Beiträge in der Kategorie 'Haftpflichtversicherung'
Haftpflichtversicherer erhöhen die Preise
Wie der Verein Geld und Verbraucher (GVI) in Heilbronn mitteilte, erhöhen manche Haftpflichtversicherer zum 1. Juli ihre Preise. Bei einigen Anbietern steigen die Versicherungsbeiträge demnach um bis zu 5%.
Jedes Jahr berechnen unabhängige Treuhänder einen Durchschnittswert aller Zahlungen der Haftpflichtversicherer. Wenn dieser Wert höher ist als im Vorjahr, dürfen die Anbieter ihre Beiträge erhöhen. Deshalb ist in diesem Jahr eine Beitragserhöhung um 5% denkbar. Allerdings haben einige Versicherer bereits angekündigt, auf eine Beitragserhöhung zu verzichten.
Der Verein weist darauf hin, dass Versicherte bei einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht haben, von dem sie innerhalb von einem Monat Gebrauch machen können. Wie der Verein herausgefunden hat, kann ein Anbieterwechsel bis zu 50% Kostenersparnis und gleichzeitig bessere Leistungen bringen.
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Analyse der Privathaftpflichtversicherung
Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass sich die Policen bei privaten Haftpflichtversicherungen deutlich voneinander unterscheiden und dass die teureren Verträge nicht automatisch einen besseren Versicherungsschutz bieten als günstigere Tarife.
Um einen ausreichenden Versicherungsschutz zu haben, nennt die Stiftung Warentest die Leistungen, die in einem Grundschutz bei der Privathaftpflichtversicherung mindestens enthalten sein sollten: Versicherung von Mietsachen (in eigener Wohnung, Ferienwohnung und Schrebergarten), Allmählichkeits- und Gewässerschäden, Abwässer- und EDV-Schäden, fremde Hunde und Pferde, Ferienwohnung im Ausland und Vorsorgeleistungen, d.h. Risiken, die erst nach Abschluss des Vertrags neu entstehen.
Daneben gibt es noch zahlreiche weitere Absicherungsmöglichkeiten, die – nach individuellem Bedarf – auch berücksichtigt werden sollten. Dazu gehört die Versicherung der Kinder (auch für Kinder unter 7 Jahren), kleinere Bauvorhaben (bis 25.000 Euro), Schlüsselverlust, Vermietung von weniger als vier Zimmern, Heizöltanks (bis 5000 Liter), Gefälligkeitsschäden, Leihgeräte, Surfzubehör und Boote, gewerbliche Kinderaufsicht.
Wer sich unsicher bei der Analyse der Privathaftpflichtversicherung ist, kann das Angebot der Stiftung Warentest annehmen: Sie bietet zum Unkostenpreis von 12 Euro eine umfassende Analyse der günstigsten Versicherung nach individuellen Vorgaben an.
Keine KommentareNeuer Ratgeber für Versicherung im Ehrenamt
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen hat eine neue Broschüre zum Thema Versicherungen im Ehrenamt herausgegeben. In der 164-seitigen Broschüre “Rechtsratgeber Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement” geht es darum, wie sich ehrenamtlich tätige Menschen am besten gegen mögliche Schäden versichern können. Die Mindestvoraussetzung ist eine private Haftpflichtversicherung, die jedoch oft nicht ausreicht.
Bei den meisten Haftpflichtpolicen sind verantwortliche Tätigkeiten, wie sie z.B. ein ehrenamtlicher Vereinsvorsitzender ausübt, nicht im Versicherungsschutz enthalten. Viele Vereine und Organisationen haben schon selbst eine weiterreichende Versicherung für ihre Mitarbeiter abgeschlossen, aber nicht alle. Hier sollten die Engagierten nachfragen, ob eine Betriebs- oder Vereinshaftpflichtversicherung besteht, über die sie selbst auch abgesichert sind. Bei Veranstaltungen (Sportturniere, Kinderaktionstage o.ä.) des Vereins empfiehlt sich z.B. eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung.
Dem Bundesverband zufolge übt mehr als ein Drittel der deutschen Bevölkerung ein Ehrenamt aus. Die Broschüre kann direkt beim Bundesverband Deutscher Stiftungen telefonisch oder online bestellt werden, sie kostet 19,80 Euro zzgl. 3 Euro Versandkostenpauschale.
1 KommentarWas die Haftpflichtversicherung zahlt und was nicht
Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt, weil sie den Versicherten im schlimmsten Fall vor dem finanziellen Ruin bewahren kann. Doch nicht jeder Vertrag beinhaltet den gleichen Leistungsumfang, deshalb sollten die Vertragsbedingungen und das Kleingedruckte vor dem Abschluss einer entsprechenden Versicherung sorgfältig gelesen werden.
Die “Bild”-Zeitung hat einige der häufigsten Irrtümer über private Haftpflichtversicherungen zusammengestellt: Nicht immer sind Gefälligkeitsschäden, also Schäden, die durch andere entstehen, während sie eine Gefälligkeit ausüben, mitversichert. Auch Mietsachschäden sind nicht in allen Verträgen im Leistungsumfang enthalten. Wenn ein Schaden durch einen nicht-versicherten zahlungsunfähigen Dritten entsteht, übernimmt die eigene Haftpflichtversicherung nur dann die Kosten, wenn eine Ausfalldeckung vereinbart wurde. Kann bei einem Schaden die Schuldfrage nicht geklärt werden, z.B. wenn durch Feuchtigkeit oder lang anhaltende Hitze ein Schaden verursacht wird, dann kann die Versicherung die Kostenübernahme verweigern, wenn so genannte Allmählichkeitsschäden vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.
Bestimmte Risiken wie z.B. Internetschäden sind in nur wenigen Verträgen mitversichert. Wer sich länger im europäischen Ausland aufhält, sollte zudem prüfen, ob sein Versicherungsschutz zeitlich unbegrenzt ist und auf wie lange der außereuopäische Versicherungsschutz gilt. Damit Schäden bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit versichert sind, muss dies ausdrücklich im Versicherungsvertrag vermerkt sein. Nur bei kleineren Bauvorhaben (An- oder Umbauten) ist die Privathaftpflicht zuständig, bei größeren bedarf es einer gesonderten Bauherren-Haftpflichtversicherung.
Keine KommentareBessere Verträge bei der Privathaftpflicht
Der aktuelle Test der Zeitschrift “Finanztest” zeigt, dass viele Privathaftpflichtversicherer ihre Verträge verbessert haben. Getestet wurden über 200 Familientarife von 61 Anbietern. Zwei Drittel der getesteten Tarife erfüllen inzwischen den von der Stiftung Warentest geforderten Grundschutz, d.h. die Mindestleistungen, die in jeder privaten Haftpflichtversicherung enthalten sein sollten. Noch vor zwei Jahren traf dies nur auf ein Drittel der getesteten Tarife zu.
Testsieger wurden die Tarife “Boxplus Extra” von AXA und der “Tarif XXL” von Interrisk, beide kosten rund 130 Euro. Der Tarif “Pro Domo Komfort” von Grundeigentümer ist mit 62 Euro die günstigste Privathaftpflichtversicherung, die mit der Note “sehr gut” abschloss. Es gibt mehrere mit “gut” bewertete Tarife, die sogar noch günstiger sind: der Basis-Tarif von CosmosDirekt, der Basis-Tarif von Europa, der Standard-Tarif der GVV-Privat und das Basistarif von der WGV. Sie kosten jeweils um die 50 Euro. Zu der Wertung: Wenn ein Tarif den Grundschutz nicht erfüllt, war keine “gute” oder “sehr gute” Wertung mehr möglich. Daneben wurden auch weitere Leistungen in das Urteil einbezogen. Abwertungen gab es für Selbstbeteiligungen.
Die Privathaftpflichtversicherung springt ein, wenn der Versicherte Schäden verursacht. Nicht alle Tarife bieten den gleichen Versicherungsschutz und oft ändert sich der Bedarf des Versicherten im Laufe des Lebens. Deshalb wird eine reglmäßige Überprüfung der eigenen Verträge empfohlen.
Keine KommentareHaftpflichtversicherung bei Schlüsselverlust
Jedes Jahr gehen im gesamten Bundesgebiet etwa 800.000 Schlüssel verloren. Nach Berechnungen der VdS Schadenverhütung in Köln entsteht dabei ein Schaden in Höhe von fast 100 Millionen Euro. Einen Großteil davon müssen die Betroffenen selbst bezahlen. Vor allem wenn ein Generalschlüssel verloren geht, kann es teuer werden: Oft müssen sämtliche Schlässer eines Bürogebäudes oder Mehrfamilienhauses ausgetauscht werden und das kostet schnell mehrere Tausend Euro.
Die Hausratversicherung springt nur ein, wenn ein persönlicher Hausschlüssel verloren geht, aber nicht bei Verlust eines dienstlichen oder fremden Schlüssels. Deshalb empfiehlt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf allen Inhabern von Generalschlüsseln, ihre Haftpflichtversicherung zu überprüfen. Grund: Nicht jede Versicherung übernimmt auch die Kosten für den Verlust eines Generalschlüssels. Ist dies in der jeweiligen Police nicht vorgesehen, sollte eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Die einfachste Lösung ist, die bereits bestehende Haftpflichtversicherung um diese Leistung zu erweitern. Dies kostet in der Regel etwa 15 Euro mehr pro Jahr, dafür werden aber z.B. Kosten in Höhe von bis zu 50.000 Euro übernommen. Generell empfehlen die Verbraucherschützer eine Haftpflichtversicherung ohne Selbstbeteiligung, da diese nur geringfügig teurer ist.
Keine KommentareVersicherter nicht zur Gutachten-Stellungnahme verpflichtet
Die Fachzeitschrift OLG-Report weist darauf hin, dass ein Versicherter nicht dazu verpflichtet ist, gegenüber der Haftpflichtversicherung zu einem Expertengutachten pauschal Stellung zu beziehen. Die Zeitschrift beruft sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt (Az.: 7 U 185/08).
Im konkreten Fall klagte ein Mediziner gegen seine Haftpflichtversicherung. Es ging um einen Streit über die Kostenübernahme eines Behandlungsfehlers. Hierzu wurde ein Gutachten eines Sachverständigen eingeholt. Die Haftpflichtversicherung forderte den Mediziner auf, zu dem vorliegenden Gutachten pauschal Stellung zu nehmen, was dieser nicht tat. Daraufhin verweigerte die Versicherung die Zahlung und der Mann klagte.
Das Landgericht Wiesbaden gab zunächst der Versicherung Recht, das Oberlandesgericht in zweiter Instanz hob diese Entscheidung jedoch auf und stimmte dem Kläger zu. Die Richter des OLG erklärten, dass die Versicherung dem Kläger konkrete Fragen hätten stellen müssen. Diese dürften allerdings lediglich Fakten betreffen und nich die Wertungen des Gutachters. Das OLG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache soll sich nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe dem Fall annehmen.
Keine KommentareKeine Schadensersatzansprüche bei Unfall in Suizidabsicht
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat mit seinem aktuellen Urteil das vorherige des Landgerichts Aurich bestätigt: Ein Geschädigter hat bei einem Unfall, der in Suizidabsicht herbeigeführt wurde, keinen Anspruch auf Schadensersatz aus der Haftpflichtversicherung des Verursachers (Az.: 6 U 143/09).
Wie topnews berichtet ging es im konkreten Fall um einen Frontazusammenprall zwischen einem Personen- und einem Lastwagen. Bei dem Unfall starb der PKW-Fahrer und an dem LKW entstand ein großer Sachschaden. Der PKW-Fahrer befand sich auf der Flucht, nachdem er seine Freundin getötet und sein Haus angezündet hatte. Eine Funkstreife verfolgte den Mann.
Nach Ansicht der Oldenburger Richter war der tödliche Unfall in reiner Selbstmordabsicht von dem Fahrer herbeigeführt worden und nicht einfach eine Folge der Flucht vor der Polizei. So habe der Mann sämtliche Folgen eines Zusammenpralls billigend in Kauf genommen. Damit entfällt der Versicherungsschutz und somit auch der Schadensersatzanspruch des Geschädigten. Das Gericht betonte, dass eine Haftpflichtversicherung nie für vorsätzlich herbeigeführte Schäden eintritt, dies gilt auch dann, wenn der Schaden aus einer Suizidabsicht heraus herbeigeführt wird.
Keine KommentareHaftpflichtversicherung beim Umzug
Wie die “Süddeutsche” berichtet, muss eine Haftpflichtversicherung nicht für Schäden aufkommen, die von Freunden beim Umzug verursacht werden. Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg erklärt, das die Hilfe beim Umzug ein Freundschaftsdienst oder eine Gefälligkeit darstellt und diese von der Haftpflicht nicht abgedeckt seien. Dies kann korrigiert werden, wenn die fleißigen Helfer für ihre Unterstützung einen kleinen Lohn bekommen, denn dann ist ihre Hilfe rein rechtlich nicht mehr aus Gefälligkeit, sondern aus Eigeninteresse heraus entstanden. Bei bezahlten Helfern zahlt die Haftpflichtversicherung im Schadensfall.
Wenn ein Umzugsunternehmen beauftragt wird und ein entsprechender Vertrag vorliegt, dann ist das Umzugsgut grundsätzlich gegen Schäden versichert, heißt es weiter. Laut Rehberg ist ein Mindestversicherung von 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut gesetzlich vorgeschrieben. Ist der eigene Hausrat teurer, kann sich eine Zusatzversicherung lohnen, z.B. Versicherungen, die den Neuwert und nicht den Zeitwert des Umzugsguts ersetzen. Die “Süddeutsche” empfiehlt jedoch, die Preise solcher Zusatzpolicen genau zu vergleichen und zu prüfen, welche Güter in der Versicherung eingeschlossen sind.
Sollte es zu einem Schaden kommen rät Rehberg dringend, sich diesen Schaden sofort von einem Mitarbeiter der Umzugsfirma bestätigen zu lassen. Außerdem ist eine feste Preisvereinbarung vorab zu empfehlen, um sich vor bösen bzw. teuren Überraschungen zu schützen.
Keine KommentareHaftpflichtversicherung für Familien mit kleinen Kindern
Die private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die der Versicherungsnehmer anderen zufügt und gehört damit zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass nicht alle Policen Schäden einschließen, die von Kleinkindern verursacht werden. Kinder unter 7 Jahren (im Straßenverkehr unter 10 Jahren) sind nicht deliktfähig, d.h. wenn sie einen Schaden verursachen, gelten sie nicht als schuldig und die Versicherung der Eltern muss nicht zahlen – es sei denn, die Eltern haben nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt.
Für Familien mit Kindern unter 10 Jahren empfiehlt die Stiftung Warentest deshalb eine private Haftpflichtversicherung mit entsprechender Absicherung und einer Versicherungssumme von mindestens 5000 Euro. Sie hat 140 Privathaftpflicht-Familientarife unter die Lupe genommen und festgestellt, dass nur die Hälfte von ihnen deliktunfähige Kinder mitversichern. Die Versicherungssumme liegt hier in der Regel bei 5000 Euro, kann aber auch höher liegen. Als Tarife mit besonders hoher Absicherung für deliktunfähige Kinder (d.h. mindestens 30.000 Euro für Personen- und Sachschäden zusammen) nennen die Tester die Tarife XXL von Interrisk, Boxplus Extra von AXA, Exclusive von HDI-Gerling, Premium von ARAG, Sicherheit von HDI Direkt, Klassik-Garant + Exklusiv von VHV, Vario Plus von der Haftpflichtkasse Da, Best Selection von Janitos sowie KomfortPlus von Volkswohl Bund.
Besonders günstig mit einer Absicherung delitkunfähiger Kinder bei einer Mindestabsicherung von 5000 Euro für Personen- und Sachschäden zusammen sind der Stiftung Warentest zufolge die Tarife Basis von WGV-Schwäbische Allgemeine, Classic von HUK-Coburg, Vario Status der Haftpflichtkase Da., Klassik-Garant von VHV, Classic von der Bruderhilfe, Optimal von WGV-Schwäb. Allg., Classic PH Plus von HUK-Coburg und Balance von Janitos.
Keine KommentareHimmelslaternen nicht versichert
Auf vielen Gartenfesten oder bei Feierlichkeiten wie Geburtstagen oder Hochzeiten sind Himmelslaternen ein Highlight im nächtlichen Sommerhimmel. Mit den Laternen, die wie kleine Heißluftballons funktionieren, sollen die Wünsche und Hoffnungen der Absender in den Himmel aufsteigen und sich erfüllen, so sagt die Tradition. Allerdings warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vor den Risiken, die mit den Ballons einhergehen. Sie bergen nämlich ein unkalkulierbares Brandrisiko, das schon bei dem kleinsten Luftzug großen Schaden anrichten kann.
Die Funktionsweise der Himmelslaternen (auch als Sky-Laternen, Himmelsleuchten oder Kong-Ming-Lampions bezeichnet), ist denkbar einfach: Eine Brennvorrichtung erhitzt die Luft unter der aus Draht und dünnem Papier bestehende Hülle, die warme Luft lässt diese dann in die Höhe steigen. Den Angaben der Hersteller zufolge erreichen die Laternen eine maximale Flughöhe von 500 Metern. Nach einer Leuchtdauer von bis zu 20 Minuten sollen sie in einem Radius von höchstens 50 Metern langsam wieder zurück auf den Boden schweben. Soweit die Theorie, doch in der Praxis herrscht fast nie totale Windstille. Dabei kann schon ein kleiner Windstoß die Laternen mehrere Kilometer weit abtreiben und dort Brände entfachen oder in der Nähe von Flughäfen Piloten irritieren.
Schäden, die durch eine Himmelslaterne entstehen, sind in der Regel nicht von der Haftpflichtversicherung abgedeckt. Versicherungsexpertin Elke Weidenbach warnt in den “Nürnberger Nachrichten”, dass die private Haftpflichtversicherung die Kostenübernahme in diesen Fällen verweigert, auch wenn es sich bei den entstandenen Schäden nur um Sachschäden handelt. Aufgrund der hohen Brandgefahr sind die Himmelslaternen in zahlreichen Städten und Gemeinden in Deutschland verboten.
Keine KommentareOft kein Versicherungsschutz bei Schäden durch Kinder
Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass die private Haftpflichtversicherung bei Schäden, die durch eigene Kinder verursacht wurden, grundsätzlich erst dann zahlt, wenn die Kinder mindestens 7 Jahre alt sind. Im Straßenverkehr beginnt die Deckung sogar erst ab einem Alter von 10 Jahren. Obwohl die Kinder bei ihren Eltern mitversichert sind, sind sie bis zu diesem Alter deliktunfähig.
Die Haftpflichtversicherung greift üblicherweise nur dann, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dass der Umfang der nötigen Aufsichtspflicht jedoch variieren kann, zeigt auch ein Urteil des Bundesgerichtshofes, auf das die Stiftung Warentest hinweist. Es gibt natürlich auch Policen, die auch von kleinen Kindern verursachte Schäden abdecken. Auch wenn der Schutz meistens auf 5000 Euro beschränkt ist, rät die Stiftung Warentest zu einer solchen Police. In der aktuellen September-Ausgabe der Zeitschrift “Finanztest” werden die günstigsten Tarife und Policen mit der besten Absicherung vorgestellt.
Keine Kommentare29% der Deutschen ohne Haftpflichtversicherung
Einer Allensbach-Umfrage zufolge besitzen immer noch rund 29% aller deutschen Haushalte keine Haftpflichtversicherung, berichtet die “Rheinische Post” und das, obwohl die Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt gehört. Jürgen Karpf, Vizepräsident des Bundesverbandes der Versicherungsberater, erklärt in der “Rheinischen Post”, dass die Haftpflichtversicherung benötigt wird, “damit niemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, plötzlich vor dem Bankrott steht”. Karpf zufolge sind vor allem junge Erwachsene häufig unterversichert und das, obwohl es günstige Single-Policen gibt.
Vor dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung sollte man einen Versicherungsvergleich durchführen, empfiehlt das Internetportal aspect-online. Bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro könnten Singles schon für 27 Euro jährlich eine existenzsichernde Haftpflichtpolice abschließen, Familien schon für rund 42 Euro Jahresbeitrag. Die “Rheinische Post” weist darauf hin, dass die Haftpflichtversicherung grundsätzlich alle Familienmitglieder schützt. Bei unverheirateten Paaren, die zusammenleben, deckt die Haftpflichtversicherung des einen Partners auch den anderen ab. Auch ohne Selbstbeteiligung gibt es günstige Angebote, z.B. für rund 39 Euro für Singles.
Versicherte sollten angesichts dieser günstigen Policen durchaus auch einmal ihre eigenen Verträge überprüfen und dabei vor allem auf die Versicherungssumme und auf die Forderungsausfalldeckung achten, rät Karpf. Die Versicherungssumme sollte ihm zufolge mindestens 5 Millionen Euro betragen, eine Aktualisierung sei oft ohne Erhöhung des Beitrags möglich. Die Forderungsausfalldeckung ist eine Art Personen-Vollkaskoversicherung und springt dann ein, wenn dem Versicherten durch einen Dritten ein Schaden (ab 2500 Euro) zugefügt wird, der selbst keine Haftpflichtversicherung hat.
Keine KommentareVersicherungsschutz auf der Grillparty
Im Sommer haben die Deutschen nur ein kulinarisches Hobby, sagt man: das Grillen. Doch auch bei der beliebtesten kulinarischen Sommer-Freizeitbeschäftigung kann es auch zu Missgeschicken oder Unfällen kommen. Deshalb weist der Bund der Versicherten (BdV) auf die Notwendigkeit einer guten privaten Haftpflichtversicherung hin, die sowohl der Gastgeber am Grill als auch die hungrigen Gäste haben sollten.
Schnell kann der voll beladene Teller bei einem Stolpern auf dem wertvollen Perser-Teppich landen oder beim übermütigen Grillen die Markise des Nachbarn oder das Kleid der Freundin kokeln. BdV-Vorstandsvorsitzende Lilo Blunck rät deshalb allen Grillbegeisterten eine gute Haftpflichtversicherung und besonders umsichtiges Verhalten. Grill-Fans, die den ganzen Sommer über nicht auf ihr Fleisch verzichten möchten, sollten erwägen, neben der Haftpflicht- auch eine Unfallversicherung abzuschließen, denn diese springt auch ein, wenn die Versicherten selbst einen Schaden erleiden. Die Haftpflichtversicherung sichert nur gegen Schadensersatzansprüchen von Dritten ab.
Unabhängig davon sollten die Gefahren, die mit dem Grillvergnügen verbunden sind, so weit wie möglich von vornherein minimiert werden. Dazu gehört die Verwendung von Original-Grillanzündern statt Spiritus als Brandbeschleuniger, ein griffbereiter Feuerlöscher (mindestens ein Eimer Wasser oder eine Löschdecke), solides Grillbesteck und natürlich ein geeigneter Standort. An einem solchen können Funkenflug oder herausfallende Kohlestücke nicht sofort einen Brand entfachen.
Keine KommentareHunde-Vollkaskoversicherung
Für Hundehalter ist die Haftpflichtversicherung für ihren Vierbeiner eine wichtige Versicherung, denn schnell stellt dieser mal etwas an und je nach Schaden kann dies teuer werden. Gretzinger Versicherungen aus Hannover bieten jetzt eine Hunde-Vollkaskoversicherung an, mit der zusätzliche Risiken abgedeckt werden.
Im Leistungsumfang enthalten sind z.B. Mietsachschäden an gemieteten Wohnräumen sowie Schäden am Mobiliar in Hotels, Ferienwohnungen und -häusern. Darüber hinaus sind auch Behandlungskosten für den eigenen Hund (bis 1500 Euro pro Schadensereignis) enthalten, wenn es mit einem anderen Hund zu einer Auseinandersetzung kam und dessen Halter nicht ermittelt werden oder nicht zahlen kann. Hundehalter, die schon bei einem anderen Anbieter versichert sind, können auch nur die Zusatzleistungen versichern, so dass sie optimal geschützt sind.
Die Deckungssumme beträgt pauschal 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden, kann auf Wunsch aber auch auf 10 Millionen Euro (Personen- und Sachschäden) bzw. 100.000 Euro (Vermögensschäden) erhöht werden. Der Versicherungsschutz gilt auch, wenn der Hund bei dem Schadensereignis nicht angeleint war, jemand anderes mit dem Hund unterwegs war als der Halter und während eines Auslandsaufenthaltes (bis zu 2 Jahren).
Halter, die mehr als einen Hund besitzen, erhalten Rabatt: Bei 2 Hunden beträgt der Beitragnachlass 25%, bei drei Hunden 33%. Hundewelpen sind bis zum Alter von 12 Monaten mitversichert. Hundehalter im Alter von 60 Jahren oder älter erhalten den Komplettschutz zu einem vergünstigten Preis.
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