Beiträge aus August, 2011
Versicherungen für Schulanfänger?
Wenn die Sommerferien enden, beginnt für viele ABC-Schützen mit dem Schulanfang der “Ernst des Lebens”. Viele Versicherungen wollen die Sorge der Eltern dazu nutzen, ihnen verschiedene Produkte zu verkaufen, doch nicht alle Versicherungen sind nötig. Der Bund der Versicherten (BdV) rät Eltern jedoch, sich auf die wichtigen Versicherungen zu konzentrieren und keine unnötigen Versicherungen in die Schultüte zu packen.
Sinnvoll ist z.B. eine private Unfallversicherung für Kinder, mit der sie rund um die Uhr, also auch in ihrer Freizeit, abgesichert sind. Die gesetzliche Unfallversicherung sichert nämlich nur den Schulweg und die Zeit in der Schule ab. Allerdings warnt BdV-Vorstandsvorsitzender Hartmuth Wrocklage vor Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr. Bei diesen Policen erhalten die Eltern am Ende nämlich nur die – schlecht verzinsten – Sparanteile zurück, die zusätzlich zu den Versicherungsbeiträgen eingezahlt wurden. Wer seine Kinder nicht nur gegen Unfälle, sondern auch gegen Invalidität durch Krankheit absichern möchte, kann dies mit einer Kinderinvaliditätsversicherung tun.
Was viele Eltern nicht wissen: Schulanfänger, die einen Verkehrsunfall verursachen, können für den Schaden nicht verantwortlich gemacht werden, weil sie bis zu ihrem vollendeten 7. Lebensjahr (im Straßenverkehr: bis zum 10. Lebensjahr) nicht deliktfähig sind. Sollte der Unfallgegner an die Eltern Forderungen stellen, empfiehlt Wrocklage den Eltern, ihre private Haftpflichtversicherung einzuschalten. Diese übernimmt die Prüfung der Haftungsfrage und kümmert sich auch darum, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Eltern, die verhindern möchten, dass der Geschädigte in einem solchen Fall die Kosten des Schadens selbst tragen muss, können bei ihrer privaten Haftpflichtversicherung darauf achten, dass diese auch für Schäden aufkommt, die durch deliktunfähige Kinder verursacht werden. In der Regel können bestehende Policen – gegen Aufpreis – um diese Leistung erweitert werden. Allerdings ist dieser Schutz laut Wrocklage auch auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt.
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2 Mio Deutsche schließen Versicherungen online ab
Aus einer repräsentativen Umfrage, die im Auftrag des Hightech-Branchenverbandes BITKOM durchgeführt wurde, geht hervor, dass schon 2 Millionen Deutsche eine Versicherung über das Internet abgeschlossen haben. Das sind doppelt so viele wie vor zwei Jahren. BITKOM-Vizepräsident Heinz Paul Bonn bestätigt, dass sich das Internet immer mehr als “bedeutender Vertriebsweg für Versicherungen” etabliert. Insbesondere Senioren ab 65 Jahre scheinen sich immer häufiger online zu versichern. An der Umfrage nahmen 1003 deutschsprachige Personen ab 14 Jahren teil.
Versicherungen mit weitgehend standardisierten Leistungen wie z.B. Rechtsschutz-, Reise- oder Kfz-Versicherungen sowie Hausrat-, Haftpflicht- oder Zusatzversicherungen für die gesetzliche Krankenversicherung eignen sich besonders für den Vertrieb über das Internet. Neben den reinen Direktversicherungen, die ihre Policen fast ausschließlich über das Internet vertreiben, bieten auch viele etablierte Konzerne ihre Versicherungen online an. Über diesen Vertriebsweg sind besonders günstige Konditionen möglich.
Allerdings gibt es auch nach wie vor Versicherungen, für die eine persönliche Beratung üblich und auch sinnvoll ist, so Bonn. So sollten Policen zur Absicherung gegen Berufsunfähigkeit, Krankenversicherungen oder Angebote zur privaten Altersvorsorge lieber erst nach einer individuellen Beratung abgeschlossen werden, raten die Experten. Im Gegensatz zu einfachen Policen, die direkt online abgeschlossen werden können, bieten die Versicherungskonzerne bei diesen komplexeren Produkten in der Regel ihren Kunden den Kontakt zu einem Berater oder die Erstellung eines persönlichen Angebots an.
Keine KommentareZusatzbeiträge auch für Sozialhilfeempfänger
Nach einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts in Darmstadt müssen auch Sozialhilfeempfänger den von der gesetzlichen Krankenkasse erhobenen Zusatzbeitrag bezahlen (Az.: L 1 KR 24/11).
Im konkreten Fall hatte ein Sozialhilfeempfänger aus Hessen gegen seine Krankenkasse Klage erhoben und begründete dies damit, dass der von seiner Kasse erhobene Zusatzbeitrag in Höhe von 8 Euro monatlich für ihn eine zu große finanzielle Belastung darstelle. Weil er krank und arbeitsunfähig sei und von Sozialhilfe lebe, könne er den Betrag nicht aufbringen, argumentierte er.
Diese Ansicht teilte das Gericht jedoch nicht. Auch Menschen mit geringem Einkommen sei der Zusatzbeitrag zumutbar. Wer den Betrag nicht zahlen könne oder wolle, habe die Möglichkeit, die Krankenkasse zu wechseln und sich für eine Versicherung zu entscheiden, die keinen Zusatzbeitrag erhebt, so die Richter. Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung hat nach der Einführung eines Zusatzbeitrages ein Sonderkündigungsrecht, von dem es Gebrauch machen kann. Wegen des Sonderkündigungsrechts verstößt ein Zusatzbeitrag nicht gegen das Grundgesetz. Verfassungswidrig ist die Zahlung der Zusatzbeiträge nur dann, wenn die Krankenkasse ihre Mitglieder nicht auf das Sonderkündigungsrecht aufmerksam gemacht hat.
Das Gericht wies auch darauf hin, dass sich Sozialhilfeempfänger unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für den Zusatzbeitrag erstatten lassen können.
1 KommentarFahrtraining kann Rabatte in der Kfz-Versicherung bringen
Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist darauf hin, dass ein Fahrsicherheitstraining für Autofahrer Rabatte bei ihrer Kfz-Versicherung einbringen können. Zwar biete nicht jede Versicherung entsprechende Vergünstigungen an, aber es lohne sich, bei der eigenen Versicherung nachzufragen.
Anbietern, die ihren Kunden aufgrund eines Fahrsicherheitstrainings Rabatte gewähren, genügt es in der Regel, wenn diese ihre Teilnahmebestätigung an einem anerkannten Training vorlegen. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, damit das Training anerkannt wird. So muss es mindestens die Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates erfüllen. Das trifft unter anderem auf die Fahrsicherheitstrainings des ADAC aber auch auf entsprechende Kurse des TÜV zu, bestätigt ADAC-Versicherungsexperte Jochen Oesterle. Informationen über die Veranstaltungszeitpunkte und Kosten gibt es beim ADAC und beim TÜV.
Experten raten allen Autofahrern – unabhängig von den Vergünstigungen bei der Kfz-Versicherung – zur Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining. In diesen Kursen üben die Teilnehmer beispielsweise das Fahren unter widrigen Umständen und wie Unfälle bei Aquaplaning oder plötzlich auftauchenden Hindernissen vermieden werden können. Das Training vermittelt das Wissen und die Fähigkeiten, in Extremsituationen richtig reagieren zu können, wovon jeder Autofahrer, egal ob jung oder alt, profitiert.
Keine KommentareErgo stellt Verhaltenskodex für Vertreter auf
Der Versicherungskonzern Ergo musste sich in den letzten Monaten gleich mit mehreren Skandalen der eigenen Mitarbeiter auseinandersetzen. Berichte über Sex-Partys und falsche Beratungen fanden sich immer wieder in den Medien. Als Konsequenzen aus diesen Affären hat die Versicherung nun unter anderem einen Verhaltenskodex aufgestellt, der für selbstständige Vertreter gelten soll. Dieser soll dann auch Bestandteil der Vermittlerverträge werden. Zu den neuen Regeln gehört Medienberichten zufolge unter anderem, dass die Vertreter in den Beratungsgesprächen auch auf mögliche Nachteile des Produktes hinweisen müssen. Außerdem soll das Rücktrittsrecht der Kunden statt zwei Wochen vier Wochen nach Vertragsabschluss gelten.
Wegen der Serie von unterschiedlichen Skandalen in den letzten Wochen haben mehrere hundert Ergo-Kunden ihre Verträge gekündigt. Oletzky erklärte, dass die “Fehler” das Vertrauen der Verbraucher erschüttert haben und dieses nur wiederhergestellt werden könne, wenn offen darüber gesprochen wird. Ergo-Chef Thorsten Oletzky sollen zukünftig weitere Maßnahmen ergriffen werden, die gewährleisten sollen, dass die Kunden eine bessere Beratung bekommen.
Ergo hatte sich in der Vergangenheit schon mehrfach öffentlich entschuldigt, dass z.B. 12.000 Kunden wegen schlechter Beratung einen falschen Riester-Vertrag abgeschlossen haben. Diese sollen entschädigt werden, was sich Schätzungen zufolge auf Kosten von rund 5 Millionen Euro belaufen kann.
Keine KommentarePKV nimmt Billigtarife aus dem Programm
Die sogenannten Billigtarife in der privaten Krankenversicherung, die von vielen Verbraucherschützern immer wieder kritisiert wurden, werden zunehmend aus dem Programm der Anbieter gestrichen. Hierbei handelt es sich um PKV-Tarife, die für einen Monatsbeitrag ab etwa 100 Euro angeboten werden und die einen minimalen Krankenversicherungsschutz bieten. Sowohl die Generali-Tochter Central als auch die Ergo-Gesellschaft DKV haben nun ihre Billigtarife aus dem Programm genommen.
Seit ihrer Einführung sorgten die Billigtarife immer wieder für Diskussionen. Während die Befürworter argumentierten, dass einige Kundengruppen einen günstigen privaten Krankenversicherungsschutz attraktiv finden, warnten Verbraucherschützer schon früh vor den eklatanten Leistungslücken, die man sich mit diesen Tarifen einkauft. Allerdings sind diese Leistungslücken den meisten Verbrauchern überhaupt nicht bewusst, bestätigt auch Manfred Bauer, Vorstand für Produktmanagement bei MLP, im “Handelsblatt”. Scharfe Kritik ernteten die Anbieter auch vom Bund der Versicherten. Deren Vorstand Thorsten Rudnik äußerte gegenüber der Zeitung, dass Billigtarife in der PKV nichts zu suchen haben. Diese Ansicht teilen auch einige Größen der Branche wie die Signal Iduna oder die Hallesche. Rudnik ist sich sicher, dass die Anbieter dieser Tarife langfristig den Ruf der gesamten Branche gefährden könnten. Ein Problem sei nämlich, dass ein späterer Wechsel in einen besseren Tarif entweder überhaupt nicht möglich oder nur unter besonderen Bedingungen oder zu einem teuren Preis möglich ist.
Allerdings gibt es auch gegenteilige Meinungen. So berichtet ein Sprecher der Hanse Merkur, dass vor allem Selbstständige und Existenzgründer vermehrt auf den Preis achten und dafür auch einen verminderten Leistungsumfang in Kauf nehmen. Neben den Selbstständigen, die einen teuren Tarif überhaupt nicht bezahlen können, gebe es auch immer wieder Kunden, die sich bewusst für einen Billigtarif entscheiden, weil sie das Risiko einer Krankheit selbst tragen möchten, erklärt PKV-Spezialistin Doreen van Almsick gegenüber dem “Handelsblatt”.
Keine KommentareRentenversicherung hält deutliche Beitragssenkung 2012 für möglich
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hält es für möglich, dass die Beiträge zukünftig deutlich sinken könnten. In einem Interview in der “Süddeutschen Zeitung” erklärte DRV-Präsident Herbert Rische, dass er sich eine Senkung von derzeit 19,9% auf 19,6% im kommenden Jahr vorstellen könne. Allerdings liegen die endgültigen Zahlen, auf deren Basis eine Beitragsänderung festgelegt wird, erst im Herbst dieses Jahres vor. Für das übernächste Jahr (2013) könnte es aber noch weitere Spielräume geben, so Rische.
Auch die Bundesregierung deutete bereits an, dass es möglicherweise Beitragssenkungen in der Rentenversicherung geben könnte, sie nannte jedoch keine konkreten Zahlen. Anfang Juli erklärte das Arbeitsministerium, dass nach jetzigem Stand und bei guter Konjunktur im kommenden Jahr eine Senkung um 0,1% auf 19,8% möglich sei.
Wie die “Süddeutsche Zeitung” berichtet, beziffert Rische die Rücklagen der DRV auf derzeit rund 18,9 Milliarden Euro, was etwa 1,1 Monatsausgaben entspricht. Dank der guten Wirtschaftslage im ersten Halbjahr 2011 seien die Pflichtbeiträge um 4,5% gegenüber dem ersten Halbjahr 2010 auf 82,2 Milliarden Euro gestiegen. Rische geht jedoch nicht davon aus, dass sich der Anstieg der Beitragseinnahmen in diesem Ausmaß fortsetzen wird.
Keine KommentareScharfe Kritik von Verbraucherschützern an Ergo
Der Bund der Versicherten übt scharfe kritik an den betrieblichen Altersvorsorgeverträgen, die Ergo-Vertreter zum Nachteil der Kunden abgeschlossen haben. Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen ist entsetzt über die neuen Enthüllungen bei der Ergo Versicherung.
Wie das “Handelsblatt” berichtet, verkauften Ergo-Vertreter ihren Kunden Einzelpolicen zur betrieblichen Altersvorsorge, obwohl die Versicherung Rahmenverträge mit Sonderkonditionen mit den Unternehmen vereinbart hatte. Die Vertreter kassierten für ihre Abschlüsse hohe Provisionen, eine konkrete Summe ist jedoch nicht bekannt. Die Ergo prüft nach eigenen Angaben mit einer eigens eingerichteten Task-Force die Fälle.
Gegenüber dem “Handelsblatt” erklärte Thorsten Rudnik, Vorstandsmitglied beim Bund der Versicherten, dass es unbegreiflich sei, dass das Unternehmen offenbar geglaubt habe, dass man die Vorgehensweisen nicht aufdecken werde. Versicherungsexperte Lars Gatschke vom Bundesverband der Verbraucherzentralen sieht die Ereignisse als Hinweis dafür, dass die interne und externe Aufsicht versagt hat. Er kann nicht glauben, dass es keinem Mitarbeiter der Ergo aufgefallen sein will, dass hier “massenhaft Verträge mit falschen Konditionen geschlossen wurden”.
Gatschke fordert in diesem Zusammenhang eine Abschaffung des derzeit gültigen Provisionssystems und eine Deckelung der Provisionen. Laut dem “Handelsblatt” setzt Marktführer Allianz bereits ein anderes System mit fixen Provisionen ein. Unternehmenssprecher Udo Rössler schließt deshalb Vorkommnisse wie bei der Ergo für sein Unternehmen aus.
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