Versicherungen News



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Beiträge aus November, 2011

Autozubehör der Versicherung melden!

Harald Hagedorn vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute weist darauf hin, dass nachträglich installiertes Zubehör im Auto stets der Versicherung gemeldet werden muss. Wer dies vergisst, kann sonst im Falle eines Diebstahls oder eines Brandes auf den Kosten für diese Teile sitzen bleiben, berichtet die WAZ Mediengruppe. Versicherungen zahlen nämlich nur für das, was auch tatsächlich schwarz auf weiß belegt ist bzw. werden kann. Deshalb sollten Autobesitzer die Rechnungen über ihr nachträglich gekauftes Zubehör wie z.B. Alufelgen oder Schalensitze unbedingt aufbewahren.

Je nach Vertrag zahlt die Kfz-Versicherung für nachträglich installierte Extras maximal 500-1000 Euro, wenn ihr Wert nicht nachgewiesen werden kann. Dies kann umgangen werden, indem die zusätzlich eingebauten Geräte dem Versicherer gemeldet werden. Diese werden dann im Vertrag dokumentiert, allerdings muss der Kunde – je nach Gegenstand – auch mit einer Erhöhung des Versicherungsbeitrags rechnen. Wie stark der Beitrag ansteigt, hängt vom jeweiligen Versicherungsschutz (Teilkasko, Vollkasko) ab. Etwa 100 Zusatzteile (z.B. Leselampe, Zusatzarmaturen) lassen die Versicherungen in der Regel ohne Beitragserhöhung in den Versicherungsschutz einfließen.

Wer sicher gehen will, sollte sich bei seiner Versicherung informieren, welche Zusatzausrüstung beitragsfrei mitversichert werden kann und für welche Zubehörteile ein Aufschlag zu zahlen ist. Alternativ kann man sich natürlich auch direkt eine teurere Versicherung aussuchen, die von Beginn an eine umfassendere Ausstattung versichert.


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Wechselbereitschaft der Deutschen schwankt

Wie eine aktuelle repräsentative Umfrage der Beratungsgesellschaft Faktenkontor und des Marktforschers Toluna ergeben hat, ist die Wechselbereitschaft der meisten Deutschen bei Versicherungen eher gering. Von den 1000 befragten Bundesbürgern gaben 70% an, dass sie hinsichtlich eines möglichen Wechsels noch unentschlossen sind oder sich dazu entschieden haben, alles beim Alten zu lassen.

Die Umfrage zeigt jedoch, dass es hinsichtlich der Wechselbereitschaft große Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungssparten gibt. Mit Abstand am größten ist die Wechselbereitschaft bei der Kfz-Versicherung. Hier planen immerhin 54,2% der Befragten, noch vor dem Jahresende einen Versicherungsvergleich durchzuführen und ggf. zu wechseln.

Deutlich geringer, aber immer noch vorhanden ist die Wechselbereitschaft bei der Privathaftpflichtversicherung und bei der Hausratversicherung, in der sich 28,6% bzw. 26,35% binnen Jahresfrist neu orientieren wollen. Nur 18% der Befragten wollen ihre private Renten- oder Lebensversicherung auf Optimierungsmöglichkeiten hin überprüfen und nur 17,57% planen das gleiche für ihre private Krankenversicherung. Am geringsten ist die Wechselbereitschaft in der Berufsunfähigkeitsversicherung, hier haben nach eigenen Angaben nur 10,47% das Vorhaben, die vorhandene Police zu überprüfen.

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Noch bis Jahresende Fonds-Verluste ersetzen lassen!

Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass Anleger, die mit bestimmten Fonds Verluste gemacht haben, sich diese noch bis zum Jahresende ersetzen lassen können. Dank einer Reihe anlegerfreundlicher Urteile betrifft dies Fonds, die ab 1981 von Banken oder Sparkassen vermittelt wurden.

Kern des Anstoßes sind die sogenannten Kick-Back-Zahlungen, die in der Branche üblich sind. Anleger zahlen in der Regel für jeden Kauf eines Fonds einen Ausgabeaufschlag oder eine andere Form von Provision. Dieses Geld fließt teilweise oder sogar vollständig an den Vermittler, also die Bank oder Sparkasse zurück. Die Gerichte sind jedoch der Meinung, dass die Bankberater dies den Kunden hätten mitteilen müssen, was in den allermeisten Fällen jedoch nicht geschehen ist. Die Kunden haben dann einen Anspruch auf Schadenersatz für Fondskäufe, allerdings nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Die Verjährungsregeln aus dem Jahr 2002 besagen, dass zum Jahresende alle Schadenersatzforderungen für Geldanlagen bis einschließlich 2001 verjähren.

Betroffene, die für Verluste aus solchen Fondskäufen Schadenersatzansprüche anmelden möchten, sollten sich deshalb beeilen, rät die Stiftung Warentest. Sie empfiehlt, umgehend alle Unterlagen herauszusuchen, Schadenersatz anzufordern und einen Rechtsanwalt mit der Sache zu beauftragen. Dieser muss – sofern die Bank oder Sparkasse eine Zahlung verweigert – noch in diesem Jahr die Klageschrift bei Gericht einreichen. Nur dann kann die Verjährung gestoppt werden.

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VTB Duo im Schnelltest

Die österreichische VTB Direktbank bietet mit dem Produkt “VTB Duo” eine Mischung aus Tages- und Festgeld an, das die Stiftung Warentest kürzlich einem Schnelltest unterzogen hat. Die Mindestanlagsumme bei VTB Duo beträgt 500 Euro und es gilt, dass immer 80% der Anlagesumme an die vereinbarte Laufzeit gebunden, die übrigen 20% jedoch täglich verfügbar sind. Die Mindestlaufzeit beträgt 1 Jahr und kann auf bis zu 3 Jahre verlängert werden. In Abhängigkeit von der Laufzeit liegt der Zinssatz zwischen 2,9% und 3,8% pro Jahr. Im Fall einer Bankenpleite springt der österreichische Einlagensicherungsfonds ein, der Anlagen bis zu 100.000 Euro pro Person schützt.

Der Vorteil bei diesem Angebot ist, dass der attraktive Zinssatz nicht nur für den 80%-igen Festgeldanteil gilt, sondern auch für den 20%-igen Tagesgeldanteil. Vergleicht man VTB Duo mit dem reinen Tagesgeld bei der VTB, so wird ersichtlich, dass Sparer bei dem Kombi-Tarif für ihren Tagesgeldanteil 0,5% bis 1,5% mehr Zinsen erhalten als bei reinem Tagesgeld und zwar unabhängig von der Gesamtlaufzeit.

Einen kleinen Haken gibt es allerdings doch: Nur Kunden, die bei der VTB Direktbank das Onlinebanking nutzen, können das Angebot VTB Duo in Anspruch nehmen. Dennoch eignet sich VTB Duo nach Einschätzung der Stiftung Warentest für alle, die einen guten Zinssatz wünschen, aber dennoch teilweise flexibel bleiben wollen. Wer jedoch ausschließen kann, dass er einen Teil seiner Anlagesumme in den nächsten Jahren benötigen könnte, der sollte sich für ein reines Festgeldkonto entscheiden. Auch hier bietet die VTB Bank sehr gute Zinssätze, z.B. 4% pro Jahr bei einer festen Laufzeit von 3 Jahren.

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Massive Kritik an Riester-Rente

Vor 10 Jahren wurde die staatlich geförderte Riester-Rente eingeführt und wie eine aktuelle Studie zeigt, können viele der heutigen Angebote die damaligen Ansprüche nicht mehr erfüllen. Wie eine Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung gezeigt hat, fällt die Bilanz der Riester-Rente enttäuschend aus. Es gibt nur noch wenige rentable Angebote, die Mehrheit der Angebote fällt zu Ungunsten der Riester-Sparer aus, heißt es im Fazit der Studie.

Dass die Rendite der Riester-Rente so niedrig wurde, liegt an der Umwandlung des Riester-Vertrags in eine private Rentenversicherung ab dem 85. Lebensjahr. Dies geschieht automatisch und unabhängig davon, welche Anlageform der Riester-Vertrag ursprünglich hatte. Wegen dieser Umwandlung müssen die Banken und Fondsgesellschaften einen Teil des angesparten Kapitals zu Beginn der Rente für die Zeit ab dem 85. Lebensjahr zurücklegen. In den letzten Jahren ist dieser Teil jedoch stark gestiegen. Betrug er 2001 noch knapp 13%, so sind es bei den neuen Riester-Verträgen bis zu 33% oder sogar noch mehr.

Studienautor Axel Kleinlein, der inzwischen Vorstandsvorsitzender des Bundes der Versicherten (BdV) ist, kritisiert, dass die Riester-Produkte in den letzten 10 Jahren deutlich schlechter geworden seien und macht hierfür nicht nur die unzureichende Regulierung der Kalkulationsregeln, sondern auch die Versicherungsunternehmen selbst verantwortlich. Diese “haben es nicht geschafft, die Angebote interessant zu halten”, bemängelt Kleinlein.

Kornelia Hagen, Expertin für Verbraucherpolitik beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) und Mitautorin der Studie vergleicht die Rendite der Riester-Verträge in vielen Fällen mit der eines Sparstrumpfs. Sie fordert angesichts der Studienergebnisse dringend eine grundlegende Reform der Riester-Rente. Konkret sei eine Erhöhung der Transparenz und Vergleichbarkeit, eine Zertifizierung der Riester-Produkte nach ihrem Inhalt, nachvollziehbare Kalkulationsgrundlagen sowie die Streichung von Wechselkosten erforderlich.

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Urteil: Kartellamt darf bei Krankenkassen-Fusionen und Zusatzbeiträgen nicht eingreifen

Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Hessen darf das Bundeskartellamt bei einer Fusion zwischen gesetzlichen Krankenkassen nicht eingreifen, auch wenn die Behörde den Eindruck hat, dass der Zusammenschluss wettbewerbsgefährdend ist (Az.: L1 KR 89/10 KL).

Wie die Stiftung Warentest berichtet, sieht Kartellamtssprecher Jan Lohrberg in der gegenwärtigen Situation dringenden politischen Handlungsbedarf. Von den rund 400 gesetzlichen Krankenkassen, die es noch vor 10 Jahren gab, existieren heute aufgrund der vielen Fusionen nur noch etwa 150. Die Fusionen sollten zu Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen beitragen, doch Lohrberg ist der Ansicht, dass diese Zusammenschlüsse einen Ordnungsrahmen bedürfen, der in dem bestehenden Wettbewerbsrecht zu finden ist.

Außerdem darf sich das Kartellamt auch nicht in die Erhebung von Zusatzbeiträgen einmischen, so das Urteil des Gerichts. Anfang 2010 hatten insgesamt acht gesetzliche Krankenkassen in einer gemeinsamen Pressekonferenz angekündigt, von ihren Mitgliedern Zusatzbeiträge zu verlangen. Das Bundeskartellamt vermutete hinter dieser Erklärung unzulässige Preisabsprachen. Das Landessozialgericht Hessen gab jedoch den Krankenkassen Recht und erklärte, dass die Arbeit der Kassen rein sozial sei und nicht auf Gewinn abzielt. Sie bilden eine Art Solidargemeinschaft und sind damit verpflichtet, untereinander einen Kosten- und Risikoausgleich vorzunehmen, erklärte das Gericht. Eine Einmischung des Bundeskartellamts in das Selbstverwaltungsrecht der Krankenkassen sei unzulässig, da nur das Bundesversicherungsamt für die staatliche Aufsicht der gesetzlichen Krankenversicherung zuständig sei, hieß es.

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Unfallversicherung muss Selbstverstümmelung beweisen

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein ist eine Unfallversicherung, die wegen des Verdachts auf Selbstverstümmelung die Leistung verweigert, dazu verpflichtet, dieses Verdacht durch Beweise zu erhärten (Az.: 16 U 134/10).

Im konkreten Fall ging es um eine Frau, die für sich, ihren Lebensgefährten und ihren Sohn eine Unfallversicherung abgeschlossen hatte. Der Lebensgefährte schnitt sich nur wenige Tage nach Abschluss des Vertrages beim Brennholz-Schneiden mit einer Kreissäge den Daumen ab. Die Versicherung verweigerte die Zahlung der vertraglich vereinbarten Invaliditätssumme in Höhe von 100.000 Euro, weil sie davon ausging, dass sich der Mann absichtlich den Finger abgeschnitten hat.

Das Oberlandesgericht verurteilte die Versicherung jedoch zur Zahlung der Versicherungssumme. Grund: Auch wenn einige Indizien in dem Fall für eine absichtliche Selbstverstümmelung sprachen, konnte die Versicherung nicht beweisen, dass sich der Mann absichtlich verletzt hat. Nach Ansicht der Richter besteht durchaus die Möglichkeit, dass es sich hierbei um einen Unfall handelte. Die Annahme, dass sich der Mann die Verletzung unfreiwillig zugezogen hat, sei solange aufrechtzuhalten, bis das Gegenteil bewiesen wird. Da die Versicherung diese Beweise jedoch nicht erbringen konnte, muss sie zahlen.

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Urteil: Angabe des Jahreszinses bei Ratenzahlung keine Pflicht

Kunden, die ihre Prämien für die Lebensversicherung in Raten bezahlen, müssen hierfür häufig einen Zuschlag zahlen. Nach einem aktuellen Urteil aus Hamburg muss eine Lebensversicherung den effektiven Jahreszins für diesen Zuschlag jedoch nicht gesondert angeben (Az.: 9 U 97/11, 9 U 103/11, 9 U 108/11). Das Hanseatische Oberlandesgericht begründete seine Entscheidung damit, dass es sich hierbei um keinen Kredit handele.

In den drei verhandelten Fällen hatte die Verbraucherzentrale Hamburg Versicherungsunternehmen verklagt. Die Versicherung hatte den Kunden jeweils die Wahl eingeräumt, die Prämie für ihre Lebensversicherung entweder komplett zu Beginn des Jahres zu bezahlen oder aber in halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Raten zu bezahlen. Bei einer Ratenzahlung wurde allerdings ein Zuschlag fällig. Darin sah die Verbraucherzentrale einen Verstoß gegen die für Kreditverträge gültige Preisangabenverordnung und gegen das Verbraucherkreditrecht.

Die Hamburger Richter folgten dieser Argumentation nicht und wiesen die Klagen ab. Begründung: Es handele sich hierbei nicht um einen Kredit, sondern um die Ratenzahlung für eine Lebensversicherung und der von der Versicherung erhobene Zuschlag für die Ratenzahlung sei durch den höheren Verwaltungsaufwand gerechtfertigt. Deshalb sei die Angabe des Effektivzinses nicht verpflichtend, so das Gericht. Allerdings ließen die Richter wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache eine Revision zum Bundesgerichtshof zu.

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Studie: Kassenpatienten warten länger

Wie eine am Montag in Berlin vorgestellte Studie der Mannheimer Forschungsgruppe Wahlen, die im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) durchgeführt wurde, ergab, müssen Kassenpatienten in Deutschland weiterhin deutlich länger auf einen Termin beim Arzt warten als Privatversicherte. Während nur 4% der Privatpatienten länger als 3 Wochen auf einen Arzttermin warten müssen, sind es bei den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung 11%. Laut der Studie sind die Wartezeiten für Termine bei Fachärzten sogar noch länger: Hier müssen rund 5 Mal so viele Kassenpatienten länger als 3 Wochen auf einen Termin warten als Privatversicherte.

Es stellte sich heraus, dass nur 32% der gesetzlich Versicherten keine Wartezeit in Kauf nehmen müssen. Von denen, die eine Wartezeit haben, liegt diese bei 7% bei einem Tagen, bei 12% bei 2-3 Tagen und bei 10% bei einer Wartezeit von bis zu einer Woche. 11% müssen bis zu 3 Wochen warten und weitere 11% sogar noch länger. Diese Wartezeit ist eindeutig zu lange, bestätigte auch KBV-Chef Andreas Köhler.

Trotzdem genießen die Ärzte hierzulande weiterhin einen guten Ruf: 91% der Befragten bewerten ihr Vertrauen zu ihrem Arzt als “gut” oder “sehr gut” und 43% bescheinigen ihrem Arzt eine “sehr gute” und 49% eine “gute” Fachkompetenz. Nur 1% der Befragten empfinden das Vertrauensverhältnis zu ihrem Arzt oder dessen fachliche Kompetenz als “überhaupt nicht gut”. Von den Befragten, die zwischen 18 und 79 Jahre alt waren, haben 83% in den letzten 12 Monaten einen Arzt aufgesucht. Fast jeder Dritte war in diesem Zeitraum 1-2 Mal beim Arzt, gut jeder Zweite 3-10 Mal und jeder Sechste ging in dieser Zeit noch häufiger zum Arzt.

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Autoversicherung: Nur noch wenige Tage zum Wechsel der Kfz-Versicherung

Deutschlands Autofahrern bleiben nur noch wenige Tage für den Wechsel der Kfz-Versicherung. Bis zum 30. November 2011 ist die fristgerechte Kündigung der bisherigen Autoversicherung noch möglich.

Autofahrer in Deutschland sollten darauf achten, dass die Kündigung bis spätestens 30. November dem aktuellen Versicherer vorliegt. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Wechselwillige das Kündigungsschreiben spätestens am 25. November 2011 versenden. Nach Empfehlungen des Bunds der Versicherten sollte die Kündigung dem aktuellen Versicherer am besten per Einschreiben mit Rückschein übermittelt werden.

Dadurch kann auch im Zweifelsfall die fristgerechte Kündigung eines Vertrags belegt werden. Dass sich der Wechsel zu einem neuen Autoversicherer auszahlt, haben zuletzt mehrere Studien und Modellrechnungen belegen können. Durch einen Wechsel können sich Autofahrer in Deutschland für 2012 erhebliche Einsparungen bei der Kfz-Versicherung sichern.

Viele Assekuranzen bieten bereits ab kommendem Jahr das neue Schadenfreiheitssystem an. Von diesem profitieren vor allem Vielfahrer und Fahranfänger. Sie können sich im Zuge des neuen Systems über hohe Einsparungen  freuen. Nach Ansicht von Experten werden die Beiträge für die Kfz-Versicherung im kommenden Jahr auf breiter Ebene steigen.

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Trend geht zu PKV-Zusatzpolicen

Wie der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) am Donnerstag in Berlin mitteilte, entscheiden sich immer mehr Deutsche für den Abschluss einer privaten Zusatzpolice bei der Krankenversicherung. Dazu gehören z.B. Wahlleistungen wie die Chefarztbehandlung oder das Zwei-Bett-Zimmer im Krankenhaus sowie spezielle Zahntarife.

Demnach seien alleine im ersten Halbjahr 2011 ca. 118.700 neue Policen für Zusatzversicherungen abgeschlossen worden. Zum Vergleich: Im gleichen Zeitraum des Neujahres wurde nur 77.000 Zusatzpolicen abgeschlossen. Insgesamt gibt es in Deutschland nun (Stand: Ende Juni 2011) 22,09 Millionen private Zusatzversicherungen. Ein besonders starker Zuwachs wurde bei den Pflegezusatzversicherungen verzeichnen: Mit einem Anstieg von 13,3% gegenüber dem Vorjahr verfügen nun 1,7 Millionen Menschen über eine Pflegezusatzversicherung.

Doch auch bei der Vollversicherung konnte die PKV einen spürbaren Zuwachs verzeichnen. Im ersten Halbjahr 2011 belief sich der Neuzugang in die Vollversicherung auf 54.000 Personen, das sind 20% mehr als im ersten Halbjahr 2010 (44.500 Neuzugänge). Zum 30. Juni verfügten somit ca 8,95 Millionen Bürger über eine private Vollversicherung.

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DISQ: Servicestudie Pflegeversicherung 2011

Angesichts der steigenden Pflegekosten, die von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht mehr aufgefangen werden können, wird der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung immer wichtiger, um diese Versorgungslücke zu schließen. Im Auftrag des Nachrichtensenders n-tv hat das Deutsche Institut für Service-Qualität (DISQ) die 20 größten Krankenversicherer auf Service und Versicherungsleistung bei ihrer Pflegeversicherung untersucht. Ergebnis: Nur die wenigsten Versicherer bieten tatsächlich einen guten Mix aus umfassenden Leistungen und gutem Service.

Es wurde festgestellt, dass es im Rahmen der Leistungsanalyse von Pflegetagegeldversicherungen große Preisunterschiede gibt. So können durch die Wahl des günstigsten Anbieters bis zu 70% (Männer) bzw. 60% (Frauen) eingespart werden. Allerdings bieten die teureren Tarife in der Regel auch die umfangreichsten Leistungen. Unterschiede gibt es insbesondere in den gezahlten Versicherungsleistungen in den Pflegestufen I und II. Ein Vergleich der Anbieter und Tarife lohnt sich also in jedem Fall. DISQ-Geschäftsführer Markus Hamer rät, unbedingt darauf zu achten, dass das Angebot auf den persönlichen Bedarf und die individuelle Krankengeschichte abgestimmt ist.

In Sachen Service waren die Anbieter im Durchschnitt befriedigend, allerdings zeigten sich insbesondere bei der telefonischen Beratung Schwächen. Zwar sind die Berater ab Telefon freundlich, ihre Antworten jedoch nicht immer verständlich. Bei Anfragen per E-Mail wurde jede fünfte Nachricht gar nicht beantwortet und wenn, dann waren die Antworten häufig oberflächlich und wenig individuell.

Als Testsieger und damit als “Bester Anbieter Pflegeversicherung 2011″ wurde die Ergo Direkt gekürt. Das Unternehmen überzeugte neben den Leistungen vor allem durch die kurzen Wartezeiten und strukturierten telefonischen Beratungen. Den 2. Platz erzielte die Barmenia, die durch gute Ergebnisse beim Telefon- und E-Mail-Service sowie dem Internettest punktete, gefolgt von der UKV auf dem 3. Platz, die ebenfalls ein gutes Service-Ergebnis und eine bedienungsfreundliche Homepage bot.

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Kfz-Haftpflicht: BdV fordert höhere Mindestdeckungssumme

Wer im Straßenverkehr mit seinem Auto einen Unfall verursacht, haftet für den Schaden. Die Kosten hierfür übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung, die in Deutschland per Gesetz jeder Autohalter abgeschlossen haben muss. Reicht die vereinbarte Deckungssumme im Schadensfall nicht aus, muss der Versicherte für die restlichen Kosten selbst aufkommen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, hat das Unfallopfer das Nachsehen.

Im Januar 2012 tritt eine EU-Richtlinie in Kraft, nach der die Mindestversicherungssumme für Sachschäden in der Kfz-Haftpflichtversicherung auf 1,12 Millionen Euro angehoben wird. Aktuell liegt die Mindestdeckungssumme bei 1 Million Euro. Für den Vorstandsvorsitzenden des Bundes der Versicherten (BdV), Axel Kleinlein geht diese Erhöhung jedoch nicht weit genug, er fordert eine Mindestdeckungssumme von 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Damit soll vermieden werden, dass Unfallopfer wegen einer zu geringen Deckungssumme leer ausgehen. Eine Erhöhung der Mindestdeckungssumme auf pauschal 100 Millionen Euro würde nur 5-10 Euro mehr kosten, so Kleinlein.

Aufgrund des sogenannten Kontrahierungszwanges müssen die Versicherer auch Anträge annehmen, die nur die Höhe der gesetzlichen Mindestdeckungssummen vorsehen. Dies wird laut Kleinlein gerne bei unliebsamen Kunden gemacht. In den meisten Fällen werden allerdings schon jetzt Kfz-Haftpflichtversicherungen mit Deckungssummen von 50 oder 100 Millionen Euro abgeschlossen.

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Stiftung Warentest: Nur wenige sehr gute Unfallversicherungen

Die Stiftung Warentest hat mehrere hundert Tarife für private Unfallversicherungen unter die Lupe genommen, die unter anderem mindestens 500.000 Euro bei Vollinvalidität leisten. Die Experten kommen zu dem Ergebnis, dass die Mehrzahl der Angebote nur lückenhaften Schutz bieten. Nur drei Tarife konnten sowohl mit der Qualität ihrer Bedingungen als auch mit ihrer Kapitalzahlung überzeugen und erhielten die Note “sehr gut”. Testsieger wurden die Angebote “P 350 Primus Plus Premium” und “P 500 Primus Plus Premium” der Swiss ­Life und der Tarif “P-Plus 500 XXL (B18) Maxi-Taxe” von Interrisk.

Die Beiträge für prvate Unfallversicherungen hängen von mehreren Faktoren ab. Aktuell gibt es noch Preisunterschiede für Frauen und Männer, doch ab Ende 2012 müssen die Versicherer auch Unisextarife anbieten. Bei dem jüngsten Test ergab sich allerdings noch, dass Männer für sehr gute Angebote in der privaten Unfallversicherung in ungefährlichen Berufen 236-333 Euro pro Jahr zahlen und Frauen zwischen 221 und 306 Euro. Bei Berufen mit höherem Unfallrisiko liegen die Preise für sehr gute Tarife für Männer bei 363-515 Euro im Jahr.

Wer eine private Unfallversicherung abschließen will, sollte darauf achten, dass die Versicherung nicht nur bei 100% Invalidität zahlt, sondern auch schon bei niedrigen Invaliditätsgraden gute Leistungen erbringt. Im Test gab es z.B. einige Angebote, die mindestens 100.000 Euro auszahlen, wenn der Versicherte eine 50%-ige Invalidität erleidet. Empfehlenswert sind auch Tarife mit “Progression”, also Tarife, bei denen die vereinbarte Versicherungsgrundsumme bei 100%-iger Invalidität um ein Vielfaches steigt.

Darüber hinaus ist die Verbraucherfreundlichkeit der Vertragsbedingungen ein wichtiger Punkt, den es zu beachten gilt. Vor allem die sogenannte Gliedertaxe sollte bei den Tarifen berücksichtigt werden. Unter Gliedertaxe versteht man den Grad der Invalidität, den ein Versicherer z.B. nach dem Verlust einer Hand anerkennt. In dem genannten Fall gibt es hier Schwankungen von 55% bis 100%.

Beim Abschluss einer Unfallversicherung müssen die Versicherungsnehmer auf alle Fragen wahrheitsgemäß antworten. Macht er falsche Angaben oder verschweigt etwas, kann der Versicherer im Leistungsfall aufgrund der Falschaussage die Leistung verweigern, dann erhält der Versicherte nicht nur keine Zahlung, sondern hat auch die bisherigen Beiträge umsonst bezahlt.

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Vertrauen in Lebensversicherung sinkt

Wie die Stiftung Warentest berichtet, haben zwei Klassiker der Altersvorsorge in diesem Jahr stark an Vertrauen bei den Anlegern eingebüßt, nämlich die Kapitallebensversicherung und die private Rentenversicherung. Das ist das Ergebnis einer Studie, die im Auftrag des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes von der icon Wirtschafts- und Finanzmarktforschung durchgeführt wurde.

War die Kapitallebensversicherung im letzten Jahr noch für 46% der Deutschen die erste Wahl für die Altersvorsorge, sind es demnach in diesem Jahr nur noch 28%, die diese bevorzugen. 2010 lag die private Rentenversicherung bei 38% der Deutschen in Sachen Altersvorsorge weit vorne, aber inzwischen ist sie nur noch für 25% die erste Wahl beim Vermögensaufbau.

Der Spitzenplatz wird 2011 von der selbstgenutzten Immobilie eingenommen – ganze 44% der Deutschen sind der Meinung, dass die eigene Immobilie (Haus/Wohnung), in der man selbst wohnt, ein guter Bestandteil der Vermögensbildung ist. Deutlich zugenommen hat auch die Beliebtheit der betrieblichen Altersvorsorge, ihre Zustimmung ist von 12% im letzten Jahr auf aktuell 27% gestiegen.

Dass die Lebens- und Rentenversicherung an Zustimmung verliert, könnte auch an den immer niedrigeren Garantiezinsen liegen, die von den Anbietern gewährt werden. Ab dem 1. Januar sinkt der Garantiezins für die klassischen privaten Renten- und Lebensversicherungen nämlich von 2,25% auf 1,75%. Berechnen die Versicherungen höhere Kosten, dann kann – bezogen auf den vollen Beitrag – sogar nur noch ein Garantiezins von 1,5% übrigbleiben.

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