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Hausratversicherung zahlt nicht für Software
Im Rahmen der Hausratversicherung sind je nach Police auch Überspannungsschäden mitversichert. Diese können Elektrogeräte wie z.B. Computer treffen und sowohl das Gerät selbst als auch die damit verbundenen Programme schädigen oder zerstören.
Nach einem Urteil des Amtsgerichts Unna muss eine Hausratversicherung im Falle eines blitzbedingten Überspannungsschadens jedoch nicht für den Neukauf und die Installation von Software aufkommen, wenn ein Computer zu Schaden gekommen ist (Az.: 16 C 634/08).
Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass Software nicht unter den Begriff der versicherten Sachen und auch nicht unter die versicherten Kosten fällt und deshalb die Versicherung nicht zur Kostenübernahme verpflichtet ist. Im konkreten Fall waren die versicherten Kosten in den zugrundeliegenden VHB 2003 sogar extra aufgeführt. Voraussetzung ist, dass diese den Musterbedingungen des GDV entsprechen.
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Hausratversicherung der Volkswohl Bund im Produkt-Check
Dem Branchenverband GDV zufolge besitzen 82% der Ostdeutschen und 76% der Westdeutschen eine Hausratversicherung, damit ist diese Versicherung eine der beliebtesten hierzulande. “Die Welt” hat sich die neuen Hausrat-Tarife der Volkswohl Bund Versicherungen mal genauer angesehen und einem Produkt-Check unterzogen. Die neuen Tarife sind seit Jahresbeginn gültig.
Neu bei diesen Tarifen ist, dass es den Einwand der groben Fahrlässigkeit jetzt nicht mehr gibt. Die Versicherung zahlt auch dann den Schaden (im “Komforttarif” bis 5000 Euro und im “Komfortplustarif” die komplette Versicherungssumme), wenn der Schaden durch fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers entstanden ist. Auch Überspannungsschäden sind in den Tarifen automatisch (bis 10% der Versicherungssumme) mit abgedeckt, im “Komfortplustarif” sogar bis zur gesamten Versicherungssumme. Ebenfalls automatisch mitversichert sind elektronische Daten, Alarmanlagen und Videoüberwachungsgeräte. Der “Welt” zufolge sind diese Leistungen weit umfangreicher als bei anderen Hausratversicherungen.
Allerdings ist dieser Rundum-Schutz nicht gerade billig: Etwa 200 Euro pro Jahr kostet der Versicherungsschutz im “Komfortplustarif” für eine 90 m²-Wohnung in Berlin. Vergleichbare Policen mit einem ähnlichen (wenn auch nicht gleichen) Versicherungsschutz sind schon für die Hälfte zu bekommen. Es bleibt also zu entscheiden, ob die Extra-Leistungen, die hier angeboten werden (z.B. Übernahme von Seng- und Schmorschäden, Unterversicherungsverzicht), ihr Geld auch wert sind, so das Fazit im Produkt-Check.
Keine KommentareHausratversicherung: Stimmige Einbruchsspuren nötig
Wie aus einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf hervorgeht, müssen bei einem der Hausratversicherung gemeldeten Einbruchdienstahl tatsächlich stimmige Einbruchsspuren nachgewiesen werden. Ansonsten muss die Versicherung den Schaden nicht regulieren (Az.: 9 O 82/09).
Im konkreten Fall wurden an der Eingangstür Hebelspuren gefunden, doch die Beteiligten, einschließlich dem Versicherten selbst, bezweifelten, dass diese tatsächlich von einem Einbruchversuch an der doppelt verschlossenen Eingangstür der Wohnung stammten. Es konnten keine eindeutigen Spuren eines Einbruchdiebstahls nachgewiesen werden. Dies wäre nur dann der Fall gewesen, wenn die vorhandenen Spuren auch stimmig gewesen wären, d.h. wenn sie geeignet sind, einen Aufbruch der Tür von außen nachzuweisen. Stimmige Spuren sind nach Ansicht der Richter Voraussetzung für eine Schadensregulierung durch die Hausratversicherung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Keine KommentareSchäden durch Blitzeinschlag
Dass es in diesem Sommer schon jetzt viele Gewitter gab, merken auch die Versicherungen, bei denen zunehmend mehr durch Gewitter verursachte Schäden gemeldet werden.
Im Deutschlandradio erklärt der Leiter des Arbeitskreises Gebäudeblitzschutz Jürgen Wettingfeld von der Deutschen Kommission Elektrotechnik, was sich hinter den Begriffen äußerer und innerer Blitzschutz verbirgt: Der äußere Blitzschutz ist ein Blitzableiter, der den Blitz einfängt und ihn durch die Erdungsanlage so im Erdreich verteilt, dass er keinen Schaden anrichten kann. Wenn ein Blitz direkt ins Haus einschlägt, verhindert er einen Brand. Der Blitzableiter besteht üblicherweise aus mehreren Aluminium-Drähten, die einen Durchmesser von 8 Millimetern haben (die so genannten Fangleitungen). Damit der Blitzableiter seinem Namen alle Ehre machen kann, müssen alle auf dem Dach befindlichen Metallteile wie Fernsehantennen, Regenrinnen oder Geländer angeschlossen sein. Neben dem äußeren Blitzschutz gehört auch der innere Blitzschutz zu einer Blitzschutzanlage. Mit diesem werden Schäden durch Überspannungen an Elektrogeräten verhindert. Überspannungsschäden können sowohl durch direkte Blitzeinschläge als auch durch indirekte Einwirkungen entstehen, erklärt Wettingfeld. Eine komplette Blitzschutzanlage für ein Einfamilienhaus kostet laut Deutschlandradio ungefähr 3000 Euro. Sie sollte alle vier Jahre fachmännisch gewartet werden.
Die Gebäudeversicherung kommt – unabhängig davon, ob es eine Blitzschutzanlage gibt oder nicht, für Schäden auf, die durch einen Blitzeinschlag entstanden sind. Dabei wird die Art der Schäden unterschieden: Bei einem durch einen Blitzeinschlag verursachten Brand haftet die Wohngebäudeversicherung mit einem Feuerschutz, bei Überspannungsschäden die Hausratversicherung, erklärt Pressereferentin Katrin Rüter vom Gesamtverband Deutsche Versicherungswirtschaft gegenüber dem Deutschlandradio. Schutz vor Überspannungsschäden ist nicht automatisch Teil der Hausratversicherung, kann aber in der Regel nachträglich mit in den Vertrag aufgenommen werden.
Keine KommentareVHV beliebteste Hausratversicherung bei unabhängigen Vermittlern
Nach der von der BBG Betriebsberatungs GmbH und der Managementberatung Smartcompagnie GmbH durchgeführten Umfrage “Asscompact Trends II/2009″ ist die VHV die beliebteste Hausratversicherung der unabhängigen Vermittler. Wie das “Versicherungsjournal” berichtet, haben die befragten Vermittler 642 Hausratversicherungstarife von 54 Gesellschaften genannt. Die VHV Allgemeine Versicherung AG konnte sich mit einem relativen Anteil von 14% Nennungen an die Spitze setzen, gefolgt von InterRisk mit 10,4% und Ammerländer mit 7%.
Insgesamt befindet sich die Vertriebsstimmung nach einer kurzfristigen Erholung wieder auf dem Sinkflug. Nach der Gesamtstimmung beim Vertrieb von Finanzdienstleistungsprodukten befragt, gaben in dieser Umfrage weniger als zwei Drittel der befragten Vermittler an, dass sie “zufrieden” seien. Das sind laut Versicherungsjournal deutlich weniger als im vorherigen Quartal, als fast 10% mehr Makler ihre Gesamtstimmung mit “zufrieden” oder besser beschrieben hatten.
Die Umfrage wurde im April als Online-Interview mit 924 unabhängigen Vermittlern durchgeführt, die zu ihren aktuell favorisierten Produkten und Produktanbietern und der Umsatzentwicklung und Stimmung im Vertrieb im ersten Quartal des Jahres befragt wurden.
Keine KommentareBoote in der Hausratversicherung
Die “Bild”-Zeitung weist darauf hin, dass Wasserfahrzeuge wie Boote oder Surfbretter grundätzlich nicht in der Hausratversicherung mitversichert sind. Je nach Versicherer und Tarif besteht jedoch die Möglichkeit, dass Wasserfahrzeuge unterschiedlichster Art wie z.B. Schlauboote, Surfgeräte, Kanus, Ruder- und Faltboote oder auch Flugdrachen in die Versicherung aufgenommen werden. Dazu muss jedoch gewährleistet sein, dass diese von dem Versicherungsnehmer oder einer weiteren Person, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt, ausschließlich und immer nur privat genutzt werden. Segel- und Motorboote sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Die Versicherung von gewerblich oder beruflich genutzten Wasserfahrzeugen einschließlich ihrer Antriebe im Sinne von Arbeitsgeräten ist ebenfalls möglich. Das wäre z.B. der Fall wenn ein Surflehrer sein für die Arbeit zwangsläufig benötigte Surfbrett in die Hausratversicherung einbinden möchte. Nicht über die Hausratversicherung versichert werden können dagegen Wasserfahrzeuge, die gewerbsmäßig vermietet werden, wie z.B. Tretboote an Ausflugszielen oder Boote bei einer anderen Bootsvermietung. Auch Handelsware oder Musterkollektionen sind nicht von der Hausratversicherung abgedeckt.
Wie bei allen über die Hausratversicherung versicherten Gegenstände gilt auch für Boote und andere Wasserfahrzeuge, dass der Versicherungsschutz nur am Versicherungsort oder im Rahmen der Außenversicherung besteht.
Keine KommentareDie Außenversicherung in der Hausratversicherung
Die so genannte Außenversicherung ist Teil der Hausratversicherung und schützt alles Eigentum, das auch zuhause durch die Hausratversicherung versichert ist und auf Reisen mitgenommen wird. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass sich die Gegenstände nur vorübergehend außerhalb des versicherten Haushaltes befinden. Ein typisches Beispiel für in der Außenversicherung versicherte Gegenstände sind Kleidungsstücke im Urlaubskoffer oder Schmuck, Wertpapiere oder andere Wertsachen, die auf einer Reise in einem Bankschließfach mitgenommen werden. Als vorübergehend wird ein Aufenthalt dann bezeichnet, wenn er nicht länger als drei Monate dauert.
Auch Schäden am Eigentum von Personen, die eigentlich im Haushalt des Versicherten leben, sich aber vorübergehend an einem anderen Ort aufhalten, z.B. wegen Zivil-, Wehrdienst oder Ausbildungsstelle, sind durch die Außenversicherung abgedeckt. Wenn diese Personen an ihrem neuen Ort keinen eigenen Haushalt gründen, gilt die Außenversicherung – ohne zeitliche Beschränkung.
Die “Bild”-Zeitung weist darauf hin, dass es bei Schäden, die bei einem Auslandsaufenthalt entstehen, oft eine Entschädigungsobergrenze der Außenversicherung gibt. Diese liegt in der Regel bei 20% der maximalen Versicherungssumme. Je nach Anbieter und Tarif gibt es große Unterschiede bzgl. Auslandsschäden.
Keine KommentareAuskunftspflicht bei der Hausratversicherung
Die “Bild”-Zeitung weist darauf hin, dass bei der Hausratversicherung eine Auskunftspflicht besteht. Der Versicherungsnehmer ist also gesetzlich verpflichtet, alles, was für einen Schadensfall relevant ist, der Versicherung zu melden.
Die Hausratversicherung kann Leistungen verweigern, wenn sich heraustellt, dass der Versicherungsnehmer wissentlich falsche Angaben gemacht hat oder absichtlich relevante Informationen verschwiegen hat, mit dem Ziel, sich einen Vorteil zu verschaffen.
Allerdings muss der Versicherte bei der Auskunftspflicht die nötigen Informationen nur auf Verlangen herausgeben, nicht wie bei der Anzeigepflicht diese selbstständig melden. Die Versicherungsunternehmen halten hierzu entsprechende Formulare bereit, in denen sämtliche relevanten Informationen zum Schadensfall eingetragen werden müssen. Zur Auskunftspflicht gehören laut “Bild”-Zeitung auch Angaben zu möglichen bestehenden anderen Versicherungen, die ebenfalls den Schaden decken könnten und auch die Einschätzung des Versicherungsnehmers darüber, wer für den Schaden verantwortlich ist.
Keine KommentareHausratversicherung für Fahrrad rund um die Uhr
Der Bund der Versicherten weist darauf hin, dass Fahrräder jetzt in der Hausratversicherung rund um die Uhr gegen Diebstahl versichert werden können. Es wird empfohlen, bei dem jeweiligen Anbieter der Hausratversicherung nach den neuen Konditionen zu fragen, die dem erweiterten Versicherungsschutz zugrunde liegen.
Unabhängig davon wird empfohlen, auch unter den neuen Bedingungen Fahrräder möglichst in vorhandenen Abstellräumen abzustellen, ansonsten droht weiterhin der Verlust des Versicherungsschutzes. Laut dem Bund der Versicherten bleibt die Sorgfaltspflicht über die Fahrräder, einschließlich der Sicherung der Räder mit einem entsprechenden Fahrradschloss, weiterhin bei dem Besitzer.
Um bei einem Diebstahl den Wert des Fahrrads für einen möglichen Ersatz bestimmen zu können, sollten sämtliche Kaufbelege aufbewahrt werden, die hierüber Aufschluss geben. Marke, Typ, Farbe und Rahmennummer des Fahrrades sollten zudem separat notiert und aufbewahrt werden. Es besteht die Möglichkeit, ein Fahrrad auch bei der Polizei registrieren zu lassen, so dass dort alle wichtigen Daten festgehalten werden.
Nach einem Diebstahl des Fahrrades ist sofort die Polizei zu informieren, die den Vorfall unter einer bestimmten Tagebuchnummer verwaltet. DIese Nummer sollte auch der Hausratversicherung bei der umgehend zu erfolgenden Schadensmeldung weitergegeben werden.
Keine KommentareHausratversicherung bei ALG II-Empfängern
Nach einem Urteil des Sozialgerichts Hamburg dürfen Empfänger von ALG II oder Grundsicherungsleistungen die Kosten für eine angemessene Hausratversicherung vom anrechenbaren Einkommen abziehen (Az.: S 9 SO 348/07). Dies ist auch dann erlaubt, wenn die Hausratversicherung erst dann abgeschlossen wurde, wenn schon Leistungen bezogen werden.
Im konkreten Fall hatte sich die beklagte Behörde geweigert, vom Einkommen des ALG II-Empfängers 25 Euro Jahresbeitrag für eine Hausratversicherung als notwendige Versicherung anzuerkennen und den Beitrag von seinem Einkommen abzusetzen. Begründung: Der Leistungsempfänger hat die Versicherung nach Beginn des Leistungsbezugs abgeschlossen und zieht somit einen unrechtmäßigen Vorteil aus der staatlichen Unterstützung.
Dieser Argumentation folgten die Hamburger Richter nicht. Ihrem Urteil nach spielt der Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses keine Rolle, zudem erachteten sie eine Hausratversicherung auch für Geringverdiener als sinnvoll. Die Behörde muss demnach den Versicherungsbeitrag anerkennen, allerdings nur so lange, wie der Leistungsempfänger in dieser Wohnung lebt. Bei einem Umzug müsse eine neue Hausratversicherung abgeschlossen werden und die Behörde muss dann deren Höhe erneut auf Angemessenheit überprüfen.
Keine KommentareSchäden durch Raub bei Unterversicherung nicht steuerlich absetzbar
Nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf kann der Schaden durch einen Raub nicht steuermindernd geltend gemacht werden, wenn der Geschädigte unterversichert ist (Az.: 3 K 3072/06 E).
Im konkreten Fall hatte ein Ehepaar geklagt, das bei einem Überfall mit vorgehaltener Waffe gezwungen worden war, seinen Tresor zu öffnen. Die Hausratversicherung weigerte sich, den kompletten Wert des Tresorinhalts (rund 1,5 Millionen D-Mark) zu ersetzen. Über die Höhe des Schadenersatzes einigten sich die Kläger mit dem Anbieter der Hausratversicherung in einem Vergleich, da das Ehepaar nicht nachweisen konnte, dass sie den kompletten Tresorinhalt der Versicherung gemeldet hatten.
Die restliche Summe von 420.341 D-Mark gaben die Eheleute dann in ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung an. Sie verwiesen auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) aus dem Jahr 2004. Derzeit entschied der BFH, dass Lösegeldzahlungen in der Steuererklärung als Verluste angegeben werden dürfen und diese sich somit steuermindernd auswirken. In ihrem eigenen Fall handelte es sich im übertragenen Sinn auch um eine Lösegeldzahlung, argumentierte das Ehepaar, da sie den Inhalt des Tresors unter Lebensgefahr herausgegeben hätten.
Das sahen die Düsseldorfer Richter jedoch anders. Die Kläger hätten den mit der Hausratversicherung bestehenden Versicherungsschutz den tatsächlichen Werten im Haushalt und damit auch dem Tresorinhalt anpassen müssen. Wären sie nicht unterversichert gewesen, wäre ihnen auch kein Schaden entstanden.
Keine KommentareKampagne zur Verbreitung von Elementarschaden-Versicherungen
Zum offiziellen Beginn der Kampagne “Voraus denken – elementar versichern” wies Bayerns Umweltminister Markus Söder darauf hin, dass die gemeinsame Werbung von Staat und privaten Versicherungen für ein Versicherungsprodukt bisher einmalig sei. Es geht um eine Aktion der Allianz, die allen Kunden, die noch in diesem Jahr eine Elementarschaden-Deckung abschließt, einen Rabatt von 25% gewährt. Das teilte Allianz-Vorstandsmitglied Dr. Karl-Walter Gutberlet mit. Damit liegt der Preis für die zusätzliche Deckung, die zu einer bereits bestehenden Gebäudebrand-, Sturm-, Hagel und Leitungswasserdeckung abgeschlossen werden kann, abhängig von der jeweiligen Risikoeinstufung zwischen 50 und 120 Euro.
Während der Kampagne können Kunden mit einer Hausratversicherung die Elementarversicherung zunächst beitragsfrei einschließen lassen und müssen die Zusatzkosten erst bei der nächsten Hauptfälligkeit zahlen. Über 800.000 Allianz-Kunden sollen über die Aktion schriftlich informiert werden. Auch der Chef der Versicherungskammer Bayern (VKB), Friedrich Schubring-Giese, erklärte, dass man gleiches für die 1,3 Millionen eigenen Kunden tun werde. Laut Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil werde man keine Überlegungen zur Einführung einer Versicherungspflicht für Hausbesitzer anstellen, stattdessen auf Multiplikatoren wie bayerische Bankenverbände und Hausbesitzervereine setzen, um Elementarschaden-Versicherungen stärker zu verbreiten.
Die Münchener Rück hat zur besseren Kalkulation des regionalen und kommunalen Gefährdungspotenzials durch Naturgewalten eine DVD herausgegeben, auf der ihre Erfahrungen auf dem Gebiet der Georisiko-Forschung zusammengefasst sind. Wie Vorstandsmitglied Torsten Jeworrek erklärte, gehört die DVD zur Reihe der “Weltkarte der Naturgefahren”, die seit 1978 regelmäßig fortgesetzt wird.
Keine KommentareReisekasse von Außenversicherung geschützt?
Der durch eine Hausratversicherung geschützte Hausrat ist unter bestimmten Umständen auch geschützt, wenn er sich vorübergehend außerhalb der Wohnung, z.B. auf Reisen befindet. Dieser als Außenversicherung bezeichnete Schutz ist jedoch nur dann gegeben, wenn der Hausrat später wieder in die versicherte Wohnung zurückgebracht wird.
Deutlich wird diese Regelung durch ein Urteil des Landgerichts Köln (Az.: 24 S 19/08), das sich in dem konkreten Fall mit der verschwundenen Reisekasse eines Versicherten auseinandersetzte. Nach Ansicht der Kölner Richter war die Reisekasse in diesem Fall nicht durch die Außenversicherung geschützt, da das Geld dafür vorgesehen war, Geschenke zu kaufen. In solch einem Fall wäre das Geld nicht mehr Teil des Hausrats, weil nicht geplant war, es später wieder mit in die Wohnung zu nehmen. Nur wenn zumindest ein Teil der Reisekasse wieder hätte nach Hause zurückgenommen werden sollen und damit Teil der Wohnung wäre, würde das Geld unter die Außenversicherung fallen und die Hausratversicherung wäre zur Zahlung verpflichtet.
Die Außenversicherung greift üblicherweise immer dann, wenn sich der für den normalen Gebrauch benutzte Hausrat maximal drei Monate außer Haus befindet. Es werden alle Gefahren abgedeckt, die auch in der normalen Hausratversicherung versichert sind und auch die Sicherheitsvorschriften sind in der Regel ähnlich. Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist meistens auf eine Höchstsumme begrenzt.
Keine KommentareHausratversicherung muss auf Stehlgutliste hinweisen
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem September diesen Jahres ist eine Hausratversicherung dazu verpflichtet, bei einem Einbruch die Versicherten darauf hinzuweisen, dass diese eine Stehlgutliste bei der Polizei vorlegen müssen und ansonsen ihren Versicherungsschutz riskieren (IV ZR 317/05).
Im konkreten Fall ging es um ein Ehepaar, in deren Wohnung eingebrochen wurde. Als die Eheleute in die Wohnung zurückkehrten, meldeten sie den Schadensfall rechtzeitig ihrer Hausratversicherung. Diese schickte ihnen ein Formular für die Schadensanzeige mit der Aufforderung alle darin enthaltenen Fragen zu beantworten. Außerdem sollte das Ehepaar ein Schadensverzeichnis erstellen. Weder aus dem Anschreiben noch aus dem Formular ging hervor, dass diese Stehlgutliste auch unverzüglich bei der zuständigen Polizeidienststelle einzureichen ist. Die Versicherten schickten das ausgefüllte Formular und die Stehlgutliste umgehend an die Versicherung zurück. Diese Liste reichten sie etwa vier Wochen später auch bei der Polizei ein. Die Versicherung lehnte daraufhin die Erfüllung der Leistungen mit der Begründung ab, dass die Stehlgutliste, nicht wie in den Versicherungsbedingungen gefordert, unverzüglich der Polizei vorgelegt wurde.
Der BGH sieht die Versicherung dennoch in der Leistungspflicht, von der sie sich aus dem von ihr genannten Grund nicht befreien könne. Auf die Pflicht der Versicherten, das Schadensverzeichnis unverzüglich bei der Polizei einzureichen, hätte die Versicherung ihre Kunden hinweisen müssen.
Keine KommentareStiftung Warentest nimmt Hausratversicherungen unter die Lupe
Die Stiftung Warentest hat 82 Tarife für Hausratversicherungen von 52 Anbietern getestet und kommt zu dem Ergebnis, dass Mieter und Eigentümer viel Geld sparen können, wenn sie die richtige Hausratversicherung abschließen. Bei einer normal eingerichteten 85-Quadratmeter-Wohnung können pro Jahr bis zu 200 Euro gespart werden, deshalb sollten alle Besitzer einer Hausratversicherung deren Preis-Leistungs-Verhältnis genau prüfen, raten die Tester in der neuen Ausgabe der Zeitschrift “Finanztest”.
Dabei ist zu beachten, dass die Versicherungssumme dem Preis entspricht, der bei einer Neubeschaffung des Hausrats anfällt. Daneben gibt es Tarife, bei denen ein Durchschnittswert pro Quadratmeter angesetzt wird. Hier muss der Wert des Hausrats nicht exakt bestimmt werden und auch im Schadensfall wird dieser nicht überprüft. In diesen Tarifen wird demnach auf eine so genannte Unterversicherung verzichtet.
Die Tester weisen darauf hin, dass sich eine Hausratversicherung nicht immer lohnt, beispielsweise bei einem Besitz von geringem Wert kann unter Umständen auf eine solche Versicherung verzichtet werden. Beim Abschluss der Versicherung ist der Versicherungsschutz sorgfältig zu prüfen: Ist mir Schutz vor Fahrraddiebstahl, Glasbruch oder Überspannungsschäden wichtig? Den Testergebnissen zufolge sind die Beiträge auch von äußeren Faktoren wie der Wohnregion abhängig, in der Stadt bezahlen Versicherte z.B. deutlich mehr als in ländlichen Gebieten für vergleichbare Leistungen. Als günstige Hausratversicherungen nennt die Stiftung Warentest die Angebote von Asstel, Docura oder LBN. Die Angebote von KarstadtQuelle und Neckermann sind Kunden aus ländlichen Gebieten zu empfehlen.
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