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Beiträge in der Kategorie 'Berufsunfähigkeit'

Neues Urteil vom Oberlandesgericht Frankfurt

Bei dem Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Police ist die Nennung aller bestehenden Krankheiten verpflichtend, da sonst der Versicherungsschutz im akuten Krankheitsfall, der zur Berufsunfähigkeit führen könnte, nicht mehr gewährleistet ist.

Das Landgericht Frankfurt entschied zunächst, dass bei Abschluss der Police nicht nur die Krankheiten benannt, sondern auch alle damit zusammenhängenden gravierenden Symptome aufgezählt werden müssten, um diese Pflicht zu erfüllen.

Im aktuellen Fall musste die Betroffene, die bei ihrem Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung angab, unter Heuschnupfen zu leiden, ihren Beruf wegen massiven Atembeschwerden aufgeben. Die Versicherung weigerte sich jedoch zu zahlen, mit der Begründung, sie sei bei Abschluss nicht über alle Symptome ausreichend informiert gewesen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied in diesem Fall im Sinne der Versicherten und bekräftigte deren Argumentation. Die Nennung allgemeiner Krankheitsbilder beinhalte selbstverständlich auch die der für diese Krankheit typischen Symptome. Im aktuellen Fall sei allgemein bekannt und daher davon auszugehen, dass es bei einem Heuschnupfen zu Atembeschwerden kommt. Da die Versicherte ihrer Anzeigepflicht nach Meinung des Gerichtes somit ausreichend nachgekommen sei, gibt es keinen Grund, die in der Police vereinbarten Leistungen zu verweigern, daher ist die Versicherung zur Zahlung verpflichtet.


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Berufsunfähigkeitsschutz könnte teurer werden

Branchenexperten rechnen damit, dass Berufsunfähigkeitsversicherungen ab dem kommenden Jahr teurer werden. Als Grund wird der sinkenden ‚"Rechenzins" genannt, der etwa bei der Garantieverzinsung von Lebensversicherungen sichtbar wird, aber auch Auswirkungen auf andere Versicherungsprodukte hat. Dieser Zins soll Anfang 2007 von derzeit 2,75 auf dann 2,25 Prozent sinken.

Da beispielsweise der Berufsunfähigkeitsschutz mit Hilfe der erwirtschafteten Überschüsse finanziert wird, dürften mit sinkendem Rechenzins die Beiträge steigen. So könnte die Differenz ausgeglichen werden.

Da sich für bereits bestehende Verträge zum Jahreswechsel 2006/2007 keine Änderungen ergeben, rechnen die Assekuranzen mit einem Nachfrageschub in diesem Jahr und vor allem im letzten Quartal.

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Infobroschüre zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Schon seit 2001 haben große Teile der Bevölkerung im Falle der Erwerbsunfähigkeit keinen Anspruch mehr auf eine staatliche Rente. Leer gehen alle aus, die nach 1961 geboren wurden. Diese Gefahr und die damit einhergehende Notwendigkeit, selbst vorzusorgen, ist jedoch immer noch weitgehend unbekannt.

Das Informationszentrum der deutschen Versicherer hat deshalb nun eine neue Infobroschüre herausgebracht, die über die Notwendigkeit der privaten Absicherung informiert. Der Leser erfährt außerdem, worauf es bei der Auswahl der richtigen Berufsunfähigkeitsversicherung ankommt.

Die Broschüre kann kostenlos unter der ebenfalls kostenfreien Telefonnummer 0800/7424375 angefordert werden.

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Wird Berufsunfähigkeitsrente wieder eingeführt?

2001 wurde die Berufsunfähigkeitsrente abgeschafft. Wer nach 1961 geboren ist, hat seither keinerlei Anspruch mehr auf eine staatliche Rente im Falle der Erwerbsunfähigkeit.

Im Zuge der Pläne für eine generelle Rente mit 67 kommen nun aus der SPD Forderungen, die Berufsunfähigkeitsrente wieder einzuführen. Profitieren sollen von ihren Leistungen vor allem solche Arbeitnehmer, die aus gesundheitlichen Gründen ihrem Beruf nicht bis zum Alter von 67 Jahren nachgehen können. Gedacht ist dabei etwa an Dachdecker oder Bauarbeiter.

Generelle Sonderregelungen, mit denen bestimmte Berufsgruppen von der Rente mit 67 ausgenommen werden könnten (so dass sie früher ohne Abschlag in den Ruhestand gehen könnten), lehnt Arbeits- und Sozialminister Franz Müntefering (SPD) ab.

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Berufsunfähigkeitsversicherung mit mehr Sicherheit

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten Absicherungen für alle, die nach 1961 geboren wurden. Dieser Personenkreis hat nämlich keinerlei Anspruch mehr auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente.

Wer seine Berufsunfähigkeitsversicherung rechtzeitig abschließt, der kann zu vergleichsweise günstigen Beiträgen einen wirkungsvollen Schutz vor den finanziellen Folgen der Erwerbsunfähigkeit erreichen. Auseinandersetzungen gibt es allerdings mitunter zwischen Versicherungen und Versicherten über die Frage, wann und in welchem Umfang Zahlungen geleistet werden müssen.

Die ‚"HannoverscheLeben" setzt an diesem Punkt an und will ihren Kunden fortan mehr Sicherheit bieten. Im Leistungsfall soll ‚"die beabsichtigte Entscheidung durch anerkannte Verbraucherschützer" überprüft werden. An den dadurch entstehenden Kosten, so verspricht die Versicherung, werde sie sich ‚"großzügig beteiligen".

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Versicherungen für Wintersportler

Jedes Jahr verunglücken zwischen 58.000 und 60.000 Wintersportler. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz kann ein Unfall bem Wintersport schnell auch zum finanziellen Problem werden, z.B. wenn ein Rücktransport aus dem Winterurlaub notwendig wird.

Stiftung Warentest
nahm Versicherungen unter die Lupe und sagt welche Versicherung für den Wintersportler die richtige ist und welche Versicherungen im Wintersport notwendig sind.

Getestet wurde im Bezug auf Wintersportler speziell die Private Haftpflichtversicherung, Private Unfallversicherung, Berufsunfähigkeits-Versicherung und die Auslandreise-Krankenversicherung verschiedener Gesellschaften.

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Berufsunfähigkeitsversicherung möglichst früh abschließen

Wer nach 1961 geboren wurde, hat keinen Anspruch auf eine staatliche Rente bei Berufsunfähigkeit. Nur rechtzeitige private Vorsorge kann im Ernstfall den finanziellen Absturz verhindern. Deshalb halten Experten die Berufsunfähigkeitsversicherung neben der Kranken- und der Haftpflichtversicherung für eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt.

Gegen Berufsunfähigkeit sollte sich jeder absichern, solange er jung und gesund ist – auch wenn sich viele Menschen gerade in jungen Jahren keine Gedanken über eine mögliche Erwerbsunfähigkeit machen. Gibt es nämlich erst einmal eine längere ‚"Krankengeschichte", wird es schwierig, überhaupt noch eine Versicherung zu finden.

Die Versicherungen müssen nicht jedem Interessenten einen Vertrag anbieten, sie können Anfragen auch ablehnen. Das tun sie, wenn ihnen das Risiko zu hoch erscheint. Und eine solche Ablehnung hat Folgen: Wer zum Beispiel wegen psychotherapeutischer Beschwerden oder Erkrankungen an der Wirbelsäule in Behandlung war oder ist und deshalb bei einer Gesellschaft keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommt, wird in eine Art ‚"schwarze Liste" eingetragen. Das Problem: Auch andere Versicherungsgesellschaften haben Zugriff auf diese Daten. Wer also erst einmal auf der Liste gelandet ist, dürfte Schwierigkeiten haben, noch bei irgendeiner Versicherung angenommen zu werden.

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Maximale Sicherheit bei der privaten Altersvorsorge

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, frühzeitig für das Rentenalter vorzusorgen. Beliebte Altersvorsorge-Bausteine sind Kapitallabensversicherungen und Rentenversicherungen, oftmals kommt für maximalen Schutz der Familie noch eine Risikolebensversicherung hinzu.

Wer absolut ‚"auf Nummer Sicher" gehen will, der kann diesen Versicherungsschutz noch um eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung erweitern. Diese wird - wie der Name bereits sagt – als Zusatz zu einem Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag vereinbart. Diese Zusatzversicherung übernimmt im Fall der Berufsunfähigkeit die Beitragszahlungen für die ‚"Hauptversicherung". Ist der Versicherte nicht mehr erwerbsfähig, fließen also trotzdem die Zahlungen in Lebens- und / oder Rentenversicherung weiter. Die private Altersvorsorge gerät somit durch die Berufsunfähigkeit nicht in Gefahr.

Manche Versicherungen bieten zudem im Rahmen einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung neben der Fortführung der Beitragszahlung auch noch eine Rente für den Fall der Berufsunfähigkeit an.

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Berufsunfähigkeitsversicherung: Ehrlichkeit ist Trumpf

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gleicht zumindest teilweise die finanziellen Einbußen aus, wenn der Versicherte nach Unfall oder Krankheit keiner Beschäftigung mehr nachgehen kann.

Voraussetzung für Zahlungen der Versicherung sind jedoch wahrheitsgemäße Angaben im Versicherungsantrag. Wer hier Angaben zu vorherigen oder bestehenden Krankheiten verschweigt, setzt seinen Versicherungsschutz aufs Spiel.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe stellte erst kürzlich fest, dass der Versicherungsschutz auch dann erlischt, wenn der Grund der Berufsunfähigkeit gar nichts mit den verschwiegenen Krankheiten zu tun hat.

Der Versicherte sollte also im eigenen Interesse darauf achten, dass er wirklich alle erforderlichen Angaben im Versicherungsantrag macht.

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Armutsrisiko Berufsunfähigkeit

Das Risiko ‚"Berufsunfähigkeit" wird häufig unterschätzt. Vor allem jüngere Menschen beschäftigen sich mit diesem Thema kaum – dabei tragen gerade sie ein hohes finanzielles Risiko. Wer nach dem 1.1.1961 geboren ist, hat nach einer Gesetzesänderung vor einigen Jahren keinerlei Anspruch mehr auf die gesetzliche Absicherung bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit. Da laufende Ausgaben wie Miete, Versicherungen, Kreditraten und die allgemeinen Lebenshaltungskosten weiterhin bezahlt werden müssen, fallen Betroffene leicht in ein tiefes ‚"finanzielles Loch". Experten weisen immer wieder darauf hin, dass Berufsunfähigkeit zu den größten Armutsrisiken zählt. Das Geld für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die zu relativ günstigen Konditionen abgeschlossen werden kann, ist deshalb auf jeden Fall gut angelegt

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