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Berufsunfähigkeitsrente unterliegt nicht immer dem Pfändungsschutz
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes wird die Rente aus einer privaten Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung eines Selbstständigen nicht komplett als “Arbeitseinkommen” anerkannt, so dass für sie kein Pfändungsschutz besteht (AZ: IX ZB 99/05). Dies ist laut Zivilprozessordnung eine Vergünstigung, die nur Arbeitnehmern und Beamten vorbehalten sein soll. Diese Vergünstigung gilt deshalb nicht für Berufsunfähigkeitsversicherungen von Selbständigen. Seit 2007 unterliegen ausdrücklich nur private Altersrenten, nicht aber vorzeitige Renten wegen einer Berufsunfähigkeit dem Pfändungsschutz, was der Bundesfinanzhof mit dieser Entscheidung nochmals betonte.
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Konsum für die Rente
Altersvorsorge ohne Konsumverzicht – das ist das Prinzip der so genannten Deutschland-Rente, einem neuen Produkt der Rheinland-Versicherung und der Düsseldorfer ARAG, in dem Konsum, Rente und Bonuspunkte miteinander kombiniert werden.
Die Deutschland-Rente ist ab März verfügbar und ist eigentlich eine fondsgebundene Rentenversicherung, für die die monatliche Grundprämie mindestens 19,90 Euro beträgt. Das neue an dieser Rente ist, dass der Versicherte nicht nur Beiträge einzahlt, sondern über Kreditkartenumsätze oder Einkäufe bei Bonuspartnern die spätere Rente aufstocken kann. Rund 180 Partnerunternehmen haben sich dem Angebot angeschlossen, unter anderem Firmen wie Germanwings, RWE, Schlecker, S.Oliver, Sixt oder Vodafone. Kauft der Kunde bei diesen Firmen ein, gibt es bis zu 10% Bonus auf den Umsatz, mit anderen Worten „Shoppen für die Rente“, wie ARAG-Manager Hanno Petersen es nennt.
Einen Haken hat die neue Form der Altersvorsorge allerdings: In den meisten Fällen werden nur Online-Einkäufe über das Internetportal www.deutschlandrente.de berücksichtigt. Allerdings soll das Angebot in den nächsten Wochen auch auf weitere Mobilfunkanbieter und Mineralölkonzerne ausgedehnt werden, so dass man auch beim Telefonieren oder Tanken Rentenansprüche sammeln kann, erklärt. Christoph Buchbender, Vorstand bei der Rheinland-Versicherung.
Die Deutschland-Rente kann sowohl im Internet als auch bei den Außendienstlern der beiden Versicherungsunternehmen erworben werden und versteht sich als Ergänzung zu den klassischen Vorsorgeprodukten. Laut einer Beispielrechnung der ARAG würde eine 30-jährige Frau mit einem Eigenbetrag von 29,90 Euro und einem jährlichen Einkaufsbonus von 40 Euro für die Rente bis zu ihrem 65. Lebensjahr so eine Einmalzahlung in Höhe von 71.000 Euro oder eine lebenslange Rente von knapp 250 Euro monatlich erwirtschaften.
Von Verbraucherschützern wird die Deutschland-Rente noch kritisch betrachtet, Rente und Rabatte passen ihrer Meinung nach nicht zusammen, abgesehen davon seien fondsgebundene Rentenversicherungen eine sehr teure Anlage.
Keine KommentareVon der Betriebsrente gehen 16,6% an die Krankenkasse
Für viele Rentner ist es ein Schock, wenn sie ihre Betriebsrente, egal ob als Einmalzahlung oder als lebenslange Rente, ausgezahlt bekommen, denn es bleibt bei weitem nicht der komplette Betrag in den eigenen Händen. Rund 16,6% der Rente wird jeden Monat von der Krankenversicherung abgezogen – das ist sowohl der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberanteil von rund 14% plus der Zusatzbeitrag von 0,9% und die Pflegeversicherung von 1,7%. Besonders ärgerlich ist, dass viele Betriebsrentner ihren Vertrag unter anderen Bedingungen abgeschlossen haben. Noch bis 2003 musste nur der Arbeitgeberanteil an die Krankenversicherung abgeführt werden, bei Einmalauszahlungen fiel selbst dieser weg. Die 2004 eingeführten neuen Regeln gelten jedoch auch für ältere Verträge, einzige Ausnahme sind Auszahlungen von maximal 14.910 Euro und Privatversicherte, deren Beitrag einkommensunabhängig berechnet wird.
Bei Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, bestand die Möglichkeit der Kapitalabfindung, doch auch hier müssen die Beiträge gezahlt werden, nur dass die Gesamtsumme hier über 10 Jahre verteilt wird.
Im Gegensatz dazu muss bei der gesetzlichen Rente nur der Arbeitgeberanteil abgeführt werden und bei einer privaten Rentenversicherung, der Riester-Rente oder sonstigen Zinseinnahmen oder Einkünften aus Vermietung oder Verpachtung hat die Krankenversicherung überhaupt keinen Anspruch. Das gilt für alle, die in der Krankenversicherung für Rentner (KVdR) pflichtversichert sind, d.h. für alle, die zu mindestens 90% in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens gesetzlich krankenversichert waren. Bei Renteneintritt werden sie automatisch in die KVdR ihrer Krankenversicherung überführt. In dieser Hinsicht ist die Betriebsrente im Vergleich zu anderen Formen der Altersvorsorge also von Nachteil. Die Sozialverbände protestieren schon seit Einführung der Neuregelung dagegen und fordern nun von dem Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung darüber, ob die Beitragserhebung bei der Betriebsrente rechtens ist.
Wer nicht in die KVdR aufgenommen wird, muss für alle Einnahmen (Einkommen, Riester-Rente, Zinsen, Mieteinnahmen) einen Anteil an die Krankenversicherung zahlen.
Keine KommentareDeutsche wollen mit spätestens 64 in Rente
Das vierte „AXA Ruhestands-Barometer“, eine repräsentative Umfrage, an der mehr als 18.000 Menschen aus 26 Ländern teilnahmen, untersuchte wieder die Wünsche, Erwartungen und Meinungen von Ruheständlern und Erwerbstätigen bezüglich Ruhestand. Dabei zeigte sich, dass die große Mehrheit der aktuell erwerbstätigen Deutschen auf jeden Fall weit vor dem 67. Lebensjahr, nämlich durchschnittlich mit 64 Jahren, in Rente gehen möchte. Das ist ein Jahr später, als im Vorjahr angegeben. Ginge es rein nach ihren Wünschen, würden die Deutschen am liebsten mit 59 Jahren in Ruhestand gehen, aber 64 Jahre halten sie für ein realistisches Renteneintrittsalter. Die Zustimmung zur „Rente mit 67%“ stieg im Vergleich zum Vorjahr (7%) nur gering auf 11% an.
Die Verantwortungszuschreibung für die Altersvorsorge hat sich in den letzten Jahren jedoch deutlich verschoben. So sehen heute 79% der Befragten sich selbst als hauptverantwortlich für die eigene Altersvorsorge. Bereits in die Praxis umgesetzt haben dies 72% der Befragten, die durchschnittlich im Alter von 31 Jahren begonnen haben, in eine private Altersvorsorge einzuzahlen. Das ist zwei Jahre früher als der Durchschnitt im internationalen Vergleich. Noch früher beginnen die Briten mit durchschnittlich 28 Jahren.
Besonders wichtig bei der Altersvorsorge ist den Deutschen der Sicherheitsaspekt, sie bevorzugen Produkten mit hohen Garantien und verzichten dafür sogar lieber auf höhere Renditechancen. Laut einer GfK-Studie investieren die Deutschen heute mehr in ihre Altersvorsorge (rund 191 Euro) als im Vorjahr (149 Euro). Das mag an den Sorgen liegen, die sich immer mehr Deutsche um ihre Altersvorsorge machen: 80% der Befragten erwarten für ihren Ruhestand ein niedrigeres Einkommen und 60% glauben, dass es ihnen in ihrem Ruhestand finanziell schlechter gehen wird als den heutigen Rentnern. Über ein Drittel der Befragten geht davon aus, dass sie aus finanziellen Gründen auch im Rentenalter noch einen Job ausüben müssen. Im internationalen Vergleich sehen nur die Spanier ihre Lage noch schlechter als die Deutschen.
Keine KommentareWeniger Elterngeld wegen betrieblicher Altersvorsorge
Aktuell beträgt das Elterngeld grundsätzlich 67% des Nettoeinkommens, maximal jedoch 1800 Euro pro Monat. Wenn ein Arbeitnehmer nun Entgelt in eine betriebliche Altersvorsorge (z.B. Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds) umwandelt und dies unter die Steuerfreiheit fällt, dann werden die abgeführten Beträge bei der Berechnung der Höhe des Einkommens aus einer Erwerbstätigkeit ausgeschlossen. Dies hat zur Folge, dass die Bemessungsgrundlage (Nettoeinkommen) für das Elterngeld ändert und damit - je nach Einkommenshöhe - auch das Elterngeld verringert wird.
Diese Regelung wurde vom Bundesfamilienministerium ausdrücklich bestätigt, eine Nachbesserung ist nicht geplant. Experten sehen darin den Versuch des Gesetzgebers, Eltern im Hinblick auf die Altersvorsorge zu entlasten, als gescheitert an.
Pensionszusagen und Unterstützungskassen haben dagegen keinen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes, da die Beiträge bzw. Zuwendungen hier nicht der Steuerfreiheit unterliegen und somit auch kein Zufluss stattfindet. Die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld verändert sich deshalb nicht.
Keine KommentareLebensversicherung muss nicht zur Prozessfinanzierung eingesetzt werden
Eine Lebensversicherung, die der Altersvorsorge dient, muss nicht zwangsläufig verkauft werden, damit gerichtliche Prozesskosten abgedeckt werden können, so das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken.
Im konkreten Fall hatte das Amtsgericht Zweibrücken einer Frau die Prozesskostenhilfe für ein familienrechtliches Verfahren verweigert, da - so die Begründung des Gerichts - die Frau über eine Lebensversicherung mit einem aktuellen Rückkaufwert von 4200 Euro besitze und diese zur Prozessfinanzierung einzusetzen habe. Dieser Argumentation folgte das OLG nicht, sondern gab der Beschwerde der Klägerin statt, für die die bis 2026 laufende Lebensversicherung eine Maßnahme zur privaten Altersvorsorge darstellt. Da die Frau bislang nur Rentenansprüche in Höhe von 200 Euro erworben habe, sei sie auf die zusätzliche Altersvorsorge dringend angewiesen, deshalb komme eine vorzeitige wirtschaftliche Verwertung der Lebensversicherung nicht in Frage, so das Gericht.
Keine KommentareAltersvorsorge im öffentlichen Dienst muss sich ändern
Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil (IV ZR 74/06) entschied ist die Berechnung der tariflich festgelegten Startvorschriften für die Altersvorsorge im öffentlichen Dienst grundsätzlich verfassungsgemäß, aber andere Punkte der Regelung wie die ungleiche Behandlung von langjährigen und rentenfernen Anwärtern sind nach Ansicht der Karlsruher Richter nicht verfassungskonform.
Bei der Berechnung der Rente im öffentlichen Dienst wird das so genannte Näherungsverfahren eingesetzt, laut dem nur die Arbeitnehmer eine Vollrente von 100% erhalten, die 44,44 Dienstjahre absolviert haben. Mitarbeiter oder Akademiker, die erst später in den öffentlichen Dienst eingetreten sind und somit weniger Pflichtjahre aufweisen, müssen mit sehr hohen Abschlägen rechnen. Das Näherungsverfahren als ausschließliche Berechnungsgrundlage sieht das BGH als möglicherweise nicht konform mit Art. 3 Abs. 1 GG an.
Jetzt sind die Tarifvertragsparteien gefragt, die durch das Urteil unwirksam gewordenen Regelungen durch neue zu ersetzen und den frühestens zum 31.12.2007 kündbaren Tarifvertrag aus dem Jahr 2002 zu ersetzen.
Keine KommentareDrohende Altersarmut trotz prall gefüllter Rentenkassen
Laut einer Studie der Deutschen Rentenversicherung Bund und dem Bundesarbeitsministerium “Altersvorsorge in Deutschland 2005″ werden künftige Generationen ohne zusätzliche konsequente betriebliche und private Altersvorsorge kaum noch den Lebensstandard der heutigen Rentner erreichen können. Schon die heute 46-50jährigen Arbeitnehmer erhalten bei Rentenantritt nur noch durchschnittlich 88% der heute ausgezahlten Netto-Rente, obwohl der soeben von dem Bundeskabinett verabschiedeten Rentenbericht 2007 die Rentenkassen gut gefüllt sind und eine Erhöhung der Renten in Aussicht gestellt wurde. Bei den Jahrgängen von 1957-1961 verlassen sich 16-25% immer noch ausschließlich auf die gesetzliche Rente, im Westen Deutschlands sind dies 15% der Männer und 24% der Frauen. Im Osten Deutschland haben 27% der Männer und 18% der Frauen keine Zusatzversorgung. Gerade für Frauen ist eine private oder betriebliche Zusatzversorgung jedoch unabdingbar, denn jetzt schon droht den Mittvierzigerinnen eine um 16% niedrigere Rente als den heute 65-Jährigen. Ungefähr 13% der Frauen werden ohne Zusatzversorgung mit einem Netto-Alterseinkommen von unter 300 Euro auskommen müssen. VdK-Vizepräsidentin Ulrike Mascher fordert angesichts dieser Ergebnisse eine spürbare Erhöhung der Anstrengungen, die von der Politik in diesem Thema geleistet werden. Mascher sieht eine Einführung einer Mindestrente als notwendig an, mit der auch für Geringverdiener eine Rente in Höhe von 75% eines Durchschnittverdieners ermöglicht wird.
Experten gehen davon aus, dass es in den nächsten 15 Jahren eine Anhebung der Renten um jährlich 1,7% im Durchschnitt geben wird, doch diese werden die Inflation nicht ausgleichen können, warnt der Sozialverband SoVD. Deshalb ist eine Zusatzversorgung unbedingt notwendig, insbesondere für Arbeitnehmer im Osten Deutschlands, da hier aktuell noch relativ wenig private und betriebliche Altersvorsorge betrieben wird, so Rentenversicherungs-Präsident Herbert Rische. Doch gerade hier muss mit sinkenden Renten gerechnet werden, die Folge der rückläufigen Beitrags- und Beschäftigungszeiten und damit sinkenden Anwartschaften sind. Ohne Zusatzversorgung droht Altersarmut, warnt Rische. Annelie Buntenbach, Ko-Vorsitzende der Deutschen Rentenversicherung Bund, sieht ein hohes Risiko auch für Beschäftigte im Niedriglohnsektor oder in unsicheren Arbeitsverhältnissen sowie für Langzeitarbeitslose.
Was zu einer guten Altersvorsorgeberatung gehört
Für den Verbraucher ist die Frage nach der persönlichen Altersvorsorge schwierig, zu viele Modelle und Alternativen gibt es, da kann kaum jemand den Überblick behalten, geschweige denn, alle Vor- und Nachteile der einzelnen Möglichkeiten gegeneinander abwägen. Hilfe versprechen Versicherungsmakler, Honorarberater, Vertreter oder Mehrfachagenten, doch wer berät am besten?
Thomas Bieler, Altersvorsorgeexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, weiß, eine gute und umfassende Beratung kann nur dann erfolgen, wenn der Beratende den Kunden und seine Situation gut kennt. Dazu gehört prinzipiell der gesamte Hintergrund des Kunden, einschließlich der bereits durchgeführten Vorsorgemaßnahmen und der persönlichen Wünsche und Pläne. Um sich hier ein umfassendes Bild machen zu können, sind ausführliche Gespräche nötig.
Bei den einzelnen Angeboten sind jedoch auch für den Kunden die Interessen des Anbieters zu beachten, so ist zwar ein Versicherungsvertreter durchaus in der Lage eine gute Beratung durchzuführen, doch erhält er selbst nur eine Provision, wenn er dem Kunden eine Versicherung des eigenen Hauses verkauft. Makler bezeichnen sich selbst als unabhängig, aber da die Provisionen und Courtagen der einzelnen Versicherungsunternehmen durchaus unterschiedlich hoch ausfallen können, kann auch hier die Empfehlung von finanziellen Interessen des Maklers beeinflusst sein.
Viele Experten raten deshalb zu Honorarberatern, die von dem Kunden direkt pauschal bezahlt werden, eine einmalige Beratung kostet im Durchschnitt zwischen 100-150 Euro, kann aber auch - gegen Bezahlung - von Verbraucherzentralen durchgeführt werden. Im Idealfall verfügt der Berater über eine ausgewiesene Qualifikation als Fachwirt oder als Certified Financial Planner, so die Empfehlung des Verbands der Honorarberater.
Keine KommentareAuch nach 2008 werden Betriebsrenten gefördert
Viele Arbeitnehmer ziehen für ihre private Altersvorsorge die Betriebsrente der Riester-Rente vor. Nach der Zustimmung des Bundestages bleibt die Förderung der Betriebsrenten, die darin besteht, dass auf diese Renten weder Steuern noch sonstige Abgaben gezahlt werden müssen, jetzt auch offiziell nach 2008 bestehen. Ursprünglich sollte diese Förderung mit dem Ende des Jahres 2008 auslaufen, was jedoch diese Form der Altersvorsorge für viele Arbeitnehmer sehr unattraktiv gemacht hätte und zu der Forderung von Arbeitgebern und Gewerkschaften nach einer weiteren Förderung führte. Die Vorsicht der Angestellten wurde schon im letzten Jahr anhand der zurückgegangenen Neuabschlüsse beobachtet, berichtet Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba). Für diese Vorsicht gibt es jetzt keinen Grund mehr, es werden mehr Neuabschlüsse erwartet. Momentan sorgen mehr als 17 Millionen Arbeitnehmer mit einer Betriebsrente für ihre persönliche Altersversorgung. Auch die Verbraucherschützer geben eine Empfehlung für die betriebliche Altersvorsorge ab, so rät Lars Gatschke vom Verbraucherzentralen Bundesverband (VZBV) den Arbeitnehmern, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen, auch wenn es zunächst kompliziert erscheinen mag. Auch Personen, die weniger verdienen, können von der Betriebsrente profitieren und sich so ein zweites Standbein für die Altersvorsorge schaffen, stimmt Susanne Meunier von der Zeitschrift “Finanztest” zu.
Bei der Betriebsrente können Angestellte einen bestimmten Betrag steuer- und abzugsfrei in einen Altersvorsorgevertrag einzahlen, dieser Betrag richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze und liegt derzeit bei 4%, das sind 2520 Euro.
Während die CDU diesesn Beschluss zur weiteren Förderung der Betriebsrenten als guten Schritt in Richtung sichere Altersvorsorge betrachtet, gibt es aus den Reihen der Linken und Grünen Kritik. Sie bezeichnen die hierdurch entstehenden Einnahmeausfälle bei den Sozialkassen als inakzeptabel. Die Einbußen in Höhe von 2 Milliarden Euro sieht die SPD jedoch als vertretbar an.
Keine KommentareImmer noch unzureichende Altersvorsorge
Obwohl die Deutschen einer Umfrage der Postbank zufolge, große Angst vor Altersarmut haben, sind die Vorkehrungen, die sie für einen guten Lebensstandard im Alter treffen, nach wie vor unzureichend. Bei der Umfrage, die von Postbank und dem Institut für Demoskopie Allensbach durchgeführt wurde, befürworten mittlerweile 43% der Befragten eine gesetzliche Verpflichtung zur privaten Altersvorsorge, nur 31% der Befragten sprach sich gegen eine solche Pflicht aus. Die Möglichkeit, bei einer Beteiligung der Arbeitnehmer an den Unternehmensgewinnen, diese ausschließlich für die private Altersvorsorge aufzuwenden, befürworten 59% der Befragten und schlossen sich damit Dr. Wolfgang Klein, dem Vorstandschef der Postbank, an. Sich über den Erwerb von Immobilien eine solide Altersvorsorge zu sichern, sehen nach der Abschaffung der Eigenheimzulage weniger Befragte (56%) als sinnvoll an als noch vor zwei Jahren (61%) und nur 36% sprechen sich für die Riester-Rente als optimale Altersvorsorge aus.
Im Durchschnitt beginnen die Deutschen im Alter von 28 Jahren, Vorkehrungen für die Altersvorsorge zu treffen, nach Meinung der Experten sollte dies bereits im Alter von 23 Jahren erfolgen. Dabei ist auch den Berufsanfängern die unsichere Lage der Renten durchaus bewusst, aber viele würden sich trotzdem nicht um eine private Altersvorsorge bemühen. Klein bezeichnete dieses Verhalten der jungen Berufstätigen als “Vogel-Strauß-Politik”. Wie die aktuelle Studie “Vermögensbarometer 2007″ des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) ergab, verzichteten 12,5% der Bundesbürger, das ist jeder Achte, ganz auf die private Altersvorsorge. Stattdessen sparen die Deutschen und legen ihr Geld, durchschnittlich immerhin 10,5% ihres verfügbaren Einkommens, lieber auf die hohe Kante. Diese Betrag sollte eigentlich ausschließlich für die private Altersvorsorge aufgewendet werden. Und diese ist besonders für die von noch größerer Bedeutung, die sich im Alter von 60 Jahren in den Ruhestand verabschieden möchten. Nach der Einführung der Rente ab 67 kann ein vorgezogener Ruhestand bei der gesetzlichen Rente teuer werden, so muss z.B. ein Arbeitnehmer, der nach 1963 geboren wurde, bei einem Ruhestand mit 60 Jahren, einen Abschlag in Höhe von über 25% seiner gesetzlichen Rente in Kauf nehmen.
Keine KommentareWohn-Riester als neue Form der Altersvorsorge
Obwohl die überwiegende Mehrheit (75%) der Deutschen nach einer Umfrage des undesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Immobilien für eine gute und sichere Altersvorsorge ansehen, sind im laufenden Jahr die Baugenehmigungen um die Hälfte zurückgegangen, d.h. es wurden 2007 bislang deutlich weniger Häuser gebaut oder gekauft. Aufgrund dieses Rückgangs will die Bundesregierung eine neue Form der Altersvorsorge etablieren, die in Anlehnung an die Ähnlichkeit zur Riester-Rente und der Einbindung von Immobilien als “Wohn-Riester” bezeichnet wird.
Wie das Modell Wohn-Riester konkret aussehen soll, ist noch unklar, fest steht jedoch, dass es für Wohneigentum Zuschüsse und Steuererleichterungen von Vater Staat geben soll und wenn es nach der großen Koalition geht, sollen diese Förderungen noch in diesem Jahr beginnen. Diskutiert werden momentan zwei Modelle, bei denen Wohneigentum entweder mit einem gezielten Zuschuss zu den Tilgungsraten oder mit einer nachgelagerten Steuergutschrift belohnt wird. Welches Modell den Zuschlag erhalten wird, bleibt abzuwarten. Bislang besteht Einigkeit darüber, dass die Rendite aus den staatlichen Zuschüssen im Alter versteuert und dass die Wohnungsbauprämie erhalten bleiben soll. Die hierbei angesparten Beträge sind jedoch ausschließlich für den Wohnungsbau einzusetzen und dürfen nicht mehr, wie bisher, frei verwendet werden.
Die privaten Bausparkassen sind strikt gegen eine nachgelagerte Besteuerung und halten diese für zu kompliziert und für zu bürokratisch. Die scharfe Kritik des Bausparkassen-Verbandes, in dem alle großen Anbieter privater Bausparkassen wie Wüstenrot, Schwäbisch-Hall und BHW vertreten sind, könnte für neue Diskussionen sorgen und die Verhandlungen erneut anfachen. Auch die Forderung des Deutschen Mieterbundes, die Pläne der Immobilien-Förderung auch auf vermietetes Wohneigentum auszuweiten, steht noch im Raum und sollte in die Diskussion einbezogen werden.
Keine KommentareImmer noch hohe Angst vor Altersarmut
Ungeachtet des Wirtschaftsaufschwungs im laufenden Jahr haben der jüngsten Studie der Postbank und des Instituts für Demoskopie Allensbach zufolge 16,3% der Befragten Angst vor Altersarmut und sorgen sich um ihren Lebensunterhalt im Alter. Vor allem im Osten Deutschlands ist diese Angst im Vergleich zum Vorjahr sogar noch angestiegen. So sind in den neuen Bundesländern 25% der Befragten fast sicher, dass sie ihren Lebensunterhalt im Alter nicht alleine werden bestreiten können, das sind 5% mehr als im Vorjahr.
Sind es bei den heutigen Ruheständlern 18%, die über eine unzureichende Altersvorsorge klagen, sind die Ängste der zukünftigen Rentner bei 46% der Befragten deutlich stärker verbreitet. Dabei hängt die Angst vor Altersarmut auch von der Qualifikation der Befragten ab, besonders ausgeprägt ist sie bei Arbeitern und gering Qualifizierten (54%). Im Gegensatz hierzu haben sich die Sorgen um die finanzielle Situation im Alter bei den Befragten mit Schulabschluss Abitur deutlich verringert. Dabei sind die Ängste vor finanziellen Engpässen im Alter nicht ganz unberechtigt, schließlich werden von den heute Berufstätigen nur noch 79% eine staatliche Rente oder Pension erwarten können, während es heute immerhin noch 92% der Renter sind.
Der einzige Weg, um diesen Ängsten und Sorgen entgegenzuwirken, ist die rechtzeitige Altersvorsorge, die jeder Einzelne privat unterstützen sollte, hier sind noch zu wenige (60%) zukünftige Renter ausreichend engagiert. Das Bewusstsein für die Notwendigkeit der privaten Altersvorsorge wird jedoch immer stärker, so sehen mehr als die Hälfte der Befragten eine private Altersvorsorge als sicherer an als die gesetzliche Rente.
Keine KommentareRente in Großbritannien geringer als in Deutschland
Das Thema Rente ist nicht nur in Deutschland aktueller denn je. Auch in Großbritannien steht die Altersvorsorge auf dem Prüfstand. Eine im Februar 2007 durchgeführte Studie von Fidelity hat ergeben, dass das Einkommen aus der Rentenabsicherung der Briten nur etwa 50 % ihres letzten Brutto-Haushaltseinkommens betragen wird. Berücksichtigt wurde dabei die Summe aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge.
Mit dieser Zahl liegt das zu erwartende Einkommen der zukünftigen Rentner in Großbritannien sogar noch unter dem der Deutschen. In Deutschland ergab eine ähnliche Studie, dass das zu erwartende Einkommen der Deutschen Senioren bei etwa 56 % liegen wird. Für die Menschen in beiden Ländern bedeutet dies aber auf jeden Fall, dass die Aussichten auf eine ausreichende Altersabsicherung unter den momentanen Bedingungen alles andere als rosig sind.
Die Politiker beider Länder ebenso wie Fidelity betonen daher ausdrücklich, das jeder Bürger seine persönliche Situation aktuell überprüfen sollte und zusätzlich fürs Alter vorzusorgen. In Deutschland wird das Thema Altersvorsorge und Rente in den letzen Jahren bewusster wahrgenommen und diskutiert. Die Folge ist unter anderem, dass die staatliche geförderte Riester Rente in den letzten Monaten einen hohen Zuspruch erfährt und damit deutlich wird, dass sich immer mehr Menschen in Deutschland mit dem Thema Absicherung im Alter befassen.
Keine KommentareGleicher Anspruch auf Rente für Frauen
Seitens der Deutschen Rentenversicherung wurde in Berlin darauf hingewiesen, dass es keinen Unterschied im Rentenanspruch zwischen Männern und Frauen gibt, bei gleicher Beitragszahlung. Der Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rente sei bei Männern und Frauen exakt identisch.
Diese Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung wurde veröffentlicht als Reaktion auf eine Aussage eines Versicherungsunternehmens, in der der Eindruck entstand, dass Frauen in der gesetzlichen Rente schlechter gestellt seinen als Männer. Dieser nicht korrekten Aussage widersprach damit die Deutsche Rentenversicherung.
Diese gesetzliche Rentenversicherung biete Frauen sogar Möglichkeiten, die eine private Rentenversicherung nicht leisten könne. Beispielsweise werden Erziehungszeiten für Kinder in der gesetzlichen Rente angerechnet und es entsteht somit ein Rentenanspruch, für den keine Beiträge geleistet werden.
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