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Beiträge in der Kategorie 'Direktversicherung'

Direktversicherungen im Test mittelmäßig

Direktversicherungen bieten vergleichsweise günstige Konditionen und können schnell und bequem online abgeschlossen werden. Deshalb erfreuen sie sich zunehmend großer Beliebtheit. Doch sind die Versicherungen wirklich so gut wie sie scheinen? Im Auftrag des Nachrichtensenders n-tv hat das Deutsche Institut für Service-Qualität Direktversicherungen getestet. Bewertet wurden nicht nur Leistungen und Beratungskompetenz der Mitarbeiter (Telefon und E-Mail), sondern auch die Nutzerfreundlichkeit und der Informationsgehalt des Internetauftritts der Versicherungen.

Das Ergebnis ist eher ernüchternd: Bei der telefonischen Beratung fielen 8 von 10 Versicherungen durch, weil sie falsche Auskünfte zu ihren Produkten und deren Konditionen gegeben haben. Auch Anfragen per E-Mail sind nicht wesentlich besser: Hier wurde nur gut jede zweite Anfrage überhaupt vollständig bearbeitet und in 42% der Antworten waren die Inhalte unverständlich formuliert. Markus Hamer vom Deutschen Institut für Service-Qualität findet dieses Ergebnis “besonders erschreckend”, schließlich können falsche Auskünfte für den Versicherten fatale Folgen haben. Besser schnitten die Versicherungen bei ihren Internetauftritten ab, diese Bewertungen fielen insgesamt gut aus, da die wichtigsten Informationen übersichtlich dargestellt und verständlich aufbereitet präsentiert wurden.

Sieger im Test wurde die Hannoversche, die nicht nur durch die beste telefonische Beratung punktete, sondern auch durch fehlerfreie Auskünfte und besonders individuell und verständlich formulierte E-Mails überzeugte. Auf Platz 2 landete die CosmosDirekt, die vor allem mit ihrem nutzerfreundlichen Internetauftritt positiv auffiel. Die Ergo Direkt belegte den 3. Platz, ihre Stärke lag vor allem in der Schnelligkeit bei der Beantwortung der Anfragen: Innerhalb von 24 Stunden wurden 80% der E-Mails vollständig beantwortet.


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Gerichtsurteil zur Unverfallbarkeit von Versorgungszusagen

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Januar 2009 hat ein versorgungsberechtigter Arbeitnehmer nach § 30f Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 BetrAVG (Fassung gültig bis zum 31.12.2008) mit Ablauf des 31. Dezember 2005 eine unverfallbare Versorgungsanwartschaft erlangt, wenn die Versorgungszusahe vor dem 01.01.2001 erteilt wurde, vorausgesetzt er hat bereits das 30. Lebensjahr vollendet. Dies ist unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer noch in dem gleichen Arbeitsverhältnis steht oder nicht (Az.: 3 AZR 529/07).

Im konkreten Fall sagte ein Arbeitgeber einer Arbeitnehmerin per Urkunde vom 25.08.1999 eine betriebliche Altersvorsorge durch eine Direktversicherung zu. Am 28.10.2005 erhielt die Arbeitnehmerin eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung zum 31.12.2005. Der Arbeitgeber verpflichtete sich vertraglich zur Übertragung des Versicherungsverhältnis auf die Arbeitnehmerin, sollte sie mit einer gesetzlich unverfallbaren Versorgungsanwartschaft ausscheiden. Diesen Anspruch hat die Frau nun eingeklagt.

Der Klage wurde durch das Arbeitsgericht stattgegeben, die Berufung des beklagten Arbeitgebers wurde durch das Landesarbeitsgerich zurückgewiesen. Die Richter urteilten, dass bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Unverfallbarkeitsfrist erreicht war.

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Leistungen aus Direktversicherung unterliegen Beitragspflicht

Auch Leistungen aus einer Direktversicherung unterliegen der Beitragspflicht zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Bei diesen Leistungen handelt es sich um Versorgungsbezüge, die vergleichbar mit Einnahmen aus der Rente sind.

Das Bundesverfassungsgericht hat diese Beitragspflicht bestätigt. In dem konkreten Fall verweigerten zwei Arbeitnehmer die Zahlung der Krankenkassenbeiträge (120 Euro bzw. 30 Euro monatlich) für Auszahlungen aus einer Direktversicherung, die 86.000 Euro bzw. 23.000 Euro betrugen. Die Richter urteilten im April diesen Jahres, dass die Beitragspflicht zur Krankenversicherung für Versorgungsbezüge, die aus einer nicht wiederkehrenden Leistung bestehen, verfassungsgemäß sei (BVerfG, Az. 1 BvR 1924/07).

Wenn die Leistungen aus einer Direktversicherung in einer solch einmaligen oder zumindest nicht regelmäßig wiederkehrenden Zahlung besteht, wird ein fiktiver Monatsbetrag von 1/120 der Direktversicherungsleistung zugrundegelegt. Ausgehend von diesem Betrag müssen die Beiträge gezahlt werden, maximal jedoch zehn Jahre lang.

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Rabattaktionen bei DA Direkt

Versicherer DA Direkt belohnt auch in diesem Jahr wieder Früh-Entschlossene: Wer jetzt schon weiß, dass er seine Kfz-Versicherung zum 1. Januar 2009 wechselt und dann Kunde der DA Direkt wird, der darf sich über einen JET-Tank- und Warengutschein in Höhe von 50 Euro freuen. Das Angebot betrifft die Versicherung von PKWs und Wohnmobile und ist bis zum 12. Oktober gültig. Nachdem die Erstprämie (dann im Februar 2009) bei DA Direkt eingegangen ist, wird der Gutschein versendet. Schon im letzten Jahr hat die DA Direkt eine solche Aktion angeboten, die in diesem Jahr länger laufen soll. DA Direkt-Vorstand Norbert Wulff erklärt, dass den Kunden ein längerer Zeitraum eingeräumt werden soll, in dem “sie sich von dem Angebot der DA Direkt überzeugen können”. Auch bei der Frühbucheraktion soll es günstige Prämien geben, die trotzdem Extra-Leistungen wie z.B. eine Mitversicherung von Sonderausstattung in Höhe von 5000 Euro beinhalten.

Neben den üblichen Sparmöglichkeiten lässt sich bei der DA Direkt auch sparen, indem ein Versicherungsabschluss über eine der bunsdesweit 38 DA Direkt-Geschäftsstellen, über eines ihrer Call-Center oder direkt über das Internet vorgenommen wird. In diesen Fällen gewährt der Versicherer 5% Preisnachlass auf die Jahresprämie. Laut eigenen Angaben stuft die DA Direkt ihre Versicherten nach einem individuellen und fairen Tarifsystem ein, indem sie nicht nur die Regionalklassen, sondern auch die Postleitzahlen des Versicherungsnehmers berücksichtigt.

Die DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft gehört zur weltweit operierenden Zurich Financial Services Group aus der Schweiz und stellt den Direktversicherer der Zurich Gruppe Deutschland dar. Im letzten Jahr hatten über 765.000 Kunden bei der DA Direkt insgesamt 1,7 Millionen Versicherungsverträge, mit denen Beitragseinnahmen von 283 Millionen Euro erzielt wurden. Damit ist die DA Direkt der Marktführer unter den deutschen Kfz-Direktversicherungen.

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Direktversicherung muss nur Arbeitgeber beraten

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main muss eine Versicherung, die über einen Arbeitgeber eine Direktversicherung abschließt, nicht auch noch die Mitarbeiter beraten, für die der Abschluss getätigt wird. Es reicht aus, den Arbeitgeber umfassend zu beraten (AZ: 7 U 137/07).

Nach Ansicht der Richter ergibt sich aus dem Vertrag keine Beratungspflicht der Versicherung gegenüber den versicherten Arbeitnehmern. Nur in Ausnahmefällen kann angenommen werden, dass der Arbeitnehmer über Voraussetzungen und Umfang der Versicherung beraten werden sollte. Diese Ausnahmefälle sind jedoch an enge Voraussetzungen geknüpft.

Direktlebensversicherungen sind eine Form der betrieblichen Altersversorgung, bei der der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer eine Kapitallebensversicherung abschließt, die dann ab einem bestimmten, vorher festgelegten Alter ausgezahlt wird.

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Direktversicherung noch relativ selten genutzt

Viele Deutsche nutzen Online-Banking und nehmen damit vor allem Überweisungen vor. Doch nicht nur Bankgeschäfte, sondern auch Versicherungen können über das Internet abgewickelt werden. So können sie online abgeschlossen und verwaltet, also z.B. Änderungen am Vertrag oder den Daten vorgenommen werden. Obwohl die Policen dieser so genannten Direktanbieter bei oftmals gleicher oder sogar besserer Leistung häufig günstiger sind als die von klassischen Versicherungen, wird diese Möglichkeit nur wenig genutzt.

Dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zufolge sind weniger als 5% des gesamten Prämienaufkommens auf Online-Abschlüsse zurückzuführen, allerdings konnte der Verband keine Auskunft über die Nutzung und Bekanntheit der Online-Möglichkeiten geben. Laut einer repräsentativen Studie der GfK, die im Auftrag des Direktversicherers Zurich Connect durchgeführt wurde, wickeln nur 10% der Deutschen ihre Finanzen und Versicherungen über das Internet ab, während 90% ihre Überweisungen per Online-Banking tätigen. Versicherungsabschlüsse und ihre Verwaltung werden nur von 20% online getätigt.

Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten erklärt diese Differenz damit, dass sich Online-Banking und die Online-Nutzung von Versicherungen stark unterscheiden: Während der Kostenvorteil bei Online-Banking eindeutig sei, läge er bei Versicherungsabschlüssen oder der Verwaltung der Policen nicht so klar auf der Hand. Zudem sei der Abschluss einer Versicherung online schwieriger, weil die Versicherungsbedingungen für den Verbraucher häufig unklar seien. Wer sich hier zu unsicher ist, geht lieber zu seinem lange bekannten Versicherungsberater und meldet einen Schadenfall telefonisch. Rudnik erklärt, dass online auch nicht alles zu erledigen ist, so bieten nicht alle Direktversicherer die Möglichkeit schnell online die Versicherungssumme bei der Hausratversicherung zu erhöhen oder die Bezugsberechtigung für die Lebensversicherung zu ändern.

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Direktversicherung profitiert von fremder Beratung

Immer mehr Kunden lassen sich von Versicherungsmaklern und Versicherungsvertretern ausführlich beraten, Auskunft erteilen über eine Leistung in einem bestimmten Schadensfall oder sogar die Lücken in der individuellen Altersvorsorge ermitteln, um dann bei aufgrund der hier erhaltenen Informationen eine Versicherung bei einem Direktversicherungsunternehmen abzuschließen. Der Vorteil für den Kunden liegt auf der Hand: Direktversicherer bieten günstigere Preise, aber vor allem deshalb, weil sie auf umfassende Beratung verzichten. Der Berater vor Ort, der die eigentliche Arbeit geleistet hat, geht leer aus. Die potentiellen Interessenten wissen heute ganz genau, wie sie die erforderlichen Informationen von einem Makler oder Vertreter erhalten, indem sie z.B. angeben, mit ihrer Anfrage den Service der Versicherung prüfen zu wollen. Doch im – für die Versicherung – schlimmsten Fall wird die Test-Leistung zur Endberatung und der Interessent wird Kunde bei einem Konkurrenzunternehmen. Zwar haftet der Vermittler im Schadenfall nicht für mögliche Schäden und Folgen, die der Kunde geltend machen möchte, doch das ist nur ein kleiner Trost.

An dieser Situation ist die Branche selbst nicht ganz unschuldig, wie Experten erklären. Schließlich haben viele Versicherungen in der Vergangenheit oft betont, dass die Beratung und Betreuung von Neukunden kostenlos und unverbindlich sei.

Ob die Kunden letztendlich mit der Direktversicherung zufrieden sind, die sie aufgrund einer unternehmensfremden Beratung abgeschlossen haben, kann nicht pauschal bewertet werden. Oftmals werden Lücken im Versicherungskonzept allerdings erst im Schadenfall entdeckt, vor allem dann, wenn es um Fälle geht, die keiner Standardsituation entsprechen.

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Weniger Elterngeld wegen betrieblicher Altersvorsorge

Aktuell beträgt das Elterngeld grundsätzlich 67% des Nettoeinkommens, maximal jedoch 1800 Euro pro Monat. Wenn ein Arbeitnehmer nun Entgelt in eine betriebliche Altersvorsorge (z.B. Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds) umwandelt und dies unter die Steuerfreiheit fällt, dann werden die abgeführten Beträge bei der Berechnung der Höhe des Einkommens aus einer Erwerbstätigkeit ausgeschlossen. Dies hat zur Folge, dass die Bemessungsgrundlage (Nettoeinkommen) für das Elterngeld ändert und damit – je nach Einkommenshöhe – auch das Elterngeld verringert wird.
Diese Regelung wurde vom Bundesfamilienministerium ausdrücklich bestätigt, eine Nachbesserung ist nicht geplant. Experten sehen darin den Versuch des Gesetzgebers, Eltern im Hinblick auf die Altersvorsorge zu entlasten, als gescheitert an.

Pensionszusagen und Unterstützungskassen haben dagegen keinen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes, da die Beiträge bzw. Zuwendungen hier nicht der Steuerfreiheit unterliegen und somit auch kein Zufluss stattfindet. Die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld verändert sich deshalb nicht.

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Liquiditätsdirektversicherung

Wenn Geschäftsführer im Alter vor der Frage stehen, wie sie Ihr Unternehmen auflösen sollen, muss zunächst die Frage geklärt werden, was mit Versorgungsverpflichtungen gegenüber aktiven und ehemaligen Mitarbeitern passieren soll. Eine Firma kann erst aufgelöst werden, wenn diese Frage geklärt ist. Für die Frage, wie man sich von Pensionsverpflichtungen befreien kann, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.

Eine davon ist die Liquiditätsdirektversicherung. Das Unternehmen schließt dabei eine Direktversicherung ab, die wertgleich ist mit der Pensionszusage der vereinbarten Versorgungsleistung der garantierten Leistung. Wenn dann Rentenzusagen abgelöst werden sollen, werden bei ausgeschiedenen und noch aktiven Anwärtern aufgeschobene Rentenversicherungen verwendet und bei Rentner sofort beginnende. Finanziert wird diese Form der Absicherung immer durch eine Einmalzahlung.

Beiträge die zu einer Liquiditätsdirektversicherung geleistet werden sind generell steuerfrei und sind für das Unternehmen Betriebsausgaben. Für den Versorgungsberechtigten ist der Einmalbetrag kein steuerlicher Zufluss. Versteuert werden müssen lediglich die Leistungen aus der Liquiditäts-Direktversicherung, wie es auch bei Leistungen aus einer Pensionskasse der Fall ist. Die aktuelle Gesetzgebung regelt zudem, dass sogar Pensionszusage für beherrschende Geschäftsführer steuerneutral durch eine Liquiditätsdirektversicherung abgelöst werden können.

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Kapitalauszahlungen aus Direktversicherung

Eine Kapitalauszahlung aus einer Direktversicherung ist voll Kranken- und Pflegeversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass eine Auszahlung von z. B. 100.000 EURO bei einem Krankenkassenbetragssatz von angenommenen 14,5 % und einem Pflegeversicherungssatz von 1,7 % eine Zahlung in Höhe von EURO 16.200 an die Krankenkassen fällig macht. Dies wird gestreckt über 120 Monate (10 Jahre), was monatlich dann Euro 135 ausmacht.

Festgelegt wurde diese Regelung mit Neuorganisation der gesetzlichen Krankenkasse zum Jahresbeginn 2004. Zum damaligen Zeitpunkt wurde diese Neuregelung nicht groß Diskutiert, so dass sie zunächst auch kein großes Aufsehen erregt hat. Zwischenzeitlich wurde von Gerichten festgelegt, dass eine doppelte Krankenversicherungspflicht im Zusammenhang mit der Direktversicherung nicht rechtswidrig ist. Es ist dabei egal, ob die Beiträge vom Gehalt gezahlt werden oder aus eigener Tasche.

Wer privat versichert ist, den trifft diese Doppelzahlung nicht, da die Beiträge zur Krankenversicherung nicht abhängig vom Einkommen sind.

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90 Prozent aller Direktversicherungen sind ungültig

Die meisten Anbieter von Direktversicherungen verwenden die Beiträge der ersten Jahre für Provisionen und Abschlusskosten, was diese Direktversicherungen ungültig macht. Die geschätzte Zahl der betroffenen Direktversicherungen liegt bei 90 Prozent.

Es ist unzulässig, Abschluss- und Vertriebskosten mit den Beiträgen der betrieblichen Altersvorsorge aus den ersten Jahren zu verrechnen. Dies erläutete Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale in Brandenburg.

Betroffen hiervon sind Arbeitnehmer, die auf Teile Ihres Einkommens im Rahmen einer Entgeltumwandlung verzichten um dieses in eine Betriebsrente einzuzahlen. Entschieden wurde dies durch Urteile von mehreren Landesgerichten. Es ist dabei unerheblich, ob der Arbeitnehmer im Vorwege über eventuelle Verluste beim Ausscheiden aus der Firma aufgeklärt worden ist oder nicht.

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Entgeltumwandlung: Regierung denkt um

Gegen die von der Regierung geplante Beendigung der Förderung von betrieblichen Altersvorsorgen ab 2009 gab es massiven Widerstand. Dieser scheint an der Regierung nicht spurlos vorübergegangen zu sein.

Gemäß einem Bericht des Handelsblattes hat der Staatsekretär Thöness am 11.05.07 in der letzten Bundesratssitzung versichert, dass es nicht zu einem ersatzlosen Auslaufen der bestehenden Regelung kommen werde. Es werde geprüft, ob die bestehende Regelung weitergeführt werde oder eine gleichgewichtige mit anderen Methoden sinnvoll sein kann.

Noch vor kurzem hatte Arbeitsminister Müntefering verkündet, dass die bestehende Förderung auf jeden Fall ab 2009 auslaufen werde. Ein Fortbestand der Förderung bzw. ein angemessener Ersatz wird bereits seit mehreren Wochen von viele Experten gefordert, um die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer nicht unattraktiver werden zu lassen und das Risiko einzugehen, dass keine Altersabsicherung mehr vorgenommen wird.

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Wachstumsmarkt betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge bleibt auch weiterhin ein Wachstumsmarkt und meldet weiter wachsende Zahlen bei den Vertragsabschlüssen. Im Jahr 2006 wurden insgesamt ca. 1,129 Millionen neue Verträge abgeschlossen. Die Direktversicherungen stellen dabei den größten Anteil da.

Im Vergleich zum Jahr 2005 ist die Zahl der Neuabschlüsse damit um ca. 14 Prozent gestiegen. Der Anteil am Gesamtneugeschäftsvolumen der Versicherungen betrug damit ca. 13 Prozent.

Die betriebliche Altersvorsorge teilt sich im Jahr 2006 wie folgt auf: Der Anteil der Direktversicherungen betrug ca. 41,2 %, der Anteil an Pensionskassen ca. 30,2 % und die Rückdeckungsversicherung betrug ca. 21,5 Prozent. Die Gesamtzahl der Versicherungsverträge zu betrieblichen Altersvorsorge betrugen zum Jahreswechsel 2006/2007 ca. 11,5 Millionen. Der Zuwachs zum Jahr 2005 betrug damit ca. 5 %.

Der positive Trend bei der betrieblichen Altersvorsorge hat also auch im Jahr 2006 angehalten. Die seitens der Bundesregierung geplante Änderung bei der Entgeltumwandlung kann diesen positiven Trend allerdings stoppen. Arbeitnehmer müssen dann auf Ihren Einzahlungen Sozialabgaben zahlen, was das Modell der betrieblichen Altersvorsorge weniger lukrativ macht.

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Direktversicherung vom ALG II sicher

Eine bestehende Direktversicherung darf nicht angerechnet werden, wenn es um die Frage der Bewilligung von Arbeitslosengeld 2 (ALG II) geht. Dies hat das Sozialgericht Leipzig jetzt festgelegt. Bei der Prüfung dürfen nur verwertbare Vermögen berücksichtigt werden.

Das Gericht entschied, dass eine im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge angesparte Lebensversicherung nicht zum verwertbaren Vermögen zählt. Im entsprechenden Fall wurde seitens der Arbeitsagentur das Vermögen aus der Lebensversicherung mit zu den verwertbaren Vermögensgegenständen des Klägers gezählt, obwohl die Lebensversicherung frühestens im Jahre 2022 ausgezahlt wird und nicht beliehen oder verpfändet werden darf.

Das Gericht widersprach dieser Interpretation und dem Kläger wurde die Auszahlung des ALG II ohne Kürzungen und umgehend zugesprochen. Somit ist eine Direktversicherung mit den o. g. Kriterien vor einer Anrechnung beim ALD II sicher.

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Direktversicherung inkl. Berufsunfähigkeitsversicherung

Direktversicherungen sind als betriebliche Altersversorgung steuerlich besonders begünstigt. Bis zu 4 Prozent der Bemessungsgrenze sind die Beiträge steuerfrei. Die Bemessungsgrenze liegt 2006/2007 bei 2520 EURO. Bis zum Jahre 2008 ist sind diese Beiträge zudem sozialversicherungsfrei. Weitere 1800 EURO sind steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig. Bisher nicht bekannt war, dass im Rahmen einer abgeschlossenen Direktversicherung auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen kann. Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums hat hier nun für Klarheit gesorgt.

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