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Beiträge in der Kategorie 'Altersvorsorge'

Altersvorsorge mit Hilfe des Arbeitgebers

Eine wichtige Säule der privaten Altersvorsorge sind so genannte betriebliche Direktversicherungen. In vielen Fällen zahlt der Arbeitgeber Beiträge in eine Lebens- oder Rentenversicherung ein, die zugunsten des Angestellten abgeschlossen wird. Die Aufwendungen dafür kann das Unternehmen in voller Höhe als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.

Wenn der Arbeitgeber sich nicht so großzügig zeigen kann oder will, hat der Angestellte die Möglichkeit, selbst aktiv zu werden. Er kann sich einen Teil seines Einkommens nicht auszahlen lassen, sondern diese Summe direkt an die Versicherung überweisen lassen. Man spricht dann von einer Entgeltumwandlung, die dem Arbeitnehmer spürbare Vorteile bringt: Der Anteil des Gehaltes, das direkt in eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung eingezahlt wird, ist nicht mit Sozialabgaben belastet und muss auch nicht versteuert werden. Das gilt bis zur Bemessungsgrenze von derzeit 2.496 Euro im Jahr.

Auf eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Direktersicherung mit Entgeltumwandlung haben Angestellte übrigens bereits seit Anfang 2002 einen Rechtsanspruch.


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Riester-Rente seit Jahresanfang für Männer teurer

Seit Anfang 2006 herrscht bei vielen Versicherungstarifen ‚"Gleichberechtigung". Die EU-Kommission hatte gegen den heftigen Widerstand der Versicherungsbranche durchgesetzt, dass Frauen und Männer für ihre Versicherungen fortan die gleichen Beiträge zahlen müssen. Die Folge waren so genannte ‚"Unisex-Tarife", die in manchen Bereichen spürbare Nachteile für Männer mit sich bringen.

Das gilt ganz besonders bei Altersvorsorgeprodukten wie der Riester-Rente. Männer haben statistisch eine geringere Lebenserwartung als Frauen, erhalten deshalb im Durchschnitt auch über einen kürzeren Zeitraum hinweg Rentenzahlungen. Diesem Umstand trugen die Versicherungen Rechnung, indem sie Riester-Verträge für Männer bei nominal gleicher monatlicher Rentenleistung zu günstigeren Beiträgen anboten. Seit dem Eingreifen der EU ist damit Schluss, nun müssen Frauen und Männer gleich viel in die Versicherung einzahlen - unabhängig davon, was sie unterm Strich wieder herausbekommen.

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‚"Negative Rendite" in der gesetzlichen Rentenversicherung

Wer heute als Angestellter ins Berufsleben einsteigt, der wird im Laufe seiner Erwerbstätigkeit mehr Geld in die staatliche Rentenkasse einzahlen als er später wieder herausbekommt. Diese ‚"negative Rendite" wird inzwischen von anerkannten Wissenschaftlern vorausgesagt. Ein Minusgeschäft wird der Generationenvertrag nach Berechnungen des Instituts für Wirtschaft und Gesellschaft mit Sitz in Bonn vor allem für die Geburtenjahrgänge ab 1980.

Bundessozialministerin Ulla Schmidt (SPD) allerdings bezweifelt die Aussagen der Forscher und betont, ihrer Meinung nach werde es für Beitragszahler auch in Zukunft eine ‚"deutlich positive" Rendite geben. Das ändere allerdings nichts daran, dass private Altersvorsorge gerade für junge Menschen unverzichtbar sei.

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Rürup: Private Altersvorsorge auf einem guten Weg

Der ‚"Wirtschaftsweise" Bert Rürup sieht die Bundesregierung bei der Förderung der privaten Altersvorsorge auf dem richtigen Weg. Mit Blick auf die nach ihm benannte Rürup-Rente (auch als Basis-Rente bezeichnet) sowie die bereits einige Jahre zuvor eingeführte Riester-Rente stellt der Wissenschaftler fest, noch nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik sei privates Sparen fürs Alter so massiv gefördert worden.

Rürup räumt allerdings auch ein, dass viele Bestandteile der Basis- oder Riester-Rente noch zu kompliziert seien. ‚"Vereinfachen kann man immer noch etwas", so Rürup. Allerdings seien schon wichtige Fortschritte in dieser Richtung gemacht worden. Ein Beispiel: Die staatlichen Zulagen, die Riester-Sparer bekommen, müssen seit 2005 nicht mehr jedes Jahr aufs Neue beantragt werden. Vielmehr gibt es jetzt die Möglichkeit, zu Vertragsbeginn einen so genannten Dauerzulagenantrag zu stellen. Ist dieser einmal bewilligt, entfällt fortan der jährliche Papierkram und das Geld vom Staat fließt automatisch.

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Altersvorsorge: Große Wissenslücken vor allem bei Jüngeren

Obwohl die Zukunft des staatlichen Rentensystems in den Medien ein Dauerthema ist, fühlen sich viele Deutsche über Möglichkeiten der Altersvorsorge nur unzureichend informiert. Eine aktuelle Umfrage, die von der Postbank in Auftrag gegeben wurde, offenbart vor allem bei der jüngeren Generation große Wissenslücken. Dabei wären es gerade die jungen Erwachsenen und die bis 40jährigen, die sich intensiv mit der finanziellen Absicherung ihres Lebensabends beschäftigen müssten. Sie werden nämlich von den Veränderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung besonders stark betroffen sein.

Gut die Hälfte der 2.000 Befragten konnte nicht einmal annähernd eine Summe nennen, die man monatlich beiseite legen müsste, um im Rentenalter finanziell gut über die Runden zu kommen. Gefragt nach sinnvollen Möglichkeiten, private Altersvorsorge zu betreiben, nennen die Teilnehmer der Umfrage vor allem die selbst genutzte Immobilie, die Riester-Rente und Lebensversicherungen. Über die zuletzt erfolgten steuerlichen Änderungen in Zusammenhang mit Kapitallebensversicherungen konnte allerdings kaum ein Befragter Auskunft geben, auch bei Details zur Riester-Rente musste die überwiegende Mehrheit passen.

Mehr Aufklärung zum Thema Altersvorsorge vor allem für die junge Generation scheint also wirklich eine wichtige Aufgabe zu sein, der sich Politik und Versicherungswirtschaft dringend stellen müssen.

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Pflicht zur privaten Altersvorsorge?

Weil das staatliche Rentensystem in der Krise ist, ermuntern Politiker aller Parteien die Deutschen zu mehr privater Vorsorge. Staatliche Zulagen bzw. steuerliche Vergünstigungen wie bei der Riester- und der Rürup-Rente sollen als Anreize dienen. Und tatsächlich haben bereits Millionen Menschen entsprechende private Rentenversicherungen abgeschlossen.

Die große Mehrheit jedoch hat, allen Anreizen zum Trotz, noch keinen Gebrauch von den neuen Altersvorsorge-Instrumenten gemacht. In jüngster Zeit wird deshalb wieder verstärkt der Ruf nach einer Verpflichtung der Deutschen zum privaten Sparen laut. Man müsse, so meinen die Befürworter, die Menschen eben zu ihrem Glück zwingen.

Gegner einer Zwangsabgabe verweisen hingegen darauf, dass man sich die große Gruppe der ‚"Verweigerer" genauer ansehen müsse. Dann werde man schnell feststellen, dass auch viele dieser Menschen gerne fürs Alter sparen würden. Weil jedoch dazu ihr Erwerbseinkommen nicht ausreicht oder sie gar keines beziehen, sondern von staatlicher Unterstützung leben, können sie die Beiträge für eine private Rentenversicherung nicht aufbringen. Und wo kein Geld vorhanden sei, bringe auch ein ‚"Sparzwang" nichts. Wer über ein höheres Einkommen verfügt, auch das zeigen die Statistiken, sorgt ohnehin zumeist schon privat vor – ohne dass ihn der Staat dazu zwingen müsste.

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226 Euro im Monat für die Altersvorsorge

Man findet kaum eine Zeitung oder Nachrichtensendung, in der nicht von den Problemen der Rentenversicherung und einem der zahlreichen Lösungsvorschläge die Rede ist. Dieses Dauerthema beschäftigt aber auch abseits der Medien immer mehr Menschen, und die Einsicht in die Notwendigkeit der privaten Altersvorsorge wächst.

Ganz oben auf der Prioritätenliste steht dabei für die Deutschen auch weiterhin die kapitalbildende Lebensversicherung. Doch auch Rentenversicherungen erfreuen sich großer Beliebtheit, vor allem als Riester-Rente oder Basis-Rente. Die großzügigen staatlichen Förderungen sorgen für zusätzliche Nachfrage.

Eine repräsentative Umfrage unter 2.000 Bundesbürgern ergab nun, dass die Deutschen durchschnittlich 226 Euro im Monat in ihre Altersvorsorge investieren. In diese Berechnung flossen nicht nur klassische Altersvorsorgeprodukte wie die genannten Versicherungen ein, sondern auch Sparpläne und Sparkonten, die fürs Alter ‚"gefüllt" werden. Die Umfrage zeigte allerdings auch, dass es zwischen Ost- und Westdeutschland große Unterschiede gibt, die nicht allein mit dem höheren Lonniveau im Westen erklärt werden können. Während nämlich die Westdeutschen durchschnittlich 237 Euro monatlich sparen, legen die Ostdeutschen nur 171 Euro beiseite.

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Altersvorsorge: Bedarf im Rentenalter richtig einschätzen

Um im Alter den gewohnten Lebensstandard auch nur annähernd halten zu können, ist private Altersvorsorge absolut notwendig. Wieviel Geld man während seines Erwerbslebens ansparen sollte, hängt von vielen Faktoren ab – unter anderem davon, welche Summe im Rentenalter monatlich zur Verfügung stehen soll bzw. muss

Diese Summe ergibt sich aus einer Bedarfsrechnung, in die laufende Kosten für Miete, Versicherungen und Lebensmittel ebenso einfließen wie persönliche Wünsche (zum Beispiel Reisen, Theaterbesuche etc.). Insbesondere für junge Menschen ist es allerdings extrem schwierig, ihren tatsächlichen Bedarf im Rentenalter schon heute korrekt abzuschätzen. Schließlich weiß derzeit niemand, wie sich die Inflation entwickeln wird und wie hoch in 30 oder gar 40 Jahren das Niveau der staatlichen Rente sein wird.

Um die tatsächliche Versorgungslücke im Alter möglichst exakt zu berechnen, empfiehlt sich ein Gespräch mit einem Altersvorsorgeberater. Das können kommerzielle Anbieter sein, doch auch Verbraucherorganisationen stellen entsprechende Berechnungen an. Und gerade weil es sich um eine Rechnung mit mehreren Unbekannten handelt, sollte man im Zweifel lieber ein paar Euro mehr auf die Seite legen – vorausgesetzt, das Einkommen lässt genügend Spielraum.

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BAWAG Versicherung steigert Prämienaufkommen

Die Zuwachsrate der BAWAG Versicherung erhöhte sich 2005 um 35 Prozent auf 113 Millionen Euro. Getragen wurde der Zuwachs vor allem von Produkten mit Einmalprämien, teilt die zur BAWAG P.S.K.-Gruppe zählende Versicherung am Freitag mit.

Produkte mit laufender Prämie legten um 9,4 Prozent zu. Angesichts der aktuellen Pensionsdebatte und des starken Vertriebspartners - der BAWAG P.S.K. - blicke man optimistisch in die Zukunft

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Änderung bei Pensionen

Personen die erstmalig im Jahr 2006 ihre Pensionen beziehen, dürfen seit 1.1.2006 jetzt nur noch 38,4 Prozent Versorgungsfreibetrag von der steuerpflichtigen Pension abziehen. Der Versorgungsfreibetrag beträgt jetzt maximal 2.880 Euro im Jahr.

Ferner kann noch ein Zuschlag in Höhe von 864 Euro von der zu versteuernden Pension in Abzug gebracht werden. Pensionäre die bereits vor dem 1.1.2006 Ihre Pension bezogen haben, für die bleibt der Versorgungsbeitrag in Höhe von 40% erhalten. (Via: Versicherungsblog)

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Besteuerung von Versicherungen mit Neuregelung

Die Erträge aus nachstehenden Versicherungen unterliegen der Besteuerung nach ¬ß 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG : Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, soweit nicht die Rentenzahlung gewählt wird, außerdem Kapitalversicherungen mit Sparanteil sowie Unfallversicherungen mit garantierter Beitragsrückzahlung. Betroffen von der Neuregelung sind Versicherungen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen worden sind. Wird die Versicherungsleistung nach Vollendung des 60. Lebensjahrs und nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsschluss ausgezahlt, ist nach nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags anzusetzen.

Leistungen aus reinen Risikoversicherungen, also Versicherungen ohne Sparanteil (z.B. Risikolebensversicherung, Unfallversicherung ohne garantierte Beitragsrückzahlung u.a.) sind weder Einnahmen aus ¬ß 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG noch aus ¬ß 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Sofern die Leistungen als Rente gezahlt werden, kann eine Besteuerung als sonstige Einkünfte (¬ß 22 Nr. 1 EStG) in Betracht kommen.

Mehr dazu direkt beim Bundesfinanzministerium

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Rürup-Rente vor allem für Selbstständige interessant

Ein weiterer staatlich geförderter Baustein in der privaten Altersvorsorge ist neben der Riester-Rente die neue Rürup-Rente. Diese Basisrente ist nach dem Wissenschaftler Bert Rürup benannt, der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) berät.

Wie bei der Riester-Rente gibt es auch für den Abschluss einer Rürup-Rente Anreize vom Staat. Allerdings handelt es sich hier nicht um direkte Zahlungen, sondern um steuerliche Erleichterungen.

Die Beiträge des Versicherten fließen in eine private Rentenversicherung. Ein steigender Anteil der jährlichen Zahlungen (beginnend mit einem Satz von 60 Prozent im Jahr 2005) kann direkt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Diese Regelung bezüglich der so genannten Vorsorgeaufwendungen macht die Rürup-Rente vor allem für Selbstständige interessant. Sie können schon heute Seuern sparen und zugleich für später vorsogen.

Eine weitere Besonderheit der Rürup-Rente besteht darin, dass der Versicherte mit Erreichen des Rentenalters auf jeden Fall Anspruch auf eine lebenslange Rente erhält. Anders als bei Riester-Verträgen kann er sich nicht für die Auszahlung des Betrags in einer Summe entscheiden, der Versicherte hat also kein Kapitalwahlrecht.

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Lebenserwartung unterschätzt: Zu wenig Altersvorsorge

Die Deutschen werden im Durchschnitt deutlich älter als sie denken. Das ist erfreulich, führt aber mitunter zu einem finanziellen Problem: Wie eine Umfrage im Auftrag der Allianz ergab, schätzen die Menschen mit der eigenen Lebenserwartung auch ihre Rentenbezugsdauer zu niedrig ein. Das wiederum führt dazu, dass dem Thema Altersvorsorge zu geringes Interesse beigemessen wird.

So konnte bei der Befragung nur ein kleiner Prozentsatz einigermaßen präzise Angaben zur Höhe der staatlichen Zuschüsse machen, die es für die Riester-Rente gibt. Weniger als zehn Prozent der befragten jungen Berufstätigen hatten bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen, und nur etwa ebenso wenige Befragte fühlten sich ausreichend informiert.

Die Versicherungswirtschaft geht aber davon aus, dass die Attraktivität der staatlichen Zulagen zur Riester-Rente in den nächsten Jahren zusehends bekannter wird. Von 114 Euro Grundzulage im Jahr 2006 steigt die jährliche Förderung bereits im Jahr 2008 auf 154 Euro. Darauf wollen die Versicherungen ih ihrer Werbung künftig noch deutlicher hinweisen.

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Steuerliche Anreize für die Altersvorsorge

Wer frühzeitig für seinen Lebensabend vorsorgt, wird vom Staat belohnt. Ob Riester-Rente, private Rentenversicherung oder betriebliche Altersvorsorge – das Alterseinkünftegesetz gewährt Sparern steuerliche Vorteile.

Bis zu 12.000 Euro kann derzeit jeder Bundesbürger jährlich als Beitragszahlungen von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen, die Steuerlast sinkt dadurch deutlich.

Insgesamt dürfen im Jahr 2006 die Beitragszahlungen zu 62 Prozent (bis zum Erreichen der Höchstgrenze) angerechnet werden. Jedes Jahr steigt dieser Prozentsatz um weitere zwei Prozent, bis im Jahre 2025 die Aufwendungen für Beiträge zu 100 Prozent steuerlich geltend gemacht werden dürfen. Die Höchstgrenze liegt dann laut Gesetz bei 20.000 Euro im Jahr.

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Riester-Rente als Vorbild: Ersatz für gestrichene Eigenheimzulage

Nach dem Wegfall der Eigenheimzulage wird in der Großen Koalition über einen Ersatz für die bisherige Förderung nachgedacht. Bis Ende 2005 konnten Hauskäufer und Bauherren acht Jahre lang jährlich bis zu 1.250 Euro in ihre Finanzierung einplanen. Familien mit Nachwuchs erhielten zusätzlich eine Kinderzulage.

Zum 1. Januar 2006 wurde die bisherige Regelung gestrichen. Nun planen Politiker von CDU/CSU und SDP, ab 2007 oder 2008 eine neue Form der Förderung einzuführen, die dem Charakter der Immobilie als Altersvorsorge stärker Rechnung trägt. Als Vorbild wird das System der Riester-Rente genannt.

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