Beiträge aus September, 2011
Arbeitsministerin plant Mini-Reform der Rentenversicherung
Wie die “Süddeutsche Zeitung” berichtet, will das Arbeitsministerium im Kampf gegen Altersarmut eine Mini-Reform der Rentenversicherung durchführen. Details zu dem Konzept sind noch nicht bekannt, allerdings soll geplant sein, dass die Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) Ruheständler mit Erwerbsminderungsrente besserstellen möchte. Hierzu soll bei den sogenannten Zurechnungszeiten nachgebessert werden. Nach der “Süddeutschen” soll der Empfänger der Erwerbsminderungsrente dann so gestellt werden, als hätte er bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres weitergearbeitet und in dieser Zeit auch Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Diese Grenze soll – ähnlich wie bei der Rente mit 67 – schrittweise, nämlich jedes Jahr um 1 Monat und insgesamt um 2 Jahre erhöht werden.
Darüber hinaus will die Ministerin Frührentnern erlauben, dass sie zukünftig mehr dazuverdienen dürfen. Bislang liegt die HInzuverdienstgrenze für Frührentner bei 400 Euro ohne Abschläge. Übersteigt ihr Hinzuverdienst diesen Betrag, wird ihre Rente gekürzt und zwar in Abhängigkeit davon, wie hoch das Zusatzeinkommen ist und wieviel sie vorher verdient haben. Nun wird darüber beraten, ob Frührentner unter 65 Jahren ein Hinzuverdienst erlaubt werden soll, der bis zur Höhe ihres früheren Nettolohns ohne Abschläge reicht.
Auch zum Thema Mindestrente gibt es einen Vorschlag aus dem Arbeitsministerium, der unter dem Arbeitstitel “Zuschuss-Rente” diskutiert wird: Ziel dabei ist es, den Menschen ein bedarfsabhängiges und steuerfinanziertes Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung zu erhalten, die ein Leben lang gearbeitet haben. Aktuell beträgt die Grundsicherung 650-750 Euro.
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Altersvorsorge: Deutsche gehen wenig Risiko ein
Nach einer Studie des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes gehen die Deutschen kaum Risiken ein, wenn es um ihre Altersvorsorge geht. Die beliebteste Form der Altersvorsorge ist die private Rentenversicherung, die 61% der Bundesbürger abgeschlossen haben. Ebenso viele Deutsche nutzen ihr Sparbuch für Rücklagen, die für den Ruhestand gedacht sind. Das berichtet die “Rheinische Post” online.
Während 60% der Deutschen für ihre Altersvorsorge eine Lebensversicherung abgeschlossen haben und 56% einen Bausparvertrag, sind es etwas weniger, denen ihre selbst genutzte Immobilie als Altersvorsorge dient. Dagegen nutzen nur 28% der Deutschen Investmentfonds und nur jeder fünfte Bundesbürger hat in Aktien investiert.
Insgesamt stieg die Sparquote der Deutschen (= Verhältnis des Sparanteils zum verfügbaren Einkommen) im letzten Jahr leicht an und betrug 11,4%. Das durchschnittliche private Geldvermögen ist 2010 ebenfalls gestiegen, es lag mit 122.700 Euro um fast 6000 Euro höher als im Vorjahr. Zieht man die Verbindlichkeiten von durchschnittlich 38.200 Euro ab, belief sich das Netto-Geldvermögen der Bundesbürger (Privathaushalte) im vergangenen Jahr auf 84.500 Euro.
1 KommentarRentenversicherung muss bei falscher Beratung haften
Wenn ein staatlicher Rentenberater einen Kunden falsch berät, woraufhin dieser einen finanziellen Schaden erleidet, muss die gesetzliche Rentenversicherung haften. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) München (Az.: 1 U 5070/10).
Im konkreten Fall hatte ein Mann geklagt, der bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Altersrente gestellt hatte, der jedoch von der Versicherung abgelehnt wurde, weil der Mann die nötigen Voraussetzungen nicht erfüllte. Die Versicherung habe ihn nicht darüber informiert, dass er die Voraussetzungen durch Nachzahlungen auch im Nachhinein noch erfüllen könne, so dass er Anspruch auf eine Altersrente habe, so der Mann. Der ihm bei der Beratung ausgehändigte Rentenberechnung zufolge konnte er davon ausgehen, dass ihm die dort aufgeführten Ansprüche zustünden. Dies wollte der Mann vor Gericht einklagen, weil die Rentenversicherung abgestritten hatte, ihn falsch beraten zu haben.
Das Landgericht Kempten wies die Klage des Mannes jedoch in erster Instanz zurück, woraufhin der Kläger Berufung einlegte. Vor dem OLG München erzielte er zumindest einen Teilerfolg. Nach Ansicht des Gerichts wäre der Rentenberater nämlich dazu verpflichtet gewesen, den Mann darauf hinzuweisen, dass er die Voraussetzungen für eine Rente nachträglich hätte erfüllen können. Der Kläger konnte nachweisen, dass diese Information nicht übermittelt wurde. Das Gericht verurteilte die Versicherung nun zu einer Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von über 23.000 Euro. Weitergehende Forderungen des Klägers wurden jedoch abgewiesen.
Keine KommentareNavi-Bedienung während der Fahrt ist grob fahrlässig
Wer während der Autofahrt ein Navigationssystem bedient und dadurch einen Unfall verursacht, handelt grob fahrlässig. In diesem Fall verliert der Verursacher den Versicherungsschutz seiner Kfz-Versicherung und muss die entstandenen Kosten selbst tragen. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Potsdam hervor (Az.: 6 O 32/09).
Im konkreten Fall fuhr ein Mann mit einem Mietwagen und wollte während der Fahrt mit Hilfe seines Navigationsgerätes herausfinden, ob er an einem Rasthof schon vorbeigefahren war. Weil seine Konzentration nun auf das Navi gerichtet war und nicht mehr auf das Verkehrsgeschehen, kam es zum Unfall. Der Autoverleih, von dem der Mietwagen stammte, verlangte von dem Mann die komplette Übernahme der Reparaturkosten. Der Mann verweigerte dies und begründete seine Zahlungsverweigerung mit dem Hinweis auf den Mietvertrag, in dem vereinbart wurde, dass er nicht haftbar gemacht werden könne. Außerdem dürfe ein Navi auch während der Fahrt bedient werden, argumentierte er.
Das sahen die Richter am Landgericht Potsdam jedoch anders und verurteilten den Mann zur Kostenübernahme für den Schaden. Ihrer Ansicht nach ist die Bedienung eines Navigationsgerätes während der Fahrt grob fahrlässig. Jeder Autofahrer sei verpflichtet, dem Verkehrsgeschehen seine volle Aufmerksamkeit zu widmen. Deshalb sei die Bedienung eines Navis nur bei Stillstand des Wagens zulässig. Im aktuellen Fall müsse weder die Kfz-Versicherung noch der Autoverleih für den Schaden haften, so das Gericht.
Keine KommentareZu schnelle Beauftragung eines Anwalts kann teuer werden
Laut einem Anfang der Woche veröffentlichten Urteil des Münchner Amtsgerichts kann es teuer werden, wenn jemand zu schnell einen Anwalt einschaltet. Die Gegenseite muss nämlich nur dann für die Anwaltskosten aufkommen, wenn es überhaupt notwendig war, einen Anwalt einzuschalten (Az.: 133 C 7736/11).
Im konkreten Fall ging es um eine Frau, die bei einem Versicherungsunternehmen eine private Rentenversicherung abgeschlossen hatte und deren Versicherungssumme zum 1. März 2011 als einmalige Kapitalabfindung ausgezahlt werden sollte. Weil die vereinbarte Summe in Höhe von 23.815 Euro zu diesem Tag nicht auf ihrem Konto war, schaltete die Frau einen Anwalt ein, der die Versicherung anmahnte. Bis dahin hatte sie mit der Versicherung noch keinen Kontakt aufgenommen. Die Auszahlung der Versicherungssumme erfolgte dann am 6. März 2011, doch die Frau wollte, dass die Versicherung nun auch die Anwaltskosten in Höhe von 294 Euro übernahm, was diese ablehnte, woraufhin die Frau klagte.
Das Gericht entschied jedoch, dass es überhaupt nicht nötig gewesen wäre, sofort einen Anwalt einzuschalten, weil überhaupt nicht sicher war, dass das zahlungspflichtige Unternehmen seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen wollte. Die Frau hätte sich zuerst bei der Versicherung informieren müssen, warum es zu der Verzögerung gekommen sei. Hier hätte ein einfacher Anruf genügt, bei dem sie auch darauf hätte hinweisen können, dass sie einen Anwalt einschalten will, wenn die Summe nicht ausgezahlt würde. Ihrem Anspruch auf Auszahlung der Summe durch ein anwaltliches Schreiben Nachdruck zu verleihen, war nach Ansicht des Gerichts nicht nötig. Deshalb muss die Versicherung für die verfrühte Einschaltung des Anwalts auch nicht zahlen, so das Gericht.
Keine KommentareSchadenfreiheitsrabatt bei Kfz-Versicherungswechsel
Im Bereich der Autoversicherungen tobt seit Jahren in allen Sparten ein harter Preiskampf zwischen den Versicherungsgesellschaften. Vor allem zum Jahresende denken viele Versicherungsnehmer aufgrund eventueller Prämienerhöhungen über einen Versicherungswechsel nach.
Durch den Vergleich der unterschiedlichen Angebote kann man schnell und problemlos eine Kfz-Versicherung finden, die günstiger ist als der bisherige Tarif. Doch in vielen Fällen kommt erst Monate nach dem Wechsel mit einer Prämiennachzahlung das böse Erwachen. Grundsätzlich hat man bei dem Wechsel der Versicherung nicht das Recht, den alten Schadenfreiheitsrabatt zum neuen Versicherer mitzunehmen.
Für den Versicherungsnehmer besteht lediglich ein Anspruch darauf, dass von dem neuen Versicherer der Schadensverlauf übernommen wird. So werden von Seiten der alten Versicherung dem neuen Anbieter lediglich die Daten mitgeteilt, die erforderlich sind, um den Schadenfreiheitsrabatt zu berechnen. Hierbei handelt es sich um die Anzahl der Schadensfälle und das Versicherungsgrundjahr. Die neue Versicherung berechnet anhand dieser Daten den Schadenfreiheitsrabatt. Dabei kommen die eigenen Tarifbedingungen der Gesellschaft zum Einsatz.
Wurden durch den Versicherungsnehmer mit der alten Versicherung Sonderkonditionen vereinbart, werden diese nicht übernommen. Dies gilt auch für einen Zweitwagentarif. Versicherer geben bei einem Zweitwagentarif oft spezielle Schadenfreiheitsrabatte. Werden diese nicht vom neuen Versicherer übernommen, kann man im Internet eine günstige Zweitwagenversicherung finden.
Keine KommentareGKV präsentiert Finanzmodell für Pflegeversicherung
In der Diskussion um die zukünftige Finanzierung der Pflegeversicherung haben nun auch die gesetzlichen Krankenkassen ein eigenes Modell präsentiert. Gernot Kiefer, Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbandes, schlug in der “Süddeutschen Zeitung” vor, dass die Finanzreserve der Pflegeversicherung innerhalb der Pflegeversicherung angelegt werden soll.
Dabei könnte die Rücklage in der Pflegeversicherung stufenweise aufgebaut werden, so Kiefer. Dieser Aufbau sollte an die wirtschaftliche Leistungskraft gekoppelt werden, d.h. er sollte sich z.B. an der Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes oder der Grundlohnsumme orientieren. So wäre gewährleistet, dass eine Konjunkturflaute nicht noch durch zusätzliche Pflegebeiträge weiter belastet wird. Den von Gesundheitsminister Daniel Bahr befürworteten Kapitalstock in Form einer individuellen Versicherung lehnt Kiefer dagegen ab. Grund: In Zeiten sich wiederholender Finanzkrisen könne man nicht gewährleisten, dass Kapital in einer solchen Form wirklich sicher sei, so Kiefer.
Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) ist mit dem Vorschlag der GDV nicht wirklich zufrieden. Zwar begrüßte Verbandspräsident Volker Leienbach, dass die GKV die Notwendigkeit zusätzlicher Vorsorgemaßnahmen anerkenne, aber die Bildung von Rücklagen innerhalb der gesetzlichen Pflegeversicherung hält Leienbach für “völlig ungeeignet”. Er begründet dies mit der Gefahr, dass solche Finanzreserven, die immer auch dem politischen Einfluss unterliegen, zweckentfremdet werden könnten. Dies könnte zur Folge haben, dass die zusätzlichen Einnahmen gar nicht den Pflegebedürftigen zu Gute kommen. Um dies zu verhindern, muss der neue Kapitalstock unabhängig von der staatlichen Versicherung angelegt werden, betont Leienbach.
Keine KommentareAbsicherung mit der Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist eine der bekanntesten Formen der Hinterbliebenenvorsorge. Sie dient im Todesfall der finanziellen Absicherung der Familienangehörigen. Im Vergleich zur Kapitallebensversicherung handelt es sich bei der Risikolebensversicherung um eine reine Absicherung für den Todesfall.
Aufgrund ihrer Struktur gehört sie heute zu den günstigsten Möglichkeiten, die bei der Hinterbliebenenvorsorge bestehen. Die Risikolebensversicherung kann bereits für 20 Euro monatlich mit einer Versicherungssumme von 100.000 Euro abgeschlossen werden. Bei der Auswahl und Gestaltung des Tarifs sollte die Versicherungssumme das drei- bis fünffache des Jahreseinkommens des Hauptverdieners umfassen.
Die Absicherung im Ernstfall ist mit der Risikolebensversicherung umso besser, desto höher die gewählte Versicherungssumme ist. Über Vergleiche und Testberichte kann man im Internet problemlos eine günstige Risikolebensversicherung finden und abschließen. Durch die Risikolebensversicherung wird die vereinbarte Versicherungssumme im Leistungsfall entweder als volle Sofortleistung oder in Form einer Rente gezahlt. Letzteres geht mit einer garantierten Laufzeit einher.
Bei dieser Hinterbliebenenvorsorge werden alle Beiträge für die Risikodeckung eingesetzt. Dadurch ist die Risikolebensversicherung günstiger als eine Kapitallebensversicherung. Für Ehepartner besteht die Möglichkeit diese Versicherung auf zwei verbundene Leben abzuschließen. In diesem Fall wird die Versicherungsleistung bei Tod des Erstversterbenden gezahlt. Diese Variante ist deutlich günstiger als zwei Einzelverträge.
Keine KommentareExperten warnen vor Ratenzahlung beim Verkauf von Lebensversicherungen
Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt davor, Kapitallebensversicherungen mit einer Ratenzahlungsvereinbarung zu verkaufen. Verbraucher, die ihre Lebensversicherung verkaufen wollen, sollen unbedingt auf die Konditionen des Kaufvertrages achten und darauf bestehen, dass der Rückkaufwert in einer Einmalzahlung bezahlt wird, raten die Experten. Hintergrund: Sollte der Aufkäufer im Laufe der Zeit Insolvenz anmelden müssen, muss der Verkäufer mit Verlusten rechnen, da selbst bei einem Insolvenzverfahren nicht mit hohen Rückzahlungsquoten gerechnet werden kann.
Wer bereits eine Ratenzahlung vereinbart hat, sollte den Aufkäufer unbedingt anmahnen, wenn die vereinbarten Raten ausbleiben. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, kann der Betroffene den Aufkäufer am Ende auch auf Zahlung verklagen. Die Aussicht auf eine erfolgreiche Vollstreckung ist allerdings ungewiss. Die Verbraucherzentrale nennt weitere Möglichkeiten: Strafanzeige wegen des Verdachts auf Betrug oder wegen Insolvenzverschleppung zu stellen.
Der Warnung vor dubiosen Anbietern auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen schließt sich auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) an. In den letzten Jahren sei der Markt stark geschrumpft, weil sich viele seriöse Aufkäufer zurückgezogen hätten, heißt es bei der GDV. Heute finde man kaum noch Anbieter, die nach dem ursprünglichen Konzept, nämlich der Auszahlung einer Gesamtsumme, die deutlich über dem Rückkaufswert liegt, handeln. Wie die “Süddeutsche Zeitung” berichtet, lag der Wert der gehandelten Policen 2007 noch bei rund 1,4 Milliarden Euro, 2010 dagegn nur noch bei 160 Millionen Euro.
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