Beiträge aus Februar, 2011
Jede zweite Haftpflichtversicherung ungenügend
Eine Analyse des Vergleichsportals Aspekt-Online, die dem Nachrichtenmagazin “Focus” vorliegt, hat ergeben, dass jede zweite private Haftpflichtversicherung, die in Deutschland abgeschlossen wird, ungenügend ist, da in ihr wichtige Klauseln fehlen. Im Ernstfall kann diese Unachtsamkeit den Versicherten Tausende Euro kosten, warnt “Focus”.
Laut der Analyse verzichten 53% der Neukunden darauf, sich für den Fall abzusichern, dass ihnen selbst etwas geschieht und der Verursacher dafür nicht aufkommen kann und selbst auch nicht versichert ist. 63% der Neukunden verzichten auf die Versicherung eines Schlüsselverlusts, was insbesondere bei Mehrfamilienhäusern oder Bürogebäuden im Schadensfall schnell sehr teuer werden kann.
Aspekt-Online-Chef Wolfgang Schütz weist darauf hin, dass dieser zusätzliche Schutz für eine Familie “oft nur sieben Euro mehr im Jahr” koste und deshalb unbedingt berücksichtigt werden sollte. Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt und sollte von jedem Bürger abgeschlossen werden.
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Sachgebundene Versicherungen enden nicht automatisch mit dem Tod
Das Onlineportal Check24 weist darauf hin, dass nicht alle Versicherungen automatisch mit dem Tod des Versicherungsnehmers enden. So bleiben sogenannte sachgebundene Versicherungen, zu denen z.B. auch die Kfz-Versicherung gehört, auch nach dem Tod des Versicherten bestehen. Dies ist dann der Fall, wenn Angehörige das Fahrzeug des Verstorbenen weiterbenutzen und bei dem gleichen Versicherungsunternehmen bleiben. Dann wird die Versicherungsprämie jedoch neu berechnet, denn im Fall der Kfz-Versicherung hängt die Beitragshöhe auch von individuellen Faktoren des Versicherungsnehmers ab (z.B. Schadensfreiheitsklasse).
Experten empfehlen grundsätzlich nach dem Tod eines Angehörigen, alle dessen Versicherungen unverzüglich zu informieren. Das gilt für alle Versicherungen. Manche Versicherungen sehen sogar in ihren Verträgen die sofortige Meldung des Todes des Versicherten vor. Bei Unfall- oder Lebensversicherungen muss diese Meldung in der Regel innerhalb von wenigen Tagen erfolgen, daran sollten sich die Angehörigen auch halten, damit die Bezugsberechtigung aufrechterhalten wird. Laut Check24 ist eine unverzügliche Meldung besonders wichtig bei einer Sterbegeldversicherung, denn nur dann wird die Versicherungssumme an den Bezugsberechtigten ausgezahlt.
Manche Versicherungen wie z.B. eine private Krankenversicherung oder eine private Haftpflichtversicherung enden dagegen automatisch mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Wird der Tod des Versicherten fristgerecht gemeldet, werden bereits bezahlte Jahresbeiträge anteilig zurückerstattet.
Keine Kommentare2012 sinkt der Garantiezins bei Lebensversicherungen auf 1,75%
Das Bundesministerium für Finanzen hat in dieser Woche angekündigt, den Garantiezins für Lebensversicherungen ab 2012 von derzeit 2,25% auf 1,75% zu senken. Dieser Garantiezinssatz, der auch als “Höchstrechnungszins” bezeichnet wird, ist jener Zinssatz, den Versicherungskunden von ihrer Versicherung maximal auf den Sparanteil ihres Beitrags zugesagt bekommen.
Von der Absenkung des Garantiezinses sind keine laufenden Verträge, sondern nur Neuverträge betroffen, die ab 2012 geschlossen werden. Da der Garantiezins jedoch weiterhin veränderbar ist, ist davon auszugehen, dass er in Zukunft irgendwann wieder angehoben wird. Allerdings gilt diese Anhebung dann auch wieder nur für Neuverträge, die nach der Änderung abgeschlossen wurden.
Dass der Garantiezins gesenkt wird, bedeutet nicht automatisch weniger Rendite für den Anleger, denn neben der garantierten Auszahlung gibt es auch noch die Überschüsse, die ebenfalls ausgezahlt werden. Sind sie zukünftig höher, wirkt sich der niedrigere Garantiezins unterm Strich nicht aus. Allerdings sind die Überschüsse nicht sicher, sondern hängen von verschiedenen Aspekten ab. Die Stiftung Warentest empfiehlt hier dauerhaft finanzstarke Anbieter, die regelmäßig hohe Überschussbeteiligungen auszahlen wie z.B. Debeka, Asstel und Europa.
Die Versicherungsbranche selbst ist über die angekündigte Senkung im Übrigen nicht glücklich. Sie plädierte für einen Beibehalt des aktuellen Garantiezinses oder für eine moderate Anpassung auf 2,0%. Trotz der größeren Senkung sieht GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg von Fürstenwerth die Attraktivität von Lebensversicherungen jedoch nicht gefährdet.
Keine KommentareLebensversicherung: Mehr Transparenz mit Tücken
Der Branchenverband der Versicherungswirtschaft GDV hatte den Versicherungsunternehmen dringend geraten, die Kosten für private Renten- und Lebensversicherungen transparenter zu machen. Dieser Empfehlung folgte Marktführer Allianz recht schnell und wies schon in den im Januar abgeschlossenen Verträgen die Kosten aus und gab auch an, wie stark die Rendite dadurch sinkt, berichtet die Stiftung Warentest.
Demnach wurden sowohl die Abschluss- und Betriebskosten als auch die laufenden Kosten und bei fondsgebundenen Angeboten auch die Fondskosten berücksichtigt und zwar wie folgt: Von der gesamten Verzinsung des Kapitals (inklusive laufender Überschüsse, Schlussüberschuss und Bewertungsreserven) werden die genannten Kosten abgezogen. Im Ergebnis kann der Versicherte also direkt sehen, wie sich der Wert seines Vertrags (nach Abzug der Kosten) jährlich entwickelt und kann diesen dann leichter mit anderen Angeboten vergleichen.
Ganz so transparent wie es auf den ersten Blick scheinen mag, sind die Verträge und enthaltenen Kosten jedoch immer noch nicht, erklärt die Stiftung Warentest. Denn es gebe immer noch zwei Tücken, die sie an konkreten Beispielen erläutert. Der erste Haken besteht darin, dass die Gesamtkostenquote nicht mit der tatsächlichen Verzinsung übereinstimmt. Beispiel: Das Kapital soll mit 6% verzinst werden, die Kosten (“Gesamtkostenquote”) betragen 2% – das ergibt eine Wertentwicklung von 4%. Was die Allianz jedoch nicht sagt, ist, dass die Kosten ein Drittel der Verzinsung betragen, mit anderen Worten der Zinssatz viel niedriger ist.
Die zweite Tücke ist, dass die Wertentwicklung des Vertrags auch die Überschussbeteiligung einrechnet, obwohl diese gar nicht garantiert ist, sondern es sich hierbei nur um eine Prognose handelt. Diese sind je nach Anbieter unterschiedlich und unverbindlich. Die Stiftung Warentest empfiehlt, die Kosten doppelt darzustellen, nämlich einmal mit Überschussbeteiligung und einmal ohne. Nur letztere Version sei auch verbindlich, so die Experten.
Keine KommentareLTA Reiseversicherungsschutz im Schnelltest
Die LTA Gmbh bietet in Zusammenarbeit mit mehreren Versicherern einen Rundum-Versicherungsschutz auf Reisen an. Die Stiftung Warentest hat dieses All-in-One-Jahrespaket einem Schnelltest unterzogen und kann das Angebot nur bedingt empfehlen. Das Paket soll gegen verschiedene im Urlaub auftretende Probleme absichern wie Gepäckdiebstahl, Krankheit, Unfall, Rücktransport, Rücktritt, Umbuchung oder Notruf. Eine Einzelperson zahlt für den Komplettschutz 96 Euro pro Jahr und für Familien kostet das Paket 122 Euro jährlich.
Positiv bewertet die Stiftung Warentest, dass der weltweite Auslandsreisenkranken- und Reiserücktrittsschutz keine Altersbeschränkung hat und dass für die Auslandsreise-Unfallversicherung mit 75 Jahren eine recht hohe Altersgrenze besteht.
Es gibt jedoch auch einige Nachteile, denn beispielsweise wird der Krankenrücktransport nur bei medizinischer Notwendigkeit und nach ärztlicher Anordnung übernommen und der Versicherer zahlt höchstens 100.000 Euro. Nach Ablauf des Vertrages werden Krankheitskosten nur noch maximal drei Monate übernommen und bei Pandemien (z.B. Schweinegrippe) sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Ebenfalls negativ ist, dass bei dem Reiserücktrittsschutz ein Selbstbehalt von 10% des Reisepreises und bei dem Gepäckschutz ein Selbstbehalt in Höhe von 50 Euro verlangt wird.
Keine KommentareJobs im Versicherungsbereich einfach im Internet finden
Die Versicherungsbranche ist groß und bietet vielfältige Jobmöglichkeiten. Der wohl bekannteste Beruf ist der des Versicherungskaufmanns bzw. Kaufmanns für Versicherungen und Finanzen (so lautet die korrekte Bezeichnung seit 2006). In Deutschland ist dieser Beruf durch eine dreijährige Ausbildung erlernbar, nach der man bei Versicherungsunternehmen, Kreditinstituten oder anderen größeren Unternehmen tätig sein kann. Gegen Ende der Ausbildung muss man sich entscheiden, ob man die Fachrichtung Versicherungen oder Finanzberatung bevorzugt.
Ein Versicherungskaufmann kann sich auch selbstständig machen und eigenverantwortlich als Versicherungsmakler oder -berater tätig sein. Der Hauptbestandteil der Tätigkeit als Versicherungskaufmann ist die Beratung und Betreuung von Versicherungskunden sowie der Verkauf und die Verwaltung von Versicherungen.
Ebenfalls weit verbreitet ist der Beruf des Versicherungsvertreters und des Versicherungsmaklers. Der Unterschied zwischen beiden ist, dass ein Versicherungsvertreter für ein bestimmtes Versicherungsunternehmen arbeitet und ein Versicherungsmakler vom Kunden beauftragt wird und an keine bestimmte Versicherungsgesellschaft gebunden ist. Beide haben ganz unterschiedliche Rechte und Pflichten. Um Versicherungsmakler zu werden, wird in der Regel eine Aus- und/oder Weiterbildung im Bereich Versicherungen und Finanzdienstleistungen oder ein betriebswirtschaftliches Hochschulstudium vorausgesetzt, in dem der zukünftige Makler bereits die entsprechenden thematischen Schwerpunkte gesetzt hat. Wer als Versicherungsmakler tätig sein will, muss die Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) besitzen, sich registrieren lassen und einen Sachkundenachweis vorlegen.
Nicht zuletzt aus dem Fernsehen kennt man Versicherungsdetektive, die im Auftrag eines Versicherungsunternehmens Fälle von Versicherungsbetrug aufdecken. Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt Interessenten eine Ausbildung als Detektiv und sich anschließend in der Versicherungsbranche zu spezialisieren.
Wer einen Job in der Versicherungsbranche sucht, kann auf entsprechende Suchmaschinen im Internet zurückgreifen wie z.B. Experteer.de, mit der man gezielt nach Jobs in diesem Bereich suchen kann.
Keine KommentareHeilpraktikerversicherung: Test und Vergleich ist wichtig
Heilpraktikerversicherungen zählen heute zu den beliebtesten Krankenzusatzversicherungen in Deutschland. Vor dem Vertragsabschluss mit einem Anbieter sollte jedoch ein Vergleich durchgeführt werden.
Da die Heilpraktikerversicherung mittlerweile von einer Vielzahl von privatrechtlich-organisierten Versicherungsgesellschaften angeboten wird, sind die Leistungs- und Preisunterschiede der Tarife enorm. Unterschiede auf Leistungsebene fallen vielen Verbrauchern oft erst im Versicherungsfall auf. Um zu hohe Kosten zu vermeiden, sollte vor Vertragsabschluss ein Vergleich durchgeführt werden.
Der Vergleich der Heilpraktikerversicherungen zeigt die Unterschiede zwischen den Tarifangeboten der Versicherer und geht auf Differenzen auf Leistungs- und Beitragsebene ein. Die Auswahl eines geeigneten Versicherungsangebotes sollte nicht ausschließlich unter Berücksichtigung der Beitragshöhe erfolgen. Vor allem bei sehr günstigen Angeboten zeigen sich oft Defizite bei den Leistungen, die den Versicherten im Versicherungsfall teuer zu stehen kommen können.
Bei Vergleichen und Tests der Heilpraktikerversicherungen muss zwingend auf verschiedene Merkmale eingegangen werden. Neben den versicherten Abrechnungsverfahren sind für die individuelle Entscheidung die angebotenen Erstattungssätze und die im Tarif eingeschlossen Abrechnungsverfahren relevant.
Eine Heilpraktikerversicherung lohnt sich oft vor allem für Kassenpatienten. Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten, die im Zuge von Heilpraktikerbehandlungen entstehen, nicht mehr, sodass die Patienten diese selbst begleichen müssen. Durch eine Heilpraktikerversicherung kann dieser Kostenfalle vorgebeugt werden.
Tipp: Spitzen-Heilpraktikerversicherung zu günstigen Konditionen
Stiftung Warentest gibt Tipps für Fonds-Anleger
Die Stiftung Warentest gibt interessierten Anlegern Tipps für die Geldanlage mit Fonds. Grundsätzlich sind Aktienfonds für alle Anleger interessant, die ihre sicheren Zinsanlagen oder Rentenfonds ergänzen wollen. Dabei sollten sie jedoch beachten, dass die Summe, die in Aktienfonds investiert wird, kurz- und mittelfristig entbehrt werden kann. Sollte es zu einem Kurseinbruch kommen, ist man so nicht gezwungen, zu verkaufen.
Wer häufiger Wertpapiere kauft, sollte das Angebot von Direktbanken nutzen, das häufig günstiger ist als bei Fililalbanken, allerdings können die Depots hier nur telefonisch oder online geführt werden. Wer bei seiner Hausbank bleiben möchte, sollte sich darüber informieren, ob es einen Rabatt auf den Ausgabeaufschlag gibt und ob der Fondskauf über die Bank günstiger ist und wenn ja, ab welcher Anlagesumme.
Die günstigsten Fonds gibt es laut Stiftung Warentest bei Fondsvermittlern, allerdings ist die Depotführung hier oft kostenpflichtig, zumindest für Anlagesummen bis zum mittleren fünstelligen Bereich. Die Warentester empfehlen diesen Weg eher erfahrenen Anlegern.
Bequeme Anleger sollten auf ETFs auf breit streuende Indizes wie MSCI World oder Euro Stoxx stzen. Eine bessere Wertentwicklung gibt es zwar mit gemanagten Aktienfonds, aber das setzt voraus, dass sich die Anleger auch regelmäßig mit der Entwicklung der Fonds und dem aktuellen Marktgeschehen auseinandersetzen, so die Stiftung Warentest.
Keine KommentareDeutsche sparen wenig für die Rente
Laut dem jüngsten AXA Ruhestand-Barometer legen die Deutschen wenig Geld für ihren Ruhestand zurück. Im internationalen Vergleich wird nur in Frankreich noch weniger für die Rente gespart als hierzulande. Dem Bericht zufolge spart jeder Deutsche im Durchschnitt pro Jahr 3900 Euro für die Rente zurück, jeder Franzose sogar nur 2100 Euro. Die fleißigsten Renten-Sparer gibt es in der Schweiz: Hier liegt jeder Bürger rund 7900 Euro pro Jahr für die Rente zurück.
Das AXA Ruhestand-Barometer zeigt auch, dass fast jeder zweite Deutsche (46%) für die Rente spart, aber dass auch jeder fünfte deutsche Erwerbstätige – nach eigenen Angaben – überhaupt nichts für seine Altersvorsorge tut. Damit lassen sich viele Deutsche den so genannten Zinseszins-Effekt entgehen, denn wer früher mit dem Sparen anfängt, hat später mehr davon, weil die erwirtschafteten Zinsen die Kapitalbasis erhöhen, die wiederum höhere Zinsen abwirft.
Für das Ruhestand-Barometer von AXA wurden über 13.000 Personen in 13 Ländern zu ihrem Sparverhalten und ihren Vorsorgeaufwendungen befragt. Außer in mehreren europäischen Ländern wurden auch Personen aus den USA und Japan befragt. Aus Deutschland stammten 501 Personen im arbeitsfähigen Alter und 500 Ruhe- und Vorruheständler. Die Befragung wurde im März und April 2010 von der Nürnberger Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) durchgeführt.
Keine KommentareVersicherungsombudsmann auch für Vermittlungsprobleme zuständig
Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass der Versicherungsombudsmann Prof. Günter Hirsch schon seit 2001 auch bei Problemen mit Versicherungsmaklern und Vertretern zuständig ist. In einem Interview mit der Stiftung Warentest erklärt Günter Hirsch, dass er nicht nur bei beschwerden tätig wird, die das Verhalten der Vermittler betrifft, sondern auch bei Fehlern, die bei der Vermittlung selbst entstehen. Für alle Sachverhalte, die sich nach dem 22. Mai 2007 zugetragen haben, kann er hier aktiv werden.
An den Ombudsmann können sich alle potenzielle Kunden und bereits Versicherte wenden, die mit ihrem Versicherungsvertreter, Makler oder Berater Ärger haben. Hirsch berichtet, dass es im Jahr 2009 viele Beschwerden über Falschberatungen gegeben habe, aber auch die Kündigung bestehender oder der Abschluss neuer Verträge oder die Vermittlung unpassender Verträge war häufig Thema von Beschwerden.
Bei Fehlververhalten des Vermittlers kann der Ombudsmann vermittelnd eingreifen und z.B. eine Entschuldigung des Vermittlers erreichen oder dazu beitragen, dass dieser eine Unterlassungserklärung abgibt. In manchen Fällen hilft der Ombudsmann bei der Rückabwicklung des Vertrages oder sorgt dafür, dass der Vermittler an den finanziellen Mehrkosten des Versicherten beteiligt wird.
Hirsch weist jedoch darauf hin, dass eine Vermittlerbeschwerde für alle Fragen und Probleme rund um die Schadensregulierung keine Wirkung hat. Grundsätzlich ist der Schlichterspruch des Ombudsmanns bei Vermittlerbeschwerden auch nicht verbindlich, allerdings zeigt die Praxis, dass seine Empfehlungen in der Regel angenommen werden.
1 KommentarKinder erhöhen gesetzliche Rente
Die Stiftung Warentest weist in einer aktuellen Meldung darauf hin, dass jedes Kind die Rente seiner Mutter oder seines Vaters erhöht und zwar um 81 Euro pro Monat in den alten Bundesländern (neue Bundesländer: 72 Euro pro Kind). Zwei Kinder erhöhen die Rente entsprechend um 162 Euro. Das gilt für Kinder, die 1992 oder später geboren wurden.
Den Aufschlag bekommt nur ein Elternteil und zwar dasjenige, das die Erziehung des Kindes überwiegend übernommen hat. Das betroffene Elternteil wird dann so behandelt, als ob es drei Jahre lang bei einem durchschnittlichen Einkommen Rentenbeiträge gezahlt hat – egal, ob der Vater oder die Mutter nur teilweise oder aber überhaupt nicht gearbeitet hat, erklärt die Stiftung Warentest.
Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, rechnet die Rentenversicherung nicht drei Jahre, sondern nur ein Jahr an, d.h. die Rente eines Elternteils wird um 27 Euro in den alten Bundesländern (neue Bundesländer: 24 Euro) erhöht. Übrigens können diesen Bonus nicht nur Elternteile, sondern auch Großeltern oder andere Verwandte erhalten, die in einer häuslichen Gemeinschaft die Erziehung eines Kindes übernommen haben. Den Angaben der Deutschen Rentenversicherung zufolge erhalten aktuell über 9,4 Millionen Rentner(innen) einen solchen Kindererziehungs-Bonus.
Keine KommentareDarlehensverträge innerhalb der Familie
Wer aus Kreditgeschäften mit Angehörigen Zinserträge erwirtschaftet, muss diese in seiner Steuererklärung angeben, denn sie sind steuerpflichtig. Zinseinnahmen bis zu 801 Euro sind allerdings steuerfrei. Wenn der Kreditgeber außer den Zinseinnahmen keine weiteren Einnahmen hat, dann erhöht sich die Summe sogar auf 8841 Euro. Der Kreditnehmer kann die Zinsen des Vertrags ebenfalls als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich geltend machen, wenn das Darlehen z.B. zur Finanzierung eines Firmenwagens oder einer betrieblichen Investition aufgenommen wurde.
Wie hoch die Zinsen bei privaten Krediten sind, kann weitgehend frei festgelegt werden. Es ist natürlich auch erlaubt, ein zinsloses privates Darlehen zu gewähren oder einen Zinssatz festzulegen, der günstiger ist als der einer Bank. Allerdings ist darauf zu achten, dass das Darlehen vom Finanzamt nicht als Schenkung eingestuft wird. Die Bundessteuerberaterkammer empfiehlt deshalb einen Zinssatz von mindestens 5,5% anzusetzen, um dies zu vermeiden.
Generell prüft das Finanzamt Verträge unter Familienangehörigen besonders gründlich, warnt Steuerberaterin und Rechtsanwältin Stephanie Thomas von der WWS-Gruppe in Mönchengladbach im Magazin “Focus Money”. Damit ein Darlehensvertrag als solcher erkannt wird, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: 1. Die Beteiligten hätten einen solchen Vertrag mit identischem Inhalt auch mit fremden Dritten abgeschlossen, 2. die Vereinbarungen wurden nicht nur zum Schein getroffen, sondern auch tatsächlich umgesetzt und 3. der Vertrag ist rechtswirksam. Aus dem Darlehensvertrag sollte die Laufzeit, die Art der Rückzahlung und die zu zahlenden Zinsen ersichtlich sein.
Keine KommentareKurios: Hausratversicherung zahlt Schaden nach Mordanschlag
Das Oberlandesgericht München beschäftigte sich kürzlich mit einem ungewöhnlichen Fall: Es ging um den Sachschaden, der bei einem missglückten Mordanschlag in der Wohnung des Beinahe-Opfers entstanden ist. Ein Ehepaar aus Ingolstadt wurde 2009 in seiner Wohnung von Angreifern bedroht, die mit einer Maschinenpistole schossen und versuchten, das Ehepaar zu töten.
Beide überlebten mit viel Glück, aber in der Wohnung entstand ein erheblicher Sachschaden. Diesen sollte die Hausratversicherung nun übernehmen, was sie jedoch verweigerte. Die Mannheimer Versicherung argumentierte, dass Schäden durch Schusswaffen nicht im Versicherungsumfang enthalten seien, sondern nur Schäden durch Explosionen. Das Ehepaar war jedoch der Ansicht, dass die Kugeln aus der Maschinenpistole, die den Schaden anrichteten doch durch Explosionen beschleunigt werden und es sich deshalb auch um einen Versicherungsfall handele.
Das Landgericht Ingolstadt stimmte zunächst der Versicherung zu, doch das Oberlandesgericht München tendierte eher dazu, dem Ehepaar zumindest teilweise rechtzugeben. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Versicherungsbedingungen auf den ersten Blick zwar nicht unbedingt die Interpretation des Ehepaares nahelegen, aber dass eine solche Interpretation durchaus möglich sei. Also bestehe zumindest ein Zweifel an der Auslegung, der grundsätzlich zulasten des Verwenders der allgemeinen Versicherungsbedingungen gehe, in diesem Fall der Versicherung. Schließlich einigten sich beide Parteien darauf, dass die Hausratversicherung einen Großteil (7291,85 Euro plus Zinsen) des ursprünglichen Streitwertes (9114,82 Euro) erstattet.
Keine KommentarePKV Makler-Provisionen sollten gedeckelt werden
Gesundheitspolitiker der Union sprechen sich aktuell für eine Begrenzung der Makler-Provisionen in der PKV aus. Makler erhalten für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung zum Teil sehr hohe Provisionen. Nach den Plänen der Politiker soll diese Vergütung nun begrenzt werden.
Jens Spahn, Sprecher der Unionsfraktion, erklärte, dass Kunden von manchen Maklern beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung abgezockt werden. Um eine Deckelung der Makler-Provisionen zu ermöglichen, soll ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht werden. Den Plänen zufolge sollen die Vergütungen der Vermittler auf maximal 12 Monatsbeiträge begrenzt werden.
Der gesundheitspolitische Sprecher der Union betonte, dass eine Begrenzung auf neun Beiträge besser wäre. Per Gesetz soll zudem beschlossen werden, dass Makler die Vermittler-Provisionen bis zu fünf Jahre nach dem Vertragsabschluss zurückzahlen müssen, wenn der Kunde die private Krankenversicherung kündigt. Aktuell gilt in den meisten Fällen lediglich eine Haftung von zwei Jahren. Teilweise ist der Haftungszeitraum geringer.
Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde laut Jens Spahn bereits formuliert. Vermitteln Makler ihren Kunden eine private Krankenversicherung, erhalten sie mitunter eine Vergütung in Höhe von 14 bis 18 Monatsbeiträgen. Aufgrund der starken Konkurrenz und der hohen Verdienstmöglichkeiten vermitteln vor allem große Vertriebe jüngere PKV-Kunden bereits nach zwei Jahren an einen anderen Versicherer.
Keine KommentareRückerstattung für privat weitergeführte betriebliche Altersvorsorge
Im September 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass auf Beiträge in eine Direktversicherung, die privat bezahlt wurden, im Alter keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erhoben werden dürfen (Az.: 1 BvR 1660/08). Auf dieses Urteil weist die Stiftung Warentest in einer aktuellen Meldung hin.
Das bedeutet, dass gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner, die ihre betriebliche Altersvorsorge privat weitergeführt haben, nun Geld zurückerstattet bekommen. Die Krankenkassen zahlen ihnen nämlich jene Versicherungsbeiträge zurück, die sie auf die Betriebsrenten aufgeschlagen haben.
Laut Stiftung Warentest hat die Techniker Krankenkasse bereits angekündigt “alle Beiträge, die zu Unrecht eingezogen worden sind” zurückzuerstatten. Voraussetzung für eine Rückerstattung ist, dass die Betriebsrentner im Versicherungsschein als Versicherungsnehmer eingetragen sind. Übrigens: Die Krankenkassen schreiben die Betroffenen nicht an, diese müssen selbst aktiv werden und die Beiträge von ihrer Kasse zurückfordern!
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