Beiträge aus Oktober, 2010
BU: Maßstab für BU ist letzter Beruf
Nach einem Urteil des Landgerichts Dortmund muss ein Berufswechsel schon vollzogen sein, um als Maßstab für eine Berufsunfähigkeit (BU) herangezogen werden zu können (Az.: 2 O 501/07).
Im konkreten Fall ging es um einen Mann, der am ersten Arbeitstag auf dem Weg zu einem Kunden verunglückte und in der Folge für körperliche Arbeit berufsunfähig war. In seinem neuen Job wurde körperliche Arbeit von ihm verlangt, in seinem bisherigen Job war er jedoch kaufmännisch tätig gewesen. Der Versicherungsnehmer war nach eigenen Angaben vor dem Unfall als Geschäftsführer eines Baubetriebes beschäftigt und behauptete, dabei zu 70% auch körperliche und handwerkliche Tätigkeiten ausgeführt zu haben.
Das glaubten die Richter nicht und da der Mann die von ihm vorgetragene Ausgestaltung des ausgeübten Berufes nicht nachweisen konnte, hat er nach Ansicht des Gerichts auch keinen Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Da er seine bisherige Arbeit als Geschäftsführer durchaus weiterführen könne, sei er im Sinne der Versicherung nicht berufsunfähig, so das Gericht.
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Krankenkasse muss Versicherten Auskunft geben
Nach einem Urteil des Landessozialgerichts NRW kann jeder Versicherte bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung Auskunft über die medizinischen Leistungen verlangen, die von der Kasse für ihn abgerechnet wurden (Az.: L 5 KR 153/09).
Im konkreten Fall wollte ein Mann von seiner Krankenkasse Auskunft darüber bekommen, welche medizinischen Leistungen in den letzten vier Jahren für ihn abgerechnet wurden. Diese Angaben benötigte er für den Antrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Kasse lehnte eine entsprechende Auskunft mit der Begründung ab, dass der Mann nicht dazu berechtigt sei, solche Informationen zu verlangen und erteilte ihm nur eine so genannte Versichertenauskunft für das vergangene Jahr.
Die Richter sahen dies jedoch anders und bestätigten grundsätzlich den Auskunftsanspruch der Versicherten. Allerdings schränkten sie diesen Anspruch ein, indem sie erklärten, dass immer zwischen den privaten Interessen des Versicherten und dem sachlichen und personellen Aufwand abzuwägen sei, den die Auskunft der Behörde verursacht.
Keine KommentareAllianz bietet wieder Krankenversicherungstarife an
Die Allianz Krankenversicherung musste einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Juni dieses Jahres folgen und die von ihr angebotenen Tarife namens Aktimed vorerst einstellen und neu kalkulieren. Stein des Anstoßes war der Zuschlag, den die Allianz von Altkunden erhoben haben, die in den neuen Tarif wechseln wollten. Der Zuschlag in Höhe von meist 20% war laut Bundesverwaltungsgericht unzulässig. Nach Angaben der Allianz haben die betroffenen Kunden ihr Geld inzwischen zurückerstattet bekommen.
Nun, vier Monate später, hat die Allianz wieder Tarife für Neukunden im Angebot und Altkunden sollten prüfen, ob sich ein Wechsel in die neuen Tarife auch für sie lohnt, empfiehlt die Stiftung Warentest. Viele Altkunden könnten durch einen Wechsel ihre monatlichen Beiträge senken. Allerdings müssten hierzu die genauen Beitragssätze miteinander vergleichen werden.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass alle Privatversicherten das Recht haben, in gleichartige, günstigere Tarife ihres Versicherers zu wechseln. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Versicherungsunternehmen ihren Kunden dies nicht selbst vorschlagen, hier sollten Betroffene selbst aktiv werden und sich informieren.
Keine KommentarePostleitzahl bestimmt Kfz-Prämie
Unter welcher Postleitzahl der Halter eines PKWs wohnt, wirkt sich nicht unerheblich auf die Höhe seiner Kfz-Versicherungsbeiträge aus. Das hat eine Analyse des Online-Vergleichsportals Check24 ergeben, das für einen Modellfahrer die Versicherungsprämie in 8232 Postleitzahlenbereichen in ganz Deutschland berechnet hat. Es zeigte sich, dass verschiedene Postleitzahlen unter sonst gleichen Bedingungen Unterschiede in den Versicherungsbeiträgen von bis zu 70% ausmachen können.
Wei die Analyse gezeigt hat, sind die Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland auffallend groß. Verglichen mit dem Bundesdurchschnitt sind die Versicherungsbeiträge für die Kfz-Haftpflichtversicherung im Osten zwischen 10% und mehr als 30% niedriger und im Westen teilweise 10-30% höher. Anders ist es bei der Teilkaskoversicherung: Hier liegen die Beiträge im Osten Deutschlands und in Bayern 10-30% über dem Bundesdurchschnitt, im übrigen Westdeutschland meistens darunter.
Die Versicherungsunternehmen versuchen über den Einbezug der Postleitzahl anstatt der Region möglichst präzise Schadensrisiken zu kalkulieren und ihre Beiträge dementsprechend anzupassen. Im Einzelfall kann dies auf einer einzigen Straße, die sich über mehrere Postleitzahlen erstreckt, zu Beitragsunterschieden von bis zu 133 Euro führen, wie Check24 am Beispiel der Elbchaussee in Hamburg zeigen konnte.
Keine KommentareAllianz Riester mit Berufsunfähigkeitsschutz im Schnelltest
Seit Juli bietet die Allianz Leben die Riester-Rente mit zusätzlicher “Berufsunfähigkeitsrente zur Beitragssicherung” an. Die Stiftung Warentest hat dieses Produkt einem Schnelltest unterzogen und empfiehlt, Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsschutz lieber zu trennen.
Bei der Allianz Riester mit Berufsunfähigkeitsschutz gehen 3-15% des Eigenbeitrags in den Zusatzschutz ein. Kommt es zu einer Berufsunfähigkeit, erhält der Sparer eine Rente in der Höhe des vorherigen Mindestbeitrags ohne Zulagen. Diese kann maximal 1946 Euro pro Jahr betragen.
Der Vorteil hierbei besteht darin, dass die Altersvorsorge durch eine Berufsunfähigkeit nicht gefährdet ist. Allerdings sind die Gesundheitsfragen, die für den Berufsunfähigkeitsschutz beantwortet werden müssen, laut Stiftung Warentest sehr weit gefasst. Wer eine private Berufsunfähigkeitsrente erhält, hat nur dann noch Anspruch auf die Riester-Zulage, wenn es sich um Arbeitslose, voll Erwerbsgeminderte oder Ehepartner von Riester-Sparern handelt.
Deshalb empfehlen die Warentester lieber eine Trennung von Altersvorsorge und Berufsunfähigkeit, insbesondere weil eine Berufsunfähigkeitsversicherung für den Ausgleich von Einkommensverlusten sowieso notwendig ist.
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Keine KommentarePrivate Krankenversicherung: PKV Testsieger trotzdem vergleichen
Immer wieder setzen sich Portale und Verbraucherzentralen mit einem Test der privaten Krankenversicherungen auseinander und ermitteln die Testsieger in den verschiedenen Kategorien. In der Regel überzeugen die PKV Testsieger durch starke Leistungen und günstige Beiträge.
Doch auch wenn eine private Krankenversicherung als Testsieger ausgezeichnet wurde, ist ein erneuter Vergleich vor Abschluss eines Versicherungsvertrages ratsam. Viele Versicherer ändern ihre Tarife regelmäßig und passen sie verschiedenen Entwicklungen an. Dadurch kann es innerhalb kürzester Zeit zu Änderungen bei den Konditionen der privaten Krankenversicherungen kommen. Infolge dessen muss es sich bei einem ausgepriesenen Testsieger nicht mehr um den besten Anbieter für den eigenen Bedarf handeln.
Des Weiteren liegen viele Tests zu den privaten Krankenversicherungen bereits mehrere Jahre zurück, sodass die Ergebnisse veraltet sind und nicht mehr auf die aktuellen Angebote der Versicherer zutreffen.
Ein Vergleich der privaten Krankenversicherungen ist im Internet sehr einfach möglich und geht weder mit einem hohen Zeit- noch Arbeitsaufwand einher. Die Online Vergleiche zur PKV sind für Verbraucher grundsätzlich kostenlos und beziehen verschiedene Tarife und Versicherungsmodelle ein.
Keine KommentareKfz Versicherung kündigen: Frist zur Kündigung der Autoversicherung
Zum Jahresende haben Autohalter die Möglichkeit die eigene Kfz Versicherung zu kündigen. Die grundsätzliche Frist für die Kündigung der Autoversicherung ist der 30. November. Das eigene Kündigungsschreiben muss spätestens an diesem Tag dem bisherigen Versicherer vorliegen.
Liegt das Kündigungsschreiben spätestens am 30. November dem Versicherer vor, wird die Kündigung fristgerecht zum Jahresende gültig. Bevor man die bisherige Autoversicherung kündigt, sollte man sich nach einem anderen Angebot umsehen. Vor dem Wechsel ist ein Versicherungsvergleich aufgrund der zahlreichen Tarifunterschiede empfehlenswert.
Bei der Kündigung der Kfz-Versicherung gibt es nach deutschem Recht zwei Sonderregelungen. Versicherungsnehmer können die eigene Autoversicherung kündigen, wenn es zu einer Beitragserhöhung durch die Versicherungsgesellschaft kommt. Zum anderen ist eine Kündigung außerhalb des 30. Novembers bei einem Fahrzeugwechsel möglich.
Möchte der Versicherungsnehmer die Kfz Versicherung aufgrund einer Beitragserhöhung kündigen, muss die Kündigung innerhalb von vier Wochen nach Bekanntwerden der Erhöhung erfolgen. Auch in diesem Fall ist ein Versicherungsvergleich, der auf die verschiedenen Tarifkonditionen eingeht, empfehlenswert.
Keine KommentareRentenversicherungsbescheide sollen verständlicher werden
Die Deutsche Rentenversicherung will ihre Bescheide bürgerfreundlicher gestalten, damit Versicherte und Rentner die Entscheidungen der Rentenversicherung besser nachvollziehen können. Nachdem die Deutsche Rentenversicherung in einem Pilotprojekt bereits neue, verständlichere und übersichtlichere Musterschreiben erfolgreich getestet hat, sollen diese zukünftig auch in der Praxis eingesetzt werden.
Zusammen mit Sprachexperten des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung an der Verwaltungshochschule in Speyer haben Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung die komplexen rechtlichen Grundlagen so umformuliert, dass sie von den Bürgern leichter verstanden werden können. Natürlich wurde auch darauf geachtet, dass die neu formulierten Texte weiterhin dem aktuellen Stand der Rechtssprechung entsprechen und verfahrenssicher sind.
In dem Pilotprojekt zeigte sich, dass die neuen Bescheide für die Kunden tatsächlich verständlicher sind, so gaben die Testkunden an, sich besser informiert zu fühlen. Eine positive Folge von der besseren Verständlichkeit ist ein Rückgang der Zahl der Widersprüche, was die Verwaltungskosten der Deutschen Rentenversicherung spürbar verringern kann. Damit finden die neuen Bescheide nicht nur Anklang bei Versicherten und Rentnern, sondern erzielen auch wirtschaftliche Vorteile. Die Rentenversicherungsträger verschicken in jedem Jahr Millionen von Schreiben an ihre Versicherten und Rentner.
Keine KommentareEhemalige Selbstständige müssen bei Hartz-IV in PKV bleiben
Nach einem Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen in Essen müssen ehemalige Selbstständige, die privat krankenversichert waren, nicht in die gesetzliche Krankenkasse wechseln, wenn sie Hartz-IV-Leistungen erhalten. Das gilt auch, wenn die selbstständige Tätigkeit schon aufgegeben wurde, bevor Arbeitslosengeld II (ALG II) in Anspruch genommen wurde (Az.: L 16 KR 329/10 B ER).
Im konkreten Fall hatte ein ehemaliger Selbstständiger wegen Beitragsrückständen 2007 seinen Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung verloren und war danach überhaupt nicht mehr krankenversichert. Kurz nachdem er seine selbstständige Tätigkeit aufgegeben hatte, bezog er ALG II (Hartz IV) und wollte sich gesetzlich krankenversichern. Die Krankenkasse lehnte eine Aufnahme jedoch ab und begründete dies mit dem Verweis auf die seit 2009 bestehende Krankenversicherungspflicht damit, dass sich der Mann in der privaten Krankenversicherung hätte versichern müssen. Der Kläger argumentierte jedoch, dass er seine Selbstständigkeit schon vor dem ALG II-Bezug aufgegeben hätte und deshalb Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung hätte.
Dieser Argumentation folgten die Richter in dem Eilverfahren jedoch nicht. Entscheidend sei, ob der Kläger zuletzt privat oder gesetzlich versichert gewesen sei. In dem vorliegenden Fall hätte sich der Kläger in einem Basistarif der PKV versichern müssen. Ein Gerichtssprecher erklärte jedoch, dass es grundsätzlichen Klärungsbedarf wegen der zeitweisen Nicht-Versicherung des Klägers gebe, deshalb soll ein ähnlich gelagerter Fall nun dem Bundessozialgericht vorgelegt werden.
Keine KommentarePrivate Krankenversicherung: Beitragserhöhung in 2011 dementiert
Der PKV-Verband hat die Meldungen zu einer Beitragserhöhung im kommenden Jahr dementiert und widerspricht somit den aktuellen Spekulationen. Experten zufolge muss in den privaten Krankenversicherungen mit Beitragserhöhungen von bis zu 8 Prozent gerechnet werden.
Grund dafür seien die Auswirkungen der Finanz-und Wirtschaftskrise, die die privaten Krankenversicherer belasten. Nach Angaben des Verbandes müssen Versicherte im kommenden Jahr nicht mit Beitragserhöhungen rechnen. Ob diese 2012 nötig sind, bleibt jedoch abzuwarten. Die privaten Krankenversicherungen rechnen 2011 durch die Gesundheitsreform mit zahlreichen neuen Mitgliedern. Im Rahmen der Gesundheitsreform hat die Bundesregierung den Wechsel in die PKV erleichtert.
Mitglieder von privaten Krankenversicherungen können bei einer Beitragshöhung ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Auf diesem Weg ist der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter möglich. Die vorhandenen Rückstellungen der bisherigen Krankenversicherung können zu einem Teil zum neuen Versicherer mitgenommen werden. Allerdings sollten Versicherte in diesem Fall die Beratungsangebote in Anspruch nehmen.
Derzeit haben insgesamt zehn von 46 privaten Krankenversicherern mit erheblichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Nachdem sie auf die finanziellen Probleme aufmerksam machten, wurde in der Branche über eine Senkung des Höchstrechnungszinses diskutiert.
Keine KommentareWinterreifen Test 2010 von Stiftung Warentest und ADAC
Gemeinsam mit der Stiftung Warentest hat der ADAC 28 Winterreifen in zwei Dimensionen getestet. Insgesamt sechs Winterreifen, sowie Ganzjahresreifen konnten den Winterreifen Test mit guten Ergebnissen beenden und gelten nach Aussagen der Stiftung Warentest als empfehlenswerte Wahl. Jedoch warnt der ADAC vor Billigreifen aus China.
Kein einziger Reifen erhielt im Test die Bestnote „sehr gut“. In jeder der untersuchten Größen konnten jedoch drei Reifen mit der Note „gut“ bewertet werden. In der Dimension 185/65 R15 88T überzeugten der Dunlop SP Winter Sport 3D MO und der Goodyear UltraGrip 7+. Auch der Esa-Tecar Super Grip 7 überzeugte mit guten Noten.
Bei den größeren Reifen, 225/45 R 17 91&94 H schnitten der Michelin Alpin A4 und der Continental WinterContact TS830P mit guten Ergebnissen ab. Zudem konnte sich der Dunlop SP Winter Sport 3D mit sehr ausgewogenen Eigenschaften durchsetzen. Insgesamt drei Reifen schnitten im Winterreifen Test mit der Note mangelhaft ab. Bei allen Modellen handelt es sich um Reifen aus China. Sie legten in mehreren Disziplinen katastrophale Leistungen aufs Parkett.
Überzeugen konnten die Ganzjahresreifen, die laut ADAC eine Alternative zu den reinen Winterreifen sind. Vor allem der Goodyear Vector 4Seasons konnte mit hervorragenden Verschleißwerten punkten.
Keine Kommentare3,6 Millionen Menschen erhalten weniger Rente
Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, erhalten voraussichtlich rund 3,6 Millionen Menschen weniger Rente, wenn der Staat ab 2011 für die Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mehr bezahlt.
Bislang zahlte der Bund nicht nur das Arbeitslosengeld II, sondern auch einen monatlichen Rentenbeitrag in Höhe von 40,80 Euro für jeden Hartz-IV-Empfänger. Für den Rentenanspruch der Betroffenen hieß das, dass der Bezug von Arbeitslosengeld II über ein Jahr die spätere monatliche Rente um rund 2,17 Euro erhöht hat. Dieser schon geringe Rentenanspruch fällt ab dem nächsten Jahr jedoch komplett weg.
Durch die Streichung der Rentenbeiträge für Hartz-IV-Empfänger spart die Staatskasse rund 1,76 Milliarden Euro jährlich ein.
1 KommentarPKV kann deutlich teurer werden
Medienberichten zufolge müssen sich Privat Krankenversicherte offenbar auf deutlich höhere Beiträge einstellen. Wie die “Financial Times Deutschland” (FTD) berichtet, haben die wegen der Finanzkrise niedrigen Marktzinsen die Bilanzen der Krankenversicherungen belastet. Nach Informationen der Zeitung hätten die Versicherungsgesellschaften errechnet, dass nur wegen der niedrigen Renditen Prämienerhöhungen von 6-8% nötig seien. Hinzu kommen dem Bericht zufolge noch die normalen Beitragsanpassungen, die wegen der höheren Kosten im Gesundheitswesen erforderlich geworden seien.
Die 46 deutschen Krankenversicherer müssten aus einem Teil ihrer Beitragseinnahmen Rückstellungen bilden, die zur Zeit bei 144 Milliarden Euro liegen, und zu einem bestimmten, vom Bundesfinanzministerium festgelegten Zinssatz verzinst werden müssen. Dieser Höchstrechnungszinssatz liegt schon seit über 50 Jahren bei 3,5% und wird von allen Krankenversicherern auch zugesagt.
Allerdings reichen die bisherigen Rückstellungen laut FTD nicht aus, um die Ansprüche der Kunden zu erfüllen, mindestens 10 Gesellschaften haben große Probleme, den Zinssatz einzufahren. Das hat zur Folge, dass nun die Preise erhöht und die Rückstellungen gestärkt werden müssten, heißt es weiter.
Keine KommentareStiftung Warentest warnt vor Netto-Versicherungen
Die Stiftung Warentest warnt vor Lebensversicherungen, bei denen der Vertreter für Abschluss- und Vertriebskosten eine separate Rechnung vorlegt. Üblich ist, dass Abschluss- und Vertriebskosten in den Versicherungsbeitrag einfließen, bei manchen Policen werden diese Kosten jedoch nicht nur separat aufgelistet, sondern über zwei Verträge abgeschlossen. Dies ist z.B. bei den Policen von PrismaLife und Atlanticlux der Fall.
Für den Kunden bedeutet dies, dass er die Abschluss- und Vertriebskosten in jedem Fall zahlen muss, auch dann, wenn er den Versicherungsvertrag vorzeitig kündigt. Laut Gesetz darf eine Kündigung jedoch keine weiteren Kosten mehr nach sich ziehen. Deshalb entschied das Landgericht Rostock auch zugunsten eines Kunden, der Honorar in Höhe von 8500 Euro zahlen sollte, obwohl er schon nach drei Monaten den Versicherungsvertrag gekündigt hatte (Az.: 10 O 137/10). Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.
Unabhängig davon sind die Kosten solcher Nettopolicen oft deutlich überhöht, warnt Versicherungsexperte Michael Wortberg von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Keine KommentareNur jeder dritte Pflegestützpunkt berät gut
Jeder Empfänger und Antragsteller von Pflegeleistungen hat seit 2009 einen rechtlichen Anspruch auf eine individuelle Beratung durch einen Pflegeberater, den er in so genannten Pflegestützpunkten wahrnehmen kann. Diese Einrichtungen sind außerdem als erste Anlaufstelle für alle gedacht, die sich bei anbahnender Pflegebedürftigkeit Rat einholen möchten.
Die Stiftung Warentest hat die fachliche Qualität und den Kundenservice von 15 Pilotpflegestützpunkten und einem regulären Pflegestützpunkt aus jedem Bundesland getestet und festgestellt, dass es hier noch deutlichen Nachholdbearf gibt: Nur jede dritte Einrichtung schnitt gut ab.
Die Mitarbeiter der Pflegestützpunkte kannten sich bei den konkreten Leistungen der Pflegeversicherung wie z.B Voraussetzungen für eine Pflegestufe in der Regel gut aus und berieten hier auch engagiert und fachkundig. Allerdings haperte es deutlich bei weiterführenden Fragen, die über die Leistungen der Pflegeversicherung hinausgehen. Der Gesetzgeber sieht die Pflegestützpunkte als Ort der umfassenden Beratung, doch das sind sie nur in wenigen Fällen.
Aktuell gibt es in Deutschland rund 310 Pflegestützpunkte, zukünftig sollen es 600 werden. Allerdings sind diese Einrichtungen sowohl bei den Pflegebedürftigen als auch bei ihren Angehörigen kaum bekannt, deshalb fordert die Stiftung Warentest die Kommunen und Länder und Krankenkassen auf, hierüber mehr und umfassender zu informieren.
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