Beiträge aus August, 2010
Provinzial erweitert Kfz-Haftpflicht um Fahrerschutz
Die Westfälische Provinzial will ihre Kfz-Haftpflichtversicherung zum 1. Oktober um einen Fahrerschutz-Baustein erweitern. Kfz-Marktmanagerin Renate Ringelkamp von der Provinzial erklärt, dass der Fahrer bislang nur dann mit einem finanziellen Ausgleich bei eigenen Verletzungen rechnen konnte, wenn er selbst nicht den Unfall verursacht hat und der Verursacher auch bekannt ist.
Diese Lücke im Versicherungsschutz soll nun geschlossen werden. Mit dem neuen Fahrerschutz sollen dann auch Personenschäden am Fahrer abgesichert sein, die durch einen selbst verursachten Unfall entstehen. Dazu gehört u.a. der Ausgleich von Verdienstausfällen, -minderungen und Renteneinbußen nach einem Unfall. Auch Leistungen wie ein durch einen Unfall notwendig gewordener behindertengerechter Umbau des Hauses oder Wohnung und Zahlungen an Hinterbliebene im Todesfall gehören zur Fahrerschutzversicherung.
Der Fahrerschutz kann für einen kleinen Zusatzbeitrag zusätzlich zur normalen Kfz-Haftpflichtversicherung der Provinzial abgeschlossen werden. Maximal 29,80 Euro pro Jahr (für unter 23-jährige Versicherte) ist man so für bis zu 8 Millionen Euro versichert.
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Ab Oktober Kfz-Versicherung von Volvo
Ab dem 1. Oktober bietet die Volvo-Auto-Bank Deutschland GmbH zusammen mit der HDI Direkt Versicherung AG im Rahmen einer strategischen Partenerschaft eine eigene Volvo-Kfz-Versicherung an. Bisheriger Versicherungspartner von Volvo war die Basler Securitas.
Die Volvo Auto Versicherung bietet nach Anbieter-Informationen “umfassenden Versicherungsschutz zu fairen Preisen” und kann über die autorisierten Vertragspartner abgeschlossen werden, bei denen auch andere Kfz-Versicherungen für Neu- und Gebrauchtwagen abgeschlossen werden konnten. Das Angebot gilt auch für Fahrzeuge anderer Hersteller, solange diese über Volvo-Händler vertrieben werden. Bis Mitte September werden die Volvo-Vertragspartner, von denen es bundesweit mehr als 300 gibt, über das neue Kfz-Versicherungsangebot informiert und entsprechend geschult. Deren Betreuung übernimmt die HDI-Niederlassung Berlin, die auch für die Schadenbearbeitung zuständig ist.
Christoph Retterath, Leiter Versicherungen der Volvo Auto Bank Deutschland GmbH, kündigte den Kunden “ein Premiumprodukt und ein exzellenter Service an. Im Rahmen der Kooperation soll es außerdem noch ein besonderes Highlight zur Einführung des neuen Volvo S60 geben.
Keine KommentareNeue Kritik an Zusatzgeschäft mit Versicherungen
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) übt massive Kritik an der Vermittlung von Versicherungen durch nicht-qualifizierte Stellen. Konkret moniert er eine aktuelle Werbe-Aktion des Unternehmens Auto-Teile-Unger GmbH (A.T.U.), bei der Kunden, die einen Kindersitz kaufen, gleich eine Kinderunfallversicherung abschließen können.
Der BVK verweist auf das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 30. April 2010, das dem Handelskonzern Tchibo den Verkauf von Versicherungen über seine Internetseiten untersagt hat. Derzeit ging es vor allem um die Frage, ob Tchibo hier nur als Tippgeber oder schon als Versicherungsvermittler in Erscheinung tritt. BVK-Präsident Michael H. Heinz findet es unverständlich, dass “jeder einzelne Versicherungsvermittler eine umfangreiche Prozedur der Registrierung, Sachkundeprüfung und Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung durchlaufen muss, um überhaupt Versicherungen vermitteln zu dürfen, während dies für große Unternehmen mit Milliardenumsätzen wie Tchibo und A.T.U. nicht gelten soll”, heißt es in einer Pressemitteilung des Verbands.
Wenn versicherungsfremde Unternehmen Versicherungen vertreiben und damit Geld verdienen dürfen, solange sie sich selbst nur als Tippgeber verstehen, die gesetzlichen Standards für Versicherungsvermittler aber nicht erfüllen, dann sei die Versicherungsvermittlungsverordnung ad absurdum geführt, so der BVK. Der Verband betont, dass ein optimaler Versicherungsschutz nur durch kompetente und qualifizierte Versicherungsvermittler erreicht werden kann.
Keine KommentareKosten für behindertengerechten Umbau steuerlich absetzen
Die Kosten, die bei einem behindertengerechten Hausumbau entstehen, können bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhof (Az.: V/R 7/09) weist die “Berliner Morgenpost” hin. Dies gilt auch dann, wenn durch den Umbau ein eigentlich nicht gestatteter Gegenwert entsteht.
Im konkreten Fall ging hatte ein Mann geklagt, der durch einen schweren Schlaganfall zu 100% behindert wurde. Damit er weiterhin in seinem Haus leben konnte und nicht in ein Pflegeheim kommen musste, wurden in seinem Haus behinderten gerechte Umbaumanahmen vorgenommen. Unter anderem wurde eine Rollstuhlrampe und ein behindertengerechtes Badezimmer gebaut und das Arbeitszimmer in ein Schlafzimmer in derselben Etage umgewandelt. Die Kosten für diese Umbaußmaßnahmen beliefen sich auf 70.000 Euro.
Der Mann wollte diese Kosten in seiner Steuererklärung geltend machen, doch das zuständige Finanzamt lehnte dies mit der Begründung ab, dass nicht-behinderte Angehörige die Umbauten mitbenutzen, die somit einen Gegenwert darstellen und deshalb nicht berücksichtigt werden könnten. Der Bundesfinanzhof folgte dieser Argumentation jedoch nicht, sondern urteilte, dass der entstandene Gegenwert in diesem konkreten Fall in den Hintergrund trete.
Keine KommentareLebensversicherung: Geld zurück nach Kündigung
Zahlreiche Kunden, die eine Lebensversicherung beitragsfrei gestellt oder gekündigt haben, können nun von ihrer Versicherung Geld zurückfordern. Grund sind die intransparenten Regel zum Stornoabzug, die bereits 2001 vom Bundesgerichtshof kritisiert wurden. Danach änderten die Versicherer zwar die entsprechenden Klauseln, aber nicht ausreichend, so lautet das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts.
Betroffen waren die Klauseln zum Stornoabzug bei den Versicherungen Deutscher Ring Ergo (Hamburg-Mannheimer), Generali (Volksfürsorge) und Iduna, allerdings verwenden fast alle Versicherer die gleichen Klauseln.
Juristin Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg rät allen betroffenen Kunden, ihre Ansprüche anzumelden. Zwar sind Kündigungen vor 2005 inzwischen schon verjährt, aber Betroffene mit späteren Kündigungen können noch Geld zurückfordern.
Keine KommentareLeiharbeit: Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten
Nach einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München können Leiharbeitnehmer bei ihrer Steuererklärung in der Regel einen Mehraufwand für die Verpflegung geltend machen (Az.: VI R 35/08).
Die Richter erklärten, dass der Verpflegungs-Mehraufwand in diesen Fällen als Werbungskosten abgezogen werden können. Sie begründeten die Entscheidung damit, dass Leiharbeiter “typischerweise nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte” verfügen. Das ist dann der Fall “wenn ein Arbeitnehmer vorübergehend von seiner Wohnung und dem Tätigkeitsmittelpunkt entfernt beruflich tätig ist”. Dies gilt jedoch nicht für Leiharbeiter, die “dauerhaft der betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers” zugeordnet sind und diese auch immer wieder aufsuchen.
Im konkreten Fall hatte ein Hafenarbeiter geklagt, den sein Arbeitgeber kurzfristig an unterschiedliche Unternehmen ausgeliehen hatte. Als er den Mehraufwand für die Verpflegung während dieser Zeit bei seiner Einkommenssteuererklärung geltend machen wollte, lehnte das zuständige Finanzamt und auch das Finanzgericht dies ab. Mit der Revision beim BFH hoben die Richter das ursprüngliche Urteil des Finanzgerichts nun auf.
Keine KommentareZunehmend mehr Frührentner in Deutschland
Während die Politiker über die Einführung der Rente mit 67 streiten, gehen immer mehr Deutsche aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in den Ruhestand. Wie die “Bild”-Zeitung berichtet, steigt die Zahl der Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit immer weiter an. Im letzten Jahr erreichte die Zahl der Frührentner mit 171.129 einen neuen Höchststand seit 6 Jahren. Im Vorjahr waren es noch 10.000 weniger. Männer sind mit rund 90.000 Fällen von der verminderten Erwerbsfähigkeit etwas stärker betroffen als Frauen (rund 81.000).
Der größte Teil der Betroffenen (64.000) muss wegen psychischer Erkrankungen in den Vorruhestand treten. Dies trifft auf rund 35.000 Frauen und rund 29.000 Männer zu, was einem Anteil von 44% bei den Frauen und rund 32% bei den Männern entspricht. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Zuwachs von 12%, im Vergleich zu 2006 sogar von 25%.
Die zweithäufigsten Gründe für einen gesundheitsbedingten Vorruhestand sind Skelett-, Muskel- und Bindegewebe-Erkrankungen. Sie sind für rund 14.000 Frühverrentungen bei den Männern (15,5%) und rund 12.200 Frühverrentungen bei den Frauen (15,1%) verantwortlich. An dritter Stelle unterscheiden sich die Geschlechter. Hier sind es mit rund 12.500 Fällen die Herz-/Kreislauferkrankungen bei den Männerm (13,8%) und Tumore bei den Frauen (11.354 Fälle, 14,1%).
Keine KommentareWichtige Versicherungen für die WG
Unzählige Studenten leben zusammen mit Kommilitonen in einer Wohngemeinschaft. Was viele WG-Bewohner nicht bedenken, ist, dass sie auch in einer WG für Schäden am Gebäude, Gebäudeteilen oder anderen festen, dem Vermieter gehörenden Einrichtungen haften. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss einer Privathaftpflicht- und Hausratversicherung.
Die Privathaftpflichtversicherung springt dann ein, wenn ein Mieter einen Schaden an der Wohnung oder dem Haus verursacht. Allerdings gilt der Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung immer nur für den Versicherungsnehmer selbst, nicht für die Personen, die mit ihm im gleichen Haushalt leben.
Wenn Besitztümer der WG-Mitglieder durch Feuer oder Wasser beschädigt oder bei einem Einbruch gestohlen werden, springt die Hausratversicherung ein. In der Regel sind in der Hausratversicherung alle in einem Haushalt lebenden Personen abgesichert. Wenn in einer WG allerdings Untermietverträge bestehen oder die Mitbewohner häufig wechseln, sollte jedes WG-Mitglied seine eigene Hausratversicherung abschließen. Viele Versicherer bieten Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung im Kombi-Paket an, hier empfiehlt sich vor dem Vertragsabschluss ein Versicherungsvergleich.
1 KommentarADAC Kfz-Versicherung auch für Nicht-Mitglieder
Medienberichten zufolge weitet der ADAC sein Angebot an Kfz-Versicherungen auch auf Nicht-Mitglieder aus. Aktuell testet der ADAC dieses Angebot in Luxemburg, wo über die ADAC-Tochtergesellschaft Arisa Assurances seit kurzem online eine Kfz-Versicherung abgeschlossen werden kann. Demnächst soll das Angebot auf Frankreich ausgedehnt werden.
Deutsche Interessenten, die nicht Mitglied in dem Automobilclub sind, können bislang noch keine Vollversicherung abschließen, allerdings zahlreiche Zusatzprodukte (z.B. Kurzschutz für Urlaube oder Überführungen).
Die traditionellen Versicherungsunternehmen scheinen von der neuen Konkurrenz auf dem breiten Markt nicht begeistert zu sein. Obwohl kein Anbieter offen Kritik äußerte, heißt es in dem Wirtschaftsmagazin “Capital”, dass es offenbar die Sorge gibt, dass das ADAC-Angebot zu Wettbewerbsverzerrungen führe, da der ADAC als Verein in den Genuss steuerlicher Vergünstigungen kommt.
Keine KommentareFalsche Rentenberechnungen
Wie die “Frankfurter Rundschau” berichtet, geht aus dem aktuellen Tätigkeitsbericht des Bundesversicherungsamtes (BVA) hervor, dass offenbar viele Rentner in den letzten Jahren aufgrund falscher Berechnungen zu wenig Renten bekommen haben. Das BVA hatte bei Stichproben festgestellt, dass massive Fehler bei der Anrechnung Ausbildungszeiten gemacht wurden.
Es gab Fälle, bei denen die Berufsausbildung mit einer zu kurzen Dauer oder sogar gar nicht angerechnet wurde, was auf die Rentenbescheide teilweise erhebliche Auswirkungen gehabt habe. In dem Bericht des BVA heißt es, dass die Rentenzahlung in solchen Fällen um mehr als 40 Euro monatlich zu niedrig ausgefallen war.
Aus dem Bericht geht nicht hevor, wie viele Rentner von den Berechnungsfehlern betroffen sind, auch die Deutsche Rentenversicherung konnte laut “Frankfurter Rundschau” hierzu keine konkreten Angaben machen. Es wird deshalb allen Rentnern dazu geraten, die im Rentenbescheid aufgeführten Ausbildungszeiten sorgfältig auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Betroffene können auf entsprechende Nachzahlungen hoffen.
Keine KommentareWichtige Versicherungen für Familien
Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass Familien mit der Wahl der richtigen Versicherungsverträge pro Jahr mehrere hundert Euro einsparen können. Es wird daher empfohlen, den Versicherungsschutz in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, aktuelle Angebote zu vergleichen und unnötige oder zu teure Verträge zu kündigen.
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Krankenversicherung, die ab einem bestimmten Einkommen privat oder gesetzlich abgeschlossen werden kann. Auf keinen Fall verzichtet werden darf jedoch laut Stiftung Warentest auf die private Haftpflichtversicherung. Für Eltern ist außerdem eine Risikolebensversicherung sehr empfehlenswert, weil sie der günstigste Hinterbliebenenschutz für Ehe- oder Lebenspartner und Kinder ist. Für Auslandsurlauber ist die Auslandsreise-Krankenversicherung wichtig. Für jedes Auto in der Familie muss per Gesetz eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, eine zusätzliche Teilkaskoversicherung ist sehr zu empfehlen.
Darüber hinaus sollte für die Eltern eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Wenn ein Kunde diese nicht bekommt, sollte man auf eine private Unfallversicherung ausweichen. Die Kinder-Invaliditätsversicherung bietet umfassenden Schutz für Kinder.
Keine KommentareBdV empfiehlt private Unfallversicherung für Schulkinder
Für viele Kinder beginnt in diesen Tagen und Wochen der Ernst des Lebens, sie gehen nun in die Schule. Und für viele Eltern ist dieser neue Lebensabschnitt ihrer Sprösslinge auch mit Sorgen verbunden, denn sie müssen sich nun sicher im Straßenverkehr bewegen, um in und von der Schule zurückzukommen.
Die Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV), Lilo Blunck, erklärt, dass Schulkinder grundsätzlich über die gesetzliche Unfallevrsicherung abgesichert sind, aber dass dieser Schutz möglicherweise nicht ausreicht. Deshalb sollten Eltern ihre schulpflichtigen Kinder mit einer privaten Unfallversicherung zusätzlich absichern, rät der BdV. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung bietet die private den Kindern rund um die Uhr Schutz und nicht nur auf dem Schulweg und in der Schule.
Blunck weist darauf hin, dass eine Unfallversicherung für Kinder schon ab 90 Euro Jahresbeitrag zu haben ist. Diese sollte dann eine Grundversicherungssumme von 200.000 Euro oder mehr bei Invalidität beinhalten, außerdem sollte eine Progression von 225-300% vereinbart werden, damit die Versicherungsleistung mit zunehmender Invalidität ansteigt. Der BdV empfiehlt außerdem die Berücksichtigung einer kleinen Todesfallsumme (10.000 bis 15.000 Euro).
Keine KommentareRösler will Arbeitslose von Zusatzbeiträgen befreien
Der Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) für die Gesundheitsreform sieht vor, dass Empfänger von Arbeitslosengeld I oder II (Hartz IV) oder Sozialhilfe sowie Kurzarbeiter und Wehrdienstleistende von Krankenkassen-Zusatzbeiträgen befreit werden sollen. Stattdessen sollen die Beiträge von staatlichen Stellen an die Kassen gezahlt werden, im Falle der arbeitslosen Versicherten wäre hier also die Bundesagentur für Arbeit in der Zahlungspflicht.
Aktuell müssen Empfänger von Arbeitslosengeld I und Hartz IV den Zusatzbeitrag ihrer Krankenkasse selbst bezahlen, alternativ können sie die Krankenkasse wechseln. Sollte der Gesetzentwurf von Rösler durchkommen, wäre dies eine Verbesserung der Situation, allerdings könnte es auch dann sein, dass die Betroffenen Mehrkosten zu tragen haben, weil die Arbeitsagentur immer nur den Durchschnittsbeitrag der Zusatzbeiträge bezahlen würde. Liegt der Zusatzbeitrag einer Krankenkasse über dem Durchschnitt, muss der Versicherte die Differenz weiterhin selbst bezahlen.
Ob der Gesetzentwurf durchgesetzt wird, ist allerdings noch fraglich, denn nicht alle Punkte werden von der Union mitgetragen. Während sie ebenfalls dafür plädiert, dass Hartz-IV-Empfänger von den Zusatzbeiträgen befreit werden, gibt es bei der Kostenübernahme bei ALG I-Empfängern noch Diskussionen.
Keine KommentareMit Reisekosten und doppeltem Haushalt Steuern sparen
Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass Berufstätige mit ihren Reisekosten und einem doppelten Haushalt nun mehr Steuern sparen können. So können sie höhere Werbungskosten geltend machen, denn die Geschäfsreise mit Privatvergnügen verbunden ist oder es aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung gibt. Das geht aus Urteilen des Bundesfinanzhofes hervor.
Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung besitzt, darf seine Fahrt- und Mietkosten steuerlich geltend machen, vorausgesetzt der zweite Haushalt wird wirklich aus beruflichen Gründen geführt. Das bedeutet, dass von der Zweitwohnung aus der Arbeitsplatz schneller erreicht werden kann und die Erstwohnung aber weiterhin Lebensmittelpunkt bleibt. An diesem müssen die Pendler einen eigenen Haushalt führen und die hierfür entstandenen Kosten selbst oder zumindest gleichberechtigt tragen. Dies muss auch belegt werden (können).
Dem Bundesifnanzhof zufolge ist das bisherige Aufteilungs- und Abzugsverbot bei Dienstreisen nicht zulässig. Ab sofort können Berufstätige, die eine Geschäftsreise mit einem privaten Aufenthalt verknüpfen, den beruflichen Anteil aus den Gesamtkosten herausrechnen und diesen steuerlich geltend machen.
Keine KommentareVersicherungsschutz für Studierende
Im Oktober beginnen rund 400.000 junge Leute ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule. Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass für sie eine Krankenversicherung und eine private Haftpflichtversicherung unerlässlich ist und dass es je nach persönlicher Situation noch weitere sinnvolle Policen für Studenten gibt. Dazu gehören z.B. die Auslandsreise-Krankenversicherung, die Kfz-Versicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Jeder Studierende muss eine Kranken- und Pflegeversicherung abgeschlossen haben und dies bei der Einschreibung auch nachweisen. Studierende, die bislang beitragsfrei bei ihren Eltern gesetzlich versichert waren, können dies bis zu ihrem 25. Geburtstag auch nach ihrem Umzug in eine Wohnung bleiben, informiert die Stiftung Warentest. Voraussetzung hierfür ist, dass seine monatlichen Einkünfte den Betrag von 365 Euro nicht überschreiten. Wer vor seinem Studium privat versichert war, kann dies auch bleiben, allerdings besteht die Pflicht zur privaten Versicherung dann die gesamte Studiumslaufzeit hindurch.
Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass der Familienschutz nicht bei allen Versicherungen mit dem 25. Lebensjahr endet, sondern bei manchen Versicherungen schon früher. Das ist z.B. bei der Auslandsreise-Krankenversicherung der Fall, bei der ein Familienschutz nur bis zum 20. Lebensjahr, bei manchen Anbietern auch nur bis zum 17. Lebensjahr gilt. In diesem Fall ist eine eigene, gute Police jedoch schon für rund 10 Euro zu bekommen. Besitzen die Eltern eine Haftpflichtversicherung, ist eine eigene Police für Studierende nicht nötig, denn der Versicherungsschutz der Eltern schließt sie in der Regel bis zum Ende der ersten Ausbildung ein.
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