Beiträge aus November, 2010
Urteil: Nutzung illegal beschaffter Steuer-Daten rechtmäßig
Nach einem heute veröffentlichten Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfen Ermittler auch dann Hausdurchsuchungen bei mutmaßlichen Steuerhinterziehern durchführen, wenn der Verdacht auf die Steuerhinterziehung durch Daten von illegal beschafften Datenträgern ausgelöst wurde (Az.: 2 BvR 2102/09). Ein solches Vorgehen würde kein Verfassungsrecht und nicht das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung verletzen, so die Richter.
Im konkreten Fall hatte ein Ehepaar aus Bochum Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung seiner Wohnung im September 2008 eingelegt. Die Polizei hatte aufgrund einer aus Liechtenstein stammenden CD mit den Daten mutmaßlicher Steuerhinterzieher das Ehepaar in Verdacht, im Zeitraum von 2002 bis 2006 Steuern in Höhe von 24.000 Euro hinterzogen zu haben.
Die Klage des Ehepaares wurde mit der Begründung abgewiesen, dass die Verwendung eines illegal erworbenen Datenträgers im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens rechtmäßig ist, weil es hier nur geschäftliche Kontakte und nicht um Bereiche der privaten Lebensgestaltung gehe. Selbst wenn ein Informant seine Informationen unrechtmäßig erworben hat, dürfen diese von den Ermittlungsbehörden grundsätzlich verwertet werden, hieß es. Da sich die Verfassungsbeschwerde des Ehepaars nur auf die Wohnungsdurchsuchung bezog, ist die Verwendung solcher Daten vor Gericht noch immer unklar.
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Kfz Versicherung Wechsel nach dem Stichtag möglich
Am 30. November läuft um Mitternacht die ordentliche Kündigungsfrist in der Kfz Versicherung ab. Versicherte, die diesen Termin verpassen, sind automatisch für ein weiteres Jahr an die Versicherungsgesellschaft gebunden. Doch auch nach dem Stichtag ist ein Wechsel der Kfz Versicherung möglich.
Verbraucher können in diesem Fall von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch nehmen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn der Versicherer die Beiträge für die Kfz Versicherung erhöht. In diesem Fall hat der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Kündigung des Versicherungsvertrags muss innerhalb von einem Monat nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung erfolgen.
Bevor Verbraucher aufgrund einer Beitragserhöhung die Kfz Versicherung kündigen, sollten sie die Annahme des Antrags durch den neuen Versicherer abwarten. Seitens der Unternehmen besteht bei der Kaskoversicherung kein Annahmezwang.
Ein anderer Versicherer kann auch im Schadensfall oder bei der Neuanmeldung eines Kfz gewählt werden. Beide Vertragsparteien können nach einem Unfall innerhalb eines Monats den Vertrag kündigen. Dies ist allerdings erst möglich, wenn die Entschädigung durch die Kfz-Versicherung bereits abgeschlossen ist.
Keine KommentarePrivate Krankenversicherung: Beitragserhöhung in 2011
Zahlreiche private Krankenversicherungen werden im kommenden Jahr die Beiträge erhöhen. Bereits ab 1. Januar 2011 müssen die PKV-Mitglieder mit höheren Beiträgen rechnen. Um bis zu 10 Prozent sollen die Versicherungsbeiträge steigen.
Im kommenden Jahr werden zahlreiche private Krankenversicherungen ihre Beiträge anpassen. Die Versicherten müssen mit Beitragserhöhungen von bis zu 10 Prozent rechnen. Die Spanne der Beitragserhöhungen soll bei den privaten Krankenversicherungen zwischen drei und zehn Prozent liegen. Mit höheren Kosten für die private Krankenversicherung müssen die Mitglieder der ARAG, Süddeutschen und der Landeskrankenhilfe rechnen.
Auch die Alte Oldenburger, die Debeka und die DKV werden die Beiträge anpassen. Gleiches gilt für die Krankenversicherung der AXA, der Central und der Halleschen. Obwohl die Versicherer bereits ab 2011 erheblich von den neuen Regelungen der Gesundheitsreform profitieren werden, sind sie nach eigenen Aussagen auf die Beitragserhöhungen angewiesen.
Mit hohen Beitragsanpassungen müssen die Versicherten der Debeka und der DKV rechnen. Die Debeka möchte die Tarife um fünf bis sieben Prozent anpassen. Beitragserhöhungen zwischen sechs und sieben Prozent werden bei der DKV durchgeführt.
2 KommnentareAOK Krankenkasse: Kein Zusatzbeitrag in 2011
Die AOK Baden-Württemberg wird nach eigenen Angaben auf einen Zusatzbeitrag im kommenden Jahr verzichten. Das teilte die Krankenkasse in der vergangenen Woche im Rahmen einer Veranstaltung in Heidenheim mit.
Dr. Rolf Hoberg, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, erklärte, dass die Krankenkasse dank neuer Mitglieder auf eine stabile wirtschaftliche Zukunft blicken kann. Aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage sind Zusatzbeiträge im nächsten Jahr laut Hoberg nicht erforderlich. Mit dem Verzicht auf Zusatzbeiträge möchte die AOK Baden-Württemberg die gute wirtschaftliche Lage an die Versicherten weitergeben.
Derzeit sind bei der AOK Baden-Württemberg rund 3,5 Millionen Menschen versichert. Rund 11 Milliarden Euro werden durch die Krankenkasse pro Jahr für die Pflege- und Krankenversicherung ausgezahlt. Neben der AOK Baden-Württemberg wollen weitere Krankenkassen 2011 auf Zusatzbeiträge verzichten.
Dazu gehören fast alle AOK Kassen. Insgesamt 145 Krankenkassen werden auf die zusätzliche Gebühr zunächst verzichten. Nach Ansicht einiger Gesundheitsökonomen könnte sich das jedoch in den kommenden Jahren ändern. Bis 2015 sollen die Zusatzbeiträge Schätzungen zufolge bereits bei rund 100 Euro im Monat liegen. Wenn eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag ankündigt, können die Versicherten von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Keine KommentareUnbeaufsichtigte Kerzen können Versicherungsschutz kosten!
Die Adventszeit hat begonnen und damit auch die Zeit, in der in vielen Haushalten häufig Kerzen aufgestellt werden, um eine (vor)weihnachtliche Stimmung zu erzeugen. Der Deutsche Mieterbund in Berlin weist jedoch darauf hin, dass Mieter niemals unbeaufsichtigt oder unbeobachtet Kerzen oder Teelichter in ihrer Wohnung brennen lassen sollen.
Wenn ein Feuer ausbricht, das durch brennende Kerzen verursacht wurde, zahlt die Hausratversicherung nämlich nur dann, wenn der Versicherte nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Das gleiche gilt für das Abbrennen von Wunderkerzen: In einem Fall urteilte das Landgericht Offenburg, dass das Entzünden von Wunderkerzen direkt am Weihnachtsbaum grob fahrlässig ist (Az.: 2 O 197/02). Deshalb musste die Hausratversicherung in diesem Fall für den Schaden auch nicht aufkommen.
In einem anderen Fall, der vor dem Landgericht Bielefeld verhandelt wurde, mussten die Eltern eines achtjährigen Kindes für einen Brand haften, der entstanden ist, nachdem das Kind mit einem Feuerzeug, das auf dem Esszimmertisch lag, Teelichter entzündet hatte. Dem Kind könne man keinen Vorwurf machen, so die Richter, aber den Eltern, denn sie hätten besser auf das Kind aufpassen müssen, hieß es (Az.: 21 S 166/06).
Keine KommentareWinterreifenpflicht Deutschland gilt ab dieser Woche
Ab Montag, den 29. November 2010, gilt in Deutschland die Winterreifenpflicht. Im Zuge der Neuregelungen hat die Bundesregierung die Bußgelder erhöht. Nach dem Beschluss des Bundesrates am Freitag darf ab dieser Woche ausschließlich mit Winter- und Ganzjahresreifen gefahren werden.
Autofahrer, die sich nicht an die Winterreifenpflicht halten, riskieren hohe Bußgelder. Nach der Neuregelung darf ein Auto bei Glatteis, Schneematsch, Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte nur mit Winter-, Allwetter- oder M+S-Reifen auf Deutschlands Straßen unterwegs sein.
Autofahrer, die dabei erwischt werden, dass sie trotz Schnee mit Sommerreifen unterwegs sind, zahlen ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro. Dazu kommt ein Punkt in Flensburg. Entsteht aufgrund der Sommerreifen eine Gefährdung des Straßenverkehrs, komm es zu einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro und einem Punkt.
Mit dem ersten Wintereinbruch in Deutschland kam es bereits zu winterbedingten Verkehrsunfällen und hängengebliebenen Lastwagen. Bei dem Aufziehen der Winterreifen sollte darauf geachtet werden, dass diese eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern haben. Sind die eigenen Winterreifen älter als vier Jahre, sollten sie durch einen Fachmann überprüft werden.
1 KommentarKeine Haftpflicht-Versicherung auf Hebebühne
Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf muss die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs nicht für den Schaden aufkommen, der entsteht, während sich das Fahrzeug auf der Hebebühne einer Werkstatt befindet (Az.: I-1 U 6/10).
Im konkreten Fall wurde ein LKW an einem Freitagnachmittag in eine Werkstatt gebracht und dort, entsprechend den Weisungen, auf der Hebebühne abgestellt, damit dort zu Wochenbeginn die Überprüfung des Fahrzeugs durchgeführt werden kann. Doch noch vor dieser Überprüfung schlugen Flammen aus dem LKW-Fahrerhaus, die auf die Werkstatthalle übergriffen und dort einen Schaden in Höhe von knapp 85.000 Euro verursachten.
Die Düsseldorfer Richter erklärten, dass dieser Schaden jedoch nicht der Betriebshaftung des LKW-Halters zugerechnet werden darf, da das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt aus dem Verkehr gezogen war und rein juristisch betrachtet nicht in der Lage war, einen Schaden zu verursachen. Da der LKW auf der Hebebühne der Werkstatt gar nicht benutzt werden konnte, war er überhaupt nicht betriebsbereit. Der Schaden entstand bei der Erfüllung einer vertraglichen Wartungsverpflichtung und nicht durch einen Verkehrsvorgang mit dem Fahrzeug, so das Gericht.
Keine KommentareKrankenversicherung: Extra-Tarif für säumige Zahler
Die Stiftung Warentest berichtet, dass Zehntausende Menschen den Beitrag für ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung schuldig bleiben und so Fehlbeträge in Millionenhöhe produzieren. Nach Angaben der PKV sind so 209 Millionen Euro an Rückständen aufgelaufen und bei den gesetzlichen Krankenkassen soll der Rückstand für 2009 rund 630 Millionen Euro betragen.
Das Problem ist, dass diese Versicherten nicht einfach gekündigt werden dürfen: Seit April 2007 sind die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen unkündbar und und säumige Zahler in der privaten Krankenversicherung müssen seit Januar 2009 mindestens im Basistarif bleiben.
Nun ist in der PKV ein Modell im Gespräch, das die Leistungen für säumige Zahler deutlich einschränkt. Dieser Mini-Tarif, der von der HanseMerkur bereits angeboten wird, umfasst weniger Leistungen als der Basistarif. Wenn Versicherte zwei Monatsbeiträge nicht zahlen und die Mahnung der Versicherung erfolg bleibt, wird der Versicherungsschutz eingefroren. Nur im Notfall (z.B. bei einer Geburt, einer lebensnotwendigen Behandlung oder bei starken Schmerzen) werden die Behandlungskosten übernommen.
1 KommentarGKV: Versicherte skeptisch gegenüber Vorkasse
Wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Gesundheitsmonitor der Bertelsmann Stiftung in Gütersloh hervorgeht, werden Selbstbehalttarife in der gesetzlichen Krankenkasse bislang kaum genutzt. Hierbei handelt es sich Tarife, bei denen die Versicherten – wie in der privaten Krankenversicherung – ihre Arztrechnungen zunächst aus eigener Tasche bezahlen müssen und diese dann bei ihrer Krankenversicherung einreichen müssen, welche den Betrag dann erstattet. Nur 4% der 1500 repräsentativ ausgewählten Befragten nutzen einen solchen Kostenerstattungstarif und nur 30% beurteilen ihn positiv, darunter sind vor allem Menschen, die nach eigenen Angaben bei guter Gesundheit sind.
Die Beiträge so genannter Selbstbehalttarife sind günstiger als vergleichbare andere Tarife, allerdings müssen die Versicherten hier – wie der Name schon sagt – einen bestimmten Selbstbehalt selbst tragen, der ihnen nicht zurückerstattet wird. Die Zustimmung für einen solchen Tarif liegt bei gerade einmal 9% und ist besonders bei freiwillig gesetzlich Versicherten und Menschen mit hoher Schulbildung zu finden.
Ein weiteres Ergebnis der Studie betrifft die Kriterien, die den Versicherten bei ihrer Krankenkasse besonders wichtig sind: Dazu gehört vor allem die Erreichbarkeit (57%), Bonusprogramme (46%), Angebote für chronisch Kranke (45%) und die Kostenerstattung für Gesundheitskurse (43%), Beitragsrückzahlung bei Leistungsfreiheit (41%). Für jeweils 39% sind Zusatzleistungen im Krankheitsfall zuhause und die Kostenübernahme für alternative Medizin wichtig.
Keine KommentareLebensversicherung: Nach Kündigung Geld zurück
Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass Kunden, die eine Lebensversicherung gekündigt haben, möglicherweise Geld zurückfordern können. Das Landgericht Stuttgart hat die Klauseln der Allianz Lebensversicherung, die Kündigung, Beitragsfreistellung und Stornoabzug betreffen, als intransparent bewertet (Az.: 20 O 87/10). Betroffen sind Verträge aus dem Zeitraum Herbst 2001 bis Ende 2007. Demnach muss die Allianz ihren Kunden die Stornokosten erstatten und mehr von dem angesparten Geld auszahlen. Nach Angaben der Stiftung Warentest kann es sich hierbei je nach Fall um bis zu einigen Tausend Euro handeln.
Ähnliche Entscheidungen hatte auch schon das Oberlandesgericht Hamburg zu Verträgen der Versicherungsunternehmen Deutscher Ring, Ergo, Generali und Iduna getroffen. Der Bundesgerichtshof wird sich mit diesen Fällen voraussichtlich Mitte nächsten Jahres beschäftigen, Experten vermuten, dass die Versicherer bis zu dessen Urteil nichts zahlen werden.
Aallerdings tritt am Jahresende die Verjährungsfrist von Rückkauf oder Beitragsfreistellung von den Verträgen, die 2005-2007 gekündigt wurden, in Kraft, deshalb sollten die Betroffenen zügig ihre Ansprüche anmelden. Die Verbraucherzentrale Hamburg bietet hierfür Musterbriefe an.
Keine KommentareUnfallversicherung bei Weihnachtsfeier, aber nicht Weihnachtsmarkt
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung weist darauf hin, dass ein Weihnachtsmarktbesuch mit den Kollegen nicht unter den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt. Nur der direkte Weg zwischen der Arbeitsstelle und der Wohnung des Versicherten ist versichert, deshalb gehöre auch ein Abstecher auf den Weihnachtsmarkt – gleich ob mit Familie oder Kollegen – nicht dazu.
Anders sieht es jedoch bei der offiziellen (!) Weihnachtsfeier des Unternehmens aus. Diese unterliegt der Zuständigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört, dass die Feier offiziell von der Unternehmensleitung selbst oder von einem Mitarbeiter, der von ihr dazu beauftragt wurde, organisiert wird und an der auch die Leitung teilnimmt. Außerdem muss diese mit der Feier das Ziel verfolgen, die Gemeinschaft innerhalb des Unternehmens zu stärken und deshalb muss die Feier allen Beschäftigten offen stehen.
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz auf der betrieblichen Weihnachtsfeier gilt nur für die Mitarbeiter, nicht aber für Angehörige, die mitfeiern. Wo und wann die Weihnachtsfeier stattfindet, ist für den Versicherungsschutz dagegen egal, er gilt auch für den Weg zur Feier und wieder zurück nach Hause.
Keine KommentareKfz-Versicherung: Nicht-Wechsler sind zufrieden mit ihrer Versicherung
Die von YouGovPsychonomics im Auftrag der DEVK Versicherungen durchgeführte Befragung “DEVK Kfz-Wechselkompass 2010″ zeigte, dass Autofahrer, die ihre Kfz-Versicherung nicht wechseln, dies vor allem tun, weil sie mit ihrer bestehenden Versicherung zufrieden sind.
Laut der Studie fühlen sich 97% der Nichtwechsler bei ihrer Kfz-Versicherung wohl und sind mit dieser zufrieden. 64% von ihnen bestätigen sogar, dass genau das der Grund ist, warum sie nicht wechseln wollen. 62% bleiben bei ihrer Meinung, auch wenn sie durch einen Anbieterwechsel niedrigere Beiträge zahlen würden. Auch der Zeitaufwand für einen Wechsel ist kein Grund für die Nichtwechsler bei ihrer Versicherung zu bleiben. Vor allem wenn es schon mal einen Schaden gab und die Schadensregulierung schnell und problemlos verlief, sind die Kunden sehr zufrieden und kaum wechselbereit.
Für die Studie wurden 2080 Autofahrer befragt, von denen 1042 Personen wechselwillig sind und 1038 Personen, die einen Wechsel ihrer Kfz-Versicherung zum Jahresende hin ausschließen.
1 KommentarWeiterhin große Nachfrage nach Riester-Rente
Die staatlich geförderte Riester-Rente erfreut sich bei den Deutschen weiterhin großer Beliebtheit. Wie die Bundesregierung mitteilt, wurden alleine im dritten Quartal 2010 insgesamt 234.000 neue Riester-Sparkonten eröffnet und auch die “Wohn-Riester”-Variante verzeichnet hohe Zuwachszahlen. Seit der Einführung der Riester-Förderung im Jahr 2001 bis Ende September 2010 wurden insgesamt 14,1 Millionen Riester-Verträge abgeschlossen, darunter sind rund 410.000 Wohn-Riester-Verträge.
Die Riester-Rente ist auch für Geringverdienende und Familien attraktiv, denn die staatlichen Zuschüsse werden unabhängig von der Einkommenshöhe gezahlt. Riester-Verträge werden mit mindestens 154 Euro jährlich unterstützt. Für jedes Kind gibt es einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 185 Euro, für jedes Kind, das nach dem 1. Januar 2008 geboren wurde, beträgt die staatliche Zulage sogar 300 Euro pro Jahr.
Riester-Sparer investieren mindestens 60 Euro jährlich oder 5 Euro monatlich in ihren Sparvertrag. Der Eigenbetrag kann maximal 4% des rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres entsprechen. In der Steuererklärung können diese Ausgaben bis zu einer Höhe von 2100 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Keine KommentareVersicherungen verzeichnen kräftiges Wachstum
2010 haben die deutschen Versicherungsunternehmen ein kräftiges Wachstum verzeichnet. Wie der Präsident des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft, Rolf-Peter Hoenen, am Donnerstag in Berlin zum Auftakt der Jahrestagung der Branche mitteilte, steigen die Beitragseinnahmen in diesem Jahr um 4,7% auf 180 Milliarden Euro. Im Einzelnen konnten die Lebensversicherungen (inkl. Pensionskassen und -fonds) ihre Einnahmen um 6,8% auf 91 Milliarden Euro steigern. Die Krankenversicherungen erwarten einen Zuwachs von 6% auf 33,4 Milliarden Euro und auch bei der Schaden- und Unfallversicherung kann ein leichtes Beitragsplus von 0,7% auf 55,1 Milliarden Euro verzeichnet werden.
Gleichzeitig appellierte Hoenen daran, aus der Wirtschaftskrise nicht die falschen Schlüsse zu ziehen und alle Vorschriften pauschal zu verschärfen. Er forderte die europäische Versicherungsaufsicht auf, “überflüssige Regulierungen” und eine “Einschränkung der unternehmerischen Freiheit” zu vermeiden. Die deutsche Versicherungsaufsicht habe auch in der Finanzkrise funktioniert und man wolle nicht, dass die Regeln, die auf Banken zugeschnitten sind, einfach auf die Versicherungen übertragen werden. Eine Vielzahl von Berichtspflichten würde vor allem kleinere und mittlere Unternehmen überfordern, warnte Hoenen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bestätigte auf der Tagung, dass sich das Risikomanagement der deutschen Versicherungsunternehmen “als belastbar erwiesen” habe und erklärte, dass die Versicherungen sogar stabilisierend auf die Finanzmärkte eingewirkt hätten. Deshalb wolle sie sich in der EU dafür einsetzen, dass es nicht zu einer Überregulierung der Versicherungen kommt.
Keine KommentareHUK Krankenversicherung baut Kooperation aus
Die beiden Krankenversicherer der HUK-COBURG Versicherungsgruppe, die HUK-COBURG Krankenversicherung AG und die PAX-FAMILIENFÜRSORGE Krankenversicherung AG, bauen ihre Kooperation mit Leistungserbringern im Gesundheitswesen weiter aus.
So haben sie jetzt mit den Medizinischen Versorgungszentren POLIKUM Berlin, medicum Hamburg, SZ Schmerzzentrum Berlin sowie dem medizinischen Zahnlabor Maxident in Remscheid jeweils Kooperationsverträge geschlossen.
Die Medizinischen Versorgungszentren bieten den Versicherten eine breite medizinische und qualitativ hochwertige Versorgung unter einem Dach. Darüber hinaus profitieren die Kunden von garantierten Serviceleistungen, wie z.B. von prompter Terminvereinbarung oder Abendsprechstunden.
Im Bereich der Prävention gehen die HUK-COBURG Versicherungsgruppe und die Kooperationspartner neue Wege und bieten ihren Kunden ein Paket an sinnvollen Vorsorgeuntersuchungen zu günstigen Preisen. Read more
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