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Beiträge in der Kategorie 'Altersvorsorge'

Lebensversicherung muss nicht zur Prozessfinanzierung eingesetzt werden

Eine Lebensversicherung, die der Altersvorsorge dient, muss nicht zwangsläufig verkauft werden, damit gerichtliche Prozesskosten abgedeckt werden können, so das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken.

Im konkreten Fall hatte das Amtsgericht Zweibrücken einer Frau die Prozesskostenhilfe für ein familienrechtliches Verfahren verweigert, da - so die Begründung des Gerichts - die Frau über eine Lebensversicherung mit einem aktuellen Rückkaufwert von 4200 Euro besitze und diese zur Prozessfinanzierung einzusetzen habe. Dieser Argumentation folgte das OLG nicht, sondern gab der Beschwerde der Klägerin statt, für die die bis 2026 laufende Lebensversicherung eine Maßnahme zur privaten Altersvorsorge darstellt. Da die Frau bislang nur Rentenansprüche in Höhe von 200 Euro erworben habe, sei sie auf die zusätzliche Altersvorsorge dringend angewiesen, deshalb komme eine vorzeitige wirtschaftliche Verwertung der Lebensversicherung nicht in Frage, so das Gericht.


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Altersvorsorge im öffentlichen Dienst muss sich ändern

Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil (IV ZR 74/06) entschied ist die Berechnung der tariflich festgelegten Startvorschriften für die Altersvorsorge im öffentlichen Dienst grundsätzlich verfassungsgemäß, aber andere Punkte der Regelung wie die ungleiche Behandlung von langjährigen und rentenfernen Anwärtern sind nach Ansicht der Karlsruher Richter nicht verfassungskonform.

Bei der Berechnung der Rente im öffentlichen Dienst wird das so genannte Näherungsverfahren eingesetzt, laut dem nur die Arbeitnehmer eine Vollrente von 100% erhalten, die 44,44 Dienstjahre absolviert haben. Mitarbeiter oder Akademiker, die erst später in den öffentlichen Dienst eingetreten sind und somit weniger Pflichtjahre aufweisen, müssen mit sehr hohen Abschlägen rechnen. Das Näherungsverfahren als ausschließliche Berechnungsgrundlage sieht das BGH als möglicherweise nicht konform mit Art. 3 Abs. 1 GG an.

Jetzt sind die Tarifvertragsparteien gefragt, die durch das Urteil unwirksam gewordenen Regelungen durch neue zu ersetzen und den frühestens zum 31.12.2007 kündbaren Tarifvertrag aus dem Jahr 2002 zu ersetzen.

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Drohende Altersarmut trotz prall gefüllter Rentenkassen

Laut einer Studie der Deutschen Rentenversicherung Bund und dem Bundesarbeitsministerium “Altersvorsorge in Deutschland 2005″ werden künftige Generationen ohne zusätzliche konsequente betriebliche und private Altersvorsorge kaum noch den Lebensstandard der heutigen Rentner erreichen können. Schon die heute 46-50jährigen Arbeitnehmer erhalten bei Rentenantritt nur noch durchschnittlich 88% der heute ausgezahlten Netto-Rente, obwohl der soeben von dem Bundeskabinett verabschiedeten Rentenbericht 2007 die Rentenkassen gut gefüllt sind und eine Erhöhung der Renten in Aussicht gestellt wurde. Bei den Jahrgängen von 1957-1961 verlassen sich 16-25% immer noch ausschließlich auf die gesetzliche Rente, im Westen Deutschlands sind dies 15% der Männer und 24% der Frauen. Im Osten Deutschland haben 27% der Männer und 18% der Frauen keine Zusatzversorgung. Gerade für Frauen ist eine private oder betriebliche Zusatzversorgung jedoch unabdingbar, denn jetzt schon droht den Mittvierzigerinnen eine um 16% niedrigere Rente als den heute 65-Jährigen. Ungefähr 13% der Frauen werden ohne Zusatzversorgung mit einem Netto-Alterseinkommen von unter 300 Euro auskommen müssen. VdK-Vizepräsidentin Ulrike Mascher fordert angesichts dieser Ergebnisse eine spürbare Erhöhung der Anstrengungen, die von der Politik in diesem Thema geleistet werden. Mascher sieht eine Einführung einer Mindestrente als notwendig an, mit der auch für Geringverdiener eine Rente in Höhe von 75% eines Durchschnittverdieners ermöglicht wird.
Experten gehen davon aus, dass es in den nächsten 15 Jahren eine Anhebung der Renten um jährlich 1,7% im Durchschnitt geben wird, doch diese werden die Inflation nicht ausgleichen können, warnt der Sozialverband SoVD. Deshalb ist eine Zusatzversorgung unbedingt notwendig, insbesondere für Arbeitnehmer im Osten Deutschlands, da hier aktuell noch relativ wenig private und betriebliche Altersvorsorge betrieben wird, so Rentenversicherungs-Präsident Herbert Rische. Doch gerade hier muss mit sinkenden Renten gerechnet werden, die Folge der rückläufigen Beitrags- und Beschäftigungszeiten und damit sinkenden Anwartschaften sind. Ohne Zusatzversorgung droht Altersarmut, warnt Rische. Annelie Buntenbach, Ko-Vorsitzende der Deutschen Rentenversicherung Bund, sieht ein hohes Risiko auch für Beschäftigte im Niedriglohnsektor oder in unsicheren Arbeitsverhältnissen sowie für Langzeitarbeitslose.

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Was zu einer guten Altersvorsorgeberatung gehört

Für den Verbraucher ist die Frage nach der persönlichen Altersvorsorge schwierig, zu viele Modelle und Alternativen gibt es, da kann kaum jemand den Überblick behalten, geschweige denn, alle Vor- und Nachteile der einzelnen Möglichkeiten gegeneinander abwägen. Hilfe versprechen Versicherungsmakler, Honorarberater, Vertreter oder Mehrfachagenten, doch wer berät am besten?
Thomas Bieler, Altersvorsorgeexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, weiß, eine gute und umfassende Beratung kann nur dann erfolgen, wenn der Beratende den Kunden und seine Situation gut kennt. Dazu gehört prinzipiell der gesamte Hintergrund des Kunden, einschließlich der bereits durchgeführten Vorsorgemaßnahmen und der persönlichen Wünsche und Pläne. Um sich hier ein umfassendes Bild machen zu können, sind ausführliche Gespräche nötig.

Bei den einzelnen Angeboten sind jedoch auch für den Kunden die Interessen des Anbieters zu beachten, so ist zwar ein Versicherungsvertreter durchaus in der Lage eine gute Beratung durchzuführen, doch erhält er selbst nur eine Provision, wenn er dem Kunden eine Versicherung des eigenen Hauses verkauft. Makler bezeichnen sich selbst als unabhängig, aber da die Provisionen und Courtagen der einzelnen Versicherungsunternehmen durchaus unterschiedlich hoch ausfallen können, kann auch hier die Empfehlung von finanziellen Interessen des Maklers beeinflusst sein.

Viele Experten raten deshalb zu Honorarberatern, die von dem Kunden direkt pauschal bezahlt werden, eine einmalige Beratung kostet im Durchschnitt zwischen 100-150 Euro, kann aber auch - gegen Bezahlung - von Verbraucherzentralen durchgeführt werden. Im Idealfall verfügt der Berater über eine ausgewiesene Qualifikation als Fachwirt oder als Certified Financial Planner, so die Empfehlung des Verbands der Honorarberater.

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Auch nach 2008 werden Betriebsrenten gefördert

Viele Arbeitnehmer ziehen für ihre private Altersvorsorge die Betriebsrente der Riester-Rente vor. Nach der Zustimmung des Bundestages bleibt die Förderung der Betriebsrenten, die darin besteht, dass auf diese Renten weder Steuern noch sonstige Abgaben gezahlt werden müssen, jetzt auch offiziell nach 2008 bestehen. Ursprünglich sollte diese Förderung mit dem Ende des Jahres 2008 auslaufen, was jedoch diese Form der Altersvorsorge für viele Arbeitnehmer sehr unattraktiv gemacht hätte und zu der Forderung von Arbeitgebern und Gewerkschaften nach einer weiteren Förderung führte. Die Vorsicht der Angestellten wurde schon im letzten Jahr anhand der zurückgegangenen Neuabschlüsse beobachtet, berichtet Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba). Für diese Vorsicht gibt es jetzt keinen Grund mehr, es werden mehr Neuabschlüsse erwartet. Momentan sorgen mehr als 17 Millionen Arbeitnehmer mit einer Betriebsrente für ihre persönliche Altersversorgung. Auch die Verbraucherschützer geben eine Empfehlung für die betriebliche Altersvorsorge ab, so rät Lars Gatschke vom Verbraucherzentralen Bundesverband (VZBV) den Arbeitnehmern, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen, auch wenn es zunächst kompliziert erscheinen mag. Auch Personen, die weniger verdienen, können von der Betriebsrente profitieren und sich so ein zweites Standbein für die Altersvorsorge schaffen, stimmt Susanne Meunier von der Zeitschrift “Finanztest” zu.
Bei der Betriebsrente können Angestellte einen bestimmten Betrag steuer- und abzugsfrei in einen Altersvorsorgevertrag einzahlen, dieser Betrag richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze und liegt derzeit bei 4%, das sind 2520 Euro.

Während die CDU diesesn Beschluss zur weiteren Förderung der Betriebsrenten als guten Schritt in Richtung sichere Altersvorsorge betrachtet, gibt es aus den Reihen der Linken und Grünen Kritik. Sie bezeichnen die hierdurch entstehenden Einnahmeausfälle bei den Sozialkassen als inakzeptabel. Die Einbußen in Höhe von 2 Milliarden Euro sieht die SPD jedoch als vertretbar an.

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Immer noch unzureichende Altersvorsorge

Obwohl die Deutschen einer Umfrage der Postbank zufolge, große Angst vor Altersarmut haben, sind die Vorkehrungen, die sie für einen guten Lebensstandard im Alter treffen, nach wie vor unzureichend. Bei der Umfrage, die von Postbank und dem Institut für Demoskopie Allensbach durchgeführt wurde, befürworten mittlerweile 43% der Befragten eine gesetzliche Verpflichtung zur privaten Altersvorsorge, nur 31% der Befragten sprach sich gegen eine solche Pflicht aus. Die Möglichkeit, bei einer Beteiligung der Arbeitnehmer an den Unternehmensgewinnen, diese ausschließlich für die private Altersvorsorge aufzuwenden, befürworten 59% der Befragten und schlossen sich damit Dr. Wolfgang Klein, dem Vorstandschef der Postbank, an. Sich über den Erwerb von Immobilien eine solide Altersvorsorge zu sichern, sehen nach der Abschaffung der Eigenheimzulage weniger Befragte (56%) als sinnvoll an als noch vor zwei Jahren (61%) und nur 36% sprechen sich für die Riester-Rente als optimale Altersvorsorge aus.

Im Durchschnitt beginnen die Deutschen im Alter von 28 Jahren, Vorkehrungen für die Altersvorsorge zu treffen, nach Meinung der Experten sollte dies bereits im Alter von 23 Jahren erfolgen. Dabei ist auch den Berufsanfängern die unsichere Lage der Renten durchaus bewusst, aber viele würden sich trotzdem nicht um eine private Altersvorsorge bemühen. Klein bezeichnete dieses Verhalten der jungen Berufstätigen als “Vogel-Strauß-Politik”. Wie die aktuelle Studie “Vermögensbarometer 2007″ des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) ergab, verzichteten 12,5% der Bundesbürger, das ist jeder Achte, ganz auf die private Altersvorsorge. Stattdessen sparen die Deutschen und legen ihr Geld, durchschnittlich immerhin 10,5% ihres verfügbaren Einkommens, lieber auf die hohe Kante. Diese Betrag sollte eigentlich ausschließlich für die private Altersvorsorge aufgewendet werden. Und diese ist besonders für die von noch größerer Bedeutung, die sich im Alter von 60 Jahren in den Ruhestand verabschieden möchten. Nach der Einführung der Rente ab 67 kann ein vorgezogener Ruhestand bei der gesetzlichen Rente teuer werden, so muss z.B. ein Arbeitnehmer, der nach 1963 geboren wurde, bei einem Ruhestand mit 60 Jahren, einen Abschlag in Höhe von über 25% seiner gesetzlichen Rente in Kauf nehmen.

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Wohn-Riester als neue Form der Altersvorsorge

Obwohl die überwiegende Mehrheit (75%) der Deutschen nach einer Umfrage des undesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Immobilien für eine gute und sichere Altersvorsorge ansehen, sind im laufenden Jahr die Baugenehmigungen um die Hälfte zurückgegangen, d.h. es wurden 2007 bislang deutlich weniger Häuser gebaut oder gekauft. Aufgrund dieses Rückgangs will die Bundesregierung eine neue Form der Altersvorsorge etablieren, die in Anlehnung an die Ähnlichkeit zur Riester-Rente und der Einbindung von Immobilien als “Wohn-Riester” bezeichnet wird.

Wie das Modell Wohn-Riester konkret aussehen soll, ist noch unklar, fest steht jedoch, dass es für Wohneigentum Zuschüsse und Steuererleichterungen von Vater Staat geben soll und wenn es nach der großen Koalition geht, sollen diese Förderungen noch in diesem Jahr beginnen. Diskutiert werden momentan zwei Modelle, bei denen Wohneigentum entweder mit einem gezielten Zuschuss zu den Tilgungsraten oder mit einer nachgelagerten Steuergutschrift belohnt wird. Welches Modell den Zuschlag erhalten wird, bleibt abzuwarten. Bislang besteht Einigkeit darüber, dass die Rendite aus den staatlichen Zuschüssen im Alter versteuert und dass die Wohnungsbauprämie erhalten bleiben soll. Die hierbei angesparten Beträge sind jedoch ausschließlich für den Wohnungsbau einzusetzen und dürfen nicht mehr, wie bisher, frei verwendet werden.

Die privaten Bausparkassen sind strikt gegen eine nachgelagerte Besteuerung und halten diese für zu kompliziert und für zu bürokratisch. Die scharfe Kritik des Bausparkassen-Verbandes, in dem alle großen Anbieter privater Bausparkassen wie Wüstenrot, Schwäbisch-Hall und BHW vertreten sind, könnte für neue Diskussionen sorgen und die Verhandlungen erneut anfachen. Auch die Forderung des Deutschen Mieterbundes, die Pläne der Immobilien-Förderung auch auf vermietetes Wohneigentum auszuweiten, steht noch im Raum und sollte in die Diskussion einbezogen werden.

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Immer noch hohe Angst vor Altersarmut

Ungeachtet des Wirtschaftsaufschwungs im laufenden Jahr haben der jüngsten Studie der Postbank und des Instituts für Demoskopie Allensbach zufolge 16,3% der Befragten Angst vor Altersarmut und sorgen sich um ihren Lebensunterhalt im Alter. Vor allem im Osten Deutschlands ist diese Angst im Vergleich zum Vorjahr sogar noch angestiegen. So sind in den neuen Bundesländern 25% der Befragten fast sicher, dass sie ihren Lebensunterhalt im Alter nicht alleine werden bestreiten können, das sind 5% mehr als im Vorjahr.

Sind es bei den heutigen Ruheständlern 18%, die über eine unzureichende Altersvorsorge klagen, sind die Ängste der zukünftigen Rentner bei 46% der Befragten deutlich stärker verbreitet. Dabei hängt die Angst vor Altersarmut auch von der Qualifikation der Befragten ab, besonders ausgeprägt ist sie bei Arbeitern und gering Qualifizierten (54%). Im Gegensatz hierzu haben sich die Sorgen um die finanzielle Situation im Alter bei den Befragten mit Schulabschluss Abitur deutlich verringert. Dabei sind die Ängste vor finanziellen Engpässen im Alter nicht ganz unberechtigt, schließlich werden von den heute Berufstätigen nur noch 79% eine staatliche Rente oder Pension erwarten können, während es heute immerhin noch 92% der Renter sind.

Der einzige Weg, um diesen Ängsten und Sorgen entgegenzuwirken, ist die rechtzeitige Altersvorsorge, die jeder Einzelne privat unterstützen sollte, hier sind noch zu wenige (60%) zukünftige Renter ausreichend engagiert. Das Bewusstsein für die Notwendigkeit der privaten Altersvorsorge wird jedoch immer stärker, so sehen mehr als die Hälfte der Befragten eine private Altersvorsorge als sicherer an als die gesetzliche Rente.

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Rente in Großbritannien geringer als in Deutschland

Das Thema Rente ist nicht nur in Deutschland aktueller denn je. Auch in Großbritannien steht die Altersvorsorge auf dem Prüfstand. Eine im Februar 2007 durchgeführte Studie von Fidelity hat ergeben, dass das Einkommen aus der Rentenabsicherung der Briten nur etwa 50 % ihres letzten Brutto-Haushaltseinkommens betragen wird. Berücksichtigt wurde dabei die Summe aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge.

Mit dieser Zahl liegt das zu erwartende Einkommen der zukünftigen Rentner in Großbritannien sogar noch unter dem der Deutschen. In Deutschland ergab eine ähnliche Studie, dass das zu erwartende Einkommen der Deutschen Senioren bei etwa 56 % liegen wird. Für die Menschen in beiden Ländern bedeutet dies aber auf jeden Fall, dass die Aussichten auf eine ausreichende Altersabsicherung unter den momentanen Bedingungen alles andere als rosig sind.

Die Politiker beider Länder ebenso wie Fidelity betonen daher ausdrücklich, das jeder Bürger seine persönliche Situation aktuell überprüfen sollte und zusätzlich fürs Alter vorzusorgen. In Deutschland wird das Thema Altersvorsorge und Rente in den letzen Jahren bewusster wahrgenommen und diskutiert. Die Folge ist unter anderem, dass die staatliche geförderte Riester Rente in den letzten Monaten einen hohen Zuspruch erfährt und damit deutlich wird, dass sich immer mehr Menschen in Deutschland mit dem Thema Absicherung im Alter befassen.

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Gleicher Anspruch auf Rente für Frauen

Seitens der Deutschen Rentenversicherung wurde in Berlin darauf hingewiesen, dass es keinen Unterschied im Rentenanspruch zwischen Männern und Frauen gibt, bei gleicher Beitragszahlung. Der Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rente sei bei Männern und Frauen exakt identisch.

Diese Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung wurde veröffentlicht als Reaktion auf eine Aussage eines Versicherungsunternehmens, in der der Eindruck entstand, dass Frauen in der gesetzlichen Rente schlechter gestellt seinen als Männer. Dieser nicht korrekten Aussage widersprach damit die Deutsche Rentenversicherung.

Diese gesetzliche Rentenversicherung biete Frauen sogar Möglichkeiten, die eine private Rentenversicherung nicht leisten könne. Beispielsweise werden Erziehungszeiten für Kinder in der gesetzlichen Rente angerechnet und es entsteht somit ein Rentenanspruch, für den keine Beiträge geleistet werden.

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Armutsfeste Rente

Die Gewahr, dass die Altersarmut anwächst wird nach Meinung des Sozialverbandes Deutschland in den nächsten Jahren immer größer. Der Verband fordert daher ein schnelles Gegensteuern der Bundesregierung und hat einen Katalog an Vorschlägen erarbeitet, der insbesondere darauf abzielt, Beschäftigten mit Niedriglöhnen eine bessere Absicherung fürs Alter zu geben. Um niedrige Rentenansprüche auszugleichen müssten nach Meinung des Sozialverbandes Steuergelder verwendet werden.

Der Präsident des Sozialverbandes, Adolf Bauer vertritt die Auffassung, dass der Staat, wenn er jetzt nicht handelt die Kosten für die steigende Altersarmut später zahlen muss. Verhindern ließen sich die Kosten in keinem Fall. Niedriglöhne seinen neben sinkenden Rentenniveau der Hauptgrund für Altersarmut.

Zukünftig werden von dieser Situation auch Durchschnittsverdiener betroffen sein, was die Sache besonders schlimm macht. Die Zahl der Jahre, die ein Bundesbürger in die Rentenkasse eingezahlt haben muss, um eine ausreichende Altersabsicherung zu haben wird immer weiter steigen. Der Sozialverband prognostiziert, dass selbst 45 Jahre nicht mehr ausreichen werden, um eine armutsvermeidende Rente zu erhalten. Von dieser Situation wären dann 35 Prozent der Vollbeschäftigten betroffen.

Diese Zahlen belegen die Dimension die das Problem erreicht hat und wie dringend Handlungsbedarf gegeben sei, so Bauer weiter.

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Anspruch auf Rente für Ausländer

Wer in Deutschland arbeitet und in die Rentenkasse einzahlt erwirbt sich damit einen Anspruch auf gesetzliche Rente. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Arbeitnehmer aus Deutschland stammt oder aus einem anderen Land. Wenn das Heimatland des Arbeitnehmers und die Bundesrepublik ein Sozialversicherungsabkommen haben oder das Heimatland in der EU ist, können Rentenansprüche aus den beiden Ländern auch zusammengelegt werden.

Besteht eine solche Vereinbarung nicht und das Herkunftsland des Arbeitnehmers gehört auch nicht zur EU so verfallen Rentenansprüche unter umständen. Im die Regelung im persönlichen Fall zu erfragen sollte man sich an den Rentenversicherungsträger des Heimatlandes wenden.

In Deutschland erworbene Rentenansprüche können auch ins Ausland gezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer nach Rentenbeginn wieder in sein Heimatland zurückkehrt. Um sich zu informieren, was dafür notwendig ist, kann man sich bei der Deutschen Rentenversicherung kostenlos beraten lassen.

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In NRW wird am meisten geerbt.

Die Fondsgesellschaft Fidelity hat eine Studie durchgeführt, aus der hervorgeht, dass die Menschen in Nordrheinwestfalen im Vergleich zum Bundesdurchschnitt etwa dreimal so viel Erben. Erbschaften werden als ein Teil der Absicherung des Lebensstandards im Rentenalter betrachtet.

Bei der Umfrage gaben 11 Prozent der Befragten in NRW an, dass sie keine private Altersvorsorge benötigen, da sie eine Erbschaft erwarten. Im Rest der Republik konnten das nur 4 Prozent von sich behaupten. Das Land Nordrheinwestfalen nahm im Jahr 2005 fast eine Milliarde an Erbschaftssteuer ein. Auf die gesamte Bundesrepublik entfielen insgesamt nur vier Milliarden Euro.

In NRW leben auch die meisten vermögenden Menschen. Während in der Bundesrepublik die Haushalte um etwa 2,5 Prozent ärmer geworden sind, so hat sich das Vermögen der Menschen in NRW um 17,5 Prozent erhöht.

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Rentenversicherung zahlt auch ins Ausland

Die Zahl der Rentner, die Ihren Lebensabend nicht in Deutschland verbringen sondern im Ausland ist in den letzten Jahren merklich angestiegen. Viele erfüllen sich den Traum vom Leben in Sonne und Wärme. Im Bezug auf die Auszahlung der Rente ist die auch völlig problemlos. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt nämlich die Rente auch ins Ausland aus.

Wer einen Umzug in das Land seiner Träume plant, der sollte aber auf jeden Fall vorher einen Termin bei einem Rentenexperten machen, um sich beraten zu lassen. Durch einen Umzug ins Ausland kann es nämlich sein, dass dem Rentner nicht die volle Rente zusteht. In bestimmten Konstellationen werden gewisse Rentenjahre nur angerechnet, wenn der Senior auch in Deutschland lebt.

In allen Fragen zum Thema gesetzliche Rente ist die Deutsche Rentenversicherung der richtige Ansprechpartner. Dies gilt auch für alle Rentner die bereits im Ausland leben und Fragen zu ihrer Rente haben.

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Riester Rente mit fast 8,5 Millionen Verträgen

Die Deutschen machen sich immer mehr Gedanken über Ihre Altersvorsorge und die Prognosen für die Zukunft bezüglich der gesetzlichen Rente geben dazu auch allen Anlass. Zu einer der beliebtesten Formen der privaten Altersvorsorge hat sich in den letzten Jahren die Riester Rente entwickelt. Wenn man nur das erste Quartal 2007 betrachtet, so wurden allein in diesem Zeitraum ca. 620.000 Riester Rentenverträge abgeschlossen. Die Gesamtzahl der Vertragsabschlüsse wuchs damit auf ca. 8,5 Millionen an.

Auch für die Anbieter von Rentenvorsorgeverträgen stellt die Riester Rente damit nachvollziehbarerweise ein interessante Produkt da. Die Riester Rente wird daher stark beworben und es gibt keinen Anbieter, der nicht ein vermeintlich gutes Angebot hat. Nicht umsonst warnen Verbraucherschützer daher davor, einen Vertrag für eine Riester Rente zu schnell zu unterschreiben. Vor Vertragsabschluss sollte man sich mit den Vertragsbedingungen genau vertraut machen und eventuell noch den Rat eines neutralen Experten zu Rate ziehen. Die Verbraucherschutzzentralen stehen zu diesem Zweck gern zur Verfügung.

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