Beiträge in der Kategorie 'Haftpflichtversicherung'
Flucht nicht versichert
Eine Situation, in die wohl die wenigsten kommen werden. Ein Kaufhausdieb hat vor dem Landgericht Köln geklagt, weil seine Haftpflichtversicherung nicht die Kosten für eine schwere Verletzung einer Frau übernehmen wollte, die er auf der Flucht aus einem Kaufhaus über den Haufen gerannt hatte. Die Versicherung sah darin eine ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung und lehnte jegliche Zahlung ab. Die Richter schlossen sich der Meinung der Versicherung an und gaben ihr Recht.
Für die verletzte Frau bedeutet dies nun, dass sie Schadenersatz vom Dieb einklagen kann. Wenn dieser allerdings mittellos ist, sind die Aussichten auf Erfolg eher gering. Es kann daher sinnvoll sein, die eigene Haftpflichtversicherung um eine so genannte Forderungsausfall-Police zu erweitern. Diese tritt dann ein, wenn der Verursacher des Schadens mittellos ist.
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Unfälle auf Klassenfahrten
Von der Dr. Walter GmbH, einem Spezialisten für Reiseversicherungen, wurden aufgrund von häufiger Nachfrage von besorgten Eltern erhebliche Lücken festgestellt im gesetzlichen Versicherungsschutz auf Klassenfahrten. Lange nicht alle Unfälle auf einer Klassenfahrt sind demnach versichert.
Beispielsweise sind Tätigkeiten, die zum persönlichen Lebensbereich der Schüler und Schülerinnen gehört nicht versichert. Dies sind z. B. Essen, Trinken, Körperpflege usw. Auch bei privaten Beschäftigungen wie z. B. einem Discobesuch besteht nicht unbedingt Versicherungsschutz.
Klassenfahrten ins Ausland unterliegen auch nur zum Teil dem gesetzlichen Versicherungsschutz. Es ist also auf jeden Fall notwendig, dass die Schüler auf einer Klassenfahrt eine private Haftpflichtversicherung besitzen, damit nicht das böse Erwachen kommt, wenn es tatsächlich mal zu einem Unfall kommen sollte. Auch die Lehrer sollten auf eine solche Versicherung Wert legen, da sie als Aufsichtsperson eine Fürsorgepflicht den Schülern gegenüber haben und bei einem Unfall eventuell Schadenersatzpflichtig sein könnten.
Keine KommentareCosmos Direkt mit neuer Haftpflichtversicherung
Für viele ist die Versicherung gegen den verlorenen Haustürschlüssel ein Beispiel dafür, dass man sich auch überversichern kann. Wenn es allerdings der Schlüssel zur Mietswohnung ist, der verloren geht, so kann dies teuer werden. Wenn der komplette Schließzylinder ausgetauscht werden muss, können einige Hundert Euro zusammenkommen.
Die Cosmos Direkt Versicherung hat daher jetzt den Verlust vom eigenen oder von fremden Schlüsseln mit in die Haftpflichtversicherung aufgenommen. Die neue Haftpflichtversicherung bietet drei unterschiedliche Tarife an. Einen Tarif für Singles, einen für Paare und einen für Familien bzw. für Alleinerziehende. Die einzelnen Tarife sind auf die jeweilige Lebenssituation genau zugeschnitten. Für die einzelnen Tarife bietet die Cosmos Direkt zudem einen Rabatt von 10 % für Studenten und Akademiker.
die Absicherung gegen den verlorenen Schlüssel, wie oben beschrieben ist bei der Haftpflichtversicherung der Cosmos Direkt mit bis zu 15.000 EURO abgedeckt.
Keine KommentareWISO-Tipp – Die Privathaftpflichtversicherung
In der ZDF Sendung WISO gibt es regelmäßig Verbrauchertipps die für den interessierten Zuschauer hilfreich sein können.
Ein aktueller WISO-Tipp hebt die Bedeutung einer Privathaftpflicht hervor. Bei der Privathaftpflicht handelt es sich um eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Es wird mit der Haftpflichtversicherung vor teuren Risiken geschützt und das für vergleichsweise wenig Geld. Grundsätzliche haftet man für Schäden, die man einem andere zugefügt hat. Diesen Schaden begleicht dann die Haftpflichtversicherung.
Solche Schäden können in die Millionen gehen. Ein Unfall mit dem Fahrrad oder eine Unaufmerksamkeit, die einen Brand verursacht können Millionen kosten. Wenn dann keine Haftpflichtversicherung besteht, ist die eigene Existenzgrundlage genommen.
Keine KommentareHaftpflichtversicherung bei My-Hammer.de
Handwerker im Internet per Auktion buchen und der günstigste bekommt den Zuschlag. Dies ist möglich auf der Online-Plattform My-Hammer.de.
My-Hammer hat sein Serviceangebot jetzt erweitert. Für viele User ist das Risiko, dass die Handwerker bei Ihrer Arbeit einen Schaden anrichten, für den nachher keiner zahlt. Dieses Problem will My-Hammer durch eine kostenlose Haftpflichtversicherung ausschalten. Die Haftpflichtversicherung tritt dann ein, wenn der Handwerker einen Schaden verursacht und dieser nicht durch seine Haftpflichtversicherung gedeckt ist oder er diesen Schaden selbst repariert.
Gültigkeit hat die in Deutschland bisher einmalige Versicherung für alle über My-Hammer abgewickelten Aufträge.
Keine KommentareHaftpflichtversicherung für Baufahrzeuge
Bagger findet man im Straßenverkehr eher selten. Trotz allem müssen sie, wie im Übrigen alle Fahrzeuge mit Gummibereifung eine KFZ-Haftpflichtversicherung erhalten. Dies bedingt auch eine Zulassung. Damit wird ein Beschluss der EU umgesetzt. In der Baubranche befürchtet man jetzt einen hohen Bürokratieaufwand der zudem sehr teuer wird.
Betroffen sind von dieser neuen Regelung etwas 200.000 Baufahrzeuge. Die Fahrzeuge können zwar grundsätzlich mit in die Betriebeshaftpflichtversicherung aufgenommen werden, es ist allerdings heute noch nicht absehbar, wie sich im Gegenzug die Versicherungsprämien ändern würden.
Wie sinnvoll diese neue Regelung ist, ist fraglich. In den letzten Jahren ist nicht ein Fall bekannt, in dem ein solcher Versicherungsschutz gefehlt hat. Die Kritiker in der Branche sind daher nicht gerade wenige.
Keine KommentareTierhaftpflichtversicherung
Deutschlandweit gibt es ca. 5 Millionen Hunde. Nicht einmal 50 % der Hundebesitzer haben für Ihren Vierbeiner jedoch eine Haftpflichtversicherung. Der Schaden, den solch ein Hund anrichten kann, kann im Ernstfall allerdings sehr teuer werden.
Zukünftige Hundebesitzer schauen bei den Kosten für einen Hund häufig lediglich auf die
Anschaffungskosten und die Futterkosten und vergessen eine ausreichende Versicherung. Das Risiko einer fehlenden Versicherung ist allerdings nicht gering. Wenn das Tier zum Beispiel einen Unfall im Straßenverkehr verursacht, bei dem Personen zu Schaden kommen, so kann der Schaden schon erheblich werden. Der Hundebesitzer haftet in dem Fall für sein Tier. Es ist dabei nicht von Bedeutung, ob der Besitzer alle Vorsitzmaßnahmen getroffen hat oder nicht.
Vor Anschaffung eines Hundes sollte man sich daher auf jeden Fall über die Versicherungskosten informieren und diese mit in seine Planung einbeziehen.
Keine KommentareVersicherungsschutz für Unfallopfer verbessert
Die Bundesregierung hat am Mittwoch eine Novelle beschlossen, die den Versicherungsschutz für Unfallopfer im Straßenverkehr verbessert. Zukünftig kann ein einzelnes Unfallopfer die komplette Mindestversicherungssumme einer Haftpflichtversicherung von 7,5 Millionen EURO ausschöpfen. Bisher war pro Unfallopfer lediglich eine Versicherungssumme von 2,5 Millionen EURO zulässig.
Zudem soll ein Mitfahrer in einem PKW nicht mehr von Versicherungsschutz ausgenommen werden können, weil Ihm zum Zeitpunkt des Unfalls hätte bekannt sein können, dass der Fahrer unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stand. Die Bundesregierung kommt damit einer EU-Richtline nach und setzt diese in deutsches Recht um. Der Bundesrat muss diesem Gesetzt nicht zustimmen. Die Position von Unfallopfern im Straßenverkehr wird durch diese Gesetzesänderung nachhaltig gestärkt.
Keine KommentareHaftpflichtversicherung hat hohe Priorität
Die Haftpflichtversicherung hat unter der Vielzahl an möglichen Versicherungen eine sehr hohe Priorität. Jeder Verursacher haftet bei einem von ihm verschuldeten Schaden mit seinem gesamten Vermögen. Dies kann glimpflich abgehen, wenn z. B. nur ein Teller oder ein Tasse kaputt geht, kann aber auch teuer werden, insbesondere wenn Personen zu schaden kommen.
Für solche Schäden tritt die private Haftpflichtversicherung ein, damit dem Verursacher des Schadens kein finanzieller Schaden entsteht. Wenn man also seine bestehenden Versicherungen überprüft um festzustellen, ob man ausreichend versichert ist, darf die Haftpflichtversicherung auf gar keinen Fall fehlen.
Über den Umfang der Versicherung und die Höhe der evtl. maximalen Entschädigungssumme sollte man sich vor Abschluss gut informieren, um für den Erstfall ausreichend abgesichert zu sein.
Keine KommentareVeranstalter Haftpflichtversicherung
Die 5. Jahrszeit ist in vollem Gange. Einer der Höhepunkte sind dabei die Rosenmontagsumzüge in vielen Städten und Gemeinden. Viele unterschiedliche Fahrzeuge und Karikaturen können dabei bewundert werden. Zudem sind alle Menschen fröhlich und es bleibt auch kein Auge trocken.
Das sind die schönen Seiten der Karnevalszeit. Bei einer solch großen Ansammlung von Menschen kommt es jedoch auch regelmäßig zu Unfällen. Nicht selten sind die Veranstalter solcher Umzüge dabei für den entstanden Schaden haftbar. Eine Veranstalter Haftpflichtversicherung kann hier gegen finanzielle Schäden absichern. Der Veranstalter solcher Events, meist ist dies ein eigenes Festkomitee, ist dann gegen Schäden die z. B. durch das Werfen von genehmigten Gegenständen entstehen versichert.
Versichert sind allerdings nur Schäden, die durch den Umzug verursacht wurden. Besucher und Zuschauer müssen für einen durch sie verursachten Schaden selbst haften. In der Regel tritt hier die private Haftpflichtversicherung ein.
Keine KommentareKrawatte ab!! an Weiberfastnacht
Die Karnevalzeit ist seit heute in vollem Gange und überall sind die Jecken los. In den Karnevalhochburgen in Deutschland geht es jetzt bis zum Aschermittwoch richtig rund und kein Auge bleibt trocken.
Das Abschneiden der Krawatte ist am Weiberfastnacht ein alter und in der Regel auch überall bekannter brauch. Doch was ist, wenn der Chef seine schönste Krawatte trägt und diese der Schere zum Opfer fällt? Abgesehen davon, welche arbeitsrechtlichen Probleme dies machen kann, stellt sich zudem die Frage, wer den entstanden Schaden ersetzt, wenn der Chef den Spaß nicht versteht.
Schnell kann da der Gedanke kommen, dass man dafür doch Haftpflicht versicht ist. Die Haftpflichtversicherung zahlt jedoch nur, wenn kein Vorsatz vorliegt. Das bewusste Abschneiden der Krawatte ist jedoch eindeutig Vorsatz und die Versicherung damit nicht in der Leistungspflicht.
Keine KommentareVersicherungsbetrug
Für viele Versicherungen wird jährlich eine Prämie gezahlt und die Leistung der Versicherung wird nie in Anspruch genommen. Da ist die Verlockung groß, schon mal einen Versicherungsschaden zu melden, der eigentlich gar keiner ist.
Ca. 7% aller bei Versicherungen gemeldeten Großschäden sind schlichtweg Betrug. Bei kleineren Schäden ist die Hemmschwelle offensichtlich erheblich geringer und die Quote mit 20 – 30% entsprechend höher. Brillen und Handys sind beispielsweise beliebte Objekte für einen Versicherungsbetrug. Viele Versicherer gehen daher schon bei kleineren Schäden dazu über, sich den Schaden anzuschauen oder sich das beschädigte Objekt zusenden zu lassen. Die Versicherungen sind dazu grundsätzlich berechtigt.
Sollte sich bei der Untersuchung des Schadens oder durch Befragung der Beteiligten herausstellen, dass es sich um einen Versicherungsbetrug handelt, ist nicht nur die Zahlung der Versicherung ausgeschlossen, die Versicherung wird in den meisten Fällen auch eine Anzeige wegen Betruges erstatten und die Versicherungspolice wird gekündigt. Da die Information über eine Kündigung der Versicherung allen anderen Versicherungen zur Verfügung steht, erhält der Versicherte auch keine neue Versicherung bei einem anderen Unternehmen.
Keine KommentareSkier gestohlen
Bei vielen Wintersportbegeisterten steht der Skiurlaub kurz bevor. Vor Urlaubsantritt sollten jedoch einige Dinge geregelt werden. Insbesondere sollte geprüft werden, ob für den Fall der Fälle ausreichender Versicherungsschutz gewährleistet ist.
Die private Unfallversicherung ist bei den meisten Skifahrer zwischenzeitlich selbstverständlich. Wer aber zahlt, wenn im Urlaub die Skiausrüstung verloren geht oder gestohlen wird? In der Regel tritt in diesem Fällen die eigene Haftpflichtversicherung ein. Sinnvoll ist es allerdings, dies in den Versicherungsbedingungen vor Urlaubsantritt noch mal nachzulesen.
Keine KommentareHaftpflichtversicherung für Hunde
Der Hund ist der beste Freund des Menschen. Aber auch wenn Herrchen auf den besten Freund immer gut aufpasst, lässt sich nicht jeder Unfall vermeiden. Oder wer kann schon immer sicher sagen, dass sein Liebling nicht doch einmal zubeißt.
Eine Haftpflichtversicherung für Hunde ist daher eine wichtige Absicherung gegen evtl. vom Hund verursachte Schäden. Dabei ist es unerheblich, ob der Hund klein oder groß, bissig oder harmlos ist. Auch ein kleiner Hund kann einen großen Schaden anrichten. Wenn man sich zum Beispiel vorstellt, dass der eigenen Hund auf die Straße läuft und dadurch einen Verkehrsunfall verursacht, so kann der Schaden sehr teuer werden. Insbesondere Personenschäden sind in der Regel sehr kostspielig. Die Kosten gehen dabei von den Behandlungskosten bis hin zu Schadenersatzkosten.
Anhand dieser Beispiele sollte jedem deutlich werden, wie wichtig und sinnvoll eine Haftpflichtversicherung für Hunde ist.
Keine KommentareEigentümer haben Streupflicht
Jetzt ist er da, der Winter und mit ihm die Gefahr vor Unfällen unter anderem durch Ausrutschen. Jeder Eigentümer von Wohneigentum sollte daher besonders Wachsam sein. Das Streuen von Gehwegen ist nämlich grundsätzlich die Pflicht des Eigentümers. Ist die Wohnung oder das Haus vermietet, kann diese Pflicht an den Mieter abgetreten werden, der Eigentümer hat aber weiterhin die Pflicht, die Durchführung des ‚"Winterdienstes" auch zu kontrollieren.
Was passiert, wenn der Eigentümer seiner Pflicht nicht nachkommt. In diesem Fall ist die Gesetzgebung recht einfach. Wer nicht streut, der haftet. Kommt also ein Eigentümer seiner Streupflicht nicht nach, haftet er für Unfälle, die aufgrund seines Versäumnisses entstanden sind. Dabei müssen die Kosten für die medizinische Versorgung ebenso getragen werden, wie ein evtl. Arbeitsausfall oder Schmerzensgeld. Im schlimmsten Fall droht sogar eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung. Um sich gegen einen solchen Fall abzusichern sollte man daher auf jeden Fall zusätzlich eine Haftpflichtversicherung abschließen.
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