Beiträge aus November, 2010
Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrente können verfassungswidrig sein
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts können Krankenkassenbeiträge auf eine Betriebsrente und Abfindungen aus betrieblicher Altersvorsorge im Einzelfall verfassungswidrig sein (Az.: 1 BvR 1660/08).
Grundsätzlich ist es so, dass bei pflichtversicherten Rentnern für Betriebsrenten dun Einmalzahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig werden. Das ist auch dann der Fall, wenn die Beiträge früher aus dem Nettogehalt beglichen wurden und später, nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen von dem Arbeitnehmer selbst bis zum Rentenbeginn weitergezahlt wurden.
Es gibt jedoch eine Konstellation, in der diese Beitragspflicht laut den Richtern in Karlsruhe verfassungswidrig ist: Arbeitnehmer, die nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen die Beiträge selbst weitergezahlt haben und außerdem den kompletten Altersvorsorgevertrag übernommen haben, sind von den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen befreit. Grund: Eine rein private Altersvorsorge unterliegt nicht der Krankenkassenbeitragspflicht und für eine Altersvorsorge die zuerst betrieblich gestartet ist und später privat fortgesetzt wurde, muss dies auch gelten.
Rentner, auf die das zutrifft, können nun auf die Erstattung eines Teils der bereits gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge hoffen. Zurückerstattet werden können Beiträge ab dem Jahr 2006, vorausgesetzt, die Erstattung wird noch in diesem Jahr beantragt.
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Kfz-Versicherung: Deutschlands Autofahrer verschenken 7 Milliarden Euro
Eine Auswertung des Online-Vergleichsportals Aspect Online hat ergeben, dass Deutschlands Autofahrer über 7 Milliarden Euro einsparen könnten, wenn sich alle für den jeweils günstigsten Anbieter einer Kfz-Versicherung entscheiden würden.
Die Daten, die dieser Auswertung zugrundeliegen, stammen aus der Kfz-Versicherungsdatenbank CARINDA und beruhen auf den Versicherungsvergleichen, die Internetnutzer im zeitraum 6. bis 17. Oktober bei Aspect Online durchgeführt haben. Der preisgünstigste Anbieter lag dabei im Durchschnitt bei 350 Euro, der teuerste bei 874 Euro, der Mittelwert bei 540 Euro.
Das Einsparpotenzial zwischen diesem Mittelwert (540 Euro) und dem teuersten Angebot (874 Euro) liegt bei über 35%. Angesichts der Tatsache, dass alle privaten PKW-Halter derzeit zusammen 20,1 Milliarden Euro für ihre Kfz-Versicherung zahlen, ergibt sich ein Sparpotenzial von 7,1 Milliarden Euro.
Keine KommentareADAC: Werkstattbindung nicht immer sinnvoll
Der Automobilclub ADAC weist darauf hin, dass eine Werkstattbindung in der Kfz-Versicherung für Neu- und Leasingfahrzeuge nicht unbedingt sinnvoll ist. Wer sich für die Werkstattbindung entscheidet, kann zwar bis zu 15% bei den Versicherungsbeiträgen sparen, aber bei Leasingfahrzeugen kann eine Werkstattbindung sogar eine Vertragsverletzung bedeuten, denn oft verlangt der Hersteller den Besuch einer Vertragswerkstatt.
Außerdem kann eine Werkstattbindung im Schadensfall für den Versicherten viel Fahrerei bedeuten, z.B. wenn der Versicherer nur wenige Vertragswerkstätten hat und keinen Hol- und Bringdienst anbietet. Auch bei der Reparatur kann es zu möglichen Qualitätseinbußen kommen – ein weiteres Risiko bei der Werkstattbindung.
Der ADAC empfiehlt deshalb, vor dem Vertragsabschluss genau zu überprüfen, ob die Versicherung nur mit zertifizierten Werkstätten zusammenarbeitet. Das sind z.B. anerkannte Meisterbetriebe, die in einer Innung Mitglied sind. Außerdem sollte man darauf achten, dass diese Betriebe auf ihre Reparaturen auch Gewährleistung geben.
Übrigens: Seit 2002 sind Neuwagengarantien durch Werkstattbindungen nicht mehr gefährdet, erklärt der ADAC. Allerdings kann es bei Gebrauchtwagen passieren, dass der Besuch der Herstellerwerkstatt Voraussetzung für eine Anschlussgarantie ist.
Keine KommentareBei Geldnot Altersvorsorge in Gefahr
Die Stiftung Warentest weist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hin, nachdem Personen, die noch Geld in eine Kapitallebensversicherung investiert hat, keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat (Az.: XII ZB 120/08). Die Police muss für die Deckung der Kosten des Rechtsstreits zwar nicht aufgelöst werden, aber es kann verlangt werden, dass das Sparvermögen beliehen wird.
Anders sieht es dagegen bei einem Altersvorsorgevertrag mit lebenslanger Rentenzahlung ohne Kapitalwahlrecht aus, denn hier entschied der BGH in einem anderen Fall, dass diese Verträge nicht pfändbar sind (Az.: IX ZR 132/09). Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Rentenzahlung erst nach dem 60. Lebensjahr beginnt und der Versicherte vorher nicht über das Geld verfügen kann.
Wenn in einem derartigen Vertrag die Altersrente mit einer Berufsunfähigkeitsrente kombiniert ist, so dass im Falle einer Berufsunfähigkeit diese Rente in die Altersrente übergeht, sind beide Renten sicher vor Pfändung, erklärt die Stiftung Warentest.
Keine KommentareRiester-Banksparpläne trotz niedriger Zinsen attraktiv
Wie eine Untersuchung von 65 Riester-Banksparplänen durch die Stiftung Warentest gezeigt hat, ist diese Form der Altersvorsorge auch in Zeiten niedriger Zinsen (derzeit teilweise < 2%) noch attraktiv. Denn unterm Strich bringt die staatliche Förderung noch immer mehr als eine ungeförderte Altersvorsorge.
Deshalb sollten sich Riester-Sparer von den aktuell niedrigen Zinsen nicht abschrecken lassen, rät die Stiftung Warentest. Die Verzinsung der Sparpläne steigt nämlich wieder, sobald die Marktzinsen langfristig steigen. Trotzdem sollte man die verschiedenen Angebote an Riester-Banksparplänen sorgfältig vergleichen, denn bei einer Laufzeit von 25 Jahren kann der Unterschied über 10.000 Euro betragen.
Der aktuelle Vergleich der Stiftung Warentest hat ergeben, dass die Sparkasse Detmold aktuell das bundesweite beste Angebot für jüngere Sparer macht und mit Zinstreppe und Bonus besonders gute Renditeaussichten hat. Für ältere Sparer (ab 50 Jahren) eignet sich dagegen das Angebot der Landsparkasse Schenefeld und das der Volksbank Gronau-Ahaus am besten, deren Sparpläne an einen tagesaktuellen Zins gekoppelt sind.
Keine KommentareImage der Kfz-Versicherung wichtig
Laut einer repräsentativen Umfrage der VHV Versicherungen mit dem IMWF Institut für Management- und Wirtschaftsforschung unter 1033 Autofahrern ist der Mehrheit der deutschen Autofahrer das Image ihrer Kfz-Versicherung in der Öffentlichkeit wichtig. Für zwei Drittel der Befragten ist das Image des Anbieters sogar eines der Hauptkriterien bei der Beurteilung einer Versicherung. Vor allem ältere Versicherte legen großen Wert auf den Ruf der Versicherung: 80% der über 60-jährigen Autofahrer wollen ihr Auto bei einer Versicherung mit untadeligem Ruf abschließen.
Neben älteren Autofahrern sind vor allem Frauen auf den guten Ruf ihrer Kfz-Versicherung bedacht und auch Käufer von Neu- und Jahreswagen legen großen Wert auf eine Versicherung mit bestem Image.
Das Image eines Versicherungsunternehmens ist für die Befragten an konkrete Leistungsmerkmale gekoppelt. Am wichtigsten (Zustimmung von 90% der Versicherten) hierbei ist eine schnelle und unkomplizierte Schadensabwicklung. Fast genauso viele Kunden finden günstige Konditionen und einen guten allgemeinen Kundenservice für wichtig und auch die kompetente Beratung gehört für viele Kunden zum guten Ansehen einer Versicherung dazu.
Keine KommentareNeue Domain-Endung für Versicherungen
Zukünftig sollen die Websites der Versicherungsbranche mit einer entsprechenden Endung (.versicherung statt .de oder .com) als solche erkennbar sein. Die Initiative “.versicherung” will mit der neuen Top-Level-Domain alle Unternehmen der Branche, vo, Versicherungsvermittler bis zum Finanzkonzern ansprechen. Für die Verbraucher soll die neue Endung eine Vereinfachung der Suchprozesse im Internet und eine größere Transparenz bringen.
Verantwortlich für die Initiative ist das Unternehmen Dotversicherung aus Bendestorf bei Hamburg, die Schirmherrschaft hat Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski übernommen. Dotversicherung will im nächsten Jahr die Top-Level-Domain bei der hierfür zuständigen Internet-Verwaltungsorganisation ICANN (Kalifornien) beantragen.
Die Domainvergabe erfolgt schrittweise. Mitglieder der Versicherungsbranche, die als Sponsor bei Dotversicherung tätig werden (Sponsoringpakete gibt es ab 1500 Euro), können sich ab sofort ihr Wunschadresse bevorzugt sichern. Ab 2012 sollen dann Markeninhaber ihre Marke unter der neuen Domain sichern können und anschließend kann jedes Unternehmen der Branche eine neue Domain mit der Endung .versicherung registrieren. Die Domains kosten danach – in Abhängigkeit von dem zuständigen Internetprovider – voraussichtlich zwischen 100 und 150 Euro pro Jahr.
Keine KommentareKein Zahnarzttermin für Kassenpatienten mehr in 2010
Millionen gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland werden nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wohl keinen Zahnarzttermin mehr in diesem Jahr bekommen. Die zahnärztlichen Behandlungen sollen sich künftig auf Notfälle konzentrieren.
Betroffen von den Einschränkungen sind vor allem Patienten der Bundesknappschaft in Bayern, der AOK und der Innungskrankenkassen. Bundesweit verlegen Zahnärzte Behandlungstermine von Patienten auf das Jahr 2011, da die Budgets für die Zahnbehandlungen bei Kassenpatienten bereits aufgebraucht sind.
Jürgen Fedderwitz, KZBV-Vorsitzender, erklärte, dass bereits in diesen Tagen viele Zahnärzte auf eigene Kosten arbeiten. Die Budgets einiger gesetzlicher Krankenkassen, die für Zahnbehandlungen in diesem Jahr zur Verfügung stehen, sind Berichten zufolge bereits aufgebraucht. Eine medizinische Versorgung wird jedoch in akuten Notfällen sichergestellt.
Vor allem Routine- und Kontrolluntersuchungen sollen dabei ins kommende Jahr verschoben werden. Insbesondere Mitglieder der AOK Berlin und Brandenburg müssen mit langen Wartezeiten rechnen. Gleiches gilt für die Versicherten der Bundesknappschaft in Bayern und einen Großteil der Mitglieder der Innungskrankenkassen. Die Innungskrankenkassen zählen aktuell mehr als fünf Millionen Versicherte.
Keine KommentareWer haftet bei Gefälligkeiten?
Nach dem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen muss die gesetzliche Unfallversicherung nicht für einen Schaden aufkommen, der bei einer spontanen Gefälligkeitsleistung im Arbeitsleben entsteht (Az.: L 4 U 119/09).
Im konkreten Fall hatte ein Mann der Inhaberin eines Optikergeschäfts beim Öffnen des Rollgitters vor ihrem Geschäft geholfen und klemmte ihr beim Hochschieben des Gitters aus Versehen den Finger ein. Seine Haftpflichtversicherung verweigerte die Kostenübernahme mit der Begründung, bei der missglückten Hilfeleistung handele es sich um einen Arbeitsunfall, so dass die gesetzliche Unfallversicherung einspringen müsse.
Dieser Argumentation folgten die Richter des Landessozialgerichts jedoch nicht. Sie erklärten, dass jemand, der einer Ladeninhaberin spontan zu Hilfe eilt, nicht automatisch zum Mitarbeiter wird. Richtet er bei seiner Gefälligkeit einen Schaden an, darf dies also nicht als Arbeitsunfall gewertet werden und somit ist auch nicht die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Die Kosten müssen also nun von der Haftpflichtversicherung übernommen werden – vorausgesetzt im Vertrag sind Schäden bei Gefälligkeitsleistungen mitversichert, was jedoch nicht bei allen Verträgen der Fall ist.
Keine KommentareKfz Versicherung Thema bei RTL Extra
Heute Abend war eines der Themen auf der RTL Sendung “Extra” wie man Geld sparen kann bei der Kfz Versicherung. RTL zeigte dabei wie man mit nur einem Anruf mehr als 100 Euro sparen kann.
Das RTL Extra Team hat dazu Autofahrer auf der Straße angesprochen und dann ihre Kfz Versicherung angerufen und versucht zu handeln. Mit Erfolg haben die Reporter und Autofahrer die Kfz Versicherer bis zu über 100 Euro pro Jahr runter gehandelt.
Auch dieser RTL Beitrag zeigt gerade zur Wechselzeit wieder deutlich wie viel Geld sich bei der Autoversicherung sparen lässt wenn man mit dem Autoversicherer verhandelt. Die Autofahrer in der Sendung zeigten sich erstaunt.
Der RTL Beitrag zeigt also ganz klar, Kfz Versicherung vergleichen und verhandeln lohnt sich und es lassen sich hier bis zu einige hundert Euro jährlich sparen. Auf jeden Fall sollte man immer zu Wechselzeit einen kostenlosen und unverbindlichen Vergleich zur Kfz Versicherung im Internet machen.
Einen solchen Vergleich bieten wir hier an: Kfz Versicherungsvergleich
Keine KommentarePflegeversicherung: Zuschuss für Terrassentür
Die Stiftung Warentest weist auf ein Urteil des Sozialgerichts Dortmund hin, nachdem die gesetzliche Pflegeversicherung einen Zuschuss für den Umbau einer breiteren Terrassentür für einen behinderten Menschen im Rollstuhl zahlen muss (Az.: S 39 KN 98/08 P).
Im konkreten Fall hatte eine Frau geklagt, die unter anderem an Arthrose, Osteoporose und einer schweren Lungenerkrankung litt und daher schwerstpflegebedürftig ist. Sie erhält von ihrer Kranken- und Pflegekasse, der Knappschaft, Pflegeleistungen und beantragte auch einen Zuschuss für die Verbreiterung ihrer Terrassentür, damit sie mit ihrem Rollstuhl von der Wohnung auf die Terrasse gelangen kann. Doch die Knappschaft lehnte entsprechende Zuschüsse ab, wogegen die Frau klagte.
Das Dortmunder Gericht gab der Frau recht, da es “keinen vernünftigen Zweifel” daran gebe, dass der Umbau die Selbstständigkeit der Frau verbessere, erklärten die Richter. Mit einer breiteren Terrassentür könne die Frau alleine auf die Terrasse fahren, die natürlich zum “Wohnumfeld” der Klägerin gehöre, was die Knappschaft bestritten hatte.
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