Versicherungen News



Achtung: Nur noch bis zum 31.12. staatliche Zulage sichern! - Hier kostenloses Angebot zur Riester Rente einholen!

Beiträge aus Oktober, 2011

57% der Deutschen unterschätzen Wichtigkeit der privaten Altersvorsorge

57% der Bundesbürger glauben, dass sie keine private Altersvorsorge betreiben müssen, sondern dass dies vor allem für Besserverdienende relevant ist, die ihren Lebensstandard halten wollen. Selbst die Bürger, die aktiv sparen, sind sich über die Notwendigkeit nicht immer bewusst. So sind sich von diesen nur 40% sicher, dass eine zusätzliche private Altersvorsorge notwendig ist, damit sie im Ruhestand den bis dahin erlangten Standard halten können. Das ergab eine repräsentativ Befragung von 1.014 Bundesbürgern des IMWF Instituts für Management- und Wirtschaftsforschung, die im Auftrag des Direktversicherers Hannoversche durchgeführt wurde.

Die Einschätzungen der Befragten sind viel zu optimistisch und ein solcher Irrglaube kann gefährlich werden. Tatsächlich sind sich Experten sicher, dass die staatliche Rentenzahlung in gut 20 Jahren nur noch 40% des letzten Bruttogehalts betragen wird. Die Befragten selbst sind dagegen überwiegend der Meinung, dass sie über 50% des letzten Bruttogehalts als Rentenzahlung erhalten.

Doch selbst das wäre noch viel zu wenig, um den Lebensstandard eines Berufstätigen zu erhalten. Vorsorge-Experte Horst Meyer von der Hannoverschen beont, dass in der Regel rund 80% des letzten Nettoeinkommens benötigt werden, um im Ruhestand gut auszukommen. Angesichts der tatsächlichen Rentenhöhen ist eine Versorgungslücke offensichtlich, die nur über eine private Vorsorge geschlossen werden kann. Meyer weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass Sparer oftmals ihre Beiträge zur Altersvorsorge steuerlich geltend machen können.


Keine Kommentare

Direktversicherungen im Test mittelmäßig

Direktversicherungen bieten vergleichsweise günstige Konditionen und können schnell und bequem online abgeschlossen werden. Deshalb erfreuen sie sich zunehmend großer Beliebtheit. Doch sind die Versicherungen wirklich so gut wie sie scheinen? Im Auftrag des Nachrichtensenders n-tv hat das Deutsche Institut für Service-Qualität Direktversicherungen getestet. Bewertet wurden nicht nur Leistungen und Beratungskompetenz der Mitarbeiter (Telefon und E-Mail), sondern auch die Nutzerfreundlichkeit und der Informationsgehalt des Internetauftritts der Versicherungen.

Das Ergebnis ist eher ernüchternd: Bei der telefonischen Beratung fielen 8 von 10 Versicherungen durch, weil sie falsche Auskünfte zu ihren Produkten und deren Konditionen gegeben haben. Auch Anfragen per E-Mail sind nicht wesentlich besser: Hier wurde nur gut jede zweite Anfrage überhaupt vollständig bearbeitet und in 42% der Antworten waren die Inhalte unverständlich formuliert. Markus Hamer vom Deutschen Institut für Service-Qualität findet dieses Ergebnis “besonders erschreckend”, schließlich können falsche Auskünfte für den Versicherten fatale Folgen haben. Besser schnitten die Versicherungen bei ihren Internetauftritten ab, diese Bewertungen fielen insgesamt gut aus, da die wichtigsten Informationen übersichtlich dargestellt und verständlich aufbereitet präsentiert wurden.

Sieger im Test wurde die Hannoversche, die nicht nur durch die beste telefonische Beratung punktete, sondern auch durch fehlerfreie Auskünfte und besonders individuell und verständlich formulierte E-Mails überzeugte. Auf Platz 2 landete die CosmosDirekt, die vor allem mit ihrem nutzerfreundlichen Internetauftritt positiv auffiel. Die Ergo Direkt belegte den 3. Platz, ihre Stärke lag vor allem in der Schnelligkeit bei der Beantwortung der Anfragen: Innerhalb von 24 Stunden wurden 80% der E-Mails vollständig beantwortet.

Keine Kommentare

Vertrauen in Finanzberater gesunken

Die Finanzkrise 2008 hat unter anderem dazu geführt, dass deutsche Anleger heute weniger Vertrauen in Finanzberater haben als zuvor. Laut einer letzte Woche veröffentlichten Umfrage, die im Auftrag der Fondsgesellschaft Fidelity Worldwide Investment durchgeführt wurde, bestätigen 38% der Befragten, dass sie ihrem wichtigsten Finanzberater heutzutage weniger vertrauen als noch vor der Finanzkrise. Etwa jeder Fünfte gab an, dass er nur noch wenig oder sogar kein Vertrauen mehr in die Beratung habe. Nur noch 13% sprechen ihrem Finanzberater volles Vertrauen aus, vor der Krise waren es immerhin 16%.

Über zwei Drittel der Befragten glauben, dass Finanzberater vor allem eigene Interessen verfolgen oder dass die persönlichen Interessen des Beraters zumindest in die Beratung einfließen. Weniger als ein Drittel ist davon überzeugt, dass Finanzberater ausschließlich im Interesse ihrer Kunden agieren. Diese Unzufriedenheit drückt sich auch in der Wechselbereitschaft der Kunden aus. So kann sich laut Umfrage inzwischen jeder zweite Anleger vorstellen, seinen Berater zu wechseln. Die Befragten beschwerten sich in diesem Zusammenhang auch über mangelnde Transparenz bei den Gebühren, die im Finanzsektor anfallen.

Insgesamt lassen sich inzwischen noch rund zwei Drittel der deutschen Anleger zum Thema Geldanlage beraten, die meisten (56%) von ihren Banken. 15% bevorzugen für die Beratung Online-Broker und 9% suchen hierfür einen unabhängigen Finanzberater auf. Trotz der Beratung entscheiden rund 63% der Befragten anschließend selbst über ihre Geldanlage. Gut jeder Dritte verzichtet komplett auf eine Beratung und recherchiert selbst über geeignete Finanzprodukte und übernimmt auch selbst die Entscheidung und den Kauf. Dazu hat offenbar auch die Vorgabe der Produktinformationsblätter für Finanzprodukte beigetragen, in denen leicht verständliche Informationen zu dem Produkt zusammengestellt werden müssen. Mit solchen Informationen trauen sich die Anleger selbst mehr zu und können sich selbstständiger auf dem Finanzmarkt bewegen. Das führt auch dazu, dass Anleger weniger bereit sind, für eine Beratung ein Honorar zu bezahlen. Waren hierzu im Jahr 2010 noch 51% bereit, sind es jetzt nur noch 35%.

Keine Kommentare

PKV gegen Deckelung von Provisionen zum 1.1.2012

Die Koalitionsfraktionen von CU/CSU und FDP haben zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts Änderungsanträge eingereicht, nach denen die Provisionen für Vermittler von Krankenversicherungen ab dem 1. Januar 2012 auf 2,67% der Bruttobeitragssumme begrenzt werden sollen. Dies entspricht laut dem Finanzausschuss des Bundestages im Durchschnitt den Kosten von 8 Monatsbeiträgen. Außerdem sollen geldwerte Vorteile auf den Höchstbetrag angerechnet werden und es soll verhindert werden, dass Versicherungsvertreter Kunden in den ersten 5 Jahren nach Vertragsabschluss wegen einer erneuten Provision einen Wechsel empfehlen.

Volker Leienbach, Direktor des PKV-Verbandes, befürwortet diese Stornohaftungszeit von 60 Monaten, kritisiert aber die Vorschläge zur gesetzlichen Deckelung der Provisionshöhe. Er bezeichnet sie als “nicht ausgereift”, da sie “zahlreiche Unklarheiten und Unstimmigkeiten” aufweisen würden. Seine Sorge ist, dass der aktuelle Entwurf eine Reihe von Abgrenzungsproblemen nach sich ziehen könnte. Er fordert deshalb vom Gesetzgeber die Gewährleistung, dass eine Provisionsregulierung nicht wettbewerbsverzerrend wirkt.

Leienbach warnt außerdem eindringlich vor einer Umsetzung zum 1. Januar 2012 und fordert “Gruündlichkeit vor Schnelligkeit”. Das Problem sei, dass die neuen Regelungen in bestehende Verträge eingreifen, die zunächst angepasst werden müssten. Dies sei eine extrem komplexe Gesetzesmaterie, so der Verbandsdirektor. Insgesamt begrüße der PKV-Verband “grundsätzlich das mit der Gesetzesinitiative verfolgte Regelungsziel, fordert aber substanzielle Nachbesserungen sowie eine gründliche Beratung, die bei einem Inkrafttreten schon zum Januar 2012 seriös nicht möglich ist”, lautet Leienbachs Fazit.

Keine Kommentare

BGH lehnt Klagen von Lehman-Opfern ab

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in dieser Woche zwei Klagen von Opfern der Lehman-Pleite gegen die Hamburger Sparkasse (Haspa) abgewiesen (Az.: XI ZR 178/10 und XI ZR 182/10). Wie auch zuvor das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hatte der BGH das Verhalten der Haspa in den konkreten Fällen nicht zu beanstanden. Während die Banken dazu verpflichtet sind, bei der Empfehlung von Geldanlagen, für die sie Provisionen kassieren, die Kunden darüber aufzuklären, müssen sie dies bei sogenannten “Eigengeschäften” nicht tun. Ein Eigengeschäft ist beispielweise, wenn das Kreditinstitut selbst Papiere (wie die Lehman-Zertifikate) eingekauft hat und diese dann teurer an die Anleger weiterverkauft. In diesen Fällen bekommen die Banken in der Regel keine Provision. Über die Höhe des Aufschlags müssen sie die Kunden auch nicht informieren.

Der BGH konnte darüber hinaus auch keine sonstigen Beratungsfehler der Hasps feststellen. Die Richter waren der Ansicht, dass sich in den Unterlagen ausreichend klare Informationen zu dem Insolvenzrisiko befanden, das grundsätzlich mit solchen Anleihen verbunden ist. Es sei nicht erforderlich gewesen, dass die Haspa die Kunden bei deren Anleihenkauf noch einmal besonders darauf hinweist, dass Anleihen von Lehman Brothers womöglich ein höheres Risiko beinhalten oder dass hier die Einlagensicherung nicht einspringt.

Die Stiftung Warentest weist jedoch darauf hin, dass sich Lehman-Opfer, bei denen das Kreditinstitut den Kauf der Papiere nur vermittelt hat, weiterhin Hoffnung auf Schadenersatz machen können. Dann nämlich hätten die Banken Provisionen kassiert, worüber die Kunden hätten informiert werden müssen. Allerdings kann nur durch einen Blick in die Unterlagen sichergestellt werden, ob die Bank mit dem Lehman-Papieren ein Eigengeschäft getätigt hat oder das Geschäft nur vermittelt hat.

2008 ging die amerikanische Privatbank Lehman Brothers pleite, was eine weltweite Krise der Finanzwelt nach sich zog. Verbraucherschützer schätzen, dass allein in Deutschland rund 40.000 Anleger betroffen waren, die zusammen Lehman-Anleihen im Wert von 750 Millionen Euro gekauft hatten. Diese wurden mit der Insolvenz der Privatbank wertlos.

Keine Kommentare

Pages: Prev 1 2 3