Verbot der Versicherungsvermittlung: Tchibo legt Berufung ein
Ende April hatte das Landgericht Hamburg der Kaffee- und Einzelhandelskette Tchibo die Vermittlung von Versicherungen untersagt. Gegen diese Entscheidung hat Tchibo Medienberichten zufolge nun Berufung beim Oberlandesgericht Hamburg eingelegt (Az.: 5 U 79/10). Für die Begründung der Berufung hat Tchibo nun vier Wochen Zeit.
Derzeit hatte der Düsseldorfer Verein “Wirtschaft im Wettbewerb e.V.” (WiW) auf Initiative einiger Mitglieder von “versicherungstip” und dem AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung geklagt. Es ging darum, dass Tchibo auf seiner Homepage sowohl klassische Versicherungen als auch Finanzprodukte angeboten hatte und das obwohl Tchibo nicht im Versicherungsvermittlerregister eingetragen ist und auch keine entsprechende Gewerbeerlaubnis besitzt. Das Landgericht Hamburg folgte dieser Argumentation, gab der Klage statt und beurteilte das Versicherungsangebot von Tchibo als “illegale Versicherungsvermittlung”.
Tchibo sieht sich selbst bei dieser Sache jedoch nur als Tippgeber und seine Homepage nur als Werbeplattform, nicht aber als eigener Versicherungsvermittler. Tchibo argumentiert, dass es anders als bei Versicherungsvermittlern keine gesetzliche Regelung für den Status eines Tippgebers gebe.
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