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Beiträge in der Kategorie 'Haftpflichtversicherung'

Haftpflichtversicherung bei Schlüsselverlust

Jedes Jahr gehen im gesamten Bundesgebiet etwa 800.000 Schlüssel verloren. Nach Berechnungen der VdS Schadenverhütung in Köln entsteht dabei ein Schaden in Höhe von fast 100 Millionen Euro. Einen Großteil davon müssen die Betroffenen selbst bezahlen. Vor allem wenn ein Generalschlüssel verloren geht, kann es teuer werden: Oft müssen sämtliche Schlässer eines Bürogebäudes oder Mehrfamilienhauses ausgetauscht werden und das kostet schnell mehrere Tausend Euro.

Die Hausratversicherung springt nur ein, wenn ein persönlicher Hausschlüssel verloren geht, aber nicht bei Verlust eines dienstlichen oder fremden Schlüssels. Deshalb empfiehlt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf allen Inhabern von Generalschlüsseln, ihre Haftpflichtversicherung zu überprüfen. Grund: Nicht jede Versicherung übernimmt auch die Kosten für den Verlust eines Generalschlüssels. Ist dies in der jeweiligen Police nicht vorgesehen, sollte eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

Die einfachste Lösung ist, die bereits bestehende Haftpflichtversicherung um diese Leistung zu erweitern. Dies kostet in der Regel etwa 15 Euro mehr pro Jahr, dafür werden aber z.B. Kosten in Höhe von bis zu 50.000 Euro übernommen. Generell empfehlen die Verbraucherschützer eine Haftpflichtversicherung ohne Selbstbeteiligung, da diese nur geringfügig teurer ist.


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Versicherter nicht zur Gutachten-Stellungnahme verpflichtet

Die Fachzeitschrift OLG-Report weist darauf hin, dass ein Versicherter nicht dazu verpflichtet ist, gegenüber der Haftpflichtversicherung zu einem Expertengutachten pauschal Stellung zu beziehen. Die Zeitschrift beruft sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt (Az.: 7 U 185/08).

Im konkreten Fall klagte ein Mediziner gegen seine Haftpflichtversicherung. Es ging um einen Streit über die Kostenübernahme eines Behandlungsfehlers. Hierzu wurde ein Gutachten eines Sachverständigen eingeholt. Die Haftpflichtversicherung forderte den Mediziner auf, zu dem vorliegenden Gutachten pauschal Stellung zu nehmen, was dieser nicht tat. Daraufhin verweigerte die Versicherung die Zahlung und der Mann klagte.

Das Landgericht Wiesbaden gab zunächst der Versicherung Recht, das Oberlandesgericht in zweiter Instanz hob diese Entscheidung jedoch auf und stimmte dem Kläger zu. Die Richter des OLG erklärten, dass die Versicherung dem Kläger konkrete Fragen hätten stellen müssen. Diese dürften allerdings lediglich Fakten betreffen und nich die Wertungen des Gutachters. Das OLG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache soll sich nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe dem Fall annehmen.

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Keine Schadensersatzansprüche bei Unfall in Suizidabsicht

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat mit seinem aktuellen Urteil das vorherige des Landgerichts Aurich bestätigt: Ein Geschädigter hat bei einem Unfall, der in Suizidabsicht herbeigeführt wurde, keinen Anspruch auf Schadensersatz aus der Haftpflichtversicherung des Verursachers (Az.: 6 U 143/09).

Wie topnews berichtet ging es im konkreten Fall um einen Frontazusammenprall zwischen einem Personen- und einem Lastwagen. Bei dem Unfall starb der PKW-Fahrer und an dem LKW entstand ein großer Sachschaden. Der PKW-Fahrer befand sich auf der Flucht, nachdem er seine Freundin getötet und sein Haus angezündet hatte. Eine Funkstreife verfolgte den Mann.

Nach Ansicht der Oldenburger Richter war der tödliche Unfall in reiner Selbstmordabsicht von dem Fahrer herbeigeführt worden und nicht einfach eine Folge der Flucht vor der Polizei. So habe der Mann sämtliche Folgen eines Zusammenpralls billigend in Kauf genommen. Damit entfällt der Versicherungsschutz und somit auch der Schadensersatzanspruch des Geschädigten. Das Gericht betonte, dass eine Haftpflichtversicherung nie für vorsätzlich herbeigeführte Schäden eintritt, dies gilt auch dann, wenn der Schaden aus einer Suizidabsicht heraus herbeigeführt wird.

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Haftpflichtversicherung beim Umzug

Wie die “Süddeutsche” berichtet, muss eine Haftpflichtversicherung nicht für Schäden aufkommen, die von Freunden beim Umzug verursacht werden. Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg erklärt, das die Hilfe beim Umzug ein Freundschaftsdienst oder eine Gefälligkeit darstellt und diese von der Haftpflicht nicht abgedeckt seien. Dies kann korrigiert werden, wenn die fleißigen Helfer für ihre Unterstützung einen kleinen Lohn bekommen, denn dann ist ihre Hilfe rein rechtlich nicht mehr aus Gefälligkeit, sondern aus Eigeninteresse heraus entstanden. Bei bezahlten Helfern zahlt die Haftpflichtversicherung im Schadensfall.

Wenn ein Umzugsunternehmen beauftragt wird und ein entsprechender Vertrag vorliegt, dann ist das Umzugsgut grundsätzlich gegen Schäden versichert, heißt es weiter. Laut Rehberg ist ein Mindestversicherung von 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut gesetzlich vorgeschrieben. Ist der eigene Hausrat teurer, kann sich eine Zusatzversicherung lohnen, z.B. Versicherungen, die den Neuwert und nicht den Zeitwert des Umzugsguts ersetzen. Die “Süddeutsche” empfiehlt jedoch, die Preise solcher Zusatzpolicen genau zu vergleichen und zu prüfen, welche Güter in der Versicherung eingeschlossen sind.

Sollte es zu einem Schaden kommen rät Rehberg dringend, sich diesen Schaden sofort von einem Mitarbeiter der Umzugsfirma bestätigen zu lassen. Außerdem ist eine feste Preisvereinbarung vorab zu empfehlen, um sich vor bösen bzw. teuren Überraschungen zu schützen.

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Haftpflichtversicherung für Familien mit kleinen Kindern

Die private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die der Versicherungsnehmer anderen zufügt und gehört damit zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass nicht alle Policen Schäden einschließen, die von Kleinkindern verursacht werden. Kinder unter 7 Jahren (im Straßenverkehr unter 10 Jahren) sind nicht deliktfähig, d.h. wenn sie einen Schaden verursachen, gelten sie nicht als schuldig und die Versicherung der Eltern muss nicht zahlen – es sei denn, die Eltern haben nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt.

Für Familien mit Kindern unter 10 Jahren empfiehlt die Stiftung Warentest deshalb eine private Haftpflichtversicherung mit entsprechender Absicherung und einer Versicherungssumme von mindestens 5000 Euro. Sie hat 140 Privathaftpflicht-Familientarife unter die Lupe genommen und festgestellt, dass nur die Hälfte von ihnen deliktunfähige Kinder mitversichern. Die Versicherungssumme liegt hier in der Regel bei 5000 Euro, kann aber auch höher liegen. Als Tarife mit besonders hoher Absicherung für deliktunfähige Kinder (d.h. mindestens 30.000 Euro für Personen- und Sachschäden zusammen) nennen die Tester die Tarife XXL von Interrisk, Boxplus Extra von AXA, Exclusive von HDI-Gerling, Premium von ARAG, Sicherheit von HDI Direkt, Klassik-Garant + Exklusiv von VHV, Vario Plus von der Haftpflichtkasse Da, Best Selection von Janitos sowie KomfortPlus von Volkswohl Bund.

Besonders günstig mit einer Absicherung delitkunfähiger Kinder bei einer Mindestabsicherung von 5000 Euro für Personen- und Sachschäden zusammen sind der Stiftung Warentest zufolge die Tarife Basis von WGV-Schwäbische Allgemeine, Classic von HUK-Coburg, Vario Status der Haftpflichtkase Da., Klassik-Garant von VHV, Classic von der Bruderhilfe, Optimal von WGV-Schwäb. Allg., Classic PH Plus von HUK-Coburg und Balance von Janitos.

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Himmelslaternen nicht versichert

Auf vielen Gartenfesten oder bei Feierlichkeiten wie Geburtstagen oder Hochzeiten sind Himmelslaternen ein Highlight im nächtlichen Sommerhimmel. Mit den Laternen, die wie kleine Heißluftballons funktionieren, sollen die Wünsche und Hoffnungen der Absender in den Himmel aufsteigen und sich erfüllen, so sagt die Tradition. Allerdings warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vor den Risiken, die mit den Ballons einhergehen. Sie bergen nämlich ein unkalkulierbares Brandrisiko, das schon bei dem kleinsten Luftzug großen Schaden anrichten kann.

Die Funktionsweise der Himmelslaternen (auch als Sky-Laternen, Himmelsleuchten oder Kong-Ming-Lampions bezeichnet), ist denkbar einfach: Eine Brennvorrichtung erhitzt die Luft unter der aus Draht und dünnem Papier bestehende Hülle, die warme Luft lässt diese dann in die Höhe steigen. Den Angaben der Hersteller zufolge erreichen die Laternen eine maximale Flughöhe von 500 Metern. Nach einer Leuchtdauer von bis zu 20 Minuten sollen sie in einem Radius von höchstens 50 Metern langsam wieder zurück auf den Boden schweben. Soweit die Theorie, doch in der Praxis herrscht fast nie totale Windstille. Dabei kann schon ein kleiner Windstoß die Laternen mehrere Kilometer weit abtreiben und dort Brände entfachen oder in der Nähe von Flughäfen Piloten irritieren.

Schäden, die durch eine Himmelslaterne entstehen, sind in der Regel nicht von der Haftpflichtversicherung abgedeckt. Versicherungsexpertin Elke Weidenbach warnt in den “Nürnberger Nachrichten”, dass die private Haftpflichtversicherung die Kostenübernahme in diesen Fällen verweigert, auch wenn es sich bei den entstandenen Schäden nur um Sachschäden handelt. Aufgrund der hohen Brandgefahr sind die Himmelslaternen in zahlreichen Städten und Gemeinden in Deutschland verboten.

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Oft kein Versicherungsschutz bei Schäden durch Kinder

Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass die private Haftpflichtversicherung bei Schäden, die durch eigene Kinder verursacht wurden, grundsätzlich erst dann zahlt, wenn die Kinder mindestens 7 Jahre alt sind. Im Straßenverkehr beginnt die Deckung sogar erst ab einem Alter von 10 Jahren. Obwohl die Kinder bei ihren Eltern mitversichert sind, sind sie bis zu diesem Alter deliktunfähig.

Die Haftpflichtversicherung greift üblicherweise nur dann, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dass der Umfang der nötigen Aufsichtspflicht jedoch variieren kann, zeigt auch ein Urteil des Bundesgerichtshofes, auf das die Stiftung Warentest hinweist. Es gibt natürlich auch Policen, die auch von kleinen Kindern verursachte Schäden abdecken. Auch wenn der Schutz meistens auf 5000 Euro beschränkt ist, rät die Stiftung Warentest zu einer solchen Police. In der aktuellen September-Ausgabe der Zeitschrift “Finanztest” werden die günstigsten Tarife und Policen mit der besten Absicherung vorgestellt.

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29% der Deutschen ohne Haftpflichtversicherung

Einer Allensbach-Umfrage zufolge besitzen immer noch rund 29% aller deutschen Haushalte keine Haftpflichtversicherung, berichtet die “Rheinische Post” und das, obwohl die Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt gehört. Jürgen Karpf, Vizepräsident des Bundesverbandes der Versicherungsberater, erklärt in der “Rheinischen Post”, dass die Haftpflichtversicherung benötigt wird, “damit niemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, plötzlich vor dem Bankrott steht”. Karpf zufolge sind vor allem junge Erwachsene häufig unterversichert und das, obwohl es günstige Single-Policen gibt.

Vor dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung sollte man einen Versicherungsvergleich durchführen, empfiehlt das Internetportal aspect-online. Bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro könnten Singles schon für 27 Euro jährlich eine existenzsichernde Haftpflichtpolice abschließen, Familien schon für rund 42 Euro Jahresbeitrag. Die “Rheinische Post” weist darauf hin, dass die Haftpflichtversicherung grundsätzlich alle Familienmitglieder schützt. Bei unverheirateten Paaren, die zusammenleben, deckt die Haftpflichtversicherung des einen Partners auch den anderen ab. Auch ohne Selbstbeteiligung gibt es günstige Angebote, z.B. für rund 39 Euro für Singles.

Versicherte sollten angesichts dieser günstigen Policen durchaus auch einmal ihre eigenen Verträge überprüfen und dabei vor allem auf die Versicherungssumme und auf die Forderungsausfalldeckung achten, rät Karpf. Die Versicherungssumme sollte ihm zufolge mindestens 5 Millionen Euro betragen, eine Aktualisierung sei oft ohne Erhöhung des Beitrags möglich. Die Forderungsausfalldeckung ist eine Art Personen-Vollkaskoversicherung und springt dann ein, wenn dem Versicherten durch einen Dritten ein Schaden (ab 2500 Euro) zugefügt wird, der selbst keine Haftpflichtversicherung hat.

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Versicherungsschutz auf der Grillparty

Im Sommer haben die Deutschen nur ein kulinarisches Hobby, sagt man: das Grillen. Doch auch bei der beliebtesten kulinarischen Sommer-Freizeitbeschäftigung kann es auch zu Missgeschicken oder Unfällen kommen. Deshalb weist der Bund der Versicherten (BdV) auf die Notwendigkeit einer guten privaten Haftpflichtversicherung hin, die sowohl der Gastgeber am Grill als auch die hungrigen Gäste haben sollten.

Schnell kann der voll beladene Teller bei einem Stolpern auf dem wertvollen Perser-Teppich landen oder beim übermütigen Grillen die Markise des Nachbarn oder das Kleid der Freundin kokeln. BdV-Vorstandsvorsitzende Lilo Blunck rät deshalb allen Grillbegeisterten eine gute Haftpflichtversicherung und besonders umsichtiges Verhalten. Grill-Fans, die den ganzen Sommer über nicht auf ihr Fleisch verzichten möchten, sollten erwägen, neben der Haftpflicht- auch eine Unfallversicherung abzuschließen, denn diese springt auch ein, wenn die Versicherten selbst einen Schaden erleiden. Die Haftpflichtversicherung sichert nur gegen Schadensersatzansprüchen von Dritten ab.

Unabhängig davon sollten die Gefahren, die mit dem Grillvergnügen verbunden sind, so weit wie möglich von vornherein minimiert werden. Dazu gehört die Verwendung von Original-Grillanzündern statt Spiritus als Brandbeschleuniger, ein griffbereiter Feuerlöscher (mindestens ein Eimer Wasser oder eine Löschdecke), solides Grillbesteck und natürlich ein geeigneter Standort. An einem solchen können Funkenflug oder herausfallende Kohlestücke nicht sofort einen Brand entfachen.

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Hunde-Vollkaskoversicherung

Für Hundehalter ist die Haftpflichtversicherung für ihren Vierbeiner eine wichtige Versicherung, denn schnell stellt dieser mal etwas an und je nach Schaden kann dies teuer werden. Gretzinger Versicherungen aus Hannover bieten jetzt eine Hunde-Vollkaskoversicherung an, mit der zusätzliche Risiken abgedeckt werden.

Im Leistungsumfang enthalten sind z.B. Mietsachschäden an gemieteten Wohnräumen sowie Schäden am Mobiliar in Hotels, Ferienwohnungen und -häusern. Darüber hinaus sind auch Behandlungskosten für den eigenen Hund (bis 1500 Euro pro Schadensereignis) enthalten, wenn es mit einem anderen Hund zu einer Auseinandersetzung kam und dessen Halter nicht ermittelt werden oder nicht zahlen kann. Hundehalter, die schon bei einem anderen Anbieter versichert sind, können auch nur die Zusatzleistungen versichern, so dass sie optimal geschützt sind.

Die Deckungssumme beträgt pauschal 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden, kann auf Wunsch aber auch auf 10 Millionen Euro (Personen- und Sachschäden) bzw. 100.000 Euro (Vermögensschäden) erhöht werden. Der Versicherungsschutz gilt auch, wenn der Hund bei dem Schadensereignis nicht angeleint war, jemand anderes mit dem Hund unterwegs war als der Halter und während eines Auslandsaufenthaltes (bis zu 2 Jahren).

Halter, die mehr als einen Hund besitzen, erhalten Rabatt: Bei 2 Hunden beträgt der Beitragnachlass 25%, bei drei Hunden 33%. Hundewelpen sind bis zum Alter von 12 Monaten mitversichert. Hundehalter im Alter von 60 Jahren oder älter erhalten den Komplettschutz zu einem vergünstigten Preis.

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Tchibo Haftpflichtversicherung im Test

Die Stiftung Warentest hat die von Kaffeehändler Tchibo angebotene Haftpflichtversicherung der Asstel für Singles und Familien genauer unter die Lupe genommen und kommt zu einem durchaus positiven Ergebnis mit einigen Abstrichen.

Die Haftpflichtversicherung von Asstel kostet bei Tchibo 36,46 Euro für Ledige und 58,89 Euro für Familien, was laut Stiftung Warentest sehr günstig ist. Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden liegt bei 5 Millionen Euro – durchaus ausreichend, so die Stiftung Warentest. Alle Leistungen, die eine gute Haftpflichtversicherung beinhalten sollte, werden auch von der Asstel-Versicherung übernommen, darunter typische Schäden wie die durch Schlüsselverlust (bis 15.000 Euro) oder die von Kindern unter sieben Jahren verursacht werden (ebenfalls bis 15.000 Euro).

Es gibt jedoch auch Risiken, die in der Police nicht enthalten sind. Dazu gehören Schäden, die bei Gefälligkeiten verursacht werden oder Schäden an ausgeliehenen, gemieteten oder gepachteten Gegenständen. Tchibo wirbt mit einem Schadensfreiheitsrabatt von 30%, doch die Warentester erklären, dass es sich hierbei eigentlich nur um einen 10%igen Nachlass handelt, da auch Neukunden, die eine Police direkt bei Asstel abschließen, ebenfalls 20% Nachlass erhalten, sofern sie in den beiden vorherigen Jahren keinen Schaden verursacht haben.

Nachteilig an der Tchibo-Asstel-Police ist die Rückstufung nach einer Schadensmeldung mit daraus resultierendem Anstieg des Jahresbeitrags. Was bei der Kfz-Versicherung üblich ist, ist laut Stiftung Warentest bei der Haftpflichtversicherung eher selten zu finden.

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Haftpflichtversicherung bei kleinen Schäden

Eine private Haftpflichtversicherung dient dazu, Schäden zu übernehmen, die der Versicherte einem Dritten zugefügt hat. Der Deutschlandfunk weist darauf hin, dass dies aber bei kleineren Schäden wie z.B. von Brillen oder Handys nicht so einfach ist. Die Versicherungen verlangen in diesen Fällen häufig Zeugen oder Quittungen um die Angaben des Geschädigten zu belegen.

Dem Bericht zufolge werden kleinere Schäden besonders oft gemeldet, so der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft. Hinter diesen Meldungen steckt aber nicht selten eine Betrugsabsicht, vermuten die Versicherungen. Mit anderen Worten: Der Geschädigte möchte durch die Privathaftpflichtversicherung günstig ein neues Handy oder eine neue Brille erhalten und erfindet die Schädigung durch einen Dritten.

Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht laut Deutschlandfunk vor, dass der Geschädigte den Nachweis auf Anspruch auf Schadenersatz erbringen muss. Als Nachweis gilt z.B. das beschädigte Teil oder aber – sofern dieses nicht mehr vorhanden ist – die Kaufquittung des betroffenen Teils. Auch Zeugen, die den Vorfall und die Beschädigung bestätigen können, können als Nachweis gefordert werden. Rechtsanwalt und Experte für Versicherungsrecht Heinz Spizig bestätigt im Deutschlandfunk, dass die Versicherungen bei dem Verdacht auf Betrug oder falschen Angaben mehr Beweismittel fordern. Diese vorzulegen liegt aber Spizig zufolge auch im Interesse des Geschädigten, der seinen Anspruch auf Schadenersatz durchsetzen möchte.

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Ausnahmen der Haftpflichtversicherung

Natürlich gibt es bei den zahlreichen Anbietern und Tarifen von Haftpflichtversicherungen Unterschiede im Leistungsumfang und damit auch in den jeweiligen Leistungsausschlüssen, doch in bestimmten Fällen entfällt der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung eigentlich immer. Der VNR Verlag nennt die wichtigsten:

Bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden kommt die Haftpflichtversicherung grundsätzlich nicht für den Schaden auf. Ist der Schaden jedoch durch grobe Fahrlässigkeit entstanden, hängt es von der Versicherung ab, ob sie die Haftung trotzdem übernimmt – die meisten Versicherer tun dies. Wird einem Verursacher Deliktunfähigkeit nachgewiesen, verweigert die Haftpflichtversicherung in der Regel die Übernahme des Schadens, da es sich hierbei um ein unkalkulierbares Risiko handele, so die Argumentation. Als deliktunfähig gelten Personen, die an einer schweren geistigen Beeinträchtigung oder psychischen Störung leiden.

Auch für Schäden an Miet- und Pachtobjekten kommt die Haftpflichtversicherung in vielen Fällen nicht auf. Zwar gehören diese Gegenstände dem Versicherten nicht im Sinne des Eigentums, aber im Sinne des Besitzes. Viele Versicherungen schließen zudem eine Haftung für Schäden aus, die am Eigentum von Mitgliedern der Familie oder des Haushalts verursacht werden.

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Bayern fordert Haftpflichtversicherungspflicht für Finanzberater

Am Mittwoch forderten Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer und Verbraucherministerin Beate Merk (beide CSU), dass Finanzberater zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet werden sollen. Damit solle “im Zweifel schlecht beratenen Verbrauchern” Ersatz geboten werden, erklärte Merk. Inkompetenze Finanzberater sollen somit über die Versicherung für Verluste ihrer Kunden in die Pflicht genommen werden.

Nach dem Treffen mit Verbraucherschützern in der Münchner Staatskanzlei forderten Seehofer und Merk zudem die gleichen Standards für Finanzberater wie sie schon für Versicherungsmakler vorliegen. Demnach soll der Begriff “Finanzberater” zukünftig nicht mehr von jedem ohne Vorbedingungen benutzt werden dürfen. Derzeit kann jeder als Anlage- oder Finanzberater tätig sein, ohne eine Vorbildung oder Qualifikation nachweisen zu müssen. Merk kritisierte, dass es deshalb “immer noch zu viele unfähige und unseriöse Berater, die die schnelle Provision und nicht die individuellen Bedürfnisse der Anleger im Auge haben” gebe, schreibt “Die Süddeutsche”.

Angesichts der Komplexität der Finanzmärkte und der mit Finanzprodukten verbundenen Risiken müsste es Merk zufolge strengere gesetzliche Vorgaben geben. Auch Seehofer schloss sich der Forderung an, unseriösen Beratern schnell das Handwerk zu legen.

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Banker bei Versicherungen sehr unbeliebt

In wirtschaftlich unsicheren Zeiten, in der die FInanzbrache von zahlreichen Skandalen erschüttert wurde, wird es für Bankmanager immer schwieriger entsprechende Versicherungen zu finden. Wie das “Handelsblatt” berichtet, verlangen die Versicherungsunternehmen inzwischen massiv gestiegene Prämien für Managerhaftpflichtversicherungen. Demnach sind die Prämien in den letzten Monaten um 20-40% gestiegen, die Preise für Managerhaftpflicht und Rechtsschutz haben sich teilweise verdoppelt.

Die Erschütterungen der letzten Monate hat die Branche vorsichtiger werden lassen: Einige Anbieter bieten überhaupt keine Versicherungen für Banken mehr an, andere beurteilen die Prämien immer noch als zu niedrig. Laut Georg Klinkhammer vom DVS Deutscher Versicherungs-Schutzverband prüfen die Versicherungen derzti die Konditionen besonders gründlich. Klinkhammer erwartet für die nächsten Vertragserneuerungsrunden ein härteres Ringen um Vertragsinhalte, so das “Handelsblatt”.

In Deutschland haften Versicherungen bei einer großen Bank mit einer Deckungssumme von bis zu 500 Millionen Euro, die Versicherungsprämie beträgt hiervon mindestens 1%. Um sich gegen falsche Entscheidungen ihrer Manager zu schützen, zahlen die großen Dax-Unternehmen demnach häufig mehrere Millionen Euro an Versicherungsprämien.

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