Beiträge aus Oktober, 2011
Wichtige Pflichten eines Versicherungsnehmers
Ein Versicherungsvertrag enthält sowohl für die Versicherung als auch für den Versicherten Rechte und Pflichten, die beiderseitig zu beachten sind. Welche konkreten Pflichten (“Obliegenheiten”) der Versicherungsnehmer hat, sind immer den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Sie regeln, was der Versicherte tun oder unterlassen muss, damit keine sogenannte Obliegenheitsverletzung auftritt. Wer sich einer solchen Verletzung schuldig macht, muss damit rechnen, dass er nur einen Teil des Schadens ersetzt bekommt oder im schlimmsten Fall seinen Versicherungsschutz komplett verliert. Darauf weist die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern hin.
Zu den vier wichtigsten Pflichten eines Versicherunsgnehmers gehört die vorvertragliche Anzeigepflicht, die Anzeigepflicht in einem Schadensfall, die Schadenminderungspflicht und die Aufklärungspflicht. Mit der vorvertraglichen Aunzeigepflicht ist gemeint, dass der Kunde alle im Versicherungsvertrag gestellten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten muss. Nur so kann der Versicherer die Risiken der Versicherung beurteilen und ggf. einen Antrag ablehnen oder mit Risikozuschlägen versehen. Unter der Anzeigepflicht im Schadensfall ist die unverzügliche Information des Versicherers über den Eintritt eines Schadens zu verstehen. In einigen Fällen muss zusätzlich auch die Polizei informiert werden (z.B. bei der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung) oder zum Ort des Geschehens gerufen werden (z.B. bei der Kfz-Haftpflichtversicherung).
Darüber hinaus hat der Versicherungsnehmer auch die Schadensminderungspflicht, d.h. er muss alles tun, um den Schaden zu mindern. Ist z.B. im Haus ein Fenster zerbrochen, muss der Versicherte dies sichern, um zu verhindern, dass ein Dieb einsteigen kann. Die Aufklärungspflicht des Versicherten besteht darin, dass er seiner Versicherung Auskunft über die Ursache und Höhe des Schadens geben muss und dass er die Assekuranz bei der Ermittlung und Regulierung des Schadens unterstützen muss. Dazu gehören z.B. schriftliche Belege, Fotos, Zeugenaussagen oder Wertnachweise von gestohlenen Gegenständen.
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Restschuldversicherung: Leistungspflicht auch bei BU
Nach einem Urteil des Landgerichts Köln darf eine Restschuldversicherung in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Leistung bei eintretender Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers nicht verweigern. Eine solche Klausel verstößt nach Ansicht des Kölner Gerichts nämlich gegen das AGB-Recht.
Banken bieten ihren Kunden beim Abschluss von Kreditverträgen häufig sogenannte Restschuldversicherungen an. Diese springen dann im Leistungsfall ein und übernehmen die monatlichen Darlehensraten des Versicherten. Ein Leistungsfall liegt im Todesfall und auch bei der Arbeitsunfähigkeit des Versicherten vor. In manchen Verträgen gibt es jedoch Klauseln, die letzteres einschränken. So ist in einigen Fällen zu lesen, dass die Leistungspflicht erlischt, wenn die Arbeitsfähigkeit des Versicherten nicht nur vorübergehend ist, sondern dauerhaft besteht.
Das Landgericht Köln bewertet eine solche Klausel als unwirksam, weil durch sie dauerhaft arbeitsunfähige Versicherte unangemessen benachteiligt werden. Eine Restschuldversicherung werde aus dem Grund abgeschlossen, um krankheitsbedingte Einkommensminderungen aufzufangen. Und gerade bei einer dauerhaften Berufsunfähigkeit ergeben sich drastische Einkommensminderungen. Für den Versicherungsnehmer sei nicht ersichtlich, dass es in diesen Verträgen bei einer voraussichtlich anhaltenden Berufsunfähigkeit eine erhebliche Deckungslücke gibt.
In dem selben Urteil entschied das Gericht außerdem, dass der vereinbarte Leistungsausschluss für psychische Erkrankungen unwirksam ist, wenn die Erkrankung einen organischen Ursprung hat oder aus einer unzureichenden Verarbeitung organischer Schäden resultiert. Im konkreten Fall ging es um eine Versicherte, die an einer psychischen Erkrankung litt, die auf der Behandlung einer Krebserkrankung beruhte. Die Restschuldversicherung musste aus den genannten Gründen zahlen.
Keine KommentareDie Deutschen und ihr Sparverhalten
Wie eine repräsentative Emnid-Umfrage zum Sparverhalten der Deutschen ergab, die im Auftrag der Postbank zum Weltspartag durchgeführt wurde, holen die ostdeutschen Sparer mächtig auf. So sparten in diesem Jahr 87% der Ostdeutschen und damit mehr als der Westdeutschen (80%). Im Vorjahr waren es in Ostdeutschland noch 77%, die nach eigenen Angaben Geld zurücklegten. Doch jetzt sind die Sparer in den neuen Bundesländern auf der Überholspur. Sie sparen im Durchschnitt 2.312 Euro, das sind knapp 500 Euro mehr als im Jahr 2010 und rund 60 Euro mehr als die Sparer in den alten Bundesländern.
Ebenfalls aufgeholt haben die Frauen. Von ihnen haben 2010 noch 80% regelmäßig Geld zurückgelegt, in diesem Jahr waren es schon 83%. Auffällig ist, dass der Trend bei den Männern in die gegenläufige Richtung geht: Waren unter ihnen vor einem Jahr noch fast 85% Sparer, sind es jetzt nur noch 80%. Auch bei der Anlageform gibt es Unterschiede zwischen den Geschlechtern: Die beliebteste Anlageform bei den Männern ist das Girokonto (37%), bei den Frauen das klassische Sparbuch (43%).
Die Umfrage zeigt auch, dass die Finanzkrise das Sparverhalten der Deutschen kaum beeinflusst hat. So gaben 80% der Befragten an, dass sie ihr Sparverhalten nicht geändert haben. Nur 8% der Befragten sparen jetzt mehr als vor der Finanzkrise, 6% sparen an den Finanzmärkten weniger und 6% sparen angesichts der Finanzkrise überhaupt nicht mehr.
Insgesamt ist den Deutschen das Sparen weiterhin wichtig: 82% der Befragten legen nach eigenen Angaben Geld zurück, bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind es sogar 89%. Für junge Leute scheint Sicherheit dabei nicht mehr so wichtig zu sein, 2010 nannten noch rund 62% die Sicherheit als wichtigste Eigenschaft der Geldanlage, inzwischen tun dies nur noch knapp 50%. Vielen ist es wichtig, dass die Geldanlage verständlich ist (16%) und dass ihr Geld schnell verfügbar ist (25%). Die beliebteste Anlageform bei jungen Erwachsenen ist nach wie vor das Sparschwein, gefolgt vom klassischen Sparbuch.
Keine KommentareImmobilienkredite so günstig wie nie
Wer eine Immobilie bauen oder kaufen will, kann sich aktuell über besonders niedrige Zinsen für Immobilienkredite freuen. Bei einer Zinsbindung über 10 Jahre verlangen die günstigsten Banken derzeit nur 3% Zinsen im Jahr und selbst für eine Zinsbindung über 20 Jahre gibt es schon Angebote mit einem Zinssatz von 3,5%. Wie die Stiftung Warentest mitteilt, zahlen Bauherren und Wohnungskäufer aktuell nur noch halb so viele Zinsen wie sie es vor 10 Jahren tun mussten.
Dennoch gibt es einige Tipps, die Immobilienkäufer beachten sollten. So sind die Unterschiede zwischen den Banken teilweise groß, hier empfiehlt es sich, die Zinsen zu vergleichen und so die günstigsten Konditionen zu finden. Auch sollte man den niedrigen Zinssatz nutzen, um das Darlehen möglichst schnell zu tilgen. Die Stiftung Warentest rät zu einer Tilgungsrate von mindestens 2%. Um flexibel zu bleiben, lohnen sich flexible Tilgungsrechte und die Vereinbarung auf jährliche Sondertilgungen.
Darüber hinaus sollten Bauherren die staatlichen Förderungen nutzen. Dazu gehört z.B. die Riester-Förderung der privaten Altersvorsorge oder aber das Angebot verbilligter Darlehen für den Bau oder Kauf eines Eigenheims, das es in den meisten Bundesländern gibt. Dies lohnt sich vor allem für Familien mit Kindern. Wer in seiner neuen Immobilie energetische Sanierungen durchführt, erhält Zuschüsse und niedrige Darlehenszinsen. Hierüber sollten sich Betroffene unbedingt informieren, rät die Stiftung Warentest. Wer sich umfassend informieren will dem bietet das Internet dazu zahlreiche Möglichkeiten, so findet man unter anderem gute und ausführliche Informationen über Immobilienfinanzierungen auf immokredit.de. Auch werden dort unterschiedliche Vergleichsrechner zur Immobilienfinanzierung angeboten.
Keine KommentareRentenbeiträge sinken, Rentenbezüge steigen
Es gibt gute Nachrichten von der Rentenversicherung, die sowohl Arbeitnehmer als auch die Rentner freuen dürften: Im nächsten Jahr, zum 1. Juli, erhalten die Rentner voraussichtlich 2,3% höhere Renten in Westdeutschland und sogar 3,2% höhere Renten in Ostdeutschland. Im Durchschnitt erhält ein Rentner aktuell 1236 Euro pro Monat, dann sollen es 28,43 Euro monatlich mehr sein. Herbert Rische, Präsident der Rentenversicherung erklärte, dass die Rentner bei anhaltend guter Konjunktur mittelfristig weiter profitieren können und zukünftig auch Rentenerhöhungen denkbar wären, die deutlich über der Inflationsrate liegen. Die geplante Erhöhung 2012 liegt nur knapp über der Inflationsrate. Allerdings betonte Rische auch, dass die aktuellen Zahlen unter Vorbehalt genannt wurden. Über die genaue Rentenerhöhung wird erst im kommenden Frühjahr entschieden. Sollte sich die Finanzkrise auf den Arbeitsmarkt auswirken und die Löhne nicht steigen, dann wird es auch keine derartige Rentenerhöhung geben, warnt Rische.
Auch die Beiträge zur Rentenversicherung sollen im kommenden Jahr gesenkt werden. Aktuell beträgt der Beitragssatz 19,9% des Bruttogehalts. Dieser soll zunächst auf 19,6% und im Jahr 2014 sogar auf 19,1% gesenkt werden. Ein Durchschnittsverdiener mit einem Gehalt von 32.000 Euro brutto im Jahr würde dann mittelfristig gut 10 Euro monatlich weniger zahlen müssen.
Grund für die Erhöhung der Renten und Senkung der Rentenbeiträge ist die gute Lage auf dem Arbeitsmarkt. Auch die Rentenreformen in der Vergangenheit sollen einen Teil zu der aktuell guten Situation beigetragen haben. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) bezeichnete das Rentensystem als “kerngesund” und für den früheren Bundesarbeitsminister Norbert Blüm (CDU) ist die Rentenversicherung aktuell “die modernste Altersvorsorge”, so das “Hamburger Abendblatt”.
Keine KommentareAnsprüche auf Nachzahlung bei Allianz Lebensversicherung melden!
Erst im nächsten Jahr wird das Oberlandesgericht Stuttgart erneut über die Klauseln in den Verträgen der Allianz Lebensversicherung zum Rückkaufwert und einbehaltener Stornokosten entscheiden. Die betroffenen ehemaligen Kunden der Allianz, die sich eine Nachzahlung versprechen, müssen also noch warten. Allerdings sollten sie ihre Ansprüche schon jetzt melden. Darauf weist die Stiftung Warentest und die Verbraucherzentrale Hamburg, die bereits ein entsprechendes Urteil erstritten hat, hin. Laut Verbraucherzentrale Hamburg beträgt die Nachzahlung für die betroffenen Kunden durchschnittlich 500 Euro. Der Allianz zufolge liegen die durchschnittlichen Erstattungsbeträge allerdings deutlich niedriger.
Betroffen können alle Kunden sein, die zwischen Juli 2001 und Ende 2007 bei der Allianz eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen und inzwischen wieder gekündigt haben. Liegt die Kündigung länger als 2009 zurück, müssen sie ihre Ansprüche melden, damit diese nicht am 31. Dezember 2011 verjähren.
Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg weist darauf hin, dass die Allianz schriftlich auf die Einrede der Verjährung verzichten muss. Ein einfacher Brief an die Versicherung ist nicht ausreichend. Verzichtet die Allianz nicht auf die Einrede der Verjährung, können die Kunden eine Klage oder einen Mahnbescheid einreichen oder sich an den zuständigen Ombudsmann wenden.
Kunden, die ihren Vertrag nicht gekündigt, sondern nur beitragsfrei gestellt haben, müssen nicht aktiv werden. Sobald ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, erhalten sie automatisch eine Erstattung.
Keine KommentareTop-Zinsen bei Anschlussfinanzierung für Immobilien
Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass es für Anschlusskredite für Immobilien aktuell sehr günstige Angebote mit Top-Zinsen gibt. Das ergab eine Analyse von über 60 Angeboten für eine Immobilien-Anschlussfinanzierung. Allerdings sind die Zinsunterschiede – und damit auch das Sparpotenzial – gewaltig. So verlangen teure Banken für das gleiche Darlehen bis zu 40% mehr Zinsen als die günstigsten Anbieter im Test. Das kann in der Summe weit über 10.000 Euro ausmachen, wie ein Beispiel zeigt: Ein Darlehen über 100.000 Euro mit 3% Tilgung würde somit bei einem teuren Anbieter bis zu 11.300 Euro mehr kosten als bei einem der Topanbieter im Test. Rechnet man die Differenz für einen Anschlusskredit mir 15 Jahren Zinsbindung aus, beläuft sich diese sogar auf bis zu 17.000 Euro.
Wer erst in einigen Jahren einen Anschlusskredit benötigt, hat die Wahl zwischen drei Strategien:
1. Man kann abwarten und erst kurz vor Ablauf der aktuellen Zinsbindung einen Anschlusskredit abschließen, was allerdings riskant ist, denn möglicherweise steigen die Kapitalmarktzinsen in der Zwischenzeit und der Anschlusskredit wird teurer.
2. Man kann das alte Darlehen vorzeitig gegen ein neues Darlehen mit günstigerem Zinssatz tauschen. Dazu bedarf es der Zustimmung der Bank, die diese in der Regel nur gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung gibt. Meistens ist diese dann so hoch, dass sich eine Umschuldung trotz Zinsvorteil nicht mehr lohnt.
3. Man kann ein Forwarddarlehen abschließen, um sich gegen einen zukünftigen Zinsanstieg abzusichern. Das bedeutet, dass schon jetzt die Konditionen für den Anschlusskredit vereinbart werden. Dies ist bis zu 5 Jahre im Voraus möglich.
Egal für welche Variante man sich entscheidet, man sollte immer mehrere Angebote von verschiedenen Banken einholen und bei einem eindeutigen Vorteil die Bank wechseln. Auch wenn einige Banken ihren Kunden davon abraten, ist es weder aufwändig noch teuer. Die Stiftung Warentest nennt als Faustregel, nach der sich auch bei Berücksichtigung der Wechselkosten schon ein Wechsel lohnt, eine Zinsersparnis von 0,1 – 0,2%.
Keine KommentareDGUV: Zahl der Arbeitsunfälle leicht gestiegen
Wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung meldet, ist die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle im ersten Halbjahr 2011 leicht gestiegen. Mit 460.773 Unfällen lag sie um 0,5% höher als zuvor. Positiv ist allerdings, dass die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle um 19 auf 201 zurückgegangen ist. DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer betont bei der Veröffentlichung dieser vorläufigen Zahlen, dass Deutschland “nach wie vor im internationalen Vergleich zu den Ländern mit den sichersten Arbeitsbedingungen” zählt. Den leichten Anstieg der Arbeitsunfälle erklärt er mit der guten Konjunktur und den zahlreichen Neueinstellungen in Deutschland, denn gerade bei neuen Mitarbeitern liegt die Zahl der Arbeitsunfälle über dem Durchschnitt. Grund: Bis sich die neuen Mitarbeiter mit dem Betrieb und ihrer Tätigkeit vertraut gemacht haben, dauert es eine Weile, weswegen eine gründliche und verantwortungsvolle Einweisung der neuen Mitarbeiter von größter Bedeutung ist, so Breuer.
Die Zahl der Wegeunfälle ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 15,9% gesunken und lag im ersten Halbjahr 2011 bei 101.147. Allerdings starben hierbei 167 Menschen, also 25 mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Auch bei den meldepflichtigen Schulunfällen wurde ein deutlicher Anstieg festgestellt. Den Unfallkassen wurden insgesamt 703.269 Schulunfälle gemeldet, das sind 12% mehr als im Vorjahreszeitraum. 6 dieser Unfälle verliefen tödlich. Nur einen minimalen Anstieg verzeichnete die DGUV bei den Schulweg-Unfällen (+0,9% auf 61.788), von denen 33 Unfälle – und damit 12 mehr als im Vorjahr – einen tödlichen Ausgang hatten. Angesichts dieser Zahlen betont Breuer erneut, “wie wichtig die Präventionsarbeit gerade im Bereich der Schulen und Kindertagesstätten ist”.
Keine KommentareUmfrage: Deutsche trauen der Pflegeversicherung nicht
Laut einer repräsentativen Emnid-Umfrage, die im Auftrag des Nachrichtenmagazins “Focus” durchgeführt wurde, misstrauen die meisten Deutschen der Pflegeversicherung. Demnach glauben mit 63% fast zwei Drittel der Deutschen nicht an eine ausreichende Absicherung im Alter bei Pflegebedürftigkeit durch die gesetzliche Pflegeversicherung. Nur 29% sind davon überzeugt, ausreichend versorgt zu sein.
Der Umfrage zufolge haben sich 8% der Deutschen bislang noch keine Meinung zu diesem Thema gebildet. An der Umfrage, die vom 12. und 13. Oktober durchgeführt wurde, nahmen insgesamt 1005 Bundesbürger teil, die nach repräsentativen Gesichtspunkten ausgewählt worden waren.
Schon seit Monaten ist die dringend nötige Reform der Pflegeversicherung immer wieder Gesprächsthema in der Bundesregierung. Bis Ende des Monats will Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sein Reformkonzept vorstellen.
Währenddessen forderte Caritas-Präsident Peter Neher (56) einen Ausgleich der Sozialversicherungssysteme. Neher hält zwar eine moderate Erhöhung der Beitragssätze für notwendig, vor allem sieht er den Reformbedarf aber in dem Aufbau eines kollektiven Kapitalstocks als Demografiereserve. Eine Pflichtversicherung soll die Einzahlung in diesen Kapitalstock regeln. Diese soll sozial gerecht und nicht an das individuelle Risiko für Pflegebedürftigkeit gebunden sein, so Neher in einem Interview mit dem “Tagesspiegel”.
Keine KommentareRiester-Rente: Stiftung Warentest zieht Bilanz
Seit 10 Jahren gibt es die Riester-Rente und für die Stiftung Warentest ist dies der Anlass, einmal Bilanz zu ziehen über die staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge, für die sich bislang fast 15 Millionen Menschen entschieden haben. Diese haben insgesamt fast 37 Milliarden Euro angespart – eine erstaunliche Summe. Der Vorteil bei der Riester-Rente ist, dass die Beiträge und die Zulagen bei Auszahlungsbeginn garantiert sind, d.h. es gibt kein Risiko eines Totalverlusts. Für die Experten der Stiftung Warentest ist die Riester-Rente die beste Form der privaten Altersvorsorge, vorausgesetzt, der Vertrag ist günstig und passt zu dem Sparer.
So vorteilhaft die Riester-Rente ist, es gibt immer noch einige “Kinderkrankheiten”. Vor allem das komplizierte Zulagenverfahren und der Verkauf unpassender Produkte werden immer wieder kritisiert. Eine große Schwachstelle ist auch, dass Geringverdiener, für die es unbedingt notwendig ist, rechtzeitig fürs Alter vorzusorgen, kaum von der staatlichen Förderung profitieren können.
Wer ein unpassendes Produkt wählt, dem kann es passieren, dass er viel Rendite einbüßt. Ein Wechsel zu einem passenderen Vertrag ist zwar möglich, doch in einem solchen Fall empfehlen die Experten lieber, die Raten in einen neuen Vertrag fließen zu lassen und den alten Vertrag “beitragsfrei” zu stellen. Wenn die Sparer in den nächsten Jahren alles richtig machen (immerhin sind die Verträge auf lange Laufzeiten von 20-30 Jahren ausgelegt), kann die Rendite in einigen Jahren sehr gut sein, so das Fazit der Stiftung Warentest.
Keine KommentareWer zahlt bei Wildunfällen?
Der Herbst ist da und damit droht auch eine größere Gefahr in der Dämmerung von Unfällen mit Wild. Wie die Stiftung Warentest berichtet, kollidieren Autofahrer in 80% aller Wildunfälle mit einem Reh. Doch welche Versicherung zahlt eigentlich nach Wildunfällen? Diese Frage lässt sich so pauschal nicht beantworten, denn es kommt daran auf, mit welchem Tier man kollidiert ist, um was für eine Art Unfall es sich handelt und schließlich auch auf den Tarif des Versicherten.
Grundsätzlich decken alle Kasko-Tarife Unfälle mit Haarwild ab, d.h. Unfälle mit behaartem Wild. Damit sind Schäden ausgeschlossen, die durch Vögel, Pferde, Kühe oder Schafe entstanden sind. Es gibt Tarife, die Unfälle mit allen Tieren oder zumindest mit allen Wirbeltieren abdecken (“erweiterter Wildschaden”), allerdings handelt es sich hier um leistungsstärkere Tarife.
Die Versicherung übernimmt den Schaden immer, wenn es zu einem eindeutigen Zusammenprall mit dem Tier gekommen ist. Problematisch wird es allerdings, wenn der Fahrer dem Tier ausgewichen ist und deshalb im Graben gelandet oder gegen einen Baum gefahren ist. Früher war es so, dass die Versicherer ein solches Verhalten als grob fahrlässig einstuften und deshalb den Schaden nicht oder nur anteilig übernommen haben. Die Stiftung Warentest weist jedoch auf ein aktuelles Urteil des Landgerichts Limburg hin, nach dem ein Ausweichmanöver nicht als grob fahrlässig zu beurteilen sei, wenn es dazu dient, einen größeren Schaden abzuwenden (Az.: 2 O 137/09).
1 KommentarAufbewahrungspflicht für DDR-Lohnunterlagen endet bald!
Das Sozialministerium in Sachsen erinnert daran, dass die Aufbewahrungspflicht von Lohnunterlagen aus der ehemaligen DDR zum 31. Dezember 2011 endet. Deshalb empfiehlt das Ministerium allen, die noch Lücken in ihrem Versicherungsverlauf haben und ihren DDR-Sozialversicherungsausweis nicht mehr besitzen, sich möglichst schnell ihren Rentenversicherungsträger zu kontatkieren und zu beantragen, dass eine Kontenklärung durchgeführt wird.
Dies kann Versicherte der Geburtsjahrgänge 1946 bis 1974 betreffen. Nach den Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund hatten bis zum Juli diesen Jahres noch rund 87.000 Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ihre Konten noch nicht geklärt. Insgesamt soll es zu diesem Zeitpunkt noch rund 286.000 nicht oder unvollständig geklärte Versichertenkonten in den neuen Bundesländern gegeben haben.
Sachsens Sozialministerin Christine Clauß weist darauf hin, dass bei nicht geklärten Konten Problem bei der Berechnung der Rente entstehen können, weil das Einkommen, das in der ehemaligen DDR erzielt wurde, nicht mehr so einfach nachgewiesen werden kann. Eine umgehende Kontenklärung sei also im Sinne der Versicherten von großer Bedeutung.
Keine KommentareKrankenkasse DAK-Gesundheit nimmt 2012 Zusatzbeitrag zurück
Im kommenden Jahr werden Millionen gesetzlich Versicherte Zusatzbeiträge sparen. Am Dienstag teilte die DAK in Hamburg mit, dass die neue Krankenkasse DAK-Gesundheit ab April 2012 auf den Zusatzbeitrag verzichten wird.
Bislang verlangten die Krankenkassen DAK und BKK Gesundheit von ihren Mitgliedern einen monatlichen Zusatzbeitrag in Höhe von acht Euro. Da beide Kassen zum 1. Januar fusionieren werden, erreichen sie entsprechende Kosteneinsparungen. Bei der DAK-Gesundheit handelt es sich um die erste Versicherung mit einem Zusatzbeitrag, die diesen wieder zurücknimmt.
Die DAK hat darüber hinaus auch für das Jahr 2013 schon Entwarnung gegeben. Herbert Rebscher, DAK-Chef, erklärte, dass die Abschaffung des Zusatzbeitrags durch die wirtschaftlichen Vorteile ermöglicht wird, die die Fusion mit sich bringt. Künftig wird sich die DAK-Gesundheit als die drittgrößte Krankenkasse in Deutschland präsentieren und tritt damit in die Fußstapfen der DAK.
Die neue gesetzliche Krankenkasse wird darüber hinaus 5,1 Millionen Mitglieder haben. Die Zahl der Versicherten wird sich Erwartungen zufolge auf rund 6,6 Millionen belaufen. Der Haushalt der Krankenkasse soll eine Summe von rund 20 Milliarden Euro umfassen.
Keine KommentareRauchmelderpflicht in Hamburg und Schleswig-Holstein ab 2011
Seit dem 1. Januar 2011 müssen Wohnungen in Hamburg und Schleswig-Holstein mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Wird gegen die Rauchmelderpflicht verstoßen, riskieren die Haushalte im Schadensfall den Versicherungsschutz.
Während sich Hamburg und Schleswig-Holstein bereits für die Rauchmelderpflicht entschieden haben, gilt in Rheinland-Pfalz noch eine Übergangsfrist bis Juli 2012. Hessen hat die Übergangfrist bis Ende 2014 ausgedehnt. In Bremen und Sachsen-Anhalt wird die Rauchmelderpflicht erst Ende 2015 in Kraft treten.
Auch weiterhin verzichten einige Bundesländer in Deutschland auf eine in der Landesbauordnung verankerte Rauchmelderpflicht. Dem Gesetzestext zufolge ist der Eigentümer sowohl für den Einbau als auch für die Kontrolle der Rauchmelder verantwortlich. Darüber hinaus haftet er auch, wenn diese im Brandfall nicht betriebsbereit sind.
Beim Kauf der Rauchmelder sollten Verbraucher auf Angebote zurückgreifen, die der Produktnorm EN 14604 gerecht werden. Eine Alternative zu den klassischen Rauchmeldern sind Funkrauchmelder. Auch bei ihnen sollte auf das vorhandene VdS-Prüfzeichen geachtet werden. Dieses Zeichen steht für die Qualitätskontrollen, die im Rahmen der VdS Schadenverhütung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft durchgeführt werden.
Keine KommentareBKK für Heilberufe vor der Schließung
Zwar gibt es noch Gespräche über eine mögliche Fusion der BKK für Heilberufe und der AOK Rheinland-Hamburg, doch Heinz Kaltenbach (Geschäftsführer des BKK-Bundesverbands) erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters, dass sie BKK für Heilberufe als eigene Kasse “nicht mehr lebensfähig” sei. Somit sei eine Schließung nicht mehr zu vermeiden. Die 80.000 Versicherten der Kasse müssen sich darauf einstellen, sich zum 1. Januar 2012 eine neue Krankenkasse zu suchen.
Damit die BKK für Heilberufe gerettet werden kann, müssten von einem potenziellen Fusionspartner jedes Jahr zweistellige Millionenbeträge aufgebracht werden, was absolut unwahrscheinlich und ineffektiv wäre. Die Mitglieder der Kasse auf andere Versicherer zu verteilen, sei in diesem Fall aus wirtschaftlichen Gründen besser.
Aktuell läuft bei dem Bundesversicherungsamt (BVA) eine entsprechende Anhörung. Voraussichtlich in zwei Wochen wird es eine endgültige Entscheidung über die Schließung der Kasse geben. Kaltenbach will verhindern, dass die Schließung der Kasse in solch katastrophalen Zuständen endet, wie es bei der Insolvenz der City BKK der Fall war. Damals hatten die Versicherten teilweise große Probleme, von einer anderen Krankenkasse aufgenommen zu werden.
Noch vor einigen Jahren waren über 400.000 Menschen bei der BKK für Heilberufe versichert. Nachdem die Kasse jedoch gezwungen war, einen Zusatzbeitrag zu erheben, sind 50% der Mitglieder abgewandert. Geblieben sind vor allem chronisch Kranke und schwerkranke Versicherte, die die Kasse viel Geld kosteten.
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