Beiträge aus September, 2011
Handyversicherung Vergleich im Internet
Bezugnehmend auf aktuelle Berichte steht der iPhone 5 Release in Deutschland kurz bevor. Ab dem 14. Oktober soll die neue Smartphone-Generation von Apple neben der Bundesrepublik in vier weiteren Ländern angeboten werden. Gemeinsam mit der Markteinführung des iPhone 5 werden auch die ersten Handyversicherungen für das neue Apple-Gerät auf dem Markt Einzug halten.
Gerade bei kostenintensiven Geräten macht es Sinn eine Handyversicherung abzuschließen. Smartphones wie das iPhone werden zu hohen Preisen angeboten und sind demnach mit einem enormen Wert verbunden. Eine Handyversicherung ist meist lediglich für die ersten Monate sinnvoll. Bei teuren Smartphones kann sich ein solcher Versicherungsvertrag für ein Zeitfenster von maximal eineinhalb Jahren lohnen.
Im Anschluss verlieren die Smartphone stark an Wert, sodass sich die Absicherung mit einer entsprechenden Versicherung für den Besitzer oft nicht mehr lohnt. Beim Abschluss einer Handyversicherung sollten Verbraucher nicht auf einen Vergleich der Tarife und der zu versichernden Risiken verzichten.
Ein solcher Vergleich ist problemlos über entsprechende Portale im Internet möglich. Die Handyversicherung bietet nur dann einen optimalen Schutz, wenn die richtigen Risiken in den Versicherungsvertrag aufgenommen wurden. Bei einem Vergleich sollten demnach sowohl die Beiträge als auch die Leistungen berücksichtigt werden.
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Günstige Privathaftpflicht für Kinder
Die Privathaftpflicht gehört unumstritten zu den wichtigsten Versicherungen. Im Schadensfall deckt sie die finanziellen Ansprüche der geschädigten Partei. In der Natur der Sache liegt, dass Kinder hin und wieder mal etwas kaputt machen. Sie können bestimmte Situationen noch nicht richtig einschätzen oder sie verstehen den Wert bestimmter Gegenstände und die Tragweite ihres Handelns noch nicht vollständig.
Was sagt der Gesetzgeber?
Ein Schaden ist schnell entstanden. Meistens steht ein Versehen oder Fahrlässigkeit dahinter. Die Fensterscheibe des Nachbarn, die dem Fußball der eigenen Sprösslinge zum Opfer fiel, ist dabei noch eher eine Bagatelle. Ein größerer Schaden kann leicht die eigene Existenz gefährden oder zumindest den Lebensstandard nachhaltig mindern. Angesichts dieser Tatsache ist es eher verwunderlich, dass nur etwa 71 Prozent der Deutschen diese wichtige Versicherung abgeschlossen haben. Was Kinder betrifft, sind sie bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres schuldunfähig. Die Eltern haften nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht nachweislich verletzt haben. Das gilt auch für die Schadensregulierung der Privathaftpflicht. Einige der Versicherungsgesellschaften bieten aber einen Zusatzbaustein an, der auch Schäden durch deliktunfähige Kinder in einem bestimmten finanziellen Rahmen deckt. Als „beschränkt deliktfähig“ gelten Kinder dann zwischen dem siebten und dem achtzehnten Lebensjahr. Wird den Kindern die erforderliche Einsicht bescheinigt, können sie dann für ihr Handeln zur Verantwortung gezogen werden. Sie sind im Normalfall über die Privathaftpflicht-Versicherung ihre Eltern mit versichert. Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres endet allerdings nicht automatisch der Versicherungsschutz der Privathaftpflicht. Sollten die Kinder beispielsweise studieren, wären sie auch weiterhin über die Eltern mitversichert. Auch im Falle einer anerkannten Ausbildung oder des Bundesfreiwilligendienstes bleiben die jungen Erwachsenen auch weiterhin versichert. Steigt man nach der Schule jedoch gleich in ein Arbeitsverhältnis ein, ohne dass ein Ausbildungs- oder Praktikumsverhältnis bestehen würde, endet auch der Schutz in der Privathaftpflicht der Eltern. Das gilt auch dann, wenn sich jemand zum Beispiel für mehrere Jahre bei der Bundeswehr verpflichtet. Sollte man im Anschluss daran noch ein Studium oder eine Ausbildung absolvieren, muss man selbstständig versichert bleiben. Das erscheint etwas paradox, weil selbst Studienabbrecher für die Zeit des zweiten Studiums weiter über die Eltern versichert bleiben.
Eine Versicherung abschließen
Günstige Privathaftpflicht und die dazugehörigen Versicherer lassen sich heute ganz leicht über das Internet finden. Dazu kann man einen der Vergleichsrechner nutzen. Man gibt hierfür ganz einfach an, was genau versichert werden soll. Dann werden die Berechnungsvorgaben – wie zum Beispiel die Deckungssumme, einige persönliche Angaben und der maximale Selbstbehalt – in die Berechnungsmatrix eingegeben. Danach kann man die Berechnung auch schon starten und erhält kurze Zeit später die besten Angebote.
Keine KommentareDeutsche sind mit Kfz-Versicherung zufrieden
Im Rahmen des Kfz-Kundenmonitors hat das Onlineportal Check24 insgesamt 500.000 Kunden nach ihrer Zufriedenheit mit ihrer Kfz-Versicherung befragt. Dabei handelte es sich um Kunden, die in den Jahren 2008 und 2009 über das Portal ihre Kfz-Versicherung gewechselt haben. Es zeigte sich, dass die große Mehrheit der Befragten mit ihrer neuen Versicherung zufrieden sind. Sie vergaben in der Kategorie Schadenabwicklung durchschnittlich 8,03 von 10 möglichen Punkten und auch die Kategorie Kundenservice schnitt mit 7,77 von 10 Punkten gut ab. Die Kategorie Allgemeine Weiterempfehlungsbereitschaft erreichte im Durchschnitt 7,54 von 10 möglichen Punkten.
Die größte Kundenzufriedenheit im Bereich Schadenabwicklung erzielte die DEVK (8,53 Punkte), gefolgt von der R+V24-Versicherung (8,51) und der Hannoverschen Direkt (8,40 Punkte). Am zufriedensten mit dem Kundenservice waren die Kunden der ADAC Autoversicherung AG, die mit 8,53 Punkten den höchsten Wert erzielte. Auf Platz 2 landete die CosmosDirekt (8,50 Punkte), gefolgt von der AllSecur (8,21 Punkte).
Die höchste Weiterempfehlungsbereitschaft konnte die CosmosDirekt mit 8,83 Punkten für sich verbuchen. Den 2. Platz in Sachen Weiterempfehlungsbereitschaft sicherte sich die ADAC Autoversicherung (8,38 Punkte), auf dem 3. Platz landete die BGV/Badische Versicherung (8,17 Punkte).
Keine KommentareUmfrage: 83% werden zu wenig informiert
Ab Januar 2012 treten Änderungen bei der privaten Altersvorsorge in Kraft, doch die überwiegende Mehrheit der Bundesbürger wurde nach eigenen Angaben nicht von ihrer Bank oder Versicherung darüber informiert. Wie eine repräsentative Umfrage der Beratungsgesellschaft Faktenkontor und des Marktforschers Toluna unter 1.000 Bundesbürgern ergeben hat, haben 83% der Befragten keine Ahnung von den Neuerungen. So wussten 69% beispielsweise nicht, dass es ab dem nächsten Jahr bei privater Lebens- und Rentenversicherung einen niedrigen Garantiezins geben wird. Das berichtet das “Handelsblatt”, dem die Umfrageergebnisse exklusiv vorliegen.
Nur eine Minderheit sieht den Änderungen optimistisch entgegen. So befürchten 61% der Deutschen, dass die Neuerungen letztlich zu einer niedrigeren Rente führen. Von denjenigen, die schon wissen, welche Änderungen durchgeführt werden, wollen einige noch vorher einen Vertrag mit den alten Konditionen abschließen. Konkret planen 10% der Bundesbürger den Abschluss einer privaten Renten- oder Lebensversicherung vor Januar 2012. Knapp 69% hat nicht vor, einen solchen Vertrag abzuschließen, allerdings hauptsächlich deswegen, weil sie schon eine solche Versicherung besitzen. Die übrigen 21% haben sich noch keine Gedanken zu dem Thema gemacht. Für Banken und Versicherungen ist dies sicherlich eine interessante Zielgruppe mit hohen Vertriebschancen.
Laut “Handelsblatt” besteht auch laut einer aneren Studie Beratungsbedarf in Sachen Altersvorsorge. Hier gaben 42% an, dass sie unsicher sind bzw. bezweifeln, ob sie ausreichend finanziell für das Alter vorgesorgt haben.
Keine KommentareKfz Versicherung: Zweitwagen der Eltern für Fahranfänger
Für viele Fahranfänger entwickelt sich die Kfz-Versicherung zum ersten eigenen Auto zu einer kostspieligen Angelegenheit. Die fehlende Erfahrung eines Fahranfängers schlägt sich unübersehbar in den Versicherungsbeiträgen nieder. Mit ein paar Tricks und familiärer Hilfe können die Kosten jedoch beachtlich reduziert werden.
So winkt bei der Kfz Versicherung für Fahranfänger enormes Sparpotenzial, wenn das Fahrzeug als Zweitwagen der Eltern versichert wird. Wird das Auto als Zweitwagen eines Elternteils angemeldet, sinkt bei der Versicherung die Einstufung enorm. Zum Teil können sich die Fahranfänger auf diesem Weg auch die Schadensfreiheitsklasse des Erstwagen-Fahrers sichern.
Bei dieser Variante muss jedoch genauestens auf die Vertragsbedingungen eingegangen werden. Die jährliche Laufleistung eines Zweitwagens wird heute von vielen Versicherungen begrenzt. Wird die Laufleistung überschritten, fallen hohe finanzielle Aufwendungen für den Versicherten an. Des Weiteren ist es möglich, dass die Versicherung Fahrer unter einem Alter von 24 Jahren aus der Police ausschließt.
Als Alternative zur Absicherung als Zweitwagen kann die Familienversicherung zur Hand genommen werden. Werden alle Fahrzeuge der Familie bei dem gleichen Kfz-Versicherer angemeldet, erhalten die Versicherungsnehmer bei vielen Anbietern Sondereinstufungen und Nachlässe.
Keine KommentareImmer mehr Deutsche nehmen Rentenabschläge in Kauf
Offenbar nehmen immer mehr Deutsche Rentenabschläge in Kauf, wenn sie in den Ruhestand gehen. Wie die “Bild”-Zeitung unter Berufung auf Daten der Deutschen Rentenversicherung Bund berichtet, gab es 2010 rund 856.000 neue Renter, von denen knapp 496.000 Personen Abschläge in Kauf nahmen. Das entspricht einem Anteil von rund 58%, was ein neuer Rekordstand bei Rentenabschlägen bedeutet. Zum Vergleich: Im Jahr 2000 waren es gerade einmal 11,7% der Neu-Rentner, die mit Abschlägen in Rente gegangen sind. Das Bundessozialministerium hat diese Zahlen bestätigt.
Der Rentenversicherung zufolge liegt dieser Anstieg daran, dass wegen der Verschiebung der Altersgrenzen nach oben, immer mehr Versicherte Abschläge hinnehmen müssen, wenn sie mit einem bestimmten Alter in Rente gehen möchten. Ihrer Ansicht nach könne aus dem hohen Anteil an Rentnern mit Abschlägen nicht die Schlussfolgerung gezogen werden, dass immer mehr Menschen vorzeitig in Rente gehen. Im Gegenteil: Wie Rentenversicherung und Ministerium mittelen, gehen deutsche Arbeitnehmer sogar immer später in Rente. Während das durchschnittliche Renteneintrittsalter im Jahr 2000 noch bei 62,3 Jahren lag, betrug es im Jahr 2010 schon 63,5 Jahre.
Wer vorzeitig in Rente geht, muss pro vorgezogenem Monat einen Abschlag von 0,3% hinnehmen. Arbeitnehmer, die länger als die Regelarbeitsgrenze arbeiten, erhalten dagegen einen Zuschlag von 0,5% pro Monat. Dem Bericht zufolge, der sich auf Angaben der Rentenversicherung beruft, beträgt der Rentenabschlag im Durchschnitt 100 Euro brutto pro Monat. Insgesamt liegt die Zahl der Abschlagsmonate der Betroffenen bei durchschnittlich 36,8 Monaten.
Keine KommentareWeniger Rentenberatungsstellen in Mitteldeutschland
Wie die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland mitteilte, werden nach einem entsprechenden Beschluss des Vorstands bis zum Jahr 2015 insgesamt 23 ihrer 50 Auskunfts- und Beratungsstellen geschlossen. Davon betroffen sind 11 Beratungsstellen in Sachsen (Aue, Auerbach, Borna, Delitzsch, Dippoldiwalde, Döbeln, Eilenburg, Glauchau, Mittweida, Pirna und Wurzen), 5 Stellen in Sachsen-Anhalt (Burg, Köthen, Merseburg, Wernigerode und Zeitz) und 7 in Thüringen (Gotha, Greiz, Ilmenau, Jena, Mühlhausen, Neustadt/Orla und Sömmerda). Demnach werden rund ein Drittel aller Beratungsstellen nicht weiter geführt. Nach Auskunft der Rentenversicherung soll das Beratungsnetz in der Region Mitteldeutschland auch weiterhin das dichteste in Deutschland bleiben, dafür soll es durch insgesamt 11 Sprechtagsorte ergänzt werden, die allerdings nicht täglich geöffnet sind. Die Versicherten müssen dennoch bis zu 30 Kilometern bis zur nächstgelegenen Beratungsstelle fahren, was nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung aber zumutbar sei.
Schon vorab gab es wegen der Pläne zur Schließung von Beratungsstellen scharfe Kritik von verschiedenen Seiten, unter anderem auch von der Gewerkschaft Verdi. Nach Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung wird es keine betriebsbedingten Kündigungen geben, die betroffenen Mitarbeiter sollen in anderen Bereichen des Versicherers untergebracht werden.
Ein Grund für die Schließung der Beratungsstellen sei, dass der Bundesrechnungshof bereits mehrfach das Beratungsstellennetz des Rentenversicherers scharf kritisiert hatte. Ihm zufolge ist dieses Netz das umfangreichste und damit auch kostenintensivste des mitteldeutschen Rentenversicherungsträgers.
Keine KommentareBeipackzettel von Fonds haben Schwächen
Seit dem 1. Juli 2011 müssen Finanzprodukte mit einer Art Beipackzettel versehen sein, aus dem die wichtigsten Fakten des Produkts kurz und verständlich hervorgehen. Die Stiftung Warentest hat sich die aktuellen Produktinformationsblätter, wie die Beipackzettel offiziell heißen, einmal genauer angesehen. Im Großen und Ganzen sind sie übersichtlich und verständlich, doch in einem Fall gibt es immer noch gravierende Schwächen und zwar bei den Beipackzetteln für Fonds, die in Fremdwährung anlegen.
Der größte Mangel hierbei besteht darin, dass das Währungsrisiko von Fonds aus dem Produktinformationsblatt nicht ersichtlich ist. Als Beispiel nennt die Stiftung Warentest die Fondsgesellschaft Union Investment mit ihrem Geldmarktfonds UniMoneyMarket:USD, ein Fonds, der in US-Dollar anlegt und der von der Gesellschaft in die niedrigste von sieben möglichen Risikoklassen eingestuft wird. Zwar mag diese Einstellung nicht falsch sein, wenn man in US-Dollar rechnet, doch Anleger, die in Euro investieren, tragen das volle Wechselkursrisiko. Dieses Risiko kann so hoch sein, dass eine Einstufung in die fünfte Risikoklasse realistischer ist. Mit anderen Worten: Sicherheitsbewusste Anleger glauben, dass sie mit diesem Fonds konservativ anlegen, während das tatsächliche Risiko viel höher ist.
Aus diesen Grund fordert die Stiftung Warentest die Überarbeitung der Produktinformationsblätter für Investmentfonds mit Währungsrisiko. Nur dann können sich Anleger “schnell, leicht und verständlich über Anlageziel, Risiken und Kosten des Fonds informieren” und werden nicht mehr in die Irre geführt.
Keine KommentareStiftung Warentest gibt Tipps für den Goldkauf
Gold ist für viele Menschen der Inbegriff der sicheren Geldanlage und obwohl der Goldpreis alleine im August 2011 um fast 12% gestiegen ist, ist das Edelmetall bei Anlegern beliebter denn je. Wer auch in Gold investieren möchte, sollte jedoch einige Dinge beachten, wie die Stiftung Warentest in ihren Tipps zum Goldkauf betont.
Einsteigern empfehlen die Experten den Kauf von Barren mit einem Feingoldgehalt von 99,9%. Je höher der Feingoldgehalt ist, desto besser lassen sich die Barren wieder verkaufen. Anleger sollte auf Kleinstbarren verzichten, hier ist der Unterschied zwischen An- und Verkauf einfach zu hoch. Als Alternative zu Goldbarren empfiehlt die Stiftung Warentest auch standardisierte, international anerkannte Goldmünzen wie z.B. Krügerrand-Anlagemünzen mit einem hohen Reinheitsgrad. Von 50 Gramm-Goldtafeln, die aus 50 Plättchen zu je 1 Gramm bestehen, wird dagegen eher abgeraten. Grund: Insgesamt sind sie teurer als ein Barren zu 50 Gramm und die Einzelstücke lassen sich nicht so gut verkaufen wie ein ganzer Barren.
Grundsätzlich sollte Gold – in welcher Form auch immer – nur bei Banken oder Edelmetallhändlern gekauft werden, um sicher zu sein, dass man den tatsächlichen Goldgehalt erhält. Bei der Degussa-Bank und der Reisebank sowie bei Edelmetallhändler wie Pro Aurum oder Münzdiscount kann jeder Gold erwerben. Auch bei den Sparkassen und Volksbanken ist Gold in Form von Barren und Münzen erhältlich, allerdings schwanken hier die Preise zwischen den einzelnen Filialen. Grundsätzlich empfiehlt es sich deshalb immer, die Preise zu vergleichen. Während die Commerzbank, die Deutsche Bank und die Postbank Gold nur an ihre eigenen Kunden verkauft, bieten andere Banken wie die Targobank oder die Santander Consumer Bank überhaupt kein Gold an.
Die Stiftung Warentest weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass es sich bei der Anlage in Gold um ein spekulatives Geschäft handelt, weshalb Anleger höchstens 10% ihres Vermögens in Gold investieren sollten.
1 KommentarStiftung Warentest: Ratgeber zur Geldanlage für Faule
Die Stiftung Warentest hat einen neuen Ratgeber veröffentlicht, der sich an Menschen richtet, die ihr Geld gut anlegen möchten, aber kein Interesse daran haben, sich ausführlich damit zu beschäftigen. Der Ratgeber “Geldanlage für Faule” soll einen Überblick über die verschiedenen Anlagemöglichkeiten bieten, der auch für Laien verständlich ist. Hier werden Anlageprodukte vorgestellt, die pflegeleicht sind und trotzdem eine gute Rendite bieten.
Der Ratgeber ist wie ein Nachschlagewerk aufgebaut. Der Leser entscheidet sich für sein persönliches Anlageziel, das z.B. in der Altersvorsorge besteht oder darin, dass er von seinen Ersparnissen leben können möchte. Schritt für Schritt erklärt der Ratgeber, wie man dieses Ziel erreicht.
Für “alle, die nicht jeden Tag ihr Aktiendepot checken wollen, die ins Bett gehen ohne zu wissen, wie die New Yorker Börse geschlossen hat und die mit Hedgefonds nichts anzufangen wissen”, ist dieses Buch ein hilfreicher Ratgeber, der dafür sorgt, dass auch Laien den Überblick über die Vielfalt von Anlagemöglichkeiten behalten. Der 160 Seiten starke Ratgeber kostet 16,90 Euro. Er ist ab sofort im Handel erhältlich oder kann auch direkt bei der Stiftung Warentest online bestellt werden.
Keine KommentareStiftung Warentest nennt gute Angebote zur privaten Rentenversicherung
In der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift “Finanztest” nennt die Stiftung Warentest die besten aktuellen Angebote für eine private Rentenversicherung. Zwar erhielt keines der Angebote die Note “sehr gut”, aber immerhin konnten neun Angebote mit der Note “gut” abschneiden. Am besten wurden die Tarife von Debeka, HUK24 und Interrisk bewertet.
Die Experten raten Angestellten, die noch keine private Altersvorsorge abgeschlossen haben und die keinen großen finanziellen Spielraum haben, eher zu einer staatlich geförderten Altersvorsorge wie z.B. Riester-Rente oder Betriebsrente. Wer dies schon nutzt und zusätzlich noch vorsorgen will, ohne ein großes Risiko einzugehen, für den kann sich auch eine private Rentenversicherung lohnen. Gleiches gilt für Selbstständige, die keinen Anspruch auf die Riester-Förderung haben. Sie sollten sich auf jeden Fall für ein “gutes” und flexibles Angebot entscheiden. Die Stiftung Warentest weist allerdings darauf hin, dass das Angebot der Interrisk in Sachen Flexibilität nur “mangelhaft” ist.
Wer sich für eine private Rentenversicherung entscheidet, muss sich darüber bewusst sein, dass diese Form der Altersvorsorge langfristig ausgelegt ist. Wenn der Vertrag nämlich vorzeitig gekündigt oder beitragsfrei gestellt wird, können Anleger sogar Verluste machen. Dies liegt daran, dass die Beiträge zunächst dafür verwendet werden, um die Abschlusskosten abzubezahlen und erst dann gehen die Beiträge als Sparanteil in die Versicherung ein.
Keine KommentareWinterreifen Test 2011: ADAC und Stiftung Warentest testen Winterreifen
Der ADAC hat gemeinsam mit der Stiftung Warentest Winterreifen auf den Prüfstand gestellt. Im Winterreifen Test 2011 wiesen den Ergebnissen zufolge viele Reifen Schwächen auf. Lediglich neun von insgesamt 30 getesteten Kandidaten wurden mit der Note „gut“ bewertet.
Kein Winterreifen erhielt von den Testern die Note „sehr gut“. Schwächen zeigten nach Angaben des ADAC vor allem Reifen für Kleinwagen. Die Reifen, die von den Experten mit gut bewertet wurden, sind nicht wesentlich teurer als das Mittelfeld und die Modelle mit schlechteren Bewertungen.
Im aktuellen Test bewertete der ADAC neben Winter- auch Ganzjahresreifen. Bei den Ganzjahresreifen fiel das Ergebnis enttäuschend aus. Lediglich einer der insgesamt sechs getesteten Modellen erhielt die Note „befriedigend“. Die anderen fünf Modelle wurden vom ADAC und der Stiftung Warentest mit „ausreichend“ bewertet und sind demnach nicht allzu empfehlenswert. Bei den Winterreifen konzentrierte sich der ADAC auf die beiden verbreiteten Größen 195/65 R 15 und 175/65 R 14.
Bei den Winterreifen der Größe 195/65 R 15 vergaben die Tester sechsmal das Urteil „gut“. Der Großteil der Testkandidaten schnitt mit „befriedigend“ ab. Als Schlusslicht gilt der Trayal Arctica. Er war mir allen Testkategorien überfordert und ging mit dem höchsten Kraftstoffverbrauch einher.
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Deutsche sehen Wohneigentum als Altersvorsorge
Eine repräsentative Ipsos-Umfrage, die im Auftrag der Zeitschrift “Das Haus” durchgeführt wurde, hat gezeigt, dass die Deutschen Wohneigentum hauptsächlich als Altersvorsorge betrachten. Insgesamt 82% stimmten der Aussage zu, dass eigene Immobilien eine gute Absicherung für das Alter seien. 76% gaben an, dass sie ihr Geld durch den Kauf einer Immobilie “risikofrei und sinnvoll” anlegen möchten.
Für 75% der Befragten ist der größte Vorteil einer eigenen Wohnung oder eines eigenen Hauses, dass sie irgendwann mietfrei wohnen können. Auch der Vermieter spielt bei der Kaufentscheidung eine Rolle. So begrüßen 67% der Befragten, dass sie bei Wohneigentum keinen Vermieter mehr haben, der ihnen bei Entscheidungen rund um die Immobilie nicht mehr reinreden kann und 66% sind froh, dass sie mit Wohneigentum “endlich tun und lassen können, was sie wollen”. 71% der Befragten finden es vorteilhaft, dass sie nicht mehr gekündigt werden können.
Doch auch andere Gründe können ausschlaggebend für den Kauf einer Immobilie sein. So sind 62% der Befragten der Meinung, dass ihre Kinder “eine richtige Heimat” brauchen und 54% wollen das Familienerbe bewahren. Nur 17% der Befragten finden, dass Wohneigentum “ein Klotz am Bein” ist.
Keine KommentareLohnt sich eine Reifenversicherung für das Kraftfahrzeug?
Jeder Fahrzeughalter in der Bundesrepublik besitzt eine Kfz-Versicherung – denn dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Die Auswahl allerdings besteht zwischen einer reinen Haftpflicht für die Deckung finanzieller Schäden Dritter, einer Teilkasko mit umfangreicherem Schutz auch für das eigene Auto sowie einer Vollkasko-Versicherung, die je nach Vertragsgestaltung so gut wie jeden Schadensfall im Nachhinein ausgleicht.
Doch es gibt noch mehr – eine Reifenversicherung zum Beispiel. Und obgleich sie nicht zu den bekannten Größen unter den zahlreichen Versicherungen auf dem Markt zählt, findet sich eine umfassende Auswahl an Angeboten. Und ein genauer Blick auf diese Angebote kann sich durchaus lohnen. Insbesondere, erwirbt man hochwertige Reifen im oberen Preissegment.
Denn der spezielle Schutz deckt so gut wie sämtliche Eventualitäten, die Schäden an den Reifen verursachen könnten, und welche selbst von einer Vollkasko nicht übernommen werden. Und dies in der Regel für äußerst geringe monatliche Beiträge.
So ist der Wagen vor so genannten Einfahrschäden geschützt, welche fast immer ursächlich für eine Panne wie einen platten Reifen sind, oder gegen platzende Reifen, hat man zuvor die hohe Bordsteinkante oder den losen Gegenstand auf der Straße übersehen. Doch sogar Diebstahl und Vandalismus sind bei den meisten Reifenversicherungen im Deckungsumfang enthalten, dessen Höchstsumme sich nach dem jeweils aktuellen Zustand der Reifen richtet.
Selbst, wenn solche Gefahrenherde nicht überall lauern: Immerhin sind Reifenschäden laut einer Studienauswertung des ADAC die zweithäufigste Ursache für eine Panne. Und die Kosten bleiben wahrlich überschaubar: Eine einmalige Zahlung von maximal 15 Euro wird von dem Versicherungsunternehmen für ein ganzes Jahr verlangt. Und wem dies noch zu viel ist, der kann auch statt vier Rädern einfach zwei versichern.
Keine KommentareUrteil zur Lebensversicherung bei Geschiedenen
Die Stiftung Warentest weist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hin, nach dem Geschiedene bei ihrem Tod den Expartner und nicht den neuen Partner versorgen, wenn sie nach der Scheidung nicht den Bezugsberechtigten der Lebensversicherung ändern (AZ.: 10 U 973/10).
Im konkrete Fall ging es um eine Witwe, die gegen einen Lebensversicherer geklagt hatte, weil dieser die Versicherungssumme des verstorbenen Mannes nicht an sie, sondern an dessen Ex-Ehefrau auszahlen wollte. Die Witwe bezeichnete die Annahme als “lebensfremd”, dass ihr Mann die Versicherungsleistung der Ex-Frau und nicht der aktuellen Frau zukommen lassen wollte. Als neue Ehefrau habe sie selbst Anspruch auf die Versicherungssumme.
Dieser Argumentation folgte das OLG Koblenz jedoch nicht. Wer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses als Begünstigter eingetragen war, der bleibt auch der Begünstigte, solange der Begünstigte im Laufe der Zeit nicht explizit geändert wird. In dem konkreten Fall bleibt also die erste Ehefrau des verstorbenen Mannes die Begünstigte, weil der Verstorbene die Bezugsberechtigte im Vertrag nicht hat ändern lassen, obwohl er dies jederzeit kostenfrei hätte tun können. Ob der Mann danach wieder geheiratet hat oder nicht, spielt dabei keine Rolle, so das Gericht.
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