Beiträge aus Juni, 2011
Deutsche immer weniger an Altersvorsorge interessiert
Offenbar flaut das Interesse der Deutschen an einer guten Altersvorsorge zunehmend ab. In einer Umfrage der Fondsgesellschaft Union Investment im ersten Quartal 2010 haben noch drei Viertel der Befragten (75%) angegeben, dass sie Altersvorsorge für ein wichtiges Thema halten. Im zweiten Quartal 2011 haben dies nur noch zwei Drittel der Befragten (66%) bestätigt.
Der Studie zufolge sind vor allem junge Menschen und Geringverdiener wenig am Thema Altersvorsorge interessiert. So gaben 78% der Befragten in der Einkommensklasse von über 3100 Euro netto pro Monat an, sich mit ihrer Altersvorsorge zu beschäftigen, aber nur 53% in der Gruppe der Menschen, die über ein monatliches Nettoeinkommen von 1300-2300 Euro verfügen.
In der Einkommensklasse bis 1300 Euro netto monatlich ist die private Altersvorsorge sogar nur bei 31% der Befragten ein Thema. So niedrig war das Interesse an der Altersvorsorge seit Beginn der Erhebung im Jahr 2007 noch nie. Da verwundert es nicht, dass aus dieser Gruppe auch nur jeder Dritte einen staatlich geförderten Riester-Vertrag abgeschlossen hat. Gerade diese Form der Altersvorsorge ist aber auch für Geringverdiener geeignet, die hier besonders stark gefördert werden. Wolfram Erling, Leiter Zukunftsvorsorge bei Union Investment, betont in diesem Zusammenhang, dass der finanzielle Aufwand für die Riester-Rente auch nicht so groß ist wie von vielen befürchtet. In der Umfrage gaben nämlich 35% der Geringverdiener an, dass sie wegen ihrer mangelnden finanziellen Möglichkeiten, keine private Altersvorsorge betreiben.
Das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer privaten Altersvorsorge ist durchaus gegeben. Zwar hat nur knapp ein Drittel der Befragten tatsächlich Vorsorgemaßnahmen getroffen, aber 59% gaben zu, sich mit diesem Thema beschäftigen zu müssen. Ein ähnliches Ergebnis lieferte die Umfrage auch bei den jungen Erwachsenen zwischen 20 und 29 Jahren. Nur 30% der Befragten aus dieser Altersgruppe beschäftigen sich mit dem Thema Altersvorsorge, aber 65% sehen es als notwendig an.
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Experten raten Bauherren zur Bürgschaft statt zur Versicherung
Oft sollen Bauherren der Bank, die ihren Immobilienbau finanziert, Sicherheiten vorlegen. Manche Baufirmen bieten ihren Kunden dazu Baufertigungs- und Baugewährleistungsversicherungen an. Von solchen Policen hält Baufachanwältin Sabina Böhme von der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein allerdings wenig und sie warnt auch Bauherren davor, sich von diesen Versicherungen zu viel zu versprechen. Die Versicherung greift nämlich nur im Falle einer Insolvenz des Unternehmens und erlauben es dem Bauherren dann, seine Ansprüche direkt gegen die Versicherung durchzusetzen.
Kommt es aber aus anderen Gründen zu Problemen, haftet die Versicherung nicht, im Gegenteil. Eine Baugewährleistungsversicherung schützt nämlich gleichzeitig den Bauunternehmer vor unberechtigten Gewährleistungsansprüchen des Bauherrn.
Deshalb rät Sabine Böhme zu einer Fertigstellungs- oder Vertragserfüllungsbürgschaft, die der Bauunternehmer ausstellen soll. Der Bauherr hat zwar auf eine solche Bürgschaft keinen Rechtsanspruch, aber er sollte dennoch darauf bestehen, dass es eine schriftliche Vereinbarung dieser Art gibt. In dieser Vereinbarung sollte geregelt sein, wann ein Sicherheitsfall vorliegt, in welcher Höhe und zu welchem Zweck Sicherheit geleistet wird und unter welchen Bedingungen die Sicherheit wieder herausgegeben werden muss. Außerdem sollte fixiert werden, dass die Kosten der Sicherheit von dem Bauunternehmer getragen wird.
Böhme betont, dass nur mit einer solchen Fertigstellungsbürgschaft “die vollständige, rechtzeitige und mangelfreie Erbringung der Bauunternehmerleistung bis zur Abnahme der Bauleistung abgesichert” ist. Außerdem sollte der Bauherr mit dem Bauunternehmer einen sogenannten Sicherheitseinbehalt vereinbaren, um die Gewährleistungsansprüche abzusichern.
Keine KommentareVersicherung zahlt nicht für Verletzungen beim Kofferausladen
Die Unfallversicherung muss nicht für Verletzungen aufkommen, die sich ein Taxifahrer beim Ausladen des Gepäcks seiner Fahrgäste zuzieht, hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Az.: I-20 U 151/10). Darauf weist die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline hin.
Im konkreten Fall ging es um einen Berufskraftfahrer, der einen ca. 20 kg schweren Koffer seines Passagiers aus dem Kofferraum heben wollte, der sich dabei verkantete. Beim Versuch, den Koffer zu befreien, hat sich der Taxifahrer so verhoben, dass ihm sogar die Sehne des Bizeps im rechten Arm gerissen ist.
Dennoch handele es sich bei dem Ereignis um keinen Unfall im Sinner der gesetzlichen und mit der Versicherung vereinbarten Bedingungen, denn das Kofferausladen ist kein “plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis”. Selbst der sogenannte “erweiterte Unfallbegriff” kommt hier nicht zum Tragen, denn das Ausladen eines Koffers ist eine für den Taxifahrer typische Tätigkeit und geht insofern nicht mit einer “erhöhten Kraftanstrengung an Gliedmaßen und Wirbelsäule” einher. Das Gewicht des Koffers lag mit 20 Kilogramm ebenfalls im Rahmen des üblichen Gewichtslimits, das Fluggäste mit sich führen, hieß es in der Urteilsbegründung.
Keine KommentareHallesche PKV gibt Beitragsgarantie
Nach der CKV, der AXA und der Barmenia, hat nun auch die Hallesche Private Krankenversicherung für einige Tarife in ihrem Portfolio eine Beitragsgarantie ausgesprochen. Diese besagt, dass die Beiträge in den betroffenen Tarifen bis zum 31. Dezember 2012 stabil bleiben. Die Zusage für die Beitragsstabilität gilt für die Tarifmodelle NK2, NK3 und Bonus für Frauen sowie für die Tarife NK2, NK3 und NK100 für Männer.
Experten weisen jedoch darauf hin, dass solche Beitragsgarantien immer nur über einen bestimmten Zeitraum hin erfolgen und langfristig weiter steigen werden. Insbesondere bei den sogenannten Einsteiger- oder Billigtarifen in der PKV ist die Beitragsanpassung in den nächsten Jahren groß. Deshalb sollten Wechselwillige immer darauf achten, welcher anbieter längerfristige Stabilitäten seiner Beiträge verspricht und für welche Tarife diese gelten.
Wer sich über die einzelnen Tarife der PKV-Anbieter informieren will, sollte auch einen Blick in die Testergebnisse von Verbraucherschutzorganisationen oder Rating-Agenturen werden, die nach Kriterien aus Sicht der Verbraucher bewerten.
Keine KommentareDeutsche haben fast 5 Billionen Euro gespart
Die Deutschen haben so viel gespart wie nie zuvor. Wie der Bundesverband deutscher Banken mitteilte, belief sich das Geldvermögen der privaten Haushalte Ende 2010 auf 4,93 Billionen Euro. Im Vergleich zum Jahr 2009 ist das ein Plus von 5% und damit ein neuer Rekord.
Allerdings sind die Deutschen vorsichtige Anleger. Laut Bankenverband sind 66% des Vermögens in Spar-, Sicht-, Termineinlagen, Versicherungen und als Bargeld angelegt. Nur 5% des Geldvermögens (231 Milliarden Euro) wurde in Aktien investiert, obwohl die Aktienkurse gestiegen sind und das Aktienvermögen im Jahr 2010 um 20% zugenommen hat.
Die Aktienquote der Deutschen ist auch im internationalen Vergleich niedrig und auch im Vergleich zur Vergangenheit: So lag der Aktienanteil des Geldvermögens beispielsweise zu Zeiten des Wirtschaftswunders vor rund 50 Jahren und als das Wohlstandsniveau deutlich niedriger lag, bei über 20%. Statt in einzelne Aktien zu investieren, legen die Deutschen ihr Geld lieber in Investmentfonds an, in denen 12% des Geldvermögens der Deutschen stecken.
Keine KommentareRechtsschutzversicherung muss auch für schlechten Anwalt zahlen
Die Fachzeitschrift “NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht” weist darauf hin, dass die Rechtsschutzversicherungen die Kosten für ihren Kunden auch dann übernehmen muss, wenn durch die schlampige Arbeit seines Anwalts der Prozess verloren geht. Allerdings ist die Versicherung in einem solchen Fall dazu berechtigt, den Anwalt wegen “Schlechterfüllung seines Anwaltvertrages” in Regress zu nehmen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor (Az.: 1 U 358/10).
Im konkrete Fall hatt ein Rechtsanwalt gegen den falschen Gegner prozessiert und deshalb den Prozess verloren. Die Rechtsschutzversicherung seiner Mandantin hatte vorher eine Deckungszusage für die Kosten abgegeben, weshalb die Mandantin nach dem Prozess die Übernahme der Kosten verlangte. Die Versicherung verklagte ihrerseits nun den Anwalt auf Schadensersatz.
Das OLG gab dieser Klage statt und erklärte, dass die Versicherung durchaus das Recht habe, von dem Anwalt einen finanziellen Ausgleich für die entstandenen Kosten zu verlangen. Durch seine schlampige Arbeit hätte der Anwalt nicht nur den Anspruch auf eigenes Honorar verloren, sondern müsse auch für die Gerichtskosten und die Anwaltskosten der Gegenseite aufkommen, hieß es.
Keine KommentareSteuersenkung kommt erst nach 1. Januar 2012
Am Donnerstag hat die Bundesregierung fest zugesagt, dass es für untere und mittlere Einkommen Steuerentlastungen geben wird. Laut Regierungssprecher Steffen Seibert wird die schwarz-gelbe Koalition noch “in dieser Legislaturperiode Steuererleichterungen für kleine und mittlere Einkommen beschließen – aber noch nicht zum 1. Januar 2012″. Seibert ergänzte, dass die finanziellen Spielräume für Steuersenkungen von Union und FDP sehr genau ausgelotet werden und natürlich von der Haushaltsentwicklung abhängig machen.
Im ARD-Morgenmagazin sprach CDU-Wirtschaftspolitiker Michael Fuchs auch eine Reduzierung der Sozialbeiträge an, so sei z.B. in der Rentenversicherung eine Beitragssenkung denkbar oder der Solidaritätszuschlag könnte gesenkt werden, so Fuchs. Sollte sich die Regierung auf Änderungen im Rentenbeitrag oder Soli verständigen, könnte dies durch einen Beschluss des Bundes umgesetzt werden, der diese Entlastungen selbst tragen muss. Bei eventuellen Änderungen der Einkommenssteuersätzen bedarf es auch der Zustimmung der Länder im Bundesrat.
Gegen die Pläne der Regierung wurde von vielen Seiten aus Kritik laut. So betonte der Konjunkturchef des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts (HWWI), Michael Bräuninger, dass man den Konsolidierungsprozess bei den Staatsfinanzen fortsetzen müsse und wies darauf hin, dass man in einer guten Konjunktur auch mal Überschüsse generieren müsse, damit man in Zeiten einer schlechten Konjunktur Defizite ausgleichen könne. Auch die Opposition übte herbe Kritik an den Steuerentlastungsplänen. SPD-Fraktionsvize bezeichnete die aktuelle Diskussion als “unerträgliches Durcheinander” in der schwarz-gelben Koalition und Jürgen Trittin, Fraktionschef der Grünen, glaubt, dass die FDP “politisch pleite” sei und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) deshalb den Rettungsschirm aufspanne. Damit setze sie aber eine nachhaltige Finanzpolitik aufs Spiel, warnt Trittin.
Keine KommentareKfz-Versicherungsprämien seit 1996 deutlich gesunken
Die Kfz-Versicherung ist in Deutschland obligatorisch. Durch die hohe Anzahl an Fahrzeugen auf den deutschen Straßen gibt es entsprechend viele Anbieter. Trotz dieser vielen Versicherer war die Preisentwicklung für die meisten Versicherungskunden oftmals enttäuschend, denn nur selten führte der Wettbewerb zu sinkenden Preisen. Durch das Aufkommen des Internets hat sich dies jedoch deutlich geändert.
Eine Studie der Motor Presse Stuttgart hat ergeben, dass seit Mitte der neunziger Jahre parallel zur Verbreitung des Internets die Preise für Kfz-Versicherungen gesunken sind. Erstmals ist es durch das Internet für jeden Verbraucher möglich geworden, seinen Tarif mit anderen zu vergleichen. Zahlreiche Vergleichsportale im Internet haben es leicht gemacht, mit nur wenigen Klicks seine Versicherungsprämien zu prüfen und günstigere Anbieter zu finden. Diese Transparenz hat dazu geführt, dass sich der Wettbewerb deutlich verstärkt hat, eine direkte Folge davon sind sinkende Preise für die Kfz-Versicherung. Read more
Keine KommentareAuslandsimmobilien rundum absichern
Jetzt ist die Zeit, in der die Ferienhausbesitzer in ihre Immobilien im Ausland zurückkehren. Auch in diesem Sommer werden zahlreiche Eigentümer vor zerbrochenen Scheiben und aufgestemmten Türen stehen. Außerhalb der Urlaubszeiten sind die Ferienhaussiedlungen und die abseits gelegenen Ferienhäuser oft völlig verlassen, sodass Langfinger ein leichtes Spiel haben.
Wenn die Häuser in Spanien, Italien oder auch Dänemark lange leer stehen, ist es kein Wunder, dass sie schnell Diebe anziehen. Es sind leichte Ziele, oft abseits gelegen und ungenügend gesichert. Dennoch finden sich hier häufig teure Unterhaltungselektronik und wertvolle Einrichtungsgegenstände. Da ist es dann wichtig, dass die Auslandsimmobilien wenigstens ausreichend versichert sind, damit man als Besitzer nicht auf den Kosten des Diebstahls sitzen bleibt. Aber nicht nur Schäden durch Einbrüche drohen, sondern auch Gefahren, die in Deutschland nicht präsent sind, rücken in einigen Ferienregionen ins Blickfeld. Waldbrände wie Ende Mai auf Ibiza oder Überflutungen wie in Australien sind in Deutschland eher ungewöhnlich, im Ausland aber teilweise häufiger anzutreffen. Man muss Auslandsimmobilien also nicht nur gegen dieselben Risiken absichern wie das eigene Haus, sondern auch gegen zusätzliche Bedrohungen, die es im Heimatland vielleicht nicht gibt. Read more
Keine KommentareBGH: Vollrausch kostet Vollkaskoschutz
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs muss eine Vollkasko-Versicherung nicht zahlen, wenn der Versicherte grob fahrlässig im Vollrausch einen Unfall verursacht hat (Az.: IV ZR 225/10). Das Gesetz sieht vor, dass die Leistungen bei grob fahrlässig verursachten Schäden von den Versicherungen gekürzt werden dürfen, in Ausnahmefällen darf die Versicherung die Zahlung auch komplett verweigern. Dies ist laut BGH bei absoluter Fahruntüchtigkeit der Fall, also wenn der Versicherte zum Unfallzeitpunkt einen Blutalkoholspiegel von 1,1 Promille oder mehr aufweist.
Im konkreten Fall ging es um einen 22-jährigen Autofahrer, der um kurz nach 7 Uhr morgens auf der Rückkehr von einem Rockkonzert einen Laternenpfahl rammte. Die Blutuntersuchung ergab, dass der junge Mann noch 1,5 Stunden nach dem Unfall einen Alkoholspiegel von 2,7 Promille hatte. Daraufhin weigerte sich die Versicherung den Schaden an seinem Auto zu übernehmen, die Schadenssumme betrug 6400 Euro.
Allerdings hat der Fall eine weitere Besonderheit, denn nach dem Gesetz darf die Versicherung die Leistung nur bei grober Fahrlässigkeit kürzen, nicht jedoch bei Unzurechnungsfähigkeit. Der Unterschied besteht darin, dass Fahrlässigkeit ein Verschulden voraussetzt, während Unzurechnungsfähigkeit mit einer Schuldunfähigkeit einhergeht. Im konkreten Fall konnte eine Unzurechnungsfähigkeit nicht ausgeschlossen werden, da der Fahrer zum Unfallzeitpunkt eventuell über 3 Promille Alkohol im Blut hatte, was im Allgemeinen Schuldunfähigkeit bedeutet.
Da die vorherigen Instanzen nicht überprüft haben, ob der Fahrer zu einem früheren Zeitpunkt hätte erkennen müssen, dass er sich mit seinem Alkoholkonsum in einen schuldunfähigen Zustand bringt, verwies der BGH den Fall zurück an das Oberlandesgericht Dresden.
Keine KommentareUmfrage: Frauen vernachlässigen Altersvorsorge mehr als Männer
Nach einer aktuellen Forsa-Umfrage, die im Auftrag der Cosmos Direkt durchgeführt wurde, haben Frauen zwar die Finanzen im Alltag unter Kontrolle, vernachlässigen aber ihre Altersvorsorge. Die Umfrage wurde unter 1000 Erwachsenen in einer Paarbeziehung durchgeführt.
Demnach geben 93% der befragten Männer an, dass ihre Partnerin mit den täglichen Finanzen verantwortungsvoll umgeht und rund 15% lassen ihre Frauen frei über das gemeinsame Geld und Konto verfügen. Allerdings sind 27% der Männer der Meinung, dass ihre Frauen weniger für die Altersvorsorge tun als sie selbst.
Diese Einschätzung stimmt mit den Ergebnissen einer anderen Studie aus dem November letzten Jahres überein, nach denen 56% der Frauen befürchten, dass sie nicht genug für ihre Altersvorsorge tun. Versicherungsexperten wie Silke Barth von der Cosmos Direkt raten Frauen, sich in Sachen Altersvorsorge nicht alleine auf den Partner zu verlassen, sondern selbst aktiv zu werden. Eine gute Mäglichkeit ist die staatlich geförderte Riester-Rente, bei der die Sparerinnen eine jährliche Zulage von bis zu 154 Euro erhalten. Wer Kinder hat, kann für diese pro Jahr einen Zusatzbetrag von 185 Euro bzw. für Kinder, die 2008 oder später geboren wurden, sogar 300 Euro bekommen.
1 KommentarRechtsschutz für Autoreisen ins Ausland lohnt sich
Der Auto Club Europa (ACE) weist darauf hin, dass bei einem Autounfall im Ausland deutlich höhere Anwalts- und Gerichtskosten entstehen können als in Deutschland. Deshalb kann sich eine Rechtsschutzversicherung für Autoreisen ins Ausland lohnen.
Die Vorteile eines solchen Rechtsschutzversicherung: In manchen Urlaubsländern werden einige der anfallenden Kosten (z.B. für Sachverständige) auch dann nicht erstattet, wenn die Klage bzw. der Prozess erfolgreich war. Außerdem können die Versicherungen bei der Vermittlung von Kontakten zu deutschsprachigen Anwaltskanzleien im Ausland helfen. Diese kennen sich in der Regel besser mit den jeweiligen Rechtsbestimmungen aus und müssen sich nicht erst mit den Gesetzen vertraut machen. Letzteres ist jedoch dann der Fall, wenn die Klage vor einem deutschen Gericht erhoben wird.
Wer eine Autoreise ins Ausland plant und erwägt, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, sollte sich vorher informieren, ob der gewünschte Versicherungsschutz nicht schon im Rahmen einer bereits vorhandenen Police gewährleistet ist.
Keine KommentareErgo kündigt Entschädigung für Riester-Kunden an
Rund 14.000 Kunden der Ergo-Tochter Hamburg-Mannheimer, die 2005 einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, wurden zu hohe Abschluss- und Verwaltungskosten berechnet. Statt der auf der Antragsrückseite genannten 12,5% der Beiträge wurden 16,5% der Beiträge für Abschluss- und Verwaltungskosten einbehalten.
Nach eigenen Angaben zog die Ergo so zu Unrecht von ihren Kunden einen “einstelligen Millionenbetrag” ein, dieser Vorgang wird inzwischen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) untersucht. Johannes Löper, Vorstandsmitglied der Ergo Lebensversicherung AG, kündigte nun an, dass man unaufgefordert Neuberechnungen vornehmen wird.
Die Stiftung Warentest weist jedoch darauf hin, dass auch die Kosten in Höhe von 12,5% sehr hoch sind, andere Anbieter behalten nur 4-6% der Beiträge für Abschluss- und Verwaltungskosten ein. Die Verbraucherschützer räumen ein, dass Riester-Verträge im Jahr 2005 noch sehr intransparent waren. Bis Ende 2007 sei es üblich gewesen, dass die Riester-Kunden den Vertrag unterschrieben haben, bevor sie detaillierte Informationen über die Police erhielten. Erst das Versicherungsvertragsgesetz und die Informationspflichtenverordnung, die 2008 in Kraft getreten ist, sorgte dafür, dass die Kunden alle wichtigen Unterlagen inklusive der Versicherungsbedingungen und Informationen über anfallende Kosten vor dem Vertragsabschluss erhalten.
Wer 2005 bei der Hamburg-Mannheimer einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat und bis Ende Juni nichts von der Ergo gehört hat, soll sich selbst an die Versicherung wenden und eine Erstattung der überhöhten Abschlusskosten verlangen, rät die Stiftung Warentest.
Keine KommentareAb Montag bundesweiter Streik bei Versicherungen
Mehrere Tausend Beschäftigte in Versicherungsunternehmen bundesweit sind von der Gewerkschaft ver.di zu Streikmaßnahmen aufgerufen. Am Montag, den 20. Juni soll es die ersten Streiks in Berlin, Hamburg, Leipzig und Nordrhein-Erstfalen geben und in weiteren Bundesländern in den nächsten Tagen fortgesetzt werden.
Grund für die Streiks sind die Tarifverhandlungen, bei denen die ersten drei Verhandlungsrunden am 31. Mai gescheitert waren. Die Verhandlungen betreffen rund 175.000 Beschäftigte der Versicherungen, die im Innendienst tätig sind.
Die Fronten zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft sind verhärtet. So wollen die Arbeitgeber nur dann einem Gehaltsabschluss zustimmen, wenn befristete Beschäftigungen ausgeweitet, die unteren Lohngruppen ausgedehnt und Sonderzahlungen variabler gestaltet werden. Im Gegensatz dazu fordert ver.di eine Gehaltserhöhung von 6% oder mindestens 150 Euro und begründet dies damit, dass die Beschäftigten an den gestiegenen Gewinnen der Unternehmen beteiligt werden müssten.
Keine KommentareVerbraucherschützer warnen vor Spam-Mails zur Krankenversicherung
Die Stiftung Warentest warnt von Spam-Mails, die für billige private Krankenversicherungen werben und derzeit massenhaft verschickt werden. Als Absender wird “Verbraucherberatung” oder “Verbraucherservice” angegeben, doch tatsächlich haben diese E-Mails mit Verbraucherschutz nichts zur tun.
Dr. Gabriele Gärtner, Justiziarin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, berichtet, dass sich viele Verbraucher gemeldet haben, weil sie dachten, dass die E-Mails tatsächlich von Verbraucherschützern stammen. In den Mails wird Werbung für einen Wechsel zur privaten Krankenversicherung gemacht und Versicherungsvergleiche angeboten. Gärtner warnt davor, den angezeigten Links zu folgen, die zu Internetseiten führen, auf denen angebliche Privatversicherungen beworben werden.
Auf diesen Seiten müssen die Nutzer persönliche Daten wie Name, Alter, Anschriftt, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Beruf angeben. Tatsächlich erhalten die Nutzer aber weder einen Versicherungsvergleich noch ein Vertragsangebot, den Betreibern der Seiten geht es offenbar nur um die sensiblen Daten.
Da die Seitenbetreiber solcher Internetseiten in der Regel im außeuropäischen Ausland sitzen, ist eine rechtliche Verfolgung in Deutschland fast chancenlos, berichtet die Stiftung Warentest. Die Verbraucherschützer raten den Nutzern deshalb dringend, ihre Computer mit Hilfe von Spamfilter und Virenschutz-Programmen vor Spam-Mails zu schützen. Sollte trotzdem mal eine derartige E-Mail in den Posteingang gelangen, sollte sie sofort ungeöffnet gelöscht werden und auf keinen Fall sollte der Download irgendwelcher Dateien erlaubt oder darin enthaltene Links angeklickt werden.
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