Beiträge aus Mai, 2011
Die meisten Deutschen sind mit ihrer Geldanlage zufrieden
Wie eine repräsentative Umfrage des Psephos-Instituts im Rahmen der Initiative “Investmentfonds. Nur für alle.” ergeben hat, sind die meisten Deutschen mit ihrer persönlichen Geldanlage zufrieden. So stimmten 77% der Befragten der Einschätzung zu, ihre Ersparnisse “eher gut” oder sogar “sehr gut” angelegt zu haben. Männer sind mit 83% Zustimmung sogar noch zufriedener mit ihrer Geldanlage als Frauen (71%).
Es zeigte sich, dass die Anleger, die in Investmentfonds investiert haben besonders zufrieden sind (92%), aber auch die Besitzer von Tages- und Festgeldkonten sind fast durchweg zufrieden mit ihrer Geldanlage (90%). Insgesamt hat nur jeder 10. Befragte das Gefühl, dass sein Geld nicht optimal angelegt ist. Da wundert es nicht, dass 87% keinen oder nur einen geringen Änderungsbedarf bei ihrer Geldanlage sehen.
Laut der Umfrage haben 59% der Deutschen ein Sparbuch und 28% setzen auf ein Tages- oder Festgeldkonto. An der telefonischen Umfrage, die im Oktober 2010 durchgeführt wurde, nahmen 1001 Personen in Deutschland ab 14 Jahren teil.
Die Initiative “Investmentfonds. Nur für alle.” wurde ebenfalls im Oktober 2010 gestartet und steht unter der Schirmherrschaft des Fondsverbands BVI. Sie soll den Anlegern die Scheu gegenüber Fonds nehmen und veranschaulicht, dass sich Fonds für alle Menschen eignen, unabhängig davon, in welcher Lebenssituation sie sich gerade befinden, welcher Anlagetyp sie sind und welche Pläne sie für die Zukunft hegen.
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Experten empfehlen Karenzzeit zur Finanzierung der Pflegeversicherung
In der am Montag in Berlin vorgestellten Studie “Soziale Pflegeversicherung – heute und morgen” warnen die Experten des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) davor, dass die Kosten der Pflegeversicherung in den nächsten Jahren explodieren werden, wenn sich nicht etwas Substantielles ändert. Das größte Problem sei die steigende Lebenserwartung, die mit einem höheren Pflegeaufwand einhergeht, heißt es dort.
Die Wissenschaftler gehen davon aus, dass sich die Zahl der Pflegefälle von heute 2,3 Millionen im Jahr 2050 auf 4,4 Millionen veroppeln wird. Um eine Finanzierung mit dem bisherigen System zu gewährleisten, müssten die Beitragssätze für die Pflegeversicherung auf 7-8% steigern, was kaum zu realisieren ist.
Als mögliche Lösung schlagen die Experten die Einführung einer einjährigen Karenzzeit vor, d.h. Pflegebedürftige müssten im ersten Pflegejahr selbst für die Kosten aufkommen. Mit einer privaten Pflichtversicherung soll dieses Risiko abgedeckt werden, bevor der Staat in den folgenden Jahren die Leistungen übernimmt. Würde eine solche Karenzzeit eingeführt werden, könnte der derzeitige Beitragssatz der Pflegeversicherung je nach Dauer der Karenzzeit beibehalten werden. Die Experten gehen davon aus, dass der Beitragssatz bei einer einjährigen Karenzzeit bis zum Jahr 2030, bei einer zweijährigen bis 2046 und bei einer dreijährigen bis 2070 auf dem derzeitigen Niveau gehalten werden könnte.
Keine KommentareVerjährung durch Schadenersatz-Anzeige verhindern
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschied, dass die bloße Anzeige von Schadenersatzansprüchen bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung eine Verjährung verhindert (Az.: 22 W 68/10). Demzufolge gibt es für die Schadensanzeige keine besonderen inhaltlichen Anforderungen, es sei vielmehr ausreichend, wenn deutlich gemacht werde, dass es um Ansprüche aus einem Verkehrsunfall geht. Detailangaben sind hierbei zunächst nicht erforderlich, so das OLG.
Im konkreten Fall hatte ein Mann bei einem Verkehrsunfall im September 2003 erhebliche Verletzungen erlitten und machte im Februar 2006 mit einem Schreiben seines Anwalts Schadenersatzansprüche bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners gelten. Dabei legte er den Schaden jedoch nicht detailliert dar.
Die betroffene Versicherung traf keine Entscheidung über den Fall, so dass der Mann im Dezember 2009 Klage auf Schadenersatz erhob. Die Versicherung argumentierte, dass die dreijährige Verjährungsfrist längst abgelaufen sei, doch diesem Argument folgte das OLG nicht.
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