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Beiträge aus März, 2011

Private Krankenversicherung Test & Vergleich 2011 von Finanztest

Seit Januar 2011 gestaltet sich der Wechsel in die private Krankenversicherung einfacher. Nach den Änderungen, die durch den Gesetzgeber beschlossen wurden, dürfen mehr Menschen in die PKV wechseln als bislang. Nun hat Finanztest die PKV-Tarife genauer unter die Lupe genommen und zeigt, worauf Verbraucher bei der Krankenversicherung achten sollten.

Grundlegend gilt es zu berücksichtigen, dass die Tarife der privaten Krankenversicherungen oft teurer sind als es zu Beginn den Anschein macht. Die Beiträge steigen vor allem langfristig stark an. Die Entscheidung für den Wechsel in die PKV sollte nach Angaben von Finanztest gut überlegt sein, denn der Weg zurück in die gesetzlichen Krankenkassen gestaltet sich schwierig.

Der Vorteil der privaten Krankenversicherungen sind die garantierten Leistungen. Demnach hat der Versicherte ein Leben lang Anspruch auf die Leistungen, die vertraglich vereinbart wurden. Dagegen bietet die gesetzliche Krankenversicherung eine Familienversicherung. Durch diese können Ehepartner und Kinder kostenlos mitversichert werden.

Nach den Ergebnissen von Finanztest lohnt sich der Wechsel in die PKV vor allem für Beamte in den meisten Fällen. Selbständige und Arbeitnehmer sollten hingegen genau überlegen, ob sie die private Krankenversicherung vorziehen. Aufgrund des finanziellen Risikos mit Blick auf die unterschiedliche Einkommenshöhe ist für sie die gesetzliche Versicherung meist die bessere Wahl.


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EuGH fordert Unisex-Tarife

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein Urteil gefällt, das die Versicherungsbranche wohl revolutionieren wird: Unterschiedliche Tarife für Männer und Frauen seien unzulässig, da die Bewertung des Geschlechts als Risikofaktor eine Diskriminierung darstelle, so die Richter in Luxemburg. Die Versicherungsunternehmen sind nun dazu angehalten, spätestens ab dem 21. Dezember 2012 geschlechtsneutrale Tarife anzubieten.

Während Verbraucherschützer das Urteil begrüßten, kündigten Versicherungsunternehmen bereits an, dass die Umsetzung dieses Urteils höhere Tarife für alle Versicherten zur Folge haben wird. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kritisierte das Urteil scharf, nun müssten die Beiträge neu kalkuliert werden und das wird zuungunsten der Verbraucher geschehen. Weniger pessimistisch sieht der Bundesverband der Verbraucherzentralen das Urteil. Durch die Gleichbehandlung der Geschlechter würden andere Faktoren wie Einkommen, Beruf oder Verhalten der Versicherer stärker gewichtet werden und schließlich sei die Umstellung auf einheitliche Tarife bei der Riester-Rente ebenfalls problemlos verlaufen, erklärte Versicherungsexperte Lars Gatschke.

Bislang gab es in vielen Versicherungsbereichen Beitragsunterschiede zwischen den Geschlechtern. So zahlen Männer in der Regel höhere Beiträge bei Kfz-Versicherungen und Risikolebensversicherungen, während Frauen in Rentenversicherungen und privaten Krankenversicherungen deutlich mehr zahlen als Männer. Diese Praxis sei mit dem Gleichheitsgrundsatz jedoch unvereinbar, urteilte das EuGH.

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Jeder zweite verzichtet auf Beratung

Einer aktuellen Umfrage unter 1000 Teilnehmern zufolge wurde im letzten Jahr fast jede zweite Versicherung ohne vorherige Beratung abgeschlossen. Die Umfrage von Infratest Dimap, die im Auftrag des Bundesverbands der Verbraucherzentralen durchgeführt wurde, ergab, dass nur 52% derjenigen, die im letzten Jahr eine Versicherung abgeschlossen haben, vorher eine Beratung in Anspruch genommen haben.

Von den 1000 Befragten haben 18% eine Versicherung für sich oder Familienmitglieder abgeschlossen. 64% der Versicherungsverträge wurden bei Versicherungsvertretern abgeschlossen, 14% bei Banken und Sparkassen, 13% bei Direktversicherungen und 8% bei anderen Anbietern wie z.B. dem ADAC.

36% aller Abschlüsse wurden getätigt, nachdem die Versicherten von sich aus auf ein Beratungsgespräch verzichteten. Von den 52%, die sich vorher haben beraten lassen, erhielten nur 68% unmittelbar nach dem Beratungsgespräch ein Beratungsprotokoll ausgehändigt. Bei 17% der Ratsuchenden wurde das Protokoll erst zusammen mit den Versicherungsunterlagen ausgehändigt. 11% der Personen, die sich beraten ließen, erhielten überhaupt kein Protokoll und 1% von ihnen folgte dem Rat des Vermittlers, auf ein Protokoll zu verzichten.

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