Versicherungen News



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Beiträge aus November, 2011

Versicherungsschutz bei Organspenden eingeschränkt

Nicht nur bei Arbeitsunfällen, sondern auch bei einem besonderen Einsatz für das Interesse der Allgemeinheit gilt der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu gehören auch Blutspenden oder Organspenden. Allerdings ist der Versicherungsschutz hierbei sehr eingeschränkt, wie der Nachrichtensender n-tv berichtet. So hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt in einem Urteil entschieden, dass es nicht mehr als “Arbeitsunfall” gilt, wenn nach einer Organspende Komplikationen eintreten (Az.: L 6 U 131/07).

Im konkreten Fall ging es um einen 54-jährigen Maler, der seinem schwer kranken Bruder die linke Niere gespendet hatte. Die Organentnahme selbst verlief ohne Komplikationen, doch später litt der Mann unter Nervosität, Schlafstörungen, Kraftlosigkeit, innerer Unruhe, allgemeinem Unwohlsein und Schmerzen im Bereich der Operationsnarbe. Ein sozialmedizinisches Gutachten stellte fest, dass die verbliebene Niere eine Funktionsstörung “mit beginnender Retention” aufwies, so dass der Mann auf Dauer nicht mehr als Maler arbeiten könne.

Die Versicherung weigerte sich, dem Mann eine Erwerbsminderungsrente oder andere Leistungen zu zahlen mit der Begründung, dass es sich im vorliegenden Fall nicht um einen Unfall handele. Dem stimmten die Richter am Landessozialgericht zu. Der körperliche Eingriff der Organentnahme sei kein Unfall, bei dem Betroffenen hätte sich nur ein allgemeines Krankheitsrisiko zur Krankheit entwickelt. Deshalb habe er keinen Anspruch auf Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, der Mann kann noch Revision einlegen.


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Online Vergleich der Kfz-Versicherung lohnt sich!

Bis zum 30. November haben Autofahrer die Möglichkeit, ihre Kfz-Versicherung regulär zu kündigen und bei einem anderen Anbieter eine neue abzuschließen. Und dies kann sich durchaus lohnen, denn je nach Wohnort und Anbieter gibt es enorme Preisunterschiede. Darauf weist die Stiftung Warentest in ihrer aktuellen Ausgabe der Zeitschrift “Finanztest” hin.

Durch einen Wechsel zu einem günstigeren Autoversicherer können Verbraucher mehrere hundert Euro sparen. In einem Beispiel der Stiftung Warentest lagen zwischen dem günstigsten und dem teuersten Angebot für einen Vielfahrer mit Vollkaskoschutz 903 Euro. Doch auch Alleinfahrer, Rentner und junge Familien sollten die aktuellen Tarife vergleichen. Als besonders günstig stellten sich die Basistarife + Vollkasko von BGV Badische Allgemeine, Direct Line, HDI Direkt, Cosmos Direkt und WGV heraus. Bei der Haftpflichtversicherung + Teilkasko sind die Basistarife von Direct Line und HDI Direkt und die Tarife von Allsecur preisgünstig.

Die Stiftung Warentest hat 152 Tarife von 73 Anbietern unter die Lupe genommen und dabei festgestellt, dass die Preise zum ersten Mal seit sieben Jahren erhöht worden sind. Durchschnittlich betrug der Preisanstieg, der auf den harten Preiskampf der letzten Jahre zurückzuführen ist, etwa 3-4% gegenüber dem Vorjahr. Nicht nur deshalb lohnt sich ein Vergleich, denn einige Anbieter haben ein neues Schadensfreiheitsklassen-System eingeführt. Hier können z.B. Fahrer profitieren, die seit vielen Jahren unfallfrei fahren und dafür mit einem Beitragssatz von 20% belohnt werden. Allerdings sollte man auch hier sogfältig vergleichen, denn die Grundprämien haben sich ebenfalls geändert.

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