Versicherungen News



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Beiträge aus August, 2011

Nicht alle alten Rentenversicherungen sind steuerfrei

Wer vor 2005 eine Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen hat, die mittlerweile schon mindestens 12 Jahre lief, hat den Vorteil, dass diese nicht versteuert werden müssen. Nach einem Urteil des Hessischen Finanzgerichts gilt dies jedoch nicht für alle Verträge, berichtet der Nachrichtensender n-tv.

Im konkreten Fall hatte eine Frau eine Rentenversicherung gegen Einmalzahlung mit Kapitalwahlrecht abgeschlossen und 1993 rund 51.000 Euro in diese investiert. 2006 wurde die Police fällig und die Frau entschied sich nicht für eine Rentenzahlung, sondern für eine Abfindung. Diese betrug 107.757 Euro, von denen rund 54.400 Euro Zinsen waren. Das zuständige Finanzamt verlangte auf diesen Zinsanteil Steuern, wogegen die Frau klagte. Das Hessische Finanzgericht bestätigte jedoch den Anspruch des Finanzamts (Az.: 11 K 2096/09).

Laut den im Einkommensteuergesetzt festgelegten Regelungen sind Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, die vor 2005 abgeschlossen wurden, nur dann steuerfrei, wenn sie auch tatsächlich regelmäßig bespart wurden. Wer den Sparbetrag jedoch in einer Summe einzahlt, kann von dem Steuervorteil nur dann profitieren, wenn er sich für eine regelmäßige Rentenzahlung entscheidet. Die Steuerbefreiung gilt nicht für die Kombination aus Einmalzahlung und Kapitalwahlrecht. Für die Versicherten bedeutet dies, dass sie – selbst wenn sie beim Abschluss der Police davon ausgegangen sind, dass ihre Rentenversicherung steuerfrei sei – ihre Auszahlung besteuern müssen.


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Autoversicherung: Preise steigen deutlich

Die Preise für die Autoversicherung steigen deutlich. Im Vergleich zu Januar dieses Jahres  müssen Verbraucher für eine Kfz-Haftpflicht und eine Vollkaskoversicherung in der Spitze aktuell bis zu 23 Prozent mehr zahlen.

Somit müssen Autofahrer in Deutschland auch weiterhin mit deutlich höheren Kosten bei der Autoversicherung rechnen. Nach Angaben der Unternehmensberatung Nafi aus Höxter wurden seit Anfang des Jahres insgesamt 141 Autotarife deutlich angehoben. Betroffen von den Preissteigerungen ist sowohl die Kaskoversicherung als auch die Kfz-Haftpflicht. Lediglich 12 Tarife sind seit Anfang 2011 günstiger geworden.

Wie die Unternehmensberatung Nafi erklärte, handelt es sich hierbei in der Regel lediglich um teure Anbieter, die ihre Preise gesenkt haben, um auf dem Markt konkurrenzfähiger zu werden. Von den Preissteigerungen sind aktuell alle Autofahrer betroffen, die ihr Fahrzeug wechseln. Mit dem Fahrzeugwechsel gilt bei den Versicherern der neue Tarif.

Von einem Fahrzeugwechsel waren im vergangenen Jahr nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes rund 6,4 Millionen PKW-Besitzer betroffen. Bislang ist ein Ende der Preiswelle bei der Autoversicherung nicht in Sicht. Der Rückversicherer Gen Re aus Köln geht aktuell davon aus, dass die Autoversicherer trotz Anhebungen erneut einen Verlust in Milliardenhöhe erwirtschaften werden. 2010 belief sich das Minus auf insgesamt 1,5 Milliarden Euro.

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Mittlerweile knapp 14,8 Mio Riester-Verträge

Wie das Bundesarbeitsministerium am Dienstag in Berlin mitteilte, wurden im 2. Quartal 2011 rund 216.000 neue Riester-Verträge abgeschlossen. Damit bewegt sich die Riester-Rente weiterhin auf einem hohen Niveau unter den verschiedenen Formen der privaten Altersvorsorge. Insgesamt gibt es mittlerweile knapp 14,8 Millionen Riester-Verträge in Deutschland, von denen laut Mitteilung derzeit rund 15% ruhend gestellt sind, d.h. aktuell nicht bespart werden. Experten rechnen damit, dass spätestens Ende des Jahres die Grenze von 15 Millionen Verträgen überschritten wird.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) ist über die ungebrochene Beliebtheit der Riester-Rente hoch erfreut. Sie betonte, dass man durch die Riester-Rente die gesetzliche Rente gut ergänzen und sich somit zusätzliche Sicherheit für das Alter verschaffen könne. Im letzten Quartal war besonders die sogenannte Wohn-Riester gefragt, von den Verträgen zur Eigenheimfinanzierung wurden ca. 97.000 abgeschlossen.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist allerdings der Meinung, dass man die Attraktivität der Riester-Rente noch weiter steigern könne, indem die Rahmenbedingungen verbessert werden. Dies wurde auch im Koalitionsvertrag vereinbart. Laut GDV gehört dazu auch die Aufstockung der Förderung der kapitalgedeckten Altersvorsorge entsprechend der Einkommens- und Inflationsentwicklung. Eine weitere Forderung betrifft die Erweiterung des Kreises der Menschen, die Riester-förderberechtigt sind. Nach Meinung des GDV sollten auch Gewerbetreibende und andere Selbstständige von der Riester-Rente profitieren dürfen.

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FlexMed Premium von AXA im Schnelltest

Die AXA bietet mit dem Tarif FlexMed Premium eine betriebliche Krankenversorgung für Führungskräfte an. Dieser Zusatzschutz ist als Bonus gedacht, da grundsätzlich der Arbeitgeber die Beiträge bezahlt. Die Stiftung Warentest hat den Tarif einem Schnelltest unterzogen. Ergebnis: Das Angebot hat Vorteile und Nachteile. Mitarbeiter, denen der Tarif angeboten wird, sollten deshalb auf jeden Fall prüfen, welche zusätzlichen Leistungen überhaupt für ihn in Frage kommen. Für Auslandsreise-Krankenschutz und Krankenhausaufenthalte gibt es durchaus günstigere Policen.

Mit dem FlexMed Premium Tarif können die Mitarbeiter den Status von Privatpatienten erhalten. Er kann jedoch nur dann in Anspruch genommen werden, wenn das Unternehmen mindestens 20 Personen für den Tarif auswählt. Insgesamt werden Zusatzleistungen aus vier Bereichen angeboten, die nur im Paket erhältlich sind. Im ambulanten Bereich können die Ärzte für die Versicherten nach der privaten Gebührenordnung GOÄ abrechnen, wobei die AXA die komplette Abwicklung übernimmt. Im stationären Bereich haben die Versicherten mit diesem Tarif Anspruch auf Chefarztbehandlung und Unterbringung im Zweibett-Zimmer. Außerdem besteht ein Krankenversicherungsschutz für Auslandsreisen und es werden ausgewählte Zuzahlungen (u.a. Praxisgebühr und Zuzahlungen für Heilmittel) übernommen. Die Beiträge für die Mitarbeiter sind geschlechtsunabhängig, steigen jedoch mit dem Alter.

Der Vorteil des Tarifs besteht darin, dass keine Gesundheitsprüfung erfolgt, so dass auch ältere oder kranke Mitarbeiter die Zusatzversicherung nutzen können. Außerdem können auch gesetzlich Versicherte den Tarif in Anspruch nehmen und auch hier zahlt das Unternehmen die Beiträge.

Nachteilig ist dagegen, dass die Zusatzversicherung bei bestimmten Krankheiten (z.B. Diabetes, Herzinfarkt, Krebs) ausgeschlossen ist. Ungünstig für die Mitarbeiter ist auch, dass das Unternehmen (hier: der Versicherungsnehmer) den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten jederzeit zum Ende des Versicherungsjahres kündigen kann. In diesem Fall können die Mitarbeiter den Vertrag zwar alleine weiterführen, doch dies ist sehr teuer, so die Stiftung Warentest. Einzelne Policen zum Auslandsreisekrankenschutz oder eine Krankenhauszusatzversicherung sind hier deutlich günstiger.

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Börse Hannover als preisgünstige Alternative für Fondskauf

Die Stiftung Warentest weist Verbraucher, die ihr Geld in Fonds anlegen wollen, darauf hin, dass die Börse Hannover eine preisgünstige Alternative zum Fondskauf über die Hausbank sein kann. Seit Mitte August können die Anlager an der Börse Hannover eine neue Art des Fondskaufs tätigen. Am jeweiligen Tag legt die Fondsgesellschaft Rücknahmepreise fest, für die Anleger Fondsanteile kaufen können. Hierfür zahlen sie eine Pauschalgebühr von 15 Euro und die Kaufgebühren der Bank. Der Vorteil hierbei ist, dass Anleger keinen Ausgabeaufschlag zahlen müssen, wie es beim Kauf über eine Bank üblich ist. Außerdem spielen Kursschwankungen innerhalb eines Tages hier – anders als beim normalen Börsenkauf von Fonds – keine Rolle. Und auch die Handelsspanne (“Spread”) entfällt. An der Börse Hannover sind derzeit etwa 1100 Fonds erhältlich.

Der Nachteil ist, dass momentan längst nicht alle der gängigen Top-Fonds angeboten werden, so sucht man z.B. nach den Fonds von Union Investment an der Börse Hannover noch vergebens. Der Preisvorteil gegenüber dem Kauf bei der Bank ist bei kleinen Anlagesummen (deutlich unter 1000 Euro) sehr gering. Außerdem ist der Kauf von Bruchteilen grundsätzlich nicht möglich, was bei manchen Fonds jedoch sinnvoll wäre. Die Stiftung Warentest nennt als Beispiel den Carmignac I, hier kostet ein Anteil aktuell etwa 8000 Euro.

Insgesamt sehen die Experten die Börse Hannover als preisgünstige Alternative im Vergleich zur Hausbank für alle Anleger, die sonst den vollen Ausgabeaufschlag bezahlen müssten. Insbesondere bei großen Anlagesummen kann hier viel Geld gespart werden – vorausgesetzt, der Berater erhält die entsprechende Weisung. Keinen Vorteil bringt der Fondskauf über die Börse Hannover dagegen jenen Anlegern, die ihre Fonds sowieso kostenlos über einen Discounter im Internet kaufen.

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Berufsunfähigkeit: Anspruch nur bei konkreter Gefahr

Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hat entschieden, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nur dann zahlen muss, wenn dem Versicherten nicht zugemutet werden kann, dass er seinen Beruf weiterhin ausübt. Es muss eine konkrete Gefahr für die Gesundheit bestehen (Az.: 5 U 8/10-1).

Im vorliegenden Fall musste sich ein Schweißer einer Thrombosebehandlung unterziehen. Seitdem musste er das Blutgerinnungsmittel Marcumar einnehmen, welches das Blutungsrisiko bei einer Verletzung erhöht. Danach wollte er Leistungen seiner BU in Anspruch nehmen mit der Begründung, dass es bei einem möglichen Arbeitsunfall bei ihm zu inneren Blutungen kommen könne.

Das Gericht bewertete dieses Risiko als “abstrakte Gefahr” und sah deshalb darin keine Berufsunfähigkeit. Wenn ein solches Risiko ausreichen würde, um den Fall als Berufsunfähigkeit zu bewerten, dürfte der Mann fast nirgendwo mehr arbeiten, da in vielen Bereichen lebensbedrohliche Gefahren drohen – unabhängig von der Gefahr innerer Blutungen, so das OLG. Nur die “bloße theoretische Möglichkeit von inneren Blutungen aufgrund von Arbeitsunfällen” reiche für eine Berufsunfähigkeit nicht aus. Damit hat der Versicherte in diesem Fall keinen Anspruch auf Leistungen von seiner BU-Versicherung.

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Schufa Selbstauskunft kostenlos beantragen

Durch die Neuauflage des Bundesdatenschutzgesetzes, die am 1. April 2010 in Kraft getreten ist, haben Verbraucher die Möglichkeit einmal im Jahr eine Schufa Selbstauskunft zu beantragen. Die Selbstauskunft ist für den Verbraucher kostenlos und dient der Überprüfung der von der Schufa gespeicherten Daten.

Die Anforderung der gespeicherten Daten bei der Schufa ist nach der Novellierung des BDSG kostenfrei und wird auf der Webseite der Auskunftei bestätigt. Bei der Schufa handelt es sich heute um die wichtigste Auskunftsquelle über die Bonität von Verbrauchern in Deutschland. Nahezu ausnahmslos erkundigen sich Banken, Provider und andere Finanzinstitute vor einem Vertragsabschluss bei der Schufa über die Bonität des Verbrauchers.

Der Antrag für die kostenfreie Selbstauskunft kann bei der Schufa über das Internet, telefonisch oder auch schriftlich gestellt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit den Antrag bei einem Servicezentrum der Auskunftei persönlich zu stellen. Die Bürger erhalten die Antwort mit den gespeicherten Schufa-Daten entweder online oder schriftlich.

Die Schufa erfüllt mit der kostenfreien Selbstauskunft die Anforderungen, die das neue Bundesdatenschutz-Gesetz stellt. Vor der Neuauflage des BDSG war eine Schufa Auskunft für den Verbraucher nicht kostenlos. Für die Selbstauskunft fielen Kosten in Höhen von 7,80 Euro je Abfrage an.

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Umfrage zur privaten Altersvorsorge gestartet

Viele Verbraucher kündigen ihre Verträge zur privaten Altersvorsorge vorzeitig und nehmen dafür auch hohe Verluste in Kauf. Für eine vorzeitige Kündigung gibt es viele Gründe, jedoch liegt bislang noch keine amtliche Statistik vor, in der die verschiedenen Kündigungsgründe systematisch aufgeführt sind. Die Verbraucherzentralen wollen dieser Frage nun mit einer umfangreichen Befragung nachgehen und starten im Rahmen der “Initiative Finanzmarktwächter” eine Umfrage.

Alle Betroffenen sind aufgerufen, sich an der Umfrage zu beteiligen. Selbstverständlich ist die Teilnahme anonym und freiwillig. Wer an der Befragung teilnehmen möchte, findet den entsprechenden Fragebogen in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen oder kann diesen auf den Webseiten der Verbraucherzentralen abrufen. Vorstand Ulrike von der Lühe von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hofft, dass viele Verbraucher an der Umfrage teilnehmen, damit die Verbraucherschützer erfahren, warum die Vorsorgeverträge wirklich gekündigt werden. Die Umfrage läuft noch bis zum 30. September 2011. Im Herbst sollen dann die Ergebnisse veröffentlicht und daraus resultierende Empfehlungen an die Politik weitergegeben werden.

Mit der Initiative Finanzmarktwächter wollen die Verbraucherzentralen unter anderem unseriöse Geschäftspraktiken in der Finanzbranche aufdecken und die staatliche Finanzaufsicht unterstützen. Ziel ist es, Versorgungslücken und Altersarmut zu vermeiden und die Konsumfähigkeit der Verbraucher zu stärken, heißt es bei den Verbraucherzentralen. Darüber hinaus soll die Initiative dazu beitragen, dass die Anbieter von Finanzdienstleistungen in ihrem Vertrieb und im Umgang mit Kunden diszipliniert werden und so eine Stärkung des Wettbewerbs erreicht werden. Konkret sollen im Rahmen der Initiative drei große Problemfelder unter die Lupe genommen werden. Neben der Befragung zur Kündigung von Altersvorsorgeprodukten geht es auch um die Überprüfung der Dispozinsen bei den Banken und die Kontrolle der aktuellen Beratungsprotokolle im Bereich Geldanlage.

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Staat muss private Pflege bei Hartz IV bezahlen

Nach einem Urteil des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen (LSG) muss der Staat Hartz IV-Beziehern die private Pflegeversicherung komplett bezahlen. Ein Gerichtssprecher erklärte, dass die Privatversicherung durch den Vertrag mit einem Hartz IV-Bezieher einen Anspruch habe. Dieser könne auch durch die Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB) nicht begrenzt werden (Az.: 19 AS 2130/19). Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da bereits Revision beim Bundessozialgericht eingelegt wurde.

Ein Hartz IV-Empfänger aus Aldenhoven bei Aachen hatte geklagt, weil die Vorschriften des Sozialgesetzbuches den Betrag zur privaten Pflegeversicherung, den der öffentliche Leistungsträger übernimmt, auf monatlich 18,04 Euro beschränken. In den Regelungen zu Hartz IV ist jedoch nicht berücksichtigt, wie bei einem privatrechtlichen Vertrag zwischen einer Versicherung und einem Hartz IV-Empfänger zu verfahren ist. Sei zuständiges Jobcenter in Aachen hatte die Kosten seiner privaten Pflegeversicherung nur teilweise übernommen und verlangt, dass der Mann die übrigen Kosten selbst tragen müsse.

Gleichzeitig erlaubt die Gesetzeslage den Versicherungen, dass sie von Hartz IV-Empfängern Monatsbeiträge verlangen dürfen, die bis zur Hälfte des Höchstbetrages der sozialen Pflegeversicherung reichen (2010: 36,31 Euro pro Monat). Das Gericht hat darauf hingewiesen, dass eine zusätzliche Belastung von Hartz IV-Empfängern durch Beiträge zur privaten Pflegeversicherung vom Gesetzgeber nicht gewollt ist. Deshalb müssten die Leistungsträger auch die hieraus entstandene Deckungslücke schließen.

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Bausparen als sichere Geldanlage

Das Vertrauen, dass Verbraucher dem Bausparen entgegen bringen, wächst wieder. Ende Juli erklärte der Verband der privaten Bausparkassen in Berlin, dass die Zahl der abgeschlossenen Bausparverträge innerhalb des ersten Halbjahres 2011 deutlich gestiegen ist.

Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum konnte in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres bei den Abschlüssen ein Plus von 5,4 Prozent erreicht werden. Dieses Wachstum entspricht rund einer Million Neuverträgen. Wie der Bausparkassen Vergleich zeigt, eignet sich das Bausparen nicht mehr nur für die langfristige Sicherung eines günstigen Baudarlehens. Es gewinnt ebenso als empfehlenswerte Sparanlage an Bedeutung.

Inzwischen ermöglichen die flexiblen Angebote den Kunden hohe Sparzinsen beim Vermögensaufbau. So bietet die Bausparkasse Mainz aktuell bis zu 4,00 Prozent Zinsen. Die Bausparkasse Mainz erzielt mit ihren drei Varianten bei dem Bausparvertrag aktuell immer wieder den Testsieg in Vergleichen. Durch das max flex Angebot ermöglicht sie ihren Kunden ein dynamisches Bausparen.

Kunden der Bausparkasse Mainz können bei der Gestaltung des Bausparvertrags aus drei verschiedenen Varianten wählen. Die günstige Baufinanzierung geht dabei mit einem garantierten Guthabenzins von 1,25 Prozent einher. Besonders hohe Zinsen winken bei der Geldanlage-Option. Inklusive individuellem Sparplan bietet diese bis zu 4,00 Prozent Zinsen. Ein günstiger Bausparvertrag ist somit eine gute und sichere Geldanlage.

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Allianz-Kunden hoffen nach Urteil auf Nachzahlung

Im Prozess über intransparente Vertragsklauseln hinsichtlich Beitragsrückgewähr, Stornoabzug und Beitragsfreistellung hat die Verbraucherzentrale Hamburg gegen die Allianz Lebensversicherung einen Sieg errungen. Die betroffenen Klauseln wurden von dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart als unzulässig erklärt (Az.: 2 U 138/10). Konkret ging es um die Policen, die vom Juli 2001 bis Ende 2007 abgeschlossen wurden.

Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg erklärt, dass nun die gesetzlichen Regelungen gelten und dass somit Millionen Allianz-Kunden einen Anspruch auf Nachzahlung haben. Sie schätzt, dass jeder Kunde im Durchschnitt auf eine Nachzahlung 500 Euro hoffen darf. Das gilt sowohl für Kunden, die ihren Vertrag inzwischen gekündigt haben als auch für Kunden, deren Vertrag noch immer beitragsfrei weiterläuft. Für die Allianz würde dies Nachzahlungen von 1-2 Milliarden Euro bedeuten, heißt es von der Verbraucherzentrale.

Die Allianz hält diese Zahlen jedoch für unrealistisch. Eine Sprecherin erklärte, dass das Unternehmen weiterhin davon ausgehe, dass die “Klauseln den Transparenz-Anforderungen des Bundesgerichtshofs (BGH) genügen”. Man habe die Klauseln schon 2001 an die Vorgaben des BGH angepasst. Offenbar will die Allianz also ein Urteil beim BGH erzielen. Da das OLG Stuttgart jedoch gar keine Revision vor der nächsten Instanz zugelassen hat, will die Allianz zunächst Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision einlegen. Ist diese erfolgreich, müssten die Kunden allerdings noch lange auf eine Nachzahlung warten.

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Sparkassen-Kreditkarte Gold im Schnelltest

Die Stiftung Warentest hat im Juli Kreditkarten mit Reiseversicherungspaketen unter die Lupe genommen. Die Sparkassen-Kreditkarte Gold, die von mehr als 400 Sparkassen angeboten wird, war nicht darunter. Deshalb hat die Stiftung Warentest diese Kreditkarte nun nachträglich einem Schnelltest unterzogen – mit dem Ergebnis, dass auch diese Gold-Kreditkarte keinen umfassenden Reiseschutz bietet.

Die Sparkassen-Kreditkarte Gold enthält einen Auslandskrankenschutz und eine Reiserücktrittsversicherung. Nach Ansicht der Experten ist der Auslandskrankenschutz “wenig geeignet”, da die Versicherung nur 90 Tage lang bezahlt – unabhängig davon, ob der Versicherte dann schon transportfähig ist oder nicht. Außerdem werden nur die Kosten für medizinisch notwendige, nicht aber für sinnvolle Rücktransporte übernommen und psychische Erkrankungen sind grundsätzlich nicht im Leistungsumfang enthalten.

Zumindest eingeschränkt geeignet ist die Reiserücktrittsversicherung. Allerdings ist der Arbeitsplatzverlust kein ausreichender Grund für die Kostenübernahme bei einem Reiserücktritt. Muss der Versicherte die Reise wegen Krankheit absagen, muss er trotzdem noch 20% der anfallenden Kosten selbst tragen-

Mit guten Einzelverträgen über eine Auslandsreisekrankenversicherung und eine Reiserücktrittsversicherung sind die Kunden deshalb besser bedient, so das Fazit der Stiftung Warentest.

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Arbeitgeber-Präsident gegen höhere Pflegebeiträge

Vor einer Anhebung der Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung hat nun auch der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Dieter Hundt, gewarnt. Gegenüber der “Süddeutschen Zeitung” wies er darauf hin, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber schon jetzt über 40% des Bruttolohns für Sozialausgaben zahlen müssten.

Hundt kritisierte, dass die Diskussion über die geplante Pflegereform “von viel Wunschdenken, aber wenig Realitätssinn geprägt” sei. Obwohl die Finanzierung der Pflegekosten schon jetzt schwierig sei, würde die schwarz-gelbe Koalition über neue und umfangreiche Leistungen diskutieren, so seine Kritik. Der Hinweis von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr, dass es gute Pflege “nicht zum Nulltarif” geben könne, lässt auf eine Anhabung des Beitragssatzes schließen. Doch schon die letzte Pflegereform im Jahr 2008 habe den Beitragszahler rund 2,7 Milliarden Euro gekostet, ruft Hundt in Erinnerung.

Der BDA-Präsident hält es für falsch, dass die sinkenden Rentenbeiträge mit einem höheren Pflege-Beitragssatz verrechnet werden sollen. Im Gegensatz zu Rentenbeitragssenkungen, die nur einige Jahre anhalten, würden zusätzliche Belastungen durch einen höheren Beitragssatz in der Pflegeversicherung dauerhaft sein.

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Verbraucherschützer raten von 48h-Unfallschutz ab

Die Ergo Direkt Versicherungen bieten seit kurzem einen Unfallschutz für Kurzenschlossene an. Der “Unfall-Schutz 48″ betet einen Unfallschutz für 48 Stunden für gerade einmal 99 Cent. Dieser Versicherungsbeitrag wird über die Mobilfunkrechnung bezahlt, so dass Kunden die Versicherung auch unterwegs abschließen können. Alles, was sie dafür brauchen, ist ein iPhone und die kostenlose App “Unfall-Schutz 48″. Nach Abschluss endet die Laufzeit automatisch 48 Stunden später. Der Unfallschutz kann rund um die Uhr und weltweit abgeschlossen werden.

Im Leistungsumfang enthalten ist ein Krankenhausgeld von 50 Euro pro Tag sowie die Übernahme von Rettungskosten in Höhe von 5000 Euro. Verunglückt der Versicherte tödlich, erhalten die Angehörigen 50.000 Euro.

Der Bund der Versicherten (BdV) rät Verbrauchern jedoch von der neuen Police ab. Grund: Für den Fall einer Invalidität ist kein Versicherungsschutz gegeben. Eine Unfallversicherung sollte jedoch immer auch dann – und vor allem – einspringen, wenn der Unfall zu bleibenden körperlichen Schäden geführt hat. Die Leistungssumme von 50.000 Euro im Todesfall sei ebenfalls zu niedrig angesetzt, so der BdV. Für die Absicherung der Angehörigen sei eine Risikolebensversicherung vorzuziehen.

Ergo selbst erwiderte auf die Kritik, dass es sich bei der iPhone-App keineswegs um eine Unfallversicherung handele, sondern vielmehr um einen kurzfristigen Unfallschutz.

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Unfallversicherung über OP informieren

Wer bei dem Abschluss einer Unfallversicherung verschweigt, dass er sich krankheitsbedingt einer Operation unterzogen hat, muss damit rechnen, dass sein Versicherungsschutz im Schadensfall verloren geht. Das geht aus einem Beschluss des Kammergerichts Berlin hervor, auf das die Fachzeitschrift “recht und schaden” hinweist (Az.: 6 U 207/09).

Wie der Nachrichtensender n-tv berichtet, ging es in dem konkreten Fall um eine Frau, bei der sich bei einem Sturz die Netzhaut des Auges abgelöst hatte. Als sie hierfür die Leistungen ihrer privaten Unfallversicherung in Anspruch nehmen wollte, lehnte diese eine Kostenübernahme ab. Begründung: Die Frau hatte beim Abschluss des Versicherungsvertrages verschwiegen, dass sie wenige Monate vor dem Unfall wegen des Grauen Stars operiert wurde.

Das Berliner Kammergericht erklärte die Leistungsverweigerung der Versicherung für rechtens. Der Frau hätte bewusst sein müssen, dass der Graue Star eine ernsthafte Erkrankung sei, da er zur Erblindung führen kann. Eine Operation stehe meistens in Zusammenhang mit einer ernsthaften Erkrankung und diese müssen bei den Gesundheitsfragen im Versicheurngsantrag für die private Unfallversicherung angegeben werden, so das Gericht.

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