Beiträge in der Kategorie 'Haftpflichtversicherung'
Für Paare reicht eine Haftpflichtversicherung
In der Liste der wichtigsten Versicherungen, die jeder haben sollte, steht neben der Krankenversicherung die private Haftpflichtversicherung ganz oben. Sie springt dann ein, wenn der Versicherte für Schäden haften muss. Teuer wird es vor allem dann, wenn es um Personenschäden geht. Schmerzensgeld– oder gar dauerhafte Rentenzahlungen (wenn der Versicherte die Erwerbsunfähigkeit eines anderen verschuldet hat) können für den Verursacher den finanziellen Ruin bedeuten, wenn er nicht über eine Haftpflichtversicherung verfügt. Denn Zahlungen in sechs- oder gar siebenstelliger Höhe bedeuten lebenslange Schulden.
Eine Haftpflichtversicherung ist trotz ihrer großen Bedeutung aber nicht teuer: Schon für rund 50 Euro bekommt man einen umfassenden Schutz mit einer ausreichend hohen Deckungssumme.
Paare, die bisher in zwei Haushalten lebten und nun eine gemeinsame Wohnung beziehen, sollten nach dem Einzug übrigens ihren Versicherungsschutz überprüfen und an die neuen Umstände anpassen. So reicht normalerweise eine Haftpflichtversicherung für beide. Die meisten Versicherungen bieten auf Nachfrage entsprechende Partnertarife an.
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Haftpflichtversicherung: Kinder sind über Eltern versichert
Wenn Kinder den Fußball in den Wintergarten der Nachbarn schießen oder die Scheibe eines parkenden Autos zertrümmern, dann müssen die Eltern für den Schaden geradestehen. Verfügen sie über eine private Haftpflichtversicherung, dann sind die vom Nachwuchs verursachten Schäden mit abgedeckt.
Der Versicherungsschutz über die Eltern bleibt unter Umständen auch dann noch erhalten, wenn die Kinder bereits volljährig sind. Dazu muss der Sohn oder die Tochter allerdings direkt nach dem Ende der Schulzeit eine Ausbildung beginnen oder ein Studium aufnehmen.
Ist die Ausbildungszeit beendet und verdient der junge Erwachsene das erste Geld, erlischt der Versicherungsschutz über die Eltern - eine eigene private Haftpflichtversicherung muss abgeschlossen werden.
Keine KommentareHaftpflichtversicherung speziell für Jäger
Wenn bei der Jagd ein Schuss daneben geht, kann das schlimme Folgen haben. Insbesondere bei Jagdveranstaltungen mit vielen Teilnehmern kann es zu Unfällen mit Personenschäden kommen.
Ein Jäger, dessen Schuss einen Dritten verletzt, muss für die finanziellen Folgen geradestehen. Dazu gehören einerseits Kosten für die Behandlung der Verletzungen, andererseits auch Schadenersatz- und Schmerzensgeldzahlungen. Besonders teuer wird es, wenn der Verletzte bleibende Schäden davonträgt und womöglich sogar dauerhaft erwerbsunfähig wird.
Jeder Jäger sollte sich deshalb im eigenen Interesse rechtzeitig um den Abschluss einer Jagdhaftpflicht-Versicherung kümmern. Diese Versicherung springt ein, wenn der Jäger nach einem von ihm verschuldeten Unfall haften muss. Zugleich unterstützt die Versicherung den Versicherten auch bei der Abwehr von unberechtigten Forderungen.
Keine KommentareHaftpflichtversicherung für Vermieter
Besitzer von vermieteten Eigentumswohnungen oder Häusern sollten unbedingt auf eine ausreichende Haftpflichtversicherung achten.
Vermieter sind nämlich beispielsweise zur Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld verpflichtet, wenn ein Mieter oder Besucher im Treppenhaus zuschaden kommt – zumindest dann, wenn eine marode Stufe die Ursache für den Unfall ist. Besteht dann kein Versicherungsschutz, kann diese Haftungsfrage ein großes Loch in die Kasse des Vermieters reißen.
Wenn der Mieter, der sich im Treppenhaus verletzt, über den schlechten Zustand der Treppe informiert war, ist eine Haftung des Eigentümers jedoch ausgeschlossen.
Keine KommentareHaftung für vereisten Parkplatz
Gewerbetreibende, die für ihre Kunden Parkplätze vorhalten, sollten über eine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügen.
Sind die Stellflächen nämlich bei winterlichen Bedingungen nicht ausreichend gestreut und verletzt sich ein Kunde bei einem Sturz auf dem Weg zum Auto, so steht ihm unter Umständen Schmerzensgeld zu. Mehrere Oberlandesgerichte haben in diesem Sinn geurteilt.
Je nach Schwere des Sturzes und der daraus resultierenden Verletzungen können sich die Schadenersatz- und Schmerzensgeldzahlungen auf mehrere zehntausend Euro addieren.
Eine Haftpflichtversicherung bewahrt den Gewerbetreibenden vor diesem finanziellen Schaden – vorausgesetzt, der Parkplatzbesitzer hat nicht grob fahrlässig gehandelt. Das wäre etwa dann der Fall, wenn er trotz erkennbarer Rutschgefahr keine Maßnahmen zum Schutz seiner Kunden getroffen hätte.
Keine KommentareHaftpflichtversicherung für Tiere
Futter, Tierarzt und vieles mehr - ein Tier zu halten, kann ein teures Hobby sein. Noch weitaus teurer wird es allerdings, wenn der Hund den Nachbarn beißt oder das Pferd auf der Weide durchgeht.
Für Schäden, die der Vierbeiner anrichtet, haftet der Besitzer. Das ist eindeutig im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Insbesondere dann, wenn ein Mensch ernsthaft verletzt wird und womöglich gar bleibende Schäden davonträgt, addieren sich Schmerzensgeld- und Schadenersatzforderungen schnell zu hohen Summen.
Damit der Tierhalter in einem solchen Fall nicht in den Ruin getrieben wird, sollte er rechtzeitig eine besondere Haftpflichtversicherung abschließen, die diese Zahlung im Ernstfall übernimmt. Für jedes Tier gibt es das passende Angebot – am gängigsten sind die Hunde- und die Pferdehaftpflicht.
Keine KommentareGebäudehaftpflichtversicherung ist wichtig für Vermieter
Im Winter lauert Unheil nicht nur auf verschneiten und vereisten Wegen – auch aus der Luft droht Gefahr. Eis- und Schneeklumpen, die von Hausdächern stürzen, können Passanten ernsthaft verletzen. Dasselbe gilt für Dachziegel, die bei einem kräftigen Herbststurm durch die Luft gewirbelt werden.
Vermieter sind deshalb gut beraten, sich mit einer Gebäudehaftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen möglicher Unfälle zu schützen.
Besitzer von Eigenheimen, die ihr Haus ausschließlich selbst nutzen und nicht – auch nicht teilweise – vermieten, brauchen hingegen keine separate Gebäudehaftpflichtversicherung abzuschließen. Mögliche Schäden sind bereits durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt.
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Keine KommentareGewerbliche Haftpflichtversicherung schützt Firmen
Insbesondere viele kleine und mittlere Unternehmen sind nur unzureichend gegen mögliche Haftungsrisiken geschützt.
Muss die Firma z.B. Schadensersatz zahlen, sind die finanziellen Reserven mitunter schnell aufgebraucht. Bei Betrieben, die in der Rechtsform der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführt werden, bleibt als Ausweg nur die Insolvenz. Das Stammkapital in Höhe von mindestens 25.000 Euro und das sonstige Firmenvermögen sind verloren.
Noch schlimmer kann es solchen Selbstständigen ergehen, die ihren Betrieb als Einzelfirma führen. Hier ist keine Haftungsbeschränkung vorgesehen, im Zweifel muss auch das private Vermögen verwertet werden.
Die Gründung einer GmbH ist für die meisten Kleinunternehmer wegen der hohen Kosten keine Alternative. Insbesondere für haftungsintensive Tätigkeiten sollte der Unternehmer deshalb eine gewerbliche Haftpflichtversicherung abschließen.
Die Höhe der Beiträge hängt in erster Linie von der Branche ab, in der der Selbstständige aktiv ist. Das Geld ist aber in jedem Fall gut angelegt: Eine Schadenersatzforderung kann nun nicht länger die Existenz des gesamten Betriebes gefährden.
Keine KommentareHaftpflichtversicherung: Sturz bei Eis und Schnee
Immobilienbesitzer müssen dafür sorgen, dass die Bürgersteige vor ihrem Haus zu den vorgeschriebenen Zeiten von Schnee und Eis befreit sind. Vermieter können diese Pflicht mit Hilfe von Mietvertrag und Hausordnung auf die Mieter übertragen.
Kommt der Mieter, der mit dem Schneeräumen an der Reihe ist, seiner Pflicht nicht nach, so haftet er für Unfälle, die ein Passant auf eisigem Grund erleidet. Je nach Schweregrad der Verletzung können hier hohe Kosten entstehen – insbesondere dann, wenn der Sturz eine zeitweise oder gar dauerhafte Arbeitsunfähigkeit nach sich zieht.
Normalerweise übernimmt solche Zahlungen die private Haftpflichtversicherung des Mieters, der den Bürgersteig hätte räumen müssen. Kann ihm jedoch grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, ist der Versicherungsschutz ganz oder teilweise in Gefahr.
Keine KommentareTagesmütter brauchen eine Haftpflichtversicherung
Was viele Eltern nicht wissen: Die Tagesmutter braucht eine Haftpflichtversicherung, die auch die ihr anvertrauten Kinder einschließt. Die Wiesbadener R & V Versicherung weist darauf hin, dass sie andernfalls mit ihrem privaten Vermögen für einen Schaden aufkommen muss.
Generell gilt: Wenn sich eine Tagesmutter um fremde Kinder kümmert, übernimmt sie die Aufsichts- und Sorgfaltspflicht der Eltern. Wenn sie dabei fahrlässig handelt und dem Kind etwas passiert, tritt ihre Haftpflichtversicherung ein - aber nur, wenn die Kinderbetreuung eingeschlossen ist. Sonst muss die Tagesmutter den Schaden aus eigener Tasche begleichen und eventuell sogar eine lebenslange Rente zahlen. Ist sie dazu nicht in der Lage, kommen für die Eltern zu den Sorgen um das verletzte Kind finanzielle Probleme dazu - wenn beispielsweise ein Elternteil seinen Beruf aufgeben muss, um das Kind zu pflegen. (freipresse)
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