Beiträge in der Kategorie 'Berufsunfähigkeit'
Nachträgliche Vereinbarungen
Versicherungen müssen gemäß eines Urteils des Bundesgerichtshofes Ihre Kunden im Falle von nachträglichen Vereinbarungen bei einer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung über die mögliche Risiken und Probleme ausreichend aufklären. Die Versicherung darf nicht Ihre überlegenen Sach- und Rechtskenntnisse ausnutzen und den Versicherten in schwerwiegender Form benachteiligen.
Im dem Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegtem Fall hatte die Versicherung die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente eines Fischwirts nach 2 Jahren eingestellt mit der Begründung, das gemäß einer Zusatzvereinbarung eine neuerliche Überprüfung der Berufsunfähigkeit mit Blick auf eine Umschulung zum Kaufmann vereinbart sei. Der Fischwirt war aufgrund eines Bandscheibenvorfalls zu 100% berufsunfähig. Das Gericht entschied, dass nur eine wesentliche Verbesserung des Gesundheitszustandes eine Einstellung der Zahlung zulassen würde.
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Vergleichen lohnt sich!
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu einer der wichtigsten Versicherungen die es gibt. Besonders für junge Leute ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung besonders interessant, da die Anzahl der Anbieter besonders groß ist. Je Älter der Versicherer wird, umso großer ist die Gefahr, dass er Aufgrund seiner Krankengeschichte vom Versicherer nicht akzeptiert wird.
Aber welche Variante der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Richtige? Um dieser Frage zu beantworten, ist ein Vergleich der einzelnen Versicherer und der entsprechenden Angebote nötig. Der Laie ist an dieser Stelle jedoch in der Regel hoffnungslos überfordert. Die Vielfalt der Versicherungsanbote ist erdrückend und ein Vergleich fast unmöglich.
Um also eine Versicherung wie die Berufsunfähigkeitsversicherung, die im Anspruchsfall natürlich den größtmöglichen Ertrag bringen soll, abzuschließen sollte der Interessant daher auf jeden Fall auf den Rat eines Experten zurückgreifen. Diese Hilfe kostet zwar in der Regel Geld, ist aber im Anbetracht der Wichtigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gut investiert.
Keine KommentareSammelwerk zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Von der Rating-Agentur Franke & Bornberg in Hannover wurde ein Sammelwerk zur Berufsunfähigkeitsversicherung herausgegeben. Dabei wurden insgesamt 299 Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen und 86 selbstständige Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen analysiert. In dem Werk findet man zudem die so genannten Unternehmensratings. Durch diese Ratings wird die Frage beantwortet, wie die einzelnen Versicherer intern beim Risiko der Berufsunfähigkeit aufgestellt sind. Zum Berufsunfähigkeits-Unternehmensrating gehören die Antragsformulare, Antragsprüfung Annahmerichtlinien, Leistungsfallabwicklung, qualifizierte Risikoprüfung und internes Controlling.
Diese Bewertungsverfahren wurden bereits in Jahre 2003 von Franke & Partner modifiziert und der Einhaltung des Transparenzgebotes wurde mehr Gewichtung zu Teil. Zur Vereinfachung der Beratung zum bedarfsgerechten Versicherungsschutz wurden damals die Produkt-Bereiche BUbasis, BUerweiter und ein Rating eingeführt.
Keine KommentareWas ist beim Abschluss zu beachten?
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten auf jeden Fall diese 6 Punkte beachtet werden, damit die Absicherung im Schadensfall auch ausreichend sichergestellt ist bzw. der Versicherungsschutz seitens des Versicherers nicht in Frage gestellt werden kann:
1. Angemessene Versicherungssumme im Vergleich zum Einkommen.
2. Die Laufzeit des Vertrages berücksichtigen. Optimalerweise läuft die Versicherung mindestens bis zum 63. Lebensjahr. Besser ist sogar noch bis zum 65 oder 67 Lebensjahr.
3. Uneingeschränkter Schutz ohne Ausschluss von bestimmten Krankheitsbildern.
4. Keinen verbundenen Schutz z. B. mit einer Kapital-Lebensversicherung wählen.
5. Keine abstrakte Verweisung vereinbaren.
6. Grundsätzlich die gestellten Gesundheitsfragen richtig beantworten
Vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man sich also ausführlich mit den angebotenen Tarifen beschäftigen und evtl. sogar den Ratschlag eines Fachmanns hinzuziehen.
Keine KommentareWas ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit?
Der Unterschied zwischen einer Berufsunfähigkeit und einer Erwerbsunfähigkeit ist relativ einfach erklärt. Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann.
Erwerbsunfähigkeit liegt jedoch erst vor, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, eine Tätigkeit auszuüben. Die Art und der Umfang dieser Tätigkeit sind ¬†dabei nicht entscheidend.
Nimmt man als Beispiel einen ungelernten Hilfsarbeiter, so sind für diesen Arbeitnehmer viele unterschiedliche Tätigkeiten möglich. Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit wird in diesem Fall wahrscheinlich nicht die richtige Absicherung sein, da das Spektrum der möglichen Tätigkeiten sehr groß ist. Für einen gelernten Facharbeiter hingegen kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung erheblich sinnvoller sein, da diese bereits zahlt, wenn der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, unabhängig davon, ob der Versicherte erwerbsunfähig ist.
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung werden daher von der Versicherung im Vorwege diverse Untersuchungen, Bestätigungen und Angaben angefordert.
Im Einzelfall sollte man sich auf jeden Fall von einem Fachmann beraten lassen, welche Versicherung für die persönliche Situation am besten geeignet ist.
Keine KommentareEinkommensverlust bei Berufsunfähigkeit zumutbar
Wenn die Ausübung des Berufes aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr möglich ist, spricht man von Berufsunfähigkeit. Doch die für diesen Fall abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung muss nicht in jedem Fall zahlen, sondern nur dann, wenn kein anderer Beruf als Alternative ausgeübt werden kann oder wenn der Wechsel in einen anderen Beruf für den Versicherten unzumutbar wäre. Das Oberlandesgericht Saarbrücken wies in einem aktuellen Urteil die Klage eines Flugbegleiters ab, der sich mit der Zahlungsweigerung seiner Berufsunfähigkeitsversicherung nicht einverstanden erklärte.
Die Versicherung begründete ihre Weigerung damit, dass der Mann alternativ seinen ursprünglich erlernten Beruf des Altenpflegers ausüben könne und dass dies weder erhebliche Einkommensbußen noch einen sozialen Ansehensverlust nach sich ziehe. Bis zu 13% Einkommensminderung seien nach Ansicht des Gerichts durchaus zumutbar. Der Fall wartet momentan auf die endgültige Entscheidung des Bundesgerichtshofes Karlsruhe, erst dann ist das dort gesprochene Urteil rechtskräftig
Keine KommentareBerufsunfähigkeit bei Selbständigen
Für Selbständige ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung ebenso wichtig wie für Arbeitnehmer. Wie das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil festhielt, muss die Versicherung Selbständigen jedoch nur dann die Berufsunfähigkeitsrente auszahlen, wenn es aufgrund der gesundheitlichen Beschwerden keine Möglichkeit gibt, in dem eigenen Betrieb weiterzuarbeiten, unabhängig von der Art der möglichen Aufgabenfelder. Im aktuellen Fall hat ein Gastwirt seine Versicherung auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verklagt, da er aufgrund seines Rückenleidens nicht mehr als Kellner arbeiten konnte. Nach Ansicht des Gerichts liegt hier keine 50%ige Berufsunfähigkeit vor, da der Gastwirt im Rahmen der Buchführung und der Aufsicht einsatzfähig ist. Die Einstellung eines neuen Kellners, der die Aufgaben des Gastwirts in diesem Bereich übernimmt, stellt keinen unzumutbaren Einkommensrückgang dar. In einem solchen Fall müssen Arbeitsabläufe und Aufgabenfelder umstrukturiert, umorganisiert oder sogar neu geschaffen werden. Erst wenn all dies nicht möglich oder finanziell unzumutbar ist, kann eine Berufsunfähigkeit anerkannt werden.
Keine KommentareBVG stärkt Datenschutz von Versicherten
Positiv wird das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgericht über den stärkeren Schutz bei der Weitergabe gesundheitsrelevanter Daten an Versicherungen von Datenschutzexperten und der Versicherungswirtschaft aufgenommen, das die Rechte der Versichten deutlich stärkt. Auslöser war der Fall einer Frau, der in allen Instanzen abgewiesen wurde, den die Karlsruher Richter jedoch zugunsten der Frau beurteilten. Die Frau hatte sich geweigert, wegen der Inanspruchnahme einer Berufsunfähigkeitsversicherung einer allgemeinen und umfassenden Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht zuzustimmen, welche die Versicherung gefordert hat. Sie stimmte lediglich einer fallweisen Entbindung der Schweigepflicht zu, was der Versicherung jedoch mit Hinweis auf ihre Vertragsbedingungen nicht genügte und die Einstellung der Zahlungen an die seit 1999 berufsunfähige Kundin zur Folge hatte. Nach Ansicht der Verfassungsrichter ist mit dieser Handhabung das Recht der Versicherten auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, welches jedem Patienten zustehen muss. Somit dürfen Versicherte durchaus eingeschränkte Ermächtigungen erteilen, die sich nur auf konkrete, und für die Beurteilung des Falls relevante, Informationen beziehen.
2 KommnentareViele Ablehnungen bei Berufsunfähigkeitsversicherung
Wer noch keine hat, für den wird es immer schwerer eine zu bekommen. Die Aufnahmekriterien der Versicherer für Berufsunfähigkeitsversicherungen werden immer straffer. “Wer bereits Vorerkrankungen hatte oder schon mal die Hilfe eines Psychologen in Anspruch genommen hat, der hat so gut wie keine Chance, eine entsprechende Police zu bekommen”, sagte Peter Grieble, ein Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in einem Interview mit der Welt. Im vergangenen Jahr wurden so über 200.000 eingereichte Anträge abgelehnt. Zu diesem Ergebnis kommt der “map-Report”. Die Sorge der Versicherer sind hauptsächlich psychische Erkrankungen, die in den vergangenen Jahren um 30 Prozent zugenommen haben und heute die Hauptursache für eine Berufsunfähigkeit sind. In den 80er Jahren waren noch Herz-Kreislauf-Erkrankungen an der Spitze. Das Ergebnis der strengen Aufnahmepolitik ist, dass gut 85 Prozent der Bundesbürger nicht gegen Berufsunfähigkeit versichert sind und das der Fall irgendwann mal eintritt, ist gar nicht mal so unwahrscheinlich, denn jeder 5. wird vor Erreichen des Rentenalters berufsunfähig. Besonders junge Menschen sollten sich sputen und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. In jungen Jahren gibt es meistens noch keine Vorerkrankungen.
1 KommentarBerufsunfähigkeitsversicherung wird teurer
Die Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen werden im kommenden Jahr gezwungen sein die Beiträge für ihre Versicherten zu erhöhen. Ursache für die wahrscheinliche Erhöhung ist die Senkung vom Garantiezins für Lebensversicherungen im kommenden Jahr von 2,75 auf 2,25 Prozent. Der Garantiezins dient als Kalkulationsgrundlage für den Aufbau der Deckungsrückstellung im Schadensfall und sinkt die Verzinsung des angesparten Geldes, muss die auftretende Lücke irgendwie anderweitig geschlossen werden. Da könnten z.B. höhere Beiträge für Kunden sein, wie Gerd Frieg vom Heidelberger Finanzdienstleister MLP sagte gegenüber der FAZ sagte, bzw. er hält dieses sogar für sehr wahrscheinlich.
MLP geht in einer Beispielrechnung bei einem Versicherten mit einem Eintrittsalter von 25 Jahren, einem Endalter von 65 Jahren, einer monatlichen BU-Rente im Schadensfall von 1.500 Euro und einer Berufsgruppe mit geringem Risiko von einer Beitragserhöhung um bis zu 7,7 Prozent aus.
Bei einem Eintrittsalter von 35 Jahren würde die zu erwartende Beitragserhöhung immer noch bei 5 Prozent liegen.
Keine KommentareBerufsunfähigkeitversicherung (BUV): Richtige Angaben machen
Bei Vertragsabschluss einer Berufsunfähigkeitversicherung (BUV) sollte daruf geachtet werden unbedingt ehrliche Angaben zu Vorerkrankungen zu machen. Im aktuellen Fall, hielt sich eine Antragstellerin an diese Regel und gab an, unter Heuschnupfen zu leiden. Der gewünschte Vertrag kam zustande.
Nach einiger Zeit musste sie wegen Atembeschwerden ihren Job aufgeben und wollte somit ihre abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen. Die Verischerung wollte allerdings nicht zahlen und verwies darauf, dass die Frau die Atembeschwerden nicht angegeben hatte. Die Richter am Oberlandesgericht Frankfurt (AZ: 7 U 220/04) ahen das allerdings anders und machten dem Versicherer einen Strich durch die Rechnung. Atemnot ist eine unmittelbare Folge von Heuschnupfen und diese Allergie wurde von der Versicherungsnehmerin vor Vetragsbeginn angegeben.
Keine KommentareNachversicherungsoption bei Berufsunfähigkeit
Nicht alle Veränderungen der Lebensumstände (z.B. erhöhtes Gehalt, Heirat, Kinder) können schon bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bedacht werden. Deshalb ist es um so wichtiger, schon beim Abschluss darauf zu achten, ob der Versicherungsträger eine Nachversicherungsgarantie vorsieht, d.h. ob eine spätere Erhöhung oder Ausweitung des Versicherungssschutzes auch ohne nochmalige Risikoprüfung vorgenommen werden kann.
Die meisten Versicherungsunternehmen verzichten in der Regel bei festen Anlässen im Lebenslauf auf eine solche neue Risikoprüfung. Hierzu gehören sowohl familiäre Veränderungen (Heirat, Kinder), berufliche Veränderungen (Abschluss der Ausbildung, Hochschulexamen, Selbstständigkeit) als auch als auch finanzielle Veränderungen (Bau oder Kauf einer Immobilie).
Die Nachversicherungsoption für diese Ereignisse besteht in vielen Fällen jedoch nur bis zum 40. Lebensjahr und der Versicherte hat eindeutige Fristen einzuhalten, um diese Option zu nutzen. Drei Monate, spätestens aber sechs Monate nach Eintritt des Ereignisses sollte der Antrag auf Nachversicherung bei den Versicherungen eingegangen sein, die exakten Fristen sind dem Versicherungsvertrag zu entnehmen oder bei dem Versicherungsunternehmen zu erfragen.
Gibt es diese Nachversicherungsgarantie nicht, und der Versicherungsträger behält sich eine erneute Risikoprüfung vor, können selbst kleinste Veränderungen am Gesundheitszustand des Versicherten dazu führen, dass eine Erhöhung der Berufsunfähigkeits-Rente verhindert oder nur durch Zuschläge möglich oder aber ein geringerer Versicherungsschutz gewährleistet wird.
Keine KommentareNeues Urteil vom Oberlandesgericht Frankfurt
Bei dem Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Police ist die Nennung aller bestehenden Krankheiten verpflichtend, da sonst der Versicherungsschutz im akuten Krankheitsfall, der zur Berufsunfähigkeit führen könnte, nicht mehr gewährleistet ist.
Das Landgericht Frankfurt entschied zunächst, dass bei Abschluss der Police nicht nur die Krankheiten benannt, sondern auch alle damit zusammenhängenden gravierenden Symptome aufgezählt werden müssten, um diese Pflicht zu erfüllen.
Im aktuellen Fall musste die Betroffene, die bei ihrem Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung angab, unter Heuschnupfen zu leiden, ihren Beruf wegen massiven Atembeschwerden aufgeben. Die Versicherung weigerte sich jedoch zu zahlen, mit der Begründung, sie sei bei Abschluss nicht über alle Symptome ausreichend informiert gewesen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied in diesem Fall im Sinne der Versicherten und bekräftigte deren Argumentation. Die Nennung allgemeiner Krankheitsbilder beinhalte selbstverständlich auch die der für diese Krankheit typischen Symptome. Im aktuellen Fall sei allgemein bekannt und daher davon auszugehen, dass es bei einem Heuschnupfen zu Atembeschwerden kommt. Da die Versicherte ihrer Anzeigepflicht nach Meinung des Gerichtes somit ausreichend nachgekommen sei, gibt es keinen Grund, die in der Police vereinbarten Leistungen zu verweigern, daher ist die Versicherung zur Zahlung verpflichtet.
Keine KommentareBerufsunfähigkeitsschutz könnte teurer werden
Branchenexperten rechnen damit, dass Berufsunfähigkeitsversicherungen ab dem kommenden Jahr teurer werden. Als Grund wird der sinkenden ‚"Rechenzins" genannt, der etwa bei der Garantieverzinsung von Lebensversicherungen sichtbar wird, aber auch Auswirkungen auf andere Versicherungsprodukte hat. Dieser Zins soll Anfang 2007 von derzeit 2,75 auf dann 2,25 Prozent sinken.
Da beispielsweise der Berufsunfähigkeitsschutz mit Hilfe der erwirtschafteten Überschüsse finanziert wird, dürften mit sinkendem Rechenzins die Beiträge steigen. So könnte die Differenz ausgeglichen werden.
Da sich für bereits bestehende Verträge zum Jahreswechsel 2006/2007 keine Änderungen ergeben, rechnen die Assekuranzen mit einem Nachfrageschub in diesem Jahr und vor allem im letzten Quartal.
Keine KommentareInfobroschüre zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Schon seit 2001 haben große Teile der Bevölkerung im Falle der Erwerbsunfähigkeit keinen Anspruch mehr auf eine staatliche Rente. Leer gehen alle aus, die nach 1961 geboren wurden. Diese Gefahr und die damit einhergehende Notwendigkeit, selbst vorzusorgen, ist jedoch immer noch weitgehend unbekannt.
Das Informationszentrum der deutschen Versicherer hat deshalb nun eine neue Infobroschüre herausgebracht, die über die Notwendigkeit der privaten Absicherung informiert. Der Leser erfährt außerdem, worauf es bei der Auswahl der richtigen Berufsunfähigkeitsversicherung ankommt.
Die Broschüre kann kostenlos unter der ebenfalls kostenfreien Telefonnummer 0800/7424375 angefordert werden.
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