Unfallversicherung beim Betriebsausflug
Mit den steigenden Temperaturen beginnt auch die Zeit der Betriebsausflüge. Deshalb weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg darauf hin, dass Beschäftigte, die auf einem Betriebsausflug oder einem Firmenfest verunglücken, gesetzlich unfallversichert sind.
Welcher Art der Betriebsausflug ist (Restaurantbesuch, Spiele, sportliche Aktivitäten), ist unerheblich. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist lediglich, dass der Betriebsausflug offiziell von dem Unternehmen geplant und begleitet wird. Außerdem muss gewährleistet sein, dass alle Mitarbeiter(innen) an dem Betriebsausflug teilnehmen können und der Zweck des Ausflugs muss in der Förderung der Verbundenheit mit dem Betrieb stehen. Dieser Zweck muss auch klar zu erkennen sein.
Sind diese Bedingungen erfüllt, besteht der Versicherungsschutz auf jedem Betriebsausflug. Oft sind auch ehemalige Mitarbeiter, Gäste oder Familienangehörige der Mitarbeiter eingeladen, an dem Betriebsausflug teilzunehmen. Sie sind jedoch nicht über die gesetzliche Unfallversicherung versichert, so der VBG.
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