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Beiträge aus Dezember, 2010

BU und Riester-Rente lieber trennen

Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass mit der staatlich geförderten Riester-Rente auch ein Berufsunfähigkeitsschutz abgeschlossen werden kann, wobei hierfür bis zu 15% des Beitrags verwendet werden darf.

Von einer solchen Kombination rät die Stiftung Warentest jedoch ab, denn sie hat zwei Nachteile: Erstens fällt die Altersrente später niedriger aus im Vergleich zu dem Fall, in dem der gesamte Beitrag in die Altersvorsorge einfließt.

Zweitens ist die Berufsunfähigkeitsrente, sollte sie der Versicherte in Anspruch nehmen müssen, voll steuerpflichtig. Dadurch wird die ohnehin schon kleinere Rente noch weiter geschmälert. Bei einer Berufsunfähigkeitsrente, die aus einem Vertrag ohne Riester-Förderung stammt, ist dagegen nur der Ertragsanteil steuerpflichtig. Deshalb empfiehlt die Stiftung Warentest Riester-Rente und Schutz vor Berufsunfähigkeit zu trennen.


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Welche Versicherungen für Silvester wichtig sind

Raketen, Böller, Feuerwerk – an Silvester gibt es viele Gefahren, die Schäden verursachen können. Seit 2009 müssen die Versicherungen selbst bei “grober Fahrlässigkeit” einen Teil des Schadens übernehmen, doch je nach Art des Schadens sind unterschiedliche Versicherungen zuständig.

Die Hausratversicherung kommt für Schäden auf, die z.B. durch ein Tischfeuerwerk in der Wohnung entstehen oder die durch eine Rakete hervorgerufen werden, die in die Wohnung geflogen ist.

Steckt ein Feuerwerkskörper ein Haus oder Dach in Brand, ist das ein Fall für die Wohngebäudeversicherung, welche die Verantwortlichen ggf. in Regress nimmt, sofern sie ermittelt werden können. Auch Briefkästen, die durch Knallfrösche beschädigt wurden, können von der Wohngebäudeversicherung ersetzt werden.

Wenn eine Silvester-Rakete ein Auto beschädigt, so muss die Haftpflichtversicherung des Verantwortlichen den Schaden bezahlen. Da dieser aber in der Regel kaum zu ermitteln ist, übernimmt die Teilkasko-Versicherung des Autobesitzers den Schaden in solchen Fällen.

Wer durch Raketen oder Böller Brandverletzungen erleidet und medizinisch behandelt werden muss, muss für die Behandlungskosten natürlich nicht selbst aufkommen, diese werden von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen – es sei denn, es liegt eine “Bewusstseinsstörung” vor wie im Falle von einem sehr hohen Promillegehalt im Blut des Verletzten. Dann kann die Kostenübernahme verweigert werden.

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AXA Ruhestand-Barometer 2010: Altersvorsorge

Schon zum fünften Mal in Folge untersucht das AXA Ruhestand-Barometer die Erwartungen, Wünsche und Einstellungen von erwerbstätigen und bereits im Ruhestand befindlichen Menschen zum Thema Ruhestand. Die repräsentative Studie wird in insgesamt 13 Ländern von der GfK durchgeführt.

Im diesjährigen Ruhestand-Barometer zeigte sich, dass es vor allem die eigenen Kinder sind, die die Deutschen zur privaten Altersvorsorge motivieren (39%), dieser Grund wird vor allem von den 25-34-Jährigen besonders häufig angegeben (50%). Die gleiche Motivation ist auch in Frankreich und Spanien zu finden (jeweils 49%). Andere Motivationen und Anlässe wie z.B. ein runder Geburtstag, der in vielen anderen Ländern wie Japan, Großbritannien oder den USA als Hauptmotivation angegeben wird, spielt hierzulande kaum eine Rolle.

Obwohl die Mehrheit der Deutschen (62%) angibt, die Höhe ihrer gesetzlichen Rente genau oder ungefähr zu kennen, scheint die Aufnahme einer privaten Altersvorsorge nicht zwangsläufig die Konsequenz daraus zu sein. 2007 hatten noch 72% der Anfang 30-Jährigen angegeben, eine private Altersvorsorge zu besitzen, jetzt sind es nur noch 46%. Mit anderen Worten: 54% der Erwerbstätigen in diesem Alter hat sich noch nicht um die private Altersvorsorge gekümmert. 34% gaben an, dass sie etwa mit 48% mit der privaten Altersvorsorge beginnen wollen und jeder Fünfte will überhaupt nicht fürs Alter vorsorgen, obwohl 91% angeben, dass eine finanzielle Vorsorge fürs Alter nötig ist.

Im internationalen Vergleich sparen die Deutschen sehr wenig fürs Alter: Pro Haushalt werden durchschnittlich nur 3900 Euro pro Jahr zurückgelegt, nur die Franzosen sparen mit rund 2100 Euro jährlich noch weniger.

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BdV: Berufsunfähigkeit nicht unterschätzen!

Dem Bund der Versicherten (BdV) zufolge ist die Berufsunfähigkeit (BU) das am stärksten vernachlässigte Risiko, laut BdV-Vorstand Thorsten Rudnik hat nur etwa jeder zehnte Haushalt in Deutschland eine Berufsunfähigkeits-Versicherung. Und selbst wer eine BU-Police besitzt, ist oft nicht ausreichend versichert, da die vereinbarte Rente im Ernstfall nicht immer ausreicht.

Das Problem bei BU-Versicherungen ist, dass viele Anbieter für Risikogruppen immense Aufschläge in den Beiträgen kassieren. Nur für junge, kerngesunde Personen aus bestimmten Berufsgruppen gibt es Policen zu vertretbaren Preisen, beklagt der BdV. Alleine die Ausübung von einem Handwerk als Beruf kann den Versicherten schon 100% Zuschlag kosten – für viele Handwerker sind diese Prämien unbezahlbar.

Außerdem beschränken viele Versicherer den Versicherungsschutz auf das 50. oder 55. Lebensjahr, so dass viele, die dringend einen BU-Schutz brauchen, ihn gar nicht (mehr) bekommen. Dennoch ist die BU-Versicherung eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, denn sie soll im Ernstfall die Existenz sichern.

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Deutsche investieren rund 7 Milliarden Euro in bAV

Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte, haben die Beschäftigten in Deutschland im Jahr 2008 insgesamt rund 7 Milliarden Euro in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) investiert. Im Durchschnitt waren dies pro Beschäftigtem 273 Euro, das entspricht 0,7% aller Bruttoverdienste.

In der Finanz- und Versicherungsbranche fiel der Anteil der umgewandelten Bruttoverdienste mit 1,6% am höchsten aus, hier investierte jeder Beschäftigte durchschnittlich 889 Euro pro Jahr. Der niedrigste Anteil von 0,1% fand sich in der Leiharbeitsbranche, in der 29 Euro jährlich in die bAV investiert wurden. Ebenfalls niedrig war der Anteil bei Wach- und Sicherheitsdiensten sowie Detekteien, die 0,2% ihres Bruttoverdienstes, also durchschnittlich 45 Euro umwandelten.

Irrelevant bei der Entscheidung für die betriebliche Altersvorsorge ist die Größe des Unternehmens, in dem die Arbeitnehmer beschäftigt sind. In allen Unternehmensklassen lag der Anteil der umgewandelten Verdienste bei 0,7-0,8%, berichtet das Statistische Bundesamt.

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Kassen lehnen Pflege-Zusatzversicherung ab

Die schwarz-gelbe Koalition plant, in der Pflegeversicherung eine private Zusatzversicherung einzuführen, die von dem Prinzip der Riester-Rente ähnelt. Das lehnen die gesetzlichen Krankenkassen jedoch kategorisch ab. Gernot Kiefer, der für den Bereich Pflege zuständige Vorstand im Spitzenverband der Krankenkassen, begründet dies damit, dass ein individuelles Ansparen dem Solidargedanken der Pflegeversicherung nicht entsprechen würde. Der Finanzbedarf jedes Versicherten ist unterschiedlich groß, denn das Risiko und der Grad einer Pflegebedürftigkeit sei in der Bevölkerung ungleich verteilt.

Kiefer zufolge lässt sich der erwartete Beitragsanstieg für alle Versicherten nur auffangen, wenn ein Kapitalstock kollektiv aufgebaut wird. Spätestens 2014 werden die Ausgaben der Pflegeversicherung höher sein als die Einnahmen oder Rücklagen, deshalb müsste der Beitragssatz dann von derzeit 1,95% um ungefähr 0,15% angehoben werden – sofern sich sonst nichts ändert, so seine Einschätzung.

Außerdem äußerte sich Kiefer auch zu dem immer wieder beklagten Fachkräftemangel in der Pflege. Seiner Meinung nach sind die Pflegeeinrichtungen an der Situation mitschuld, denn viele bezahlen ihren Beschäftigen immer noch nicht den Mindestlohn und selbst der Tariflohn (im Durchschnitt 1700-2700 Euro brutto) sei kein übermäßiger Anreiz, so Kiefer.

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Frühere Zeitarbeiter haben evtl. höhere Rentenansprüche

Frühere Zeitarbeiter, die Verträge mit einer Tariforganisation christlicher Gewerkschaften abgeschlossen hatten, haben vielleicht Anspruch auf höhere Rentenzahlungen, dies gilt vor allem für Zeitarbeiter, deren Rente 2006 oder später begonnen hat. Das teilte die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland in dieser Woche mit.

Mitte Dezember hatte das Bundesarbeitsgericht der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften die Tariffähigkeit für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen abgesprochen. Damit darf die Spitzenorganisation christlicher Zeitarbeitsgewerkschaften keine Tarifverträge mehr aushandeln und abschließen.

Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, dass die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliege und deshalb noch unklar ist, ob die Entscheidung auch rückwirkend gilt. Wenn das der Fall ist, müssten Sozialversicherungsbeiträge nachgezahlt werden. Sie empfiehlt allen Betroffenen, noch in diesem Jahr einen formlosen Antrag zur Überprüfung der Rentenzahlung zu stellen. Ein Sprecher des Bundesarbeitsgericht erklärte, dass die Arbeitnehmer notfalls ihre Lohndifferenzen einklagen müssen.

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Die meisten Kunden sind mit ihrer Versicherung zufrieden

Wie eine aktuelle Studie des Institutes für Management und Wirtschaftsforschung (IMWF) zeigt, sind die meisten Kunden mit ihren Versicherungen zufrieden. Die Bewertungen für die einzelnen Anbieter unterscheiden sich sowohl im Preis-/Leistungsverhältnis als auch in der Beratungsqualität kaum. Die meisten werden auf einer Skala, die von +5 (sehr gut) bis -5 (sehr schlecht) reicht, zwischen +1 und knapp unter 0 bewertet.

Die besten Bewertungen im Preis-/Leistungsverhältnis und bei der Beratung erhielt die HUK-Coburg. In Sachen Preis/Leistung folgten Cosmos, VHV, Debeka und HDI, bei der Beratungsqualität lagen Allianz, Debeka, DEVK und AXA hinter der HUK-Coburg.

Es gibt jedoch auch Beschwerden z.B. hinsichtlich der Erwartungen an die Versicherer und ob diese erfüllt werden. So gaben nur knapp 60% der Befragten an, dass sie von ihrer Versicherung das beste verfügbare Produkt angeboten bekommen haben. Verbesserungen gibt es laut den Kunden auch im Bereich Beratung, die ihrer Meinung nach ausführlicher sein könnte. Vor allem bei der Berufsunfähigkeits-, Hausrat-, Rechtsschutz- und Rentenversicherung besteht großer Beratungsbedarf. Bemerkenswert ist auch, dass viele der Befragten angaben, dass sie an bestimmten Versicherungen keinen Bedarf haben, weil sie es sich finanziell nicht leisten können.

An der im August durchgeführten Umfrage nahmen 2050 Bundesbürger über 18 Jahren teil. Sie wurden danach gefragt, welche Versicherungen sie haben, welche Erwartungen sie an die Versicherer und ihre Vermittler haben und wie sie deren Leistung beurteilen.

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Stiftung Warentest: Zinsvergleich für Sparer

Die Stiftung Warentest hat sich die verschiedenen Sparformen wie Sparbuch, Tagesgeld, Sparbriefe, Festgeld usw. genauer angesehen und die jeweiligen Zinsen miteinander verglichen. Es hat sich gezeigt, dass Sparer auch im aktuellen Zinstief gute Renditen erzielen können.

Je nach Laufzeit bringen die besten Angebote derzeit eine Rendite von bis zu 3,8%, bei Sparplänen sogar mehr als 5%. Um solche Renditen zu bekommen, muss man allerdings auf Flexibilität verzichten und sein Geld mindestens drei Jahre fest anlegen. Ein Beispiel: Wer über drei Jahre hinweg 5000 Euro beim Testsieger, der ICICI Bank, anlegt, der bekommt am Ende rund 375 Euro mehr als beim schlechtesten Angebot.

Wer auf Flexibilität nicht verzichten möchte, der kann auf Tagesgeldangebote zurückgreifen. Hier gibt es im besten Fall etwas über 2% Zinsen, wobei sich der Zinssatz hier täglich ändern kann. Bei den Sparkonten im Test konnte nur ein einziges (das Online-Sparkonto der BMW-Bank) einen vergleichbaren Zinssatz von 2% p.a. bieten.

Nicht nur zur Immobilienfinanzierung, sondern auch als sichere und rentable Geldanlage präsentiert sich das Bausparen bei der Alten Leipziger und bei der Debeka. Im Tarif easy plus der Alten Leipziger erhalten Sparer, die monatlich 100 Euro sparen, eine Rendite von 3,4%. Junge Sparer unter 25 Jahren können wegen ihres Anspruchs auf Wohnungsbauprämie sogar auf eine Rendite von 5,2% kommen.

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Regierung will Garantiezins für Lebensversicherungen senken

Medienberichten zufolge, die sich auf einen Verordnungsentwurf des Bundesfinanzministeriums berufen, will das Ministerium offenbar zum ersten Mal seit 2007 den Garantiezins für Lebensversicherungen senken.

Aktuell liegt der Garantiezins für Lebensversicherungen bei 2,25%, die Überlegung ist, ihn Mitte nächsten Jahren auf 1,75% zu senken. Eine offizielle Bestätigung dieser Pläne aus dem Finanzministerium gibt es bislang nicht. Laut einem Ministeriumssprecher wird jedoch zusammen mit anderen Ministerien eine Änderung der betreffenden Verordnung überprüft. Bis zum 14. Januar 2011 sollen Verbraucherschutzverbände und die Versicherungswirtschaft hierzu Stellung beziehen.

Die Versicherer sind über die vermeintlichen Pläne empört und befürchten, dasss die Lebensversicherung, die immer noch als Verkaufsschlager gilt, dann für viele Kunden zu unattraktiv wird. Auch die Stiftung Warentest glaubt, dass Lebensversicherungen dann für viele Kunden nicht mehr so interessant sind, gerade weil viele Versicherer in den letzten Monaten schon die Überschussbeteiligung gesenkt hatten. Der Branchenverband GDV erklärt, dass es im kommenden Jahr keinen Anlass gebe, den sogenannten Höchstrechnungszins zu ändern.

Dem Bund der Versicherten (BDV) zufolge würde eine Senkung des Garantiezinses nur Neuverträge betreffen, die nach dem Zeitpunkt der Umstellung abgeschlossen werden. Für alle bestehenden Verträge gilt auch weiterhin der Garantiezins, der bei Vertragsabschluss vereinbart war.

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Erziehungsrente für geschiedene Elternteile

Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass bei geschiedenen und alleinerziehenden Müttern die gesetzliche Rentenversicherungen in Form einer sogenannten Erziehungsrente einspringt, wenn der unterhaltspflichtige Ex-Partner verstirbt.

Aktuell beträgt die Erziehungsrente im Durchschnitt 740 Euro pro Monat und wird bis zur Volljährigkeit des Kindes bezahlt. Liegt bei dem Kind eine Behinderung vor, endet die Zahlung nicht mit der Volljährigkeit des Kindes, sondern wird unabhängig vom Alter weiterbezahlt. Voraussetzung für die Zahlung einer Erziehungsrente ist, dass das alleinerziehende Elternteil mindestens fünf Jahre lang selbst Rentenbeiträge gezahlt haben muss und erst nach dem 30. Juni 1977 geschieden wurde.

Für eigenes Einkommen liegt der Freibetrag für Alleinerziehende mit einem Kind bei 870 Euro monatlich (alte Bundesländer) bzw. 772 Euro monatlich (neue Bundesländer). Übersteigt das Einkommen diese Summe, dann wird es zu 40% auf die Erziehungsrente angerechnet. Allerdings liegen die Freibeträge für eigene Einkommen bei Alleinerziehenden mit mehreren Kindern, deutlich höher, berichtet die Stiftung Warentest.

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Zahnzusatzversicherung Test: Central.prodent von Finanztest mit sehr gut ausgezeichnet

Die Stiftung Warentest hat in diesem Jahr auch Zahnzusatzversicherungen für Versicherte aller gesetzlichen Kassen unter die Lupe genommen und stellte dabei deutliche Unterschiede in der Beitragshöhe fest. Wer Wert auf teure Zahnersatzversorgung und Materialien legt, für den lohnt sich laut Finanztest eine Zahnzusatzversicherung, wobei man sich hier für einen möglichst leistungsstarken Tarif entscheiden sollte.

Die Zahnzusatzversicherung central.prodent der Central Krankenversicherung wurde von den Warentestern mit der Note “sehr gut” (1,2) ausgezeichnet. Der Tarif konnte durch sehr gute Leistungen bei einem besonders günstigen Preis punkten. 43-jährige Modellkunden zahlen hier 21 Euro (Männer) bzw. 24 Euro (Frauen).

Zu den Leistungen von central.prodent gehört, dass bei Aufwendungen für Zahnersatz, Zahnkronen oder Inlays die Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf 90% des Rechnungsbetrages aufgestockt wird. Für Versicherte, die von der GKV keine Leistungen erhalten, zahlt die Central 50% des Rechnungsbetrages. Auch der Rechnungsbetrag für plastische Zahnfüllungen wird unter Anrechnung der GKV-Vorleistung zu 90% übernommen (begrenzt auf Erstattungsbetrag von 75 Euro je Zahnfüllung).

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Zinsen für Steuererstattungen weiterhin umstritten

Das Jahressteuergesetz 2010 sieht vor, dass Zinsen für Steuererstattungen, die der Steuerzahler nach seiner Steuererklärung vom Finanzamt erhält, als steuerpflichtige Kapitaleinnahmen zu werten sind. Der Bundesfinanzhof hatte vor kurzem gegenteilig entschieden, deshalb rechnen Experten mit weiteren Musterklagen, berichtet die Stiftung Warentest.

Die Richter am Bundesfinanzhof begründeten ihre Entscheidung damit, dass Zinsen, die für Nachzahlungen an das Finanzamt gezahlt werden müssen, auch nicht steuerlich geltend gemacht werden dürften. Also darf der Steuerzahler seine Zinsen ebenfalls ohne Abzüge kassieren. Derzeit läuft auch noch ein anderes Verfahren zu dem gleichen Problem beim Bundesfinanzhof. Sollte das Urteil hier ähnlich ausfallen, könnte die Sachlage vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kommen.

Die Stiftung Warentest rät den Betroffenen, die für Erstattungszinsen Steuern zahlen sollen, ihren Einkommensbescheid bis zur endgültigen Klärung offen zu halten. Außerdem sollen sie spätestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids mit Verweis auf das Verfahren VIII R 36/10 beim Bundesfinanzhof Einspruch einlegen.

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Test zeigt deutliche Unterschiede bei Rürup-Rente

Wie eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Service-Qualität, die im Auftrag des Nachrichtensender n-tv durchgeführt wurde, zeigt, gibt es bei der Rürup-Rente deutliche Unterschiede von bis zu 20%. Außerdem ist die Beratung nicht bei allen Rürup-Renten gut.

Analysiert wurden 75 Testberatungen in 15 Filialen von Versicherungen und 150 telefonische Beratungsgespräche, außerdem 150 E-Mail-Anfragen und die Webseiten der Anbieter. Das Ergebnis: 30% der klassischen Rürup-Renten und die Hälfte der fondgebundenen Rürup-Renten erhielten das bestmögliche Rating. Allerdings sind die Leistungsunterschiede groß: Beim besten Produkt gibt es eine prognostizierte Rente (inkl. Überschüsse) von rund 450 Euro, beim schlechtesten knapp 380 Euro.

Auch beim Service gibt es große Unterschiede und noch viel Nachbesserungsbedarf: Nur 2 Versicherer konnten mit einem guten Service punkten. Während es in der persönlichen Beratung vor allem an einer umfassenden Analyse des Kundenbedarfs haperte, wurden telefonische Anfragen nur selten vollständig beantwortet und auf E-Mails wurde entweder überhaupt nicht oder viel zu spät reagiert.

Markus Hamer, Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Service-Qualität, sieht durch diese Ergebnisse die Notwendigkeit bestätigt, vor dem Abschluss eines Altersvorsorgevertrages die einzelnen Produkte und Anbieter genau zu vergleichen.

“Bester Anbieter Rürup-Rente 2010″ ist der Studie zufolge die Aachen-Münchener, die sich durch den besten Service und freundliche und kompetente Mitarbeiter den Testsieg sichern konnte. Auf Rang 2 landete mit einem Top-Service die R+V Versicherung, gefolgt von AXA auf Platz 3.

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Hausratversicherung: Bargeld-Diebstahl muss nachgewiesen werden

Nach einem Urteil des Amtsgerichts München müssen Wohnungsinhaber nach einem Einbruch in ihre Wohnung nachweisen können, dass Ihnen dabei Bargeld entwendet wurde, wenn sie den Schaden von ihrer Hausratversicherung ersetzt bekommen wollen (Az.: 142 C 8212/09). Darauf weist die Fachzeitschrift “recht und schaden” hin.

Im konkreten Fall hatte ein Mann gegen seine Hausratversicherung geklagt. Er hatte einen Einbruchdiebstahl gemeldet, bei dem ihm angeblich 2250 Euro Bargeld gestohlen wurden, welches zum Teil aus dem Verkauf eines PKW und zum Teil aus einem Nebenverdienst stammen sollte.

Weil der Versicherte bei verschiedenen Stellungnahmen unterschiedliche Summen nannte, zweifelte das Gericht an den Aussagen des Mannes. Widersprüchliche Angaben zur Sache deuten darauf hin, dass diese nicht den Tatsachen entsprechen, so das Gericht. Da der Mann außerdem nicht glaubwürdig darlegen konnte, warum er das Bargeld in seiner Wohnung aufbewahrte, wurde seine Klage gegen die Versicherung abgelehnt.

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