Neue Unsicherheiten im Haftpflichtschutz von Ineas-Kunden
Die Stiftung Warentest berichtet, dass der Haftpflichtschutz für Versicherte de finanzell angeschlagenen Ineas-Versicherung möglicherweise doch nicht lückenlos ist, wie zunächst berichtet. Denn offenbar weigert sich die Verkehrsopferhilfe als Garantiefonds für die Haftpflichtschäden von Ineas-Kunden aufzukommen, wenn der Geschädigte auch von seiner Kaskoversicherung Ersatz verlangen kann.
Grundsätzlich gehen alle Schadenersatzansprüche gegen den Verursacher auf den Versicherer über, wenn dieser einen von einem Dritten verursachten Schaden reguliert. Die Kaskoversicherung kann jedoch von dem Unfallfahrer Ersatz für die bezahlten Leistungen verlangen. Für Ineas-Versicherte, die einen Unfall verursachen, könnte dies bedeuten, dass ihr Haftpflichtschutz eben doch Lücken aufweist.
Unter anderem ist unklar, was passiert, wenn ein Unfallopfer einen Ineas-Versicherten persönlich auf Schadenersatz verklagt. In diesem Fall kann es sogar sein, dass der versicherte den Schadenersatz in voller Höhe selbst tragen muss. Es herrscht Ungewissheit, die auch der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft auf eine Anfrage der Stiftung Warentest hin, nicht auflösen konnte.
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Inzwischen steht fest: Auch der Haftpflichtschutz ist tatsächlich löchrig. Hier ist’s genau erklärt:
http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/meldung/Ineas-und-LadyCarOnline-Pleite-Ende-mit-Schrecken-4121962-4121964/
Grüße,
Christoph Herrmann
Stiftung Warentest
Online-Redaktion