Beiträge aus Juli, 2011
Fehler bei Rentenversicherungsbescheiden
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) teilte mit, dass es offenbar einen Rechenfehler bei tausenden Rentenbescheiden gegeben habe, die daraufhin neu berechnet werden mussten. In rund 3800 Fällen wurden im letzten Jahr die Kinderzuschläge beim Bezug von Hinterbliebenenrenten nicht berücksichtigt, heißt es in der Mitteilung. Die meisten Fälle wurden bis Mitte Juli korrigiert. Die von dem Sachbearbeitungsfehler betroffenen Personen erhalten eine entsprechende Nachzahlung der zu Unrecht einbehaltenen Beträge. Inzwischen wurde schon über 12,7 Millionen Euro an die berechtigten Witwer und Witwen nachgezahlt.
Das Bundesversicherungsamt, das als Aufsichtsbehörde der Rentenversicherung zuständig ist, war in dem Tätigkeitsbericht der DRV auf die falschen Berechnungen aufmerksam geworden und hatte die Rentenversicherung darauf hingewiesen. Die DRV erklärte jedoch, dass die Überprüfung der betroffenen Fälle schon vorher begonnen habe.
Zukünftig werden die erforderlichen Maßnahmen zur Optimierung des Verfahrens von der Deutschen Rentenversicherung Bund umgesetzt. Darauf weist das Bundesversicherungsamt ausdrücklich hin.
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Privatinsolvenz muss bei Versicherungsschaden gemeldet werden
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat Anfang des Jahres entschieden, dass Versicherte bei einem Versicherungsschaden nicht verschweigen dürfen, dass sie sich in Privatinsolvenz befinden. Ansonsten droht ihnen der Verlust des Versicherungsschutzes (Az.: 3 U 68/09).
Im konkreten Fall hatte ein Versicherter seiner Hausratversicherung einen Brandschaden gemeldet, ohne anzugeben, dass er sich in Privatinsolvenz befindet. Die Versicherung zahlte zunächst einen Vorschuss von 25.000 Euro. Nachdem sie jedoch später von der Privatinsolvenz des Versicherten erfuhr, verweigerte sie die Schadensübernahme und forderte außerdem die Rückzahlung der bereits gezahlten Summe. Dieser Forderung stimmte das OLG Frankfurt zu.
Wie das Gericht erklärte, müssen Versicherte zwar grundsätzlich nur dann entsprechende Auskünfte erteilen, wenn die Versicherung explizit danach fragt. Aber im Falle einer Privatinsolvenz kann man davon ausgehen, dass diese Information ganz wesentlich für das Aufklärungsinteresse der Versicherung ist und deshalb in jedem Fall mitgeteilt werden muss. Mit anderen Worten: Wer seiner Hausratversicherung einen Schaden meldet, muss ungefragt seine Privatinsolvenz offenbaren, um sich nicht der Verletzung seiner Aufklärungspflichten schuldig zu machen.
In der Revision des verhandelten Falls ist nun der Bundesgerichtshof gefragt, der entscheiden muss, welche Auskunftspflichten Versicherte haben, die nicht explizit erfragt werden.
Keine KommentareGesundheitsminister sieht keinen Spielraum für Beitragssenkung
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sieht keinen Spielraum für eine Beitragssenkung der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Gegenüber der “Sächsischen Zeitung” hat der Minister eine Senkung der Krankenversicherungsbeiträge ausgeschlossen und betont, dass er im Rahmen seiner Forderung von Steuer- und Beitragssenkungen auch die Beiträge in der GKV senken würde, wenn es einen Spielraum hierfür gäbe. Abgesehen von einem “kleinen Puffer” bei den Einnahmen der GKV gäbe es diesen jedoch nicht, so Bahr, aus dessen Sicht es aufgrund der aktuellen Zahlen keinen Anlass für eine Beitragssenkung gibt.
In der Zeitung erklärte Bahr, dass keine Partei die demografische Entwicklung “wegreformieren” könne, die derzeit stattfinde und die zu höheren Kosten im Gesundheitssystem führt. Wer die Behauptung aufstelle, dass die Gesundheit in den nächsten Jahren günstiger werde, der “verkennt die Realität”, erklärte der FDP-Politiker. Statt Beiträge zu senken will Bahr “die Lasten fair verteilen” und “vor allem etwas tun, um Kosten zu vermeiden”.
Die Gesetzliche Krankenversicherung hat das erste Quartal 2011 mit einem Plus von fast 1,5 Milliarden Euro abgeschlossen. Dies ist nicht zuletzt auf die Erhöhung der Beiträge zu Jahresbeginn zurückzuführen, als der Beitragssatz von 14,9% auf 15,5% angehoben wurde. Wie die “Süddeutsche Zeitung” berichtet, ist anzunehmen, dass diese Mehreinnahmen für das neue Versorgungsgesetz eingesetzt werden sollen, mit dem der Gesundheitsminister die Honorare von Landärzten erhöhen will, um eine Unterversorgung in ländlichen Gebieten zu verhindern.
Keine KommentareDGUV meldet mehr Arbeitsunfälle 2010
Im letzten Jahr konnte in Deutschland nicht nur eine Erholung der Konjunktur verzeichnet werden, auch die Zahl der Arbeitsunfälle hat sich erhöht. Das meldet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in Berlin. Demnach stieg die Zahl der meldepflichtigen Unfälle 2010 auf 954.459, was einem Anstieg von 7,7% entspricht. Von diesen Arbeitsunfällen endeten 519 Unfälle tödlich, das sind fast 14% mehr als im vorjahr.
Rechnet man die Zahl der Arbeitsunfälle auf die Anzahl der Vollbeschäftigten um, ergibt sich ein Anteil von 25,8 Unfällen pro 1000 Arbeitnehmern (2009: 24,3 Unfälle pro 1000 vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern). DGUV-Hauptgeschäftsführer Joachim Breuer erklärt die höhere Zahl der Arbeitsunfälle mit der guten Wirtschaftslage, denn mit einem höheren Arbeitstempo geht automatisch auch ein höheres Unfallrisiko einher, so der Experte.
Darüber hinaus spielte 2010 auch das Wetter eine große Rolle. So waren vor allem Beschäftigte in der Logistik- und Verkehrsbranche sowie Zeitungsausträger und Postboten von der langen Schnee- und Eisglätte zu Beginn und Ende des Jahres 2010 betroffen. Hinzu kommt, dass auch die Zahl der Unfälle auf dem Arbeitsweg zugenommen hat, so die DGUV.
Keine KommentareStiftung Warentest: Nur 2 gute fondsgebundene Rentenversicherungen
Die Stiftung Warentest hat 54 Angebote von 22 Versicherungen für fondsgebundene Rentenversicherungen mit laufender Beitragszahlung unter die Lupe genommen – mit keinem zufriedenstellenden Ergebnis: Keiner der Tarife konnte die Note “sehr gut” erreichen, nur zwei Angebote wurden als “gut” beurteilt, doch die Mehrheit der Tarife im Test war nur “ausreichend”. Hauptgrund für die mäßige bis mittlere Bewertung waren die hohen Kosten der Versicherung. Je mehr Kosten die Versicherung berechnet, desto weniger Geld des Beitrags fließt als Sparanteil in die Fonds und somit bleibt auch am Ende der Laufzeit weniger zum Sparen übrig.
Die Stiftung Warentest rät allen, die eine fondsgebundene Rentenversicherung abschließen wollen, sich ihr Depot selbst zusamenzustellen und auch ihre Fondsanlagen selbst zu steuern. Es gibt auch die Variante, die Anlagen managen zu lassen, doch hiervon raten die Verbraucherschützer ab, weil es keine Garantie dafür gibt, dass das Geld auch tatsächlich in die besten Fonds fließt.
Wer mit seiner fondsgebundenen Rentenversicherung unzufrieden ist und den Vertrag noch nicht lange abgeschlossen hat, sollte einen Wechsel erwägen. Kunden, deren Verträge schon vor dem 1. Januar 2005 begonnen haben, sollten dagegen eher bis zum Ende weitergeführt werden, rät die Stiftung Warentest. Vorteil hierbei ist, dass diese Verträge bei Auszahlung steuerfrei sind und viele Kosten bereits bezahlt sind, die bei einem neuen Vertragsabschluss erneut anfallen würden. Es besteht aber die Möglichkeit, eine Optimierung des Vertrages anzustreben, so dass die besten Fonds im Portfolio des Anbieters genutzt werden.
Keine KommentareDGUV: Nur 10% der Radfahrer tragen Helm
Laut einer aktuellen Umfrage der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) fährt die Mehrheit der deutschen Fahrradfahrer noch immer ohne Helm. So gaben nur 10% der Befragten an, dass die beim Fahrradfahren immer einen Helm tragen. Bei den eigenen Kindern würde jedoch nach eigenen Angaben mit rund 90% eine deutliche Mehrheit der Befragten darauf achten, dass diese nicht ohne Helm fahrradfahren. Fast zwei Drittel der Befragten erklärten sich außerdem dazu bereit, dass sie einen Helm tragen würden, wenn sie Eltern wären/werden, um ein gutes Vorbild für ihre Kinder zu sein.
Die immer wieder diskutierte Helmpflicht spaltet auch die Befragten der DGUV-Umfrage. Zwar befürworten 59% der Befragten eine Helmpflicht, aber nur 25% sind für eine allgemeine Helmpflicht. 27% plädieren dagegen für eine Helmpflicht, die nur für Kinder und Jugendliche gilt und 5% sind für eine Helmpflicht außerhalb geschlossener Ortschaften, während sich 2% für eine Helmpflicht innerhalb geschlossener Ortschaften ausgesprochen haben. 41% der Befragten lehnen allerdings eine Helmpflicht generell ab.
Die Umfrage fand im Rahmen der Präventionskampagne der DGUV “Risiko raus!” statt. Durchgeführt wurde sie von TNS Emnid, die gut 1000 Personen zu ihren Einstellungen zum Thema Helmnutzung und Helmpflicht beim Fahrradfahren befragte.
Keine KommentareFreiwilliger Wehrdienst in gesetzlicher Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) weist darauf hin, dass freiwillig Wehrdienstleistende ab dem 1. Juli 2011 genauso in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind wie Personen, die den neuen Bundesfreiwilligendienst absolvieren.
Die Rentenversicherungsbeiträge für diese Personen zahlt während der Zeit der Freiwilligendienste der Staat. Auch die Zeiten des freiwilligen Wehrdienstes und des Bundesfreiwilligendienstes würden automatisch an die Rentenversicherung gemeldet werden, heißt es.
Während Waisen bei dem Zividienst keinen Anspruch auf eine Waisenrente hatten, wurde dies mit der Einführung des Bundesfreiwilligendienstes geändert. Waisen, die diesen Dienst leisten, erhalten während dieser Zeit eine Hinterbliebenenrente. Für verwaiste freiwillig Wehrdienstleistende gibt es jedoch auch weiterhin keine Rentenzahlung.
Keine KommentareUnfallversicherung: Warum notwendig?
Die Unfallversicherung zählt bundesweit zu den wichtigsten freiwilligen Versicherungen. Der Grund dafür ist der geringe Leistungsumfang der gesetzlichen Unfallversicherung, die lediglich einzelne Unfälle und finanzielle Aspekte abdeckt.
Jedes Jahr geschehen Millionen Unfälle. Nicht alle bleiben folgenlos. Viele Betroffene kämpfen langfristig mit bleibenden Schäden. Sie sind arbeitsunfähig oder auf die Hilfe von Dritten angewiesen. Die Mehrzahl aller Unfälle geschieht in der Freizeit. Für diese Unfälle bietet die gesetzliche Unfallversicherung keinen Schutz. Ihr Leistungsumfang beschränkt sich auf Unfälle, die in Verbindung mit der Berufstätigkeit des Versicherungsnehmers geschehen.
Ereignen sich Unfälle in der Freizeit, erhalten die Betroffenen keine Leistungen durch die gesetzlichen Unfallversicherungen. Sie stehen mit den Unfallfolgen und den finanziellen Belastungen allein dar. Um diese Leistungslücke zu schließen, muss eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden. Durch sie werden sämtliche Unfälle unabhängig von ihrem Zeitpunkt oder dem Ort abgesichert.
Die private Unfallversicherung kann flexibel an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Durch eine individuell festgelegte Unfallrente lassen sich Existenzängste aufgrund finanzieller Belastungen nach einem Unfall vermeiden. Zudem geht die private Unfallversicherung meist mit einer Absicherung für die Hinterbliebenen einher. Kommt es zu einem Unfall mit Todesfolge, leistet die Unfallversicherung eine Einmalzahlung, mit der beispielsweise Bestattungskosten gedeckt werden können.
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1 KommentarBetrugsverdacht kann Versicherungsschutz kosten
Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg kann eine Versicherung schon bei einem Betrugsverdacht die Schadensregulierung verweigern (Az.: 1 U 89/10).
Im konkreten Fall ging es um einen Versicherten, der seiner Kfz-Versicherung verschwiegen hatte, dass sein gerade gekauftes Fahrzeug einen groben Mangel besaß. Als das Fahrzeug angeblich gestohlen wurde, verweigerte die Versicherung die Zahlung mit der Begründung, dass es sich hierbei offenbar um einen fingierten Diebstahl und somit um Versicherungsbetrug handelt. Zu dieser Annahme gelangte die Versicherung aufgrund einer anonymen Anzeige.
Der Versicherte fiel in der Verhandlung durch sein Insiderwissen und fragwürdige Redlichkeit auf, woraufhin seine Glaubwürdigkeit als Zeuge erhebliche Einbußen erlitt. Dass er die groben Mängel an seinem Fahrzeug verschwiegen hatte, führte auch dazu, dass die Richter an seiner Schilderung des Tatbestands zweifelten. Die Bamberger Richter folgerten hieraus, dass es sich tatsächlich um einen fingierten Diebstahl handelte, auch wenn dieser mit polizeilichen Mitteln nicht aufgeklärt werden konnte.
In einem solchen Fall, in dem es sich bei dem vermeintlichen Diebstahl mit großer Wahrscheinlichkeit um einen Betrugsfall handelt, darf die Versicherung die Leistung verweigern und muss nicht für das angeblich gestohlene Fahrzeug zahlen, so das Gericht.
Keine KommentareKranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auch für Auslandsrenten
Als Folge des EU-Rechts, nach dem die Systeme der sozialen Sicherheit in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zum 1. Mai 2010 angeglichen wurden, sind auch Auslandsrenten beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Darauf weist das Frankfurter Verbrauchermagazin Öko-Test hin. Nach dem “Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa” müssen Personen, die von einem ausländischen Rentenversicherungsträger Renten beziehen, demnächst auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Ende April haben Bundestag und Bundesrat einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet, der das EU-Recht im deutschen Sozialgesetzbuch umsetzen soll.
Von dieser Regelung sind vor allem Grenzgänger betroffen, also Personen, die zwar in Deutschland leben, aber jahrelang im benachbarten Ausland gearbeitet haben. Wenn sie als Rentner bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, müssen sie auf ihre Auslandsrente (die bislang beitragsfrei war) zukünftig auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen.
Laut EU-Recht dürfen auf Auslandsrenten keine höheren Beiträge erhoben werden als auf Inlandsrenten. Da niemand von den ausländischen Rentenzahlstellen verlangen kann, die Hälfte der fälligen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen zu bezahlen, müssen die Betroffenen auch nur die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes bezahlen, der in der Krankenversicherung derzeit bei 7,3% liegt. Das gleiche gilt auch für die Beitragsmessung von freiwillig Versicherten.
Keine KommentareAuch außerhalb der Pflegeversicherung gibt es Hilfe für Demenzkranke
Da Demenzkranke in der Regel anfangs noch körperlich agil und mobil sind, erhalten sie oft keine oder nur wenig Unterstützung von der gesetzlichen Pflegeversicherung. Meistens zahlt die Pflegeversicherung nur einen Zuschuss von 100 Euro monatlich (in schweren Fällen bis zu 200 Euro monatlich) zu den Betreuungskosten. Trotzdem ist der Pflegeaufwand für Demenzkranke erheblich, deshalb hat die Stiftung Warentest in der August-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest zahlreiche Tipps zusammengestellt, wo Betroffene und deren Angehörige Sach- und Finanzhilfen außerhalb der Pflegversicherung erhalten.
Hilfe bietet unter anderem die Krankenkasse, die nicht nur Medikamente gegen den geistigen Abbau und die Behandlung von Begleiterscheinungen der Krankheit (z.B. Depressionen) bezahlt. Sie unterstützt die Patienten auch mit verschiedenen Therapien wie z.B. Sprechtherapie oder Krankengymnastik.
Im Alltag sind die Angehörigen meistens auf Angebote außerhalb von Versicherungen angewiesen, schreibt die Stiftung Warentest. Schon bei mittelschwerer Demenz kann beim zuständigen Versorgungsamt ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden, der Steuererleichterungen bringt und mit dem die Besitzer Anspruch auf Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen haben. Selbsthilfegruppen können die Betroffenen ebenfalls im Alltag unterstützen und ihnen Mut machen und ihr Selbstvertrauen stärken, am sozialen Leben teilzunehmen.
Für die Angehörigen können auch Kurse zum Umgang mit Demenzkranken hilfreich sein. Diese Kurse werden unter anderem von den Pflegekassen und freien Trägern kostenlos angeboten. Bei der Orientierung oder Vermittlung von Angeboten helfen auch Pflegeberater.
Keine KommentareCity BKK muss Zusatzbeiträge erstatten
Seit April 2010 hat die City BKK von ihren Mitgliedern einen monatlichen Zusatzbeitrag verlangt, der zuletzt bei 15 Euro pro Monat lag. Gegen diesen Zusatzbeitrag hat ein Rentner geklagt, der bei der Krankenkasse versichert war. Das Sozialgericht Berlin hat nun entschieden, dass die City BKK ihren Mitgliedern die bereits bezahlten Zusatzbeiträge erstatten muss, weil sie in dem Schreiben, mit dem sie auf den Zusatzbeitrag hinwies, nicht ausreichend auf das Sonderkündigungsrecht hinwies, das mit der Einführung des Zusatzbeitrags verbunden ist (Az.: S 73 KR1635/10). Das Sozialgericht begründete sein Urteil damit, dass dieser Hinweis nicht vorne auf dem Bescheid, sondern “bewusst im Kleingedruckten versteckt” stand.
Dem Gericht zufolge wird die Einführung oder Erhöhung eines Zusatzbeitrages nur wirksam, wenn der Hinweis auf das damit verbundene Sonderkündigungsrecht eindeutig, klar und verständlich aufgeführt ist. Den Versicherten muss sofort klar werden, dass sie die Einführung oder Erhöhung eines Zusatzbeitrags zu einem Wechsel der Krankenkasse berechtigt.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, die City BKK kann noch Berufung dagegen einlegen, was sie nach Einschätzung des BKK Bundesverbandes auch tun wird. Sollte das Urteil auch in der nächsthöheren Instanz bestätigt werden, müssen die Zusatzbeiträge erstattet werden. Da die City BKK jedoch selbst seit dem 1. Juli geschlossen ist, müssen vermutlich die anderen Betriebskrankenkassen diese Kosten von etwa 21 Millionen Euro übernehmen.
Keine KommentareAnleger vertrauen Zeitungen immer noch mehr als dem Internet
Eine repräsentative Umfrage von TNS Infratest, die im Auftrag der DZ Bank durchgeführt wurde, ergab, dass sich die Deutschen beim Thema Geldanlage weniger auf das Internet verlassen als in anderen Lebensbereichen. Während 71% der 1072 Befragten Online-Ratschläge zu Büchern, 67% zu Urlaub und 65% zu Elektronikartikeln befolgen, verlassen sich nur 15% auf Anlage-Tipps aus dem Internet und 19% vertrauen den Online-Tipps zum Thema Versicherungen.
Der Umfrage zufolge informieren sich die meisten Deutschen immer noch über die Tageszeitung oder die Hausbank über Anlagemöglichkeiten und sprechen diesen Informationen ihr Vertrauen aus. Auch Erfahrungen von engen Verwandten und Bekannten wird vertraut.
Das Internet als Informationsmöglichkeit wird durchaus begrüßt: 78% schätzen die Möglichkeit zum direkten Meinungsaustausch und 65% hoffen, hier einen besseren Zugang zu wichtigen Informationen zu erhalten. 61% finden es gut, dass im Internet “Informationen in Echtzeit verbreitet und bewertet werden”, berichtet die “Welt”. Zwar glauben 75% der Befragten, dass zukünftig immer mehr Menschen Online-Plattformen als Informationsquelle zum Thema Geldanlage nutzen werden, aber tatsächlich aktiv sind nur 4% der Befragten und nur 3% könnten sich vorstellen, selbst in einem Finanzforum Mitglied zu werden.
Übrigens: Wie die Umfrage gezeigt hat, ist es immer noch stark altersabhängig, ob Bankkunden die Möglichkeiten des Online-Bankings nutzen. Machen in der Altersgruppe der 30-39-Jährigen schon 72% davon Gebrauch, sind es in der Gruppe der über 65-Jährigen nur 34%.
1 KommentarBundesverfassungsgericht: Keine Familienversicherung für Besserverdienende
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgericht dürfen Kinder auch zukünftig nicht kostenlos bei einem gesetzlich krankenversicherten Elternteil mitversichert sein, wenn das andere Elternteil ein höheres Einkommen hat und privat versichert ist (Az.: 1 BvR 429/11). Mit dieser Entscheidung wies das Gericht die Beschwerde einer berufstätigen und in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Mutter ab.
Die Frau fühlte sich gegenüber unverheirateten Paaren mit Kindern benachteiligt. Denn während ihre vier Kinder über ihren Mann privat krankenversichert sind, weil sie die Voraussetzungen für eine beitragsfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht erfüllen, können unverheiratete Paare ihre Kinder immer in der GKV versichern, sofern sie selbst gesetzlich versichert sind.
2003 hatte das Bundesverfassungsgericht dies bereits als rechtmäßig erklärt und mit der Abweisung der Beschwerde das damalige Urteil (Az.: 1 BvR 624/01) erneut bekräftigt. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die geringe Besserstellung unverheirateter Paare in dieser Frage dadurch ausgeglichen werde, dass die Kassenbeiträge der Kinder verheirateter Paare einkommensteuerrechtlich berücksichtigt werden können.
Grundsätzlich gilt, dass eine kostenfreie Mitversicherung der Kinder in der GKV ausgeschlossen ist, wenn die Eltern verheiratet sind, ein Elternteil privat versichert ist und mehr als 4.125 Euro brutto im Monat und auch mehr als der gesetzlich versicherte Partner verdient.
Keine KommentareScheinarbeitsvertrag bietet keinen Versicherungsschutz
Nach einem Urteil des Landessozialgerichts in Halle hat jemand, der nur zur Absicherung gegen Krankheit einen Arbeitsvertrag abschließt, keinen Anspruch auf den Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung (Az.: L 10 KR 52/07).
Im konkreten Fall hatte eine Frau geklagt, deren Krankenkasse ein Versicherungsverhältnis ablehnte. Die Frau hatte offenbar ein Scheinarbeitsverhältns in der Imbissbude ihres Vaters abgeschlossen mit dem Ziel, Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen zu können. Nur kurze Zeit nach Vertragsbeginn musste die Frau wegen einer schweren psychischen Krankheit in einer Klinik behandelt werden, was die Versicherung nicht übernehmen wollte. Seitdem ist die Frau arbeitsunfähig.
Die Richter in Halle lehnten die Klage der Frau ab und begründeten dies damit, dass sie nie eine Arbeitsleistung erbracht habe und für sie auch nie eine Ersatzkraft eingestellt worden sei. Die auffallend geringe Lohnhöhe und die Bezahlung in bar seien nicht üblich bei einem normalen Arbeitsverhältnis, hieß es. Deshalb liegt der Verdacht nahe, dass es sich hier um ein Scheinarbeitsverhältnis handelte. Außerdem gingen die Richter davon aus, dass die psychische Erkrankung der Frau auch schon vor Beginn des Arbeitsverhältnisses bekannt war. Die Klägerin stimmte jedoch medizinischen Ermittlungen durch das Gericht nicht zu. Das Urteil ist rechtskräftig.
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