Beiträge aus Juli, 2010
Wechselzuschlag in PKV nicht zulässig
Die Stiftung Warentest weist auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hin, nach dem Privat Krankenversicherte keinen Wechselzuschlag zahlen müssen, wenn sie bei dem gleichen Versicherungsunternehmen in einen günstigeren Tarif wechseln (Az.: 8 C 42.09). Durch einen solchen Wechselzuschlag würden oft die Beitragsvorteile, die sich durch den Wechsel ergeben, zunichte gemacht werden.
Der Stiftung Warentest zufolge bieten die meisten, aber nicht alle Versicherer günstige Paralleltarife. Wenn Versicherte ihren Tarif wechseln möchten, darf die Versicherung ihnen dies nicht verweigern. Voraussetzung ist, dass die Versicherten dieselbe Gesundheitseinstufung besitzen wie zu dem Zeitpunkt, als sie in ihren bisherigen Tarif eingetreten sind.
Bei Unstimmigkeiten rund um den Wechsel in einen günstigeren Tarif, z.B. wenn die Versicherung einen solchen ablehnt, können sich Betroffene an den Ombudsmann der PKV wenden.
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Arbeitszimmer wieder von der Steuer absetzbar
Das Bundesverfassungsgericht hat die Reform des Steuergesetzes von 2007 für verfassungswidrig erklärt. Demnach kann das heimische Arbeitszimmer von Lehrern und anderen Arbeitnehmer, die einen Teil ihrer Arbeit von zuhause aus erledigen, wieder steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt immer dann, wenn von dem Arbeitgeber für bestimmte Tätigkeiten kein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird. Stellt der Arbeitgeber allerdings einen Arbeitsplatz zur Verfügung, kann das häusliche Arbeitszimmer auch weiterhin nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Bei der Steuerreform 2007 konnte das Arbeitszimmer nur noch unter bestimmten Bedingungen von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung war, dass das heimische Arbeitszimmer der Mittelpunkt der kompletten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit ausmacht.
Der Gesetzgeber ist nun dazu aufgefordert, eine Neuregelung in dieser Frage zu treffen, die dann rückwirkend zum 1. Januar 2007 gilt. Für viele Betroffene bedeutet dies, dass sie Steuerrückzahlungen erhalten. Da die entsprechenden Bescheide schon 2008 nur als vorläufig erachtet wurden, müssen Betroffene keinen Widerspruch einlegen, sondern erhalten die zu viel gezahlten Steuern automatisch zurückerstattet.
Keine KommentareKlauseln zur vorzeitigen Kündigung oft unzulässig
Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte gegen die in einigen Verträgen von Lebensversicherungen enthaltenen Klauseln über die vorzeitige Auszahlung geklagt. Dabei geht es um den so genannten Stornoabzug, der in vielen Fällen völlig intransparent ist. Nach Angaben der Verbraucherzentrale sind etwa 24 Millionen Verträge von diesen Klauseln betroffen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg schloss sich der Beanstandung der Lebensversicherungsverträge aus den Jahren 2001 bis 2007 an und kritisierte die ungenauen Formulierungen in den Versicherungsbedingungen. Der hier erwähnte “Stornoabzug”, den die Versicherten bei einer Vertragsauflösung zahlen müssen, sei nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und in angemessener Höhe zulässig, so die Richter.
Die Ansprüche von Kunden, die ihre Verträge vor 2005 vorzeitig gekündigt haben, sind bereits verjährt, aber die Kunden, deren Kündigung zwischen 2005 und 2007 erfolgte, können noch Ansprüche geltend machen. Allerdings sollten sie nicht zu lange damit warten, denn ihre Verjährungsfrist endet mit dem Jahresende. Betroffene Versicherte sollen ihre Ansprüche jetzt schriftlich anmelden, rät Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg, auch wenn das Urteil noch nichts rechtskräftig ist. Castello erwartet eine endgültige Entscheidung durch den Bundesgerichtshof Anfang nächsten Jahres.
Keine KommentareAltersvorsorger kündigen bessere Informationen an
Als Reaktion auf die Kritik an der mangelnden Transparenz von Finanzprodukten haben der Versichererverband GDV und der Fondsverband BVI angekündigt, zukünftig besser über Altersvorsorgeprodukte zu informieren und so den Vergleich zwischen verschiedenen Produkten zu vereinfachen. Hierzu soll in den Produktinformationsblättern eine neue Kennziffer eingeführt werden, berichtet das “Handelsblatt”. Anhand dieser Kennziffer sollen die Kunden direkt die Rendite der jeweiligen Anlage nach (!) Abzug aller Kosten erkennen können. Sowohl BVI als auch GDV halten eine gesetzlich definierte Kostenkennziffer, in der jeweils alle Produktkosten berücksichtigt sind, für sinnvoll. Experten raten zur Angabe der “Reduction in Yield”-Kennziffer (RiY), welche die Renditeminderung anzeigt.
Dennoch sollten den Anbietern nicht zu große Spielräume gewährt werden, warnt Mark Ortmann vom Institut für Transparenz in der Altersvorsorge (ITA) im “Handelsblatt”, da diese sonst ausgenutzt werden könnten. Es gäbe zu viele renditeverändernde Sachverhalte, die allesamt zu berücksichtigen nicht einfach sei.
Die Allianz Leben überarbeitet nach eigenen Angaben derzeit ihre Kundeninformationen. Standard Life gibt die RiY schon seit 2008 an, doch die Akzeptanz der Kennziffer bei anderen Anbietern ist bislang noch verhalten, Ausnahme: Auch die Deutsche-Bank-Tochter DWS setzt die RiY schon seit Mitte 2008 ein, berichtet das “Handelsblatt”.
Keine KommentareStreit um Rentengarantie
In der Union verstärkt sich der Streit um die Rentengarantie, nachdem Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) sich für eine Abschaffung der Rentengarantie ausgesprochen hat. Brüderle plädierte dafür, die erst 2009 beschlossene Rentengarantie nach dem Abflauen der Wirtschaftskrise wieder abzuschaffen. Grund: Bei sinkenden Löhnen verhindere sie einen Rückgang der Renten.
Der Wirtschaftsflügel der CDU unterstützt Brüderles Vorschlag. So erklärte Unions-Vizefraktionschef Michael Fuchs (CDU) gegenüber der “Frankfurter Rundschau”, dass nicht nur Arbeitnehmer durch die Krise belastet werden dürfen, sondern dass auch Rentnern Rentenkürzungen zugemutet werden müssen, wenn Arbeitnehmer Lohnkürzungen hinnehmen müssten. Auch von den Arbeitgebern erhielt Brüderle Unterstützung.
Kategorisch abgelehnt wird der Vorschlag dagegen von der Opposition. Der Juso-Bundesvorsitzende Sascha Vogt warf der Koalition vor, eine Umverteilung von unten nach oben durchsetzen zu wollen und Linke-Parteichef Klaus Ernst wies darauf hin, dass die Rentengarantie gesetzlich verankert sei und es dabei auch bleiben müsse.
Keine KommentareNicht voreilig in die PKV wechseln
Nach der Ankündigung, dass die gesetzliche Krankenversicherung teurer werden soll, sind viele Versicherte verunsichert und erwägen einen Wechsel in die Private Krankenversicherung. Doch die Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV), Lilo Blunck, warnt vor einem übereilten Wechsel in die PKV. Ein Wechsel kann – vor allem wenn es bei den gleichen Leistungen bleiben soll – bald, spätestens aber im Alter, sehr teuer werden.
Viele privaten Krankenversicherungen werben derzeit mit besonders verlockenden Angeboten, eine Zielgruppe sind z.B. junge Versicherte ohne Kinder. Bei einem Wechsel sollte jedoch immer bedacht werden, dass Kinder in der privaten Krankenversicherung – anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung – keine beitragsfrei Mitversicherung für Kinder gibt.
Außerdem gibt Blunck zu bedenken, dass die Beiträge in der privaten Krankenversicherung nicht vom Einkommen des Versicherten abhängen, sondern von zahlreichen persönlichen Eigenschaften und Voraussetzungen. Die Kosten, die Privatversicherte für die gleichen Leistungen zahlen müssen, können im Alter “teilweise bis zur Unbezahlbarkeit ansteigen”, heißt es vom BdV.
Keine KommentareSkandia bessert Rürup-Rente nach
Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass der Lebensversicherer Skandia seine Rürup-Rente nachgebessert hat. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte derzeit bemängelt, dass Rürup-Verträge nicht gekündigt werden können und sich die Rürup-Rente in eine “beitragsfreie Versicherung” umwandelt, sobald der Verbraucher keine Beiträge mehr einzahlen kann oder will.
Wenn jedoch noch nicht genug eingezahlt wurde, findet diese Umwandlung nicht statt und das ganze bisher eingezahlte Geld ist weg. Laut den AGB der Skandia Lebensversicherung erlischt der Vertrag sogar denn, wenn das bislang angesparte Geld weniger als 2500 Euro betrug.
Für die Kunden bedeutete dies, dass sie mit Verlusten von mehreren Tausend Euro rechnen mussten, da die in den ersten 2-3 Jahren eingezahlten Beiträge sowieso schon mit den Abschlusskosten verrechnet wurden. Zusätzlich konnten noch eventuell gestundene Beiträge abgezogen werden.
Skandia hatte schon Ende November letzten Jahres gegenüber der Verbraucherzentrale Hamburg eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu der entsprechenden Klausel in ihren AGB abgegeben und diese gestrichen. In ähnlicher Sache prozessiert die Verbraucherzentrale aktuell auch gegen den Versicherer Aspecta.
Keine KommentarePKV darf Versicherte nicht ausspionieren
Die Stiftung Warentest weist auf ein Urteil des Landgerichts Dortmund hin, nach dem eine Private Krankenversicherung keinen Privatdetektiv engagieren darf, um Versicherte auszuspionieren (Az.: 2 O 71/07). Das Gericht bezeichnete den Einsatz eines Detektivs als “unredlich”, sofern der Versicherer keine “tatsächlichen Anhaltspunkte” für ein Fehlverhalten des Versicherten habe.
Im konkreten Fall ging es um einen selbstständigen Kfz-Meister, der nach einer Operation am Arm von seiner privaten Krankenversicherung Krankentagegeld in Anspruch genommen hatte. Diese engagierte einen Privatdetektiv, um herauszufinden, ob der Mann die Leistungen unrechtmäßig bezog. Der Privatdetektiv erteilte dem 61-jährigen Kfz-Meister den Auftrag zur Reparatur eines Autos, welchen dieser annahm. Daraufhin kündigte der Versicherer die Krankenversicherung, die seit über 30 Jahren bestand.
Das Gericht erklärte die Kündigung als unwirksam, da es für sie keinen “wichtigen Grund” gebe. Der Mann habe keine volle Arbeitsleistung erbracht, sondern nur an drei Tagen gearbeitet. Unabhängig davon stehe eine Kündigung im Widerspruch zu der “sozialen Funktion” einer Krankenversicherung, so das Gericht.
Keine KommentareRegulierungsverhalten beeinflusst Schmerzensgeldhöhe
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein muss bei der Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Autounfall auch das Regulierungs- und Prozessverhalten der Versicherung berücksichtigt werden (Az.: 7 U 76/07).
Im konkreten Fall wurde eine Arzthelferin bei einem Unfall mit einem Lastwagen schwer verletzt und litt seitdem an schweren psychischen Störungen. Sowohl die Schuld des LKW-Fahrers als auch die volle Haftung seiner Versicherung standen zweifelsfrei fest. Die Frau verlangte Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 Euro, erhielt von der gegnerischen Versicherung aber nur 2750 Euro.
Nach Ansicht der Richter, die den Anspruch der Klägerin für angemessen hielten, war die gezahlte Summe viel zu niedrig angesetzt. Die Frau erlitt bei dem Unfall nicht nur ein Schleudertrauma, einen Nasenbeinbruch, ein Schädel-Hirn-Trauma, Schürf- und Schnittwunden sowie zahlreiche Prellungen, sondern leidet seitdem auch unter einer posttraumatischen Belastungsstörung. Dies habe ein Sachverständiger zweifelsfrei festgestellt. Die Richter warfen dem Versicherer vor, dass sie der Frau unterstelle, ihre Symptome vorzutäuschen und es auf einen Prozess ankommen zu lassen.
Keine KommentareRiester-Rente ist zentraler Baustein der privaten Altersvorsorge
Die Bereitschaft der Deutschen, in die private Altersvorsorge zu investieren, nimmt weiter zu und ein zentraler Baustein dabei ist die Riester-Rente. Dem Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA) zufolge gehört die Riester-Rente mittlerweile bei 37% der Erwerbstätigen zur privaten Altersvorsorge dazu. Damit hat sich die Riester-Rente zwischen der Lebensversicherung (44%) und der betrieblichen Altersvorsorge (35%) gut etabliert.
Im Durchschnitt zahlen die Deutschen monatlich 110 Euro in ein Produkt zur privaten Altersvorsorge ein, die Summen variieren zwischen 26 und 150 Euro pro Monat. In die Riester-Rente wird im Vergleich zu anderen Vorsorgeprodukten deutlich weniger investiert. Das soll auch künftig so bleiben, meinen fast zwei Drittel der Riester-Sparer. DIA-Sprecher Bernd Katzenstein erklärt, dass deshalb nicht die Rede davon sein kann, dass die Riester-Rente andere Vorsorgeformen verdrängt.
Das DIA hatte für seinen mittlerweile 10. Trendbericht “DIA Deutschland-Trend-Vorsorge” Ende Juni insgesamt 1013 Erwerbstätige im Alter zwischen 18 und 65 Jahren befragt.
Keine KommentareRV zahlt keine privat genutzte Gleitsichtbrille
Nach einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Dortmund, muss die Deutsche Rentenversicherung die Kosten für eine Gleichtsichtbrille, die beruflich benötigt, aber auch privat genutzt wird, nicht übernehmen (Az.: S 26 R 309/09).
Im konkreten Fall klagte ein arbeitsloser Industriekaufmann aus Iserlohn auf Kostenerstattung seiner Gleichtsichtbrille. Ihm zufolge hindere ihn seine Sehbehinderung daran, einen Arbeitsplatz zu finden, so dass er die Gleitsichtbrille beruflich dringend benötige.
Das Dortmunder Gericht wies die Klage auf Kostenerstattung durch die Deutsche Rentenversicherung jedoch ab. Die Richter erklärten, dass eine Kostenerstattung nur dann infrage käme, wenn die Brille ausschließlich für eine bestimmte berufliche Tätigkeit genutzt werde. Im verhandelten Fall würde die Brille jedoch auch zum privaten Lesen genutzt werden. Allerdings hätte die Rentenversicherung eine etwaige Kostenübernahme durch die Krannkenkasse überprüfen müssen. Dazu hieß es, dass die Sehbeeinträchtigung des Klägers dazu jedoch in keinem hierfür ausreichenden Umfang vor liegt.
Keine KommentareRecht auf Reparatur in Fachwerkstatt
Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) Ende Juni hat ein Geschädigter das Recht, sein Fahrzeug in einer Fachwerkstatt reparieren zu lassen und muss sich nicht von der Kfz-Versicherung auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit verweisen lassen (Az.: VI ZR 337/09).
Im konkreten Fall ging es um einen Kfz-Haftpflichtschaden aus Januar 2008, der an einem sieben Jahre alten Mercedes (Kilometerstand: 114.000 km) entstanden war. Der Besitzer ließ ein Sachverständigengutachten anfertigen, das auf den Stundesätzen der regionalen Fachwerkstätten basierte. Die gegnerische Kfz-Versicherung hielt diese Stundensätze jedoch für zu hoch und verwies den Geschädigten auf die Reparatur in einer freien Werkstatt, die günstiger war. Diese Praxis wurde zunächst vom Landgericht Hannover gebilligt, doch der BGH lehnte sie im Rahmen der Revision nun ab.
Die Richter erklärten, dass der Verweis des Geschädigten an eine freie Fachwerkstatt unzumutbar sei, wenn diese nur aufgrund bestimmter mit der Versicherung vereinbarter Sonderkonditionen günstiger arbeite. Dies seien keine marktüblichen, sondern spezielle Konditionen, auf die sich der Geschädigte nicht einlassen müsse.
Keine KommentareVersicherung in Finanznot – Vertrag fristlos kündigen
Der Kfz-Direktversicherer Ineas ist in finanziellen Schwierigkeiten und die 50.000 deutschen Kunden fragen sich nun, was sie in dieser Situation tun sollen. Die Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV), Lilo Blunck, erklärt, dass dieser Fall in Deutschland bislang einmalig ist, dass die Kunden aber laut Bürgerlichem Gesetzbuch die Möglichkeit haben, bei wesentlicher Verschlechterung der finanziellen Lage des Versicherers ihren Versicherungsvertrag fristlos zu kündigen.
Blunck zufolge soll Ineas selbst erklärt haben, dass sämtliche Haftpflichtschäden aktuell über den Garantiefonds abgewickelt werden, jedoch mit einer Selbstbeteiligung von bis zu 2500 Euro gerechnet werden muss. Für Kaskoschäden existiert laut Ineas kein Garantiefonds, d.h. Kaskoschäden scheinen derzeit nicht abgesichert zu sein und eine Kostenübernahme im Schadensfall ist momentan fraglich.
Blunck erklärte in einem Interview, dass sie, sofern sie selbst Ineas-Kundin wäre, den bereits gezahlten Versicherungsbetrag zurückbuchen und den Vertrag fristlos kündigen würde. Gleichzeitig würde sie “einen neuen Vertrag bei einem soliden Versicherer abschließen”.
Keine KommentareSozialversicherungsbeiträge für Schüler
Viele Schüler jobben in den Sommerferien, um ihr Taschengeld aufzubessern, doch mit welchen Abzügen ist hierbei zu rechnen? Müssen Schüler für ihren Ferienjob Sozialabgaben zahlen? Der Pinneberger AOK-Geschäftsstellenleiter Jürgen Schröder erklärt im “Hamburger Abendblatt”, dass grundsätzlich gilt, dass Schüler bis zu 2 Monaten (oder 50 Arbeitstagen) sozialabgabenfrei arbeiten dürfen und zwar unabhängig von den wöchentlichen Arbeitsstunden und ihrem Verdienst. Wer also schon in den Osterferien arbeitet, hat in den Sommerferien weniger Tage zur sozialabgabenfreien Arbeit zur VErfügung.
Bei Schulabgängern gilt diese Regelung nicht, denn sobald sie ihr Abschlusszeugnis erhalten, ist ihre Schulzeit offiziell beendet und sie fallen nicht mehr unter die Vorschriften für Schüler. Wenn sie eine Beschäftigung annehmen, ist diese immer sozialversicherungspflichtig, es sei denn es handelt sich um Minijobs, bei denen sie nicht mehr als 400 Euro monatlich verdienen. Wer nach Abschluss der Schule ein Studium aufnimmt, der darf 50 Arbeitstage alls Vollzeitkraft sozialabgabenfrei arbeiten.
Alle Schüler und Studenten sind bei Ferienjobs durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Sie kommt nicht nur bei Unfällen am Arbeitsplatz, sondern auch bei Unfällen auf dem Hin- und Rückweg zur und von der Arbeitsstelle auf.
Keine KommentareVersicherungskunden stellen höhere Qualitätsansprüche
Der Wettbewerb auf dem Versicherungsmarkt wird sich weiter verschärfen, denn die Versicherungskunden werden ihre Qualitätsansprüche zukünftig weiter erhöhen – das ergab der vom Institut für Versicherungswirtschaft der Universität St. Gallen und vom Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G. erstellte “Vertriebsmonitor für die Assekuranz 2010″.
Die Versicherungsunternehmen erwarten vor allem bei Lebensversicherungen gestiegene Ansprüche der Kunden. Ein Drittel der befragten Unternehmen geht davon aus, dass das Thema Qualität hier eine immer größere Rolle spielen wird und die Kunden vermehrt eine ausführliche Beratung und einen besseren Service wünschen. Allerdings glaubt die Branche nicht, dass die Kunden hierfür auch bereit sind, mehr zu zahlen.
Je nach Versicherung legen die Kunden nach Einschätzung der Versicherungen ihre Prioritäten unterschiedlich. So gehen die Unternehmen davon aus, dass die Kunden bei vielen Versicherungen vor allem eine schnelle und unkomplizierte Schadenabwicklung wünschen, bei der Lebensversicherung dagegen vor allem Wert auf eine vertrauensvolle Beziehung zu ihrem Berater legen.
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