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Neue BU-Versicherung von Continentale
Die Continentale bietet eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung namens BU-Vorsorge Premium an. Das Neue an dieser Police ist, dass die Berufsbilder für die Beitragsberechnung mit jetzt 6 Berufsgruppen viel differenzierter betrachtet wird. Außerdem wird ein Qualifikationsbonus berücksichtigt.
Continentale-Vorstandsmitglied Heinz Jürgen Scholz erklärt, dass durch diese differenziertere Beitragsberechnung bei vielen Berufen attraktivere Beiträge angeboten werden können. Trotzdem müssen die Versicherten nicht auf wichtige Qualitätsmerkmale verzichten, betont Scholz.
So verzichtet die Continentale auch weiterhin auf die so genannte abstrakte Verweisung, d.h. es ist immer der zuletzt ausgeübte Beruf versichert. Außerdem kann die BU-Vorsorge Premium bei bestimmten Ereignissen wie z.B. Heirat oder Geburt eines Kindes flexibel an neue Lebensumstände angepasst werden. Bei finanziellen Engpässen besteht auch die Möglichkeit der vorzeitigen Beitragsfreistellung.
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Was bei der BU-Versicherung beachtet werden muss
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Im Falle einer Berufsunfähigkeit sorgt sie für finanzielle Sicherheit und verhindert eine existenzbedrohliche Notlage. Deshalb sollte jeder eine BU-Versicherung besitzen. Doch die Anbieter und Tarife sind so vielfältig, dass es schwierig scheint, die richtige Police auszuwählen. Das Experten-Onlineportal VNR hat die wichtigsten Punkte zusammengestellt, die bei der Auswahl einer BU-Versicherung berücksichtigt werden sollten:
Wichtig ist, dass ein ausreichend hoher Versicherungsschutz gewählt wird. Als Faustregel kann man sich merken, dass die vereinbarte Rente mindestens 80% des letzten Nettoeinkommens betragen sollte, um den aktuellen Lebensstandard zu sichern. Auch sollten nur Verträge mit langer Laufzeit abgeschlossen werden. Es wird empfohlen, dass diese mindestens bis zum 63. Geburtstag des Versicherten reichen soll, noch besser ist eine Laufzeit bis zum Alter von 65 oder 67 Jahren.
Die Police sollte auf jeden Fall eine Nachversicherungsgarantie beinhalten, d.h. der Versicherungsschutz kann im Laufe der Zeit angepasst werden, wenn sich die Lebensumstände des Versicherten ändern. Das ist z.B. der Fall, wenn er Kinder bekommt. Der Tarif sollte auf keinen Fall die so genannte “abstrakte Verweisung” enthalten. Diese besagt, dass keine Leistungen erbracht werden, wenn der Versicherte aufgrund einer Berufsunfähigkeit in seinem erlernten oder ausgeübten Beruf nicht mehr, eventuell aber in einem anderen tätig sein kann.
Grundsätzlich sollte eine BU-Versicherung nie mit einer Kapital-Lebensversicherung gekoppelt werden. Bei diesen Versicherungskombis fließt nämlich in der Regel nur ein geringer Beitragsanteil in die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Keine KommentareImmer mehr Frührentner wegen psychischer Erkrankungen
Wie die Techniker Krankenkasse (TK) am Donnerstag unter Berufung auf Zahlen der Deutschen Rentenversicherung mitteilte, gehen immer mehr Menschen aufgrund psychischer Erkrankungen in Frührente. Im letzten Jahr waren es in Nordrhein-Westfalen rund 14.300 Männer und Frauen, das sind 33% mehr als noch im Jahr 2006.
Laut der TK sind 40% aller Frührenten auf psychische Erkrankungen wie Burn-Out-Syndrom, Depressionen oder Neurosen zurückzuführen. Die Betroffenen waren im letzten Jahr im Durchschnitt 48 Jahre alt. Die Zahlen gelten übrigens nicht nur für Nordrhein-Westfalen, auch in anderen Bundesländern ist eine ähnliche Entwicklung zu beobachten.
Seit dem Jahr 2000 ist die Anzahl der psychisch bedingten Krankschreibungen ebenfalls dramatisch angestiegen, nämlich um 75%. Dem TK-Sprecher Christian Elspas zufolge liegt dies vor allem an einer deutlich veränderten Arbeitswelt. Dazu gehöre unter anderem, dass immer mehr Beschäftigungsverhältnisse befristet seien, die Produktivitätsschraube ständig gedreht werde und die Arbeitnehmer oft immer und überall erreichbar sein müssen oder wollen.
Keine KommentareNur wenige bekommen gute BU-Angebote
Die Stiftung Warentest hat 274 Fälle von Versicherten einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) untersucht, die auf einen Leseraufruf hin berichtet wurden, und herausgefunden, dass nur wenige Kunden die tollen Angebote erhalten, mit denen die Versicherungen werben.
Von den 274 Fällen bekamen nur 66 Leser tatsächlich die BU-Versicherung, die sie wollten, in drei Viertel der Fälle erhielten die Kunden eine weniger gute oder gar keine Police. Zwar schlossen 56 Kunden dennoch eine Versicherung ab, aber mit deutlichen Leistungseinbußen wie z.B. geringerer Rente, kürzerer Laufzeit, Ausschluss einer oder mehrerer Krankheiten oder mit Zahlung eines Zusatzbeitrags. In 152 Fällen kam überhaupt kein Vertrag zustande, wobei in 70 Fällen der Versicherer und in 82 Fällen der Interessent eine Versicherung ablehnte. Die Hauptursache für die Probleme beim Abschluss der BU-Versicherung waren vorhandene oder vom Versicherer für die Zukunft befürchtete Erkrankungen des Versicherten, berichtet die Stiftung Warentest.
Bei einer parallel durchgeführten Online-Befragung von 1200 Personen zeigte sich, dass nur 700 der Befragten eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzen. Von diesen berichteten 70%, dass ihr Vertragsabschluss problemlos verlaufen sei. Doch auch hier erhielten 19% der Befragten nur Verträge mit Ausschluss, Risikozuschlägen oder beidem.
Keine KommentareBU-Versicherung auch bei Betriebsschließung
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hat ein Selbstständiger auch dann Anspruch auf den Versicherungsschutz seiner Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), wenn er seinen Betrieb schließen muss (Az.: 7 U 284/08). Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherte nachweisen kann, dass eine Umorganisation des Betriebes nicht möglich ist.
Das OLG hob mit seinem Urteil eine frühere Entscheidung der Vorinstanz, des Landgerichts Frankfurt auf, gegen das der Kläger Berufung eingelegt hatte. Der Mann, ein Inhaber einer Textilreinigung, hatte eine Kapitallebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Laut Vertrag sollte die Lebensversicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit beitragsfrei werden. Diese verweigerte die Freistellung jedoch, das der Mann seinen Betrieb aus gesundheitlichen Gründen schließen musste. Die Versicherung arguementierte, dass der Mann seine Textilreinigung so umorganisieren müsse, dass eine Schließung verhindert hätte werden können.
Das OLG folgte dieser Argumentation nicht, sondern erklärte, dass der Betrieb ohne die Mitarbeit des Klägers nicht rentabel hätte weitergeführt werden können, weil der Kläger in Vollzeit in seiner Reinigung mitgearbeitet habe.
Keine Kommentare76% der Deutschen haben keine BU-Versicherung
Wie das “Handelsblatt” mit Verweis auf die Versicherungswirtschaft berichtet, besitzen nur 24% aller deutschen Haushalte eine Berufsunfähigkeitsversicherung. In Deutschland existierten Ende letzten Jahres gerade einmal 16,6 Millionen BU-Policen – das sind im Vergleich zu 70 Millionen Lebensversicherungen erschreckend wenig. Schließlich gehört die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt, da sie im Falle einer Berufsunfähigkeit die Existenz absichert.
Doch auch die bestehenden BU-Policen sind oftmals nicht ausreichend. Laut den Daten des Rating- und Analysehauses Franke & Bornberg liegt der Anspruch von 70-90% der Policen bei einer Berufsunfähigkeitsrente von weniger als 1000 Euro pro Monat. Die durchschnittliche Rente bei Berufsunfähigkeit beträgt sogar gerade einmal 558 Euro monatlich. Michael Franke kritisiert, dass dies deutlich zu wenig ist und kaum die Existenz sichern kann. Als Grund für den zu niedrigen Anspruch nennt er eine nicht bedarfsgerechte Beratung.
Das Problem besteht jedoch darin, dass viele Interessenten nicht zuletzt wegen des Fragenkatalogs zur Gesundheit abgelehnt werden und die Versicherungsprämien gerade in den Branchen, die eine BU-Police dringend bräuchten, extrem hoch sind. So sind z.B. die BU-Tarife für einen Straßenbauer vier Mal so hoch wie für einen Notar, dabei kann sich ein Notar vermutlich eine höhere Prämie viel eher leisten als ein Straßenbauer.
Keine KommentareLSG: Verweisung auf zumutbaren anderen Beruf rechtmäßig
Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz ist es zulässig, dass ein gelernter Bauschlosser im Falle einer Berufsunfähigkeit auf die Tätigkeit als Schlossmacher verwiesen wird und keine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhält (Az.: L 2 R 20/08).
Im konkreten Fall lag bei dem 1960 geborenen Bauschlosser nach Einschätzung des Rentenversicherungsträgers eine Berufsunfähigkeit vor, weil er wegen “gesundheitlichen Unvermögens” nicht mehr in der Lage war, seinen erlernten Beruf auszuüben. Es wurde von ihm verlangt, als Kassierer an einer Tankstelle zu arbeiten, wogegen er Klage erhob.
Das Gericht sah es zulässig und in sozialer Hinsicht als zumutbar an, den Mann als Schlossmacher arbeiten zu lassen. Grund: Ein gelernter Bauschlosser kann nach einer Anlernzeit von höchstens drei Monaten als vollwertiger Schlossmacher arbeiten. Auch sei das Anforderungs- und Belastungsprofil dieser Tätigkeit mit der gesundheitlichen Situation des Klägers zu vereinbaren, wie zwei berufskundliche Sachverständige bestätigten.
Keine KommentareDVAG: Tipps zur Pflege- und BU-Versicherung
Die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) gibt den Verbrauchern anlässlich des Internationalen Tags der Pflege (12. Mai) hiflreiche Tipps bei der Auswahl einer guten Pflege- und Berufsunfähigkeitsversicherung:
Demnach sollte eine gute Pflegeversicherung die Auszahlung einer lebenslangen Rente im Pflegefall bieten. Die Höhe dieser Auszahlung ist in der Regel abhängig von der Pflegestufe. Wichtig ist, dass der Versicherungsschutz sofort beginnt und das ab diesem Zeitpunkt auch keine Beiträge mehr gezahlt werden müssen. Eine gute Pflegeversicherung zeichnet sich auch dadurch aus, dass der Versicherungsschutz auch ohne neue Gesundheitsprüfung angepasst werden kann und dass sich die Police mit anderen Lebens- und Rentenversicherungen kombinieren lässt.
Bei dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist darauf zu achten, dass im Vertrag auf eine abstrakte Verweisung verzichtet wird. Das bedeutet, dass der Versicherer im Fall einer Berufsunfähigkeit den Versicherten nicht auf eine andere Tätigkeit verweist, sondern der Gesundheitszustand nur hinsichtlich des aktuell ausgeübten Berufs beurteilt wird. Wichtig ist außerdem, dass die Berufsunfähgkeit anerkannt wird, wenn sie von einem Arzt für voraussichtlich sechs Monate prognostiziert wird. Es ist darauf zu achten, dass der Versicherte sein Geld rückwirkend erhält, wenn die Berufsunfähigkeit nach anfänglicher Unklarheit attestiert wird. Auch bei einer verspäteten Meldung sollten rückwirkende Zahlungen möglich sein. Weitere Kritieren für eine gute BU-Versicherung sind: weltweiter Versicherungsschutz, die Möglichkeit zur nachträglichen Aufstockung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung sowie ein günstiger Tarif für Berufseinsteiger.
Keine KommentareBU-Aufnahme bei psychischen Problemen schwierig
Der häufigste Grund (35,6%) für eine Berufsunfähgkeit (BU) sind psychische Erkrankungen. Doch gerade dies ist auch ein entscheidendes Kriterium bei der Gesundheitsprüfung der Berufsunfähigkeitsversicherungen. Denn wie Beate-Kathrin Bextermöller von der Stiftung Warentest berichtet, ist es für Menschen mit psychischen Problemen und Menschen, die bereits eine Therapie gemacht haben, sehr schwierig, eine BU-Versicherung zu bekommen.
Dabei können auch Anträge von Personen abgelehnt werden, die sich noch gar nicht in therapeutischer Behandlung befinden. Es reicht z.B. aus, dass sie als Kinder oder Jugendliche mit Ritalin (einem Medikament mit dem Wirkstoff Methylphenidat) behandelt wurden. Dieses Arzneimittel wird üblicherweise bei einer Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) verordnet. Von ADHS, das als psychische Störung gilt, sind in Deutschland Schätzungen zufolge ca. 4-8% der Schulkinder betroffen.
Eine gute BU-Versicherung ist wichtig, weil sie im schlimmsten Fall den finanziellen Ruin verhindert. Selbst vorbelastete Verbraucher sollten deshalb versuchen, eine Police abzuschließen.
Keine KommentarePräzise Berufsbeschreibung in der BU-Versicherung
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln erfordert die Inanspruchnahme von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung eine präzise Arbeitsbeschreibung. Aus dieser muss hervorgehen, welche konkrete Arbeit der Versicherte in welchem Umfang ausgeübt hat (Az.: 5 U 237/06).
Im konkreten Fall ging es um einen Fahrlehrer, der einen Bandscheibenvorfall erlitt. Weil er deshalb seine Tätigkeit als Fahrlehrer zu mindestens 50% nicht mehr ausüben wollte, wollte er seine BU-Versicherung in Anspruch nehmen. Diese weigerte sich jedoch zu zahlen und der Mann klagte.
Die Richter wiesen die Klage jedoch ab, weil die Angaben des Mannes zum Umfang seiner Tätigkeit widersprüchlich waren und nicht klar wurde, welchen Beruf er tatsächlich ausübte. Aus den Steuerunterlagen des Klägers war ersichtlich, dass er neben seiner Tätigkeit als Fahrlehrer auch noch ein Sportbekleidungsgeschäft betrieb. Der Antragsteller ist jedoch verpflichtet, seine Berufsunfähigkeit hinsichtlich seiner Tätigkeiten genau zu belegen, was der Kläger nicht konnte. Deshalb stimmten die Kölner Richter der Versicherung zu und unterstützte deren Weigerung, Leistungen zu erbringen.
Keine KommentareKleingedrucktes in der BU-Versicherung
Berufsunfähigkeits-Policen unterscheiden sich teilweise erheblich in ihren Versicherungsbedingungen. Deshalb ist es für Versicherte um so wichtiger, sich in ihren Vertragsunterlagen das Kleingedruckte genau durchzulesen, empfehlen die “Ad-Hoc-News”. Es gibt mehrere Punkte, auf die Versicherte bei der Auswahl einer guten Berufsunfähigkeits-Versicherung achten sollten. Einer dieser Punkte ist die so genannte abstrakte Verweisung, auf die im Idealfall verzichtet wird.
Außerdem wird zu einer 6-Monats-Prognose statt der bisherigen 3 Jahre geraten, d.h. die Leistungen werden schon erbracht, wenn die Berufsunfähigkeit voraussichtlich länger als 6 Monate (und nicht wie bei vielen alten Verträgen mindestens 3 Jahre) anhält. In vielen Konditionen ist zu lesen, dass eine Rente erst nach einer bestimmten Karenzzeit (in der Regel 6 Monate) gezahlt wird. Besser sind Verträge, die eine Rentenzahlung ab Beginn der Berufsunfähigkeit und rückwirkend vorsehen. Hierbei sind lange Meldefristen günstig.
Außerdem sollte mit Antragsbeginn eine Stundung der Versicherungsbeiträge möglich sein. Wenn das Einkommen wegen der Berufsunfähigkeit wegfällt und die Prämien nicht mehr gezahlt werden können, droht ein Verlust des Versicherungsschutzes. Dies kann nur mit einer Stundung der Beiträge vermieden werden. Grundsätzlich sollte der Versicherungsschutz nicht nur in Deutschland oder in der EU, sondern weltweit gelten.
Keine KommentareBU verlangt begründete Invalidität
Nach einem Urteil des Landgerichts Darmstadt kann eine Berufsunfähigkeit bei der Versicherung nur dann geltend gemacht werden, wenn die bestehende Invalididät konkret und einleuchtend begründet werden kann (Az.: 27 O 292/09). Dabei reichen vage oder wenig nachvollziehbare Angaben der Betroffenen nicht aus.
Im konkreten Fall ging es um einen Mann, der unter psychischen Befindlichkeitsstörungen unbekannter Ursache litt. Der Versicherte gab an, dass bei ihm “alle” Tätigkeiten “nicht mehr drin seien”. Er leide an Konzentrationsstörungen, Müdigkeit und Kraftlosigkeit und könne deshalb seine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben, so seine Erklärung.
Zwar gestanden die Richter dem Mann zu, dass von ihm als medizinischem Laien keine allzu tiefen oder breiten Ausführungen und Erklärungen zu erwarten seien. Aber für eine Anerkennung der Berufsunfähigkeit sei eine detaillierte Darlegung des gesundheitlichen Zustandes erforderlich. Dazu gehöre auch die Fakten darüber, wann und wie oft und lange und in welcher Intensität und über welchen Zeitraum die angegebenen Störungen auftreten und welche tatsächlichen Folgen daraus resultieren.
Keine KommentareBU-Versicherer werden kundenfreundlicher
Das Analysehaus Morgen & Morgen hat in der aktuellen Ausgabe des M& BU-Ratings wieder die deutschen Berufsunfähigkeitsversicherer nach verschiedenen Kriterien unter die Lupe genommen. Untersucht wurden dieses Mal 364 Tarife, von denen 128 Tarife die Höchstwertung (5 Sterne) erzielten. Im letzten Jahr konnten 115 Tarife mit der Höchstwertung überzeugen.
Im Kriterium BU-Kompetenz konnten fast 20% der getesteten Tarife die Bestwertung erzielen, ihre Kompetenz unter Beweis stellen und auch in den übrigen BU-Tests punkten. Dazu gehört die Kundenorientierung bei dem Antragsprocedere, die Bestandsführung, Vorgehen im Leistungsfall, BU-Erfahrung und juristische Auseinandersetzungen. Dr. Martin Zsohar, der Geschäftsführer Product Technology, ist mit dem Ergebnis sehr zufrieden und bezeichnet es als – sowohl für Kunden als auch für die Branche selbst – “sehr erfreulich”.
Als kompetenteste BU-Versicherer ermittelte Morgen & Morgen folgende Gesellschaften (in alphabetischer Reihenfolge): AachenMünchener, Allianz, Alte Leipziger, AXA, DBV, Deutsche Ärzteversicherung, Generali, Gothaer, HDI-Gerling, Swiss Life, Victoria, Volkswohl Bund, Württembergische und Zurich Dt. Herold.
Keine KommentareGroße Wissenslücken bei Berufsunfähigkeit
Eine repräsentative Forsa-Umfrage, die im Auftrag von HDI Gerling durchgeführt wurde, ergab, dass weniger als 20% der Deutschen überhaupt wissen, was Berufsunfähigkeit (BU) bedeutet. Da überrascht es kaum, dass der private Berufsunfähigkeitsschutz der Deutschen auch sehr lückenhaft ist: Nur 43% haben überhaupt eine BU-Versicherung. Selbst die Befragten mit BU-Versicherung sind oft nicht ausreichend geschützt. Vertriebsvorstand Lüder Mehren von HDI-Gerling Leben erklärt, dass die Arbeitskraft für die meisten Menschen die einzige Geldquelle ist, diese aber oft schlechter abgesichert sei als ihr Hausrat oder ihr Auto.
Hinzu kommt, dass viele Deutsche offenbar immer noch blind auf den Staat vertrauen, 52% glauben, dass der Staat einspringt, wenn sie berufsunfähig werden. Das ist jedoch ein fataler Irrtum.
Die meisten der 1000 Befragten gaben an, dass sie aus Angst vor zu hohen Kosten den Abschluss einer BU-Police bislang gescheut haben, dabei ist HDI-Gerling zufolge ein qualitativ hochwertiger BU-Schutz derzeit preiswerter als je zuvor.
Keine KommentareKeine BU-Rente bei Vertretung
Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg vom 12. Februar diesen Jahres hat ein Zahnarzt, dessen Praxis von einem Vertreter weitergeführt wird, keinen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente (Az.: 8 LB 7/08). Begründung des Gerichts: Die zahnärztliche Tätigkeit wurde nicht aufgegeben. Ähnlich urteilte das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt im einem vergleichbaren Fall einige Wochen früher, das zu dem Schluss kam, dass der Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente nur dann besteht, wenn die Praxis aufgegeben wird. Das berichtet das Onlineportal scoop.de.
Im konkreten Fall in Lüneburg ging es um eine mehrfach erkrankte Zahnärztin, die beim zahnärztlichen Versorgungswerk in Niedersachsen für den Zeitraum, in der ein Vertreter ihre Praxis geführt hat, eine Berufsunfähigkeitsrente beantragte. Das Versorgungswerk verweigerte die Zahlung mit der Begründung, dass laut Satzung die Aufgabe der zahnärztlichen Tätigkeit voraussetze. Solange die Zahnärztin aber weiter laufende Einkünfte aus ihrer Praxis beziehe, sei das nicht der Fall. Die Zahnärztin selbst war der Ansicht, dass es ausreiche, wenn sie selbst ihre zahnärztliche Tätigkeit, also ihre Arbeit am Behandlungsstuhl aufgebe.
Dieser Argumentation folgte das OVG nicht. Die Satzung des Versorgungswerkes sehe nicht nur eine tatsächliche, sondern auch eine rechtliche Aufgabe der Tätigkeit für den Erhalt einer Berufsunfähigkeitsrente vor. Das sei jedoch nicht gegeben, wenn die zahnärztlichen Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung des Praxisinhabers erbracht werden.
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