Versicherungen News



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Beiträge aus September, 2010

Mitwirkungspflicht bei der BU-Versicherung

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg müssen Versicherte ihren Mitwirkungspflichten nachkommen, ansonsten darf die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) die Leistungen verweigern (Az.: 9 U 186/09).

Im konkreten Fall weigerte sich eine Versicherte, ihre Krankenversicherung und die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht zu entbinden. Außerdem reichte sie nicht alle von der BU-Versicherung angeforderten Unterlagen ein.

Dies reicht nach Ansicht der Richter jedoch nicht aus, da der Versicherer so nicht alle relevanten Fakten und Daten überprüfen kann. Es muss ihm möglich sein, dass er überprüft, ob der Versicherte bei der Beantragung der BU-Versicherung alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet hat. Wenn dies nicht der Fall ist, kann die Versicherung den Vertrag anfechten und die Leistungen verweigern.

Der Versicherte hat im Fall einer Berufsunfähigkeit umfassende Mitwirkungspflichten zu erfüllen, so das Gericht. Dazu gehöre auch die Vorlage der ausführlichen Arztberichte über die Behandlungen und weitere Unterlagen zu dem ausgeübten Beruf des Versicherten und die Veränderungen, die durch die Invalidität eingetreten sind.

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Umstrittene PKV-Werbung vermutlich legal

Offenbar sind die umtrittenen Slogans gegen die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mit denen der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) für seine eigenen Produkte geworben hatte, zulässig.

Der PKV-Verband hat in einer Anzeigenkampagne mit den Slogans “”Ein schuldenfreies Gesundheitssystem? Haben wir.” und “Lieber versichert als verwaltet.” geworben, berichtet das “Handelsblatt”. Die gesetzlichen Krankenkassen wurden in dem Anzeigentext unter anderem so dargestellt, als seien sie eine Belastung für den Staatshaushalt. Der Verband der Ersatzkassen (VDEK) erwirkte daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen die Werbung, da diese die Krankenkassen in unsachlicher Weise herabsetze und diffamiere.

Der Vorsitzende Richter am Kölner Landgericht, Bernd Paltzer, bezweifelt dies jedoch. Er erklärte, dass man als Wettbewerber durchaus auch schlagwortartig werben darf, um am Meinungsbildungsprozess der Verbraucher teilzunehmen. Ingo Jung, der Anwalt der PKV zeigte sich zuversichtlich, dass die einstweilige Verfügung gegen die Anzeigen aufgehoben wird. Eine Sprecherin der Wettbewerbszentrale erwartet ebenfalls eine Niederlage, erklärte aber, dass man es sich offen halten wolle, Revision einzulegen. Das Urteil soll in drei Wochen verkündet werden.

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Luftverkehrssteuer für 2011 gilt ab sofort

Laut dem am Mittwoch im Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf soll die umstrittene Luftverkehrsabgabe für alle Starts von deutschen Flughäfen ab sofort für Reisen ab 2011 gelten. Mit anderen Worten: Wer jetzt eine Reise für das kommende Jahr bucht, muss bereits die Flugticket-Steuer bezahlen. Wie der “Focus” berichtet, soll so verhindert werden, dass sich Reisende jetzt schon mit mehreren Flugtickets für die Zukunft eindecken, um die Luftabgabe zu umgehen.

Allerdings ist der Gesetzentwurf noch gar nicht vom Bundestag abgesegnet worden, deshalb macht sich Verwirrung bei den Airlines breit. Yasmin Born von Air Berlin bezeichnet das Vorgehen der Regierung gegenüber dem “Focus” als “völlig unakzeptabel. Man gehe davon aus, dass der Gesetzentwurf nicht den Bundestag passieren wird.

Auch die Lufthansa kritisierte den Gesetzentwurf mit der Begründung, dass der Luftverkehrsstandort Deutschland durch “solche nationalen Alleingänge” geschwächt würde und es “zu massiven Wettbewerbsverzerrungen kommen” wird. Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen fordert deshalb einen Stopp der Pläne durch Bundestag und Bundesrat.

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Selbstbehalt bei Kfz-Kaskoversicherungen lohnt sich

Wie hoch die Beiträge zur Kfz-Versicherung sind, hängt von vielen verschiedenen Merkmalen wie z.B. Fahrleistung, Familienstand oder Wohneigentum ab. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Höhe des Selbstbehalts. Je höher die Selbstbeteiligung ist, um so geringer sind die jährlichen Kosten, so die Regel.

Dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zufolge wählt jeder zweite Versicherte eine Selbstbeteiligung von 300 Euro für die Vollkaskoversicherung und 150 Euro für die Teilkaskoversicherung. Versicherungsexperte Thorsten Bohg vom unabhängigen Verbraucherportal toptarif.de hält diese Selbstbeteiligungsstufen für sehr empfehlenswert. Zum einen reduzieren sich dadurch die Jahresbeiträge erheblich und zum anderen können diese Beträge im Schadensfall in der Regel von jedem Versicherten aufgebracht werden, ohne dass er hierdurch in finanzielle Engpässe gerät.

Laut toptarif.de führt ein Selbstbehalt von 300 Euro in der Vollkasko- und 150 Euro in der Teilkaskoversicherung dazu, dass die Jahresprämie im Durchschnitt um 27% sinkt. Wer einen noch höheren Selbstbehalt wählt, spart allerdings nicht in gleichem Maße mehr. Selbstbeteiligungsstufen von 500 Euro in der Vollkasko und 300 Euro in der Teilkasko würden die Beitragskosten nämlich nur um weitere 7% senken, was für den Versicherten weniger attraktiv ist.

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SPD fordert Spitzensteuersatz von 49%

Der Vorstand der SPD billigte Anfang der Woche einen Leitantrag für den Parteitag am 26. September in Berlin, nachdem der Spitzensteuersatz von derzeit 42% auf 49% angehoben werden soll. Dies würde jährlich rund 5 Milliarden Euro mehr für die Staatskasse bedeuten. Außerdem wollen die Sozialdemokraten eine Vermögensteuer einführen, die jedes Jahr Mehreinnahmen von 10 Milliarden Euro bringen soll. Diese sollen insbesondere für Bildungsinvestitionen eingesetzt werden.

Aktuell müssen Alleinstehende mit einem Jahreseinkommen ab rund 53.000 Euro den Spitzensteuersatz von 42% zahlen. Die SPD will jedoch diese Einkommensgrenze für den neuen, höheren Spitzensteuersatz auf 100.000 Euro anheben. Für Verheiratete soll die Einkommensgrenze bei 200.000 Euro festgelegt werden.

Experten gehen davon aus, dass der Bundesvorstand dem Antrag zustimmen wird, einige Partiemitglieder fordern sogar noch schärfere Regelungen. Schleswig-Holsteins SPD-Vorsitzender Ralf Stegner forderte z.B. dass “absolute Top-Verdiener – also etwa Verheiratete mit einem Jahreseinkommen von mehr als 500.000 Euro – mit einem Reichen-Zuschlag von vier Prozentpunkten zu belegen”, berichtet das “Hamburger Abendblatt”.

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Neue BU-Versicherung von Continentale

Die Continentale bietet eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung namens BU-Vorsorge Premium an. Das Neue an dieser Police ist, dass die Berufsbilder für die Beitragsberechnung mit jetzt 6 Berufsgruppen viel differenzierter betrachtet wird. Außerdem wird ein Qualifikationsbonus berücksichtigt.

Continentale-Vorstandsmitglied Heinz Jürgen Scholz erklärt, dass durch diese differenziertere Beitragsberechnung bei vielen Berufen attraktivere Beiträge angeboten werden können. Trotzdem müssen die Versicherten nicht auf wichtige Qualitätsmerkmale verzichten, betont Scholz.

So verzichtet die Continentale auch weiterhin auf die so genannte abstrakte Verweisung, d.h. es ist immer der zuletzt ausgeübte Beruf versichert. Außerdem kann die BU-Vorsorge Premium bei bestimmten Ereignissen wie z.B. Heirat oder Geburt eines Kindes flexibel an neue Lebensumstände angepasst werden. Bei finanziellen Engpässen besteht auch die Möglichkeit der vorzeitigen Beitragsfreistellung.

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