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Beiträge in der Kategorie 'Direktversicherung'

Direktversicherung noch relativ selten genutzt

Viele Deutsche nutzen Online-Banking und nehmen damit vor allem Überweisungen vor. Doch nicht nur Bankgeschäfte, sondern auch Versicherungen können über das Internet abgewickelt werden. So können sie online abgeschlossen und verwaltet, also z.B. Änderungen am Vertrag oder den Daten vorgenommen werden. Obwohl die Policen dieser so genannten Direktanbieter bei oftmals gleicher oder sogar besserer Leistung häufig günstiger sind als die von klassischen Versicherungen, wird diese Möglichkeit nur wenig genutzt.

Dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zufolge sind weniger als 5% des gesamten Prämienaufkommens auf Online-Abschlüsse zurückzuführen, allerdings konnte der Verband keine Auskunft über die Nutzung und Bekanntheit der Online-Möglichkeiten geben. Laut einer repräsentativen Studie der GfK, die im Auftrag des Direktversicherers Zurich Connect durchgeführt wurde, wickeln nur 10% der Deutschen ihre Finanzen und Versicherungen über das Internet ab, während 90% ihre Überweisungen per Online-Banking tätigen. Versicherungsabschlüsse und ihre Verwaltung werden nur von 20% online getätigt.

Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten erklärt diese Differenz damit, dass sich Online-Banking und die Online-Nutzung von Versicherungen stark unterscheiden: Während der Kostenvorteil bei Online-Banking eindeutig sei, läge er bei Versicherungsabschlüssen oder der Verwaltung der Policen nicht so klar auf der Hand. Zudem sei der Abschluss einer Versicherung online schwieriger, weil die Versicherungsbedingungen für den Verbraucher häufig unklar seien. Wer sich hier zu unsicher ist, geht lieber zu seinem lange bekannten Versicherungsberater und meldet einen Schadenfall telefonisch. Rudnik erklärt, dass online auch nicht alles zu erledigen ist, so bieten nicht alle Direktversicherer die Möglichkeit schnell online die Versicherungssumme bei der Hausratversicherung zu erhöhen oder die Bezugsberechtigung für die Lebensversicherung zu ändern.


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Direktversicherung profitiert von fremder Beratung

Immer mehr Kunden lassen sich von Versicherungsmaklern und Versicherungsvertretern ausführlich beraten, Auskunft erteilen über eine Leistung in einem bestimmten Schadensfall oder sogar die Lücken in der individuellen Altersvorsorge ermitteln, um dann bei aufgrund der hier erhaltenen Informationen eine Versicherung bei einem Direktversicherungsunternehmen abzuschließen. Der Vorteil für den Kunden liegt auf der Hand: Direktversicherer bieten günstigere Preise, aber vor allem deshalb, weil sie auf umfassende Beratung verzichten. Der Berater vor Ort, der die eigentliche Arbeit geleistet hat, geht leer aus. Die potentiellen Interessenten wissen heute ganz genau, wie sie die erforderlichen Informationen von einem Makler oder Vertreter erhalten, indem sie z.B. angeben, mit ihrer Anfrage den Service der Versicherung prüfen zu wollen. Doch im - für die Versicherung - schlimmsten Fall wird die Test-Leistung zur Endberatung und der Interessent wird Kunde bei einem Konkurrenzunternehmen. Zwar haftet der Vermittler im Schadenfall nicht für mögliche Schäden und Folgen, die der Kunde geltend machen möchte, doch das ist nur ein kleiner Trost.

An dieser Situation ist die Branche selbst nicht ganz unschuldig, wie Experten erklären. Schließlich haben viele Versicherungen in der Vergangenheit oft betont, dass die Beratung und Betreuung von Neukunden kostenlos und unverbindlich sei.

Ob die Kunden letztendlich mit der Direktversicherung zufrieden sind, die sie aufgrund einer unternehmensfremden Beratung abgeschlossen haben, kann nicht pauschal bewertet werden. Oftmals werden Lücken im Versicherungskonzept allerdings erst im Schadenfall entdeckt, vor allem dann, wenn es um Fälle geht, die keiner Standardsituation entsprechen.

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Weniger Elterngeld wegen betrieblicher Altersvorsorge

Aktuell beträgt das Elterngeld grundsätzlich 67% des Nettoeinkommens, maximal jedoch 1800 Euro pro Monat. Wenn ein Arbeitnehmer nun Entgelt in eine betriebliche Altersvorsorge (z.B. Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds) umwandelt und dies unter die Steuerfreiheit fällt, dann werden die abgeführten Beträge bei der Berechnung der Höhe des Einkommens aus einer Erwerbstätigkeit ausgeschlossen. Dies hat zur Folge, dass die Bemessungsgrundlage (Nettoeinkommen) für das Elterngeld ändert und damit - je nach Einkommenshöhe - auch das Elterngeld verringert wird.
Diese Regelung wurde vom Bundesfamilienministerium ausdrücklich bestätigt, eine Nachbesserung ist nicht geplant. Experten sehen darin den Versuch des Gesetzgebers, Eltern im Hinblick auf die Altersvorsorge zu entlasten, als gescheitert an.

Pensionszusagen und Unterstützungskassen haben dagegen keinen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes, da die Beiträge bzw. Zuwendungen hier nicht der Steuerfreiheit unterliegen und somit auch kein Zufluss stattfindet. Die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld verändert sich deshalb nicht.

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Liquiditätsdirektversicherung

Wenn Geschäftsführer im Alter vor der Frage stehen, wie sie Ihr Unternehmen auflösen sollen, muss zunächst die Frage geklärt werden, was mit Versorgungsverpflichtungen gegenüber aktiven und ehemaligen Mitarbeitern passieren soll. Eine Firma kann erst aufgelöst werden, wenn diese Frage geklärt ist. Für die Frage, wie man sich von Pensionsverpflichtungen befreien kann, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.

Eine davon ist die Liquiditätsdirektversicherung. Das Unternehmen schließt dabei eine Direktversicherung ab, die wertgleich ist mit der Pensionszusage der vereinbarten Versorgungsleistung der garantierten Leistung. Wenn dann Rentenzusagen abgelöst werden sollen, werden bei ausgeschiedenen und noch aktiven Anwärtern aufgeschobene Rentenversicherungen verwendet und bei Rentner sofort beginnende. Finanziert wird diese Form der Absicherung immer durch eine Einmalzahlung.

Beiträge die zu einer Liquiditätsdirektversicherung geleistet werden sind generell steuerfrei und sind für das Unternehmen Betriebsausgaben. Für den Versorgungsberechtigten ist der Einmalbetrag kein steuerlicher Zufluss. Versteuert werden müssen lediglich die Leistungen aus der Liquiditäts-Direktversicherung, wie es auch bei Leistungen aus einer Pensionskasse der Fall ist. Die aktuelle Gesetzgebung regelt zudem, dass sogar Pensionszusage für beherrschende Geschäftsführer steuerneutral durch eine Liquiditätsdirektversicherung abgelöst werden können.

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Kapitalauszahlungen aus Direktversicherung

Eine Kapitalauszahlung aus einer Direktversicherung ist voll Kranken- und Pflegeversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass eine Auszahlung von z. B. 100.000 EURO bei einem Krankenkassenbetragssatz von angenommenen 14,5 % und einem Pflegeversicherungssatz von 1,7 % eine Zahlung in Höhe von EURO 16.200 an die Krankenkassen fällig macht. Dies wird gestreckt über 120 Monate (10 Jahre), was monatlich dann Euro 135 ausmacht.

Festgelegt wurde diese Regelung mit Neuorganisation der gesetzlichen Krankenkasse zum Jahresbeginn 2004. Zum damaligen Zeitpunkt wurde diese Neuregelung nicht groß Diskutiert, so dass sie zunächst auch kein großes Aufsehen erregt hat. Zwischenzeitlich wurde von Gerichten festgelegt, dass eine doppelte Krankenversicherungspflicht im Zusammenhang mit der Direktversicherung nicht rechtswidrig ist. Es ist dabei egal, ob die Beiträge vom Gehalt gezahlt werden oder aus eigener Tasche.

Wer privat versichert ist, den trifft diese Doppelzahlung nicht, da die Beiträge zur Krankenversicherung nicht abhängig vom Einkommen sind.

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90 Prozent aller Direktversicherungen sind ungültig

Die meisten Anbieter von Direktversicherungen verwenden die Beiträge der ersten Jahre für Provisionen und Abschlusskosten, was diese Direktversicherungen ungültig macht. Die geschätzte Zahl der betroffenen Direktversicherungen liegt bei 90 Prozent.

Es ist unzulässig, Abschluss- und Vertriebskosten mit den Beiträgen der betrieblichen Altersvorsorge aus den ersten Jahren zu verrechnen. Dies erläutete Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale in Brandenburg.

Betroffen hiervon sind Arbeitnehmer, die auf Teile Ihres Einkommens im Rahmen einer Entgeltumwandlung verzichten um dieses in eine Betriebsrente einzuzahlen. Entschieden wurde dies durch Urteile von mehreren Landesgerichten. Es ist dabei unerheblich, ob der Arbeitnehmer im Vorwege über eventuelle Verluste beim Ausscheiden aus der Firma aufgeklärt worden ist oder nicht.

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Entgeltumwandlung: Regierung denkt um

Gegen die von der Regierung geplante Beendigung der Förderung von betrieblichen Altersvorsorgen ab 2009 gab es massiven Widerstand. Dieser scheint an der Regierung nicht spurlos vorübergegangen zu sein.

Gemäß einem Bericht des Handelsblattes hat der Staatsekretär Thöness am 11.05.07 in der letzten Bundesratssitzung versichert, dass es nicht zu einem ersatzlosen Auslaufen der bestehenden Regelung kommen werde. Es werde geprüft, ob die bestehende Regelung weitergeführt werde oder eine gleichgewichtige mit anderen Methoden sinnvoll sein kann.

Noch vor kurzem hatte Arbeitsminister Müntefering verkündet, dass die bestehende Förderung auf jeden Fall ab 2009 auslaufen werde. Ein Fortbestand der Förderung bzw. ein angemessener Ersatz wird bereits seit mehreren Wochen von viele Experten gefordert, um die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer nicht unattraktiver werden zu lassen und das Risiko einzugehen, dass keine Altersabsicherung mehr vorgenommen wird.

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Wachstumsmarkt betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge bleibt auch weiterhin ein Wachstumsmarkt und meldet weiter wachsende Zahlen bei den Vertragsabschlüssen. Im Jahr 2006 wurden insgesamt ca. 1,129 Millionen neue Verträge abgeschlossen. Die Direktversicherungen stellen dabei den größten Anteil da.

Im Vergleich zum Jahr 2005 ist die Zahl der Neuabschlüsse damit um ca. 14 Prozent gestiegen. Der Anteil am Gesamtneugeschäftsvolumen der Versicherungen betrug damit ca. 13 Prozent.

Die betriebliche Altersvorsorge teilt sich im Jahr 2006 wie folgt auf: Der Anteil der Direktversicherungen betrug ca. 41,2 %, der Anteil an Pensionskassen ca. 30,2 % und die Rückdeckungsversicherung betrug ca. 21,5 Prozent. Die Gesamtzahl der Versicherungsverträge zu betrieblichen Altersvorsorge betrugen zum Jahreswechsel 2006/2007 ca. 11,5 Millionen. Der Zuwachs zum Jahr 2005 betrug damit ca. 5 %.

Der positive Trend bei der betrieblichen Altersvorsorge hat also auch im Jahr 2006 angehalten. Die seitens der Bundesregierung geplante Änderung bei der Entgeltumwandlung kann diesen positiven Trend allerdings stoppen. Arbeitnehmer müssen dann auf Ihren Einzahlungen Sozialabgaben zahlen, was das Modell der betrieblichen Altersvorsorge weniger lukrativ macht.

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Direktversicherung vom ALG II sicher

Eine bestehende Direktversicherung darf nicht angerechnet werden, wenn es um die Frage der Bewilligung von Arbeitslosengeld 2 (ALG II) geht. Dies hat das Sozialgericht Leipzig jetzt festgelegt. Bei der Prüfung dürfen nur verwertbare Vermögen berücksichtigt werden.

Das Gericht entschied, dass eine im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge angesparte Lebensversicherung nicht zum verwertbaren Vermögen zählt. Im entsprechenden Fall wurde seitens der Arbeitsagentur das Vermögen aus der Lebensversicherung mit zu den verwertbaren Vermögensgegenständen des Klägers gezählt, obwohl die Lebensversicherung frühestens im Jahre 2022 ausgezahlt wird und nicht beliehen oder verpfändet werden darf.

Das Gericht widersprach dieser Interpretation und dem Kläger wurde die Auszahlung des ALG II ohne Kürzungen und umgehend zugesprochen. Somit ist eine Direktversicherung mit den o. g. Kriterien vor einer Anrechnung beim ALD II sicher.

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Direktversicherung inkl. Berufsunfähigkeitsversicherung

Direktversicherungen sind als betriebliche Altersversorgung steuerlich besonders begünstigt. Bis zu 4 Prozent der Bemessungsgrenze sind die Beiträge steuerfrei. Die Bemessungsgrenze liegt 2006/2007 bei 2520 EURO. Bis zum Jahre 2008 ist sind diese Beiträge zudem sozialversicherungsfrei. Weitere 1800 EURO sind steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig. Bisher nicht bekannt war, dass im Rahmen einer abgeschlossenen Direktversicherung auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen kann. Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums hat hier nun für Klarheit gesorgt.

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Versteuerung von Direktversicherungen

Bei der Entscheidung für die richtige Altersversorgung sollte auch berücksichtigt werden, wie die einem zustehenden Gelder im Rentenalter zu versteuern sind. Eine zu versteuernde Rente kann nämlich zu erheblichen Einkommenseinbussen führen.

Die gesetzliche Rente beispielsweise ist in der Regel steuerfrei. Nur wenn die mtl. Rente sehr hoch ist, muss ein Anteil versteuert werden. Experten sagen jedoch bereits heute hervor, dass die gesetzliche Rente allein in Zukunft nicht für die Alterversorgung reichen wird.

Hat der Rentner während seines Berufslebens eine Betriebsrente in Form einer Direktversicherung abgeschlossen, so muss er im Rentenalter von dem ihm zustehende Geld aus der Direktversicherung lediglich den Ertragsteil versteuern. Der festgelegte Anteil liegt derzeit bei 18% vom Gesamtbetrag der zu versteuern ist.

Um also für das Alter finanziell abgesichert zu sein, sollte man auf jeden Fall eine zusätzliche Absicherung vornehmen und den steuerlichen Aspekt dabei nicht aus den Augen verlieren

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Wichtiger Baustein für die Altersvorsorge

Die Betriebsrente, die in den meisten Fällen als Direktversicherung abgeschlossen wird, ist ein wichtiger Baustein für die Altersversorgung. Besonders von Bedeutung ist dies für Führungskräfte, da diese wegen der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung einen großen Teil Ihrer zukünftigen Rente privat absichern müssen. Die Direktversicherung als Betriebsrente stellt daher für diesen Arbeitnehmerkreis eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge da.

Der Arbeitnehmer sollte das Angebot des Arbeitgebens genau prüfen, bevor er einen Vertrag abschließt. In den meisten Fällen hat der Arbeitgeber mit einem Versicherer einen Tarif ausgehandelt. Dieser kann gut sein, muss es jedoch nicht. Eine Prüfung durch einen neutralen Fachmann ist daher immer sinnvoll und das Honorar gut investiert. Schließlich geht es um viel Geld. Ist das Angebot des Arbeitgebers gut, steht einer Unterschrift in der Regel nichts im Wege.

Auch das Einholen eines eigenen Angebotes bei einem anderen Anbieter kann sinnvoll sein. Mit dem Arbeitgeber muss dann verhandelt werden, in wie weit dieses Angebot als Betriebsrente genutzt werden kann.

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Kündigung von Direktversicherungen

Wenn ein Arbeitnehmer eine Direktversicherung für die er per Gehaltsumwandlung gezahlt hat kündigt, erhält er gemäß einem Urteil keinen Rückkaufwert.

Das bedeutet nicht, dass das Ersparte dadurch weg ist. Den angesparten Betrag erhält der Arbeitnehmer frühestens mit 60 Jahren wahlweise als Einmalzahlung oder als mtl. Rente ausgezahlt. Dies kann für Arbeitnehmer, die Arbeitslosengeld II beziehen sogar von Vorteil sein. Bei der Vermögensfeststellung für die Ermittlung, ob dem Arbeitnehmer ALG II zusteht dürfen Vermögen, auf die nicht zugegriffen werden kann, nicht hinzugerechnet werden.

Der Tatsache, dass über das angesparte Vermögen erst im Rentenalter verfügt werden kann, sollte man sich also beim Abschluss einer Direktversicherung bereits bewusst sein.

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Betriebliche Direktversicherung: Achtung bei der Auszahlung

Zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung ist es auf jeden Fall sinnvoll und notwenig eine zusätzliche Absicherung sicherzustellen.

Viele größere Betriebe bieten daher eine betriebliche Direktversicherung an. Der Arbeitnehmer zahlt dabei einen Betrag von seinem Einkommen an diese Direktversicherung. Nach Ablauf des Versicherungsvertrages, der meistens zum Ende der aktiven Arbeitszeit des Arbeitnehmers liegt, kann der Betrag dann in einer Summe ausgezahlt werden.

Aber Vorsicht!! Wenn eine betriebliche Direktversicherung nach Ablauf in einer Summe auszahlt wird, muss auf den Auszahlungsbetrag die volle Krankenversicherung gezahlt werden. Der Arbeitnehmer muss dann so viel Kassenbeitrag zahlen, als würde er 10 Jahre lang jeden Monat 1/120stel der Einmalzahlung als Rente erhalten. Beispielhaft dargestellt würde dies bedeuten, dass bei einer Auszahlungssumme von EURO 100.000 ca. 16.000 EURO als Krankenkassenbeitrag abgeführt werden müssen. Dies sollte man schon beim Abschluss einer Direktversicherung berücksichtigen.

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Pauschale Besteuerung der Direktversicherung

Direktversicherungen, die vor dem 31.12.2004 abgeschlossen worden sind und den jährlichen Beitragssatz von 1752 Euro nicht überschritten haben, können mit 20% pauschal versteuert werden. Wurde oder wird nach diesem Datum der Arbeitsplatz gewechselt, kann diese Pauschalversteuerung bestehen bleiben, wenn der Arbeitgeber die Direktversicherung direkt weiterführt oder wenn die Versicherung auf den neuen Arbeitgeber übertragen wird. Diese Beibehaltung der so genannten Alt-Zusage ist unabhängig davon, ob es in der Zwischenzeit arbeitsfreie Zeiträume gab, z.B. aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Kindererziehungszeit. Solange die Beiträge in dieser Zeit privat weitergezahlt wurden oder aber eine Beitragsfreistellung für diesen Zeitraum vorliegt, kann die Pauschalversteuerung von dem neuen Arbeitgeber übernommen werden.

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