Beiträge aus Januar, 2011
DGB warnt vor höheren Beiträgen in Pflegeversicherung
Nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) drohen in der Pflegeversicherung deutlich höhere Beiträge als von der Bundesregierung vorhergesagt, wenn die Demenzkranken berücksichtigt werden. Wie die “Berliner Zeitung” berichtet, reiche die für 2014 geplante Beitragserhöhung von 1,95% auf 2,1% dann nicht aus. Tatsächlich müsse die Erhöhung 0,35% mehr betragen.
DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach forderte angesichts dieser Zahlen in der “Berliner Zeitung” eine “solidarische Weiterentwicklung der Pflegeversicherung mit paritätischen Beiträgen und der Einbeziehung der privaten Pflegeversicherung”. Durch eine solche integrierte Pflegeversicherung könnte der Finanzausgleich auch die Milliardenüberschüsse der privaten Anbieter einbeziehen. Darüber hinaus fordert Buntenbach eine Finanzierung gesellschaftlicher Aufgaben (z.B. die Sozialversicherungsbeiträge pflegender Familienangehöriger) über Steuern.
Die FDP hatte eine individuelle und kapitalgedeckte Zusatzversicherungspflicht für die Pflege gefordert. Genau wie die CSU lehnt Buntenbach diesen Vorschlag jedoch ab. Begründung: Eine solche Pflicht-Zusatzversicherung sei sozial ungerecht, weil sie unabhängig von der Einkommenshöhe wäre, und könnte den Bedarf auch überhaupt nicht decken.
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Hausratversicherung zahlt keine Schäden durch Tauwasser
Die Hausratversicherung deckt keine Schäden, die durch Tauwasser entstanden ist. Grundsätzlich übernimmt die Hausratversicherung in der Regel nur Schäden, die durch Leitungswasser, Sturm, Feuer oder Einbruch verursacht wurden. Auch die Wohngebäudeversicherung greift weder bei Tauwasserschäden noch bei Schäden durch Starkregen oder Überschwemmungen. Für letztgenannte Schäden muss eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden, eine sogenannte Elementarschadenversicherung.
Wenn ein Tauwasserschaden durch höhere Gewalt entstanden ist, so muss dieser laut Kirstin Zeidler vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) von dem Betroffenen selbst übernommen werden.
Ist der Schaden durch Tauwasser jedoch eingetreten, weil ein baulicher Mangel vorgelegen hat, dann ist der Bauträger für die Übernahme des Schadens zuständig. Ein Mieter ist auch nicht zur Kostenübernahme eines Tauwasserschadens verpflichtet, wenn der Schaden auf eine Fahrlässigkeit des Vermieters zurückzuführen ist. In diesem Fall (z.B. wenn er vor dem Winter schlecht abgedichtete Türen nicht hat reparieren lassen) muss er den Schaden bezahlen.
Keine KommentareÄnderungen in gesetzlicher Rentenversicherung 2011
Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist darauf hin, dass es mit dem neuen Jahr einige Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt. So wird die Beitragsbemessungsgrenze in den neuen Bundesländern von bisher 4650 Euro monatlich (oder 55.800 Euro jährlich) auf 4.800 Euro (oder 57.600 Euro jährlich) angehoben, während sie in den alten Bundesländern weiterhin bei 5.500 Euro (oder 66.000 Euro jährlich) bleibt. Auch der Höchstbeitrag für Pflichtversicherte zur Rentenversicherung bleibt in den alten Bundesländern gleich (monatlich 1.094,50 Euro), steigt aber in den neuen Bundesländern auf 955,20 Euro.
Aufgrund einer Änderung in der gesetzlichen Krankenversicherung von einem neuen Beitragssatz von 15,5% (vorher: 14,9%) erhöht sich auch für die krankenversicherungspflichtigen Rentner der selbst zu zahlende Anteil von 7,9% auf 8,2%.
Nichts geändert hat sich dagegen an dem freiwilligen Mindestbeitrag (bundesweit 79,60 Euro monatlich) und dem freiwilligen Höchstbeitrag (bundesweit 1.094,50 Euro). Auch der Beitragssatz bleibt weiterhin stabil (19,9%), von dem jeweils die Hälfte der Arbeitgeber und die Hälfte der Versicherte zahlen muss.
Keine KommentareTagesgeld Vergleich: Bis zu 2,2 % Tagesgeld Zinsen Anfang 2011
Bereits zu Beginn des neuen Jahres dürfen Anleger in Deutschland mit attraktiven Tagesgeldzinsen rechnen. Mehrere Banken offerieren wie bereits im letzten Jahr Zinssätze von mehr als 2,0 Prozent. Erneut setzt sich dabei die Bank of Scotland im Tagesgeld Vergleich durch.
Pünktlich zum Jahresstart bietet die Bank of Scotland das eigene Tagesgeldkonto mit einem Zinssatz in Höhe von 2,2 Prozent an. Damit setzt der Anbieter seinen Kurs des letzten Jahres fort. Abermals gehört das Tagesgeld der Bank of Scotland so zu den stärksten Angeboten auf dem deutschen Markt.
Neben attraktiven Zinsen erhalten Anleger ein Tagesgeldkonto, dessen Führung kostenlos ist. Die Bank of Scotland verzichtet zugleich auf eine Mindesteinlage, sodass die attraktiven Zinsen bereits ab dem ersten Cent gewährt werden. Beim Tagesgeldkonto verzichtet das schottische Geldhaus auf eine Betragsstaffelung, sodass die attraktiven Zinsen auch bei hohen Anlagebeträgen gewährt werden.
Wie für ein Tagesgeldkonto typisch können die Anleger täglich auf das Guthaben zugreifen. Durch eine Guthabenverfügung entstehen für die Kunden der Bank of Scotland keine Zinsverluste. In einem persönlichen Onlinebanking-Sicherheitsbereich stehen die Umsätze und Kontoauszüge täglich zur Verfügung, sodass das Tagesgeldkonto eigenständig gemanagt werden kann.
Keine KommentareFinanzielle Verluste durch frühzeitige Rente auf Rekordniveau
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat am Dienstag in Berlin bestätigt, dass hierzulande 48,7% der Frauen und 41,2% der Männer (Statistik: 2009) vorzeitig in Rente gehen und dabei hohe finanzielle Verluste in Kauf nehmen. Aktuell sind die Abschläge so hoch wie schon seit 2005 nicht mehr, nur 2003 waren die Abschläge noch höher. Die Gründe für den vorzeitigen Ruhestand sind unterschiedlich und reichen von dem Wunsch nach einem früheren arbeitsfreien Lebensabend bis hin zu schlechten Beschäftigungschancen älterer Menschen auf dem Arbeitsmarkt.
Obwohl das gesetzliche Rentenalter bei 65 Jahren liegt, sind die Deutschen 2009 im Durchschnitt mit 63,2 Jahren in Rente gegangen. Männer dürfen ab einem Alter von 63 Jahren Altersrente beziehen, dann aber auf 7,2% ihrer Rente verzichten. Sie gingen 2009 im Durchschnitt 32,78 Monate früher in Rente und bekamen dabei durchschnittlich 127,44 Euro weniger als wenn sie bis zum gesetzlichen Rentenbeginn gearbeitet hätten. Die Durchschnittsrente der Männer nach den Abzügen betrug 2009 im Mittel 1060,28 Euro.
Auffällig ist, dass immer mehr Frauen vorzeitig in Rente gehen. Ihnen ist gestattet, sich schon mit 60 Jahren zur Ruhe zu setzen, müssen dann aber Abschläge von rund 18% hinnehmen. Lag die Quote der Frauen, die vor dem gesetzlichen Rentenbeginn Rente erhalten, im Jahr 2000 noch bei 16,3%, betrug sie 2009 schon fast das Dreifache. Im Durchschnitt verzichteten die Frauen durch ihre vorzeitige Rente auf eine Summe von 105,35 Euro monatlich, obwohl sie dann insgesamt durchschnittlich nur 621,60 Euro Rente erhalten haben.
1 Kommentar2010 zeigten sich über 23.500 Steuersünder selbst an
Medienberichten zufolge haben sich 2010 mehr als 23.500 deutsche Steuersünder bei den Finanzbehörden selbst angezeigt. Unter Berufung auf eine Umfrage bei den Finanzministerien und Oberfinanzdirektionen der Bundesländer berichtet “Die Welt”, dass es die meisten Selbstanzeigen in Baden-Württemberg gegeben habe (7409), gefolgt von Nordrhein-Westfalen mit 5158 Selbstanzeigen.
Auch in weiteren Bundesländern wie Hessen (3286), Bayern (2112), Rheinland-Pfalz (1845) und Niedersachsen (1026) gaben mehr als 1000 Bürger zu, Gelder ins Ausland geschafft und bislang nicht in Deutschland gemeldet zu haben. Weniger als 1000 Selbstanzeigen wurden in Berlin (845), Hamburg (678), Schleswig-Holstein (590), dem Saarland (214) und Bremen (149) registriert. In den ostdeutschen Bundesländern zeigten sich dagegen weniger als 100 Steuersünder selbst an.
Berechnungen der “Welt” haben ergeben, dass jeder dieser Steuersünder durchschnittlich etwas mehr als 75.000 Euro nachträglich an Steuern bezahlen muss, Steuerschätzer hatten den Nachzahlungsbetrag mit 1,8 Milliarden Euro veranschlagt. Erst vor wenigen Tagen berichtete “Der Spiegel”, dass noch 2010 Nachzahlungen von rund 1,6 Milliarden Euro anfallen und im neuen Jahr 200 Millionen Euro.
Ein Auslöser für die Massen-Selbstanzeigen waren die Steuer-CDS, die mehrere Bundesländer Anfang 2010 für einige Millionen Euro von der Schweiz und Liechtenstein gekauft hatten. Der stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Thomas Eigenthaler, erklärt, dass seitdem viele Steuersünder große Angst davor haben, erwischt zu werden. Durch die Selbstanzeige können sie einer Strafe entgehen.
Keine KommentareBU Test: BU Versicherung Test & Vergleich von Stiftung Warentest
Schnell kann die Berufsunfähigkeit zur Bedrohung für die eigene Existenz werden. Nur in wenigen Fällen erhalten Betroffene noch eine Erwerbsminderungsrente. Gemeinsam mit den Änderungen in der staatlichen Absicherung hat die private Berufsunfähigkeitsversicherung an Bedeutung erlangt. Sie ist oftmals die einzige Möglichkeit um den Lebensstandard auch im Falle der Berufsunfähigkeit zu halten.
Die Stiftung Warentest hat nun 92 Angebote von Versicherungsgesellschaften getestet. Im Fokus des aktuellen Tests standen Berufsunfähigkeitsversicherungen mit kombinierter Risikolebensversicherung. Die Experten von Finanztest weisen im Rahmen der aktuellen Testergebnisse vor allem auf die gewaltigen Preisunterschiede hin.
So bewegen sich die Kosten für einen entsprechenden Schutz einer 30-jährigen Bürokauffrau zwischen 446 und 1119 Euro pro Jahr. Bei der Suche nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Verbraucher vor allem auf die Versicherungsbedingungen achten. Durch sie wird darüber entschieden, wann und ob ein Versicherer zahlt.
Besonders wichtig ist bei der Auswahl einer geeigneten BU Versicherung der Verzicht auf die abstrakte Verweisung. Junge Versicherte sollten zudem auf eine Nachversicherungsgarantie achten. Durch sie haben sie die Möglichkeit die Versicherung ohne eine weitere Gesundheitsprüfung nach Bedarf aufzustocken.
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Keine KommentareHelfer beim Auto-Anschieben müssen für Schäden nicht haften
In einem kalten und harten Winter haben Autofahrer oft nicht nur mit Schnee und Eis zu kämpfen, sondern manchmal auch mit dem eigenen Auto, das nicht anspringen will oder im Schnee steckengeblieben ist. Hier ist Hilfe beim Anschieben immer willkommen. Doch was passiert, wenn dem Helfer beim Anschieben ein Missgeschick passiert und ein Schaden am Auto entsteht wie z.B. dass ein Außenspiegel abbricht.
Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) muss der Helfer in diesem Fall keine Angst haben, für den entstandenen Schaden selbst aufkommen zu müssen. Denn in solchen Fällen übernimmt die Versicherung des Autofahrers, der die Hilfe in Anspruch genommen hat, die Schadesnregulierung. Darauf weist das Online-Vergleichsportal Check24 hin. Der Fahrzeughalter kann sich jedoch weigern, den Schaden seiner Versicherung zu melden. Dann muss der Fall im Zweifelsfall von einem Gericht entschieden werden.
Wenn dagegen ein Schnee-Räumfahrzeug an einem PKW Schäden verursacht, dann hat der Fahrzeughalter nur dann eine Chance auf Schadensersatz, wenn er den Verursacher zweifelsfrei nachweisen kann, teilt der GDV mit. Deshalb sollten Betroffene sich immer das Kennzeichen des Räumfahrzeugs merken und den Fahrer direkt auf den Schaden ansprechen oder selbst die Begleichung des Schadens übernehmen.
1 KommentarAuto wird stillgelegt, wenn keine Kfz-Steuer bezahlt wird
Das saarländische Verwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Auto ohne weitere Prüfung stillgelegt werden kann, wenn dessen Halter die Kfz-Steuer für das Fahrzeug nicht bezahlt hat (Az.: 10 K 686/09). Darauf weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) hin.
Im konkreten Fall verweigerte ein Autofahrer die Zahlung der fälligen Steuern in Höhe von über 400 Euro mit der Begründung, dass die Forderung dem Grund und der Höhe nach nicht korrekt sei. Daraufhin legte die Zulassungsbehörde das Fahrzeug still. Der Autofahrer klagte gegen die Stilllegung.
Die Stilllegung des Fahrzeugs geschah völlig zu Recht, so das Verwaltungsgericht, denn die Zulassungsbehörde müsse auf eine entsprechende Aufforderung des Finanzamts reagieren. Nur das Finanzamt könne über die Steuerforderung entscheiden, deshalb müssen eventuelle Einsprüche gegen die Stilllegung auch an das Finanzamt gerichtet werden und nicht an die Zulassungsbehörde. Wenn ein Autofahrer gegen die Entscheidung des Finanzamt klagen möchte, so müsse er dies beim Finanzgericht tun, erklärten die Richter.
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