Baugerüst schnellstens der Hausratversicherung melden
Der Bund der Versicherten (BdV) weist darauf hin, dass der Aufbau eines Baugerüsts am Haus umgehend der Hausratversicherung zu melden ist. Grund: Diebe könnten über ein solches Baugerüst leichter in die Wohnung oder das Haus eindringen, deshab kann mit der Baumaßnahme eine Gefahrerhöhung verbunden sein.
BdV-Vorstandsvorsitzende Lilo Blunck erklärt, dass wenn es über das Gerüst zu einem Einbruchdiebstahl kommt und der Bewohner seine Hausratversicherung nicht rechtzeitig über die Aufstellung des Gerüsts informiert hat, kann die Versicherung Leistungen kürzen oder die Leistungsübernahme sogar komplett verweigern.
Deshalb sollten alle Mieter ihre Hausratversicherung informieren, sobald sie selbst von dem Gerüstbau erfahren. Wer als Besitzer in einem Eigenheim wohnt, der muss schon bei der Planung des Gerüstaufbaus die Versicherungsgesellschaft hiervon in Kenntnis setzen. Ob tatsächlich eine Gefahrerhöhung vorliegt oder nicht, hängt davon ab, wie lange die Baumaßnahme voraussichtlich dauern wird. Unabhängig davon sollte dies aber immer rechtzeitig der Versicherung gemeldet werden, der dann den Versicherungsnehmer über die folgenden Schritte informiert.
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