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BU und Riester-Rente lieber trennen

Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass mit der staatlich geförderten Riester-Rente auch ein Berufsunfähigkeitsschutz abgeschlossen werden kann, wobei hierfür bis zu 15% des Beitrags verwendet werden darf.

Von einer solchen Kombination rät die Stiftung Warentest jedoch ab, denn sie hat zwei Nachteile: Erstens fällt die Altersrente später niedriger aus im Vergleich zu dem Fall, in dem der gesamte Beitrag in die Altersvorsorge einfließt.

Zweitens ist die Berufsunfähigkeitsrente, sollte sie der Versicherte in Anspruch nehmen müssen, voll steuerpflichtig. Dadurch wird die ohnehin schon kleinere Rente noch weiter geschmälert. Bei einer Berufsunfähigkeitsrente, die aus einem Vertrag ohne Riester-Förderung stammt, ist dagegen nur der Ertragsanteil steuerpflichtig. Deshalb empfiehlt die Stiftung Warentest Riester-Rente und Schutz vor Berufsunfähigkeit zu trennen.



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