Beiträge aus Mai, 2010
Teure Zusatzleistungen bei Unfallversicherungen
Um neue Kunden zu gewinnen, erweitern immer mehr Versicherungen ihr Leistungspaket mit Zusatzleistungen, die sich allerdings auch teuer bezahlen lassen. Wie die Ad-Hoc-News berichten, sind diese Aufschläge, die teilweise bis zu 40% betragen, nicht immer gerechtfertigt.
Grund: Viele der angepriesenen Zusatzleistungen sind schlicht überflüssig wie z.B. Unfall-Krankenhaustagegeld, Unfall-Tagegeld, Unfall-Genesungsgeld oder Übergangsentscheidungen. Für die Absicherung des Einkommens nach einem Unfall ist eine Krankentagegeldversicherung absolut ausreichend.
Ebenfalls kritisch werden Angebote beurteilt, die damit werben, dass bei dieser Unfallversicherung eine “garantierte Rückzahlung aller Beiträge” erfolgt. Bei diesen Angeboten schließen die Kunden nämlich tatsächlich einen Vertrag über eine herkömmliche Unfallversicherung und zusätzlich einen über eine Kapitallebensversicherung ab. Für die Versicherten ist es nicht ersichtlich, wie hoch die Prämie für die Unfallversicherung ist und wie viel ihrer Beiträge der Kapitallebensversicherung zugeordnet wird. Ein Vergleich mit anderen Anbietern wird so für beide Verträge unmöglich.
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Aufsicht über den Herd
Nach einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf, muss ein Topf mit erhitztem Öl vom Herd genommen werden, wenn man den Raum verlässt, ansonsten handelt man grob fahrlässig (Az. 9 O 132/09).
Im konkreten Fall hatte ein Versicherter in einem offenen Behälter Öl auf dem Herd erhitzt und den Raum verlassen. Das Öl entzündete sich und ein Brand brach aus. Da allgemein bekannt sei, dass Erhitzen von Öl oder Fett auf dem Herd gefährlich ist, war es grob fahrlässig von dem Mann, den Vorgang nicht genau zu beaufsichtigen, so die Ansicht des Gerichts. Deshalb muss die Hausratversicherung für den Schaden auch nicht aufkommen.
Hinzu kam, dass der Mann zum Zeitpunkt des Brandes offensichtlich völlig betrunken war, was die Fahrlässigkeit jedoch nicht ausschloss. Im Gegenteil: Gerade in einem solchen Zustand sei die Gefahr noch größer gewesen und der Mann hätte erst recht entsprechende Maßnahmen treffen müssen.
Keine KommentareLSG: Verweisung auf zumutbaren anderen Beruf rechtmäßig
Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz ist es zulässig, dass ein gelernter Bauschlosser im Falle einer Berufsunfähigkeit auf die Tätigkeit als Schlossmacher verwiesen wird und keine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhält (Az.: L 2 R 20/08).
Im konkreten Fall lag bei dem 1960 geborenen Bauschlosser nach Einschätzung des Rentenversicherungsträgers eine Berufsunfähigkeit vor, weil er wegen “gesundheitlichen Unvermögens” nicht mehr in der Lage war, seinen erlernten Beruf auszuüben. Es wurde von ihm verlangt, als Kassierer an einer Tankstelle zu arbeiten, wogegen er Klage erhob.
Das Gericht sah es zulässig und in sozialer Hinsicht als zumutbar an, den Mann als Schlossmacher arbeiten zu lassen. Grund: Ein gelernter Bauschlosser kann nach einer Anlernzeit von höchstens drei Monaten als vollwertiger Schlossmacher arbeiten. Auch sei das Anforderungs- und Belastungsprofil dieser Tätigkeit mit der gesundheitlichen Situation des Klägers zu vereinbaren, wie zwei berufskundliche Sachverständige bestätigten.
Keine KommentareTipps zur Auslandsreise-Krankenversicherung
Die Stiftung Warentest hat in einem umfangreichen Test festgestellt, dass es schon für unter 10 Euro im Jahr Auslandsreise-Krankenversicherungen gibt. Während die Beitragsunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern relativ klein sind, sind sie in den jeweiligen Konditionen um so größer. Die gute Nachricht ist: Es gibt auch günstige “sehr gute” oder “gute” Angebote, bei denen die Vertragsbedingungen stimmen.
Der Testsieger der Auslandsreise-Krankenversicherung ist die HanseMerkur. Hier können sich Einzelpersonen für weniger als 10 Euro zu sehr guten Bedingunegn versichern lassen, Familien zahlen ab 25 Euro. Den Familientarif können sowohl verheiratete Paare als auch eingetragene Lebenspartner mit gleichem Wohnsitz nutzen, in beiden Fällen sind die Kinder automatisch mitversichert.
Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass Bestandskunden bei ihrer Versicherung um eine Umstellung ihres Vertrags auf die inzwischen vielerorts angebotenen verbesserten Bedingungen bitten können. Eine derartige Umstellung erfolgt nämlich nicht automatisch. Für einen Wechsel zu einem anderen Anbieter gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
Wichtig für Personen, die oft beruflich im Ausland unterwegs sind: Manche Versichererer schränken ihren Versicherungsschutz für diese Auslandsaufenthalte ein, hier empfiehlt es sich, sich über die jeweiligen Bedingungen genau zu informieren und beim Versicherer nachzufragen.
Keine KommentarePKV zur Kostenübernahme von Hörgerät verpflichtet
Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht vom Deutschen Anwaltverein (DAV) teilt mit, dass die Private Krankenversicherung die Kosten für ein vom Arzt verschriebenes Hörgerät komplett erstatten muss, auch wenn kein bestimmtes Gerät verordnet wurde. Die Arbeitsgemeinschaft weist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Landgerichts Regensburg hin (Az.: 2 S 311/08), in dem eine PKV zur vollen Kostenübernahme verpflichtet wurde und sich der Versicherte nicht auf ein günstigeres Hörgerät ohne besondere Zusatzfunktionen verweisen lassen brauchte.
In dem konkreten Fall hatte ein Ohrenarzt einem Patienten wegen dessen Innenohr-Schwerhörigkeit für beide Ohren Hörgeräte verschrieben. Aus dem Rezeot wurde die Notwendigkeit für die Geräte ersichtlich, nicht aber, über welche technische Ausstattung sie verfügen sollten. Dem Patienten wurden daraufhin von einem Hörgeräteakustiker zwei Geräte angepasst. Diese kosteten jeweils rund 3000 Euro. Die Versicherung wollte jedoch nur die Hälfte der Kosten übernehmen mit der Begründung, dass es auch günstigere Modelle geben würde.
Der Patient klagte gegen diese Entscheidung und verlangte eine volle Kostenübernahme, die ihm die Richter auch zusprachen. Die Hörgeräte seien medizinisch notwendig und würden im Rahmen der Heilbehandlung eingesetzt, wie aus der Verordnung durch den Ohrenarzt ersichtlich sei. Angaben zur technischen Ausstattung von Hörgeräten seien unüblich und eine teurere medizinisch anerkannte Heilbehandlung sei nicht automatisch “unnötig” als eine andere, hieß es in der Begründung.
Keine KommentareKundenzufriedenheit bei Debeka am höchsten
Die Studie “Wie Versicherungen in Vertrauensbildung investieren sollten” des IMWF Instituts für Management- und Wirtschaftsforschung hat ergeben, dass die Debeka-Gruppe den größten Anteil zufriedener Versicherungskunden hat. 45% der Befragten gaben an, dass sie mit den Leistungen der Versicherungsgruppe uneingeschränkt zufrieden sind, sie erhielt als Kundenbewertung die Bestnote von 1,8 (Schulnote). Nur 4% waren von den Leistungen der Debeka-Gruppe enttäuscht.
Die Plätze 2 und 3 belegten die Württembergische Versicherung mit der Schulnote 1,93 und einer Kundenzufriedenheit von 19% und die R+V-Versicherung mit der Schulnote 1,95 und der Kundenzufriedenheit von 38%. Die Allianz liegt mit 27% Kundenzufriedenheit (Schulnote 2,2) am unteren Ende, ein schlechteres Ergebnise erzielte nur die AXA (Kundenzufriedenheit 19%, Schulnote 2,24) und die Aachener & Münchner, bei der die Höchstzufriedenheit nur bei 14% lag und die eine Schulnote von 2,43 erhielt.
Im Rahmen der repräsentativen Studie wurden im Dezember 2009 insgesamt 1066 Bundesbürger befragt. Sie sollten Fragen zu ihrem Vertrauen in Versicherungen beantworten.
Keine KommentareVolkswohl Bund erweitert Leistungen in der Unfallversicherung
Der Versicherer Volkswohl Bund hat die Leistungen seiner Unfallversicherungen erweitert. In seinem Tarif Unfall Easy sind jetzt neuerdings auch zahlreiche Infektionskrankheiten mitversichert. Wenn eine der eingeschlossenen Infektionskrankheiten Invalidität zur Folge hat, dann erhalten Versicherte nun eine bestimmte Kapitalleistung. Auch Gesundheitsschäden, die aufgrund von Impfungen gegen diese Krankheiten auftreten können, sind ebenfalls versichert.
Neu ist auch der Versicherungsschutz für Infektionen durch Tierbisse. Hier hat Volkswohl Bund den Mitwirkungsanteil auf 50% angehoben, so dass Vorerkrankungen einen geringeren Einfluss auf die Leistungen haben als bislang.
Die Leistungserweiterungen gelten für die Produktvariante KomfortPlus. Sie betreffen auch Bestandsverträge und sind ab sofort gültig. Versicherte müssen nichts tun, um die Leistungserweiterung zu erhalten, denn diese tritt automatisch und ohne einen Aufpreis in Kraft.
Keine KommentareERGO gibt Tipps für Versicherungen für Hauspersonal
Die ERGO Versicherungsgruppe informiert darüber, welche Versicherungen für Hauspersonal wichtig sind. Reinigungshilfen, die selbstständig und auf eigene Rechnung arbeiten, sind nämlich für den Schaden selbst verantwortlich, den sie bei ihrer Tätigkeit anrichten. Deshalb ist für sie eine gewerbliche Haftpflichtversicherung ratsam. Arbeiten Reinigungshilfen im Rahmen eines Mini-Jobs, dann liegt das Schadensrisiko in der Regel beim Auftraggeber. Ist die Reinigungskraft bei einem Unternehmen angestellt, das von dem Hausherrn beauftragt wurde, muss das Unternehmen für den Schaden haften.
Auch bei dem Unfall eines Gärtners hängt die Übernahme der Folgekosten davon ab, ob der Gärtner als Mini-Jobber, selbstständig tätig oder fest angestellt ist. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gilt nämlich nur bei fest Angestellten oder Mini-Jobbern. Selbstständige Gärtner sollten sich deshalb privat oder freiwillig gesetzlich gegen Unfälle versichern, raten die Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Wenn ein verunglückter Gärtner an den Hausbesitzer Schadenersatzforderungen stellt, dann werden mögliche Ersatzzahlungen von der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung übernommen.
Was viele Verbraucher nicht wissen: Auch Babysitter müssen bei der gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet werden, damit diese im Schadensfall die nötigen Heilbehandlungskosten oder anhaltende Rentenzahlungen übernimmt. Dies gilt auch für Babysitter, die nur gelegentlich und gegen ein kleines Taschengeld die Kinder hüten.
Keine KommentareUnfallversicherung im Praktikum
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) weist darauf hin, dass Schüler und Studenten auch während eines Praktikums über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind. Das gilt sowohl für vorgeschriebene als auch für freiwillige Praktika und unabhängig davon ob das Praktikum bezahlt wird oder nicht und wie lange es dauert.
Ausnahme: Wer ein Praktikum im Ausland absolviert, ist im Falle eines Unfalls in der Regel nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Es sei denn, es handelt sich um ein Praktikum, das “im organisatorischen Verantwortungsbereich” von einer Schule oder Hochschule durchgeführt wird. Ein normales Betriebspraktikum fällt aber nicht unter diese Definition.
Für Auslandspraktikanten gilt deshalb, dass sie sich zunächst über die landesspezifischen Regelungen informieren müssen. Sind sie hierüber nicht versichert, müssen sie eine private Unfallversicherung abschließen. Detailliertere Informationen über den Unfallversicherungsschutz bei einem Auslandspraktikum können auch online bei der DGUV abgerufen werden.
Keine KommentareZusatzbeitrag nicht das einzige Kriterium bei der GKV
Ein Vergleich der Stiftung Warentest von 104 gesetzlichen Krankenkassen hat ergeben, dass Kunden ihre Wahl bei der Krankenkasse nicht alleine vom Zusatzbeitrag abhängig machen sollten. Vielmehr sollten bei der Entscheidung, die Kasse zu wechseln, auch die Leistungen und der Service der Krankenversicherung einbezogen werden.
Zwar ist das Angebot an medizinischen Leistungen im Leitungskatalog der Kassen festgelegt, doch viele Kassen bieten ihren Versicherten verschiedene Zusatzleistungen an. Dazu gehört z.B. die Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe oder Schutzimpfungen für Urlaubsreisen. Auch bei der Kostenübernahme von Gesundheitskursen, homöopathischen Behandlungen oder der Hausarztbindung gibt es große Unterschiede zwischen den Kassen.
Ein anderes wichtiges Kriterium ist der Service, bei dem es ebenfalls große Unterschiede gibt. Während einige Kassen laut Stiftung Warentest nur eine einzige Geschäftsstelle im gesamten Bundesgebiet führen, sind andere mit mehreren hundert Geschäftsstellen flächendeckend verfügbar.
Das Fazit der Stiftung Warentest lautet deshalb, dass es DIE richtige Krankenkasse gar nicht gibt, sondern die individuelle Situation und Ansprüche entscheidend bei der Wahl der Kasse sein sollten. Die Konditionen der unzähligen Tarife der Kassen sind so unterschiedlich, dass sie nicht pauschal bewertet werden können, deshalb hat die Stiftung Warentest hier auch keinen Testsieger gekürt.
Keine Kommentare4-6 Wochen Bearbeitungszeit bei Unfallregulierung
Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung hat für die Unfallregulierung 4-6 Wochen Zeit. Dies gilt auch denn, wenn es sich bei dem Unfall um einen einfachen Fall handelt, wie das OLG Stuttgart in einem aktuell Urteil festlegte (Az.: 3 W 15/10).
Selbst wenn das Verschulden und die Haftung bei einem Unfall eindeutig sind, sind Schadenersatzforderungen im Straßenverkehrsbereich für die Haftpflichtversicherung ein Massengeschäft. Sie kann deshalb keine Rücksicht auf einzelne Fälle oder personelle Schwankungen nehmen. Der Versicherte könnte keine Bearbeitungszeit von weniger als 4 Wochen verlangen, so die Richter.
Sollten vor Ablauf der 4-6-wöchigen Frist bereits Klagen eingereicht werden, kann es sein, dass der Geschädigte die Kosten des Rechtsstreits tragen muss, selbst wenn die gegnerische Versicherung eigentlich zur Zahlung verpflichtet wäre.
Keine KommentarePKV-Beiträge erhöhen sich 2010 im Mittel um 6%
Laut einer Studie der Analysefirma Morgen&Morgen müssen sich Privat Krankenversicherte in diesem Jahr auf eine Beitragserhöhung von durchschnittlich 6% gefasst machen. Der Studie zufolge sind manche Tarife innerhalb der letzten 10 Jahre um über 3500 Euro teurer geworden, berichtet “Die Welt” und für das aktuelle Jahr erwartet Morgen&Morgen-Geschäftsführer Martin Zsohar ebenfalls einen überproportionalen Anstieg der Prämien.
Wie hoch die Beitragssteigerungen ausfallen, hängt von dem Versicherungsunternehmen und dem Tarif ab, hier gibt es enorme Unterschiede. Laut Morgen&Morgen betrugen die Erhöhungen bei den sechs Tarifen des Deutschen Rings in den letzten 10 Jahren im Durchschnitt 3,4%, während sie bei der Mannheimer bei 6,9% lagen.
Versicherungsexperten und Verbraucherschützer haben schon Ende 2009 davor gewarnt, dass es in diesem Jahr bei den privaten Krankenversicherungen zu Beitragserhöhungen von bis zu 25% geben wird. Damals wie heute wollte der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) zu diesen Zahlen keinen Kommentar abgeben. Ein Sprecher wies nur darauf hin, dass die Leistungsabgaben in der PKV im letzten Jahr um 7% höher waren als im Vorjahr, betonte aber auch, dass eine Ermittlung der durchschnittlichen Beitragssteigerung schwierig sei und nicht einfach von dieser Zahl abgeleitet werden könne.
Keine KommentareGroße Unterschiede bei Hausratversicherung
Die Stiftung Warentest hat in einer Untersuchung verschiedener Hausratversicherungen herausgefunden, dass es hier große Unterschiede gibt. So kann sich die Versicherungsprämie für den Schutz genau desselben Hausrats in einer bestimmten Stadt zwischen etwas mehr als 100 Euro und fast 600 Euro pro Jahr bewegen. Wie teuer eine Hausratversicherung ist, hängt sowohl von dem zu versichernden Hausrat als auch von der Region ab, in der das Haus oder die Wohnung liegt. In der Regel sind die Prämien in der Stadt höher als auf dem Land.
Auch der Leistungsumfang der einzelnen Versicherungen kann sich unterscheiden. Grundsätzlich sind in der Hausratversicherung Schäden durch Blitzschlag, Brand, Explosion und Implosion, Leitungswasser, Hagel und Sturm sowie Schäden durch Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus abgedeckt. Neben diesem Grundschutz sind bei einigen Tarifen auch Schäden durch den Diebstahl aus dem Auto oder der Fahrraddiebstahl mit abgesichert. Bei anderen Tarifen muss für diese Leistungen ein Aufschlag gezahlt werden.
Grundsätzlich ist es nicht automatisch so, dass die teuersten Tarife auch den umfassendsten Versicherungsschutz bieten. Deshalb und wegen der enormen Preisunterschiede rät die Stiftung Warentest deshalb dringend zu einer sorgfältigen Ermittlung des eigenen Bedarfs und – wenn erforderlich – zu einem Anbieterwechsel.
Keine KommentareRentengarantie bei privater Rentenversicherung
Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass private Rentenversicherungen zukünftig verpflichtet sind, ihren Kunden eine bestimmte Rente zu garantieren. Das kann entweder in Form eines Geldbetrages oder durch einen Rentenfaktor geschehen. Der Rentenfaktor ist wesentlicher Bestandteil bei der Berechnung der Rente, er gibt die monatliche Rente bei einem angesparten Kapital von 100.000 Euro an. Der Rentenfaktor darf bis zum Beginn der Rente noch geändert werden, aber er muss (auch bei Fondspolicen) mindestens den vorher garantierten Faktor betragen.
Für Verträge, die ab Juli 2010 geschlossen werden, gilt, dass die Versicherer diese Vorgaben schon bei Vertragsbeginn erfüllen. Bei Verträgen, die ab 2005 geschlossen wurden, sind Versicherungsunternehmen dazu verpflichtet, nun nachträglich einen garantierten Rentenfaktor (oder aber einen Geldbetrag) zu nennen. Ausnahme: Wenn die Berechnung des Rentenfaktors im Vertrag genau erklärt wird, ist eine explizite Nennung nicht erforderlich.
Wenn diese Angaben nicht im Vertrag enthalten sind oder nicht entsprechend nachgebessert werden, dass entfällt die Steuerbegünstigung der Rentenversicherung. Für alle Verträge, die vor 2005 geschlossen wurden, gilt die steuerliche Begünstigung weiterhin. Das ist auch dann der Fall, wenn hier kein Rentenfaktor garantiert wurde.
Keine KommentareVerbraucherzentrale Hamburg: Insassen-Unfallversicherung überflüssig
Laut dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) besitzen 4,2 Millionen Deutsche eine Unfallversicherung für Insassen. Eine solche Versicherung ist nach Einschätzung von Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg jedoch unnötig, da sie fast nur Risiken abdecke, die auch schon mit anderen Versicherungen abgedeckt sind.
In der Regel übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten, die entstehen, wenn jemand bei einem Unfall verletzt wird. Seit 2002 gilt das in jedem Fall, auch wenn es bei einem Unfall keinen Schuldigen gibt. Das war vorher anders, da musste es einen Schuldigen geben, damit der Versicherungsschutz gilt. Mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetz 2002 zahlt die Versicherung nun immer, deshalb rät Castello, eine bestehende Insassen-Unfallversicherung so schnell wie möglich zu kündigen. Stattdessen empfiehlt sie eine private Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung.
Rudolf Kayser, Bereichsleiter Unfall bei der Ergo-Versicherungsgruppe, argumentiert dagegen in der “Welt”, dass eine Insassen-Unfallversicherung nie unnnötig, sondern immer besser als gar keine Unfallversicherung sei. GdV-Sprecher Christian Lübke spricht sich ebenfalls für eine Unfallversicherung für Insassen aus, die besonders interessant für Vielfahrer sei.
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