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Beiträge aus Februar, 2011

Union will mehr Anreize für Altersvorsorge schaffen

Medienberichten zufolge will die Union neue Anreize für die private Altersvorsorge schaffen. Ein entsprechendes Beschlusspaket der Unions-Finanzpolitiker soll am Montag von deren Sprecher Klaus-Peter Flosbach (CDU) vorgestellt werden.

Wie der “Spiegel” berichtet, soll es künftig – ähnlich wie bei der Riester-Rente – auch für Berufsunfähigkeitsversicherungen staatliche Förderungen geben. Außerdem sollen die Regeln für die sogenannte Wohn-Riester umgestaltet und praxisnäher gemacht werden. So soll es zukünftig nicht mehr so sein, dass die steuerliche Förderung mit so etwas wie einem Strafzuschlag zurückgezahlt werden muss, wenn der Riester-Sparer z.B. aus gesundheitlichen Gründen aus seinem Haus aus und in ein Pflegeheim ziehen muss.

Es soll auch geplant sein, Sparverträge zur Altersvorsorge steuerlich wie Lebensversicherungen zu behandeln, d.h. dass die Erträge aus diesen Verträgen in bestimmten Fällen nur noch zur Hälfte versteuert werden müssen. Flosbach betonte laut “Spiegel”, dass die private Altersvorsorge angesichts der demografischen Entwicklung immer mehr an Bedeutung gewinnt, weshalb noch in diesem Jahr ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht werden soll, dass die Anreize für private Altersvorsorge verstärkt.

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Verbraucherzentrale: Vorsicht bei freien Finanzberatern

Im Gespräch mit der ARD warnt Gabriele Schmitz von der Verbraucherzentrale Hamburg vor der Geldanlageberatung bei freien Finanzberatern. Sie erklärt, dass freie Finanzberater in erster Linie darauf geschult sind zu verkaufen und zwar am liebsten solche Produkte, mit denen sie selbst hohe Provisionen kassieren. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es sich hierbei laut Schmitz häufig um hochriskante Anlagen handelt, die oft sogar über Kredite finanziert werden. Dabei kann es sich z.B. um geschlossene Fonds und Beteiligungen oder vermietete Wohnungen handeln.

Schmitz warnt explizit vor der Vermittlung von Sparverträgen durch freie Finanzberater. Was hier als Sparvertrag bezeichnet wird, ist nämlich in Wahrheit oft eine Beteiligung an irgendeinem Unternehmen, die durch monatliche Ratenzahlungen bezahlt wird. Hinsichtlich der Sicherheit ist dies etwas völlig anderes als ein tatsächlicher Sparvertrag, den man bei einer Bank abschließt.

Statt auf freie Finanzberater zu setzen, sollten Verbraucher lieber Honorarberater bevorzugen. Eine solche Beratung kostet zwar Geld, aber damit sind die Berater auch unabhängig von den Provisionen, die sie für den Verkauf bestimmter Produkte erhalten und können so viel besser kundenorientiert arbeiten. Seriöse Anlageberater erkennt man daran, dass sie den Bedarf und die Anlageziele des Kunden genau analysieren und ihm passende Angebote vorschlagen. Sie können die Vor- und Nachteile jedes Produkts genau erklären und lassen dem Kunden genügend Zeit für eine Entscheidung, ohne diese zu drängen. Seriöse Berater können auch kritische Fragen zur vollen Zufriedenheit beantworten und räumen ihrem Kunden auch die Möglichkeit ein, sich bei Dritten nach dem angebotenen Produkt zu erkundigen, erklärt Schmitz.

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Unterschiede in der Beratungskompetenz

Laut einer Studie des IMWF Instituts für Management- und Wirtschaftsforschung wünschen sich 80% der deutschen Versicherungskunden von ihrem Berater, dass dieser ihnen stets das beste Produkt anbietet. Der Wunsch nach Fachkompetenz im Rahmen einer Beratung gehört immerhin zu den drei wichtigsten Anforderungen, die Kunden an die eigene Versicherung stellen.

Dass dies nicht immer der Fall ist, ist den meisten Kunden jedoch bewusst, wobei es deutliche Unterschiede zwischen den Versicherten unterschiedlicher Anbieter gibt. So ist nur jeder zweite Kunde der Ero Versicherung und der HDI ist davon überzeugt, dass man sich als Kunde darauf verlassen kann, dass der Versicherungsberater tatsächlich das für den Kunden beste Produkte auswählt. Dagegen sind zwei von drei Kunden der Versicherungen VHV, Generali, Gothaer, DEVK, AachenMünchner und R+V Versicherung mit der Fachkompetenz ihres Beraters weitgehend zufrieden.

Am zufriedensten mit der Produktauswahl ihres Beraters sind die Kunden der Zurich Versicherung, von ihnen vertrauen rund 72% darauf, dass ihnen das beste Produkt angeboten wird. Am wenigsten zufrieden sind dagegen die Kunden der Cosmos, von ihnen glauben dies nur 37%. Bei der HUK-Coburg wünschen sich 84% eine passgenaue Produktauswahl, doch nur 58% sind mit der Situation zufrieden.

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Viele Streitfälle landen vor Gericht

Nicht selten landen Auseinandersetzungen zwischen Versicherten und der Assekuranz vor Gericht. In den meisten Fällen geht es dabei um Leistungen, deren Übernahme die Versicherung verweigert. Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bestätigt im “Handelsblatt”, dass Kulanzentscheidungen heutzutage offenbar nicht mehr so leicht zu erreichen sind. Ein Grund hierfür könnte der höhere Kostendruck bei den Versicherern sein.

Dennoch kann sich jeder wehren, der glaubt, dass ihm seine Versicherung zu Unrecht Leistungen verweigert. Der erste Schritt sollte sein, sich nicht mit der Meinung des zunächst zuständigen Mitarbeiters zufrieden zu geben, sondern sich an den Abteilungsleiter oder den Vorstand zu wenden. Wenn dieser die Meinung des Mitarbeiters unterstützt, können unzufriedene Versicherte den Ombudsmann einschalten oder bei der Aufsichtsbehörde BaFin eine Beschwerde einreichen. Wenn dies auch nicht zum Erfolg führt, bleibt der Rechtsstreit als letzte Alternative.

Wie das “Handelsblatt” berichtet, nahmen im Jahr 2009 etwa 18.000 Personen das Angebot an, sich beim Ombudsmann zu beschweren und mehr als 14.000 Menschen wandten sich mit ihrer Beschwerde an die BaFin. Eine Klage hat durchaus auch Erfolg, in 2009 bekam jeder dritte Kläger von den Gerichten Recht zugesprochen.

Auffällig ist, dass es vor allem bei Lebens- und Rentenversicherungen viele Beschwerde gibt. Diese beziehen sich in erster Linie auf falsche Beratungen oder auf geringe Auszahlungen bei frühzeitiger Vertragskündigung. Bei letzterem sind die Aussichten der Kläger nicht so gut, denn die Berechnungen der Versicherungen sind hier oft rechtlich nicht angreifbar, wenn auch schwer verständlich für den Laien, weiß Ombudsmann Günter Hirsch. Ein besonders hoher Streitwert liegt bei Auseinandersetzungen zur Berufsunfähigkeit vor, denn hier versuchen die Versicherer die Zahlung einer lebenslangen Berufsunfähigkeitsrente so weit wie möglich zu verweigern. Um dies zu erreichen, wird der Versicherungsvertrag und die darin angegebenen (oder verschwiegenen) Vorerkrankungen genau analysiert.

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Bundesregierung plant höhere Zuverdienstgrenzen für Rentner

Medienberichten zufolge will die Bundesregierung als Maßnahme im Kampf gegen die Altersarmut die Zuverdientsgrenzen für Rentner erhöhen. Bislang dürfen Rentner nur 400 Euro im Monat dazuverdienen, ansonsten drohen ihnen Einbußen bei der Höhe der gesetzlichen Rente. Zukünftig sollen Ruheständler jedoch so viel dazuverdienen dürfen, dass der Zuverdienst zusammen mit der Rente der Höhe des letzten Bruttogehalts entspricht.

Von einer solchen Neuregelung würden jäglich mehr als 300.000 Rentner profitieren, die vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter von derzeit 65 Jahren in den Ruhestand gehen. Heinrich Kolb, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Budnestagsfraktion, erklärte gegenüber der “Borkener Zeitung”, dass viele dieser Menschen willens und fähig sind, zu arbeiten. Mit der neuen Obergrenze würde ihnen ein schrittweiser Übergang in den Ruhestand ermöglicht werden, so Kolb. Auch Unternehmen würden hiervon profitieren, da sie so ältere und erfahrener Arbeitskräfte gewinnen bzw. halten könnten, was angesichts des drohenden Fachkräftemangels “enorm wichtig” sei.

Laut Bundesarbeitsministerium gibt es bislang noch keinen passenden Gesetzesentwurf in der Regierung oder Koalition. Im Laufe des Jahres könnte es eine entsprechende Initiative geben, wobei die genaue Höhe der neuen Zuverdienstgrenze noch nicht vereinbart ist, heißt es. Die Opposition lehnt derartige Pläne strikt ab und verurteilt sie als “staatlich subventionierte Lohndrückerei”. Auch Annelie Buntenbach vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) bezeichnete es als “purer Zynismus, wenn Arbeitnehmer die durch die Rente mit 67 entstehenden Abschläge jetzt durch Zuverdienstmöglichkeiten ausgleichen sollen”.

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Frauen schätzen Riester-Rente

Laut einer aktuellen Forsa-Umfrage zeigen immer mehr Frauen Interesse an der privaten Altersvorsorge. Waren es vor einigen Jahren noch hauptsächlich die Männer, die sich um die Altersvorsorge kümmerten, sorgen der Umfrage zufolge zwischen 60 und weit über 70% der Frauen ebenfalls für das Alter vor.

Allerdings gibt es immer noch Unterschiede zwischen den Geschlechtern hinsichtlich der Art der privaten Altersvorsorge. Sp bevorzugen Männer weiterhin eher risikoreicherer Anlageformen, während Frauen vor allem auf Sicherheit setzen. Dies zeigt sich besonders bei der staatlich geförderten Riester-Rente: Während 30% der befragten Männer einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, waren es 50% der befragten Frauen.

Doch auch insgesamt konnte die Riester-Rente in den letzten 10 Jahren immer mehr Anhänger finden. Bis Ende September 2010 wurden im letzten Jahr über 830.000 Verträge geschlossen, bis dahin betrug die Zahl der Riester-Verträge insgesamt schon knapp 14,1 Millionen.

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