besteht jedoch die Möglichkeit, dass Wasserfahrzeuge unterschiedlichster Art wie z.B. Schlauboote, Surfgeräte, Kanus, Ruder- und Faltboote oder auch Flugdrachen in die Versicherung aufgenommen werden. Dazu muss jedoch gewährleistet sein, dass diese von dem Versicherungsnehmer oder einer weiteren Person, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt, ausschließlich und immer nur privat genutzt werden. Segel- und Motorboote sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Die Versicherung von gewerblich oder beruflich genutzten Wasserfahrzeugen einschließlich ihrer Antriebe im Sinne von Arbeitsgeräten ist ebenfalls möglich. Das wäre z.B. der Fall wenn ein Surflehrer sein für die Arbeit zwangsläufig benötigte Surfbrett in die Hausratversicherung einbinden möchte. Nicht über die Hausratversicherung versichert werden können dagegen Wasserfahrzeuge, die gewerbsmäßig vermietet werden, wie z.B. Tretboote an Ausflugszielen oder Boote bei einer anderen Bootsvermietung. Auch Handelsware oder Musterkollektionen sind nicht von der Hausratversicherung abgedeckt.

Wie bei allen über die Hausratversicherung versicherten Gegenstände gilt auch für Boote und andere Wasserfahrzeuge, dass der Versicherungsschutz nur am Versicherungsort oder im Rahmen der Außenversicherung besteht.

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