Versicherungen News



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Beiträge aus Dezember, 2011

Versehentlicher Bescheid von Behörden ist gültig

Nach einem Urteil des Sozialgerichts Wiesbaden sind Behörden auch an einen versehentlich verschickten Bescheid gebunden, wenn der Empfänger den Irrtum nicht erkennen konnte (Az.: S 9 R 163/09).

Im konkreten Fall hatte ein Mann die Kosten für eine Rehabilitation für Suchtkranke in Höhe von 13.000 Euro vorgestreckt. Als die Behandlung abgeschlossen war, wurde er von der Rentenversicherung darüber informiert, dass diese die Kosten zurückerstatten wird. Am Ende des Bescheides war der Zusatz “Duplikat für ALGR 5411″ vermerkt. Nach drei Monaten erhielt der Versicherte einen neuen Bescheid, in dem die Rentenversicherung angab, dass sie die Kosten nur anteilig und zwar in Höhe von 3.000 Euro erstattet, woraufhin der Mann klagte.

Die Richter gaben der Klage statt und verurteilten die Behörde zum vollen Kostenersatz, die argumentierte, dass der erste Bescheid versehentlich versendet worden sei. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass es dem Kläger nicht ersichtlich sein konnte, dass der Bescheid fehlerhaft sei und dass die Rentenversicherung nicht habe erklären können, wie es zu einem versehentlichen Versand hätte kommen können. Ihrer Einschätzung nach handele es sich hierbei um einen “Scheinverwaltungsakt” und ein solcher sei nach den rechtsstaatlichen Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit gültig.


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AOK Rheinland-Pfalz und Saarland fusionieren

Noch vor Weihnachten stimmte der Verwaltungsrat der AOK Saarbrücken der geplanten Fusion von AOK Rheinland-Pfalz und der AOK Saarland zu. Schon Anfang Dezember hatte der Verwaltungsrat der AOK Rheinland-Pfalz dem Zusammenschluss zugestimmt. Die Fusion soll zum 1. März 2012 erfolgen und führt dazu, dass in der neuen Großkasse, in der rund 3.300 Mitarbeiter beschäftigt sind, etwa 1,2 Millionen Menschen versichert sind. Es sollen auch weiterhin keine Zusatzbeiträge erhoben werden.

Die AOK Rheinland-Pfalz soll bei der neuen Kasse die Führungsrolle übernehmen. Medienberichten zufolge sollen ihre beiden Chefs Walter Bockemöhl und Jupp Weismüller auch in der neuen Kasse als Vorstand fungieren. Der bisherige Chef der AOK Saarland, Karlheinz Delarber wird die Landesdirektion Saarland der neuen Kasse leiten, die einen Sondertsatus im Verwaltungsbereich erhalten wird.

Für den Vorstandsvorsitzenden des AOK Bundesverbandes Jürgen Graalmann ist der Zusammenschluss der beiden Kassen der Beginn einer starken und leistungsfähigen Krankenkasse im Südwesten von Deutschland. Er verspricht sich von der Fusion erfolgreiche Vertragsabschlüsse und die Nutzung von Synergieeffekten.

Mitte des Jahres war eigentlich eine Dreierfusion mit der IKK Südwest geplant, doch diese zog Anfang September ihren Antrag auf Zusammenschluss zurück. Berichten zufolge waren inakzeptable Forderungen der AOK hinsichtlich des Marktauftritts der neuen Kasse der Grund für den Rückzug der Innungskrankenkasse. Die neue Großkasse AOK Rheinland-Pfalz/Saarland will allerdings auch weiterhin für weitere Fusionen offen sein, heißt es.

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Kfz Versicherung noch in 2011 wechseln

Entgegen der weit verbreiteten Meinung, dass eine Autoversicherung nur bis zum 30. November gewechselt werden kann, ist auch jetzt kurz vor Ende des Jahres noch ein Wechsel der Kfz-Versicherung möglich.

Allerdings kann nicht jeder Versicherte seinen Vertrag noch kündigen, sondern lediglich Fahrzeugbesitzer, deren Versicherer die Preise erhöht hat. Weil allerdings zahlreiche Unternehmen für dieses Jahr Erhöhungen um bis zu 30 Prozent angekündigt haben, dürften heuer viele Autofahrer eine zweite Chance zu einem Versicherungswechsel haben.

Denn während der Stichtag 30. November für alle Verträge gilt, haben von Preiserhöhungen Betroffene nach Erhalt der Beitragsrechnung für 2012 noch einen Monat Zeit, ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen. Da die meisten Versicherer ihre Rechnungen in der Regel rund um den 30. November verschicken, bleiben somit noch einige Tage Zeit für die Suche nach einem günstigeren Anbieter.

Diese Gelegenheit sollte man in jedem Fall wahrnehmen, denn nicht selten lassen sich mit einem Wechsel gleich mehrere hundert Euro sparen. Und mit einem kostenlosen KFZ Versicherungsvergleich im Internet findet sich eine passende Versicherung sogar schon mit ein paar Mausklicks und innerhalb weniger Minuten.

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Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge kaum bekannt

Wie eine repräsentative Befragung des Instituts für Management- und Wirtschaftsforschung im Auftrag des Versicherers Hannoversche ergeben hat, sind die Vorteile der Betriebsrente vielen Deutschen nicht bekannt. So wissen knapp drei Viertel der Bundesbürger wenig über die steuerliche Förderung der betriebliche Altersvorsorge. Nur rund jeder vierte Befragte wusste überhaupt, dass die Betriebsrente immer steuerlich gefördert wird.

Für das Jahr 2011 gilt, dass die Beiträge für eine Betriebsrente bis maximal 2.640 Euro jährlich von Steuern und Sozialabgaben befreit sind, im nächsten Jahr steigt der Höchstbetrag auf 2.688 Euro. Für weitere 1.800 Euro müssen ebenfalls keine Steuern, aber Sozialabgaben bezahlt werden.

Die Betriebsrente muss im Alter versteuert werden und gesetzlich Versicherte müssen Beiträge für die Krankenversicherung bezahlen. Die Stiftung Warentest weist jedoch darauf hin, dass Sparer mit einer Betriebsrente trotzdem bessere Renditen erzielen als mit einer anderen vergleichbaren, nicht geförderten Altersvorsorge.

Auffällig ist, dass, obwohl der Arbeitgeber seiner Angestellten aufgrund seiner Fürsorgepflicht über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge informieren muss, dies keineswegs immer geschieht. So beklagen 45% der erwerbstätigen Deutschen, dass ihr Arbeitgeber ihnen keine Angebote zur betrieblichen Altersvorsorge unterbreitet, in der Verdienstgruppe von 1.000 bis 2.000 Euro monatlich (netto) sind es sogar 54%, die nicht informiert werden. Das ist schade, denn die Nachfrage unter den Beschäftigten nach einer betrieblichen Altersvorsorge ist durchaus groß: 85% der Arbeitnehmer nehmen die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge in Anspruch, wenn sie ihnen angeboten wird.

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Große Reserven in der Rentenversicherung

Wie die “Stuttgarter Zeitung” berichtet, ist die eiserne Reserve der Rentenversicherung inzwischen auf einen der höchsten Werte in der Geschichte der Bundesrepublik gestiegen. Im November sind die Finanzpolster der Rentenkasse im Vergleich zum Vormonat noch einmal um 4 Milliarden Euro gestiegen und liegen jetzt bei 23,2 Milliarden Euro. Nur im Jahr 1992 war die eiserne Reserve der Rentenversicherung mit 25 Milliarden Euro noch höher als heute, was auf die Wiedervereinigung Deutschlands zurückzuführen war.

Aufgrund der guten Konjunktur und der Tatsache, dass viele Unternehmen ihren Arbeitnehmern nach wie vor Weihnachtsgeld zahlen, hatte die Deutsche Rentenversicherung Bund einen starken Anstieg der Reserve in diesem Jahr erwartet. Anfang Dezember rechnete die Rentenversicherung mit einer Nachhaltigkeitsrücklage von 23,5 Milliarden Euro zum Jahresende. Da die Reserven in den letzten Jahren im Dezember nochmals stark anstiegen, könnte die Prognose der Rentenversicherung sogar übertroffen werden.

Rein rechnerisch hat die Rentenversicherung damit eine Rücklage von dem 1,36fachen einer Monatsausgabe, schreibt die “Stuttgarter Zeitung”. Peter Weiß, rentenpolitischer Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, bezeichnete die gesetzliche Rentenversicherung als kerngesund und geht davon aus, dass die Höchstgrenze von 1,5 Monatsausgaben bereits im Frühjahr 2012 erreicht werden könnte. Deshalb will die Bundesregierung den Beitragssatz für die Rentenversicherung 2012 von derzeit 19,9% auf 19,6% senken. 2013 könnte eine weitere Beitragssenkung erfolgen.

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GKV zahlt künftig Test auf Schwangerschaftsdiabetes

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat unter Berücksichtigung der Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beschlossen, dass schwangere Frauen zukünftig Anspruch auf einen Test auf Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) haben, der von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlt werden muss.

Laut G-BA liegt eine Schwangerschaftsdiabetes vor, wenn der Blutzucker einer Schwangeren bestimmte Werte übersteigt. Dies erhöht das Risiko für bestimmte Gefahren und seltene Komplikation bei der Geburt des Kindes. So kann es zu einer gestörten Entwicklung der Plazenta kommen, die eine Mangelversorgung des ungeborenen Kindes zur Folge haben kann. Außerdem kann die anhaltende Überzuckerung der Mutter zu einem vermehrten Wachstum des Kindes und nach der Geburt zu einer Unterzuckerung führen.

Das IQWiG ist überzeugt davon, dass ein Routinetest auf Gestationsdiabetes bei schwangeren Frauen einen positiven Effekt haben kann, schreibt das Ärzteblatt. Bei 90% der Betroffenen kann eine Ernährungsumstellung in Kombination mit regelmäßiger Bewegung die Blutzuckerwerte normalisieren, in Ausnahmefällen wird eine Insulintherapie notwendig.

Geplant sind zwei Testungen während der Schwangerschaft: Zunächst soll ein Vortest durchgeführt werden, mit dem die Frauen erkannt werden, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaftsdiabetes hoch ist. Diese sollen dann einem zweiten Test im 6. oder 7. Schwangerschaftsmonat unterzogen werden. Darüber hinaus wurde ein Merkblatt für schwangere Frauen erarbeitet, das ihnen beim Beratungsgepräch mit ihrem Arzt helfen soll, berichtet G-BA-Mitglied Harald Deisler im Ärzteblatt.

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Kfz-Versicherung muss Unfall-Sachverständigen bezahlen

Nach einem Urteil des Amtsgerichts München muss die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für einen Sachverständigen bezahlen, der von der gegnerischen Seite beauftragt wurde. Ob das Honorar des Sachverständigen angemessen oder ortsüblich ist, spielt dabei keine Rolle. Der Geschädigte darf dem Gericht zufolge die Erstattung der Kosten verlangen, die ein wirtschaftlich vernünftiger Mensch in der gleichen Lage als zweckmäßig und notwendig erachtet (Az.: 343 C 20721/10).

Im konkreten Fall wandte sich der Geschädigte eines Verkehrsunfalls an seine Werkstatt, die ihm zwei Sachverständige empfahl. Der Mann wählte einen der beiden aus, um das Schadensgutachten zu erstellen. Dieser bezifferte die Reparaturkosten und die Wertminderung an dem Fahrzeug mit 2.150 Euro und stellte hierfür ein Honorar von rund 655 Euro in Rechnung. Die gegnerische Versicherung war dazu bereit, die Wertminderungs- und Repraturkosten zu bezahlen, hielt aber das Honorar des Sachverständigen für zu hoch und zahlte hierfür nur 189,50 Euro. Daraufhin klagte der Mann vor dem Amtsgericht München, das ihm zustimmte und den Restbetrag ebenfalls zusprach.

Laut dem Gericht entsprach das Verhalten des Mannes einem normalen Vorgang. Deshalb sei dem Einwand der Versicherung, der Sachverständige habe ein unüblich hohes Honorar verlangt, nicht stattzugeben. Das Honorar müsse an der Schadenshöhe oder dem zeitlichen Aufwand bemessen werden. Dies war hier der Fall, deshalb muss die Versicherung die Kosten hierfür erstatten.

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Deutsche skeptisch gegenüber Riester-Rente

Nach einer aktuellen Umfrage der Postbank stehen viele Deutsche der Riester-Rente skeptisch gegenüber. Von den 1771 befragten Personen waren nur 27% der Meinung, dass die Riester-Rente die “ideale Form der Altersvorsorge” sei. Damit ist die staatlich geförderte Riester-Rente nicht so beliebt wie beispielsweise die privaten Rentenversicherungen, die 39% der Befragten als ideale Altersvorsorge betrachten. Auch Rentenzahlungen aus Lebensversicherungen bekamen mit 29% mehr Zustimmung als die Riester-Rente.

Die Skepsis der Verbraucher zeigt sich auch in den Abschlüssen. So besitzen nur 26% der berufstätigen Männer und 22% der Frauen einen Riester-Vertrag. Dass weniger Frauen riestern, verwundert, denn aufgrund einer gesetzlichen Regelung müssen Frauen und Männer für die gleichen Tarife das gleiche bezahlen, obwohl Frauen in der Regel länger leben. Laut Postbank gibt es in Deutschland bislang 15 Millionen Riester-Verträge, d.h. nur 40% aller Berechtigten haben tatsächlich einen Riester-Vertrag abgeschlossen.

Die Umfrage zeigte jedoch auch, dass sich viele Deutsche mit der Riester-Rente auch nicht gut auskennen. Zwar wissen 54% der Befragten nach eigenen Angaben “ziemlich genau, was damit gemeint ist”, dafür gaben die restlichen 46% an, dass sie sich “nur ungefähr” oder “gar nicht” mit der Riester-Rente auskennen.

Dass die Beliebtheit der Riester-Rente in den nächsten Jahren steigt, darf bezweifelt werden, da die geplanten Änderungen eher zulasten der Riester-Sparer gehen. Ab Januar 2012 gelten drei wichtige Neuregelungen für Riester-Verträge: 1. Die gesetzlich garantierte Mindestverzinsung sinkt von derzeit 2,25% auf 1,75%, was sich besonders bei langen Laufzeiten deutlich auswirken kann. Laut Postbank sind Unterschiede von bis zu einigen hundert Euro Rente im Monat möglich. 2. Das Mindestalter für die Renten- oder Kapitalauszahlung steigt vom 60. auf das 62. Lebensjahr, d.h. der Versicherte wartet 2 Jahre länger auf seine Auszahlung. 3. Um die volle staatliche Sparzulage von bis zu 154 Euro jährlich zu erhalten, muss jeder Sparer mindestens 60 Euro jährlich als Eigenbeitrag einzahlen.

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Stiftung Warentest testet Reiserücktrittsversicherungen

Der Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres, heißt es. Doch wenn unvorhergesehene Ereignisse den Urlaubsantritt verhindern oder der Urlaub vorzeitig abgebrochen werden muss, kann das nicht nur ärgerlich sein, sondern auch teuer. Wird eine Reise wenige Tage vor Beginn abgesagt, müssen Urlauber nicht selten bis zu 80% des Reisepreises als Stornokosten bezahlen. Um diese Kosten aufzufangen gibt es die Reiserücktrittsversicherung, die sich vor allem für Urlauber lohnt, die teure Reisen buchen oder mit Kindern verreisen.

Die Stiftung Warentest hat 90 Tarife von Reiserücktrittsversicherungen unter die Lupe genommen und hat nur zwei Mal die Note “sehr gut” vergeben. Die überwiegende Mehrheit der getesteten Tarife erhielt die Note “gut” oder “befriedigend”, zwei Angebote kamen nicht über die Note “ausreichend” hinaus.

Für Einzelpersonen und Familien bietet die Würzburger und die Hanse Merkur “sehr guten” umfassenden Schutz und zwar nicht nur bei Reiserücktritt vor Reisebeginn, sondern auch bei einem Abbruch oder einer Umbuchung der Reise. Überhaupt sollten Reisende solche Vollschutztarife bevorzugen, denn sie sind meistens nur unwesentlich teurer als die Basisschutztarife, bei denen der Reiseabbruch nicht versichert ist.

Viele Billigfluggesellschaften bieten auf ihren Internetseiten ebenfalls Reiserücktrittsversicherungen an, doch diese schnitten in dem Test bestenfalls mit “befriedigend” ab. Ein Kritikpunkt bei vielen Billigflug-Angeboten ist die Selbstbeteiligung in Höhe von 20%. Bessere (und manchmal sogar günstigere) Tarife findet man oft direkt auf der Internetseite des Versicherers, lautet der Tipp der Stiftung Warentest. In der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest können die detaillierten Testergebnisse nachgelesen werden.

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Familientarif Haftpflicht: Deliktunfähige Kinder nicht immer mitversichert

Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass in vielen sogenannten Familientarifen in der Privathaftpflichtversicherung die von Kleinkindern verursachten Schäden nicht zwangsläufig mitversichert sind, auch wenn der Name dies suggeriert. Zwar werben manche Versicherer, wie die Öffentliche Versicherung Bremen (ÖVB) und die Versicherungsgruppe Hannover (VGH) sogar mit dem “Schutz für die ganze Familie”, doch dieser Slogan täuscht. Während die Familientarife in der gesetzlichen Krankenversicherung Kleinkinder mitversichern, ist dies bei privaten Haftpflichtpolicen keineswegs immer der Fall.

Viele Haftpflichtversicherer nutzen die Gesetzesvorlage, nach der Kinder in Deutschland erst ab 7 Jahren (im rollenden Straßenverkehr erst ab 10 Jahren) als deliktfähig gelten. Erst ab diesem Alter müssen Kinder bzw. ihre Eltern für Schäden haften. Viele Versicherer sind deshalb der Ansicht, dass sie keine Zahlungsverpflichtung eingehen müssen, wenn das Kind noch nicht deliktfähig ist, es also gar keinen Schuldigen gibt. Leistungen erbringen sie nur, wenn Eltern ihre Aufischtspflicht verletzt haben, ansonsten muss der Geschädigte die Kosten für den Schaden selbst tragen.

Manche Familientarife versichern jedoch auch deliktunfähige Kinder. Laut Stiftung Warentest ist dies z.B. bei den XL- und XXL-Tarifen der Interrisk und dem Konfort- und Premium-Tarif der ARAG der Fall. Die HanseMerkur und die Medien-Versicherung verlangen für die Mitversicherung deliktunfähiger Kinder eine Selbstbeteiligung zwischen 100 und 300 Euro. Wichtiger als die Selbstbeteiligung ist jedoch die Deckungssumme, die teilweise sehr niedrig ist. Die Stiftung Warentest empfiehlt Tarife mit einer Deckungssumme bis mindestens 30.000 Euro.

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Rechtsschutzversicherung Test 2011 von Stiftung Warentest

Aus Sicht der Stiftung Warentest werden Rechtsschutzversicherungen immer besser. Zu diesem Ergebnis kamen die Experten im Rahmen eines aktuellen Tests.

Der aktuelle Rechtsschutzversicherung Test von Finanztest konnte mit drei Spitzenreitern beendet werden, die mit einer Note von 1,8 bewertet wurde. Damit fiel das Ergebnis in dem aktuellen Vergleich deutlich besser aus als bei dem letzten Vergleich, der von der Stiftung Warentest durchgeführt wurde. Die Tester haben im aktuellen Vergleich insgesamt 54 Tarife auf den Prüfstand gestellt.

Insgesamt wurden 25 Rechtsschutzversicherungen von der Stiftung Warentest mit dem Gesamturteil „gut“ bewertet. Weitere 28 schnitten mit der Note „befriedigend“ ab. Lediglich ein Tarif wurde von den Testern nur mit „ausreichend“ bewertet. Die Top-Angebote gehen mit jährlichen Beiträgen zwischen 342 und 403 Euro einher.

Im Test mussten sich Komplettpakete mit Berufs-, Privat-, Verkehrs- und Mietrechtsschutz den prüfenden Blicken der Stiftung Warentest stellen. Nach Erklärungen der Tester dürfen Versicherungsnehmer auch weiterhin nicht erwarten, dass die einzelnen Policen in sämtlichen Fällen Hilfe bei einem Rechtsstreit ermöglichen. Vor allem beim Baurecht oder den Kosten einer Scheidung winken nahezu alle Rechtsschutzversicherungen ab. Allerdings bieten immer mehr Tarife eine Hilfe bei Geldanlagestreitigkeiten.

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Keine Änderungen im Beitragseinzug für Sozialversicherung

In der “Süddeutschen Zeitung” wurde gestern gemeldet, dass die Deutsche Rentenversicherung sich anbietet, für die Sozialversicherung den Beitragseinzug zu übernehmen. Die Kassen ziehen schon seit 1942 alle Sozialversicherungsbeiträge ein. Diese Meldung war offensichtlich falsch, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund in einer dementierenden Stellungnahme mitteilt. Demnach setzt sich die Deutsche Rentenversicherung Bund nicht dafür ein, dass der Beitragseinzug von den Krankenkassen auf die Deutsche Rentenversicherung übertragen wird.

Die Falschmeldung der “Süddeutschen Zeitung” beruht wohl auf einem internen Papier, das von der Zeitung auch zitiert, aber offensichtlich falsch verstanden wurde. Wie die Deutsche Rentenversicherung Bund mitteilt, enthielt das Papier lediglich Überlegungen theoretischer Art, mit welche Konsequenzen eine neue Aufgabenverteilung beim Beitragseinzug für die Rentenversicherung hätte. Zu diesen Überlegungen hätte es aber weder Beratungen in den Entscheidungsgremien der Rentenversicherung noch entsprechende Beschlüsse gegeben, heißt es in der Stellungnahme.

Gegenüber der “Ärzte Zeitung” erklärte ein Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund, dass man der Meinung sei, dass die Kassen auch weiterhin für den Beitragseinzug zuständig sein sollen. Es sei allerdings richtig, dass in dem zitierten Strategiepapier die Rede davon ist, dass die Sozialversicherung durch einen Wechsel der Einzugsstelle bis zu 800 Millionen Euro jährlich einsparen könne. Auch eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes sieht den Beitragseinzug “bei den Kassen gut aufgehoben”, wie sie in der “Ärzte Zeitung” bestätigt.

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Kfz-Versicherung zahlt für Schäden durch Hagel nur einmal

Wie das Amtsgericht München entschied, muss eine Versicherung für den durch Hagel entstandenen Schaden an einem Fahrzeug nur einmal aufkommen (Az.: 271 C 10327/10). Das Urteil ist rechtskräftig.

Im konkreten Fall hatte ein Autofahrer aus München im Jahr 2008 einen Hagelschaden an seinem Peugeot. Laut einem Sachverständigengutachten beliefen sich die Kosten für eine Reparatur auf 2.409 Euro. Der Autofahrer ließ sich diese Summe von seiner Versicherung auszahlen, aber sein Auto nicht reparieren.

Im folgenden Jahr wurde das Auto erneut durch Hagel beschädigt. Wieder ließ der Mann den Schaden von einem Sachverständigen begutachten. Der Gutachter kannte den Vorschaden nicht und bezifferte den vorliegenden Schaden auf 2.625 Euro. Die Versicherung zahlte dieses Mal jedoch nicht die gesamte Summe, sondern zog von dieser die Selbstbeteiligung (150 Euro) und die im Vorjahr gezahlte Schadenssumme (2.409 Euro) ab. Sie überwies dem Versicherten die Restsumme von 66 Euro, wogegen dieser klagte.

Das Amtsgericht München gab jedoch der Versicherung recht, wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins berichten. Das Gericht erklärte, dass die Versicherung nur die Kosten übernehmen muss, die es braucht, um den vorherigen Zustand des Fahrzeugs wieder herzustellen. Das jüngste Gutachten ist ohne Kenntnis des Vorschadens entstanden, deshalb sei die Berechnung des Sachverständigen keine zulässige Grundlage für eine Schadenserstattung. In einem solchen Fall muss die Versicherung nur den Schaden erstatten, der “technisch und rechnerisch” vom ersten Hagelschaden eindeutig abgrenzbar ist. Ist dies nicht feststellbar, so geht dies zu Lasten des Geschädigten, weil dieser den Erstschaden nicht repariert hat lassen.

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Lebensversicherer senken laufende Verzinsung

Auch die Versicherungsunternehmen bekommen die niedrigen Zinsen an den Finanzmärkten zu spüren – und reagieren. Die Allianz senkt die Verzinsung der laufenden Überschussbeteiligung ihrer Lebensversicherungen für 2012 um 0,1% auf 4%. Zum Vergleich: Zur Jahrtausendwende boten zahlreiche Anbieter eine Verzinsung von über 7% – doch diese Werte werden so bald nicht mehr wiederkommen, erklärt ein Sprecher der Allianz.

In diesem Jahr lag die durchschnittliche Verzinsung in der Branche bei 4,1%, doch im kommenden Jahr könnte die Verzinsung bei vielen Anbietern unter die magische 4%-Marke rutschen. Seit Ende der 90er Jahre galt dieser Wert als garantierte Mindestrendite, d.h. die Versicherungen müssen diesen Zinssatz bis zum Ende der Vertragslaufzeit auszahlen. Inzwischen kündigte die Alte Leipziger bereits an, die laufende Überschussbeteiligung für 2012 auf 3,85% zu senken. AXA will die laufende Verzinsung von 4% auf 3,8% senken. Auch die Europa senkt ihre Verzinsung, liegt aber mit 4,35% immer noch weit oben hinter dem Spitzenplatz, den die Interrisk mit einer Verzinsung von 4,4% hält, die auch im kommenden Jahr beibehalten werden soll. In den nächsten Tagen werden auch andere Unternehmen die Zahlen für 2012 veröffentlichen.

Auch wenn die Lebensversicherung damit für viele Verbraucher weniger attraktiv werden könnte, ist die Versicherungsbranche selbst noch immer von dem Produkt überzeugt. Eine Sprecherin des Branchenverbands GDV weist darauf hin, dass es kaum ein anderes Vorsorgeprodukt gibt, bei dem eine Verzinsung von rund 4% und eine derartige Sicherheit geboten wird. Zum Vergleich: Das Zinsniveau zehnjähriger Bundesanleihen ist alleine in diesem Jahr von 2,9% auf 1,8% gefallen und es gibt keine Aussicht auf einen umgekehrten Trend.

Verbraucherschützer sehen die Lebensversicherung dagegen kritischer, da nur das Sparguthaben verzinst wird und zwar nachdem alle Kosten abgezogen wurden. Berücksichtigt man dies, liegt die Rendite so schon unter 4%. Verbraucher sollten jedoch auf keinen Fall zu einem Versicherer mit höherer Überschussbeteiligung wechseln, da sich dies wegen der hohen Abschlusskosten nicht rechnet.

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Hohe Wechselbereitschaft in der Kfz-Versicherung

Wie aus einer aktuellen Studie des Martforschungs- und Beratungsinstituts YouGovPsychonomics hervorgeht, ist die Wechselbereitschaft der Verbraucher in der Kfz-Versicherung nach wie vor hoch. Demnach können sich aktuell rund 9,9 Millionen Versicherte vorstellen, im nächsten Jahr ihren Anbieter zu wechseln. Das entspricht einem Anteil von 18% aller Deutschen und ist somit deutlich mehr als im Vorjahr, als nur 13% (7,1 Millionen Bürger) angaben, sich einen Wechsel ihrer Kfz-Versicherung vorstellen zu können. Etwa 2,4 Millionen Deutsche, also 4,4% der Befragten, haben konkrete Pläne für einen Wechsel zu einem anderen Anbieter, das sind etwa 100.000 mehr als im letzten Jahr.

Die zentrale Informationsquelle für Wechselwillige ist vor allem das Internet. Der Studie zufolge nutzen inzwischen 47% der Deutschen spezielle Vergleichsportale im Internet, um sich über die besten Angebote und Tarife zu informieren. Damit legt das Internet als Informationsquelle weiter zu, denn im letzten Jahr wurde es von nur 43% und im Jahr 2009 sogar nur 38% der Befragten genutzt. Die Empfehlungen von Familienmitgliedern, Freunden oder Bekannten liegen bei den Wechselwilligen nur auf dem zweiten Platz, noch dahinter rangieren die Empfehlungen von Versicherungsvertretern und -maklern.

Die Studie mit dem Titel “Wechseltätigkeit in der Kfz-Versicherung 2011″ wurde mit einer ersten Befragung im November begonnen. Eine zweite Befragung soll im Dezember durchgeführt werden, bei der die Teilnehmer unter anderem gefragt werden sollen, ob sie ihre Pläne tatsächlich in die Tat umgesetzt haben.

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