Versicherungen News



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Beiträge aus März, 2011

Geldanleger können zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurückfordern

Die Aktion “Finanzwissen für alle” der Fondsgesellschaften rät allen Geldanlegern, sich die Steuerbescheinigung ihrer Bank genau anzusehen und die ausgewiesene Abgeltungsteuer zu prüfen. Wer zu viel Abgeltungsteuer gezahlt hat, kann diese nämlich zurückfordern.

Wer im Jahr 2010 Kapitaleinkünfte von weniger als 801 Euro (bei Ehepaaren 1602 Euro) hatte, muss auf seine Zinsen und Dividenden überhaupt keine Steuern zahlen, weil die Einnahmen bis zu dieser Grenze (“Sparerpauschbetrag”) steuerfrei sind. Um zu verhindern, dass die Bank automatisch die Abgeltungsteuer abführt, muss jedoch ein Freistellungsauftrag gestellt werden. Wer das nicht tut, führt Steuern automatisch ab, unabhängig von der Summe seiner Gesamteinnahmen.

Um die zu viel gezahlten Steuern zurückzubekommen, muss in Zeile 5 der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung ein Kreiz gemacht werden und die jeweiligen Geldbeträge müssen angegeben werden. Wer ein geringes Einkommen hat und deshalb einem Steuersatz von weniger als 25% unterliegt, kann ebenfalls zu viel gezahlte Beträge zurückholen. In diesem Fall muss in Zeile 4 der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung ein Kreuz gemacht werden. Außerdem müssen sämtliche Kapitalerträge und die ggf. schon bezahlte Abgeltungssteuer aufgeführt werden.


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Steigen die Beiträge für die Pflegeversicherung?

Nach Einschätzung von Unions-Fraktionsvize Johannes Singhammer (CSU) wird der Beitrag zur Pflegeversicherung durch die Pflegereform vermutlich um 0,3 bis 0,5% steigen. Wie Singhammer erklärte, soll der Beitrag weiterhin gleichermaßen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert werden. Aktuell liegt der Beitragssatz für die Pflegeversicherung bei 1,95% bzw. bei 2,2% für Kinderlose.

Wann die Beitragserhöhung in Kraft treten wird, ist noch offen. Singhammer zufolge reichen die Rücklagen in der Pflegeversicherung noch 2-3 Jahre, deshalb sei keine Eile geboten. Aber man müsse dennoch schon jetzt vorsorgen, betonte er. In der Union sei man sich darüber einig, dass bessere Versicherungsleistungen und eine bessere Entlohnung der Pflegekräfte nicht kostenlos zu erreichen sei.

Den Berichten über die höheren Beitragssätze der Pflegeversicherung widersprachen dagagen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Geusndheitsminister Philipp Rösler (FDP). So erklärte Vize-Regierungssprecher Christoph Steegmans, der darüber mit beiden gesprochen habe, dass aktuell keine Entscheidungen zu Finanzfragen anstehen und es diesbezüglich auch keinerlei Planungen gebe. Laut Steegmans wolle die Regierung zunächst überprüfen, welche Pflegeleistungen künftig notwendig werden, aber im Moment würden Finanzierungsfragen nicht gestellt werden.

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HUK Coburg macht Versicherungsbedingungen verbraucherfreundlicher

Um die Interessen der Verbraucher stärker zu berücksichtigen, haben die HUK-Coburg und der Bund der Versicherten gemeinsam die Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung grundlegend überarbeitet. Eine solche Zusammenarbeit zwischen einem Versicherungsunternehmen und einer Verbraucherschutzorganisation gab es bislang noch nicht. Bei dem Projekt wurden die beiden Parteien von dem früheren Ombudsmann und BGH-Richter Prof. Wolfgang Römer beraten.

Ziel des Projekt war die Erstellung von Versicherungsbedingungen, die dem Verbraucher nicht nur verständlich sind, sondern auch Rechtssicherheit bieten. Im Zweifelsfall wurde die juristische Genauigkeit einer sprachlich ansprechenden Formulierung vorgezogen. Die neuen Bedingungen zeichnen sich jetzt durch drei Merkmale aus: vereinfachte Struktur, moderne und verständliche Sprache und Erweiterung des Leistungsumfangs. Sie sollen ab dem 1. April 2011 gelten.

Im Rahmen der Vereinfachung der Struktur wurde die bisherige Dreiteilung der Versicherungsbedingungen in “Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen”, “Klauseln für die Hausratversicherung” und “Besondere Bedingungen für die Hausratversicherung” aufgehoben, so dass thematisch verwandte Regelungen jetzt auch nur noch an einer einzigen Stelle zu finden sind. Bei der Umformulierung der benutzten Sprache wurde darauf geachtet, dass kein Satz mehr als 20 Wörter enthält und es möglichst wenig verschachtelte Sätze und “Wortungetüme” gibt. Im Rahmen der Erweiterung des Leistungsumfangs wurden die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen erhöht. Die Außenversicherung wurde auf 12 Monate (bislang: 6 Monate) verlängert. Außerdem wurde eine Vorsorgeversicherung für Kinder zum Start ins Berufsleben für 6 Monate eingeführt. Alles in allem wurden die Leistungen in 26 Punkten verbessert und 27 zusätzliche Leistungen aufgenommen.

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Niedersachsen: 11.810 Studenten-Darlehen bewilligt

Wie das niedersächsische Wissenschaftsministerium auf Anfrage der dpa mitteilte, wurden seit der Einführung der Studienbeiträge im Jahr 2006 insgesamt 11.810 Studenten-Darlehen bewilligt. Diesen Kredit bei der landeseigenen Nbank können die Studierenden unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern beantragen. Wissenschaftsministerin Johanna Wanka (CDU) geht davon aus, dass die Zahl der beantragten Studenten-Darlehen weiter steigen wird. Studenten, die mindestens zwei Geschwister haben, erhalten das Darlehen seit dem letzten Wintersemester (2010/2011) sogar zinsfrei.

Das Darlehen wird in Höhe der Studiengebühren von 500 Euro pro Semester für die Regelstudienzeit und vier weitere Semester bewilligt. Das Geld muss zwei Jahre nach Studienabschluss zurückgezahlt werden, vorausgesetzt es liegt ein bestimmtes Einkommen vor. Mit dem Darlehen sollte die Einführung der Studiengebühren sozialverträglicher gemacht werden.

In den Nachbar-Bundesländern von Niedersachsen werden inzwischen keine Studiengebühren mehr erhoben, doch Niedersachsen will die Studiengebühren nicht aufheben, um eine Möglichkeit zu haben die Qualität der Hochschulen weiterhin zu steigern (z.B. durch mehr Personal).

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Stichprobe: Desaströse Altersvorsorgeberatung

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat bei 10 Versicherungen und Maklern Stichproben für eine Altersvorsorgeberatung gemacht und das mit “desaströsem” Ergebnis. Die Tester erfanden einen relativ einfachen Testfall: Eine Studentin hat ein monatliches Einkommen von 850 Euro, das sich aus BAföG und Unterstützung der Eltern zusammensetzt. Sie will wissen, ob sie schon in Altersvorsorge investieren soll.

Die Antwort ist laut der Verbraucherzentrale eindeutig: Nein. Denn nach Abzug aller Kosten bleibt nur eine kleine Reserve von knapp 100 Euro übrig, die für Notfälle (z.B. kaputte Waschmaschine, defekter Laptop) zurückgehalten werden sollte. Diesen Rat erhielt die Studentin jedoch von keinem der sogenannten Berater. Stattdessen empfahlen die Verkäufer Privat- und fondsgebundene Renten, Rürup- oder Riester-Verträge. Zwar sind die beiden letztgenannten grundsätzlich wegen ihrer staatlichen Förderung attraktiv, doch ohne sozialversicherungspflichtigen Job – wie es bei der Studentin der Fall war – hat sie gar keinen Anspruch auf irgendwelche Zulagen.

Die Verkäufer wollten der Studentin zwischen 40 und 100 Euro monatlich für ein Altersvorsorgeprodukt oder ein anderes Finanzprodukt abschwatzen, darunter auch Berufsunfähigkeits- und Kapital-Lebensversicherungen. In einem Fall wurden der Studentin sogar gleich drei verschiedene Produkte empfohlen, darunter sogar ein Bausparvertrag.

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GDV übergibt Verwaltung der “Schwarzen Liste” an Auskunftei

Wie die Stiftung Warentest berichtet, wurde die “Schwarze Liste” der Versicherungsgesellschaften überarbeitet und soll am 1. April an die Auskunftei Arvarto übergeben werden. Arvarto gehört zu dem Bertelsmann-Konzern und hat für das Betreiben des Hinweis- und Informationssystems (HIS) ein eigenes Tochternehmen gegründet. Dieses Unternehmen namens informa Insurance Risk and Frau Prevention soll zukünftig die Datei verwalten, die aktuell 9 Millionen Datensätze (darunter 5 Millionen Fahrzeugdaten) enthält.

Das HIS gibt es seit 1993 und soll die Versicherungen vor Betrugsfällen bei Vertragsabschluss und im Schadensfall schützen. Hier werden z.B. Versicherte mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko im Sinne der Lebens-, Renten, Berufsunfähigkeits- oder Pflegeversicherung eingetragen. Auch Versicherte die auffällig häufig einen Schaden melden, werden in die Datenbank eingetragen. Nach jedem Eintrag wird man darüber von den Versicherungen in Kenntnis gesetzt. Ob man selbst in der Datenbank eingetragen ist, kann man auch durch eine Selbstauskunft in Erfahrung bringen. Hierzu muss eine schriftliche Anfrage mit Vor- und Zuname, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift und Voranschriften der letzten 5 Jahre an die Auskunftei gestellt werden. Diese Selbstauskunft ist einmal pro Jahr kostenlos.

Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass der Versicherte gegen lückenhafte oder falsche Einträge oder bei Änderungen seines Gesundheitszustandes Einspruch einlegen kann. Das geschieht bei der Auskunftei direkt, die Stiftung Warentest empfiehlt jedoch auch den Versicherer zu informieren, der den Eintrag veranlasst hat. Laut Datenschutzrecht kann ein Eintrag vier Kalenderjahre lang gespeichert werden. Kommt innerhalt dieser Speicherfrist ein neuer Eintrag hinzu, bleibt auch der alte Eintrag bestehen. Die maximale Speicherdauer beträgt 10 Jahre.

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Für Freistellungsauftrag Steuer-Identifikationsnummer nötig

Die Wüstenrot Bausparkasse AG weist darauf hin, dass auf den Freistellungsaufträgen für Kapitalerträge seit Anfang 2011 unbedingt die Steuer-Identifikationsnummer angegeben werden muss, da die Aufträge ansonsten unwirksam sind. In diesem Fall müsste der Bausparer für jeden Euro Kapitalertrag (z.B. Zinsen aus dem Bausparguthaben) von Beginn an Kapitalertragsteuer zahlen.

Dies gilt jedoch nur für Freistellungsaufträge, die in diesem Jahr gestellt werden. Die Aufträge, die bis Ende 2010 gestellt worden sind, bleiben auch weiterhin bis maximal 2015 wirksam. Mit dem Freistellungsauftrag können Privatanleger eine teilweise Auszahlung von Kapitalerträgen veranlassen, ohne auf diese Abzugsteuer zahlen zu müssen. Die Abzugsteuer beträgt 25%. Eine Freistellung ist für Kapitalerträge von bis zu 801 Euro jährlich bei Alleinstehenden und bis zu 1602 Euro bei zusammen veranlagten Ehepartnern möglich.

Die Steuer-Identifikationsnummer gibt es seit 2007. Jeder in Deutschland gemeldete Steuerzahler hat eine eigene Steuer-Identifikationsnummer, die die frühere Steuernummer ersetzt, und die lebenslang gilt.

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Auszahlung von Riester-Renten enttäuschend

Die ersten Auszahlungen aus ihren Fonds- und Banksparplänen fallen für viele Riester-Sparer enttäuschend niedrig aus. Viele Sparer hatten sich höhere Auszahlungen erhofft.

Wie das Wirtschaftsmagazin “Capital” berichtet, liegen die niedrigen Zahlungen daran, dass zum Rentenbeginn zunächst 20-30% des eingezahlten Geldes in eine Versicherung fließen. Diese soll gewährleisten, dass nach dem 85. Lebensjahr eine gleich hohe monatliche Rentenzahlung garantiert werden kann. Die Versicherer argumentieren, dass das Durchschnittsalter der Deutschen stetig steigt und der Sparsatz deshalb so hoch ausfallen müsse. Insgesamt betrifft dies rund 3,5 Millionen Deutsche.

Statistisch betrachtet werden tatsächlich gut 450 von 1000 Männern, die heute 65 Jahre alt sind, mindestens 85 Jahre alt. Die Kalkulation der Versicherungen ist allerdings sehr großzügig, sie gehen von 700 von 1000 Männern aus, die 85 Jahre oder älter werden. Finanzexperten sind sich einig, dass diese Berechnungen mittelfristig für die Versicherer Mehreinnahmen in Milliardenhöhe bedeuten.

Walter Riester, nach dem diese staatlich geförderte Form der Altersvorsorge, benannt wurde, erklärte gegenüber “Capital”, dass ursprünglich vorgesehen war, für die Rentenversicherung ab 85 Jahren ein Sparkapital von 10% zurückzulegen. Sparanteile von 25-30% seien zu viel, so Riester.

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Versicherungen verlangen HIV-Test von Homosexuellen

Medienberichten zufolge fordern mehrere Anbieter von Lebensversicherungen von interessierten homosexuellen Kunden einen aktuellen HIV-Test. Unter den betroffenen Versicherungen sollen auch die Cosmos und die R+V Versicherung sein. Laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins “Focus” sollen die Versicherungsunternehmen anhand der Beszugsberechtigten eine Art “Risikoauslese” vornehmen und daraus rückschließen, ob der Antragsteller homosexuell ist. Mit anderen Worten: Männliche Klienten, die einen Mann als Bezugsberechtigten im Todesfall angegeben haben, werden zum HIV-Test gebeten.

Die Versicherungen argumentieren dem Bericht zufolge, dass eine solche Auswahl notwendig sei, da “leider immer noch mehr Homosexuelle” mit HIV infiziert sind als heterosexuelle Menschen. Zu einer solchen Risikogruppe zu gehören erhöhe dementsprechend auch “das Todesfallrisiko”.

Juristin Sabine Lautenschäger von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hält eine solche Auswahl für diskriminierend. Lautenschläger zufolge sei es zwar durchaus üblich, bei Verträgen mit höheren Versicheurngssummen nach einem HIV-Test zu fragen, doch wenn der HIV-Test von den sexuellen Neigungen des Antragstellers abhängig gemacht wird, dann sei dies “rechtsmissbräuchlich”.

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Restschuldversicherung sorgfältig prüfen!

Bei der Beantragung eines Ratenkredits wird den Kreditnehmern häufig der Abschluss einer Restschuldversicherung angeboten. Diese springt ein, falls der Kreditnehmer arbeitsunfähig wird, seine Arbeitsstelle verliert oder stirbt. Experten weisen jedoch darauf hin, dass es bei Restschuldversicherungen einige Klauseln gibt, auf die man vor dem Abschluss unbedingt achten sollte, berichtet die WAZ Mediengruppe (DerWesten).

Versicherungsexperte Hajo Köster vom Bund der Versicherten weist darauf hin, dass bei manchen Angeboten die Versicherung erst nach einer bestimmten Wartezeit einspringt, die bis zu einem Jahr betragen kann. Kommt es in dieser Zeit zur Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit oder dem Todesfall, müssen die Kreditkosten bis zum Ende der Wartezeit vom Kreditnehmer selbst bzw. seinen Angehörigen übernommen werden. Außerdem ist auch die Dauer der Zahlung häufig begrenzt z.B. auf 12 oder 24 Monate. Die Versicherung zahlt auch nicht in jedem Fall einer Arbeitsunfähigkeit, oft sind psychische Erkrankungen als Grund für die Arbeitsunfähigkeit vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Auch Bankexpertin Christina Buchmüller empfiehlt Verbrauchern, genau zu überlegen, ob tatsächlich ein Bedarf für eine Restschuldversicherung gegeben ist oder ob das Risiko nicht anderweitig gedeckt wird. Dies könnte z.B. durch eine Unfallversicherung, eine Risiko-Lebensversicherung oder eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung der Fall sein.

Eine Restschuldversicherung kann den Kredit deutlich verteuern, insbesondere dann, wenn die Beiträge zur Kreditsumme hinzugerechnet werden und so auch den effektiven Jahreszins beeinflusst. Viele Banken suggerieren den Kreditnehmern, dass der Abschluss einer Restschuldversicherung Bedingung für die Kreditvergabe ist, was aber nicht stimmt, betonen die Experten. Grundsätzlich sollte man auch hier verschiedene Angebote vergleichen und sich nie zu einem Abschluss drängen lassen, raten sie.

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Columbus Direct Reiseversicherung für über 50 Länder

Mit Columbus Direct präsentiert sich auf internationaler Ebene einer der größten Anbieter von Reiseversicherungen. Heute bietet die Versicherungsgesellschaft in 50 Ländern Reiseversicherungen mit umfangreichen Leistungen. Mittlerweile vertrauen weltweit mehr als 10 Millionen Kunden auf die Angebote von Columbus Direct und den damit verbundenen Schutz.

Im Jahr 1988 wurde Columbus Direct als ein Tochterunternehmen der britischen Collinson Group ins Leben gerufen. Ziel des Versicherers ist es seit jeher den Kunden den Weg zu einer guten Reiseversicherung so einfach wie möglich zu machen. Aus diesem Grund stellt Columbus Direct alle Informationen zu den Leistungen und den Kosten der Versicherungen offen vor. Die übersichtliche Darstellung ermöglicht Verbrauchern den einfachen Vergleich verschiedener Tarifvarianten.

Weltweit arbeitet Columbus Direct mit zahlreichen Partnern zusammen. Gemeinsam mit ihnen realisiert der Versicherer die angepriesenen Versicherungsleistungen. Durch die Kooperationen kann die Gesellschaft ihren Kunden einen erstklassigen Schutz zu besonders günstigen Preisen anbieten.

In Deutschland tritt die Union Reiseversicherung AG als Partner von Columbus Direct auf. Mit Blick auf die internationalen Reiseversicherungen und die Expat Policen setzt der Versicherer hingegen auf eine enge Zusammenarbeit mit Lloyd’s.

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Europa Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Hunde und Pferde

Haustierbesitzer tragen eine hohe Verantwortung. Sie sind nicht nur für das Wohlbefinden des Tieres und dessen Gesundheit verantwortlich, sondern auch für die Schäden, die durch den tierischen Begleiter verursacht werden. Der Gesetzgeber hat festgeschrieben, dass ein Tierhalter für alle Schäden haften muss, die durch das Tier entstehen.

Während bei Kleintieren die private Haftpflichtversicherung Schäden übernimmt, müssen sich Halter von Hunden und Pferden separat absichern. Hierfür bietet EUROPA eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung, die speziell für Halter von Hunden und Pferden konzipiert wurde. Bereits ab 4,47 Euro pro Monat können Tierhalter dieses Versicherungsangebot in Anspruch nehmen.

EUROPA bietet die Tierhalter-Haftpflichtversicherung in zwei Tarifvarianten an. So können sich Kunden des Versicherers für den BASIS-Schutz oder den KOMFORT-Schutz entscheiden. Letztere bietet  dem Versicherungsnehmer erweiterte Leistungen. Neben umfangreichen Leistungen bietet EUROPA ihren Kunden umfangreiche Sparmöglichkeiten. So können sich Versicherungsnehmer durch einen Bündelnachlass, sowie durch einen Laufzeit- oder Online-Rabatt Einsparungen von bis zu 15 Prozent sichern.

Zudem erhalten Versicherte für den zweiten und jeden weiteren Hund einen Nachlass in Höhe von 50 Prozent auf den Beitrag des ersten Hundes. Hundehalter können sich weltweit auf den Versicherungsschutz der EUROPA verlassen und sind damit auch auf Reisen bestens abgesichert.

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Ergo bietet Zahnersatz-Sofort-Versicherung

Normalerweise schließt man Versicherungen ab, bevor ein Schadensfall eintritt, das gilt auch für Zahnzusatzversicherungen, die Kosten für Zahnersatz erstatten. Da die gesetzliche Krankenversicherung bei Zahnersatz nur anteilig und nur die Standard-Behandlung bzw. Materialien bezahlt, kann es für den Versicherten teuer werden, wenn er Hochwertiges möchte. Deshalb schließen viele Menschen eine Zahnzusatzversicherung ab. Damit ein solcher Abschluss nicht gerade dann getätigt wird, wenn eine größere Behandlung ansteht, verlangen viele Versicherungen eine Wartezeit von mindestens einem halben Jahr, bevor der Versicherungsschutz in Anspruch genommen werden kann.

Die Ergo Direkt hat nun einen neuen Tarif vorgestellt, der die übliche Vorgehensweise auf den Kopf stellt. Ab April können die Kunden einen Zahnzusatz-Tarif abschließen, wenn bereits ein Schaden eingetreten ist. Mit anderen Worten: Bei dem Tarif “Zahn-Ersatz-Sofort” übernimmt die Versicherung zuerst die Kosten für den Zahnersatz und erst danach muss der Kunde die Beiträge bezahlen. Laut Ergo Direkt sind damit nicht nur bereits empfohlene oder schon begonnene Behandlungen versichert, sondern auch zukünftige Schadensfälle abgedeckt, ohne dass dies Einfluss auf die Beitragshöhe hat.

Bei diesem Tarif wird der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse verdoppelt, d.h. bei einer Rechnung über 4000 Euro, von denen die gesetzliche Krankenkasse 1800 Euro übernimmt, trägt die Ergo weitere 1800 Euro. So muss der Versicherte nur noch 400 Euro aus eigener Tasche bezahlen. Die Kostenübernahme ist auf maximal 100% der Gesamtkosten begrenzt. Allerdings: Bei Behandlungen oder teuren Implantaten, bei denen die Krankenkassen nur einen Bruchteil übernehmen, ist – anders als bei herkömmlichen Zahnzusatzversicherungen – auch der Anteil der Ergo gering. Deshalb scheint der Tarif vor allem für die Patienten interessant zu sein, die sich auf die Grundversorgung beim Zahnersatz beschränken.

Der Tarif sieht keine Wartezeiten vor, es gibt auch keine Altersbeschränkungen oder Gesundheitsfragen, die beantwortet werden müssen. Frauen und Männer zahlen ab dem 21. Lebensjahr pro Monat 29,90 Euro, für Kinder und Jugendliche kostet der Tarif monatlich 19,90 Euro. Nach einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren kann der Tarif monatlich gekündigt werden.

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Haftpflicht muss für Parkettschäden durch Bürostuhl zahlen

Das Landgericht Dortmund hat entschieden, dass Schäden an einem Echtholzparkett, die durch einen Bürostuhl mit Rollen verursacht wurden, von der privaten Haftpflichtversicherung des Mieters bezahlt werden müssen (Az.: 2 T 5/10). Darauf weist die Stiftung Warentest hin.

Im konkreten Fall ging es um einen Mieter, der eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hatte, in der auch Schäden an gemieteten Wohnräumen abgesichert waren. Durch seinen Bürostuhl entstanden am Echtholzparkett in der Wohnung deutliche Schäden, die von der Haftpflichtversicherung erstattet werden sollte. Diese verweigerte jedoch die Zahlung mit der Begründung, dass der Mieter das Parkett “übermäßig beansprucht” habe und es sich deshalb um keinen Versicherungsfall handele. Daraufhin verklagte der Mieter die Versicherung und bekam von den Dortmunder Richtern Recht zugesprochen.

Die Stiftung Warentest weist jedoch darauf hin, dass dieses Urteil nicht bedeutet, dass jegliche Parkettschäden von der Haftpflichtversicherung übernommen werden müssen. Das Amtsgericht Freiburg hatte z.B. geurteilt, dass Schäden, die durch Stöckelschuhe am Parkett entstehen, normale Gebrauchsspuren darstellen. Diese müsse der Vermieter als normale Abnutzungserscheinung hinnehmen (Az.: 2 C 3188/90).

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Auslandsreise-Krankenschutz verbessert

Wie die Stiftung Warentest mitteilt, haben einige Versicherungsunternehmen die Bedingungen ihrer Auslandsreise-Krankenversicherungen deutlich verbessert. Im aktuellen Test schneiden 7 der 46 getesteten Versicherungen mit der Note “sehr gut” ab und 24 mit der Note “gut”. Nur noch 4 Versicherungen kamen nicht über die Note “ausreichend” hinaus.

Unter den “sehr guten” Angeboten sind unter anderem Tarife der Versicherer DFV, Ergo, Hanse-Merkur, HUK-Coburg und UKV. Bemerkenswert ist, dass auch der ADAC, der oft für seine ungünstigen Bedingungen kritisiert wurde, nachgebessert hat. Unter anderem zahlt er jetzt eine unbegrenzte Dauer für einen Patienten, der im Ausland im Krankenhaus liegt und wird für seine neuen Bedingungen prompt mit der Note “gut” belohnt.

Insgesamt stellt die Stiftung Warentest fest, dass fast alle Versicherer inzwischen auch Tarife ohne Selbstbehalt anbieten und die Regeln für den Krankenrücktransport nach Hause kundenfreundlicher geworden sind.

Innerhalb der Europäischen Union und in Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen getroffen haben (z.B. Schweiz oder Türkei) sind Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen sowieso versichert, allerdings kommen diese nicht für eventuell anfallende Zusatzkosten auf. Unverzichtbar ist eine zusätzliche Auslandsreise-Krankenversicherung für Reisen nach Afrika, Australien, Nord- und Südamerika, betont die Stiftung Warentest.

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