Versicherungen News



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Beiträge aus April, 2011

Kunden sind von Werbung für Finanzprodukte genervt

Laut einer aktuellen Umfrage haben 61% der Deutschen im letzten Jahr Werbung für Finanzprodukte erhalten, ohne dass die anbietenden Banken und Versicherungen vorab das Einverständnis eingeholt hatten. Und eine solche Informationspolitik der Anbieter kommt nicht gut an: Fast drei von vier Befragten sind über die unerwünschten Briefe, E-Mails und Anrufe verärgert.

35% der Befragten möchten grundsätzlich von überhaupt keinem Finazdienstleister Werbung in irgendeiner Form erhalten. Selbst wenn es sich bei der Werbung um Post von der eigenen Hausbank handelt: Nur 37% der Befragten würden ihrer Bank oder Versicherung die Erlaubnis erteilen, aus Werbegründen Kontakt aufzunehmen, nur weil sie bereits Kunde sind. Könnte man vorab den Kontaktkanal (E-Mail, Telefon, etc.) vorab selbst bestimmen oder bestimmte Kontaktgründe (z.B. Ablauf einer Kündigungsfrist) vorher auswählen, so wäre immerhin jeder fünfte bereit, Werbung anzunehmen.

An der repräsentativen Online-Umfrage, die am 2. und 3. März im Auftrag der Beratungsgesellschaft KWF Business Consultants durchgeführt wurde, nahmen 1000 Personen aus Deutschland teil.


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Studie: Grundabsicherung häufig lückenhaft

Die aktuelle Studie “Versicherungswesen in Deutschland” des Verbraucherportals 1blick hat ergeben, dass über die Hälfte der Deutschen eklatante Lücken in ihrer Grundabsicherung haben. Über 85% der Experten, die befragt wurden, ziehen das Fazit, dass bei mehr als jedem Zweiten eine Versicherungslücke besteht, die im schlimmsten Fall die wirtschaftliche Existenz des Versicherten bedrohen kann. Auffällig ist, dass viele Bürger oft überflüssige Luxusversicherungen haben, gleichzeitig aber ihre Grundsicherung eklatante Lücken hat. Für 1blick-Versicherungsexperte Dr. Jochen Weber, ist dies “definitiv ein Thema für den Verbraucherschutz”.

Die Hauptursache für den lückenhaften Versicherungsschutz ist nicht selten die Unwissenheit der Verbraucher, heißt es. Über 60% der Bürger wissen der Studie zufolge nicht, welche Versicherungen unverzichtbar und welche überflüssig sind. Fast jeder dritte befragte Experte glaubt, dass hierfür die schlechte Informationspolitik der Versicherungsunternehmen verantwortlich ist, nur jeder zehnte glaubt, dass die Bürger einfach desinteressiert sind.

Laut Weber sind rund 90% an einer umfassenden Absicherung aller möglichen Risiken interessiert, aber nach Einschätzung der Experten haben nur 70% tatsächlich die Kompetenz, den eigenen Versicherungsbedarf richtig einzuschätzen. Der Aufklärungs- und Informationsbedarf ist also groß und sollte – wenn möglich – von neutrale Stelle gedeckt werden, fordert Weber.

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Umfrage: Cortal Consors und ING-Diba bieten beste Beratung zur Altersvorsorge

Laut einer aktuellen Umfrage unter knapp 2300 Kunden, die das Meinungsforschungsinstitut Service Value im Auftrag des “Handelsblatts” durchgeführt hat, bieten die beiden Online-Banken Cortal Consors und ING-Diba ihren Kunden die beste Beratung zum Thema Altersvorsorge. Beide Banken konnten über 70% der Kunden begeistern und erhielten dafür die Bestnote von fünf Sternen.

Auf dem dritten Platz folgte mit vier Sternen die Sparda-Bank, die 65% der Kunden überzeugen konnte. Mehr als 50% der Kunden sind von den Volks- und Raiffeisenbanken, der Direktbank comdirect und der Santanderbank begeistert, was diesen Banken jeweils drei Sterne einbrachte. Auffällig war, dass die bekanntesten deutschen Banken wie die Deutsche Bank, die Commerzbank oder die Targobank deutlich schlechter abgeschnitten haben.

Für die Umfrage sollten die Kunden online einen umfangreichen Fragebogen ausfüllen. An der Umfrage konnte nur teilnehmen, wer sich bei seiner Bank in den letzten drei Jahren tatsächlich zum Thema Altersvorsorge hat beraten lassen. Insgesamt wurden so 13 Banken getestet. Dabei ergab sich das Ergebnis aus fünf Hauptkriterien: Bedarfsanalyse, Dokumentation, Berechnungsmodell, Lösungsvorschläge und Kostentransparenz. Während Bedarfsanalyse und Dokumentation zu jeweils 30% in die Bewertung einflossen, trug das Berechnungsmodell 20% und die Lösungsvorschläge und die Kostentransparenz jeweils 10% zur Bewertung bei.

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Urteil: Nachzahlung für 1-Euro-Jobber

Laut einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts vom 13. April 2011 können 1-Euro-Jobber von ihrer Hartz IV-Behörde eine Nachzahlung verlangen, wenn es sich bei dem Job nicht – wie vorgeschrieben – um zusätzliche Arbeit handelt und die Betroffenen gegen die Zuweisung des Jobs Widerspruch eingelegt und geklagt haben (Az.: B 14 AS 98/10). Darauf weist die Stiftung Warentest hin.

1-Euro-Jobs dürfen nur für Arbeiten angeboten werden, die ansonsten gar nicht oder zumindest nicht auf diese Weise oder zu diesem Zeitpunkt gemacht werden würde. Dem Bundesrechnungshof zufolge trifft dies auf etwa die Hälfte aller 1-Euro-Jobs nicht zu, so dass sie eigentlich unzulässig sind.

Wer also von seinem Jobcenter oder seiner Arbeitagentur zu einem solchen rechtswidrigen 1-Euro-Job herangezogen wurde und gegen den Zuweisungsbescheid Widerspruch eingelegt und ggf. auch geklagt hat, so dass der Bescheid nicht rechtsbeständig geworden ist, hat Anspruch auf eine Nachzahlung. Diese muss bei der zuweisenden Behörde schriftlich beantragt werden. Wenn die Behörde die Nachzahlung ohne überzeugende Begründung verweigert, sollte Widerspruch eingelegt werden – dies muss ihnnerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheids geschehen. Bei Ablehnung des Widerspruchs kann beim zuständigen Sozialgericht Klage erhoben werden.

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Zwei Drittel der Deutschen haben Vertrauen in Riester-Rente verloren

Eine repräsentative Online-Umfrage der Kommunikationsberatung Faktenkontor und des Marktforschungsunternehmens Toluna unter 1000 Bundesbürgern hat ergeben, dass zwei Drittel der Deutschen ihr Vertrauen in die staatlich geförderte Altersvorsorge der Riester-Rente verloren haben. Der plötzliche Vertrauensverlust ist vor allem auf die Rückforderungen des Finanzministeriums für schon geleistete Zulagen zurückzuführen, von denen etwa 1,5 Million Riester-Sparer betroffen sind. Betroffen sind Förderungen vor 2008, die wegen unterlassener Änderungsmeldungen oder anderer Gründe gar nicht berechtigt waren.

60% der Deutschen ziehen deshalb nach eigenen Angaben andere Modelle der privaten Altersvorsorge vor: Jeder Dritte hält Wohneigentum für die attraktivste Form der privaten Altersvosorge und 22% wollen sich auf betriebliche Altersvorsorgemaßnahmen verlassen. Die Riester-Rente hat in dieser Umfrage mit nur noch 8% einen deutlich geringeren Zuspruch als in der Vergangenheit.

In der Umfrage gaben 37% an, dass sie private Altersvorsorge machen müssen, weil sie Lücken bei der eigenen Altersrücklage schließen müssen. Etwa jeder Vierte will aus diesem Grund Kontakt zu einem Finanzberater aufnehmen und sich beraten lassen. 9% wollen die Initiative nicht selbst ergreifen, sondern erst dann tätig werden, wenn sie selbst von einem Finanzdienstleister angesprochen werden. 47% sehen hingegen keinen Grund, in absehbarer Zeit in Sachen Altersvorsorge – wie auch immer – aktiv zu werden.

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Pflegekosten steuerlich absetzen

Pflegebedürftige und ihre Angehörige können die Kosten für Pflegekräfte und Haushaltshilfen steuerlich geltend machen. 20% der Kosten, jedoch maximal 4000 Euro werden vom Finanzamt von der Steuer abgezogen. Ist die Haushaltshilfe im Rahmen eines Minijobs tätig, wird die Steuerschuld ihres Arbeitgebers allerdings nur um 510 Euro pro jahr gemindert. Barzahlungen werden nicht anerkannt, der Lohn für Dienstleistungen im Haushalt muss immer überwiesen werden, damit er steuerlich geltend gemacht werden kann.

Bei sehr hohen Pflegekosten lohnt es sich, diese als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen. Hierzu zählen Pflege- und Heimkosten sowie Krankheitskosten wie z.B. für Medikamente. Sämtliche Kosten müssen mit Einzelbelegen nachgewiesen werden. Am besten ist, alle Kosten für ein Kalenderjahr zu bündeln, um den Eigenanteil zu überschreiten. Das Finanzamt zieht nämlich zunächst einen Eigenanteil ab, den der Steuerzahler selbst bezahlen muss. Dieser liegt je nach Familienstand, Anzahl der Kinder und Gesamteinkommen zwischen 1% und 7% der Einkünfte.

Pflegende Angehörige erhalten einen Pflegepauschbetrag in Höhe von 924 Euro zugesprochen, wenn sie ihre Ausgaben nicht einzeln nachweisen. Sind die tatsächlichen Kosten höher als dieser Betrag, sollten unbedingt die Einzelnachweise gesammelt werden. Sie müssen zwar nicht mehr der Steuererklärung beigelegt werden, aber können jederzeit vom Finanzamt angefordert werden.

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Schadenersatz wegen verschwiegener Kick-Back-Zahlungen

Die Stiftung Warentest weist auf ein bahnbrechendes Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart hin, mit dem einer Anlegerin einen Schadenersatz wegen Kick-Back-Zahlungen zugesprochen wurde (Az.: 9 U 129/10).

Im konkreten Fall ging es um eine Anlegerin, die auf den Rat der Kreissparkasse Tübingen hin, im Frühjahr des Jahres 2000 Anteile an einem Deka-Fonds für umgerechnet gut 23.000 Euro gekauft hatte. Was die Anlegerin nicht wusste: Der Fondsanbieter zahlte einen erheblichen Teil des berechneten Ausgabeaufschlags und der Verwaltungsgebühr an die Sparkasse zurück. Über solche sogenannten Kick-back-Zahlungen muss der Anleger jedoch informiert werden, was hier nicht der Fall war.

Das OLG Stuttgart sprach von einer eindeutigen Rechtslage. Die Sparkasse wusste, dass sie keine Kick-back-Zahlungen entgegen nehmen durfte, ohne die Anleger darauf hinzuweisen. Da die Kundin jedoch vorsätzlich nicht informiert wurde, hat sie einen Anspruch auf Schadenersatz, der auch nach 11 Jahren nicht verjährt ist.

Die Stiftung Warentest rät in diesem Zusammenhang allen Anlegern, die nach einer Beratung bei einer Bank oder Sparkasse Fonds gekauft und Verluste erlitten haben, zu einer rechtlichen Beratung durch einen Fachanwalt. Dafür sollten sich die Betroffenen allerdings nicht zu viel Zeit nehmen, da Ende 2011 viele Schadenersatzansprüche verjähren.

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Verbraucherzentrale startet Initiative Finanzmarktwächter

Die Verbraucherzentralen der Länder wollen verstärkt auf die massiven Missstände in der Finanzbranche aufmerksam machen und haben dazu die Initiative “Finanzmarktwächter” gegründet. Mit dieser Initiative soll verhindert werden, dass Verbrauchern auf unfaire Art unpassende Produkte vermittelt werden.

Bei der Vorstellung der Initiative in Berlin, erklärte der Vorstand des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv), Gerd Billen, dass die Finanzkrise gezeigt habe, dass Hunderttausende Verbraucher falsch beraten wurden. Im Finanzbereich gebe es so wenig Verbraucherschutz wie sonst nirdgendwo, deshalb sei eine systematische Beobachtung der Märkte erforderlich, damit bestehende Missstände beseitigt werden können.

Für das Jahr 2011 sind vier Aktionen im Rahmen der Initiative geplant: Es soll überprüft werden ob Finanzinstitute und Vermittler beim Verkauf von Finanzprodukten ihre Provisionen offenlegen und ob die Beratungsprotokolle die tatsächlichen Inhalte des Beratungsgesprächs richtig wiedergeben. Außerdem wollen die Finanzmarktwächter die Höhe der Dispozinsen überprüfen und herausfinden, warum viele Verbraucher vorzeitig ihre Altersvorsorgeverträge auflösen.

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Beliebtester Versicherer 2011: Barmenia

Vom 19. Februar bis 27. März führte das Deutsche Institut für Service-Qualität zusammen mit dem Nachrichtensender n-tv eine Online-Befragung zum Thema “Beliebtester Versicherer 2011″ durch. Die Teilnehmer der Befragung sollten die Leistungen und Produkte der Versicherer beurteilen und Serviceaspekte bewerten sowie von Erfahrungen mit der Schadensregulierung berichten. Insgesamt bewerteten 2178 Kunden mehr als 50 Anbieter.

Insgesamt sind die Kunden mit ihren Versicherungen zufrieden, vor allem hinsichtlich der Qualität der Produkte und der Freundlichkeit der Versicherungsvermittler gab es wenig auszusetzen. Am zufriedensten zeigten sich die Kunden der Barmenia, sie waren nicht nur mit den Produkten zufrieden sondern bewerteten auch die Beratungsqualität vor Ort und am Telefon hoch. Auf Platz 2 landete vor allem aufgrund seiner guten Erreichbarkeit und freundlichen Vermittlern der Münchener Verein. Die Debeka, die vor allem mit der Qualität der angebotenen Produkte punktete, erzielte Rang 3.

Auch die Bearbeitung von Schadensfällen wurde weitgehend gut beurteilt, allerdings waren 10% der Befragten mit der Schadensregulierung ihrer Versicherung nicht zufrieden. Bei der Kundenzufriedenheit im Schadensfall landete die Ergo Direkt ganz weit vorne, die ihre Versicherten mit Bearbeitungsgeschwindigkeit und -qualität überzeugte. Auf Platz 2 und 3 landeten die Barmenia und der Münchener Verein.

Verbesserungspotenzial sehen die Kunden dennoch: bei der telefonischen Erreichbarkeit, der Beratungsqualität, der Höhe der Versicherungsprämien, der Höhe der Zusatzkosten (z.B. Abschlussgebühren, Provisionen) sowie bei der Transparenz der Prämien- und Kostenberechnung.

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Flexibles Vorsorgekonto der Cosmos im Schnelltest

Die Stiftung Warentest hat das sogenannte “Flexible Vorsorgekonto” der Cosmos Direkt einem Schnelltest unterzogen und auf Vor- und Nachteile hin überprüft. Bei dem Angebot handelt es sich um eine aufgeschobene Rentenversicherung gegen Einmalbetrag. Der Anleger erhält hier feste Zinsen, durch Überschüsse (nach sechs Jahren) steigen können. Am Ende der Laufzeit erhält der Anleger entweder eine Rente oder eine Einmalauszahlung.

Der Vorteil des “Flexiblen Vorsorgekontos” besteht darin, dass sämtliche Kosten durch einen Zinsabschlag von 0,75% (im ersten Vertragsjahr) bzw. 0,5% (in den folgenden Vertragsjahren) abgedeckt sind. Es besteht die Möglichkeit, umfassende Zuzahlungen zu leisten, die auf 1000 Euro täglich limitiert sind. Zu jedem Monatsersten können die Kunden über ihr komplettes oder Teile ihres Guthabens verfügen.

Der Nachteil: Der Zins im ersten Jahr ist mit aktuell 1,5% vergleichsweise gering, im fünften Jahr mit 3,5% allerdings ordentlich. Ab dem sechsten Jahr kann zwar eine Überschussbeteiligung dazukommen, aber der Zinsabschlag selbst reduziert sich auf effektiv 1,75%. Zwar gibt es einen fest zugesagten Rentenfaktor, der für Zuzahlungen jedoch stark reduziert wird und außerdem werden die Zinsen für Zuzahlungen immer von vorne berechnet. Ein weiterer Nachteil: Die Beitragssumme darf höchstens 300.000 Euro betragen.

Die Stiftung Warentest hält das “Flexible Vorsorgekonto” alles in allem jedoch für eine “interessante Variante einer klassischen Rentenversicherung”.

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Wechsel der Lebensversicherung lohnt sich nur am Anfang

Aufgrund der zunehmenden Unsicherheit der Verbraucher, die nicht wissen, ob es sich lohnt, trotz Senkung des Garantiezinses weiter Beiträge in ihre Lebensversicherung einzuzahlen, hat die Stiftung Warentest durchgerechnet, wann sich ein Wechsel des Anbieters lohnt. In Ihrer Zeitschrift “Finanztest” werden Modellrechnungen präsentiert, die deutlich machen, dass sich ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter eigentlich nur in den ersten Vertragsjahren lohnt.

Nach einer Laufzeit von zwei Jahren kann sich der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter durchaus lohnen und zwar für Männer und Frauen. Wichtig hierbei ist, die garantierten Leistungen des bestehenden Vertrages sorgfältig mit denen des neuen Angebots zu vergleichen. Die Stiftung Warentest warnt eindringlich davor, sich von einem Versicherungsvertreter zu einem neuen Vertrag drängen zu lassen.

Läuft ein Vertrag dagegen schon fünf Jahre oder länger, hat der Kunde die Abschlusskosten bereits abgezahlt und außerdem gelten für ältere Verträge häufig immer noch höhere Garantiezinsen als für Neuverträge. Deshalb lohnt ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter dann nicht mehr. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Optimierungen an dem bestehenden Vertrag vornehmen zu lassen, was sich durchaus lohnen kann. Dazu gehört z.B. eine “Dynamik” im Vertrag zu beenden oder teure Zusatzvereinbarungen zu streichen.

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Ergo Unfallversicherung & Unfallschutz

Die Ergo Versicherung bietet ihren Kunden mit der eigenen Unfallversicherung eine leistungsstarke Absicherung, die einen umfangreichen Unfallschutz realisiert. Neben zahlreichen Serviceleistungen umfasst die Versicherung eine hohe finanzielle Absicherung und realisiert damit einen intelligenten Rundumschutz.

Mit unterschiedlichen Tarifen reagiert Ergo bei der eigenen Unfallversicherung auf die verschiedenen Bedürfnisse von Seiten der Kunden. So stehen bei dem Versicherer maßgeschneiderte Lösungen für Kinder und Singles zur Verfügung. Auch Berufstätige, Paare, Familien und Selbständige können bei Ergo auf einen Versicherungsschutz hoffen, der auf ihre Bedürfnisse optimal abgestimmt ist.

Durch individuelle Maßnahmen gewährleistet die Ergo ihren Kunden eine schnelle Wiederherstellung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit. Da sich mit einem Unfall häufig das Leben ändert, setzt der Versicherer auf intelligente Service-Pakete, die dem Betroffenen bei der Bewältigung des Alltags unterstützen sollen.

Spätestens nach 24 Stunden erhalten die Versicherten von Ergo die benötigte Hilfe. Ab jedem messbaren Invaliditätsgrad garantiert der Unfallschutz des Versicherers umfangreiche finanzielle Unterstützungen. Einen besonderen Schutz bietet Ergo seinen Kunden mit Blick auf Infektionen, die durch einen Zeckenbiss entstanden sind. Auch hier leistet die Unfallversicherung wertvolle Hilfe. Gleiches gilt für Unfälle, die infolge eines Schlaganfalls oder Herzinfarktes entstanden sind. Ab dem dritten Versicherungsjahr profitieren die Versicherungsnehmer zudem von einer Gewinnbeteiligung.

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Stiftung Warentest gibt Tipps zum Anlegen mit Anleihen

Die Stiftung Warentest gibt Verbrauchern, die sich für die Anlage mit Anleihen interessieren einie wertvolle Tipps. Rentenindexfonds (ETF) eignen sich sehr gut als “pflegeleichte Variante” für den sicheren Depot-Anteil. Ihr Vorteil: Man muss sich nach der Auswahl nur noch wenig um die Anlage kümmern. Als Grundlage und sichere Basis empfiehlt die Stiftung Warentest den Fonds iShares eb.rexx Government Germany oder den ETFlab Deutsche Börse Eurogov Germany. Beide investieren nur in deutsche Staatsanleihen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit in Fonds mit Anleihen aus anderen Euro-Ländern zu investieren.

Wer eine höhere Rendite wünscht, kann zusätzlich Fonds mit Unternehmensanleihen kaufen wie z.B. den ­iShares ­Markit iBoxx Euro Corporate Bond. Allerdings sollte man sich immer bewusst darüber sein, dass eine höhere Rendite immer auch ein höheres Risiko bedeutet. Da Zinspapiere sensibel auf die Inflation reagieren, bietet es sich an, sich vor der Inflation mit einem Rentenfonds auf inflationsindexierte Anleihen weitgehend zu schützen.

Während sich Tagesgeld als kurzfristige Geldanlage anbietet, sind Rentenfonds eindeutig für die langfristige Geldanlage geeignet. Von Geldmarktfonds rät die Stiftung Warentest ab. Wichtig ist, dass das Depot immer breit gestreut ist, dazu gehören auch Aktienfonds. Hier empfiehlt die Stiftung Warentest eine Mischung aus Aktienfonds Welt und Aktienfonds Emerging Markets.

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Steuerfreiheit von Lebensversicherungen kann gerettet werden

Rein statistisch wird fast jede zweite Lebensversicherung vorzeitig aufgelöst. Bei Verträgen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, gilt, dass eine Einmalauszahlung nach einer Laufzeit von 12 Jahren komplett steuerfrei ist. Anita Käding vom Bund der Steuerzahler erklärt, dass diese Steuerfreiheit gerettet werden kann.

Wenn nämlich während der Laufzeit einer Kapitallebensversicherung der Versicherungsnehmer wechselt, wird dies nicht als neuer Vertragsabschluss gewertet, urteilte der Bundesfinanzhof kürzlich (Az.: VIII B 48/08). Da es sich hierbei dann weiterhin um einen Altvertrag handelt, bleibt auch der Bestandsschutz erhalten.

Wer also überlegt, seine Lebensversicherung vorzeitig zu kündigen, sollte auch die Möglichkeit einer Übertragung in Betracht ziehen. Das bietet sich vor allem innerhalb der Familie an. Mit der Übertragung bleibt der Vertrag bestehen und der neue Versicherungsnehmer zahlt dann die Beiträge. Käding weist jedoch darauf hin, dass die Freibeträge für die Schenkungssteuer oder – bei Zahlung einer Ablösesumme – zu beachten ist, dass der Ertrag aus der Police einkommensteuerlich erfasst werden muss.

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Urteil: Unfallflucht kostet Haftpflichtschutz

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) macht auf ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 1. Oktober 2010 aufmerksam, nach dem die Haftpflichtversicherung für den Schaden nicht aufkommen muss, wenn der Autofahrer Unfallflucht begeht (Az.: 13 S 75/10).

Im konkreten Fall rammte ein Autofahrer beim Einparken ein anderes Fahrzeug und entfernte sich anschließend vom Unfallort. Seine Haftpflichtversicherung übernahm zunächst die Reparaturkosten des Geschädigten, verlangte aber anschließend die Kosten von dem Verursacher zurück.

Das Landgericht Saarbrücken beurteilte dies als rechtmäßig, da der Fahrer vorsätzlich seine Warte- und Aufklärungspflicht verletzt habe und somit gegen seinen Versicherungsvertrag verstoßen habe. Damit hat er auch keinen Anspruch mehr auf den Versicherungsschutz. Das Gericht erklärte, dass das Gebot, nach einem Verkehrsunfall an Ort und Stelle zu warten, bis die Polizei den Unfall aufgenommen hat, eine elementare Pflicht sei, die auch jedem Autofahrer bekannt sei.

Das Argument des Beklagten, dass er seinen Arbeitgeber nach seiner Rückkehr an seinen Arbeitsplatz über die Geschehnisse informiert habe, reiche zur Erfüllung der versicherungsvertraglichen Pflichten nicht aus. Da der Wahrheitsgehalt von nachträglichen Aussagen oft nicht überprüft werden kann, besteht die Gefahr, den Sachbestand nicht mehr richtig aufklären zu können. Der Versicherte ist jedoch dazu verpflichtet, alles zu tun, was der Aufklärung des Tatbestandes und der Minderung des Schadens diene, so das Gericht.

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