Beiträge aus Mai, 2011
vzbv fordert Nachbesserungen bei Riester-Rente
Nachdem das Bundesfinanzministerium im April 2011 für die Jahre 2005 bis 2007 etwa 1,5 Millionen Riester-Zulagen in Höhe von 500 Millionen Euro zurückgebucht hat, entschied die Bundesregierung, dass Beiträge zur Riester-Rente auch nachträglich entrichtet werden können. Diese Änderung geht dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) jedoch nicht weit genug. Der Verband fordert weitere Nachbesserungen und appelliert an die Bundesregierung, die bestehenden Probleme bei der Riester-Rente “nochmals grundlegend und umfassend anzugehen”.
In einem Positionspapier hat der vzbv mehrere Verbesserungsvorschläge zusammengestellt, mit denen die Funktion der Riester-Rente als private Altersvorsorge gestärkt werden soll. Dazu gehört unter anderem, dass die Möglichkeit zur Nachzahlung von Beiträgen für alle Riester-Kunden bestehen soll und dass die bei der Riester-Rente anfallenden Kosten in ihrer Höhe nachhaltig gedeckelt werden. Alternativ könnte auch ein kostenloses Riester-Konto eingeführt werden.
Desweiteren fordert der vzbv eine bessere Vergleichbarkeit der verschiedenen Riester-Produkte über eine einheitliche Strukturierung der Produkt- und Kosteninformationen sowie eine weitergehende Regulierung der Finanzberatung, die sich stärker am tatsächlichen Bedarf der Verbraucher orientieren muss. Hierzu sollen klare Vorgaben und Standards für den Beratungsprozess vorgegeben werden. Alternativ könnte auch die Honorarberatung gefördert werden, wofür bislang jedoch der gesetzliche Rahmen fehlt, so der vzbv. Reformbedarf sieht der Verband auch in der derzeit unzureichenden Aufklärung über die voraussichtlichen und tatsächlich erreichten Versorgungsansprüche.
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Krankenkasse muss Sportrollstuhl in besonderen Fällen übernehmen
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel haben Behinderte in besonderen Fällen einen Anspruch auf einen Sportrollstuhl. Wenn sich behinderter Kinder, Jugendliche oder Erwachsene mit einem normalen Rollstuhl nicht mehr angemessen fortbewegen können und ein handkurbelbetriebenes Rollstuhl-Bike Schmerzen verhindert oder eine therapeutische Behandlung unterstützt, muss die Kasse dieses Rollstuhl-Bike bezahlen (Az.: B 3 KR 7/10 R und 3 KR 12/10 R).
Konkret ging es um zwei Fälle, in denen die Krankenkasse sich weigerte, die Kosten in Höhe von 2600 Euro für einen Sportrollstuhl zu übernehmen. Sie argumentierte, dass die Antragsteller mit einem normalen Rollstuhl ausreichend versorgt seien. Dem widersprachen die Rollstuhlfahrer, die erklärten, dass das Fahren mit einem normalen Rollstuhl zu regelmäßigen Schmerzen führe, das des Rollstuhl-Bikes dagegen nicht.
Das BSG gab dieser Argumentation größtenteils recht und erklärte zudem, dass es keine allgemeingültige Strecke gebe, die den “Nahbereich” der Wohnung definiere. In der Rentenversicherung wird eine Strecke von 500 Metern angenommen, doch diese sei nicht auf die Krankenkasse übertragbar, so die Richter. In diesem Fällen müsse man die Strecke als Nahbereich festlegen, die auch ein Nichtbehinderter ohne Probleme zu Fuß zurücklegen kann.
Keine KommentareBdV: Renditen von Lebensversicherungen werden sinken
Der Bund der Versicherten (BdV) warnt die Verbraucher vor zunehmend niedrigeren Renditen bei Lebensversicherungen. BdV-Vorstandsmitglied Thorsten Rudnik erklärte in der “Bild”-Zeitung, dass viele Versicherte damit rechnen müssten, dass die Auszahlungen ihrer Kapitallebensversicherungen erheblich geringer ausfallen könnten, als bislang angenommen.
Rudnik berichtet von Fällen, in denen Versicherte letztlich 80.000 Euro weniger erhalten haben als anfangs prognostiziert. Solche dramatisch gesunkenen Überschussbeteiligungen treffen besonders hart Versicherte, die mit ihrer Kapitallebensversicherung eine Immobilie finanzieren wollten. Rudnik reagiert mit seiner Warnung auf die aktuellen Stand-Mitteilungen der Lebensversicherer. In diesen Mitteilungen informieren die Unternehmen ihre Kunden über die Auszahlungssummen, die zu am Ende der Laufzeit erwartet. Nicht nur wegen der sinkenden Zinsen, auch weden des deutlich niedrigeren Garantiezinses verringern sich die Überschüsse am Schluss und damit auch die Auszahlungssumme.
Für Branchen-Experte Manfred Poweleit vom map-Report kann sich diese Entwicklung dramatisch auf die Situation der künftigen Rentner auswirken, deren gesetzliche Renten sinken und nun auch noch weniger von ihren Lebensversicherungen haben.
Der Sprecher des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Hasso Suliak, wies die Kritik an den Lebensversicherungen jedoch zurück und erklärte, dass kein anderes Produkt mehr Stabilität und Planungssicherheit bietet als die Lebensversicherung. Die laufende Verzinsung betrage hier im Durchschnitt rund 4,1% und die Gesamtverzinsung etwa 4,8%.
1 KommentarTK erwirtschaftet Überschuss von 577 Mio Euro
Obwohl die gesetzlichen Krankenversicherungen in finanziellen Schwierigkeiten sind, hat Deutschlands zweitgrößte Krankenkasse, die Techniker Krankenkasse (TK) im Jahr 2010 einen Überschuss von 577 Millionen Euro erwirtschaftet. Die Einnahmen lagen bei rund 15,2 Milliarden Euro, die Ausgaben bei 14,6 Milliarden Euro.
Die TK hat im vergangenen Jahr für jeden Versicherten rund 1851 Euro ausgegeben, das sind 3,6% mehr als im Jahr zuvor. Insgesamt betrugen die Leistungsausgaben 13,8 Milliarden Euro. Am meisten stiegen die Krankenhauskosten an, sie lagen pro Versichertem um 7,5% höher als im Vorjahr. Etwas weniger (0,5%) musste für die niedergelassenen Praxisärzte ausgegeben werden. Aufgrund verschiedener Sparmaßnahmen konnte der sonst übliche Anstieg der Arzneimittelkosten eingeschränkt werden und betrug “nur noch” 1,6% pro Kopf (vorher: 7,6%). Nach eigenen Angaben hat die TK für jeden Versicherten 104 Euro Kosten für Verwaltung und Bürokratie gehabt, das seien 24% weniger als es durchschnittlich bei den gesetzlichen Krankenkassen üblich sei.
Die TK konnte ihre Mitgliederzahlen um 288.000 (und 339.000 Versicherte) auf rund 5,4 Millionen steigern. Damit sind nun inklusive Ehepartner und Kinder rund 7,7 Millionen Menschen bei der TK versichert. Mehr Mitglieder hat nur die Barmer GEK (rund 8,5 Millionen). Beide Kassen hatten in diesem Jahr keinen Zusatzbeitrag erhoben.
1 KommentarOmbudsmann erreichen fast 18.400 Beschwerden
Insgesamt 18.357 Beschwerden erreichten im letzten Jahr den Ombudsmann für Versicherungen, Günter Hirsch. Das entspricht einem Anstieg von 1,2% gegenüber dem Vorjahr. Seinen Angaben zufolge ging es bei 38,4% der Beschwerden über Unternehmen um Lebens- und Rentenversicherungen. An zweiter Stelle standen Beschwerden über die Rechtsschutz- und die Kfz-Versicherung.
Bei den Beschwerden über Versicherungsvermittler entfielen auf den Bereich der Lebens- und Rentenversicherungen sogar 46,5% der Beschwerden. Dies liege daran, dass es bei diesen Versicherungsarten die komplexesten Verträge und damit auch den größten Informationsbedarf gebe, erklärte Hirsch. Die Erfolgsquote der in diesem Bereich eingegangenen Beschwerden betrug im letzten Jahr 19,3%. Das ist nur die Hälfte von denen in den übrigen Sparten, in denen 38,2% der Beschwerden zum Erfolg führten.
Versicherte, die sich mit ihrem Versicherungsunternehmen oder Versicherungsvermittler unzufrieden sind, können sich an den Ombudsmann wenden, der den Verbrauchern als kostenlose Schlichtungsstelle zur Verfügung steht. Der Ombudsmann bemüht sich um eine gütliche Einigung zwischen Versicherung und Versicherten. Bei einem Streitwert von bis zu 10.000 Euro darf er auch eine verbindliche Entscheidung treffen, nach der sich die Versicherung richten muss. Seit April 2008 hat der Jurist und ehemalige Präsident des Bundesgerichtshofs Günter Hirsch das Amt des Ombudsmanns inne.
Keine KommentareGKV weist Sicherheitsmängel bei Gesundheitskarte zurück
Gestern sorgte eine Meldung im “Münchner Merkur” für Aufregung, nach der es bei der neuen elektronischen Gesundheitskarte Sicherheitsmängel gibt, durch die Hacker die PIN-Eingabe und damit auch sensible Patientendaten ausspionieren können. Dies weist der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zurück.
In einer Stellungnahme erklärt der Verband, dass die Nutzung der Gesundheitskarte im aktuellen ersten Einführungsschritt überhaupt keine PIN-Eingabe. Demzufolge könne auch keine PIN ausgespäht werden. Außerdem erklärt der GKV, dass die Gesundheitskarte in diesem Stadium auch keine medizinischen Patientendaten speichert. Deshalb könnten diese auch nicht ausspioniert werden.
Die stellvertretende Pressesprecherin des GKV-Spitzenverbandes, Ann Marini, hält die Sicherheitsbedenken der Ärzte und Zahnärzte für vorgeschoben. Mit solchen “fadenscheinigen Manövern” soll eine erneute Verzögerung der Einführung der Karte erreicht werden, glaubt der GKV. Deshalb weist der Verband die Forderung von Ärzteverbänden nach einer früheren Durchführung der Up-Dates als ursprünglich vorgesehen, zurück. Dies wäre nur dann denkbar, wenn die Ärzteschaften die daraus resultierenden Zusatzkosten auch selbst tragen. Geplant sind die Up-Dates für eine spätere Phase, wenn überhaupt eine PIN-Eingabe erforderlich ist.
1 KommentarBank of Scotland erhöht Tagesgeld-Zinsen zum 1.Mai 2011
Nicht lange war es ruhig auf dem Tagesgeldmarkt schon wieder vermeldet die Bank of Scotland, das man zum 1. Mai 2011 erneut die Tagesgeldzinsen erhöhen werde. Das Unternehmen erhöht die Zinsen aufs Tagesgeld von 2,3 Prozent auf 2,4 Prozent.
Neben mehr Zinsen auf Tagesgeld verlängert die Bank of Scotland auch noch die Startguthaben Aktion bis zum 15. Juli 2011. Neukunden bekommen bei der Bank of Scotland ein Startguthaben von 30 Euro wenn diese ein Tagesgeldkonto eröffnen.
Zuletzt im April hob die Bank of Scotland die Zinsen aufs Tagesgeld von 2,2 Prozent auf 2,3 Prozent an. Kontoführungsgebühren fallen auf das Bank of Scotland Tagesgeldkonto nach wie vor nicht an.
Das Startguthaben erhalten Neukunden wenn sie eine Einlage von beliebiger Höhe auf das neue Konto einzahlen. Einen Mindestbetrag gibt es nicht. Regelmäßig ist die Bank auch Gewinner beim Tagesgeldvergleich.
Keine KommentareHat die neue Gesundheitskarte Sicherheitsmängel?
Medienberichten zufolge wurde bei der neuen elektronischen Gesundheitskarte eine Sicherheitslücke entdeckt. Wie der “Münchner Merkur” unter Berufung auf einen internen Bericht der Betreibergesellschaft Gematik berichtet, könnten Hacker durch die Sicherheitslücke im schlimmsten Fall sensible Patientendaten ausspionieren.
Offenbar ist die Software der neuen Kartenlesegeräte, die in den Arztpraxen aufgestellt werden sollen, die Schwachstelle. Es sei möglich, dass Hacker dort Spionage-Programme installieren und so die persönliche PIN-Nummer des Patienten ausspähen. Damit könnten sie dessen Daten (z.B. Vorerkrankungen) auslesen, berichtet der “Münchner Merkur”.
Ursprünglich sollte die neue elektronische Gesundheitskarte schon 2006 die bisherige Versichertenkarte ablösen. Wegen einem Streit zwischen den Krankenkassen, Ärzten und Kliniken und technischen Problemen verzögerte sich die Einführung der Karte immer wieder. Nun soll sie ab Herbst 2011 sukzessive an alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen ausgegeben werden.
Keine KommentareZahnersatz-Sofort-Tarif der Ergo Direkt im Schnelltest
Die Stiftung Warentest hat den seit 30. März 2011 erhältlichen Zahnersatz-Soforttarif der Ergo Direkt einem Schnelltest unterzogen. Sie kommt zu dem Fazit, dass er durchaus nützlich für Menschen ist, die plötzlich einen teuren Zahnersatz bezahlen müssen. Allen anderen empfiehlt die Stiftung Warentest jedoch lieber den frühzeitigen Abschluss einer normalen Zahnzusatzversicherung, die deutlich günstiger ist.
Bei dem Sofort-Tarif der Ergo Direkt greift der Versicherungsschutz schon dann, wenn die Zahnersatzbehandlungen bereits begonnen haben. Die Beiträge belaufen sich bis zum 20. Lebensjahr auf 19,90 Euro monatlich, ab dem 21. Lebensjahr kostet der Tarif 29,90 Euro pro Monat.
Der Vorteil des Tarifs besteht darin, dass die Versicherung auch Behandlungen bezahlt, die gerade durchgeführt werden und in den sechs Monaten vor Vertragsabschluss begonnen wurden. Normale Zahnzusatzversicherungen verlangen eine Wartezeit von 8 Monaten nach Vertragsabschluss und schränken die Leistungen in den ersten Vertragsjahren ein. Laufende Behandlungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Nachteilig ist laut Stiftung Warentest dagegen, dass der Tarif nur den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse verdoppelt, sich also lediglich an den Kosten der Regelversorgung beteiligt. Wer einen teuren Zahnersatz wie z.B. Implantate benötigt, geht leer aus. Für diese “mageren Leistungen” ist der Preis sehr hoch.
Keine KommentareEinspruch bei Steuerbescheiden von Geringverdienern
Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass sich Arbeitnehmer, die im letzten Jahr einen Bruttolohn von maximal 10.200 Euro (Ehepaare: 19.400 Euro) hatten, gegen Steuerforderungen wehren können. Bei den Gehaltsabrechnungen in 2010 hat der Arbeitgeber eine Mindest-Vorsorgepauschale für die Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt. Dies führt dazu, dass mindestens 12% des Lohns, höchstens aber 3000 Euro (bei Steuerklasse 3) bzw. 1900 Euro (bei anderen Steuerklassen), steuerfrei waren.
Wer für seine Kranken- und Pflegeversicherung weniger als die automatisch berücksichtigte Vorsorgepauschale ausgegeben hat, muss eine Steuererklärung abgeben, ansonsten ist laut Finanzamt die Lohnsteuer zu niedrig angesetzt und es kann zu Nachforderungen kommen. Dagegen können die Betroffenen jedoch Widerspruch einlegen, erklärt die Stiftung Warentest.
Grund: Durch eine Änderung im Steuervereinfachungsgesetz entfällt die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung für Arbeitnehmer, deren Einkommen die oben genannte Lohngrenze nicht überschreitet. Das gilt unabhängig davon, ob durch die Berücksichtigung der Vorsorgepauschale zu wenig Lohnsteuer gezahlt wurde oder nicht. Die Änderung sollte laut Stiftung Warentest eigentlich schon 2010 in Kraft treten, aber das Gesetz wird voraussichtlich erst Anfang Juli durch den Bundesrat gehen.
Die Stiftung Warentest rät allen Betroffenen, die für 2010 schon eine Steuererklärung gemacht haben, diese zurückzuziehen und gegen einen bereits vorhandenen Steuerbescheid Einspruch einzulegen mit dem Hinweis auf die gesetzliche Neuregelung. Sollte das Steuervereinfachungsgesetz wie geplant kommen, müssen keine Steuern nachgezahlt werden.
Keine KommentareBahr droht Kassen wegen City BKK-Versicherten mit Sanktionen
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hat auf die Berichte reagiert, laut denen die Versicherten der insolventen City BKK von anderen Krankenkassen abgewimmelt werden. Es wurden mehrere Fälle bekannt, in denen ihnen bei anderen Kassen die Mitgliedschaft verwehrt worden war bzw. sie von Mitarbeitern mit fadenscheinigen Argumenten abgewimmelt worden sind.
Bahr drohte den entsprechenden Krankenkassen Sanktionen an. Gegenüber der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” (FAZ) erklärte er, dass man in der nächsten Woche über eventuelle gesetzgeberischen Maßnahmen beraten wolle, falls die Kassen keinen reibungslosen Ablauf garantieren. Die Kassen haben nun eine Woche Zeit, den Anlass für die Beschwerden der ehemaligen City BKK-Versicherten aus dem Weg zu räumen.
Auch das Bundesversicherungsamt (BVA) hat sich inzwischen eingeschaltet und fordert Konsequenzen für die betroffenen Versicherungen. So erklärte BVA-Präsident Maximilian Gaßner, dass es wichtig wäre, “den Aufsichtsbehörden das Recht einzuräumen, bei Verstößen gegen Recht und Gesetz Bußgelder zu verhängen”. Zwar sind die gesetzlichen Krankenkassen laut Gesetz dazu verpflichtet, Versicherte anderer Kassen unabhängig von deren Alter oder eventuell bestehenden Vorerkrankungen aufzunehmen, doch es gibt keine Möglichkeit, sie dazu zu zwingen.
Inzwischen haben die Krankenkassen zugesichert, zukünftig anstandslos alle Versicherten der City BKK aufzunehmen, so dass ein Großteil der 167.000 Betroffenen innerhalb der nächsten sechs Wochen eine neue Krankenkasse haben. Man versprach, niemanden mehr zu anderen Kassen zu schicken und will zusätzliche Beratungsstellen mit mehr Mitarbeitern und längeren Öffnungszeiten einzurichten.
Keine KommentareUnfallversicherung muss keine Bandscheibenschäden absichern
Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt dürfen private Unfallversicherungen Bandscheibenschäden grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausschließen (Az.: 7 U 102/10). Darauf weist die Fachzeitschrift “Recht und Schaden” hin.
Dem OLG zufolge sind Bandscheibenschäden in der Regel die Folge von Abnutzungserscheinungen und wurden zumeist nicht durch einen Unfall verursacht. Deshalb sind sie nicht der Unfallversicherung, sondern vielmehr der Krankenversicherung zuzuordnen, so die Frankfurter Richter.
Im konkreten Fall hatte ein Versicherter seine private Unfallversicherung auf Zahlung wegen eines Bandscheibenschadens verklagt, nachdem diese sich weigerte, den Bandscheibenschaden als Unfall anzuerkennen. Die Versicherung begründete ihre Leistungsverweigerung damit, dass es sich bei Bandscheibenschäden regelmäßig nicht um Unfallfolgen handelt und deshalb kein Versicherungsschutz besteht. Das OLG, das sich dieser Argumentaion anschloss, erklärte, dass es den Versicherungen erlaubt sei, in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen Folgen für Verletzungen auszuschließen, die nicht hauptsächlich auf einen Unfall zurückzuführen sind.
Keine KommentareWie Minijobber ihre Rente aufstocken können
Über 7 Millionen Menschen üben einen Minijob mit einer Höchstverdienstgrenze von 400 Euro pro Monat aus, bei 5 Millionen Menschen ist der Minijob die einzige berufliche Tätigkeit. Die Stiftung Warentest hat in einer aktuellen Meldung Tipps gegeben, wie sich Minijobber besser sozial absichern und ihre Rentenversicherung aufstocken können.
Stocken Minijobber die vom Arbeitgeber pauschal abgeführten Sozialversicherungsbeiträge mit eigenen Mitteln auf, erwerben sie nicht nur einen höheren Anspruch auf Altersrente, sondern auch einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und auf Kuren. Außerdem können sie die Riester-Förderung als “unmittelbar Begünstigte” mit allen Steuervorteilen nutzen. Dazu wird nur eine formlose schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber sowie ein Änderungsantrag des Arbeitgebers an die Minijob-Zentrale benötigt, erklärt die Stiftung Warentest.
Zur Aufstockung der Rente durch eigene Mittel muss der Minijobber zunächst bei seinem Minijob-Arbeitgeber schriftlich auf seine Versicherungsfreiheit verzichten. Dies kann formlos geschehen. Wer mehrere Minijobs hat, muss, um den maximalen Rentenbeitrag zu erreichen, diese Verzichtserklärung bei allen Minijob-Arbeitgebern einreichen. Daraufhin schickt der Arbeitgeber eine entsprechende Mitteilung an die Minijob-Zentrale.
Zukünftig erhöht sich der Rentenbeitrag von 15% auf 19,9%, wobei der Minijobber die Differenz von 4,9% selbst tragen muss. Bei einem monatlichen Lohn von 400 Euro sind dies 19,60 Euro. Ausnahme: Wer als Minijobber in einem Privathaushalt arbeitet, muss 14,9% Eigenanteil bezahlen, was bei einem Verdienst von 400 Euro der Summe von 59,60 Euro entspricht. In beiden Fällen behält der Arbeitgeber den zusätzlichen Rentenbeitrag direkt von dem Lohn ein. Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit immer erst wieder bei einem neuen Arbeitgeber rückgängig gemacht werden kann.
Keine KommentareWirtschaftsweise plädieren für Rente mit 69
Die fünf Wirtschaftsweisen fordern in dem rund 200 Seiten starken Bericht “Herausforderungen des demographischen Wandels” von der Politik, die zukünftige Lebensarbeitszeit an der zunehmend höheren Lebenserwartung der Menschen auszurichten. Konkret halten sie ein gesetzliches Rentenalter von 68 Jahren im Jahr 2045 für erforderlich. Von dem höheren Renteneinstiegsalter wären alle Bürger betroffen, die nach 1977 geboren wurden. Ab dem Jahr 2060 sollte das Renteneinstiegsalter den Wirtschaftsweisen zufolge sogar auf 69 Jahre angehoben werden und zwar auch für Beamte.
Der Bericht wurde am Mittwoch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) übergeben, die bereits ankündigte, dass die Bundesregierung im Herbst ihre Vorschläge zum Umgang mit der steigenden Lebenserwartung und den sinkenden Geburtenraten präsentieren will.
Ab dem kommenden Jahr wird schrittweise bis zum Jahr 2029 die Rente mit 67 eingeführt und der die Regierung beratende Sachverständigenrat warnte bereits davor, diese Pläne noch einmal zu verändern. Die Forscher kritisieren, dass die Hälfte der Bundesländer für ihre Beamten bislang noch nicht die Rente mit 67 eingeführt haben und forderten diese auf, dies umgehend nachzuholen.
Vielmehr forderte der Rat die Politik auf, für eine effektivere Gestaltung des Gesundheitssystems und einen besseren Umgang “mit den Kosten des medizinisch-technischen Fortschritts” zu sorgen. Würde dies nicht gelingen und würde das Renteneintrittsalter nicht erhöht werden, würden die Staatsschulden dramatisch anstiegen, so die Prognose des Sachverständigenrats.
Keine KommentareNur 8% haben private Pflegezusatzversicherung
Laut der neuen repräsentativen Umfrage “Pflegespiegel 2010″ des Marktforschungs- und Beratungsinstituts YouGovPsychonomics fristen die privaten Pflegezusatzversicherung eher ein Schattendasein. So halten nur 10% der Befragten eine solche Versicherung für notwendig und nur 8% besitzen bereits eine private Pflegezusatzversicherung.
Verantwortlich für das fehlende Risiko- und Kostenbewusstsein ist offenbar ein Unbehagen gegenüber der möglichen eigenen Pflegebedürftigkeit und auch mangelnde Kenntnisse über zusätzliche Versicherungsoptionen für den Pflegefall spielen eine Rolle. Die daraus resultierende Verweigerungshaltung vieler Bundesbürger ist “kurzsichtig” und “folgenschwer”, warnt der Vorstand und Leiter der Finanzdienstleistungs-Marktforschung der YouGovPsychonomics AG, Dr. Oliver Gaedecke.
Für die potenziellen Kunden gibt es angesichts der mangelnden Absicherung durch die gesetzliche Pflegeversicherung verschiedene attraktive Zusatzoptionen durch eine Pflegezusatzversicherung. Dazu gehört. z.B. die Übernahme von Umbaukosten im Eigenheim oder die Beitragsfreistellung im Pflegefall. Für diese Leistungen würden die potenziellen Kunden auch höhere Beiträge in Kauf nehmen. Die beliebtesten Anbieter privater Pflegezusatzversicherungen sind laut Umfrage die Allianz (26%), gefolgt von der HUK-Coburg (22%) und der AXA (14%).
Aktuell sind laut Gaedecke rund 2,4 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Experten schätzen, dass sich diese Zahl bis zum Jahr 2050 fast verdoppelt und rechnen dann mit etwa 4,7 Millionen pflegebedürftigen Menschen. An der Umfrage nahmen 1097 Bundesbürger im Alter von 20 bis 69 Jahren teil.
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